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Bekanntmachung, betreffend die Festsetzung besonderer Rayons für die Festung Königstein

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Festsetzung besonderer Rayons für die Festung Königstein.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1898, Nr. 17, Seite 172
Fassung vom: 25. April 1898
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 6. Mai 1898
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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Quelle: Scan auf Commons
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(Nr. 2467.) Bekanntmachung, betreffend die Festsetzung besonderer Rayons für die Festung Königstein. Vom 25. April 1898.

Auf Grund des §. 35 des Gesetzes, betreffend die Beschränkungen des Grundeigenthums in der Umgebung von Festungen, vom 21. Dezember 1871 (Reichs-Gesetzbl. S. 459) wird bekannt gemacht, daß für die Festung Königstein die Festsetzung besonderer Rayons in Aussicht genommen ist.

Berlin, den 25. April 1898.
Der Reichskanzler.

Fürst zu Hohenlohe.