(Nr. 960.) Bekanntmachung, betreffend die Prüfung der Apotheker. Vom 15. Juli 1873.
Der Bundesrath hat in seinen Sitzungen vom 30. Juni und 2. Juli d. J. beschlossen, die im Abschnitt IV. der Bekanntmachung vom 25. September 1869 (Bundes-Gesetzbl. S. 635) über die Prüfung der Apotheker enthaltenen Vorschriften zu ändern. Die beschlossenen Aenderungen, welche mit dem 1. Januar 1874 in Kraft treten, werden durch das Centralblatt des Deutschen Reichs veröffentlicht werden.