Bekanntmachung, betreffend die Ratifizierung der Übereinkunft zum Schutze der für die Landwirtschaft nützlichen Vogel durch Portugal

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Ratifizierung der in Paris am 19. März 1902 unterzeichneten Übereinkunft zum Schutze der für die Landwirtschaft nützlichen Vogel durch Portugal.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1907, Nr. 50, Seite 762
Fassung vom: 29. November 1907
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 11. Dezember 1907
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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(Nr. 3393.) Bekanntmachung, betreffend die Ratifizierung der in Paris am 19. März 1902 unterzeichneten Übereinkunft zum Schutze der für die Landwirtschaft nützlichen Vogel durch Portugal. Vom 29. November 1907.

Die am 19. März 1902 in Paris unterzeichnete Übereinkunft zum Schutze der für die Landwirtschaft nützlichen Vögel (Reichs-Gesetzbl. 1906 S. 89) ist auch von Portugal ratifiziert worden. Die Ratifikationsurkunde ist der Französischen Regierung unterm 18. April 1907 übermittelt und bei ihr niedergelegt worden.

Berlin, den 29. November 1907.
Der Reichskanzler.

In Vertretung:
von Schoen.