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Bekanntmachung, betreffend die Uebereinkunft mit den Vereinigten Staaten von Venezuela wegen gegenseitigen Markenschutzes

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Uebereinkunft mit den Vereinigten Staaten von Venezuela wegen gegenseitigen Markenschutzes.
Abkürzung:
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Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1883, Nr. 27, Seite 339
Fassung vom: 8. Dezember 1883
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 12. Dezember 1883
Inkrafttreten:
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(Nr. 1522.) Bekanntmachung, betreffend die Uebereinkunft mit den Vereinigten Staaten von Venezuela wegen gegenseitigen Markenschutzes. Vom 8. Dezember 1883.

Zwischen dem Deutschen Reich und den Vereinigten Staaten von Venezuela ist durch Auswechselung von Erklärungen der beiderseitigen Regierungen eine Uebereinkunft dahin getroffen worden,

daß bezüglich der Fabrik- und Handelsmarken die Angehörigen des Deutschen Reichs in den Vereinigten Staaten von Venezuela und die Venezolanischen Bürger in Deutschland denselben Schutz wie die eigenen Angehörigen genießen sollen, daß ferner die Angehörigen des einen Landes, um in dem anderen ihren Fabrik- und Handelsmarken den Schutz zu sichern, die in diesem Lande durch die Gesetzgebung vorgeschriebenen Förmlichkeiten zu erfüllen haben. Die Uebereinkunft soll vom Tage ihrer Bekanntmachung an in Anwendung treten.
Dies wird mit Bezug auf §. 20 des Gesetzes über Markenschutz vom 30. November 1874 hierdurch veröffentlicht.
Berlin, den 8. Dezember 1883.
Der Reichskanzler.

In Vertretung:
Eck.