Bekanntmachung, betreffend die Veränderung der Uebergangsabgabensätze für Bier, Branntwein und Malz in Württemberg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Gesetzestext
fertig
Titel: Bekanntmachung, betreffend die Veränderung der Uebergangsabgabensätze für Bier, Branntwein und Malz in Württemberg.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1881, Nr. 18, Seite 232
Fassung vom: 7. Juli 1881
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 19. Juli 1881
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
aus: {{{HERKUNFT}}}
Quelle: Scan auf Commons
Editionsrichtlinien zum Projekt
Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia
Bild
[[Bild:{{{BILD}}}|200px]]
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
[[Index:|Indexseite]]

[232]


(Nr. 1438.) Bekanntmachung, betreffend die Veränderung der Uebergangsabgabensätze für Bier, Branntwein und Malz in Württemberg. Vom 7. Juli 1881.

Im Königreich Württemberg sind in Folge der Erhöhung der Malzsteuer an die Stelle der bisherigen Sätze der Uebergangsabgaben (vergl. die Bekanntmachung vom 15. Januar 1877, Reichs-Gesetzbl. S. 9 ff.) die nachstehenden getreten:

für braunes Bier 2,75 Mark von 1 Hektoliter,
für weißes Bier 1,65 Mark von 1 Hektoliter,
für Branntwein 2,75 Mark von 1 Hektoliter bei 50 Prozent Alkohol nach Tralles bei 12,44 Grad Réaumur,
für geschrotetes Darrmalz 5 Mark von 50 Kilogramm,
für gequetschtes Grünmalz 2,80 Mark von 50 Kilogramm.
Berlin, den 7. Juli 1881.
Der Reichskanzler.

In Vertretung:
Scholz.