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Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. Vom 12. April 1902

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1902, Nr. 21, Seite 133
Fassung vom: 12. April 1902
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 16. April 1902
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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Quelle: Scan auf Commons
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(Nr. 2859.) Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. Vom 12. April 1902.

Die in der Bekanntmachung vom 30. Januar d. J. (Reichs-Gesetzbl. von 1902 S. 41) veröffentlichte Aenderung der Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrsordnung findet, nachdem die Großherzoglich luxemburgische Regierung auf Grund der mit ihr getroffenen Vereinbarung (Reichs-Gesetzbl. von 1893 S. 189) zugestimmt hat, auch im deutsch-luxemburgischen Wechselverkehr Anwendung.

Berlin, den 12. April 1902.
Der Reichskanzler.

Graf von Bülow.