[728]Berichtigung. In unserer Nr. 40 ist in dem Artikel „Das neue deutsche Reichsgericht“ auf Seite 663, 2. Spalte, Zeile 35 von oben zu lesen „des preußischen Appellationsgerichts zu Frankfurt an der Oder“ statt: „am Main“, wie in Folge eines Satzfehlers in einem Theil der Auflage unseres Blattes gedruckt wurde.