Beschreibung des Oberamts Göppingen/Kapitel B 15
« Kapitel B 14 | Beschreibung des Oberamts Göppingen | Kapitel B 16 » | |||
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
| |||||
Für eine seitenweise Ansicht und den Vergleich mit den zugrundegelegten Scans, klicke bitte auf die entsprechende Seitenzahl (in eckigen Klammern).
|
a) Großeislingen, Pfarrdorf mit Marktgerechtigkeit und 848 kath. und 393 evang. Einw., liegt im Filsthale, östlich 3/4 St. von Göppingen. Die Gemeinde gehört in die II. Classe und in den Forstbezirk Lorch. Die Zehenten rühren, soweit sie dem Staate zustehen, von der Kellerei und der Stiftungsverwaltung her. Dieser Graf v. Degenfeld, die Pfarrei und die Kirchenpflege theilen sich darein, mit Ausnahme von Krummwälden, wo er dem Staat und den Grafen v. Rechberg gemeinschaftlich ist. An den übrigen grundherrlichen Rechten zu Großeislingen, Eschenbach, Hammertweil, Schmalzhöfle und Thälenshöfle sind der Staat und der Graf von Degenfeld, und an denen zu Krummwälden der Staat und die Grafen v. Rechberg betheiligt. An denselben hat die Gemeinde seit 1817 beziehungsweise für 3208 fl. 12 kr. und 4743 fl. 56 kr. abgekauft. (S. auch S. 80.)
Großeislingen ist ein mit Staufeneck verbundenes Rittergut, das ehemals dem Ritterkanton Kocher einverleibt war und hohe und niedere Obrigkeit hatte. Das Gut ist k. Mannlehen und Fideicommiß zu Gunsten des Mannsstammes. Mitbelehnt sind die Erben des Joseph Carl v. Welden. Die Bestandtheile sind 2/3 an Großeislingen mit den vorgedachten vier Parcellen, 6 M. Gärten, | 38 M. Äcker, 20 M. Wiesen, 78 M. Wald 50 fl. Umgeldsentschädigung und das Patronatrecht zur katholischen Pfarrei. Im Übrigen s. auch Staufeneck.Großeislingen liegt sehr freundlich im Thale, einerseits von der Krumm (oben S. 18), andererseits von der Fils begrenzt. Diese scheidet das Dorf von dem mit demselben zusammengebauten Kleineislingen. Die Gemeinde zählt 221 Haupt- und 83 Neben-Gebäude. Die Pfarrkirche zum Evang. Markus im nordwestlichen Theile des Dorfes ist von ganz alter Bauart. Der veste Thurm umschließt das Gewölbe, unter welchem sich im Chor der Hochaltar befindet; zu beiden Seiten des Langhauses stehen zwei Nebenaltäre. Das Langhaus ist mit schönen Gemälden von Wannenmacher geziert. Die Baulast der übrigens zu kleinen Kirche liegt der Stiftungskasse ob. Die außerhalb des Dorfes, östlich von diesem gelegene, St. Annakapelle wurde 1513 eingeweiht und ist von den örtlichen Kassen zu erhalten. Das bei der Kirche gelegene solide Pfarrhaus wurde 1661 erbaut und, obgleich die Baulast dem Heiligen obliegt, 1839 mittelst Intercalargefällen wesentlich ausgebessert. Das östlich gelegene gräfliche Schloß ist im modernen Style erbaut und bietet nichts Besonderes dar. Der Schloßgarten ist kunstgemäß angelegt und gepflegt. Die Luft ist gesund, das Clima gemäßigt und der an reinen Quellen reiche Boden größtentheils sehr fruchtbar. In Krummwälden ist der Boden schlechter. Die Bodencultur ist hoch gehoben. Gärten geben reichlichen Ertrag; der Obstbau aber will sich nicht heben. Die bei Göppingen S. 120 beschriebene, auf diesseitiger Markung liegende Schwarz’sche, Papierfabrik beschäftigt viele ärmere Einwohner. Im Übrigen aber sind die Gewerbe, etwa noch mit Ausnahme der 2 Mahl-, 2 Säg-Mühlen und einer Gipsmühle, sowie einer größeren Bierbrauerei, von geringer Bedeutung. Die Verfertigung von Körben und Bäusten beschäftigt einige Hände; das Spinnen von Zuggarn für Göppinger Zeugmacher wird als Nebengewerbe betrieben. Ausgeführt wird Wolle, etwas Getreide, ziemlich Holz und viel Heu. Zu bemerken ist, daß noch zu Ende des vorigen Jahrhunderts hier Weinbau war. Im J. 1759 warfen aber die 9 Morgen Weinberg auf dem Schellenberge kaum die Baukosten ab. (S. auch unten.)
Das Marktrecht wurde erst in neueren Zeiten ertheilt. Das Patronatrecht zur kath. Pfarrei hat der jeweilige Lehengutsbesitzer. Die Pfarrei gehört in das Landcapitel Eybach. In der Kirche ist eine „Brüderschaft vom Herzen Jesu.“ In den Pfarrsprengel gehören die Katholiken von Groß-Eislingen, Eschenbach, Ursenwang, Dürnau, Holzheim, St. Gotthardt und Kleineislingen; wogegen die Katholiken von Krummwälden nach Salach eingepfarrt sind. Die | Evangelischen sämmtlicher Parcellen gehören zur Pfarrei Holzheim und zwar zunächst zur Kirche in Kleineislingen, mit Ausnahme von Saurenweinshöfle und Thälenshöfle, die Filialien von Hohenstaufen sind. An der Schule stehen zwei Schulmeister; die katholische ist auch für die Filialisten bestimmt. Eine auch für Klein-Eislingen bestimmte Badstube bestand 1498. Der außerhalb des Ortes gelegene Gottesacker ist gemeinschaftlich.b) Eschenbach, W. mit 47 Einw., worunter 40 evangel., liegt nördlich, 3/4 St. von Großeislingen, nahe an der Krumm.
c) Hammertweil oder Krummenhöfle, Hs. mit 6 evangel. Einw., nördlich 1/2 St. von Großeislingen, an der Krumm.
d) Schmalzhöfle oder Karrenhöfle, H. mit 5 evangel. Einw., nördlich 1/4 St. von Großeislingen.
e) Thälenshöfle, Hs. mit 5 evangel. Einw. und Häusern, 1/4 St. oberhalb des letztern.
Die vier Parcellen liegen auf der Markung von Großeislingen und waren stets mit diesem verbunden.
Der Ort ist einer der ältesten des Bezirkes, da schon bei Gründung des Stiftes Wiesensteig im J. 861 Graf Rudolph seine Güter und Leibeigenen »in villa et marca Isininga« dahin vergabte. Etwa 250 Jahre später hatte auch Württemberg hier, in Uslingen, Besitzungen, die ums J. 1100 mit jenen in Göppingen (S. 134) an das Kloster Blaubeuren kamen. Graf Rudolph gehörte wahrscheinlich dem helfensteinischen Hause an, das wir auch im Besitze von Rechten in Kleineislingen treffen werden. Später mögen die Hohenstaufen, oder auch die Dynasten von Staufeneck, das Dorf erlangt haben, da wir ihre Stammsverwandten, die von Rechberg, schon ums J. 1300 im Besitze des größern Theils des Ortes treffen, während der kleinere Theil in verschiedene Hände kam und erst später unter württembergischer Hohheit sich consolidirte. Es sind daher beide Theile in geschichtlicher Hinsicht abgesondert zu behandeln. Was den ersteren betrifft, so war derselbe im Besitze jener rechberg’schen Hauptlinie, die sich von Hohenrechberg schrieb. Albrecht v. Hohenrechberg trug 1334 sein „frei eigenes Dorf“ dem Bischof von Würzburg, Otto v. Wolfskehl, zu Lehen auf. Er hatte nämlich mit Leupold, Küchenmeister von Nordenberg, und Andern dem Bischof die Fehde angekündigt, wurde aber vor Ochsenfurt gefangen und konnte sich nur dadurch freimachen, daß er eines seiner freien Güter dem Domstifte lehenbar machte. So blieb denn das Gut als Mannlehen auf der Linie Hohenrechberg, bis diese mit Ulrich 1585 ausstarb. Als nun aber der Bischof dasselbe einziehen wollte, behaupteten die übrigen Linien, daß es Stammlehen und Fideicommiß sey. Conrad zu Staufeneck traf sofort, jedoch unter Protestation | seiner Vetter, einen Vergleich; als aber 1599 auch seine Linie erloschen (s. Staufeneck), ergriff Würzburg Besitz, ließ sich huldigen und belehnte 1623 den letzten Sprossen desselben Hauses, das der erste Besitzer des Ortes gewesen – den Grafen Rudolph v. Helfenstein. Nach dessen kinderlosem Absterben 1627 nahm Würzburg das Gut wieder in eigene Verwaltung und verlieh es erst 1639 an Veit Gottfried und Georg Ludwig von Wernau, obgleich Rechberg den Prozeß fortsetzte und Caspar Bernhard von Rechberg 1644 sogar in das Dorf einfiel und sich huldigen ließ. Die Wernau behaupteten sich jedoch im Besitze, bis diese Familie mit Conrad Wilhelm von Wernau, Bischof von Würzburg, 1684 erlosch. Nach längerer Selbstverwaltung wurde 1724 Lotharius Gottfried Heinrich v. Greifenklau, würzburgischer Geheimerath, belehnt, der aber das Gut 1738 wieder abtrat, worauf es 1744 an das Geschlecht der von Bubenhoven kam. Diese veräußerten 1765 das Lehen an die von Welden. Damals zählte dieses Gut 5 ganze und 3 halbe Bauern, 13 Söldner, 2 Wirthe, 2 Müller, 1 Ziegler, 26 begüterte Handwerker und 56 begüterte Taglöhner, wozu noch 28 unbegüterte Handwerker und Taglöhner kamen. Fast Alle hatten sich von der Leibeigenschaft frei gekauft und ihre früher fallbaren Güter erblich gemacht, welch letzteres meist 1710 gegen Erlegung eines Kaufschillings und Übernahme von 55 fl. jährlicher Schloßsteuer geschehen war. Joseph Carl von Welden und seine zwei mitbelehnten Brüder verkauften aber das Gut schon am 23. April 1776 an die Grafen Friederich Christoph und August Christoph v. Degenfeld-Schomburg um 49.000 fl. Die Verkäufer wurden eventuell mitbelehnt, verzichteten aber auf allen Genuß aus dem Gute. Durch den Reichsdeputationsschluß kam 1803 das nun wieder mit Staufeneck verbundene Gut unter die Oberlehensherrlichkeit Bayerns, und durch die rheinische Bundesakte und den Staatsvertrag mit Bayern vom 13. December 1806 unter die Staatshohheit und Oberlehensherrlichkeit Württembergs. – Die Geschichte des kleineren Theils (1/3) des Dorfes ist kurz folgende. Er war mit Vogtei und Grundherrlichkeit im Besitze einiger hohenstaufen’schen, helfenstein’schen und teck’schen Dienstleute, die – meist im fünfzehnten Jahrhundert – ihre Rechte an Stifte, Klöster etc. verkauften. Das Stift Faurndau kaufte 1438 von Erpf von Ahelfingen einen Hof mit Vogtei und aller Obrigkeit; ums J. 1437 und 1440 kauften die Pfleger des nachmaligen Stiftes Oberhofen 18 Lehen und 2 Sölden von Erpf v. Ahelfingen von Hohen-Ahelfingen und von Hans Staufer von Blosenstaufen. Mit den Gütern, welche der Letztere verkaufte, war der Schützen- und Hirtenstab verbunden; denn der Besitzer derselben habe „dem Hirten das gemein Vieh darzuschlagen, davon git ihm der Hirt 4 Sch. Heller | jährlich, vnd hat auch dem Schützen zu leihen, das Feld zu behüten von der Gemeinde wegen.“ Mit allen diesen Gütern aber war das Recht von Vogtei und Gericht verbunden. Demselben Stifte verkaufte Hainz v. Zillenhardt 1461 ein Fischwasser in der Fils. Das Kl. Blaubeuren besaß 1470 eine Mühle, einen Hof und 7 Sölden (wovon die oben S. 76 beschriebene sonderbare Abgabe an das Schloß Hohenrechberg herrührte), und das Kl. Adelberg 1537 2 Huben, 2 halbe Lehen und 3 Sölden, sowie 2 Fischwasser in der Fils, welch letztere es 1513 von Philipp von Rechberg zu Staufeneck mit der Bestimmung erworben, daß die Laudemien gemeinschaftlich seyn sollen. Auch der Hospital und die Stadt Göppingen hatten einige Güter. Nach der Reformation bildete sich dann zwischen Württemberg Namens dieser Grundherrschaften ein Condominat mit den würzburgschen Vasallen aus, das zu mancherlei Reibungen Veranlassung gab, weil der Ort gleichwohl ein theilbarer blieb. [1] Durch Vertrag vom 1. Mai 1617 wurde bestimmt, daß die hohe und niedere Obrigkeit jedem Theile über seine Unterthanen und deren Güter künftig einzig und allein, auf den Gassen und der Allmand und andern Gütern aber Würzburg je 2 Jahre und Württemberg je 1 Jahr lang zustehen soll. Das Schenk- und Gast-Recht soll auf der einzigen, würzburgischen, Taferne bleiben, jeder Unterthan aber das Recht behalten, sein eigenes Gewächs an Wein auszuschenken. Wie indessen, so soll auch künftig die ganze Gemeinde den würzburg’schen, und die Richter den württembergschen Bürgermeister wählen, die das Gemeinde-Einkommen vor beiden Schultheißen und der ganzen Gemeinde verrechnen. Das Zollrecht übte Württemberg ausschließlich. Durch weitere Übereinkunft vom 28. Mai 1721 wurde Württemberg die ausschließliche Forsthohheit eingeräumt, freier Zug von einem Theil des Ortes in den andern gestattet, die Zahl der Wirthschaften auf 3 (eine württ.) erhöht und den württ. Unterthanen ihre Trauben, die sie in die würzburgsche Kelter bringen sollen, nach Göppingen zu führen verboten. Dagegen sollen die würzburgschen Untertanen nie mit Fahnen und Kreuz nach Hohenrechberg, und mit diesen nur einmal jährlich nach Weissenstein wallfahren; bei Umgängen und Processionen im Dorfe selbst aber dürfen die württembergischen Güter nicht betreten werden. Im J. 1759 war die Zahl der würzburgschen Unterthanen 136 und die der württembergischen 65. – Bis zum Übergange an Württemberg | hatte jede Herrschaft ihren eigenen Schultheißen und ihr eigenes Gericht.Von besonderen Ereignissen kann nur berichtet werden, daß Herzog Christoph von Württemberg im J. 1554 aus Gründen, auf die wir bei Beschreibung des OA. Welzheim zurückkommen werden, die Dörfer Groß-Eislingen, Krummwälden und Ottenbach einnehmen ließ und kurze Zeit besetzt hielt, und daß die Pest 1626 214 und 1635 230 Einwohner weggerafft hat.
Was das Kirchengeschichtliche betrifft, so kommt schon 1348 ein „Pfarrherr zu Ysningen“ vor; doch war schon vor der Reformation der nachmals württembergische Antheil des Ortes nach Göppingen eingepfarrt. Die Reformation scheint, des Widerspruches von Seiten Würzburgs und Rechbergs ungeachtet, im ganzen Orte zumal eingeführt worden zu seyn, da am 19. Sept. 1591 der Stiftungsverwalter berichtet, es sey dem evangelischen Pfarrer des Ortes von dem von Rechberg aufgegeben worden, seine Pfründe binnen drei Monaten zu verlassen. Gestützt auf sein Patronatrecht setzte Rechberg wieder einen katholischen Pfarrer ein und die rechbergschen Unterthanen, soweit solche übergetreten waren, kehrten noch 1592 zur alten Lehre zurück. Indeß nun der evangelische Theil nach Klein-Eislingen umgepfarrt ward, blieb die hiesige katholische Pfarrei bis zum dreißigjährigen Kriege besetzt. Während desselben wurde sie von den Jesuiten in Göppingen und von 1649 bis 1661 von den Franciskanern in Gmünd excurrendo versehen. Die indessen 1651 wieder errichtete, mit Salach unirte, Pfarrei wurde 1661 aufs Neue besetzt und später Salach wieder davon getrennt. Zehentrechte zu Groß-Eislingen verkaufte Graf Ulrich von Württemberg 1466 um 680 Pfd. Heller an das Stift Oberhofen. Ader schon 1568 wurden einige Zehentrechte der Ortspfarrei anerkannt.
In der Nähe des Ortes, wo nicht in diesem selbst, muß einst eine Burg gestanden haben. Im J. 1780 tragen die Grafen von Degenfeld das mit dem Lehen als Eigenthum erworbene „auf gemeinem Grund und Boden zu Groß-Eislingen gelegene Castrum“ Würzburg zu Lehen auf. Hier mögen die Edelleute, die sich von dem Orte schrieben, vielleicht helfensteinsche Dienstleute, ihren Sitz gehabt haben. Von diesen fanden wir nur einen Hugo 1225 (oben S. 134) und „Cuno de Ysningen“ in einer Schenkungsurkunde Eberhards von Böhringen ans Kl. Adelberg vom J. 1286. Im Seelbuch des Kl. Lorch kommt auch der Name de Ysningen unter den Gutthätern desselben vor.
Auf der Markung scheint einst ein abgegangener Ort gelegen zu haben: das Brunnenweiler, ein nun ausgestockter, der Gutsherrschaft gehöriger, Wald von 80 Morgen. Ulrich von Hohenrechberg | verkaufte der Gemeinde Groß-Eislingen 1487 sein eigen Holz, „genannt der ebne Kaw, an Prunnenwiler gelegen.“f) Saurenweinshöfle, H. mit 8 evang. Einw., liegt an der Krumm, oberhalb Eschenbach. Da sich der Weinbau bis hierher erstreckte, so hat der Name des Hofes eine ominöse Bedeutung für den erstern. Der Hof gehörte dem Stifte Oberhofen und war diesem „vogtbar, gerichtbar vnd stabbar,“ zu dem Gerichte Groß-Eislingen.
g) Krummwälden, früher auch Wälden und Wälden an der Krumm, W. mit 138 Einw., wor. 89 Kath., liegt an der Krumm, 1/2 St. von Groß-Eislingen. Rechberg hat seine Zehentrechte der katholischen Pfarrei Salach überlassen. Die grundherrlichen Rechte des Ortes stehen zu etwa 2/3 den Grafen von Rechberg wegen der Herrschaft Hohen-Rechberg und des Rittergutes Klein-Süßen zu. Der Hauptantheil daran gehört zur erstgedachten Herrschaft und bestand 1818 aus 5 Häusern mit 57 Einwohnern. Die Kirche zum heil. Jakob steht fast mitten im Ort und ist der paritätischen Gemeinde gemeinschaftlich. Dasselbe gilt von dem sie umgebenden Gottesacker. Sie wird durch einen eigenen Kirchenfonds erhalten. Die übrigen Verhältnisse theilt der Weiler mit Groß-Eislingen. In diesem kleinen Orte bildete sich unter drei Herren ein Condominat aus. Württemberg erhielt schon durch die Erwerbung von Hohenstaufen 2 Höfe, die – wie wir unten sehen werden – seit den ältesten Zeiten mit aller Hohheit in das Amt dahin gehört hatten. Einer gültete der Kellerei, der andere der Caplanei-Pfründe Lehren bei Ulm. Zwei weitere württembergische Lehengüter gehörten in das Gericht nach Göppingen. Eines derselben zu „Krumpgoweldi“ kam 1337 von denen vom Holz an Ulrich von Winkenthal, welcher es mit Zustimmung seiner Hausfrau Adelheid von Rammingen 1357 an Württemberg um 25 Pfd. Heller verkaufte; das andere war in ältern Zeiten „ein recht freyes Gut,“ das erst 1547 „zu den selbiger Zeit geloffenen trübseligen Zeiten“ unter den Schutz und Schirm Württembergs sich begab und bis 1682 mehr nicht als 2 Pfd. Schirmgeld zu reichen hatte. Dieß ist vielleicht die Hube, woraus 1350 Dietrich Willehalm von Staufen 1 Pfd. Heller dem Kl. Lorch verpfändete. (S. unten Hohenstaufen.) Sodann besaß das Stift Oberhofen 2 Lehengüter mit Vogtei und Gericht, deren Inhaber in das Gericht Klein-Eislingen gehörten. Die Viehweide war 1524 an die Gemeinde um 6 Pfd. 10 Sch. Heller verliehen zu einer „Stuttin,“ d. h. zu einem Fohlengarten. Soweit das eine Drittheil. Das zweite stand stets Hohenrechberg zu und bestand 1553 aus 3 Lehengütern. Das dritte Drittheil war ursprünglich auch eine Zugehör der rechbergschen Burg Ramsberg, die 1550 an die von Bubenhoven kam, welche nach Erwerbung des Rittergutes Klein-Süßen im J. 1575 ihre Rechte | an Krummwälden mit diesem verbanden. Diese bestanden im J. 1592 aus dem Patronatrechte und aus drei Lehengütern und wurden mit Klein-Süßen von der Familie Rechberg 1826 wieder erworben. Das Condominat bestand durch Vertrag vom 25. April 1592 in der Weise, daß jede Herrschaft auf ihren Gütern alle hohe und niedere Obrigkeit ausübte, daß aber auf der Gasse, Gemeind und Allmand Württemberg dieselbe allein besaß; dasselbe währte bis 1806, indem jetzt die letzten zwei Drittheile mit Groß-Eislingen unter die Hohheit Württembergs fielen.Vor der Reformation befand sich in Krummwälden eine einträgliche Pfarrei, deren Patronatrecht die von Bubenhoven mit Ramsberg erwarben. Hans Joachim von Bubenhoven vergab aber, so lange er im Besitze war, die Pfarrei nicht und bezog die Pfarreieinkünfte selbst, worüber Württemberg beim Reichskammergericht, jedoch vergeblich, klagte. Durch den obenerwähnten Vertrag von 1592 verpflichtete sich zwar Bubenhoven, den inzwischen eingesetzten Meßpriester abzuschaffen und keinen andern hierher zu ernennen, auch die Kirche und den Gottesacker zum gemeinschaftlichen Gebrauche beiden Confessionen zu öffnen; die Reformation aber konnte nur bei den württembergischen Unterthanen eingeführt werden.
- ↑ Von 1686 an pflog Württemberg Unterhandlungen mit Würzburg wegen Vertauschung der württembergischen Antheile an Widdern gegen den würzburgschen Antheil an Groß-Eislingen. Sie währten ein volles Jahrhundert, bekanntlich aber erfolglos.
« [[Beschreibung des Oberamts Göppingen/|]] | Beschreibung des Oberamts Göppingen | Kapitel B 16 » | |||
Für eine seitenweise Ansicht und den Vergleich mit den zugrundegelegten Scans, klicke bitte auf die entsprechende Seitenzahl (in eckigen Klammern).
|