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Beschreibung des Oberamts Heilbronn/Kapitel B 17

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« Kapitel B 16 Beschreibung des Oberamts Heilbronn Kapitel B 18 »
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Untergruppenbach,
Das Pfarrdorf II. Classe, Untergruppenbach mit 880 Einwohnern, der Weiler Obergruppenbach mit 146 Einwohnern, der Weiler Donbronn mit 264 Einwohnern, das Schloß Stettenfels mit 6 Einwohnern, zusammen 1296 Einwohner, worunter 7 Katholiken, Filialisten von Heilbronn.

Die zusammenhängenden Orte bilden den nordöstlichen Theil des Oberamtsbezirks und liegen an den südlichen Abhängen der waldigen Höhen, welche mit dem Löwensteinergebirge zusammenhängend zwischen Sulm und Schozachthal bis zum Neckarthal bei Heilbronn hinziehen, wo sie am Wartthurme und Jägerhaus endigen.

Stettenfels die uralte Burg liegt am Rande eines Bergvorsprungs. Am Fuße desselben breitet sich das Pfarrdorf aus, weiter aufwärts liegt Obergruppenbach in einem Thaleinschnitte und oben an der Straße nach Heilbronn Donnbronn.

| Dieser Bezirk gehörte zu den Besitzungen der Grafen von Calw-Löwenstein, und später den Herren von Weinsberg.

Gruppenbach tritt erstmals in die Geschichte ein, als 1109 der Ritter Konrad von Merlenheim das Kloster Hirschau mit 21/2 hiesigen Hufen beschenkte (Cod. Hirsaug. 36a).

Zwischen 1127–47 bedachte Konrad und Otto Gebrüder von Weiler dasselbe Kloster mit 5 hiesigen Huben (ib. 43b). Von sonstigen Klöstern war Schönthal bereits 1237, von Stiftern das zu Backnang 1245 hier begütert.

1277 29. April trugen Engelhard der ältere und Konrad der jüngere von Weinsberg die beiden Gruppenbach, den Hof Donnbronn und den kleinen Ort Kapfenhart (zwischen Flein und Ilsfeld) d. i. die Herrschaft Stettenfels dem Pfalzgrafen Ludwig II. um 300 Pfund Häller zu Lehen auf (Tolner Hist. Pal. Urk. 75) und noch jetzt führt Gruppenbach den churpfälzischen Reichsapfel in seinem Ortswappen.

Im 14. Jahrhundert gehörte die Herrschaft Stettenfels, der auch noch Wüstenhausen einverleibt war, denen von Sturmfeder.

Ein Grabstein bei der Gruppenbacher Kirche hat die Umschrift anno domini MCCCLXI obiit Engeltrude Sturmfedrin in die Benedicti (21. März 1361).

Von Schwigger von Sturmfeder war die Herrschaft 1442 an Württemberg zeitweilig verpfändet gewesen, als Friz Sturmfeder sie mit der Vogtei den 25. Juli 1462 an Raban von Helmstatt für 5020 fl. verkaufte.[1]

1478 erhielt von diesem Raban von Helmstatt das Schloß Stettenfels Göz von Adelsheim. Dieser wurde Landvogt im Elsaß, später churpfälzischer Hofmeister und starb 1485 in Heidelberg. Derselbe hinterließ zwei Söhne, Zeisolf und Stephan, von denen ersterer am 1. März 1502 mit dem Blutbann zu Stettenfels als Reichslehen von Kaiser Maximilian belehnt wurde.

Als aber 1504 Herzog Ulrich von Württemberg die Churpfalz bekriegte, eroberte er auch die Herrschaft Stettenfels mit Gruppenbach u. s. w.

Sofort wurde Conrad Thumb von Neuburg, der vertrauteste Rathgeber des jungen Herzogs und sein Erbmarschall, welcher ihm große Dienste in diesem Kriege erwiesen hatte, 1507 vom Herzoge | mit Stettenfels nebst Zugehör belehnt und Ulrich knüpfte daran das auf die männlichen Nachkommen aus der Familie Thumb übergehende Marschallenamt; Kaiser Max verlieh 1509 dem Marschall auch das Recht des Blutbanns für die Herrschaft Stettenfels. Zeitweilig, aber nicht auf lange, erscheint freilich Zeisolf von Adelsheim (gestorben als churpfälzischer Hofmeister zu Heidelberg 1519 ohne Leibeserben) noch als Theilhaber an der Herrschaft, indem er mit obigen Herrn von Thumb 1515 eine Gerichts- und Polizeiordnung für die Herrschaft errichtete. (Reyscher Statutarrechte 224)[2].

Conrad Thumb von Neuburg hatte einen einzigen Sohn und eine einzige Tochter, welche 1514 die Gemalin des Ritters Hans von Hutten wurde, des Herzogs Vertrautester unter seinen jüngeren Freunden, den er jedoch am 8. Mai 1515 im Schönbuch erstach. Demungeachtet blieb der alte Erbmarschall dem Herzoge getreu, als 1519 die Herzoge von Bayern und der schwäbische Bund denselben aus seinem Herzogthum vertrieben, und suchte Schweizer für seinen Herrn anzuwerben. Erst als die Eroberung Württembergs vollendet war, verließ auch Conrad von Thumb den Herzog und wurde bei dem neuen Regiment unter dem Statthalter Wilhelm Truchseß von Waldburg als Rath angestellt, und kam so wieder in den Besitz seiner Herrschaft Stettenfels.

Nach seinem Ableben († 1525) verkaufte sein ältester Sohn Hans Conrad, Erbmarschall, unter Vorbehalt des Erbmarschallenamtes diese Herrschaft im Jahre 1527 mit Zustimmung Kaiser Ferdinands um 13.000 fl. an Wolf Philipp von Hirnheim, welcher 1536 das Patronat der Kirche dem Stift Mosbach abkaufte. Weil aber 1546 Wolf Philipp von Hirnheim im schmalkaldischen Kriege gegen Kaiser Carl V. diente, entriß dieser ihm das Lehen und brachte solches trotz Herzogs Ulrich Protestation zum Reichslehen und übergab es an Hans Walter von Hirnheim, Vetter Wolf Philipps. Als Herzog Christof nach Wolf Philipps von Hirnheim kinderlosem Absterben das Lehen einziehen wollte, hatte Hans Walter von Hirnheim am 22. Januar 1551 das Schloß und die Herrschaft bereits in Besitz genommen und an den Grafen Anton Fugger verkauft. Auf Herzog Albrechts von Baiern Fürsprache belehnte nun | Herzog Christof im März 1556 diesen Grafen damit[3], und 1599 schloß Württemberg mit dem Grafen Christof Fugger einen Vergleich über diese Herrschaft Stettenfels.

Die Unterthanen hatten schon 1562 und 1563 Beschwerde gegen Fugger wegen allerlei Frohnen und Neuerungen geführt.

Graf Christof Ludwig Fugger wollte 1659 den katholischen Gottesdienst in Gruppenbach einführen, Herzog Eberhard III. verbot es ihm aber, obgleich der Graf behauptete, ihm gebühre die geistliche Gerichtsbarkeit als Patronat- und Zehentherr.

1674 wurden seine Söhne Franz Ernst und Anton Joseph Sigmund mit Gruppenbach belehnt. Auch sie wollten den katholischen Gottesdienst einführen, als Württemberg sich wieder der Unterthanen annahm.

Ludwig Xaver Graf von Fugger-Stettenfels geb. 18. März 1685 und gestorben 19. Juni 1746 ließ die Schloßkirche auf Stettenfels für den katholischen Cultus einrichten und berief 1734 auch Kapuziner dahin, um ein Kloster zu Stettenfels zu errichten. Er veranstaltete Prozessionen, nahm Katholiken zu Bürgern an, verbot die Visitation der evangelischen Kirche in Gruppenbach durch den Dekan in Marbach und das Kirchengebet für die herzogliche Familie.

Die seit 1536 zur Zeit der Reformation evangelischen Bauern ließen sich dieß nicht gefallen und es entstanden große Mißhelligkeiten. Die württembergischen Regierungsräthe Lang und Moser wurden 27. Oktbr. 1735 nach Gruppenbach geschickt, und Militär unterstützte sie. Der Bau der Kirche und des Kapuzinerhospizes wurde niedergerissen, die Katholiken vom Rathhaus entfernt, die Verbannten zurückberufen u. s. w.

Auch die württembergischen Stände und Geistlichkeit protestiren gegen die Neuerungen des Grafen. Nachdem eine Zeit lang bei dem Reichshofrath darüber processirt worden war, kaufte Württemberg 1747 das dominium utile dem Grafen Anton Sigmund Fugger († 1781) um 209.324 fl. ab, und Gruppenbach samt Zugehör wurde als besonderer Staab dem württembergischen Amte Beilstein einverleibt (vorher war die württembergische Reservatvogtei dem Vogte zu Weinsberg übertragen gewesen).

| Zunächst dem Lande einverleibt wurden Stettenfels und Gruppenbach 1769 Kammerorte, und blieben dies bis auf die königliche Zeit Württembergs.

Nach einem Vertrag vom 30. Oktbr. 1769 blieb die Herrschaft Stettenfels dem Ritterkanton Kocher steuerbar, bis im Jahr 1806 dieser Kanton aufgelöst wurde.

Jene Streitigkeiten der evangelischen Unterthanen mit den katholischen Grafen von Fugger waren von traurigen Folgen.

Als nämlich Herzog Carl Alexander in Ludwigsburg gestorben war, so publicirte am 25. Mai 1737 Vogt Hochstetter aus Weinsberg der Bürgerschaft zu Gruppenbach einen Befehl der württembergischen Regierung, und wollte am folgenden Tage der Leichenpredigt für den verstorbenen Herzog anwohnen. Der Vogt logirte im Pfarrhaus, als der junge Graf Anton von Fugger mit Gefolge, alle mit vielen Flinten und Pistolen bewaffnet, in das Pfarrhaus drangen und den Vogt mit Gewalt in eine vor dem Pfarrhause stehende Kutsche schleppen wollten. Auf Hülferufen kamen Bauern herbei. Der 56jährige Christian Knauß, Weingärtner in Gruppenbach, hielt den Vogt mit den Armen fest umschlungen, damit die Gräflichen ihn nicht in die Kutsche schleppen konnten, und wurde von dem im Gefolge des Grafen befindlichen Amtsschreiber Rößler auf der Stelle erschossen. Der ledige 21jährige Christof Löhel aus Gruppenbach stand auf dem Kirchhofe bei dem Thor, wo er von dem jungen Grafen mit zwei Kugeln durchschossen wurde, so daß er 2 Stunden darauf eine Leiche war.

Herzog Carl Rudolf ließ nun das Schloß Stettenfels besetzen und die Grafen und ihre Diener gefangen und in Untersuchung nehmen. Der Kaiser aber verwies dem Herzog dieses Einschreiten, gebot ihm die Truppen zu entfernen, die Grafen und ihre Leute frei zu lassen, und beauftragte den Rittercanton Kocher mit der Untersuchung am 24. Juli 1737, welcher den jungen Grafen im Jahre 1742 durch württembergisches Militär in Gruppenbach abholen und in Arrest in den Gasthof zur Rose zu Heilbronn bringen ließ.

Als die deutsche Reichsarmee im Jahre 1693 unter dem Markgrafen Ludwig von Baden bei Heilbronn cantonirte, und die Franzosen ihr Lager bei Böckingen verließen, bei Laufen über den Neckar setzten und von Kaltenwesten her den Markgrafen in der Flanke angreifen wollten, so ließ dieser Erdschanzen an der Stirne der Höhen aufwerfen, von denen noch jetzt auf dem Dornberg Reste zu sehen sind.

| Als 27. Oktober 1810 das Oberamt Beilstein aufgelöst wurde, kam Ober- und Untergruppenbach mit Donbronn, Ober- und Unter-Heinrieth, Hapenbach, Ezliswinden zum Oberamt Heilbronn, 1812 zum Oberamt Besigheim, durch Gesetz vom 6. Juli 1842 wieder zum Oberamt Heilbronn.

Der Staat verkaufte im Jahre 1829 das Schloß Stettenfels mit Ausnahme der Wohnung des Revierförsters (außerhalb dem Burggraben), nebst dem Schaafweiderecht und dem Schaafhaus um 40.000 fl. an die Gemeinde Gruppenbach, welche im Jahre 1852 Schloß und den größten Theil der Güter wieder um 28.000 fl. an Friedrich Korn von Calw verkauft hat; der jetzige Besitzer ist Anton Mayer zu Stuttgart.

In neuerer Zeit ereigneten sich in Untergruppenbach mehrere Feuersbrünste, so daß die Brandversicherungskasse im Jahre 1844 450 fl., im Jahre 1848 3383 fl. 20 kr., im Jahre 1850 1046 fl. 25 kr., im Jahre 1853 1476 fl., im Jahre 1854 576 fl. zu zahlen hatte.

Das Schloß Stettenfels ist durch einen tiefen trockenen Graben von dem übrigen Berge abgetrennt, über welchen ehedem eine Zugbrücke geführt hat, die 1785 einer steinernen Platz machte.

Ein starker viereckiger Thurm, unter welchem das Hauptthor hinführte, diente zur Vertheidigung. Er wurde, weil er der Durchfahrt mit geladenen Wagen hinderlich war, erst in dem jetzigen Jahrhundert abgebrochen. Nahe dabei befindet sich ein sehr tiefer Brunnenschacht, aus welchem das Trinkwasser in einem Eimer durch Hunde in einem großen Tretrade emporgehoben wird.

Von der alten Burg sind noch der Graben und die äußeren Umfassungsmauern mit Brustwehren vorhanden. Das Schloß mit 3 Stockwerken, welches an jeder der 4 Ecken einen runden Thurm, und gegen Osten einen Giebel mit Zinnen und einen Söller hat, ist wahrscheinlich bald nach dem 30jährigen Kriege erbaut worden, in der Schloßkapelle war ein Altar aus geschliffener Lava.

Die Kirche in Gruppenbach ist 1831 umgebaut worden. Der Staat gab 4350 fl. dazu und zur neuen Orgel 1848 1915 fl. Nur der viereckige Kirchthurm mit einem hohen Dache ist alt, hat Rundbogenfenster und ein einziges Spitzbogenfenster.

Das Pfarrhaus ist aus dem 18. Jahrhundert.

In Donnbronn ist seit 1861 eine Schule mit einem Schulmeister.

Eine Mahlmühle mit 3 Gängen wird vom Gruppenbach getrieben.

In Gruppenbach baut man viel Hirse.



  1. Regesten über die Geschichte von Stettenfels vom Jahre 1462 an, s. bei Reyscher, Statutarrechte 210.
  2. Die Familien von Thumb und von Adelsheim wurden 1513 dadurch genähert, daß Johann Konrad Thumb, obigen Konrads Sohn, Elisabethe, Zeisolfs von Adelsheim Bruderstochter, ehelichte.
  3. Zugleich mit Niederalfingen und Hüttlingen. Fugger zahlte dem Herzog 24.000 fl. Im gleichen Monat cassirte Kaiser Karl dem Passauer Frieden gemäß die von ihm den Fuggern ertheilte Belehnung und erklärte den Herzog von Württemberg als Oberlehnsherrn.
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