Beschreibung des Oberamts Spaichingen/Kapitel B 20
« Kapitel B 19 | Beschreibung des Oberamts Spaichingen | Kapitel B 21 » | |||
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
| |||||
Für eine seitenweise Ansicht und den Vergleich mit den zugrundegelegten Scans, klicke bitte auf die entsprechende Seitenzahl (in eckigen Klammern).
|
Die dem h. Ulrich geweihte Pfarrkirche liegt mitten im Ort und wurde im Jahr 1737/38 neu erbaut, den 3. Oktbr. 1738 durch den Constanzer Weihbischof eingeweiht; an ihrem Westeingang steht die Jahreszahl 1688, bis zum Jahr 1738 bestand hier nur eine Kapelle. Der Chor ist gewölbt, die Kanzel im Zopfstil, die drei Altäre sind in schönem neugothischem Stil gehalten und mit zahlreichen Statuen geschmückt, unter denen sich einige alte (gothische) befinden, und an der Südwand des Schiffes sieht man eine 41/2 Fuß hohe vortreffliche spätgothische Madonna mit dem Kinde; das Kind hat ein Gebetbüchlein in Händen. Auf dem Chor sitzt ein schönes Schmiedeisenkreuz, und in dem nördlich am Chor stehenden, mit zwei Staffelgiebeln besetzten Thurm hängen 4 Glocken, gegossen von Rosenlecher in Constanz 1859.
Das sehr wohnliche, in einem Garten stehende, 1751 erbaute Pfarrhaus ist, gleich wie die Kirche, von der Stiftungspflege zu unterhalten. Im Jahr 1750 wurde dasselbe durch den Blitz eingeäschert.
Der im Jahre 1870 erweiterte gut ummauerte Begräbnißplatz liegt eine halbe Viertelstunde östlich vom Ort, schön und still im malerischen Waldthal und enthält neben hübschen Gärtchen, Grabmälern und Schmiedeisen-Kreuzen die alte der h. Dreifaltigkeit geweihte Frohnhofer Kirche, die namentlich an der gerad geschlossenen leider stark übertünchten Ostseite noch Reste eines romanischen Baues aufweist; das Übrige stammt aus spätgothischer Zeit. Schiff und Chor sind gleich breit und durch einen spitzen Triumphbogen von einander getrennt, an dem| die Jahreszahl 1480 steht. Im Westen erhielt sich noch der spitzbogige Eingang, die meisten Fenster sind verändert, dagegen hat der südlich am Chor stehende, in zwei Staffelgiebeln ausgehende Thurm noch seine mit spätgothischen Maßwerken gefüllten Schallfenster. Im Innern der Kirche sind die Decken flach, die Altäre in später Renaissance; auf dem südlichen Seitenaltar, auf dem Christus am Kreuz, Maria und Johannes stehen, liegt am Kreuzesstamm eine alte Schnitzerei – das Haupt Johannis des Täufers. Im Chor sieht man ein tüchtiges gothisches Sakramenthäuschen. Von den zwei Glocken auf dem Thurm hat die größere die Umschrift: A fulgure et tempestate libera nos domine iesu christe. 1724. Die kleinere Glocke ist sehr alt und zeigt in gothischen Majuskeln: Sanctus Lucas. Matheus. Marcus. S. Johannes. O Rex G. Den Westgiebel der Kirche, deren Unterhaltung auf der Stiftungspflege ruht, ziert ein schönes Schmiedeisenkreuz und am Eingang zum Friedhof steht eine herrliche Linde.Das 1864/65 in modernem Stil erbaute, sehr ansehnliche, dreistockige Schulhaus enthält 4 Lehrzimmer und die Wohnungen der an der Schule angestellten zwei Schulmeister und des Lehrgehilfen. Das Rathhaus wurde 1829 erbaut, es steht an der Hauptstraße und befindet sich in gutem Zustande. Überdieß bestehen noch zu öffentlichen Zwecken 8 Waschhäuser und ein Backhaus.
Mit gutem Trinkwasser, das 13 laufende und 3 Schöpfbrunnen liefern, ist der Ort reichlich versehen, ferner fließt die Beera durch den Ort und nimmt daselbst den Mühlbach (Deilingerbach) auf; außer diesen fließen noch der Stebbach und der Harrasbach durch den östlichen Theil der Markung. Von den vielen auf der Markung vorkommenden Quellen ist die im Harrasthale die bedeutendste. Sechs steinerne Brücken führen über die Beera und 6 hölzerne über diese und den Harrasbach.
Die körperlich kräftigen und wohlgebauten Einwohner, von denen gegenwärtig 7 über 80 Jahre zählen, sind sehr fleißige und geordnete Leute, deren Erwerbsquellen in Feldbau, Viehzucht und hauptsächlich in Gewerben bestehen; von den letzteren suchen viele Maurer, Zimmerleute und Steinhauer den Sommer über im Ausland Arbeit und sichern sich hiedurch einen guten Verdienst. Außer diesen sind im Ort alle nöthigen Handwerke vertreten; dann 4 Kaufläden, 7 Kramläden, 4 Schildwirthschaften, worunter 3 mit Bierbrauereien, 3 Mühlen mit je 2 Mahlgängen und einem Gerbgang, auch gehören dazu eine| Ölmühle, eine Gipsstampfe und eine Hanfreibe. Außerhalb des Orts liegen zwei Sägmühlen und eine mit gutem Erfolg betriebene Ziegelei. Die Vermögensverhältnisse der Einwohner sind im allgemeinen befriedigend, indem der vermöglichste Bürger 30 Morg. Feld und 12 Morg. Wald, der Mittelmann 15 Morg. Feld und 2 Morg. Wald und die minder Bemittelten 2–5 Morg. Grundeigenthum besitzen. Gemeindeunterstützung erhalten gegenwärtig 5 Personen. Auf angrenzenden Markungen haben die Ortsbürger etwa 50 Morg. Güter.Die große Gemeindemarkung, von der jedoch ein namhafter Theil mit Wald bestockt ist, bildet einen von dem Beerathal und dessen Seitenthälern sehr tief durchfurchten Theil des Heubergs, überdieß greift der freistehende Hochberg noch kräftig in die Markung ein; sie ist daher, mit Ausnahme der Hochebene, wie der Ausläufer am Fuß der Steilgehänge, sehr bergig und bildet eine der unebensten Markungen des Oberamtsbezirks.
Der Boden gehört in den Thälern und an den Ausläufern gegen dieselben zu den mittelfruchtbaren, und besteht aus den Zersetzungen der oberen braunen Juraschichten; er ist etwas schwer, naßkalt und ziemlich tiefgründig. An den Steilgehängen und auf den Höhen erscheinen die ziemlich unergiebigen, mit Gesteinstrümmern angefüllten Zersetzungen des weißen Jura. Der weiße Jura wird an einigen Stellen zu Straßenmaterial und gewöhnlichen Mauersteinen abgebaut; Lehm- und Kiesgruben (weißer Juraschutt) sind vorhanden. Während des Hüttenwerkbetriebs Harras wurde an vielen Stellen der Markung Bohnerz, jedoch ohne beträchtliche Ausbeute, gegraben. Auch die klimatischen Verhältnisse sind nicht besonders günstig und trotz der scheinbar geschützten Lage dennoch rauh, indem namentlich das Deilinger Thal dem Nordwind ungehinderten Zutritt gestattet und überdieß das von Westen nach Osten ziehende Beera-Thal Luftströmungen in dieser Richtung begünstigt; es kommen daher schädliche Frühlingsfröste und starke Winde häufig vor, so daß feinere Gewächse nicht gedeihen wollen. Von Hagelschlag ist die Markung seit dem Jahr 1853 verschont geblieben.
Der gute und fleißige Betrieb der Landwirthschaft wird durch das bergige Terrain sehr erschwert, namentlich sind die auf den Anhöhen gelegenen Felder größtentheils weit entfernt und beschwerlich zu erreichen, wodurch der Anbau dieser ohnehin unergiebigen Distrikte mit vieler, wenig lohnender Mühe verbunden ist. Wendepflüge, Suppinger- und amerikanische Pflüge, eiserne| Eggen und Walzen sind eingeführt; zum Dreschen bedient man sich häufig der eisernen Handwalze. Man baut Dinkel, Gerste, Haber, Kartoffeln, viel Futterkräuter (dreiblättrigen Klee, Esparsette, Futterwicken), Rüben, Erbsen, Linsen, Hanf und Flachs; Mengfrüchte werden viel mit Vortheil gebaut und von den übrigen Felderzeugnissen gedeihen Dinkel und Kartoffeln am besten.Der Felderertrag reicht weitaus nicht für die Befriedigung des örtlichen Bedürfnisses und es müssen daher noch viele Früchte von außen bezogen werden. Der nicht besonders ausgedehnte Wiesenbau liefert im allgemeinen gutes und nur theilweise etwas saures Futter. Die Wiesen sind zweimähdig und ohne Wässerung. Der Futterertrag reicht für den namhaften Viehstand nicht hin, daher noch Futter von außen bezogen werden muß.
Wegen des rauhen Klimas ist die Obstzucht nicht beträchtlich und erlaubt auch in günstigen Jahrgängen keinen Verkauf nach außen; man pflanzt Luiken, Goldparmäne, Süßäpfel, Junkersbirnen und etwas Zwetschgen. Die Jungstämme werden aus der vorhandenen Gemeindebaumschule bezogen, für die, wie überhaupt für die Obstpflege, ein in Hohenheim unterrichteter Baumwart aufgestellt ist.
Die Gemeinde besitzt 1470 Morgen Waldungen (vorherrschend Nadelhölzer), von deren jährlichem, in 300 Klaftern und 10.000 St. Wellen bestehendem Ertrag jeder Ortsbürger 2 Raummeter erhält; das übrige Holz wird zu Gunsten der Gemeindekasse um etwa 1500 fl. verkauft. Außer dieser Einnahme bezieht die Gemeinde noch aus 250 Morgen Weide nebst der Herbstweide die Pachtsumme von 325 fl., aus der Pferchnutzung 325 fl., aus Allmanden, von denen jeder Bürger einen Morgen gegen Entrichtung von 2 fl. zur Benützung erhält, 672 fl. und aus vorhandenen Grasplätzen 200 fl.
Die Pferdezucht und Pferdehaltung ist von keinem Belang, dagegen die Rindviehzucht in gutem Zustande; man hält eine Kreuzung von Land- und Simmenthaler Race und hat zur Nachzucht 4 Farren von gleicher Kreuzung aufgestellt. Der Handel mit Vieh ist nicht von Bedeutung. Auf der Markung lassen fremde Schäfer den Sommer über 300 Bastardschafe laufen. Sehr namhaft betreibt man die Schweinezucht (halbenglische Race), die einen jährlichen Verkauf von etwa 400 Ferkeln und 200 Mastschweinen nach außen zuläßt. Mutterschweine befinden sich etwa 30 im Ort, Ziegen werden etwa 70 Stück gehalten.
| Von Anstalten bestehen, außer der Volksschule, eine gewerbliche und Zeichenschule und eine Industrieschule.Stiftungen sind folgende vorhanden: 1. eine Kirchenstiftung mit 46.000 fl. und 23 Morgen Wald, 2. eine Armenstiftung mit 2300 fl. und 3. eine Schulstiftung mit 1700 fl.
Der Ort hat das Recht, in den Monaten April, Juli, September und November Krämer- und Viehmärkte abzuhalten, auf denselben wird lebhaft gehandelt und viel verkehrt.
Was die Überreste aus früher Vorzeit betrifft, so führte unter der Benennung „Steinstraße“ eine von Rottweil herkommende Römerstraße das Beera-Thal entlang an Wehingen vorüber; in der Nähe derselben oberhalb des Orts kommt der Flurname „ob dem Hof“ vor, vielleicht stand hier ein römischer Wohnplatz. Am westlichen Ende des Orts liegt ein 15′ hoher, künstlich aufgeworfener kreisrunder Hügel, „Beutenbühl“ genannt, auf dem nach der Sage ein Kloster gestanden sein soll, wozu indessen die Kuppe des Hügels viel zu klein gewesen wäre; viel wahrscheinlicher haben wir es hier mit einem altgermanischen (keltischen) Grabhügel oder mit einem römischen Wachhügel zu thun. Einige hundert Schritte westlich von Wehingen ist man auf Reihengräber gestoßen, die Gräber, deren 6 aufgefunden wurden, waren mit Steinplatten umfriedigt und gedeckt; sie enthielten außer den menschlichen Skeletten eiserne Schwerter, Speerspitzen, eine goldene Stecknadel, thönerne Gefäße, Glas- und Thonperlen. Die südlichste Spitze des Hochbergs war durch einen quer über dieselbe führenden Graben befestigt (s. die Ortsbeschr. von Deilingen) und am Fuß dieser Bergspitze erhebt sich ein runder Hügel, das sog. „Bürgle“, auf dem man noch Bruchstücke von Ziegeln und zuweilen Mauerschutt findet; hier stand ohne Zweifel eine kleine Burg oder irgend ein befestigter Wachposten; ganz in der Nähe des Bürgle kommt der Flurname „Stalläcker“ vor. Auf der „Schloßhalde“ oberhalb Harras stand die Burg der Herren von Wehingen, von der noch die Umwallung und der Burggraben, wie auch Spuren von Gemäuer sichtbar sind.
Der Ort, früher Uuaginga, Uuagingas, Wagingen, Wahigen, Waihingen, Wähingen u. s. w. geschrieben, wird zuerst genannt in Urkunden des Klosters St. Gallen, als Gr. Berthold (s. oben S. 159) den 27. März 793 hiesigen Besitz, den er diesem Kloster früher überlassen, von demselben zurückverliehen erhielt, und als den 11. Dez. 802 durch die Gebr. Hadubert und Nidger die Schenkung einer Hube zu Böttingen an das Kloster| allhier vollzogen wurde. Bald jedoch tritt Besitz des Klosters Reichenau in vorherrschender Weise auf; dessen Abt Walfred bestimmte schon den 1. Sept. 843 gewisse Jahreseinkünfte allhier zur Bestreitung des klösterlichen Haushaltes, und im 14. Jahrhundert gehörte diesem Kloster das ganze Dorf (vergl. Wirt. Urkb. 1, 44. 59. 124. 125 und unten).Auf der oben genannten Burg saß die seit der Mitte des 13. Jahrhunderts nicht selten, Anfangs besonders in der Geschichte der Grafen von Hohenberg, zu denen sie wohl in Lehensverhältniß stand, genannte
Das Geschlecht war mit manchen bedeutenderen Familien durch Heiraten verbunden. So kommen vor: Agnes von W., verm. mit Ulrich Bletz von Rothenstein im J. 1223 (s. oben); Wilhelm von W., vermählt mit Katharina von Lichtenstein um das J. 1380 (Schmid Urkb. 752 ff.); Konrad von W., verm. mit Adelheid von Hailfingen gegen das J. 1400; Anna von W., verm. mit Hans von Gültlingen, 1443; Thomas von W., verm. mit Katharina von Neuneck um 1460 und mit Margarethe von Späth 1477; Verena von W. (s. ob. S. 264), im J. 1474 verm. mit Berchtold von Balgheim; Hans von W., verm. mit Agnes Zörin im J. 1477 (die letztere erscheint im J. 1488 als Wittwe im Schwäbischen Bund; Datt a. a. O. | S. 314); Anna von W., verm. mit Vol von Wildenau im J. 1485.
Das Siegel der Herren von Wehingen, wie es sich z. B. an Urkunden Hugs von W. vom 16. Juli 1311, Johanns von W. vom 27. Juli 1431 und des Nagolder Vogts Hans von W. vom 11. März 1494, des zollerischen Obervogts Thomas von W. vom 16. Juni 1496 findet, zeigt einen eckig gezogenen Balken im Schild, beziehungsweise (Urk. von 1311) auch im Helmkleinod des Flügels; auf Siegeln an Urkunden des österreichischen Landvogts Reinhard vom 19. Dez. 1389 und 11. Mai 1390 findet sich nur ein Helm mit dem genannten Helmkleinode. Lutz von Lutzenhard und Gärth (vrgl. oben S. 159) haben das Feld blau, den Balken silbern, auf dem Helm einen blauen Flügel mit silbernen Balken. Auch das Wappen der Stifter an den steinernen Altären in der Freisinger Kapelle zu Kl. Neuburg zeigt einen eckig gezogenen Balken; daß derselbe blau und roth gespalten, das Feld weiß, hat insofern keine große Bedeutung, als nach gefälliger Mittheilung des Herrn Probsts und lateranensischen Abts zu Kl. Neuburg, welchem diese Notiz überhaupt verdankt wird, der Farbenanstrich erst aus späterer Zeit stammt. Endlich stimmt zu obiger Farbenangabe das 1. und 4. Feld (bei richtiger Blasonirung die Stelle des Hauptwappens) samt dem Helmkleinod in dem verbesserten Wappen, welches K. Friedrich IV. den 6. Aug. 1464 den Gebr. Leopold, Christoph, Bernhard, Wolfgang, Wilhelm, Adrian und Achaz von W. verlieh, während das 2. und 3. rothe Feld einen blau gekleideten, aus einer goldenen Krone hervorwachsenden Mann zeigt, der in der Rechten ein goldenes Scepter hält und auf dem Haupt einen Perlenkranz mit drei Sittichfedern trägt (Chmel, Reg. Friderici 2, 416).
Von Mitgliedern der Familie waren begraben: die Gebr. Reinhard und Berthold in Klosterneuburg (s. oben); Mechthilde in der Frauenkapelle zu Alpirsbach (Crusius p. 3 lib. 5 cp. 8); Ottilie mit ihrem Gemahl Hans von Rot in dem burgauischen Kl. Wettenhausen (Crusius p. 2 lib. 5 cp. 3).
Als die hauptsächlichsten Besitzungen der Familie, wenigstens in Schwaben, soweit dieselben nicht sonst im Verlaufe genannt werden – österreichische Besitzungen der in Österreich verbliebenen Mitglieder der Familie, wie sie z. B. aus Lichnowsky an mehreren Stellen zu ersehen sind, können hier nicht in Betracht kommen – ergeben sich gemäß den Urkunden über die Erwerbungen, beziehungsweise Veräußerungen derselben die folgenden:
|1. Im Oberamt Spaichingen: Zu Spaichingen, Aixheim, Deilingen mit Delkhofen und Hohenberg, Frittlingen. S. bei den betreffenden Orten. – 2. Im Oberamt Balingen: Zu Ebingen hatte Adelheid von W. im Jahr 1367 14 Pfd. Heller aus der Bürgersteuer (Schmid Urkb. 541) und verkaufte Konrad von W. im J. 1389 Laienzehenten an Dietrich von Balgheim. – 3. Im Oberamt Herrenberg: Zu Entringen: den 4. Juni 1411 erhielt Hans von W., Gr. Eberhards von Württemberg Diener, „die Recht in den Schainbuch, die Entringen die Burg sin Tail von Alter her darinnen gehabt hat“ (früher hailfingisch) als rechtes Mannlehen, welches auch noch gegen Ende des Jahrhunderts im Besitz seiner Familie erscheint. Den 29. Dez. 1413 wurde Hans von W. von Gr. Friedrich zu Zollern mit dem Theil der Feste E., der Jakob Herters gewesen, belehnt (Monum. Zolleran. 1, 476)[5]. – 4. Im Oberamt Horb: Zu Börstingen: die Burg mit aller Zugehörde an Leuten und Gütern erkaufte den 23. Aug. 1420 Hans von W. in Pflegers Weise für seinen außer Landes befindlichen Bruder Konrad, welch’ letzterer, Rath Herz. Friedrichs von Österreich, den 15. Apr. 1429 von dem Herzog dessen Leute allhier und die Feste Urnburg (bei Weitingen) zu Eigen erhielt; Antheil an Börstingen trug den 25. Sept. 1486 Hans von W. dem Haus Österreich zu Lehen auf (vrgl. O.A.-Beschr. Horb S. 167. 269 und oben S. 390). – Zu Göttelfingen: Vogteiliche Gefälle allhier erkaufte den 12. Juli 1346 Radolt von W. von seinem Neffen Friedrich von Weitingen um 104 Pfd. Hllr. (Schmid Urkb. 393). – 5. Im Oberamt Rottenburg: Zu Hirrlingen: den 13. Dez. 1473 verkauften Thomas von W. und Konrad von Neuneck ein Dritttheil ihrer Herrlichkeit und Gerechtigkeit um 3000 fl. an Barbara von Ow (Bewährte Gerechtsame der Gr. von Attems u. s. w. Beil. 2). – Zu Remmingsheim und Wolfenhausen: Gülten und Zinsen allhier erkaufte Thomas von W. den 1. Juni 1488 von Gr. Eitelfritz von Zollern um 1200 fl. (Schmid Urkb. 907). – Zu Seebronn: den 9. Febr. 1399 wurde ein Hof erkauft von Heinrich von W., welcher ihn den 21. Juli 1477 wieder an Thomas von W. verkaufte. – 6. Im Oberamt Rottweil: Zu Deißlingen (s. oben S. 232). – 7. Im Oberamt Tuttlingen: Zu Schura und Trossingen (ebenda).
Zu Haigerloch erkaufte Thomas von W. den 27. Apr. 1490 das Affenschmalz-Haus von Gr. Eberhard von Württemberg, am Ende des 15. Jahrhunderts bezogen Angehörige der Familie, Hans und Thomas von W., Einkünfte aus hiesigen Steuern. – Zu Steinhofen werden Mitglieder der Familie 1458–1487 mit dem großen Zehenten, zwei Maierhöfen und der Kastvogtei als österreichische Lehensleute aufgeführt.
| Was dieanbelangt, so blieb der hiesige Besitz nicht lange in den Händen der Familie von Wehingen; auch gehörten beide in der Folge theilweise verschiedenen Herren.
Während das Dorf im 14. Jahrhundert als kl. reichenauisch vorkommt (s. u.), verkaufte Hugo von W. den 26. Aug. 1351 zu Königsfelden die Feste Wehingen um 600 Pfd. Heller an den Herz. Albrecht (II.) von Österreich und gab demselben auch Gewalt, die davon um 2000 Pfd. Hllr. versetzten Güter einzulösen, während ihm der Herzog versprach, sechs seiner Kinder zu berathen, eines in den Deutschherren-Orden, eines in den Johanniter-Orden, eines nach St. Blasien, eine Tochter nach Töß, eine nach Paradies, und eine an seinen Hof zu nehmen. Allein auch Herz. Albrecht, welcher den 21. Nov. 1354 sich gegen Eytel Ellerbach verpflichtete, ihm für die Burghut dieser Feste 100 Pfd. Pf. zu bezahlen, und demselben den 15. Juli 1356 bei Überlassung der Pflege und Vogtei in Schwaben unter Anderem auch diese Feste noch ein Jahr zu hüten auftrug, benützte jenen Erwerb öfter zu Verpfändungen: den 18. Sept. 1356 behauste er den Albrecht von Freiberg für 2000 fl., die er ihm schuldig, auf die Feste nebst Zubehör und den 1. Febr. 1357 verpfändete er dieselbe Hans dem Älteren und dem Jüngeren, Vettern von Blumenberg, für ihren Dienst gegen Zürich um 600 fl. (Lichnowsky 3, Regg. Nr. 1569, 1741, 1878, 1893, 1909). Wenn somit die Burg W. schon in der Mitte des 14. Jahrhunderts in österreichischen Besitz kam, bei dem Verkaufe der Grafschaft Hohenberg durch Gr. Rudolf (III.) von H. an Herz. Albrechts (II.) Sohn, den Herz. Leopold den Frommen von Österreich jedoch den 26. Okt. 1381 die Feste W. mit Zugehör auch noch aufgeführt wird, so möchte dies wohl so zu erklären sein, daß sie in der Zwischenzeit österreichisches Lehen der Hohenberger Familie geworden (Schmid Hohenb. 270 ff.). Zunächst theilte sie mit ihrer Zugehör das Schicksal der oberen Grafschaft Hohenberg (s. oben S. 283), und wird schon im J. 1475 als Burgstall bezeichnet, gegen Ende des 15. Jahrhunderts aber wird sie mit den zu ihr gehörigen Dörfern ganz als österreichisches Besitzthum aufgeführt, denn den 25. Sept. 1486 erhielt der österreichische Rath, Kämmerer und Vogt der Herrschaft Oberhohenberg, Hans von Wehingen, für seine getreuen, dem Hause Österreich geleisteten Dienste und dafür, daß er sein seitheriges Eigen:| die Hälfte an der Herrlichkeit, Obrigkeit und Frevel, Fronbot und Verbot zu Börstingen und Sulzau, den 4. Theil am Korn-und Haberzehenten zu Börstingen an Holz, Feld, Wunn und Waid in diesen Dörfern, die Hälfte des Burgstalls Börstingen und ein Viertel der Burgställe Sulzau und Sickburg diesem Hause zu Lehen aufgetragen, von Erzherz. Sigmund als Lehen den Burgstall W. mit seiner Zugehörung, gewissen Wiesen, Äckern, Möhingeldern, Holzberechtigung, Waide, den Harrasbach, das Dörflein W., die 3 Weiler Gosheim, Egesheim und Reichenbach mit allen Frohnen und Diensten, verschiedene Einkünfte und Steuern an diesen Orten, insbesondere Gülten aus des Kl. Alpirsbach 4 Kelhöfen und einem weiteren Hof zu W., wogegen Hans das Schloß W. wieder bauen und zurichten lassen sollte. (Copie des Lehenbriefes im St.-A., wornach die geschichtlichen Ausführungen in Burgermeister, Cod. Dipl. equestr. 2, 598 nicht ganz zutreffen dürften.) Allein, verwickelt in die Sache Johann Wernhers von Zimmern, welcher bei K. Friedrich IV. beschuldigt wurde, er habe dem Erzherz. Sigmund den Wahn beigebracht, der Kaiser habe ihn mit Gift aus dem Wege räumen wollen, und denselben so zu dem Entschluß veranlaßt, die Erbfolge in seinen Ländern von dem Haus Österreich an das Haus Baiern zu bringen, verfiel Hans den 18. Jan. 1488 wegen Majestätsbeleidigung in die kaiserliche Acht; aus letzterer wurde er zwar bald wieder befreit, doch mußte er den 28. Febr. 1492 gegen K. Maximilian als Nachfolger Erzherzog Sigmunds auf das Lehen Wehingen und die Vogtei der oberen Herrschaft Hohenberg verzichten (vrgl. Zimmerische Chronik 1, 498 ff. O.A.-Beschr. Rottweil 445 ff.).Was die Geschichte des Dorfes und des mit ihm dasselbe Schicksal theilenden Gosheim betrifft, so verkauften den 4. Apr. 1355 Abt Eberhard und der Konvent von Reichenau an das Kl. Alpirsbach „Wähingen das Dorf und Göshein das Dorf und mit Namen den Kelnhof zu W. dem Dorf und den Hof zu G. und darnach alle die Leute, Güter, Gelder, Huben, Schupoßen, die wir und unser Gotteshaus zu denselben zwein Dörfern hon und … alle die Leut, die zu denselben zwein Dörfern hörent und zu dem Kelnhof ze W.“ u. s. w. (ausgenommen allein die sogleich zu nennende Schuppos) um 1450 Pfd. Hllr., an welcher Summe der genannte Abt den 19. Mai 1355 die Hälfte erhalten zu haben bescheinigte, und den 3. Juli d. J. verkauften dieselben noch weiter an das gleiche Kloster eine hiesige | Schuppos mit dem von derselben gehenden Geld und dem in sie gehörenden Kirchensatz um 200 Pfd. Hllr. Schon damals stund übrigens die Vogtei zu Wehingen und Gosheim Österreich zu, ohne Zweifel als eine Zugehör des von Herz. Albrecht (II.) von Österreich gemachten Erwerbes der Feste W., denn den 6. März 1357 gab obiger Herzog seine Zustimmung zu dem Übergange der „in unseren Vogteien gelegenen Güter“ an diesen beiden Orten aus dem Reichenauer in den Alpirsbacher Besitz (Schmid, Urkb. 477).
Die verschiedenartigen Berechtigungen zu Wehingen und Gosheim hatten übrigens, wie leicht erklärlich, mancherlei Mißhelligkeiten zwischen Österreich und Kl. Alpirsbach zur Folge. Nach Kundschaften vom 15., 16. und 19. Jan. 1449 sollten die Eide, welche die Einwohner beider Dörfer schwören, dem Abte und Kloster, sowie dessen Amtleuten gehorsam zu sein, den Eiden, so sie einem Herrn der Herrschaft des Schlosses Wehingen oder Hohenberg schwören, vorgehen und durch dieselben in keiner Weise gefährdet werden, ebenso die Gebote des Abtes den Geboten der genannten Herrschaft vorgehen, und sollte des Abtes Amtmann zu Wehingen allweg über Schutz, Zwing, Bänn, Holz und Feld und um Erb und Eigen, auch was das Dorf zu schaffen habe, richten. Den 25. Jan. 1463 verglichen sich die Erzherzogin Mechthilde von Österreich einerseits und der Abt Andreas zu Alpirsbach andererseits dahin: es sollten namentlich die klösterlichen Gerichte der Kehlhöfe zu W. und Gosheim bestehen bleiben, während übrigens der das Gericht haltende Keller dasselbe zuvor dem Amtmann an des Vogtherrn Statt verkünden sollte, es wurde die Kompetenz dieser Gerichte im Verhältniß zu der des Vogtgerichtes und die Vertheilung der Einnahmen zwischen dem Kloster und dem Vogtherren normirt und hinsichtlich der aus beiden Dörfern von jedem Theil zu beziehenden Zinsen, Steuern, Diensten, Renten und Gülten auf das Herkommen verwiesen (Schmid, Urkb. 884–886). Auch sprach sich der Abt den 3. Juli 1478 in einem Schreiben an den Gr. Eberhard den Ältern von Württemberg dahin aus, daß hinsichtlich der Eigenschaft und des Voreides bei diesen Dörfern kein Zweifel sei, hinsichtlich der Vogtei und des Hochgerichts dagegen dieselben zur Herrschaft Hohenberg gehören. Allein völlig klar war das Verhältniß der beiderseitigen Rechte, wie es scheint, dereinst nicht herzustellen.
Im 16. Jahrhundert ließ nun aber, um die verschiedenen| hiesigen Berechtigungen zu Gunsten Österreichs einfacher zu gestalten, der Hohenberger Hauptmann Gr. Joachim von Zollern (1517 ff.) die kl. alpirsbachischen Jurisdiktionen und Gerechtigkeiten des Voreids, Gerichts der Kehlhöfe, Gebote und Verbote nebst Zinsen, Gülten und anderem Einkommen im Namen K. Ferdinands mit Arrest belegen; hinsichtlich des Einkommens erlangte zwar der Abt Jakob Hohenreuter (1548–1559) nach vieler Bemühung eine Relaxation des Arrests, allein die Gerichte und Gebote der Kehlhöfe wurden vorbehalten, und auch ein späterer Nachfolger in der Hauptmannschaft, Gr. Karl I. von Zollern, ließ, als auf Befehl des klösterlichen Kastvogts, Schutz- und Schirmherrn, Herz. Christophs von Württemberg, die Gerechtsame des Klosters in diesen Orten erneuert werden sollten, durch den Oberhohenberger Vogt Johann Schweiger öffentlich verbieten, daß die Einwohner hinsichtlich des Voreides, Gerichts, Gebots und Verbots, dem Kloster etwas zuschreiben lassen, weßhalb nur sein Einkommen an Zehenten, eigenen Gütern, Zinsen und Gülten im März d. J. 1562 aufgenommen werden konnte. Hinsichtlich der Rubrik: „Gewalt, Frevel und Unrecht, auch Strafen, Rügungen und Bußen“ wurde nun zwar bei dieser Erneuerung der Inhalt des Vertrages vom J. 1463 (s. o.) wiedergegeben, sonst aber mußte das Kloster sich fügen. – Es stunden ihm sonach besonders noch zu die vier Kehlhöfe mit Gülten, Hauptrechten und Fällen zu Wehingen, Huben und Schupossen mit Gülten und anderen Dienstbarkeiten, erbliche Lehengüter mit Zinsen und Gülten, einige Wälder und Hölzer an beiden Orten; dasselbe bezog gewisse gemeine Dienste und Frohnen, ferner von Leibeigenen, deren es an diesen Orten insbesondere dreierlei Arten hatte (Zinser, Huber und Hagestolze) Hauptrecht und Fäll, sowie Leibhennen und Leibzinse; jährlich Vesen und Haber von Zehenten; Tefern- oder Umgeld; endlich gehörte ihm der ganze Kirchensatz und die Kastvogtei, auch das jus patronatus et advocatiae der Pfarrpfründe und Kirche, sowie der St. Ulrichspflege zu Wehingen samt allen Rechten und Gerechtigkeiten. Hingegen hatte das Kloster von beider Flecken wegen an die Herrschaft Hohenberg als Vogtrecht zu leisten: 2 Pfd. 6 Schill. für Opfergeld, 2 Mltr. 12 Vrtl. Vesen, 7 Mltr. 8 Vrtl. Haber, alle Jahre an S. Michelstag eine Mahlzeit für den Obervogt der Herrschaft Hohenberg selb viert oder 10 Schill. Hllr. dafür, je 2 Jahre nach einander auf Martini 4 Frischling, für welche jedoch stets 1 fl. gegeben wurde, und im 3. Jahr 3 Pfd. 6 Hllr.| (Statt obiger Mahlzeit sollten gemäß einem Vergleiche zwischen der Kellerei Spaichingen und der Pflege Rottweil vom 8. März 1753 jährlich 3 fl. gezahlt werden).Als nun vollends die Herrschaft Hohenberg selbst den 22. Mai 1582 ihre Gerechtsame zu Wehingen und Gosheim erneuern ließ, wurde Erzherz. Ferdinand wie hinsichtlich anderer hohenbergischer Orte als rechter, einiger und regierender Herr allhier aufgeführt, welcher, soweit Zwing, Zehent und Bann gehen, allein den Stab, Forst, Geleit und alle Obrigkeit, Herrlichkeit, Gebot, Verbot, hohe und niedere Gerichte, Frevel, Strafen und Bußen habe, auch hatte die hohenbergische Herrschaft gewisse gemeine Dienste und Frohnen, Frevel und Unrecht, Hauptrecht und Fäll, Fastnachthennen, Herbsthühner, großen und kleinen Zoll, Umgeld und Täfergeld, Steuern und Gülten anzusprechen. Dagegen wurden das Kloster, welches mit den oben genannten Leistungen an die Herrschaft aus seinen 4 Kehlhöfen zu Wehingen aufgeführt wird, als Kollator der Pfarreien Wehingen und Gosheim, sowie in jenem Ort U. L. Frau, St. Ulrich und der Wehinger Pfarrherr als zum Bezug des großen, der Heilige und der Pfarrherr je zur Hälfte als zum Bezug des kleinen Zehenten, in letzterem Orte der Heilige und die Pfarrherrn zu Wehingen und Gosheim als zum Bezug des großen und kleinen Zehenten berechtigt anerkannt. (Vom früheren Schlosse war zu dieser Zeit nur noch ein Stock und alt Gemäuer vorhanden). – Nachdem es gegen Ende des 17. Jahrhunderts zu Proceßverhandlungen bei dem Reichskammergericht zu Speier gekommen war, wurde in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts (1767 ff.), zu einer weiteren Erneuerung der Alpirsbacher Pflege Rottweil geschritten und in dieselbe im Wesentlichen der Inhalt der Erneuerung vom J. 1562 aufgenommen, dann aber zum Zweck der öffentlichen Verlesung und Kundmachung den 15.–20. Juli 1772 zu Wehingen und Spaichingen eine Tagfahrt anberaumt, zu welcher kaiserlich österreichische und herzoglich württembergische Abgeordnete sich einfanden. Es wurde hier lange und ausführlich über die strittigen beiderseitigen Gerechtsame an beiden Orten verhandelt, die herzoglichen Abgeordneten forderten insbesondere, da man württembergischer Seits auf die Rückforderung beider Dörfer zur Klosterspflege Verzicht leiste, so solle auch Österreich auf die Vogtrechts- und andere Prästanda Seitens genannter Pflege verzichten und den klösterlichen Ansprüchen in Betreff der Ober- und Herrlichkeit u. s. w., der Einkünfte von der | niederen Jurisdiktion, der Dienste und Frohnen, Täfergeld, Fäll, Hauptrecht u. s. w. stattgeben, allein die kaiserlichen Abgeordneten gründeten auf den Kauf der Grafschaft Hohenberg im J. 1381 umfassendere Berechtigungen Österreichs auch an diesen Orten, und anerkannten die württembergischen Ausführungen über die Geschichte des Ortes und der alpirsbachischen Erwerbungen in ihren Consequenzen, sowie die von Württemberg in der Erneuerung vom J. 1562 beanspruchten Rechte allda nicht an, württembergischer Seits blieb somit nichts übrig, als die Sache ad referendum zu nehmen. Auch die österreichische Jurisdiktionstabelle vom J. 1804 führt die Dörfer Wehingen und Gosheim als zum k. k. Obervogteiamt Spaichingen gehörige, Österreich mit sämtlichen Rechten eigenthümlich zustehende oberhohenbergische Kameralorte auf.
Außer dem im Bisherigen genannten Besitze wird wenig anderer zu Wehingen erwähnt. Die Gebr. Egnolf und Erhard von Falkenstein zu Ramstein verkauften den 29. Juni 1388 einen hiesigen Leibeigenen an das Kl. Alpirsbach; Ulrich an der Waldstraße brachte in einen hiesigen Hof gehörige Eigenleute an sich, wegen deren genanntes Kloster den 23. Juni 1357 sich mit seinen Kindern verglich; der Edelknecht Clos an der Waldstraße und seine Gattin Ursula Salzmännin verkauften den 12. Juni 1407 ein hiesiges Gütchen an Konrad Clos von Wehingen. – Den Besitz geistlicher Korporationen u. s. w. betreffend, erkaufte der Spital zu Rottweil den 29. Novbr. 1296 von Berthold von W. und den 6. Juli 1299 von Hug von W. verschiedene Gülten aus hiesigen Höfen (Schmid, Urkb. 129. 138); weiter erwarb die Klause Hochmauern bei Rottweil den 23. Febr. 1345 das hiesige Voglersgut von Hug von W. und erscheint auch noch im J. 1445 im Besitze eines hiesigen Gülthofs; das Dominikanerinnenkloster zu Rottweil besaß hier im J. 1353 das sog. Mockengut und erscheint den 23. Dez. 1566 als Lehensherrin des früher hochmauerischen Voglersguts, den 12. Okt. 1785 jedoch verkaufte es seine Gefälle und Gülten allhier und zu Spaichingen um 1080 fl. an die Kl. alpirsbachische Pflege Rottweil.
Das Kl. Beuron erhielt im J. 1379 von Irene, der Wittwe Johann Kellers von W., Rottweiler Bürgerin, all ihr hiesiges Gut zu Lehen aufgetragen; nach der Säkularisation dieses Klosters fiel dieses Erblehengut an Hohenzollern-Sigmaringen und kam in Folge des Tauschvertrags vom 30. Dez. 1833 an| Württemberg. Das Kl. Stein am Rhein verkaufte den 26. Juni 1398 einen hiesigen Leibeigenen an das Kl. Alpirsbach. Endlich wird die Johanniterkommende zu Rottweil allhier mit Erblehengütern aufgeführt.Sonst kann etwa zur Geschichte des Ortes Wehingen noch Folgendes bemerkt werden. Den 19. Juni 1393 verglichen sich die 4 Keller auf den Kehlhöfen zu Wehingen mit dem Kl. Alpirsbach wegen der Rechte und Erbfälle. Den 24. Apr. 1555 wurden Vogt, Gericht und ganze Gemeinde der Dörfer Wehingen und Gosheim wegen Zwing, Bann, Wunn, Waid, Trieb und Tratt verglichen (s. auch oben S. 280). Den 23. Okt. 1828 legte ein Brand in wenigen Stunden 42 Häuser, die Wohnungen von 80 Familien, in Asche (Württ. Jahrbb. 1828 S. 28).
Was die kirchlichen Verhältnisse betrifft, so wird ein hiesiger Pfarrer schon in den J. 1245 und 1275, die S. Ulrichskirche allhier den 6. Juli 1299, ferner im J. 1353 Johannes Schärtler als hiesiger Kirchherr neben den 2 Lichtmeistern des h. Nikolausaltars genannt (vergl. oben S. 195 und Schmid, Urkb. 15. 138). Nachdem der Kirchensatz im J. 1355 vom Kl. Reichenau an das Kl. Alpirsbach gekommen (s. oben S. 396), den 17. Mai 1485 der Abt Hieronymus von Alpirsbach den hiesigen Kirchherrn und Dekan des Ebinger Kapitels Heinrich Prünlinger wegen der Kirche einerseits und der Gemeinden W. und G. andererseits in Betreff des Bezugs des großen Zehenten und einer Reihe von anderen Streitpunkten verglichen hatte (Karlsruher Gen. Landes-Archiv), auch im J. 1514 die Pfarrei Gosheim von der Pfarrei Wehingen ausgeschieden worden war, vertauschte Herz. Eberhard III. von Württemberg den 20./30. Sept. 1649 die Kirchensätze zu Wehingen und Gosheim an das Kloster St. Blasien (Binder 2, 827), welch’ letzteres sie den 30. Dez. 1725 zum Dank für anderweitige Vergünstigung an den Kaiser Karl VI. als Erzherzog zu Österreich und Landesfürsten der vorder- und schwäbisch-österreichischen Lande abtrat. Seit dem J. 1805 ist das Patronat württembergisch. – Bei der Fronhofer Kirche soll in alten Zeiten eine Kaplanei bestanden haben und erst in der Mitte des vorigen Jahrhunderts abgegangen, das Kaplaneihaus aber noch im Privatbesitz erhalten sein.
Zu der Gemeinde gehören:
b. Frohnhof, bestehend aus einer Kirche (s. oben) und| einem Meßnerhaus, etwa 1/8 Stunde unterhalb des Mutterorts an der Landstraße nach Reichenbach freundlich gelegen.c. Harras, hat 1/2 Stunde östlich von Wehingen am Eingang des Harrasbach-Thals in das Beera-Thal eine sehr romantische Lage zwischen hohen, waldreichen Bergen. Der hinreichend mit gutem Wasser versehene Ort ist der Sitz eines K. Revierförsters, der das freundliche, moderne Gebäude (früher die Wohnung des Hüttenverwalters) bewohnt.
Die Eisenschmelzhütte zu Harras,[6] in der früheren Grafschaft Oberhohenberg, ist im Jahre 1697 unter Kaiser Leopold erbaut worden und kam nebst dem Hammerwerk Bärenthal Anno 1805 mit den vorderösterreichischen Besitzungen an Württemberg. Geschichtliche Urkunden und Nachrichten aus jener früheren Zeit fehlen beinahe ganz, da die Amtsakten einstens in Kriegszeiten nach Tyrol geflüchtet worden sein sollen. Das Werk bestand aus einem Hohofen, der die Eisenmasseln und das Schmittengeschirr für das Bärenthaler Werk lieferte; bis zur Aufhebung des letzteren im Jahre 1822 war auch die Verwaltung eine gemeinschaftliche. Von da an wurde Harras mit dem Königlichen Hüttenwerk Ludwigsthal vereinigt und im Betrieb der Hohöfen beider Werke abgewechselt. Die Verhältnisse in Harras gestalteten sich aber immer ungünstiger; nicht nur war die Wasserkraft eine sehr ungenügende, sondern auch die Kohlen-und Erzanschaffung schwierig und kostspielig; schon unter der österreichischen Herrschaft hatte der Ofen in den Jahren 1799 bis 1805 im Ganzen nur 45 Wochen im Betrieb erhalten werden können. Es wurde daher im Jahre 1832 der Hohofen zu Harras kalt gelegt und Anno 1839 abgebrochen, sowie in letzterem Jahre die übrigen vorhandenen Realitäten theils auf den Abbruch verkauft, theils an das Kameralamt Rottenmünster übergeben. Von den Werksgebäuden ist nur noch das Beamtenhaus, jetzt die Revierförsterswohnung, vorhanden, welches die frühere Lage des Werks in der Mitte zwischen den Orten Wehingen und Reichenbach bezeichnet. Das Aufschlagwasser wurde vom Harrasbach eine halbe Stunde lang in einer hölzernen, meistens aus ganzen Stämmen und Teicheln bestehenden Wasserleitung auf das 24 Fuß hohe oberschlächtige Gebläserad geführt; außerdem waren zwei weitere oberschlächtige Wasserräder für die| Schlakenpoche und Erzwasche vorhanden. Zur Verstärkung der Wasserkraft wurde im Jahre 1794 auch der Stebbach in den Hüttengraben geleitet und weil dieß den Erwartungen nicht entsprach, im Jahre 1796 ein 20 Fuß hohes Tretrad mit der Blasbalgwelle in Verbindung gesetzt. Bei der ursprünglichen Anlage des Werks ist der große Fehler begangen worden, daß dasselbe nicht einige 100 Schritte weiter abwärts an der Beera errichtet wurde, wo eine stärkere Wasserkraft zu gewinnen gewesen wäre. Der Hohofen hatte vom Bodenstein bis zur Gicht eine Höhe von 231/2 Fuß Nürnberger Maß und erhielt den Wind von zwei hölzernen Spitzbälgen. Das Eisenerzeugniß betrug bei einer Campagne im Jahre 1805 durchschnittlich nur 170 Centner pro Woche mit dem enormen Kohlenverbrauch von 39 Kubikfuß pro Centner und einem Ausbringen aus den Erzen von 36 Procent. Auf 100 Pfund Erz wurden 38 Pfund Kalk als Flußmittel gebraucht. Die verhütteten Eisenerze, sogenannte Bohnerze, kamen vom Heuberg, aus vielen meistens kleinen Gruben, einfache Tagbaue, welche auf den Markungen Böttingen, Mahlstetten, Egesheim, Bubsheim, Reichenbach, Obernheim und Nusplingen lagen. Der Kübel von 11/4 Simri kostete 10–12 kr. Die Kohlen aus Nadelholz stellten sich im Durchschnitt der Jahre 1799/1805 auf 2 fl. 28 kr. pro Zuber a 231/4 Kubikfuß Nürnberger Maß und der Selbstkosten des Masseleisens, in welchem dasselbe an das Hammerwerk Bärenthal abgegeben wurde, betrug zu jener Zeit 5 fl. 8 kr. pro Centner. Beim Übergang des Harraser Werks in den Besitz von Württemberg gehörten zu demselben 19 Jauchert eigenthümliche Waldungen auf der Gosheimer und Wehinger Bahn, welche aber gänzlich ausgeholzt waren. Als später Harras mit Ludwigsthal vereinigt wurde, betrug das Staatseigenthum auf dem Werk 4 Jauchert, auf welchem das Beamtenhaus mit Schmelzerwohnung und Wirthschaft und vier, schon unter der österreichischen Regierung erbaute Privat-Gebäude standen; außerdem waren 21/2 Jauchert Äcker und Wiesen vorhanden. Der Schmelzofen, die beiden Kohlscheuern und die Erzkästen befanden sich auf der Allmand von Wehingen. Durch mehrere Betriebsverbesserungen hatte man den Ertrag des Werks zu heben gesucht, namentlich war auch eine kleine Gießerei eingerichtet worden, welche im Jahre 1830/31 1712 Centner Gußwaaren zum Verkaufe brachte. Das Roheisen wurde zu jener Zeit zu 4 fl. 30 kr. – 5 fl. 12 kr. pro Centner theils nach Ludwigsthal, theils nach Christophsthal und Schramberg| abgegeben. Der Preis der Bohnerze war aber auf 36 kr. pro Kübel à 2 Simri gestiegen und da der Kohlenbedarf von Harras nur zum Nachtheil von Ludwigsthal aufgebracht werden konnte, so wurde es, wie schon bemerkt, räthlich gefunden, den Hohofenbetrieb auf dem letztgenannten Werke zu koncentriren und den Betrieb von Harras im Jahre 1832 einzustellen.d. Sägmühle, liegt unfern von Harras an der Beera.
e. Steighaus, liegt 1/4 Stunde südlich vom Ort hoch auf dem Heuberg, am oberen Thalrande gegen das Beera-Thal und bietet eine weit reichende Aussicht an die Schweizeralpen, den Schwarzwald und in das Unterland. Es wurde im J. 1829 von Cajetan Stoller, Bürger zu Wehingen, gegründet.
f. Ziegelhütte, zunächst bei Frohnhof gelegen.
- ↑ Nach dem unten zu nennenden Verkaufe der Burg W. im J. 1351 an Österreich sind diese Beziehungen nicht auffallend, und es sprechen dafür, daß es sich auch bei den in Österreich aufhaltenden Wehingen um Angehörige unserer Familie handelt, noch weiter die Gleichheit der Wappen (s. u.) und der Umstand, daß ein anderes Geschlecht dieses Namens sonst in Österreich nicht genannt wird. Nur der schon den 14. Nov. 1267 als Schiedsrichter in dem Streite zwischen Gr. Heinrich von Hardeck und den Brüdern von Ruprechtsdorf genannte „C. de Wehinge marschalcus Austrie“ (Archiv für Kunde österr. Geschichtsquellen 2, 181. 191) macht in dieser Hinsicht etwas Schwierigkeit. – Da ferner auch 1/2 Stunde nordöstlich von Unter-Jesingen (O.-A. Herrenberg) ein alter Burgstall Wehingen vorkommt (S. O.-A.-Beschr. Herrenberg S. 302 u. die dort angef. Werke, Mone Zeitschr. 16, 486), so möchte es sich bei manchen der im Folgenden genannten Herren von W. vielleicht fragen, ob sie nicht richtiger mit diesem letzteren Burgstall in Beziehung zu setzen sind. – Bisweilen ist die Familie schon verwechselt worden mit den auf Enzweihingen (O.-A. Vaihingen) zu beziehenden Herren von Wihingen, welche 2 gekreuzte, mit den Spitzen nach unten gekehrte Ritterschwerter im Wappen führten.
- ↑ Vrgl. über beide Brüder, namentlich Bischof Berthold: Meichelbeck Hist. Frising. II. p. 171–184, woselbst Berthold „ex nobili familia de Wahingen, origine Sueva, natus in Austria“ bezeichnet wird; Acta Episcop. Frising. in Deutinger, Beitr. z. Gesch., Topogr. und Stat. des Erzbisthums München und Freising Bd. 1. S. 84. 85. Veit Arnpeckh, de gest. episc. Frising. Bd. 3 S. 527–529 obiger Beiträge; „Bischof Berthold von Freysing“, Bd. 6 S. 523–567 derselben Beiträge. Fischer, Merkwürdigere Schicksale des Stifts und der Stadt Klosterneuburg (Wien, 1815). Bd. 1. S. 190 u. 196, Bd. 2. S. 428 u. 429. Archiv für Kunde österreichischer Geschichtsquellen (Wien, 1851). Bd 7 S. 235 u. 258. Allgemeine deutsche Biographie 2, 520.
- ↑ In diesen verschiedenen Fällen ist Hans von W. natürlich nicht immer dieselbe Person, es werden vielmehr mehrere, z. Th. gleichzeitige, Angehörige der Familie desselben Namens hierunter zu verstehen sein.
- ↑ Auch Crusius p. 3 lib. 11 cp. 2 setzt das Erlöschen der Familie um das erste Viertel des 15. Jahrhunderts an, und im J. 1587 werden die von W. bei Burgermeister 2, 598 als „gar abgestorben“ aufgeführt. Zu den letzten Angehörigen der Familie gehören die zwei in der Zimmerischen Chronik (3, 78 ff., 476) erwähnten Nonnen zu Oberndorf.
- ↑ Hans von W., welcher den 21. Oct. 1458 mit Heilbronn wegen einiger Bürger der Stadt, die er niedergeworfen und auf die Burg Entringen geführt hatte, verglichen wurde, hat das zuvor beschriebene Wappen.
- ↑ Mitgetheilt vom K. Bergrath.
« Kapitel B 19 | Beschreibung des Oberamts Spaichingen | Kapitel B 21 » | |||
Für eine seitenweise Ansicht und den Vergleich mit den zugrundegelegten Scans, klicke bitte auf die entsprechende Seitenzahl (in eckigen Klammern).
|