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Beschreibung des Oberamts Waldsee/Kapitel BS1

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II. Der Standesherrschaft Sternberg-Manderscheid.
(Sämmtliche Orte stehen ebenfalls noch in unmittelbarer polizeilicher und gerichtlicher Verwaltung.)


1. Gemeinde Schussenried,
1293 Einw.
  • 1) Schussenried, ein k. Pfarrdorf mit Marktger., 35/8 St. nördlich von Waldsee, mit 479 Einw., C. A. Waldsee, F. A. Ochsenhausen. Den kleinen und großen Zehenten hat, wie in allen Orten der Gemeinde, die Standesherrschaft, das Patronatrecht besitzt ebendieselbe. Die Grundlasten des Gemeindebezirks betragen nicht weniger als 4018 fl. 91/2 kr. in Geld, welche die Standesherrschaft bezieht, und 25 fl. in Naturalien, welche dem Fürsten v. Thurn und Taxis gehören, sodann noch 139 fl. an andere auswärtige Gutsbesitzer.

    Sch. liegt in dem flachen, hier etwas beengten Schussenthale, an dem in der Nähe entspringenden Flüßchen Schussen und hat seinen Namen theils davon, theils von der Beschaffenheit der Umgegend. Es besteht aus dem ehemaligen Kloster, jetzt standesh. Schloß, und dem damit verbundenen Marktflecken, und hat ein gutes Aussehen. Es ist der Sitz eines K. Amtsnotars und eines K. Revierförsters, eines Unteramts-Arztes und der gräfl. Verwaltungsbeamten. Die Klostergebäude sind aus sehr verschiedenen Zeiten, und deßwegen auch von sehr verschiedener Bauart. Das neue Klostergebäude ist ein schönes, regelmäßiges und großartiges Gebäude, obgleich unvollendet und nur ein Drittheil von dem, was es nach seinem riesenmäßigen Plane werden sollte. Es befindet sich darin ein schöner und geschmackvoller Bibliotheksaal[1] und| ein in seiner Art eben so schöner und großer Keller. Die Kirche ist ein altes, vielfach verändertes Gebäude, mit lästigen Säulen und mit Goldverzierungen und Malereien ganz überladen. Zwei Altäre sind mit den heiligen, reichlich geschmückten Leibern der Märtyrer St. Vincenz und St. Valentin versehen, und über dem Hochaltar befindet sich ein schönes, noch ziemlich gut erhaltenes Ölgemälde von Marquart, die Krönung Mariä vorstellend. Das in einiger Entfernung stehende Capitelhaus war ehemals Wallfahrtskirche. Weiter östlich liegt der Begräbnißplatz mit der 1618 gebauten St. Martins-Capelle. Der Ort hat eine Schule, woran sämmtliche Filialorte Theil haben, drei Mahlmühlen, wovon eine innerhalb der Klostermauern steht, eine Säge-, Öl- und Lohmühle, eine bedeutende Hammerschmiede, eine Ziegelhütte, 2 Schildwirthschaften und 2 Handlungshäuser, sodann innerhalb der Klostermauern eine wohleingerichtete gutsherrschaftliche Brauerei, die verpachtet ist. Außerdem nähren sich die Einwohner neben Ackerbau und Viehzucht von den gewöhnlichen Gewerben. Die den Ort durchkreuzenden Straßen nach Waldsee, Memmingen, Ravensburg, Saulgau, Biberach, Riedlingen, Buchau und Altshausen machen denselben sehr belebt. In die Kirche sind sämmtliche Gemeindeorte, mit Ausnahme von Steinhausen und Schienenhof, eingepfarrt. Neben dem Pfarrer sind zwei Caplane an derselben angestellt. Der Ort hat eine Leprosenpflege mit einem Krankenhaus für die Angehörigen der vormaligen Landschaft Schussenried; ferner 3 Stiftungen: 1) die Johann Herzog’sche, mit einem Capitalfond von 1425 fl., zum Zwecke der Unterstützung armer, kranker oder sonst verunglückter Personen und armer Handwerks-Lehrlinge; 2) die Franziska Albensteiger’sche und 3) die Jacobea Waldraff’sche Meßstiftungen mit ganz unbedeutenden Fonds.

    Schussenried ist schon sehr alt. Nach der Schussenrieder Kloster-Chronik soll die Pfarrei schon im Jahr 700 dem Capitel Saulgau einverleibt worden seyn. Ob der Ort „Scuzna“, dessen in einer Urkunde vom Jahr 774 gedacht ist, für| Schussenried zu nehmen sey, ist schon S. 71 bezweifelt worden. Zwar wird in der Urkunde vom Jahr 1153, wodurch K. Friedrich I. das Kloster Weingarten in seinen Besitzungen bestätigt, unter diesen auch „Scuzzin“ mit der Kirche und Zugehör genannt: aber es bleibt auch hier zweifelhaft, ob damit Schussenried gemeint sey.[2] Es gab ein Kloster Weingartisches „Amt Schussen“, das an der Schussen bei Weingarten lag. Der Ort und seine Umgebung gehörten ehemals den Herren v. Schussenried – Scuzzenriet. – Zwei Brüder, die letzten Sprossen ihres Geschlechts, Beringer und Conrad von Sch., stifteten das Prämonstratenser-Kloster, die nachherige Reichsabtei Schussenried. Der Probst zu Weissenau, Ulrich v. Tanne, schickte 1183 einige Ordensgeistliche mit einem Vorsteher, Friedrich I., Propst, dahin, und die Stifter übergaben ihnen in feierlicher Versammlung auf dem Altar der Kirche ihr sehr festes Schloß, auf dem Platze, wo jetzt noch ein Theil des alten Klosters steht, und die dazu gehörigen Güter, die Pfarrkirche zum h. Magnus, 2 Mühlen, Güter zu Olzreute, Ameisweiler (d. z. Enzisweiler), Hopfenbach, Kürnbach und Laupach mit der Capelle, sodann Rickenbach im Thurgau mit Zugehör und Niffra bei Heiligenberg. Kaiser Friedrich I. bestätigte noch in demselben Jahre 1183 die Stiftung. Die beiden Stifter, Beringer und Conrad, gingen selbst in das Kloster, jener starb darin 1188, dieser 1191. Kaum aber waren sie todt, so wurde das Kloster von Conrad von Wartenberg, ihrer Schwester Mann, der die Klostergüter für sein rechtmäßiges Erbe erklärte, überfallen und mit Verjagung der Mönche verheert. Unter Vermittlung des Bischofs Diethelm von Constanz kam 1205 ein Vergleich| zu Stande, wodurch die Güter im Thurgau – Rickenbach, Hertis und Weildorf, sowie Niffra den von Wartenberg blieben, diese dagegen Schussenried und die umliegenden Güter dem Kloster überließen, dafür aber auch für Mitstifter des Klosters gelten sollten.

In Schussenried saßen noch zwei Ritter von niederem Adel, ohne Zweifel Dienstleute der Herren v. Schussenried. Eine kleine Burg derselben stand an dem Sägeweiher in dem sogen. Veitsgarten. Nachdem auch diese ihre Güter dem Kloster überlassen hatten, ließ der Propst Conrad die Hauptburg und jene Nebenburg niederreißen, und ein neues Kloster mit Kirche erbauen, dem er den Namen Soreth, Sorethum, beilegte. Neue Stiftungen beförderten das Wachsthum des Klosters: Die Familien v. Winterstetten, v. Waldburg, v. Essendorf, v. Winnenden, v. Stuben, v. Molpertshaus u. a. wetteiferten in frommen Schenkungen, und bald wurde das Stiftungsgut aus eigenen Mitteln noch bedeutend vermehrt, wie eine lange Reihe von Käufen, worauf wir bei den einzelnen Orten kommen werden, beweist. Papst Innocenz III. bestätigte das Kloster und dessen Rechte und Güter durch Bulle vom J. 1215; seine Nachfolger thaten desgleichen.

König Heinrich, der Sohn Friedrichs, nahm es 1227 in des Kaisers und des Reichs unmittelbaren Schutz und ertheilte ihm das Recht, sich in des Reichs Forsten zu beholzen. Eine Reihe Urkunden von den nachfolgenden Kaisern bestätigte die Freiheiten und Gerechtsame des Klosters, und vermehrte sie mit neuen, namentlich wurde es mit seinen Unterthanen 1487 von K. Friedrich III. von den Land- und andern Gerichten befreit, und K. Maximilian I. verlieh ihm 1512 den Blutbann in allen den Orten, wo es die niedere Gerichtsbarkeit hatte. Bisher bloß Propstei, wurde dem Propst Rauber und seinen Nachfolgern 1440 durch eine vom Papst Eugen IV. gut geheißene Verfügung des Ordensgenerals die Abtswürde verliehen, und es trat nun das Kloster bald auch in die Reihe der Reichs-Abteien mit Sitz und Stimme auf den Kreis- und Reichstagen ein.| Das Klostergebiet hatte zwar in Folge von Kriegsdrangsalen einige Einbuße erlitten, namentlich mußte, wie schon in der Beschreibung des Oberamts Saulgau bemerkt ist, 1677 Laubbach veräußert werden. Dagegen machte das Kloster später wieder andere Erwerbungen. Das Gebiet des Klosters, wie es zur Zeit seiner Auflösung war, umfaßte die Dörfer Schussenried, Michelwinnenden, Otterswang, Reichenbach, Stafflangen, Winterstettendorf und Allmannsweiler, Oberamts Saulgau, mit den dazu gehörigen Weilern und Höfen und einer Bevölkerung von 3200 Einw.; ferner viele Patronats-Rechte und einzelne Lehengüter und Gefälle, besonders auch Rebgüter am Bodensee. Die reinen Einkünfte wurden, wohl zu gering, zu 40.000 fl., angeschlagen. Das Klostergebiet war ein reichsunmittelbares Gebiet und Abt und Convent übten darin alle Rechte eines Landesherrn aus. Die innere Einrichtung und Verfassung des Klosters waren die gleichen wie bei andern Klöstern von derselben Regel. Die Zahl der Mönche war in der letzten Zeit 40 bis 42. In dem Kloster befand sich eine höhere Lehranstalt, verbunden mit einer Klosterschule für Anfänger, welche immer gut bestellt und zahlreich besucht war. In ihr erhielt der berühmte Tonkünstler Conradin Kreuzer, gebürtig aus der Thalmühle bei Mößkirch, seine erste Bildung. Die Verwaltung wurde unter dem Abt und Convent von den Hausgeistlichen und einem Klosteramt besorgt, das aus dem Oberamtmann als Vorstand, einem Kanzleidirektor, Amtmann und Sekretär bestand. Die Steuern flossen in die Landschaftskasse und wurden auf gleiche Weise, wie in den andern Herrschaften, umgelegt. Mit dem Schutz gegen Außen waren von K. Karl IV. 1376 die Reichsstädte Ravensburg, Überlingen, Biberach und Memmingen beauftragt worden, später wählte sich das Kloster auch noch andere Schutzherren, von 1611 an aber, bis wohin die von Waldburg die Schirmvögte waren, blieb es ohne besondere Schutzherren. Im Laufe der Zeit hatte das Kloster mancherlei Schicksale zu bestehen. Außer der obenerwähnten harten Anfechtung, welche es schon bei seinem| Entstehen zu erfahren hatte, wurde es insbesondere in dem Bauern-Aufruhr schwer bedrängt. Von 1517 bis 1525 von seinen eigenen Unterthanen bitter verfolgt, wurde es am 19. März 1525 von den Bauern überfallen, geplündert und verwüstet.[3] Der Abt Johann Wittmayer, dem der Tod gedroht war, rettete sich kaum noch durch eine Hinterthüre. Ebenso hatte das Kloster in dem 30jährigen Kriege, besonders von 1632–1649, ein herbes Schicksal. Bald wurde es von den Österreichern und Bayern, bald von den Schweden heimgesucht, Freund und Feind wetteiferten in Raub, Plünderung und sonstigen Freveln. Am 19ten Januar 1647 wurde der größte Theil des Klosters von den Schweden eingeäschert. Der spanische Erbfolgekrieg lastete nicht minder schwer auf ihm und seinen Unterthanen; in den Jahren 1700–1704 hatte das Kloster einen Verlust von 297.000 fl., und daß es auch in dem französischen Revolutionskriege nicht verschont geblieben, ist schon oben S. 77 gezeigt. In Folge der erwähnten Schicksale mußten die Klostergebäude mehrmals neu hergestellt werden. Nach der Zerstörung des ersten Klosters baute Propst Conrad 1229 ein neues; 1487 wurde das jetzige Archiv – vormals Bibliothek – von dem Abt Östreicher, 1625 bis 1629 von dem Abt Math. Rohrer der Convent-Speisesaal etc. erbaut, 1649 bis 1663 aber fast das ganze Kloster wieder neu hergestellt. In den Jahren von 1750 bis 1770 wurde endlich das| große, neue, aber unvollendet gebliebene Klostergebäude aufgeführt.

In Folge des Lüneviller Friedens vom 9. Febr. 1801, und durch den Reichsdeputations-Schluß vom 25. Febr. 1803 wurde das Kloster aufgehoben und mit der Abtei Weissenau dem Grafen v. Sternberg wegen Blankenheim, Junkrath, Geroldstein und Dollendorf, die er auf dem linken Rheinufer verloren, zur Entschädigung gegeben, unter der Verbindlichkeit, eine jährliche Rente von 13.900 fl., nämlich an den Grafen v. Wartemberg 5500 fl., an den Grafen v. Sickingen 1110 fl., an den Grafen v. Hallberg 6880 fl., an den Grafen v. Nesselrod-Reichenstein 260 fl., an den Grafen v. Goltstein 150 fl. hinauszuzahlen. Wegen der Hallbergischen Rente ist gegenwärtig noch ein sehr verwickelter Rechtsstreit anhängig. 1806 kamen die Besitzungen unter Würtembergische Landeshoheit. In Folge der Avokatorien vom 9. März und 9. April 1809 waren die Besitzungen eine Zeit lang mit Beschlag belegt; der Streit wegen der noch von Österreich vorgenommenen Epavisirungen wurde durch eine Übereinkunft im J. 1814 beendigt, wonach die Grundherrschaft des vormals Schussenriedischen Dorfes Allmannsweiler an die Krone Würtemberg überging. Vergl. Beschreib. des Oberamts Saulgau, S. 123. Die Besitzungen sind größtentheils Allodium, Lehen sind bloß das Mitjagen in dem Bezirk Atzenberg und das s. g. Schloß- und Bauergütlein zu Winterstettendorf, die früher österr. Lehen waren. Winterstetten selbst und Hinterweiler, standen unter österr. Landeshoheit; s. u. Die jetzigen Einkünfte werden auf ungefähr 60.000 fl. roh und 37.000 fl. rein geschätzt. Von der Landschaftskasse des Bezirks wurden 1821 auf den Staat 110.000 fl. Schulden übernommen.

Die Sternbergische Familie ist ein ursprünglich aus Franken abstammendes böhmisches Geschlecht. Der Graf Christian, geb. 5. März 1732, heirathete die Gräfin Auguste, Erbtochter des letzten Grafen v. Manderscheid, und erbte mit ihr die in der Eifel gelegene Grafschaft Blankenheim und Geroldstein mit Manderscheid etc., für deren Verlust das Haus| mit Schussenried und Weissenau entschädigt wurde. Nachdem der Sohn und Erbe, Graf Franz, geb. 4. Sept. 1763, im J. 1830, 8. April, ohne männliche Erben gestorben war, fielen diese Besitzungen an dessen in dem Staatshandbuche von 1831 genannten weiblichen Nachkommen.
  • 2) Dunzenhausen, ein k. W. mit 11 Einw., aus 2 Höfen und einem Capellchen für Privat-Andacht bestehend, an dem Olzreuter See, still und einsam gelegen. Es war früher nur ein Hof dort, welchen Eberhard, Truchseß v. Waldburg 1226 dem Kloster Schussenried schenkte. Grund- und zehentherrliche Verhältnisse wie zu Sch.
  • 3) Eichbühl, Aichbühl, ein k. W. mit 34 Einw., an dem Riede gegen Buchau mit einer Kleemeisterei und denselben grund- und zehentherrlichen Verhältnissen wie Sch. E. verdankt sein Entstehen dem Kloster, welches 1605 die ersten Häuser dort erbauen ließ. Von dem etwas erhaben und mit Eichen bewachsenen Platze, worauf dies geschah, rührt der Namen Eichbühl her.
  • 4) Enzisweiler, ein k. W. mit 24 Einw., auf einer mäßigen Anhöhe. Er besteht aus einem Hof und einem Jägerhaus, hieß früher Ameisweiler und kam mit der Stiftung des Klosters an dasselbe. Im Übrigen wie oben.
  • 5) Klein-Winnenden, ein k. W. mit 73 Einw., an einem Abhange, mit fruchtbaren Feldern. Kirchliche, grund- und zehentherrliche Verhältnisse wie zu Sch. Klein-Winnenden, ehemals auch Lützel-Winnenenden, wird der Ort im Gegensatz von Michelwinnenden genannt, das auch Groß-Winnenden hieß. Auf dem sogen. Casimirsgut wohnt das älteste Geschlecht in der Herrschaft Sch., die Familie Depfenhardt. Die Ritter Heinrich, Albert und Rudolph, die Veser und deren Vater Heinrich zu Otterswang schenken dem Kloster Sch. 1271 drei Höfe zu Lizel-W. und Berchtold von Gundelfingen 1275 den vierten Theil seiner Besitzungen daselbst. Weiteres wurde 1277 von Heinrich von Ingoldingen und Eberhard v. Thanne, 1366 und 1369 von Johannes v. Molprechtshausen u. a. erworben. Vor der Schlacht bei| Ostrach 1799 war dieser Weiler das Haupt-Quartier des Erzherzogs Carl.
  • 6) Kürnbach, ein k. W. mit 130 Einw. Sonstige Verhältnisse wie oben. Nach der Schussenrieder Haus-Chronik soll K. ein bedeutendes Dorf gewesen seyn und schon im 8ten Jahrhundert existirt haben. Es hatte eigene adeliche Geschlechter und zwei Burgen. Die Stifter Ulrich, Rudolph, Bernhard und Burkhard v. Curenbach traten 1251 in das Kloster und brachten demselben all ihr Erbe zu; doch verkaufte noch 1341 ein Hr. v. Kürnbach einen Hof zu Kürnbach und einen zu Laimbach für 500 Pfd. Hllr. an Schussenried. 1254 schenkten auch die Edlen v. Wartenberg dem Kloster zur Sühne ihre Lehengüter zu K., ein Gleiches that 1302 Ulrich v. Kuneseg (Königsegg), indem er dem Kloster einen Hof zu K. vermachte, während dasselbe durch seine Stifter schon einige Güter daselbst erhalten hatte.
  • 7) Lauhaus, ein k. Hof mit 19 Einw., in 2 Häusern bestehend, welche von einem Sailer und einem Rechenmacher bewohnt werden. Es war ehedem ein Lohemüller daselbst, woher auch der Name Lohhaus, Lauhaus, seinen Ursprung haben mag.
  • 8) Lufthütte, ein k. W. mit 96 Einw., an der Straße nach Waldsee, eine Colonie unbegüterter Handwerker und Taglöhner, welche meistens sogenannte gutsherrliche Häuser bewohnen, ohne Grundbesitz. Seine Entstehung verdankt es dem Klosterbau, welcher eine Nothhütte, Lufthütte zum Trocknen der Steine, nothwendig machte, und eine Menge Handwerksleute, welche sich hier seßhaft machten, herbeiführte.
  • 9) Olzreute, ehemals Udilrüti etc., ein k. W. mit 98 Einw. an dem Olzreuter See. Die übrigen Verhältnisse wie bei Schussenried. Der Ort kam 1183 bis 1365 von verschiedenen Besitzern nach und nach an das Kloster Sch. Oberhalb O., bei dem Nikolaus-See, am Wege nach Winterstetten, fanden sich in der letzten Zeit noch Ruinen von einem festen Thurme, der vermuthlich ein Wartthurm war.|
  • 10) Roppertsweiler, ein k. W. mit 109 Einw., an der Straße nach Buchau. Zehent- und andere Verhältnisse wie oben. Nachdem die meisten Güter zu R. schon 1276 durch Heinrich v. Berg schenkungsweise an das Kloster gekommen waren, verkaufte 1303 Rudolph Veser, Ritter v. Otterswang, ganz Roppertsweiler, Leute, Äcker, Wiesen, Waldungen an dasselbe um 51 M. S. Es war Steußling’sches Lehen und der Verkauf wurde im nämlichen Jahr von Egilolf v. Stüßling bestätigt. Zwischen R. und Klein-Winnenden lag ehedem der Magnus-Weiher, Mangenweiher, welcher sich vom Schussen-Ursprung bis an die Klostermauern erstreckte und 1717/20 zum Anbau für arme Leute trocken gelegt wurde.
  • 11) Schienenhof, ein Hof mit 14 k. Einw., Filial von Steinhausen; im Übrigen wie oben. Der Hof wurde zu Anfang des vorigen Jahrhunderts von dem Kloster als Sennerei angelegt. Das Gebäude ist schön und wohleingerichtet, der Boden aber, ein ehem. Riedboden, größtentheils schlecht.
  • 12) Sennhof, ein Hof mit 9 k. Einw., an der Straße nach Waldsee, ein Cameralgut, 1666 von dem Kloster erbaut; die übrigen Verhältnisse wie bei Schussenried.
  • 13) Steinhausen, ein Pfarrweiler mit 179 k. Einw., an der Straße nach Biberach und Memmingen. Zehent-, kirchliche und grundherrliche Verhältnisse wie zu Schussenried. Der Weiler hat Kirche und Pfarrhaus, wovon die Grundherrschaft die Baulast hat, eine Schule und eine Schildwirthschaft. Filiale der Pfarrei sind: Schienenhof und Muttensweiler, Oberamts Biberach. Die Pfarrei wurde bis 1803 durch einen Klostergeistlichen von Schussenried aus versehen. Ein Pfarrhaus wurde erst von der jetzigen Gutsherrschaft erbaut. Die sehr schöne Kirche wurde von dem Kloster Sch. 1730 neu gebaut. St. bildete früher mit Schienenhof eine eigene Gemeinde und ist erst seit 1827 der G. Schussenried zugetheilt. Der Ort hatte eine Burg und eigene Edelleute. 1319 verkaufen die Edelknechte Reinhard und Uzzo v. Steinhausen Güter zu Hagenawe, Wartembergische Lehen, an die Deutsch-Ordens-Commende| Altshausen. 1407 verkauft Sophia v. Essendorf, Ulrichs von Steinhausen Gattin, 2 Höfe zu Hundsrücken; s. Beschr. des OA. Saulgau, S. 145. An das Kloster Schussenried kam St. durch Kauf 1365 von Hermann, Schenk von Winterstetten, und seinem Sohn Hermann, Schenk auf der Burg bei Otterswang. Den Kirchensatz, Widdum und Zehenten zu St. und Muttensweiler kaufte das Kloster 1363 von Dietrich von Rammingen zu Winterstetten um 250 Pfd. Hllr. Bei Aufgrabung des Fundaments der jetzigen Kirche kam man auf sehr viele ungewöhnlich große Menschengebeine, wie auch auf uralte Grabsteine, wovon einer der Länge nach ausgehöhlt war, in der Höhlung lag ein noch kenntlicher und wenig versehrter großer weiblicher Leichnam, der von einstiger Einbalsamirung zeugte. In dem Steinhauser Wäldchen wurden 1717 viele altdeutsche Münzen gefunden.
  • 14) Zellerhof, ein Hof mit 17 k. Einw., auf einer Anhöhe an dem Zeller See. Zehent- und andere Verhältnisse wie bei Sch. Wegen der schweren Armuth der Religiosen zu Soreth schenkt Eberhard, Truchseß v. Waldburg, diesen Hof, damals Brigelzell genannt, 1242 dem Kloster.


  1. Außer der sehr schätzbaren Schussenrieder Hauschronik in Mscpt. enthält der Saal keine besondere lit. Schätze mehr, nachdem seit der Aufhebung des Klosters die bedeutenderen Werte daraus weggekommen sind.
  2. In der Urkunde steht mit andern als Zeuge Conrad von Schussenried, nicht C. v. Schussen. Übrigens kommt die Besitzung Scuzzin in keiner andern Bestätigungs-Urkunde, weder vorher noch nachher, vor, und der klösterliche Archivar selber macht zu der obigen Urkunde die Bemerkung, daß man von mancher der genannten Besitzungen nicht wisse, wo sie gelegen sey.
  3. In dem theils drückenden, theils willkürlichen Zustande der Unterthanen lag der Keim steter Zerwürfnisse. Schon unter dem Abt Konrad im J. 1448 entstand Streit zwischen dem Kloster und dessen Unterthanen, welcher so heftig entbrannte, daß Letztere zu den Waffen griffen. Durch Vermittlung kam ein Vergleich zu Stande, wobei nach Sterbfällen, statt wie bisher das halbe Vermögen, dem Kloster das beste Pferd oder die beste Kuh, mit dem feiertäglichen Gewand, überlassen, das unbedingte Holzfällen den Unterthanen untersagt, dagegen ihnen das benöthigte Brenn- und Bauholz gegeben, das Auswandern mit dem Verluste bei Männern von 2/3, bei Weibern von 1/3 des Vermögens, gestattet, den Wittwen aber die Beibehaltung der Güter ihres Mannes gegen einen jährlichen Canon gestattet werden sollte.