Beschreibung des Oberamts Brackenheim/Kapitel A 6

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VI. Gesellschaftlicher Zustand.


1) Grundherrliche Verhältnisse.[1]
A. Grundherren.

Außer der Königl. Hofdomänenkammer, welcher die Domäne Kirchbach Gemeindebezirks Ochsenbach zusteht und welche ihre früheren Besitzungen im Oberamtsbezirk, bestehend aus dem Hofkameralamt Ochsenburg mit den Gemeinden Ochsenberg, Leonbronn, Michelbach und Zaberfeld schon im Jahre 1815 an den Staat abgetreten hat, besitzen in dem Oberamtsbezirk nur der Graf von Neipperg in Klingenberg, Neipperg, Hausen bei Massenbach, Schwaigern und Stocksberg, sowie die Freiherrn von Massenbach in Massenbach Rittergüter, welche zum Theil Mannlehen der Krone sind.

Die Besitzung der Königl. Hofdomänenkammer zu Kirchbach, welche 1900 Morgen Areal an Feld und Wald hat, verwaltet das K. Hofkameralamt Freudenthal. Zu Schwaigern und Massenbach befinden sich grundherrliche Rentämter.

Der Staat hat Besitzungen: zu Michelbach den Pfitzenhof, welcher 1749 von den Freiherrn v. Sternenfels, und Bromberg bei Ochsenbach, welches Gut schon im Jahre 1664 erworben wurde, sowie in einigen weiteren Gemeinden.

Diese Güter werden einzeln verpachtet.

Neben dem Staate hatte bis zur Ablösung verschiedene grundherrliche Gefälle zu beziehen: der Hospital Brackenheim, die einzelnen Stiftspflegen.

B. Vormalige Lehen- und Leibeigenschaftsrechte.

a) Ritterlehen. Die in A bezeichneten;

b) Falllehen, waren keine vorhanden;

c) Erblehen, wurden allodifizirt und die jährlichen Abgaben seit den jüngsten Gesetzen abgelöst. Gefälle von Lokal- und Personal-Leibeigenen sind früher vorhanden gewesen, jedoch in Folge der Gesetzgebung theils aufgehoben, theils abgelöst worden.

Mit den Frohnen, welche in einzelnen Orten von Belang waren, verhält es sich ebenso.

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C. Grundlasten.

Hiebei verhält es sich wie oben ad B.

D. Zehenten,

(frühere Zehentberechtigte) wovon der kleine Zehente gewöhnlich der Pfarrei zugetheilt war.

1. Brackenheim: Staat, Hospital, Universität Tübingen.

2. Botenheim: Staat und Private.

3. Cleebronn: der Staat und die Heiligen Cleebronn und Botenheim.

4. Dürrenzimmern: der Staat, der Spital zu Brackenheim, Meimsheim und Dürrenzimmern, das Hochstift Augsburg, Graf v. Degenfeld, Pfarrei Kleingartach und Dürrenzimmern, die Schulstelle, das Stift Worms.

5. Eibensbach: der Staat.

6. Frauenzimmern: der Staat, Hospital zu Brackenheim, Meßnerei Frauenzimmern und Stiftungspflege Botenheim.

7. Güglingen: der Staat, die Stiftungspflege Cleebronn und Pfaffenhofen.

8. Haberschlacht: der Staat, theilweise von Neipperg und von der Universität Tübingen herrührend, die Pfarrei.

9. Häfnerhaslach: die Staatsfinanzverwaltung.

10. Hausen bei Massenbach: die Grafen v. Neipperg, die Freiherren v. Gemmingen-Hornberg, Hessen-Darmstadt, Spital Brackenheim, Meßnerei Dürrenzimmern, Stiftung Heilbronn, Pfarrei, Schulstelle, Heiligenpflege, Freiherrn v. Massenbach, Pfarrei Kirchardt.

11. Hausen a. Z.: Staat.

12. Kleingartach: Staat, Hessen-Darmstadt, Gemeinde, vom Stift Wimpfen her, Pfarrei, Schulstelle, Heiligenpflege.

13. Klingenberg: der Staat und die Grafen von Neipperg.

14. Leonbronn: der Staat.

15. Massenbach: der Staat, Grafen von Neipperg, Freiherr von Massenbach, Graf von Degenfeld.

16. Meimsheim: der Staat, Spital Brackenheim, Freiherr v. Varnbüler, Pfarrei, Gemeinde und Stiftung.

17. Michelbach: der Staat.

18. Neipperg: die Grafen v. Neipperg, die Pfarrstellen zu Neipperg und Dürrenzimmern, Spital Brackenheim, Stift Worms.

19. Niederhofen: der Staat, theilweise vom Stift Wimpfen her, Pfarrei und Schulstelle.

20. Nordhausen: der Staat, Hessen-Darmstadt, die Pfarrei, Graf Neipperg und die Pfarrei Nordheim.

21. Nordheim: der Staat und die Gemeinde selbst, durch| Kauf, die Meßnerei allda, die Pfarrei Klingenberg und die Grafen Neipperg.

22. Ochsenbach: der Staat und die Pfarrei Ochsenbach.

23. Ochsenberg: der Staat und die Pfarrei.

24. Pfaffenhofen: der Staat und die Stiftungspflege.

25. Schwaigern: die Grafen von Neipperg und die Freiherrn von Gemmingen-Hornberg.

26. Spielberg: der Staat.

27. Stethen: der Staat, die Gemeinde, Grafen von Neipperg und v. Gemmingen.

28. Stockheim: der Staat, als Nachfolger des Deutschordens seit dem Jahre 1807, die Pfarrei.

29. Weiler: die Staatsfinanzverwaltung und die Schulstelle.

30. Zaberfeld: die Staatsfinanzverwaltung als Nachfolgerin der Freiherrn v. Sternenfels und des Deutschordens.

2. Staats- und kirchliche Einrichtungen.
A. Eintheilung der Ämter.
a) Weltliche.

Der Oberamtsbezirk bildet einen Bestandtheil des Neckarkreises und steht als solcher in gerichtlicher Hinsicht unter dem Gerichtshof in Heilbronn, in administrativer Beziehung unter der Kreisregierung in Ludwigsburg.

Von den Bezirksbehörden haben das Oberamtsgericht, das Oberamt und das evangelische Dekanatamt ihren Wohnsitz in Brackenheim; das katholische in Neckarsulm, das Kameralamt in Güglingen, das Forstamt in Bönnigheim.

a) Oberamtsgericht. Diesem sind untergeordnet das Gerichtsnotariat in Brackenheim für die Gemeinden: Brackenheim, Botenheim, Cleebronn, Dürrenzimmern, Hausen a. d. Z., Meimsheim, Neipperg, Nordhausen; das Amtsnotariat Güglingen für die Gemeinden Eibensbach, Frauenzimmern, Güglingen, Haberschlacht, Häfnerhaslach, Leonbronn, Michelbach, Ochsenbach, Ochsenberg, Pfaffenhofen, Spielberg, Stockheim, Weiler, Zaberfeld; das Amtsnotariat Schwaigern für Hausen bei Massenbach, Kleingartach, Klingenberg, Massenbach, Niederhofen, Nordheim, Schwaigern, Stethen a. H.

b. Das Oberamt mit dem Oberamtsarzt, Oberamtswundarzt, 2 Oberamtsthierärzten (in Brackenheim und Schwaigern), der Oberamtspflege, 2 Oberamtsfeuerschauern und dem Oberamtsgeometer. In Beziehung auf Straßen- und Wasserbau ist der Bezirk der Straßenbau-Inspektion Heilbronn zugetheilt.

c. dem Kameralamt in Güglingen ist der ganze Bezirk zugetheilt; das Umgeldskommissariat hat seinen Wohnsitz in Heilbronn.

| d. der ganze Oberamtsbezirk gehört zum Forstamt Bönnigheim mit den Revierämtern Cleebronn, Derdingen und Güglingen.

Die Unterpfandsgeschäfte besorgen theils die Verwaltungsaktuare, theils die Schultheißen.

Die Verwaltungsgeschäfte besorgen durchaus die Verwaltungsaktuare, deren es 14 im Bezirke sind.

Gemeinden zählt der Oberamtsbezirk 30, nämlich 11 zweiter und 19 dritter Klasse.

Zusammengesetzte Gemeinden sind Ochsenbach mit Kirchbach und Pfaffenhofen mit Rodbachhof.

An der Spitze jeder Gemeinde steht ein Schultheiß, beziehungsweise Stadtschultheiß, welcher seinen Wohnsitz im Hauptort hat. Für die Verwaltung des Gemeindevermögens sind besondere Rechner, Gemeindepfleger, bestellt.

b) Kirchliche.

Der Oberamtsbezirk, dessen Bevölkerung vorherrschend der evangelischen Konfession angehört, besteht aus 31 Pfarreien (einschließlich von 2 evangelischen Diakonaten und einer katholischen Pfarrkuratie). Katholiken befinden sich im Oberamtsbezirk circa 1778 und zwar in den hiernach ersichtlichen Gemeinden. Zur Pfarrei Hausen b. M., kath. Dekanats Neckarsulm, gehören außer den Angehörigen letzterer Gemeinde die Katholiken von Massenbach, Neipperg, Schwaigern, Stethen a. H., zur Pfarrkuratie auf dem Michaelsberg, kath. Dekanatamts Neckarsulm, die Katholiken von Botenheim, Cleebronn, Eibensbach, Häfnerhaslach, Hausen a. d. Z., Meimsheim, Ochsenbach, zur Pfarrei Sontheim, gleichen Dekanats, die Katholiken von Klingenberg und Nordheim; zur Pfarrei Stockheim, Dekanats Neckarsulm, die Katholiken von Brackenheim, Dürrenzimmern, Frauenzimmern, Güglingen, Haberschlacht, Kleingartach, Niederhofen, Ochsenberg, Pfaffenhofen, Stockheim und Zaberfeld.

Sämtliche evangelische Gemeinden des Oberamtsbezirks gehören zum Dekanat Brackenheim und dem Generalat Heilbronn.

Die Gemeinde Michelbach gehört in den Kirchenverband Zaberfeld, die Gemeinde Spielberg in den von Ochsenbach.

Sämtliche 28 evangelische Pfarreien sind ständige.

Israeliten gibt es im Oberamtsbezirk circa 100 und zwar in den Gemeinden Hausen b. M., Massenbach und Zaberfeld; die in letzterer Gemeinde gehören zum Rabbinat Freudenthal, die übrigen zu dem in Heilbronn.

B. Anstalten.
a) Schulanstalten.
Lateinische Schulen gibt es zwei im Oberamtsbezirk und zwar eine zweiklassige (mit einem Präceptor und Collaborator) in| Brackenheim und eine einklassige mit einem Präceptor in Güglingen. Mit beiden Schulen sind Turnanstalten verbunden, die in Güglingen wird übrigens dermalen nicht betrieben wegen Mangels eines Turnlehrers.

Volksschulen zählt der Bezirk 30 mit 39 Schulmeistern, 3 Unterlehrern und 14 Lehrgehilfen; 1 Unterlehrer- und 8 Lehrgehilfenstellen sind übrigens dermalen unbesetzt.

Die Gesamtzahl der Schüler belief sich 1872 auf 3729 Werktags- und 1213 Sonntagsschüler.

Eine Mittelschule besteht in Schwaigern mit 1 Lehrer und 38 Schülern.

Gewerbliche Zeichenschulen bestehen in Brackenheim und Güglingen.

Landwirthschaftliche Fortbildungsschulen befinden sich nirgends.

Winterabendschulen sind in 18 Orten mit 21 Lehrern und 412 Schülern vorhanden.

Arbeitsschulen bestehen in sämtlichen Gemeinden des Bezirks.

Kleinkinderschulen sind in Güglingen und Nordheim vorhanden.

b) Wohlthätigkeitsanstalten.

An solchen sind zu erwähnen:

a. Der Bezirkswohlthätigkeitsverein in Brackenheim, welcher der Centralleitung des Wohlthätigkeitsvereins in Stuttgart untergeordnet ist.
b. Der Bezirksverein zur Fürsorge für entlassene Strafgefangene.
c. Ein Verein zur Fürsorge für verwahrloste Kinder.
d. Eine Oberamtssparkasse.
e. Armenhäuser befinden sich in 19 Gemeinden.
f. In Brackenheim befindet sich neben zwei Armenhäusern eine in einem von diesen eingerichtete Bezirkskrankenanstalt.
c. Gewerbliche Anstalten.

Der gewerblichen Zeichenschule ist oben Erwähnung gethan.

In der Gemeinde Brackenheim besteht eine Gewerbe- und Vorschußbank.

d. Landwirthschaftliche Anstalten.

Der landwirthschaftliche Bezirksverein, welcher im Jahr 1836 gegründet wurde, zählt 175 Mitglieder. An der Spitze desselben steht ein Ausschuß von 12 Mitgliedern. Jährlich werden mindestens zwei Generalversammlungen gehalten. Seine Thätigkeit erstreckt sich auf alle Zweige der Landwirthschaft, einschließlich des Weinbaus, sowie auf die Verbreitung guter Ackergeräthschaften, vorzugsweise aber auf die Beförderung der Viehzucht, wie denn durch seine Bemühungen schon mehrere Mal Orginal-Simmenthaler-Vieh eingeführt wurde, wodurch die Viehzucht des Bezirks auf eine höhere Stufe gebracht worden ist.

Der Obst- und Weinbau ist schon seit Jahrhunderten im Bezirk einheimisch und befindet sich auf hoher Stufe.

| Zur Erlernung der Obstbaumzucht haben mehrere junge Männer mit Unterstützung des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Unterricht theils in Hohenheim, theils bei dem Pomologen Vosseler genossen.

Es befinden sich in mehreren Gemeinden des Bezirks Gemeindebaumschulen, dagegen ist eine Bezirksbaumschule nicht vorhanden.

Die Rindviehzucht, welche, wie oben bemerkt wurde, in einem blühenden Zustand sich befindet, wird durch Aufstellung von tüchtigen Zuchtstieren, meist Simmenthaler Race, bewirkt; in keiner Gemeinde des Bezirks ist die Farrenhaltung in eigener Administration derselben.

An die Besitzer ausgezeichneter Exemplare von Rindvieh und Schweinen werden aus Anlaß der landwirthschaftlichen Bezirksfeste Prämien vertheilt, auch hat der Verein seit zwei Jahren Farrenmärkte veranstaltet, wodurch Gelegenheit geboten wird, jüngere schöne Farren anzukaufen; mit diesen Farrenmärkten wird eine Preisvertheilung verbunden.

Die Pferdezucht ist zur Zeit nicht von Bedeutung, die Beschälplatte in Heilbronn, zu der die Amtskorporation einen Beitrag gibt, wird nur von Einzelnen benützt.

Auf Antrag des Vereins hat sich die Amtskorporation bei Gründung der landwirthschaftlichen Winterschule in Heilbronn betheiligt.

Im Bezirk bestehen in 29 Gemeinden Ortsbibliotheken, in welche der Verein Schriften abgegeben hat; auch steht die Vereinsbibliothek den Gemeinden zu Gebot.

Zu Förderung des landwirthschaftlichen Fortbildungswesens werden an die Lehrer Prämien verabreicht.

Endlich sind für Ortsvorsteher, welche sich um Herstellung ständiger Feldwege verdient machen, ständige Prämien ausgesetzt.

e) Anstalten für Handel und Verkehr.
1. Eisenbahnen.

Die im Jahr 1848 eröffnete untere Neckarbahn tritt, von Bietigheim her kommend, bei Nordheim in den Bezirk und zieht über die Markungen Nordheim und Klingenberg nach Heilbronn.

2. Straßen.

Durch den Bezirk führen folgende Straßen:

a. von Klingenberg über Nordheim, Brackenheim, Güglingen, Zaberfeld (Zabergäustraße);

b. von Schwaigern gegen Heilbronn und Eppingen (Straßburgerstraße);

c. von Lauffen über Meimsheim nach Brackenheim;

d. von Brackenheim nach Stethen a. H. (Heuchelbergstraße);

e. von Brackenheim nach Schwaigern, Massenbach und Hausen b. M. gegen Nordheim;

| f. von Brackenheim nach Kleingartach über Stockheim gegen Eppingen;

g. von Brackenheim über Meimsheim nach Bietigheim;

h. von Kleingartach nach Schwaigern gegen Heilbronn;

i. von Brackenheim nach Cleebronn;

k. von Güglingen über den Stromberg nach Ochsenbach und Häfnerhaslach;

l. die übrigen Straßen sind Verbindungswege ohne Bedeutung (s. auch die Ortsbeschreibungen).

Die Straße ad a. wird bis Güglingen, die ad b. ganz vom Staat unterhalten, die Unterhaltung aller übrigen Straßen geschieht von den Gemeinden, von denen übrigens 12 Beiträge hiezu vom Staat erhalten.

3. Posten und Boten.

Der Bezirk hat drei Postämter und zwar in Brackenheim, Güglingen und Schwaigern, in letzteren beiden Orten mit Posthaltereien, sodann 4 Postexpeditionen, in Cleebronn (mit Posthalterei), Kleingartach (mit Posthalterei), Meimsheim und Nordheim, endlich zwei Postablagen, eine in Stethen a. H. zur Postexpedition Kleingartach und eine in Zaberfeld zum Postamt Güglingen gehörig.

Von den aufgestellten 8 Landpostboten sind zwei dem Postamt Brackenheim, zwei dem Postamt Güglingen, einer dem Postamt Schwaigern, einer der Postexpedition Cleebronn, einer der in Klingenbach und einer der in Meimsheim zugetheilt; sie haben ihren Wohnsitz in Cleebronn, Güglingen, Nordhausen, Ochsenberg, Häfnerhaslach, Kleingartach, Hausen b. M. und Meimsheim.

Zugetheilt sind dem Postamt Brackenheim: Brackenheim, Botenheim, Frauenzimmern, Haberschlacht, Neipperg, Stockheim; dem Postamt Güglingen: Güglingen, Häfnerhaslach, Leonbronn, Michelbach, Ochsenbach, Ochsenberg, Spielberg, Weiler und Zaberfeld; dem Postamt Schwaigern: Schwaigern, Hausen b. M. und Massenbach; der Postexpedition Cleebronn: diese Gemeinde mit Parzellen; der Postexpedition Kleingartach: außer letzterer Gemeinde Niederhofen und Stethen a. H. (Ablage); der Postexpedition Meimsheim: diese Gemeinde mit Parzellen; der Postexpedition Nordheim Dürrenzimmern, Hausen a. Z., Klingenberg, Nordhausen und Nordheim.

Fahrpostverbindungen bestehen:

a) von Brackenheim 2mal täglich nach Meimsheim und Lauffen (Station),

von Brackenheim 2mal täglich nach Nordheim (Station),
von Brackenheim 2mal nach Güglingen,
von Brackenheim 1mal nach Cleebronn;

b) von Cleebronn 1mal nach Brackenheim und Nordheim;

| c) von Güglingen 2mal nach Brackenheim und Lauffen,
von Güglingen 1mal nach Sternenfels und zurück;

d) von Kleingartach 1mal nach Schwaigern über Stethen und zurück;

e) von Schwaigern 3mal nach Heilbronn und zurück,

von Schwaigern 1mal nach Eppingen und zurück,
von Schwaigern 1mal nach Kleingartach und zurück.
4. Telegraphen.

Telegraphenstationen befinden sich in Brackenheim und Güglingen.

f) Sonstige polizeiliche Anstalten.
1. Gesundheitspolizeiliche.

Im Oberamtsbezirk sind angestellt: ein Oberamtsarzt mit dem Sitz in Brackenheim, ein Oberamtswundarzt mit dem in Güglingen und 2 Oberamtsthierärzte mit dem Sitz in Brackenheim und Schwaigern. Außerdem befinden sich in Brackenheim ein praktischer Arzt und ein solcher in Schwaigern (letzterer zugleich Stadtarzt). Der Oberamtswundarzt ist gleichfalls Stadtarzt für Güglingen.

Wundärzte der vormaligen II. Abtheilung, die zugleich Geburtshelfer sind, je einer in Cleebronn, in Hausen a. Z., in Kleingartach, in Nordheim, in Schwaigern (letzterer I. Classe – nicht Abtheilung –); der vormaligen III. Abtheilung einer in Hausen b. M.

Thierärzte außer den Oberamtsthierärzten je einer in Brackenheim, Cleebronn, Güglingen, Nordheim, Massenbach und zwei in Stethen a. H.

Hebammen sind in sämtlichen Gemeinden (mit Ausnahme von Spielberg) und zwar in den größeren 2–3, in den kleineren eine.

Leichenschauer sind ebenfalls in sämtlichen Gemeinden aufgestellt.

Die öffentlichen Impfungen wurden seither theils von Ärzten, theils von Wundärzten besorgt, künftig liegt dieses Geschäft dem Oberamtsarzt ob.

Apotheken bestehen je eine in Brackenheim, in Güglingen und in Schwaigern. In den Gemeinden Brackenheim und Schwaigern ist Eis zu haben.

Zur Aufnahme von Geisteskranken sind zwei Lokale im Bezirkskrankenhaus in der Oberamtsstadt.

Sämtliche Gemeinden haben eigene Begräbnißplätze, die Theilgemeinden nicht.

Wasenplatz mit Wasenmeister (Kleemeister) befindet sich einer in Brackenheim.

2. Sicherheitspolizeiliche Anstalten.

Das Oberamt und Oberamtsgericht haben je abgesonderte Gefängnißgebäude, in welchen auch die Wohnungen der betreffenden Amtsdiener eingerichtet sind.

| Arrestlokale mit den erforderlichen Requisiten befinden sich in sämtlichen Gemeinden; ebenso sind in allen eigene Polizeidiener aufgestellt.

Die Landjägermannschaft ist folgendermaßen im Bezirk vertheilt: in Brackenheim der Stationskommandant mit zwei Mann; in Schwaigern und Zaberfeld je ein Mann.

3. Bau- und feuerpolizeiliche Anstalten.

Ortsbaupläne sind in 15 Gemeinden vorhanden. Von der Amtskörperschaft sind zwei Oberfeuerschauer aufgestellt mit dem Sitz in Brackenheim und Güglingen.

Die Baukoncessionsgesuche, welche das Oberamt zu erledigen hat, werden von den hiefür bestellten Oberfeuerschauern begutachtet.

Kaminfeger befinden sich zwei im Bezirk: in Brackenheim und Güglingen.

Feuerlöschmannschaften sind allenthalben organisirt; Brackenheim, Güglingen und Schwaigern haben freiwillige Feuerwehren, zu deren Ausrüstung die Amtskorporation Beiträge verwilligt hat, wie diese auch für Dienstleistungen bei auswärtigen Bränden Prämien ausbezahlt.

Im Übrigen werden die Feuerwehren auf Kosten der betreffenden Gemeinden unterhalten.

Brauchbare Feuerspritzen, übrigens die meisten älterer Konstruktion, befinden sich in 27 Gemeinden; in 14 Gemeinden sind außerdem Tragspritzen und in 4 Gemeinden, beziehungsweise Parzellen, Handspritzen.

Im Ganzen befinden sich im Bezirk 4 Saugspritzen (ganz neu), 27 Fahrfeuerspritzen, 16 Tragspritzen und 5 Handspritzen.

Andere Requisiten, wie Butten, Eimer, Leitern, Hacken, sind überall vorhanden.

Brandfälle kamen früher selten vor; erst im Jahr 1872 vermehrten sich solche, indem in einem Zeitraum von zwei Monaten nicht weniger als fünf nicht unbedeutende Brände ausbrachen, der letzte größere Brand fand im Oktober 1872 in der Gemeinde Stethen a. H. statt.

Die Zahl der im Bezirk vertretenen Mobilarversicherungsgesellschaften beträgt 19, für welche ungefähr 100 Agenten, worunter 18 auswärtige, thätig sind. – Auf die einzelnen Gesellschaften kommen 2–14 Bezirksagenten.

Die Versicherung des Mobiliarvermögens hat in neuerer Zeit an Ausdehnung sehr zugenommen und ist auch auf dem Lande sehr verbreitet.

4. Gewerbepolizeiliche Anstalten.
Eichämter im Sinne der deutschen Maß- und Gewichtsordnung befinden sich keine im Bezirk; wohl aber Faßeichungsanstalten in den| Gemeinden Brackenheim, Cleebronn, Güglingen, Kleingartach, Nordheim und Schwaigern.

1

Amtskörperschafts- und Gemeindehaushalt.
A. Amtskorporation.

Nach der letztgestellten und abgehörten Rechnung von 1870/71 bestand das Vermögen bei der Amtspflege in:

Kapitalien 1280 fl. 0– kr.
Andere Forderungen 6815 fl. 17 kr.
Rechners Remanet 5008 fl. 45 kr.
13.104 fl. 02 kr.
      worauf haften: Passiva:
Passivkapitalien, Zahlungsrückstände,
Brandversicherungsbeiträge
8530 fl. 07 kr.
bleibt Vermögen 4573 fl. 55 kr.

Von 1870/71 betrugen

die laufenden Einnahmen 13.863 fl. 34 kr.
die laufenden Ausgaben 19.469 fl. 21 kr.
der Amtsschaden 6000 fl. 0– kr.
Korporationssteuer
(Amtsschaden aus Kapitalien und Einkommen)
817 fl. 44 kr.

An Grundeigenthum besitzt die Amtskorporation Gebäude:

a. das Polizeigefängniß mit Gefangenwärterwohnung und vier Arrestlokalen.

b. Das Bezirkskranken- und Irrenhaus mit zwei Irrenlokalen, zwei Krankenzimmern mit Krankenwärters-Wohnung befindet sich in einem von der Stadtgemeinde Brackenheim gemietheten Gebäude.

Güter besitzt die Amtskorporation keine.

B. Gemeindeverwaltung.

Vermöge der angehängten Tabelle über den Haushalt der einzelnen Gemeinden besaßen nach den Rechnungen pro 1870/71 sämtliche Gemeinden des Bezirks:

1) Neben 96976/8 Morgen Grundbesitz
      an verzinslichen Kapitalien 203.965 fl. – kr.
      an sonstigen Forderungen (incl. der Remanets der Rechner) 45.392 fl. – kr.
2) Die Passiven betrugen:
      an verzinslichen Kapitalien 10.100 fl. – kr.
      an sonstigen Schulden 1617 fl. – kr.
3) Die jährl. Einkünfte betrugen 154.588 fl. – kr.
4) Die jährl. Ausgaben 142.159 fl. – kr.
5) Der Amtsschaden 6000 fl. – kr.
6) Die Gemeindeumlagen, einschließlich der Schuldentilgungs-,
     beziehungsweise Grundstocks-Ergänzungsquoten
21.050 fl. – kr.
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C. Stiftungspflegen.

Wie aus der Tabelle (III.) ersichtlich, beträgt das Gesamtvermögen der Stiftungspflegen des Bezirks:

an Grundbesitz 2294/8 Morgen,
an Kapitalien 360.379 fl. – kr.
an Schulden 115 fl. – kr.
Die laufenden Einnahmen der Stiftungen belaufen sich auf 28.993 fl. – kr.
Die laufenden Jahresausgaben auf 33.180 fl. – kr.
4. Kataster und Steuern:

Nach den Berechnungen auf das Etatsjahr 1871/72 sind Gegenstände des Oberamtskatasters:

Grundeigenthum, eingeschätzt zu einem Reinertrag von 267.204 fl. 28 kr.
Gefälle 575 fl. 0– kr.
Gebäude 2.760.232 fl. 0– kr.
Gewerbe 3601 fl. 20 kr.

Die in demselben Jahr zur Umlage gebrachten Steuern betragen:

vom Grundeigenthum 40.970 fl. – kr.
von den Gefällen 102 fl. – kr.
von den Gebäuden 7928 fl. – kr.
von den Gewerben 3704 fl. – kr.
Zusammen
52.704 fl. – kr.

An indirekten Abgaben sind im Jahr 1871/72 erhoben worden:

1) an Wirthschaftsabgaben:
      von Wein- und Obstmost 17.185 fl. 13 kr.
      Malz zu Bier und Branntwein       3559 fl. 31.
      Branntweinausschanksabgabe 467 fl. 16.
4026 fl. 47 kr.
2) an Accise:
      von Güterveräußerungen 9974 fl.18 kr.
      von Lotterien, Theatern etc. 82 fl. 39 kr.
      von Markt- und Handelswaren 35 fl. 16 kr.
3) an Hundeauflagen, einschließlich des den
      Ortsarmenkassen gebührenden Antheils
1262 fl. 33 kr.
4) an Sporteln 9204 fl. 41 kr.
Die Steuer aus dem Kapital-, Dienst- und Berufseinkommen betrug pro 1871/72
      für den Staat 12.587 fl. 24 kr.
      für die Amtskörperschaft und die Gemeinden 2343 fl. 01 kr.

  1. Von Kameralverwalter Roller in Güglingen.
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