Beschreibung des Oberamts Calw/Kapitel A 6

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VI. Gesellschaftlicher Zustand.


1. Grundherrliche Verhältnisse.
A. Grundherrn.

In allen Orten des Bezirks war der Staat Grundherr und bezog als solcher ausschließlich die grundherrlichen Abgaben.

Abgesehen von den Staatswaldungen befinden sich im Oberamtsbezirk nur 2 geschlossene Staatsdomänen: der circa 130 Morgen große, in den Gemeindeverband Hirschau gehörige sogen. Lützenhardter Hof und das Wirthschaftsgut in Teinach mit Gesundbrunnen und Bädern.

Das Gesetz vom 18. Juni 1849, betreffend die Ausdehnung des Amts- und Gemeindeverbands auf sämmtliche Theile des Staatsgebiets kam in Ansehung dieser Domänen sowohl als der übrigen auf den Markungen der einzelnen Gemeinden des Bezirk gelegenen Cameralgüterstücke und Staatswaldungen den betreffenden Gemeinden wesentlich zu Statten.

B. Vormaliges Leibeigenschafts- und Lehenwesen.
Das Verhältniß der sogen. Lokal-Leibeigenschaft, vermöge dessen ein Jeder, der sich in einem Orte, wo sie bestand, häuslich niederließ, leibeigen wurde, fand im ganzen Bezirk statt; fast überall galt der Grundsatz, daß die Luft leibeigen mache. Im Amt Calw wurde gewöhnlich von männlichen Leibeigenen ein Gulden von 100 Pfd. | Heller, von weiblichen aber die Hälfte als Hauptrecht und von ledigen bei der Verehlichung eine Salzscheibe „für die Ongnosame“ erhoben. Mannsteuern fanden sich im Calwer Bezirk keine, wohl aber mußten die „Ausgesessenen“ solche bezahlen. Jede in- und außerhalb des Amtes gesessene Weibsperson hatte auf Martini eine Leibhenne zu geben.

Von allen diesen Abgaben waren im Calwer Amt blos die Einwohner von Teinach und Zavelstein befreit.

Im ehemaligen Amt Liebenzell, wo ebenfalls „alle und jede Burger und Inwohner von Stadt und Land sammt derselben Weib und Kinder dem gnädigen Fürsten und Herrn leibeigen“ waren, bestand das Hauptrecht beim Manne in einem Gulden von hundert Pfund, bei Ausgesessenen im besten Stück Vieh und für den Hünervogt in „Wehr, Harnasch, Wath und Waffen“; die Weiber dagegen waren frei. Diejenigen, welche in Monakam „starben und einen andern Halsherrn hatten, wurden auch von diesem verhauptrechtet“; er erhielt für „Wath und Waffen“ 5 Schilling Heller; die Einwohner von Ernstmühl aber mußten zwei große Fälle geben, einen Gulden von hundert Pfund und dazu noch das beste Stück Vieh. Die Mannsteuer war allgemein und ebenso auch die Leibhenne, doch wurde letztere blos von Weibern und Wittwen gereicht. Die Mannsteuer betrug zwei Schilling „uff Stephani“, drei Schillinge aber im dritten Jahre, „da sie weisen mußten“. Ledige „Manns- und Weibsleute, die sich außerhalb Amtes verehelichten“, waren schuldig „sich mit dem Hünervogt um die Ohngnoschaft zu vergleichen und eine Salzscheibe zu geben“.

Personalleibeigene fanden sich fast in allen Orten des Oberamts Calw. Die persönlichen Abgaben der Leibeigenen wurden schon durch die K. Edikte vom Jahre 1817 mit der Aufhebung der Leibeigenschaft gegenüber von dem Staatskammergut erlassen und nur die auf Gütern radicirten Realleibeigenschaftsgefälle mußten auch nachher noch entrichtet werden, indem die Leibeigenen in das Verhältniß von Grundholden oder Gefällpflichtigen traten, bis die Ablösungsgesetze vom Jahre 1836 nebst den Personalfrohnen auch diese Abgaben beseitigten.

Fall- oder Schupflehen trafen die Ablösungsgesetze von den Jahren 1817–1819 keine im Bezirke. Dagegen kamen Erblehen fast in allen Orten des Bezirks vor; in der Regel wurden Fruchtgülten oder sonstige Naturalien, hie und da aber auch Geldzinse erhoben; in Einem Falle (in Ostelsheim) ruhte die Last der Faselviehhaltung auf dem Erblehen. Bei den meisten dieser Lehen wurde in | Folge der Leheneignungsedikte vom Jahre 1817 das Obereigenthum unentgeldlich aufgehoben; die Laudemien wurden in einem äußerst milden Maßstab abgelöst. Das Capital für die Ablösung der Laudemien im ganzen Bezirk belief sich auf die Summe von 3200 fl.; unter derselben ist übrigens auch das Capital für die Ablösung eines sogen. Unterkaufsgelds begriffen, das in dem Zavelsteiner Ämtchen (Schmieh, Würzbach, Naislach, Röthenbach, Sommenhardt, Breitenberg, Oberkollwangen, Speßhardt und Weltenschwann) früher von jedem Käufer eines Lehns oder eines einzelnen Guts, so kaufs- oder tauschweise in eine andere Hand kam, im Betrage von 1 fl. für 100 Pfd. Heller (d. h. 1 fl. 231/2 kr. von 100 fl.) entrichtet werden mußte.

Nicht leibeigenschaftliche Frohnen wurden in früherer Zeit, wenn nicht überall, so doch in den meisten Orten geleistet, jedoch schon auf Grund der Gesetze von den Jahren 1817 und 1836 vollständig abgelöst. Es betrug das Ablösungskapital für diese Frohnen im Bezirk Calw gegen 1000 fl.

C. Grundlasten und ähnliche nunmehr abgelöste Abgaben.

Häufiger noch als die Erblehngüter kamen im Bezirk die Zinsgüter vor, von denen in der Regel jährliche Zinsen und Gülten in Geld oder Naturalien gereicht wurden; sehr oft findet man namentlich auch die Verbindlichkeit zur Lieferung von „Herbsthünern, jungen Hünern, Hennen und Eiern“ in den Lagerbüchern erwähnt. Alle diese Abgaben wurden, insoweit sie nicht schon früher beseitigt worden waren, durch die Gesetze von den Jahren 1848 und 1849 abgelöst.

Theilgebühren kamen im Bezirk verhältnißmäßig selten vor; wo sie sich finden, (z. B. in Agenbach, Oberkollwangen u. s. w.), da bewegen sie sich vom halben bis zum 30fachen Betrage.

Gemischte Gerichts- und grundherrliche Gefälle kamen in den meisten Orten des Bezirks vor, waren aber allenthalben der K. Staatsfinanzverwaltung zu entrichten. Dahin gehörten besonders Beeden, Kellereisteuern, Vogtfrüchte, Concessionsgebühren, Gebäudezinse und andere Gefälle dieser Art. So bestimmte z. B. die Bestätigungsurkunde der Stiftung des Klosters Hirschau vom Jahre 1075, daß „der Vogt, dessen Wahl dem Kloster anheimstehe, 3 Male des Jahres dahin komme, wohin ihn der Abt entbiete, um hier zu Gericht zu sitzen, daß er an Gerichtsgebühren aber nicht weiter, als sonst üblich, erhalte, nämlich für jeden der erwähnten 3 Gerichtstage ein Malter Getreide, einen Frischling, ein Sicel Wein und das weiter hieher Gehörige empfange; der Vogt dürfe aber nicht nach Gutdünken | kommen und nicht, so oft es ihm beliebe, Herberge verlangen, keinen Untervogt aufstellen und überhaupt nicht das Kloster und dessen Angehörige bedrücken, sonst werde er entlassen.“ Diese Gefälle wurden eben so wie die auf neuerbaute Gebäude gelegten Canones, die eigentlichen Zins- und Lehngefälle und die aus der Leibeigenschaft herrührenden Abgaben, insoweit sie nicht bereits durch die frühere Gesetzgebung beseitigt worden waren, durch die Grundentlastungsgesetze von den Jahren 1848 und 1849 vollständig abgelöst.
D. Die Zehnten.

Was die Zehnten anbelangt, so gehörte der große Fruchtzehnten in allen Orten des Bezirks dem Staat, den kleinen Zehnten sowie den Heu- und Öhmd-Zehnten dagegen bezogen größtentheils die Ortspfarreien; doch waren auch mehrere Zehnten von diesen an den Staat zur Vereinigung mit dem großen Zehnten gegen entsprechende Äquivalente übergegangen, bevor die Ablösung der Zehnten eintrat.

Vor der letzteren bestanden in dem Bezirk folgende Zehntverhältnisse. Es bezogen:

in den großen den kleinen Zehnten
Calw der Staat, die Stadtpfarrei,
Agenbach ebenso, die Pfarrei Neuweiler und der Staat je zur Hälfte,
Aichhalden
Pfarrei Zwerenberg (den Heu- u. Öhmd-Zehnten die Pfarrei Zwerenberg),
Altbulach
der Staat zu 1/3, die Stadtpf. Neubulach zu 2/3 (den Heu- u. O.-Z. die Stadtpf. Neubulach),
Altburg
die Ortspfarrei, beziehungsw. (seit 1769) der Staat,
Althengstett
die Ortspfarrei,
Bergorte
die Pfarrei Zwerenberg (in Aichelberg) und Neuweiler (in Hünerberg, Meistern und Rehmühle), sammt dem Heu- u. O.-Z.
Breitenberg
die Pfarrei zu 1/3, der Staat zu 2/3,
Dachtel
die Ortspfarrei,
Deckenpfronn
die Ortspfarrei,
Dennjächt
die Ortspfarrei,
Emberg
die Stadtpfarrei Zavelstein,
Ernstmühl
die Stadtpfarrei Liebenzell,
Gechingen
der Staat und die Ortspfarrei je zur Hälfte (seit 1807),
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Hirschau der Staat, der Staat und die Ortspfarrei je zur Hälfte, (sowohl beim kleinen als beim Heu- und Öhmd-Z.),
Holzbronn
die Ortspfarrei,
Hornberg
die Pfarrei Zwerenberg (sowohl den kleinen Z. als den Heu- u. O.-Z.),
Liebelsberg
Stadtpfarrei Neubulach zu 1/4 und der Staat zu 3/4,
Liebenzell
die Stadtpfarrei Liebenzell,
Martinsmoos
die Pfarrei Zwerenberg (sowohl was den kleinen, als was den Heu- und O.-Z. betrifft),
Monakam
das Diakonat Liebenzell,
Möttlingen
die Ortspfarrei,
Neubulach
Stadtpfarrei Neubulach zu 1/2 und der Staat die Hälfte (sowohl was den kleinen als den Heu- u. O.-Z. betrifft),
Neuhengstett
die Ortspfarrei,
Neuweiler
die Pfarrei Zwerenberg,
Oberhaugstett
Stadtpfarrei Neubulach und der Staat je zur Hälfte (sowohl was den kleinen, als was den Heu- und O.-Z. betrifft),
Oberkollbach und Ebersbühl
der Staat,
Oberkollwangen
die Ortspfarrei,
Oberreichenbach
der Staat,
Ostelsheim
der Staat,
Ottenbronn
der Staat,
Röthenbach
der Staat,
Schmieh
die Stadtpfarrei Zavelstein,
Simmozheim
die Ortspfarrei (sowohl was den kleinen, als was den Heu- u. O.-Z. betrifft),
Sommenhardt
die Stadtpfarrei Zavelstein,
Speßhardt
die Stadtpfarrei Zavelstein,
Stammheim
die Ortspfarrei,
Teinach
die Ortspfarrei,
Unterhaugstett
die Pfarrei Möttlingen,
Unterreichenbach
die Ortspfarrei,
Würzbach und Naislach
der Staat,
|
Zavelstein der Staat, die Ortspfarrei,
Zwerenberg
Pfarrei Zwerenberg (sowohl was den kleinen, als was den Heu- und O.-Z. betrifft).

Nachdem der Blutzehnten und der Heuzehnten schon durch die vorangegangenen Edikte von den Jahren 1817 und 1821 für ablösbar erklärt worden war und das allgemeine Zehntablösungsgesetz vom 17. Juni 1849 dem Staatskammergut und den unter öffentlicher Aufsicht stehenden Corporationen gegenüber die Ablösbarkeit aller Zehnten ausgesprochen hatte, sind nun in allen Orten die Zehnten vollständig abgelöst, wofür sich das von den Pflichtigen zu leistende Ablösungskapital überhaupt auf circa 331.360 fl. berechnet.

E. Bannrechte.

Bannrechte wurden zur Ablösung in Gemäßheit des Gesetzes vom 8. Juni 1849 nur 5 angemeldet, 4 Mühlbannrechte (2 in Calw und 2 in Liebenzell) und 1 Wirthschaftsbannrecht (in Teinach), welche sämmtlich abgelöst wurden. Das Ablösungscapital für die 4 Mühlbannrechte betrug 7137 fl., das für das Wirthschaftsbannrecht 600 fl., welche Beträge zur Hälfte vom Staat und zur Hälfte von den betreffenden Gemeinden an die Berechtigten zu bezahlen waren.


2. Staats- und kirchliche Eintheilungen.
A. Eintheilung der Ämter.
a) Weltliche.

Der Oberamtsbezirk ist dem Schwarzwaldkreis zugetheilt, für welchen der Gerichtshof in Tübingen und die Kreisregierung in Reutlingen sich befinden.

Die Bezirksbehörden sind:

a) Das Oberamtsgericht, welches seinen Sitz in Calw hat, mit dem Gerichtsnotariat daselbst und 2 Amtsnotariaten. Das Gerichtsnotariat besteht für die Gemeinden: Calw, Alt-Hengstett, Gechingen, Hirschau, Ostelsheim, Ottenbronn und Stammheim; das Amtsnotariat Teinach für die Gemeinden: Agenbach, Aichhalden, Alt-Bulach, Altburg, Bergorte, Breitenberg, Dachtel, Deckenpfronn, Emberg, Holzbronn, Hornberg, Liebelsberg, Martinsmoos, Neu-Bulach, Neuweiler, Ober-Haugstett, Ober-Kollwangen, Röthenbach, Schmieh, Sommenhardt, Speßhardt, Teinach, Würzbach und Naislach, | Zavelstein und Zwerenberg; das Amtsnotariat Liebenzell für die Gemeinden: Dennjächt, Ernstmühl, Liebenzell, Monakam, Möttlingen, Neu-Hengstett, Ober-Kollbach und Ebersbühl, Ober-Reichenbach und Siehdichfür, Simmozheim, Unter-Haugstett und Unter-Reichenbach.

b) Das Oberamt, ebenfalls mit dem Sitz in Calw mit der Oberamtspflege, dem Oberamtsarzt, dem Oberamtswundarzt und dem Oberamtsthierarzt.

c) Das Staatscameralamt hat seinen Sitz in Hirschau und begreift den Oberamtsbezirk mit Ausnahme der zu benachbarten Cameralämtern gehörigen Orte: zum Cameralamt Altensteig gehören die Gemeinden: Aichhalden, Bergorte, Hornberg, Martinsmoos, Neuweiler und Zwerenberg; zum Cameralamt Reuthin die Gemeinden Alt-Bulach, Liebelsberg, Neu-Bulach und Ober-Haugstett. Hinsichtlich der indirekten Steuerverwaltung ist der Bezirk den Umgeldscommissariaten Calw, Freudenstadt und Nagold zugewiesen.

In forstlicher Beziehung gehören zu dem Forstamt Wildberg die Gemeinden: Calw, Agenbach, Alt-Bulach, Altburg, Alt-Hengstett, Breitenberg, Dachtel, Deckenpfronn, Emberg, Ernstmühl (theilweise), Gechingen, Hirschau, Holzbronn, Liebelsberg, Martinsmoos, Neu-Bulach, Neu-Hengstett, Ober-Haugstett, Ober-Kollbach und Ebersbühl, Ober-Kollwangen, Ober-Reichenbach und Siehdichfür, Ostelsheim, Ottenbronn, Röthenbach, Schmieh, Simmozheim (theilweise), Sommenhardt, Speßhardt, Stammheim, Teinach, Würzbach und Naislach, Zavelstein; zu dem Forstamt Altensteig die Gemeinden Aichhalden, Bergorte, Hornberg, Neuweiler und Zwerenberg; zu dem Forstamt Neuenbürg die Gemeinden: Dennjächt, Ernstmühl (theilweise), Liebenzell, Monakam, Möttlingen, Simmozheim (theilweise), Unter-Haugstett und Unter-Reichenbach. In dem Bezirk befinden sich 5 Revierförster und zwar 3 zu dem Forstamtsbezirk Wildberg gehörig, wohnhaft in Naislach, Hirschau und Stammheim; einer dem Forstamt Altensteig untergeordnet, mit dem Sitz in Hofstett und einer unter dem Forstamt Neuenbürg, mit dem Sitz in Liebenzell.

Für das Straßen- und Hochbaufach befinden sich Inspectionen zu Calw.

Der Oberamtsbezirk umfaßt 43 politische Gemeinden; der Bevölkerung nach II. Classe 6, III. Classe 37. Jede Gemeinde hat neben dem Schultheißen, der immer im Hauptort wohnt, einen Gemeindepfleger, welcher zugleich die direkte Steuereinnahme und, wenn die Gemeinde aus zwei oder mehreren Orten mit besonderen Markungen | besteht, auch die der Gesammtgemeinde gemeinschaftlichen Einnahmen und Ausgaben besorgt.

Die Unterpfandsgeschäfte besorgen in 9 Gemeinden die Ortsvorsteher, beziehungsweise Rathsschreiber, in 19 Gemeinden die Amtsnotare, in 10 Gemeinden ein Notariatscandidat und in 5 Gemeinden ein Verwaltungsactuar.

Die Verwaltungsgeschäfte werden in sämmtlichen Gemeinden des Bezirks von besonders hiezu aufgestellten Hilfsbeamten besorgt, von welchen 3 in Calw, 2 in Liebenzell, 1 in Neu-Bulach, 1 in Gechingen und 1 in Althengstett wohnen und welche sowohl die Gemeindepflegrechnungen, als die Stiftungspflegrechnungen zu stellen haben.

Besondere Acciser sind in 33 Gemeinden aufgestellt, in den übrigen versehen dessen Geschäfte als Nebenamt entweder die Ortsvorsteher (wie in 8 Gemeinden) oder die Rathschreiber (wie in 2 Gemeinden).

Der Oberamtsgeometer hat seinen Wohnsitz in Calw.

b) Kirchliche.

Der unter der General-Superintendenz Tübingen stehende Bezirk begreift 19 evangelische Pfarreien mit 21 Geistlichen, mit Ausnahme der dem Dekanatamt Nagold zugetheilten Gemeinde Holzbronn, in das Dekanat Calw eingetheilt. Dieses theilt sich in zwei Schulconferenzbezirke, den unteren und den Waldbezirk.

Die einzelnen Katholiken sind theils nach Gündringen, kath. Dekanats Horb, theils nach Dätzingen und Weil der Stadt, kath. Dekanats Stuttgart, eingepfarrt.

Juden befinden sich keine in dem Oberamtsbezirk.


B. Anstalten.
a) Schulanstalten.

Der Bezirk besitzt eine lateinische und eine Realschule, beide in der Oberamtsstadt.

Die lateinische Lehranstalt hat 3 Classen mit eben so viel Lehrern, einem Präceptor, einem Collaborator und einem Elementarlehrer. Die dritte Stelle, ursprünglich ebenfalls eine Collaboratur, aber seit 1822 nur provisorisch besetzt, und mit dem Organistendienst verbunden, ist erst im Jahr 1858 von diesem getrennt und angemessen dotirt worden. Die Gesammtzahl der Schüler in der lateinischen und Elementaranstalt beträgt 60.

| Die Realschule wurde im J. 1838 errichtet und zehn Jahre später erweitert, so daß sie jetzt aus 2 Classen besteht. Die Zahl der Realschüler beträgt 58.

Die Kosten dieser beiden Schulanstalten werden zum größeren Theil von der Gemeinde getragen.

Seit dem Juni 1855 besteht in Calw eine gewerbliche Fortbildungsschule, welche von 60–70 Schülern in 2 Abtheilungen besucht und von 6 Lehrern besorgt wird.

Während des Winterhalbjahrs ist an den Sonntagabenden für die männliche Jugend eine Leseanstalt eröffnet, in deren Lokal die Besucher sowohl zweckmäßige Lektüre, als Gelegenheit zum Schreiben u. s. f. antreffen.

Winterabendschulen sind dermalen zu Althengstett und Neuweiler im Gang. Auf dem Bühlhof bei Möttlingen befindet sich eine unter Leitung des dortigen Hausvaters stehende Armen-Ackerbauschule, welche 10 Zöglinge hat.

Was die Volksschulen betrifft, so bestehen im Bezirk 61 mit 42 Schulmeistern, 4 ständigen Amtsverwesern, 7 Unterlehrern, 8 Lehrgehilfen, wozu noch zwei Lehrer an Privatanstalten kommen. Die Zahl der Volksschüler betrug an Georgii 1858, mit Inbegriff der Schülerinnen der Calwer Privattöchterschule, 4099. Außerdem befinden sich noch in der Rettungsanstalt zu Stammheim 56 Kinder, 30 Knaben und 26 Mädchen.

Kleinkinderschulen bestehen in Calw (mit 2 Lehrerinnen und 1 Gehilfin), Liebenzell (von I. K. H. der Prinzessin Marie gegründet), Monakam, Möttlingen, Neubulach, Neuhengstett, Teinach.

Endlich besitzt die Mehrzahl der Gemeinden des Bezirks Industrie- (Strick- und Näh-)schulen, die übrigens in der Regel nur während des Winters eröffnet sind.

b) Wohlthätigkeitsanstalten.

Armenhäuser sind in allen Orten des Bezirks, ein Hospital aber ist blos in der Stadt Calw; es zählt zur Zeit 25 Pfründer. Ganz in der Nähe desselben ist neuerlich auf Kosten der vermöglicheren Einwohner, die hiezu bis zu 2000 fl. Beitrag leisteten, ein großes, gut eingerichtetes Krankenhaus hergestellt worden, in welchem 42 Erkrankte, im Falle besonderen Andrangs aber bis zu 50 Kranke untergebracht werden können. Auf dem Lande findet sich noch in Stammheim, aus Privatbeiträgen entstanden und fortgeführt, eine Rettungsanstalt für verwahrloste Kinder beiderlei Geschlechts, in welcher zur Zeit 50 Kinder untergebracht sind.

| Eine Unterstützungskasse für wandernde und arbeitsuchende Gewerbegehilfen besteht in der Oberamtsstadt seit 1850 in der Art, daß Wandernde unter gewissen Voraussetzungen in der Stadt Calw eine Unterstützung von 6–18 kr. erhalten, wogegen die Geschenkabgabe von Zünften und sonstigen Gewerbegenossenschaften wegfällt. Durch diese Einrichtung wurde der Häuserbettel der Handwerksburschen ganz unterdrückt. Die Mittel werden beschafft durch Jahresbeiträge der Zünfte und sonstiger Gewerbegenossenschaften und durch regelmäßige Beiträge der Privaten in Calw.

Seit Jahren besteht hier ein Leichenverein, dessen Mitglieder durch bestimmte ganz geringe Einlagen auf den Fall des Todes einen Anspruch auf einen angemessenen Beitrag zu den Beerdigungskosten erwerben. Der Verein zählt mehrere 100 Mitglieder; es betheiligen sich viele Unbemittelte. Der Beitrag ist so bemessen, daß er für Unbemittelte zu Deckung der Beerdigungskosten hinreicht.

Der Verein für entlassene Strafgefangene steht mit dem Centralverein in Stuttgart in Verbindung und sucht hiedurch für die statutenmäßigen Zwecke zu wirken.

c) Landwirthschaftliche Anstalten.

Es besteht im Bezirk ein landwirthschaftlicher Verein, dessen Mitgliederzahl zur Zeit 207 beträgt. Er wurde durch den jetzigen Vorstand, Oberamtmann Fromm, 1851 auf’s Neue belebt; seine Bemühungen erstrecken sich auf alle Theile der Landwirthschaft, ganz besonders aber auf Verbesserung der Viehzucht und die öffentliche Belohnung treuer Dienstboten; auch veranlaßte derselbe, daß neuerlich bei einer größeren Versammlung von dem Garteninspector (Lucas) aus Hohenheim und im letzten Winter in den für den Landbau wichtigeren Gemeinden von dem Schäfereiinspector (Fritz) belehrende Vorträge gehalten, sowie im letzten Frühjahr von einem Gartengehilfen von Hohenheim (Kocher) in vielen Gemeinden theoretisch-praktischer Unterricht in der Erziehung, Pflege und Veredlung der Obstbäume ertheilt wurde.

d) Anstalten für Handel und Verkehr.
1) Posten und Boten.

In Calw befindet sich ein Postamt mit Telegraphenanstalt (Station zwischen Stuttgart-Wildbad), in Liebenzell eine Postexpedition und in Unterreichenbach eine Postablage. Postverbindungen bestehen mit Stuttgart über Leonberg und über Böblingen, weiter aber mit den benachbarten Städten in der Art, daß täglich Eilwagen hin und wieder zurückgehen, mit: Herrenberg, Wildberg, Wildbad und Pforzheim.

| Amtsboten kommen aus 6 Gemeinden wöchentlich 3mal, aus den übrigen Gemeinden aber zweimal in die Oberamtsstadt, während der Verkehr mit den Bädern Liebenzell und Teinach im Sommer durch tägliche Boten vermittelt wird. Überdies hat man für den Handelsverkehr hier wöchentlich 3 Frachtbotenfahrten nach Stuttgart, 1 nach Heilbronn, 1 nach Mannheim, 1 nach Carlsruhe, 1 nach Nagold und 1 nach Tübingen und Reutlingen.
2) Straßen.

Staatsstraßen bestehen zwischen hier und Stuttgart, Herrenberg, Wildberg, Wildbad und Pforzheim. Außerdem sind die erforderlichen Nachbarschaftswege, welche unter Leitung des K. Oberamts stets in guter Fahrbarkeit erhalten werden, vorhanden.

Von den Brücken über die Nagold erhält der Staat die auf der Markung Waldeck, die zu Hirschau und mit Baden die auf der Landesgränze bei Unterreichenbach; die übrigen Brücken aber werden von den betreffenden Gemeinden unterhalten.

e) Sonstige polizeiliche Anstalten.
1) Gesundheitspolizeiliche Anstalten.

In dem Oberamtsbezirk befinden sich 7 Ärzte, von denen vier ihren Wohnsitz in der Oberamtsstadt, einer in Liebenzell und zwei in Teinach haben, (von welch’ letzteren aber der Eine den Winter über in Stuttgart zu wohnen pflegt und blos die Kaltwasserheilmethode ausübt, während der Andere Homöopath ist). Die entfernteren Gränzorte des Bezirks werden in ärztlicher Beziehung großentheils von den ihnen näher wohnenden Ärzten benachbarter Bezirke besorgt, so Möttlingen, Simmozheim und Ostelsheim von Merklingen und Weil der Stadt aus, Deckenpfronn von Herrenberg aus, Zwerenberg, Aichhalden, Oberweiler, Aichelberg, Hünerberg, Meistern theils von Altensteig, theils von Wildbad aus.

Wundärzte befinden sich 16 im Oberamtsbezirk; einer derselben, der Oberamtswundarzt, ist Wundarzt erster Klasse. Wundärzte zweiter Abtheilung sind in Calw, Althengstett, Deckenpfronn, Gechingen, Neubulach, Simmozheim, Stammheim, Teinach, Unterreichenbach, Zavelstein; Wundärzte dritter Abtheilung in Calw, Hirschau, Liebenzell, Neuweiler, Ostelsheim.

Die Geburtshilfe wird von 3 Ärzten, dem Oberamtswundarzt und 8 Wundärzten zweiter Abtheilung ausgeübt. Das Impfgeschäft wird von einem Arzt und 15 Wundärzten besorgt.

Der wundärztliche Verein hat ein Capitalvermögen von ungefähr | 700 fl., und besitzt eine kleine Bibliothek und eine kleine Sammlung von chirurgischen und geburtshilflichen Instrumenten und Maschinen unter Verwahrung des Oberamtswundarztes.

Es bestehen zweimonatliche Zusammenkünfte der Ärzte und Wundärzte, wobei wissenschaftliche Vorträge gehalten, Erfahrungen ausgetauscht, Präparate vorgezeigt und bisweilen auch Kranke vorgeführt werden.

Die Zahl der Thierärzte beträgt drei, wovon Einer, der Oberamtsthierarzt, wissenschaftlich gebildet ist. Zwei haben ihren Wohnsitz in Calw, Einer in Liebenzell.

An einem eigentlichen Krankenhause hat es bisher gefehlt; seine Stelle vertrat inzwischen das Armenhaus in Calw, welches 4 kleine Zimmer für innerliche und chirurgische Kranke, ein Kräzezimmer und ein gut eingerichtetes Irrenzimmer enthält. Auch sind im oberamtlichen Gefängniß einige Zimmer für kräzige, syphilitische und geisteskranke Arrestanten eingerichtet. Gegenwärtig wird aber dem seitherigen Mangel in umfassender Weise abgeholfen durch die schon oben (unter Wohlthätigkeitsanstalten) erwähnte, von wohlhabenden Einwohnern der Stadt Calw ausgehende Stiftung eines Krankenhauses.

Der Bezirk besitzt 3 sehr gute Apotheken, 2 in Calw und 1 in Liebenzell.

Der Mineralcuranstalten ist in einem besonderen Abschnitt gedacht. Für Flußbäder in der Nagold bestehen in Calw zahlreiche Badhäuschen, von welchen ein großer Theil gegen Eintrittsgeld dem Publikum zur Benützung offen steht. Auch in Hirschau und Liebenzell befinden sich einige Badhäuschen zu Nagoldbädern.

Die den Körper stärkenden Leibesübungen werden nicht in solchem Umfange getrieben, wie es zu wünschen wäre. In Calw besteht ein Turnverein von Erwachsenen, welcher zwar Gutes leistet, aber eine größere Anzahl von Mitgliedern haben könnte. Der genügend eingerichtete öffentliche Turnplatz wird unter Leitung ihrer Lehrer von den Schülern der lateinischen und Real-Schule regelmäßig benützt, aber von den Schülern der Volksschule wenig oder gar nicht.

In den 43 Gemeinden des Bezirks sind 39 Leichenschauer aufgestellt, von welchen 34 je 1 Gemeinde, zwei je 2, einer 4 Gemeinden und 2 nur eine Gemeindeparzelle zu besorgen haben. Unter den Leichenschauern sind 11 Wundärzte.

Die Zahl der Hebammen beträgt 56, wovon in der Oberamtsstadt 5, in 13 Amtsorten je 2 ihren Wohnsitz haben.

Die Begräbnißplätze sind überall, mit Ausnahme von Liebenzell, außerhalb der Ortschaften. In den letzten Jahren hat sich auf | den vom Mutterort entfernten Filialorten des Waldgebiets ein reger Eifer gezeigt, eigene Ortsbegräbnißplätze anzulegen.

Eine Kleemeisterei für den ganzen Bezirk besteht zu Calw.

2) Sicherheitspolizeiliche Anstalten.

Das unfern des oberamtsgerichtlichen Gefängnisses und nicht weit von dem Oberamteigebäude entfernte Gefängniß des Oberamts ist vor einigen Jahren neu erbaut worden und Eigenthum der Oberamtscorporation. Es begreift neben der Wohnung des Oberamtsgefangenwärters nur 10 einzelne wohl verwahrte Parcellen.

In sämmtlichen Gemeinden sind heizbare, feste und gehörig ausgerüstete Ortsgefängnisse. Alle Gemeinden sind mit Polizeidienern versehen.

In dem Bezirk sind 7 Landjäger stationirt, nämlich der Stationscommandant mit 2 Landjägern in Calw und je 1 Mann in Deckenpfronn, Liebenzell, Neuweiler und Unterreichenbach.

3) Bau- und feuerpolizeiliche Anstalten.

Ein Ortsbauplan besteht für Calw und Liebenzell. In den übrigen Orten aber wird mit Beachtung der allgemeinen Vorschriften hinsichtlich der Breite der Wege nach festgesetzten Linien gebaut. Bei allen Neubauten und wesentlichen Veränderungen holen die Baubehörden vor der Erlaubnißertheilung Gutachten der Oberfeuerschauer ein.

Der Bezirk ist unter 3 Kaminfeger getheilt, wovon 2 ihren Sitz in Calw haben und 1 in Neuenbürg wohnt.

Die Gemeinden sind mit den erforderlichen Feuerlöschgeräthschaften versehen. Die Oberamtsstadt Calw insbesondere ist reichlich mit Spritzen und einem Wasserzuleiter versehen; auch findet sich hier eine Feuerwehr. Außerdem ist eine Landfeuerwehr von 12 Feuerwehrmännern eingerichtet, welche bei auswärtigen Feuersbrünsten auf einem dazu bereit gehaltenen zweckmäßigen Wagen an Ort und Stelle geführt wird.

Mobiliarversicherungen kommen in der Oberamtsstadt und einigen andern Orten häufig, im Übrigen aber nicht so zahlreich vor, als es zu wünschen wäre.

4) Gewerbepolizeiliche Einrichtungen.

Bezirkspfechtämter sind im Bezirk 2, 1 zu Calw und 1 zu Liebenzell, während überdies in Neuweiler eine Fässereichanstalt besteht.

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3. Amtskörperschafts- und Gemeindehaushalt.
A. Oberamtscorporation.

Nach der letztgestellten Rechnung pr. 1857/58 bestand bei der Amtspflege das Vermögen in

Ausständen 2 fl. 58 kr.
Capitalien
225 fl. – kr.
Rechners-Remanet
5424 fl. 25 kr.
5652 fl. 23 kr.

worauf keine Schulden haften.

An Grundeigenthum besitzt die Amtskörperschaft außer dem Oberamtsgefängnißgebäude nebst Gärtchen nur eine Kleemeistereihütte.

Eine im März des Jahres 1853 durch den Bezirkswohlthätigkeitsverein zu dem Zwecke, der ärmeren Volksklasse Gelegenheit zur Anlegung ihrer kleinen Ersparnisse zu geben, errichtete Sparkasse wurde im März d. J. wieder aufgehoben. Sie hatte übrigens nicht selbstständig bestanden, sondern die eingegangenen Beträge von Sparkassengeldern an die württ. Sparkasse in Stuttgart abzuliefern. Im Ganzen beliefen sich die Einlagen, welche diese Kasse während ihres 6jährigen Bestands vermittelte, auf 28.951 fl.


B. Gemeindepflegen.

Vermöge der in der angehängten Tabelle III. gegebenen Zusammenstellung des Haushalts der einzelnen Gemeinden besaßen nach den Rechnungen von 1857/58 sämmtliche Gemeinden des Oberamtsbezirks

1)
neben 24.230 Morgen Grundeigenthum
an verzinslichen Capitalien
194.728 fl.
an sonstigen Forderungen mit Einschluß des Passiv-Remanets der Rechner
7872 fl.
zusammen 202.600 fl.
2)
Die Schulden derselben betragen:
an verzinslichen Capitalien
38.174 fl.
an sonstigen Passiven
180 fl.
zusammen 38.354 fl.
3)
Die jährlichen Einkünfte derselben berechnen sich auf
92.427 fl.
4)
die Ausgaben auf
104.998 fl.
5)
der Amtsschaden auf
3996 fl.
6)
die Gemeindeumlagen einschließlich dessen, was zur Schuldentilgung oder Grundstocksergänzung umzulegen war
18.115 fl.
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C. Stiftungspflegen.

Nach den Rechnungen von 1857/58 berechnet sich, wie aus der Tabelle III. zu ersehen ist, das Vermögen sämmtlicher öffentlicher Stiftungspflegen des Bezirks neben 58 Morgen Grundeigenthum auf 198.288 fl. Capitalien, die Schulden einschließlich bloßer Zahlungsrückstände auf 83 fl. Die laufenden Einkünfte der Stiftungen berechnen sich auf 32.046 fl., die Ausgaben auf 31.322 fl.


4. Kataster und Steuern.

Gegenstände des Oberamtskatasters sind nach den Berechnungen für das Etatsjahr 1857/58:

Grundeigenthum, eingeschätzt zu einem Reinertrag von 175.566 fl. 18 kr.
Gebäude in dem zu diesem Behufe eingeschätzten Werthe von 2.839.160 fl. 0‒ kr.
Gewerbe, eingeschätzt zu einer Steuersumme von 5700 fl. 21 kr.

Die umgelegten directen Steuern betragen für das Jahr 1857/58

vom Grundeigenthum
26.600 fl.
von den Gebäuden
7600 fl.
von den Gewerben
5554 fl.
vom Kapital-, Renten-, Dienst- u. Berufseinkommen
8424 fl.
48.178 fl.

Es fallen somit in dem Bezirk durchschnittlich

auf 1 geogr. Quadratmeile
8274 fl. 42 kr.
auf einen ortsanwesenden Einwohner
2 fl. 02 kr.
auf eine ortsanwesende Familie
8 fl. 58 kr.

an Staatssteuer.

An indirekten Abgaben wurden im Jahr 1857/58 erhoben und zwar:

1.
an Wirthschaftsabgaben
vom Wein und Obstmost
8086 fl. 32 kr.
vom Branntwein
     Fabrikationssteuer
1645 fl. 53 kr.
     Ausschanksabgabe
1068 fl. 12 kr.
vom Bier (Malzsteuer)
3741 fl. 39 kr.
2.
an Accise
von Güterveräußerungen
4366 fl. 56 kr.
von Lotterien
66 fl. 0‒ kr.
3. an Hundeauflage (einschließlich des gesetzlichen Antheils der Ortsarmenkassen) 804 fl. 30 kr.
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