Beschreibung des Oberamts Freudenstadt/Kapitel A 6

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VI. Gesellschaftlicher Zustand.


1. Grundherrliche Verhältnisse.
A. Grundherren.

Bei der schon erwähnten Zusammensetzung des Bezirks, aus altwürttembergischen Ämtern und aus ehemaligen Zugehörungen der längst säkularisirten Klöster Alpirsbach und Reichenbach waren mit wenigen Ausnahmen (s. u.) nur der Staats-Finanzverwaltung grundherrliche Rechte in dem Bezirk zuständig, bis solche durch die neuern Grund-Entlastungen und Gefäll-Ablösungen nach den Gesetzen von 1848 und 1849 überhaupt beseitigt worden sind.

Abgesehen von dem Waldbesitze sind größere Staatsdomänen oder Cameralgüter nicht vorhanden; nur einzelne Grundstücke, namentlich Wiesen, sind Eigenthum der Staats-Finanzverwaltung, welche auch von den im Jahr 1837 aus Privathänden erkauften Schellenbergerhofgütern (G. Neuneck) in den Jahren 1840 und 1843 etwa 14 Morgen zu Wald anlegen ließ und nur den Rest von 45/8 Morgen als Feld an Bürger von Neuneck in Pacht gegeben hat.

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B. Vormalige Leibeigenschafts-, Lehens- und Frohn-Verhältnisse.

Nach der Zusammenstellung bei „Moser die bäuerlichen Lasten der Württemberger“, Stuttgart 1832, S. 173, welche sich auf die Lagerbücher der weltlichen Beamtungen gründet, war das Amt Dornstetten, welches den Hauptbestandtheil des jetzigen Oberamts Freudenstadt bildet, zum größten Theil leibeigen; in mehreren Gemeinden machte die Luft, jedoch nur die Männer leibeigen. Das Hauptrecht bestand in diesem Falle bei Männern im besten Haupt Vieh und wo keines war, wurde vom Gericht ein Haupt „geschöpft“. Bei den Weibern wurde das „best verlassene Kleid“ genommen. In Besenfeld und Glatten wurde übrigens auch von nicht Leibeigenen unter dem Namen Rauchfall eine Abgabe bei Sterbefällen erhoben; in andern Orten aber neben dem Hauptfall noch ein „Rochfall“ angesetzt. Die leibeigenen Männer hatten jährlich auf Stephani 3–5 Schilling H. zu „Leibsteuer“, die Weiber auf Fastnacht „ain Leibhenna“ abzuliefern. In dem Theil des Oberamtes, der früher dem Kloster Reichenbach gehörte, sowie in den ehemaligen Besitzungen des Klosters Alpirsbach bestand ebenfalls Leibeigenschaft, jedoch wurden nur Hauptfälle gereicht. Über die Rechtsverhältnisse der Leibeigenen des Klosters Alpirsbach s. Reyscher, Statutar-Rechte S. 59. Eine ganz besondere Bewandtniß hatte es mit einer gewissen Klasse von Leibeigenen dieses Klosters, welche Pelagier und Lombacher genannt wurden. Das Lagerbuch von 1560 (Reyscher a. a. O. S. 56) gibt hierüber folgende Auskunft: „Erstlich’s die Pelagier seien diejenige des Closters Alperspach aigene Personen, die an Sant Pelagii Altar ergeben worden, es seien Mans oder Frawen Personen, die werden nit gehalten, wie ander recht leibeigen Leut, sondern haben Iren freyen Zug, Also ob einer oder eine, es seie Mans oder Frawen Person ausserhalb des Closters Oberkeit und Gebietten, zeucht und daselbst wonhafft ist, gibt dieselbig, vermög Irer Freyheit und Alterherkommen, weder Mannsteuren noch Leibhenna, werden aber nach Absterben verhauptrechtet, sie seien gleich in oder außerhalb des Closters Obrikeit und Gebiett gesessen“ u. s. w.

„So viel denn zum andern die Zinser und Lombacher, so dem Heiligen S. Johansen zu Lombach ergeben worden, belangt, da ist zwischen denselben und dem Closter Alperspach in anno Tausendt vier Hundert Sechzig drei ein Pergameni-Vertrags-Brieff uffgerichtet worden u. s. w.“

Die wesentlichsten Bestimmungen dieses Übereinkommens lauten:

„Item des ersten so soll ein jeglicher Lombacher unnd Zinser, | der zu seinen Jaren khommen ist, oder der sich zu Lombach an Heilligen ergibt, und ain Lombacher würt, geloben und schweren Sanct Johansen dem Heilligen ainem jeglichen Abbt zu Alperspach und einem jeglichen Vogt der Lombacher Ire Recht zu geben und zu nehmen. ..... Es soll auch ein jeglicher Lombacher und Zinser, der sich verendert und zu der Heiligen Ehe gegriffen hat, er seie in ehlichem oder Wittwe Stand alle Jar Jerlich uff Sannct Johannstag zu Sunwendi, mit sein selbs Leib personlich, geen Lombach khommen und dem Heilligen Sannct Johannsen bringen drei Heller Zins, und dem Vogt seine recht, das ist sechs Heller, und zwei Viertels Habern, doch den Habern soll ein Lombacher richten und geben uf Sanct Martins Tag achtag vor oder nach ungeverlich, da dann ein Lombacher sizt soll ihn der Vogt oder sein Knecht hohlen u. s. w.“

„Item es soll auch von einem jeglichen Lombacher und Zinser, er seie gesessen in Stetten, oder uf dem Landt, niendert außgenommen, einem Abbt und dem Gotteshaus zu Alperspach nach seinem Thodt gehoeren, ervolgen und geben werden, das best Hauptviehs das ein Lombacher und Zinser hinter Im verlaßt und gehabt hat zu einem Leibfall u. s. w.“

Fallehen waren in dem Oberamtsbezirk keine vorhanden, dagegen lasteten auf den vormaligen Erblehengütern Laudemien und verschiedene jährliche Abgaben an Früchten, Geld und Hühnern.

Eine weitere ganz eigenthümliche Beschränkung des Eigenthumsrechts war das Hagenstolzenrecht, welches Alpirsbach ausübte. In dem Auszug aus dem Lagerbuch von 1560 (Reyscher a. a. O. S. 61) finden sich hierüber unter der Überschrift: Wie und welcher Gestalt das Closter Alperspach die Hägstoltzen nach ihrem Absterben erben möge, folgende Bestimmungen: „Diejenigen Personen werden Hagstoltz genandt, welche, es seien Knaben oder Junckhfrawen in ledigem Stand bis in die fünfzig Jar Ires Alters, desgleichen ein Wittwer oder Wittfraw die dreißig Jarlang im Witwestand unverendert verharrt. Und wann also der obpeschriebenen Knaben oder Junckhfrawen nach Verscheinung der fünffzig Jaren unverheurat, deßgleichen ein Wittwer oder Wittfraw nach Ausgang der dreißig Jaren, also im Wittwe unverendert mit Thott abgangen und nit Leibserben hinter inen verlassen; die erbt die Herrschaft Alperspach an varendem Gut, und nit an ligendem, es seie dann aigen; dann die Lehengüter mit Aigenthumb dem Lehenherrn zugehörig; obschon solche abgestorbene Person, Vatter, Mutter, Geschwistrig oder andere Blutsverwandten in uff oder absteigender Linien verlies, so erben doch dieselben nichts daran.“

| Die Verpflichtung zu Frohnen war ziemlich allgemein, so war z. B. Dietersweiler zu täglichen Frohndiensten gesessen, während die übrigen Waldgedingsorte (s. u.) Mähnengelder zu bezahlen schuldig waren. Hesselbach mußte dem Kloster Reichenbach von Oppenau Wein in der Frohne beiführen, die Müller in Aach und Hallwangen aber hatten die Verpflichtung die der Herrschaft zu Baiersbronn fallenden Gültforellen nach Stuttgart zu schaffen; hauptsächlich aber waren Mäh- und Heufrohnen allgemein, dagegen hatte das Kloster Alpirsbach schon im Jahr 1514 in Loßburg und den zur Herrschaft Loßburg gehörigen Orten die Frohnen in eine jährliche Geldabgabe verwandelt. Das Kloster Reichenbach, welchem ebenfalls in allen seinen Orten Frohndienste geleistet werden mußten, behandelte seine Fröhner sehr gut, indem nach dem Lagerbuch von 1667 jeder Hofgutsbesitzer, der in der Frohne zu mähen und zu heuen hatte, „den gebührenden Atz“ erhielt, nämlich Morgens Suppe und Haberbrei, Mittags Suppe und Gemüß, Nachmittags zum Unteressen Käs und Brod und Abends nach vollendeter Arbeit für das Nachtessen ein Viertel von einem Laib Schwarzbrod.
C. Grundzinse und ähnliche nunmehr abgelöste Abgaben.

Neben dem Staat, welcher aus verschiedenen Orten Geldzinse, Rauch- und Waldhaber, Rauchhennen u. s. w. bezog, hatten auch die Pfarrei Rippoldsau und die Herrschaft Sigmaringen, sowie ausnahmsweise einige Gemeinde- und Stiftungspflegen Fruchtgefälle in dem Bezirk zu erheben, der Benzinger Hof, Dietersweiler, Dornstetten und Glatten schuldeten genannter Pfarrei Fruchtgülten. Sigmaringen standen theils Geld-, theils Naturalgefälle zu in Böffingen, in Dornstetten, in Glatten und in Schopfloch. Aus Ober-Iflingen bezogen die Gemeinde- und Stiftungspflege Dettingen Geld- und Fruchtgefälle, aus Schopfloch die Gemeinde Dießen Geldgefälle. In Wittendorf endlich fielen der Ortspfarrei und der Ortsstiftungspflege grundherrliche Gefälle an.

Zu Cresbach, Dornstetten, Glatten, Schopfloch, Thumlingen, Unter-Iflingen, Unter-Musbach hatte das Stift Mury in der Schweiz Geldgefälle zu beziehen, welche die Staats-Finanz-Verwaltung noch vor der jüngsten Ablösung durch Vertrag mit dem Schweizer Kanton Aargau erworben hatte.

D. Bisherige Zehnt-Verhältnisse.
Bis zu den neueren Grund-Entlastungen bezog die Staatsfinanzverwaltung | die großen Zehnten theils in Folge älterer Erwerbungen, theils als Nachfolgerin in den Besitzungen der ehemaligen Klöster Reichenbach und Alpirsbach; an einzelnen Zehnten waren auch andere Berechtigte betheiligt; so besaßen z.B. in Böffingen von dem großen Zehnten ursprünglich die geistliche Verwaltung Dornstetten 1/8, das Kloster Alpirsbach 2/8 und die Herren von Landsee 5/8; zu Glatten die genannte geistliche Verwaltung 1/8, Kloster Alpirsbach 4/8 und die Familie Landsee 3/8. In Dietersweiler gebührten an dem Zehnten dem Staate 3/4, dem Grafen von Staufen 1/4, welches ihm von der herzoglichen Kellerei als Mannlehen verliehen war. Bemerkenswerth ist, daß hier Rüben zum großen Zehnten gerechnet wurden. In Lombach hatte der Staat den Zehnten mit den Besitzern des Ungerichts-Hof zu Ober-Iflingen zu theilen. Auf der Markung von Loßburg fand sich ein besonders versteinter Bezirk, welchen früher die Johanniter-Ordens-Commenthurei Rexingen, später die Pfarrei Wittendorf verzehntete.

Auf der Markung von Ober-Waldach war die Pfarrei Altheim großzehntberechtigt.

In Wittendorf gehörte nur 3/4 des großen Zehntens dem Staat, der Rest der Pfarrei. In den erst in späterer Zeit gegründeten Kolonien, wie z. B. auf der Markung von Erzgrube, wurden statt des großen Zehnten aus sog. Forstfeldern jährliche Zinse bezahlt.

Der kleine Zehnten gehörte vordem meistens den Orts- oder benachbarten Pfarreien, so in Aach der Pfarrei Grünthal, in Besenfeld der Pfarrei Göttelfingen, in Cresbach der Pfarrei Thumlingen, in Dornstetten der dortigen Stadtpfarrei, in Hochdorf der Pfarrei Göttelfingen. In Glatten hatte die Staatsfinanzverwaltung den Wergzehnten mit der Ortspfarrei zu theilen, in andern Orten bezog der Staat den kleinen Zehnten allein, namentlich in Freudenstadt, Baiersbronn, Böffingen, Dietersweiler, Durrweiler, Edelweiler, Herzogsweiler, Heselbach, Hutzenbach, Igelsberg, Lombach, hier waren übrigens Kraut, Obst und Zwiebel zehntfrei, ferner in Neuneck, Reichenbach, Röth, Schopfloch und Schwarzenberg.

Heuzehnten wurde nur auf wenigen Markungen erhoben; auf einzelnen wie Aach, Besenfeld, Ober-Musbach, Lombach und Wittlensweiler wurden Surrogatgelder bezahlt, in Dornstetten waren die Wiesen zehntfrei, weil von denselben eine Abgabe unter dem Namen Kirchensteuer entrichtet wurde. In Thumlingen, Cresbach und Hörschweiler gebührte der Heuzehnte der Pfarrei Thumlingen, in Durrweiler dem Staat; in Heselbach, Hutzenbach, Igelsberg, Röth, Schwarzenberg | und Reichenbach, sämmtlich früher Kloster Reichenbach’sche Orte, wurde ein Heuzehnte nur von den Allmandfeldern bezogen, welche früher Eigenthum des Klosters gewesen waren. Blutzehnten kamen nur in wenigen Orten vor und waren an die Pfarreien zu entrichten.


2. Staats- und kirchliche Einrichtungen.
A. Eintheilung der Ämter.
a. Weltliche.

Der Oberamtsbezirk ist dem Schwarzwaldkreis zugetheilt, für welchen der Gerichtshof in Tübingen und die Kreisregierung in Reutlingen sich befinden; die Kreisfinanzkammer, welche ebenfalls in Reutlingen ihren Sitz hatte, ist mit den übrigen Kreisfinanzkammern seit 1. Mai 1850 in der Oberfinanzkammer zu Stuttgart vereinigt.

Die Bezirksbehörden, welche mit Ausnahme des in Dornstetten befindlichen Kameralamts ihren Sitz in Freudenstadt haben, sind:

a) Das Oberamtsgericht mit dem Gerichtsnotariat daselbst und dem Amtsnotariat Dornstetten. Das Gerichtsnotariat besteht für die Gemeinden: Freudenstadt, Baiersbronn, Heselbach, Hutzenbach, Igelsberg, Lombach, Loßburg, Reichenbach, Reinerzau, Rodt, Röth, Schömberg, Schwarzenberg und Wittendorf. Für die übrigen Gemeinden besteht das Amtsnotariat Dornstetten.

b) Das Oberamt mit der Oberamtspflege, dem Oberamtsarzte, dem Oberamtswundarzte, dem Oberamtsthierarzte und dem Oberamtsgeometer.

In Beziehung auf Straßen- und Wasserbau ist der Bezirk der Inspektion Oberndorf und für den Hochbau der Inspektion Calw zugetheilt.

c) Dem Kameralamt Dornstetten ist der Bezirk, mit Ausnahme von folgenden zu dem Kameralamt Altensteig gehörigen Orten: Edelweiler, Göttelfingen, Grömbach, Hochdorf (ohne Schernbach) und Wörnersberg zugetheilt.

Das Umgeldskommissariat Freudenstadt erstreckt sich über den ganzen Bezirk. Für die Königlichen Hüttenwerke in Christophs- und Friedrichsthal besteht an letzterm Orte eine Hüttenverwaltung.

d) In forstlicher Beziehung gehört der Oberamtsbezirk zu den Forstämtern Freudenstadt, Altensteig und Sulz. I. In das Forstamt | Freudenstadt gehören die Reviere: 1) Freudenstadt für die Gemeinde-Markungen Freudenstadt, Aach, Dornstetten, Dietersweiler, Glatten, Grünthal, Lombach, Loßburg, Rodt, Unter-Musbach und Wittlensweiler; von Schömberg die Parzellen Hinter-, Mittel- und Vorder-Steinwald. 2) Baiersbronn, für die Gemeindemarkung Baiersbronn mit Ausnahme der Distrikte Buhlbach, Oberthal und Schönmünz. 3) Buhlbach für die Distrikte Buhlbach und Oberthal von der Gemeindemarkung Baiersbronn. 4) Reichenbach für die Gemeindemarkungen Reichenbach, Heselbach, Hutzenbach (theilweise), Igelsberg, Ober-Musbach und Röth. 5) Schwarzenberg, mit dem Sitz in Schönmünzach, für die Gemeindemarkungen Schwarzenberg, Hutzenbach (theilweise) und für den Distrikt Schönmünz von der Gemeindemarkung Baiersbronn. II. In das Forstamt Altensteig gehören die Reviere: 1) Pfalzgrafenweiler für die Gemeindemarkungen Pfalzgrafenweiler, Durrweiler, Erzgrube, Hallwangen und Herzogsweiler mit Ausnahme der Parzelle Neunuifra. 2) Grömbach (theilweise) für die Gemeindemarkungen Grömbach, Besenfeld, Edelweiler, Hochdorf, Göttelfingen und Wörnersberg. III. In das Forstamt Sulz die Reviere: 1) Thumlingen (theilweise) für die Gemeindemarkungen Thumlingen, Böffingen, Cresbach, Hörschweiler, Neuneck, Ober- und Unter-Iflingen, Schopfloch, Wittendorf und Neunuifra (Parzelle von Herzogsweiler). 2) Alpirsbach (theilweise) für die Gemeindemarkungen Reinerzau und Schömberg mit Ausnahme der Parzellen Hinter-, Mittel- und Vorder-Steinwald.

Der Oberamtsbezirk umfaßt 41 politische Gemeinden (Schultheißenämter), wovon der Bevölkerung nach 4 der II. Classe und 37 der III. Classe angehören.

Pfandhülfsbeamte sind in allen Gemeinden in der Person der Notare oder Verwaltungsaktuare aufgestellt. Nur in Glatten besorgt der Ortsvorsteher selbst die Pfandgeschäfte.

Die Gemeinde- und Stiftungsrechnungen werden von Verwaltungsaktuaren gestellt, deren noch sämmtliche Gemeinden bedürfen.

Neben den Gemeindepflegern und Steuer-Einbringern sind in jeder Gemeinde Ortsacciser aufgestellt, welche auch die Stellen der Kameral-Unterpfleger versehen.

b. Kirchliche.
Der durchaus evangelische Bezirk zerfällt in 17 Pfarreien mit 19 Geistlichen (unter denen ein beständiger Pfarrvikar in Baiersbronn) | und steht unter dem Dekanat Freudenstadt, welches der Generalsuperintendenz Tübingen zugetheilt ist. Die in einzelnen Gemeinden wohnenden Katholiken sind bisher der katholischen Pfarrei Heiligenbronn, Dekanats Horb, zugetheilt; es soll indessen in Freudenstadt eine besondere Curatie für die Katholiken des Bezirks errichtet werden.


B. Anstalten.
a. Schulanstalten.

In Freudenstadt besteht eine lateinische Schule, welche gleichzeitig mit der Stadt und Kirche (1599–1608) ganz auf Kosten des Staats gegründet worden ist. Der erste Präceptor war Jacob Frank, dem 1609 der zweite Georg Melchinger folgte. Zeitweise war neben dem Präceptor auch ein Collaborator angestellt, und in älteren Magisterbüchern finden sich Geistliche, die in Freudenstadt Collaboratoren waren.

Im Jahr 1837 wurden bei Errichtung der Realschule die Verhältnisse des Präceptorats neu geordnet, und namentlich die Organisten- und Musikdirektorsstelle, die früher damit verbunden war, von demselben getrennt. Der erste definitiv (im Jahr 1844) hier angestellte Reallehrer hieß Decker. Im Jahr 1844 wurde eine eigene Elementarschule errichtet, welche ihre Schüler sowohl für die lateinische als für die Realschule vorbereitet. Der erste Elementarlehrer hieß M. Gottlieb Fleischhauer. Die Schule des Präceptors zählt gegenwärtig 22 Schüler von 10–14 Jahren, die des Reallehrers 24 von 10–14 Jahren, die des Elementarlehrers 28 von 8–10 Jahren.

Mit der Realschule wurde gleichzeitig eine Sonntagsgewerbeschule errichtet.

Seit 1854 besteht auch eine Fortbildungsschule für junge Handwerker, an welcher 4 Lehrer arbeiten. Die Zahl der Schüler betrug im Winterhalbjahr 1856/57 150.

Auch in Baiersbronn, Dornstetten, Friedrichsthal, Ober-Iflingen, Pfalzgrafenweiler, Reichenbach, Schopfloch bestehen seit einigen Jahren Fortbildungsschulen. Ihre Zahl nimmt mit jedem Jahr zu.

Volksschulen bestehen im Bezirk 74 mit 52 Schulmeistern, 13 Unterlehrern, 8 Lehrgehilfen nebst einem beständigen Schulamtsverweser in Schönmünzach, welcher der katholischen Religion angehört, und vom katholischen Kirchenrath ernannt wird.

| Seit 1848 besteht in Freudenstadt, und seit 1854 in Dornstetten eine höhere Volksschule, sogenannte Mittelschule.

Die Gesammtschülerzahl in den Volksschulen hat im Jahr 1856 betragen 5591.

Der ganze Bezirk ist in drei Conferenzdistrikte Loßburg, Pfalzgrafenweiler, Reichenbach eingetheilt.

Eine Kleinkinderschule besteht blos in Freudenstadt. Sie wird von 90–100 Kindern besucht. An derselben ist eine Lehrerin und eine Gehilfin angestellt.

Industrieschulen haben alle Gemeinden des Bezirks. Die Zeit des Unterrichts beschränkt sich jedoch auf die Wintermonate mit Ausnahme von Freudenstadt, wo das ganze Jahr hindurch von 2 Lehrerinnen Unterricht im Stricken, Nähen und Häckeln ertheilt wird.

An Sonn- und Festtagen wird vom Kirchthurme der Choral geblasen, der beim Morgen-Gottesdienste gesungen wird; auch wird an Festtagen Kirchenmusik aufgeführt. Ein Stadtmusikus gibt seit einem Jahr mit Erfolg Unterricht in der Musik, an welchem sich junge Leute und jüngere Bürger betheiligen.

b) Wohlthätige Anstalten.

Armenhäuser befinden sich zwar in mehreren Gemeinden des Bezirks, gewähren aber bei ihrer unbedeutenden Räumlichkeit nur wenigen Armen Aufenthalt. In der Oberamtsstadt ist weder ein Spital noch ein Armenhaus.

Seit dem Jahr 1852 besteht unter Garantie und Verwaltung der Amtscorporation eine Oberamtsleihkasse mit einem Maximalfond von 80.000 fl. Aus derselben haben die Bezirksangehörigen bisher gegen doppelte Sicherheit in Liegenschaft und 51/4 % Anlehen von 25 fl. bis 500 fl. erhalten. Seitdem der Credit sich wieder gehoben hat und überall Anlehen zu erlangen sind, werden die Capitalien wieder eingezogen und die Schulden bezahlt. Gegenwärtig betragen die Aktiven und Passiven der Kasse nur noch 42.385 fl. und es ist die Auflösung derselben im nächsten Etatsjahr zu erwarten.

Neben der Oberamtsleihkasse besteht seit 1852 eine besondere ebenfalls unter Garantie und Verwaltung der Amtscorporation stehende Oberamtssparkasse mit einem neuerdings genehmigten Maximalfond von 20.000 fl. Die Einlagen, welche bis 1. Juli 1856 14.105 fl. betragen, würden schon längst die angegebene Höhe erreicht haben, wenn nicht bisher zu Verminderung des allzugroßen Risiko’s für die Amtscorporation nur ein Betriebsfond von 10.000 fl. | festgesetzt gewesen wäre. Nachdem nun in mehreren Gemeinden Sparvereine gebildet sind, so wird sich die Theilnahme rasch bis zur erlaubten Höhe steigern. Außerdem besteht in Freudenstadt eine Agentur der württembergischen Sparkasse, welche die Einlagen von Dienstboten in diese Kasse vermittelt.

Vom 1. Juli 1855/56 haben

54 Personen 1665 fl.
und 3 Sparvereine  0313 fl.
1978 fl.

eingelegt und in 21 Posten wurden in dem gleichen Zeitraum 468 fl. 35 kr. zurückgezogen. An öffentlichen Stiftungen ist der Bezirk sehr arm und hier nur zu erwähnen: die Kirchen- und Armenstiftung von Schömberg, welche einen 570 Morgen großen Wald und 9689 fl. Aktivkapitalien besitzt.

Ein Bezirksarmenverein besteht in Freudenstadt und in jedem Ort ein Lokalarmenverein. Ebenso sind in Freudenstadt zu Abschaffung des Bettels durch Kinder und Handwerksbursche Vereine errichtet, welche in den letzten Jahren gute Dienste geleistet haben.

Der Verein für entlassene Strafgefangene zählt zwar nur wenige Mitglieder, hat aber in der letzten Zeit einige günstige Erfolge erzielt.

c) Landwirthschaftliche Anstalten.

Der im Jahr 1853 wieder neu belebte landwirthschaftliche Bezirksverein zählt 193 Mitglieder. Seine Leistungen zu Hebung der landwirthschaftlichen Cultur s. oben S. 84, auch besorgt derselbe die Musterung der Zuchtstiere durch einen Ausschuß. Eine Beschälplatte besteht im Bezirk nicht, da die Pferdezucht unbedeutend ist.

d) Anstalten für Handel und Verkehr.
1. Posten und Boten.

Im Bezirk befinden sich 2 Postämter, nämlich in Freudenstadt und in Pfalzgrafenweiler; Briefpostexpeditionen mit Poststall bestehen in Dornstetten und Schönmünzach.

Der Eilwagen geht jeden Tag, nicht nur bei Tag, sondern auch bei Nacht von Freudenstadt nach Stuttgart und zurück. Am Mittwoch und Sonntag geht von Freudenstadt ein Eilwagen nach Rottweil und Oberndorf und jeden Morgen eine Carriolpost durch das Murgthal nach Schönmünzach, welche Abends zurückkehrt. Im Sommer geht am Mittwoch und Samstag auch ein Eilwagen von | Freudenstadt nach Wildbad. Von Dornstetten ist durch eine Carriolpost tägliche Verbindung mit den Postämtern in Freudenstadt und Pfalzgrafenweiler. Die Amtsboten kommen wöchentlich zweimal, Mittwoch und Samstag, von allen Amtsorten in die Oberamtsstadt und gehen an den gleichen Tagen zurück. – Zwei Frachtfuhrleute fahren wöchentlich regelmäßig von Freudenstadt nach Stuttgart und zurück. Ebenso fährt wöchentlich ein Frachtwagen nach Reutlingen und zurück. Zwei weitere Fuhrleute fahren wöchentlich zweimal in das Badische, namentlich nach Oberkirch und Offenburg.
2. Straßen.

Staatsstraßen befinden sich im Bezirk nur folgende:

1) Die von Stuttgart über Böblingen, Herrenberg, Nagold nach Freudenstadt führende Straße berührt die Markungen von Pfalzgrafenweiler, Durrweiler, Herzogsweiler, Hallwangen, Aach, Wittlensweiler und Freudenstadt.

2) Die Straße von Freudenstadt durch das Murgthal an die badische Grenze bei Schönmünzach berührt die Markungen von Baiersbronn, Heselbach, Röth, Hutzenbach, Schwarzenberg und Schönmünzach.

3) Die von Freudenstadt nach Oberndorf und Rottweil ziehende Straße berührt im diesseitigen Bezirk nur die Orte Rodt und Loßburg.

4) Die Straße von Freudenstadt auf den Kniebis ohne Berührung eines Zwischenorts setzt sich auf badischer Seite nach Rippoldsau, Oppenau und Griesbach, jedoch mit sehr steilen Steigen fort, die im Winter wegen des bedeutenden Schnees oft kaum zu passiren sind.

Gegen Osten in der Richtung gegen Sulz, sowie gegen Süden mangelt dem Bezirk jede Verbindung, indem hier einige auf württembergischer Seite angelegten Straßen auf badischer Seite nicht fortgesetzt werden.

Dagegen bestehen im Bezirk zwischen allen Orten Nachbarschaftsstraßen, auf deren genügende Unterhaltung gesehen wird.

Brücken befinden sich nur auf den Markungen von Aach, Baiersbronn, Glatten, Hutzenbach, Neuneck, Pfalzgrafenweiler, Röth, Schwarzenberg, Schönmünzach, deren keine von besonderem Belang ist.

e) Sonstige polizeiliche Anstalten.
1) Gesundheitspolizeiliche Anstalten.
Neben dem Oberamtsarzt befindet sich in Freudenstadt noch ein praktischer Arzt, der zugleich Oberamtswundarzt ist, auch in Dornstetten, | Baiersbronn und Pfalzgrafenweiler sind praktische Ärzte aufgestellt.

Wundärzte zweiter und dritter Abtheilung sind in Freudenstadt, Baiersbronn, Grömbach, Loßburg, Pfalzgrafenweiler und Reichenbach. Das Impfgeschäft wird von den Ärzten und Wundärzten gemeinschaftlich besorgt. Die Wundärzte haben eine gemeinschaftliche Unterstützungskasse und eine kleine Bibliothek. Die Kasse hat ein Vermögen von 680 fl. und eine jährliche Einnahme von 75 fl.

Krankenhäuser befinden sich in Freudenstadt und Baiersbronn. In ersterem sind zugleich Lokale zu vorübergehender Unterbringung von Geisteskranken eingerichtet.

Außer dem wissenschaftlich gebildeten (höhern) Oberamtsthierarzt befinden sich in Freudenstadt, Dornstetten und Loßburg weitere Thierärzte.

Die Kleemeisterei in Dornstetten umfaßt den ganzen Oberamtsbezirk. – Hebammen, auf öffentliche Kosten unterrichtet, befinden sich in jeder Gemeinde. Auch Leichenschauer sind in allen Orten aufgestellt.

Die Begräbnißplätze befinden sich mit wenigen Ausnahmen alle außerhalb der Ortschaften.

Apotheken bestehen in Freudenstadt zwei, in Dornstetten eine, in Pfalzgrafenweiler und Baiersbronn je eine.

2. Sicherheitspolizeiliche Anstalten.

Das Oberamtsgericht und Oberamt haben besondere Gefängnisse, in welchen zugleich die Wohnung der betreffenden Amtsdiener eingerichtet ist.

Das städtische Arrestlokal in Freudenstadt befindet sich im Wachthause, einem auf dem Marktplatz aufgeführten Gebäude, in welchem die Nachtwache sich aufhält und ein Polizeidiener wohnt.

Stationsgefängnisse sind in Dornstetten und Pfalzgrafenweiler. Die Zahl der Transporte betrug im Jahr 1855/56 in Freudenstadt 192, in Dornstetten 68, in Pfalzgrafenweiler 99. In allen Gemeinden sind Polizeidiener angestellt, meist zugleich Amtsdiener des Gemeinderaths und Ortsvorstehers; sie tragen alle eine Dienstkleidung und sind bewaffnet.

Landjäger sind 13 im Bezirk, der Stationscommandant mit 3 Mann im Amtssitz, und je ein Mann in Baiersbronn, Dornstetten, Göttelfingen, Loßburg, Pfalzgrafenweiler, Oberiflingen, Schömberg, Schwarzenberg und auf dem Kniebis stationirt.

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3. Bau- und Feuerpolizei.

Ein Ortsbauplan besteht bloß für Freudenstadt. Es ist ein Oberamtswerkmeister aufgestellt, welcher von dem Oberamt und den Corporations- und Gemeindebehörden zu technischen Gutachten verwendet wird. Die Oberfeuerschau besorgt ein Werkmeister von Freudenstadt und in der Oberamtsstadt ein Maurermeister von Dornstetten. Kaminfeger sind 3 im Bezirk, nämlich in Freudenstadt, Dornstetten und Reichenbach.

In Freudenstadt besteht eine eingeübte Feuerwehr und in Dornstetten eine Steigercompagnie.

Die Stadt Freudenstadt besitzt 3 große Feuerspritzen, 1 Feuerwagen und zwei Tragspritzen. In allen größeren Gemeinden befinden sich ebenfalls größere Feuerspritzen, in Baiersbronn, Dornstetten, Pfalzgrafenweiler sogar je zwei. Die kleineren Orte haben wenigstens Tragspritzen.

In den letzten 10 Jahren sind sehr viele Brandfälle vorgekommen, in der neuesten Zeit haben dieselben aber bedeutend abgenommen. Der größte Brand war im Jahr 1854 in Wittendorf, wo in Folge einer Brandstiftung 10 Gebäude abbrannten und 21.661 fl. Brandentschädigung zu reichen waren.


3. Oberamts- und Gemeindehaushalt.
A. Oberamtspflege.

Nach dem Rechnungsschluß pro 1855/56 besteht:

1) das Vermögen derselben in
Capitalien 2795 fl. – kr.
Liegenschafts-Erlös 800 fl. – kr.
Amtsvergleichungs-Prästationen 310 fl. 029 kr.
Betreff der Gemeinden an den Kosten der Durchführung des Gesetzes über die Ausdehnung des Amts- und Gemeindeverbands 2117 fl. 16 kr.
Ausständen 3835 fl. 45 kr.
Rechners-Remanet 6125 fl. 32 kr.
0015.984 fl. 02 kr.
Darauf haften:
verzinsliche Schulden 8600 fl. – kr.
Passiv-Rückstände 307 fl. 27 kr.
000.8907 fl. 27 kr.
mithin reine Geldfonds 7076 fl. 35 kr.
| An Grund-Eigenthum besitzt die Amtskörperschaft:
das Physikathaus,
die Kleemeisterei-Gebäude in Dornstetten mit Wasch- und Backhaus und
ein Stall-Gebäude in Pfalzgrafenweiler.

Bei der Oberamts-Sparkasse war am 1. Juli 1856 der Activ-Stand:

Verweisposten 864 fl. 0530/0 kr.
Liegenschafts-Kaufschilling 49 fl. 0/0 kr.
verzinsliche Capitalien 11.922 fl. 0/0 kr.
Zins-Ausstände 320 fl. 10/0 kr.
Güter-Pachtzinse 24 fl. 0/0 kr.
Remanet des Rechners 925 fl. 503/4 kr.
014.105 fl. 443/4 kr.

Der Passiv-Stand:

verzinsliche Capitalien 14.997 fl. 050 kr.
Zins-Rückstände 644 fl. 49 kr.
015.642 fl. 39 kr.
mithin Vermögens-Unzulänglichkeit 1536 fl. 54 kr. 11/2 hlr.

Das Vermögen der Oberamts-Leihkasse am 1. Juli 1856:

Active:
Capitalien incl. der Verweisposten
   und Liegenschafts-Kaufschillinge
59.109 fl. 0520/0 kr.
Zins- und sonstige Rückstände 908 fl. 581/2 kr.
Remanet des Rechners 3712 fl. 301/2 kr.
63.731 fl. 210/0 kr.
Passive:
Capitalien 71.085 fl. 0/0 kr.
Zahlungs-Rückstände 1 fl. 0/0 kr.
71.086 fl. 0/0 kr.
Mithin Vermögens-Unzulänglichkeit  7354 fl. 390/0 kr.


B. Gemeindepflegen.

Vermöge der in der angehängten Tabelle III. gegebenen Zusammenstellung des Haushalts der einzelnen Gemeinden besaßen nach den Rechnungen pro 1855/56 sämmtliche Gemeinden des Oberamtsbezirks:

1) Neben 28.226 Morgen Grund-Eigenthum
an verzinslichen Capitalien 73.951 fl.
an sonstigen Forderungen 100.321 fl.
Zusammen 174.272 fl.
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2) Die Schulden derselben betrugen:
an verzinslichen Capitalien 189.887 fl.
an sonstigen Passiven 27.009 fl.
Zusammen 216.896 fl.
3) Die jährlichen Einkünfte derselben berechnen sich auf  123.290 fl.
4) Die Ausgaben auf 142.425 fl.
5) Die Amts-Umlagen 5899 fl.
6) Die Gemeinde-Umlagen 36.299 fl.
C. Stiftungspflegen.

Nach den Rechnungen von den Jahren 1851/56 berechnet sich der vorgedachten Tabelle gemäß das Vermögen sämmtlicher Stiftungspflegen des Bezirks neben 738 Morgen Grund-Eigenthum auf 69.893 fl. Activ-Capitalien.

Die Schulden betragen bei 3 Stiftungspflegen 7487 fl.

Die laufenden Einkünfte sämmtlicher Stiftungspflegen berechnen sich auf 14.434 fl.

Die Ausgaben auf 19.799 fl.


4. Kataster und Steuern.

Gegenstände des Oberamts-Katasters sind nach den Berechnungen pro 1855/56:

Grundeigenthum, eingeschätzt zu einem Reinertrag von 199.915 fl. 51 kr.
Gebäude, in dem zu diesem Behufe eingeschätzten Werth von      2.347.837 fl. 30 kr.
Gewerbe, eingeschätzt zu einer Steuersumme von 4857 fl. 58 kr.
Die umgelegten Steuern betragen für eben dieses Jahr:
     vom Grundeigenthum 25.799 fl. 53 kr.
     von den Gebäuden 6643 fl. 53 kr.
     von den Gewerben 5208 fl. 34 kr.
37.652 fl. 20 kr.
Es fällt somit in dem Bezirk durchschnittlich an Staatssteuer:
      auf 1 geogr. Quadratmeile 3881 fl. 02 kr.
      auf 1 ortsanwesenden Einwohner 1 fl. 25 kr.
      auf 1 ortsanwesende Familie 7 fl. 07 kr.
An indirekten Abgaben wurden im Jahr 1855/56 erhoben:
1. an Wirthschafts-Abgaben
      vom Wein und Obstmost 6785 fl. 19 kr.
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      vom Branntwein:
           Fabrikationssteuer 2387 fl. 33 kr.
           Ausschanks-Abgaben 1547 fl. 54 kr.
      vom Bier (Malzsteuer) 5225 fl. 30 kr.
2. an Accise:
      von Güterveräußerungen 5496 fl. 11 kr.
      von Lotterien 20 fl. 57 kr.
      von Markt- und Handelswaaren 9 fl. 45 kr.
3. Hunde-Auflage einschließlich des gesetzlichen Antheils
     der Ortsarmenkassen
916 fl. 0‒ kr.


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