Beschreibung des Oberamts Göppingen/Kapitel A 7

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VII. Geschichtlicher Überblick und Alterthümer.


1. Politischer Zustand.

Wie die benachbarten Bezirke Kirchheim und Geislingen, so hat auch unser Bezirk kein Überbleibsel aufzuweisen, woraus auf eine bedeutendere Niederlassung der Römer in demselben geschlossen werden könnte; und obgleich er ihnen unterworfen war, so ließ sich doch die Provinz, welcher er angehörte, bis jetzt nicht ausmitteln. Nachdem gegen Ende des vierten und Anfang des fünften Jahrhunderts die Herrschaft der Römer völlig gebrochen war, wurde der Bezirk den Alemannen unterworfen, und behielt derselbe auch nach dem Siege der Franken über die Alemannen 536 den alemannischen Namen bei. Unter den Carolingern ist es, wo einige unserer Orte erstmals genannt werden (s. hienach). Als königliches Kammergut im Herzogthum Alemannien gelegen wird 875 das Kloster Faurndau ausdrücklich bezeichnet. (S. die Ortsbeschreibung).

Was die Gaue anlangt, in welche um diese Zeit unser Bezirk zerfiel, so sind nur wenige Nachrichten hierüber auf uns gekommen. Blos von dem Filsgau und von dem Pleonungethalgau haben wir einige sichere Nachrichten. Nach der Stiftungsurkunde von Wiesensteig von 861 lag Gruibingen in dem Pleonungethalgau, die villa Isininga aber d. h. Groß- oder Klein-Eislingen „in pago qui dicitur Filiwisgawe;" und in einer Urkunde des Klosters St. Georgen von 1142 ist die Rede von der „ecclesia sita in loco, qui dicitur Schopfloch in pago Philiskove“ (Neugart II. Nr. 857). S. bei Betzgenried. Welche Orte dem südlich und westlich angrenzenden Neckargau angehörten, ob der Gau Pleonungethal weiter herein (Beschr. des OA. Kirchheim S. 99.) und der Fleingau (Beschr. des OA. Geislingen S. 101.) auch in unsern Bezirk sich erstreckten, oder ob nicht vielmehr der größere Theil des letztern den Filsgau ausgemacht hatte, muß dahin gestellt bleiben. Auch scheint es nicht, daß der Drachgau, welchem nach einer Lorscher | Urkunde von 847 Uchingen angehörte (Cod. Laur. Nr. 3618.), hierher zu beziehen ist, weil unter dem letztern Orte nicht unser Uhingen, sondern wahrscheinlicher Iggingen, Oberamts Gmünd, zu verstehen seyn wird. (Württ. Jahrb. 1830, S. 405 und Stälin württ. Gesch. 292.). An Marken kommt in der obengedachten Urkunde von 861 nur die „Griubingaro marca" vor. Unser Oberamt treffen wir, als die Gauverfassung im eilften Jahrhundert zerfallen war, mehrfach unter Dynasten vertheilt, deren Territorien sich übrigens bei dem Mangel an Urkunden nicht genau abgrenzen lassen. Ein bedeutender Theil und wohl das Allermeiste dessen, was rechts der Fils lag, stand den Hohenstaufen zu, von welchen namhafte Antheile an ihre Stammverwandten, die Beuren, Rechberg und Staufeneck, gelangten. Denn wie die Berge Staufen, Rechberg und Staufeneck natürlich zusammenhängen und aus Einem Stamme ausgehen, so waren wohl auch diese Häuser selbst verwandt und häufig an einem und denselben Orte betheiligt. Das Territorium der Grafen von Helfenstein sodann reichte östlich bis Eislingen und südlich von Wiesensteig und Gruibingen aus bis zu Holzheim herauf. [1] Der westliche und südwestliche Theil des Bezirkes aber, ursprünglich meist ein Besitzthum der Zähringer, war zwischen die | Herzoge von Teck und die mit ihnen verwandten Grafen von Aichelberg getheilt, da die Besitzungen der Ersteren von Gruibingen bis Heiningen und Schlierbach, und die der Letzteren über Dürnau und Hattenhofen bis Uhingen hinabreichten. Einen namhaften Theil der nördlichen Hälfte des Bezirkes erwarb aber frühe schon das Kloster Adelberg, das gleich dem benachbarten Kloster Lorch aus Stamm- und Vasallen-Gütern der Hohenstaufen entstanden und angewachsen ist. Das, was um die Zeit des Unterganges der Hohenstaufen von ihrem Stammgute noch übrig war, kam theils in dieser Periode, wahrscheinlich durch das Glück der Waffen, und theils im folgenden Jahrhundert an Württemberg, das auch die meisten teck’schen und aichelberg’schen Güter erwarb, wie dieses Alles in der Ortsgeschichte näher dargelegt werden wird. Die helfenstein’schen Besitzungen und viele staufeneck’sche, teck’sche und rechberg’sche Güter dagegen erwarben die Klöster St. Georgen, Blaubeuren, Adelberg, Königsbronn, Lorch, Kirchheim, Anhausen und St. Blasien, sowie die Stifte Faurndau und Boll, die auch, nebst dem jüngeren Stifte Oberhofen, diejenigen Rechte und Besitzungen erkauften, die noch in den Händen des niederen Adels waren. Von diesem werden wir die von Ahelfingen, Boll, Degenfeld, Dürnau, Ebersbach, Filseck, Geyern, Gruibingen, Heiningen, Hochdorf, Leinberg, Plieningen, Rechberghausen, Reuß von Reussenstein, Scharenstetten, Schechingen, Schlath, Staufen, Staufer von Blosenstaufen, Wernau, Westerstetten, Winkenthal, Zillenhardt und andere längst erloschene Geschlechter, welche allermeist in Dienstverhältnissen zu den vorerwähnten Dynasten standen, kennen lernen. Durch die erwähnten Klöster kam denn auch Württemberg frühzeitig in den Besitz dieser Güter, so daß sich schon vor drei | Jahrhunderten der Bezirk in Absicht auf die Grundherrlichkeit fast ebenso ausgebildet hatte, wie er nunmehr sich darstellt.

In politischer Hinsicht dagegen traten noch in späteren Zeiten mehrfache Änderungen in dem Bezirk ein. Die Orte Gruibingen, Schlierbach, Hochdorf und Reichenbach wurden 1485 von dem Amte Kirchheim hierher zugetheilt (Beschr. des OA. Kirchheim 101.) und dasselbe geschah auch um dieselbe Zeit mit Hattenhofen (s. unten). Bei der Auflösung des Klosteroberamtes Adelberg 1807 wurde der Börtlinger Stab sammt den übrigen Adelberg’schen Besitzungen, sowie ein Hof zu Zell und die Höfe Cyriacushof und Schurrhof, früher Oberamts Schorndorf, dem Oberamte Göppingen einverleibt; wogegen der Antheil des Letztern an Hohenstadt dem Oberamt Wiesensteig und der an Burgholz dem Oberamt Lorch vollends übergeben wurden. Durch die rheinische Bundesacte und durch den mit Bayern am 13. October 1806 abgeschlossenen Vertrag waren nicht nur sämmtliche ritterschaftliche Orte unseres Bezirkes, mit Ausnahme von Ottenbach, sondern auch die Rittergüter Ramsberg, Wäschenbeuren und Winzingen mit ihren Zugehörungen und die zur Herrschaft Wiesensteig gehörige Hälfte von Ursenwang mit Antheil an Ganslosen demselben zugefallen. Gruibingen und Ganslosen wurden 1808 dem neugebildeten Oberamte Wiesensteig zugetheilt. Im Jahr 1810 kamen aber Ottenbach vom Oberamt Gmünd, Ganslosen und Gruibingen, und der mit Wiesensteig (1810) erworbene Hof Rommenthal hierher, wogegen Winzingen und ein Theil von Ramsberg an Gmünd und Wäschenbeuren, ausschließlich Birenbachs, an Lorch übergeben wurden. So blieb der Bezirk bis 1. Sept. 1842, wo Hochdorf wieder an Kirchheim fiel.

Die Oberbeamten unseres Bezirkes waren, wie im Oberamt Kirchheim, der Obervogt und der aus dem „Schultheißen“ der Stadt Göppingen entstandene Untervogt, welcher nach Aufhebung der Obervogteien 1757 unter dem | Titel „Oberamtmann“ an die Stelle beider Vögte trat. Sogenannte „Stabsämter“ waren Ebersbach, Gruibingen, Hohenstaufen und Uhingen, von welchen nur Ebersbach bis in die neueren Zeiten einen Amtmann behielt. Finanzbeamte waren: der schon 1436 vorkommende Keller der Rentkammer, der Kloster Adelberg’sche Pfleger und der Stiftungsverwalter, welcher zugleich die geistliche Verwaltung zu versehen hatte; sämmtlich mit dem Sitze zu Göppingen. Durch Edict vom 27. Juni 1807 wurden, unter Zutheilung der entlegeneren Amtsorte zu dem Cameralamte Adelberg, alle diese Finanzbeamtungen in dem nunmehrigen „Cameralamte“ vereinigt, welches am 26. November 1808, nach Auflösung des Cameralamtes Adelberg, in ein Stadt- und in ein Land-Cameralamt getheilt ward. Durch das Organisationsedict vom 4. Juni 1819 wurden jedoch beide Ämter wieder vereinigt und endlich 1843, wie oben bemerkt, das Cameralamt mit dem Oberamtsbezirke gleichgestellt. Ein Forstamt war nie im Bezirke.

Bei der Eintheilung des Königreiches in 12 Kreise ward Göppingen dem Kreise Schorndorf zugetheilt und 14. Sept. 1810 der Sitz des Kreisamtes von da nach Göppingen verlegt. Bei der einige Monate später erfolgten Eintheilung in Landvogteien aber wurde Göppingen zum Sitze „der Landvogtei an der Rems und Fils“ bestimmt, und bei der neueren Eintheilung in Kreise unser Bezirk dem Donaukreise zugewiesen.

Um hier noch einige Rechtsalterthümer anzureihen, bemerken wir zunächst hinsichtlich des alten, bis zur Einführung des ersten Landrechts giltig gewesenen Erbrechtes,[2] daß in Göppingen, Albershausen, Faurndau, Hohenstaufen, Holzheim, Uhingen und Wangen reines Verfangenschaftsrecht, in Heiningen, Betzgenried, Boll, Hattenhofen und Schlierbach aber Verfangenschaftsrecht für den Mann und Theilungsrecht | für die Frau galt, wogegen in Ebersbach, Reichenbach und Hochdorf die Pfleger und Richter entschieden, ob die überlebende Frau theilen müsse. Ueber Schlath s. Reyscher Stat. Rechte S. 23. (wo es statt Holzheim „Schlath“ heißen sollte). — Von Symbolen bei Übergabe von eigenen liegenden Gütern, die (1337) „an dez Richesstraße,“ (1357) „offenlich vor aller menniglich an dez Riches Straus“ (1410) „an freyer Landstraß“ geschah, heben wir aus, daß noch 1489, als C. v. Schechingen sein Haus in Göppingen an J. Staufer von Blosenstaufen verkaufte, jener diesem dasselbe „mit Mund, Hand vnd Halme“ übergab. — Eine besondere Erscheinung ist, daß einige Gemeinden, wie Betzgenried und Gruibingen, eine den Rechten der Reichsdörfer nicht unähnliche Freiheit lange behaupten konnten, und daß sich freie einzelne Höfe, auf welchen zum Theil die Reste der alten freien Wehrverfassung noch zu erkennen sind, [3] sowie auch kleinere Güter auf einer sonst längst unterworfenen | Markung, wie z. B. in Bartenbach, Kitzen und Krummwälden, eine vollständige Freiheit und Immunität bis in das sechszehente Jahrhundert sich zu bewahren vermochten. Diese Erscheinung erklärt es auch, warum in mehreren und oft kleinen Orten, namentlich in Wangen, Bartenbach, Kitzen, Krummwälden, Württemberg so spät erst die Oberhand gewinnen konnte, indem sich dort, wenn eines jener freien Güter in die Hände eines Edelmanns oder einer Korporation gelangte, gar leicht ein Kondominat ausbildete.

Eine eigenthümliche Obliegenheit des Obervogtes von Göppingen endlich war die Führung des Geleites. Als „Geleitshauptmann“ hatte er nämlich das aus den Amtleuten, reisigen Schultheißen und Förstern bestehende Geleite zu befehligen und nicht nur durch das Filsthal, das Frankfurter, sondern auch ursprünglich durch das Remsthal das Nördlinger Meßgeleite zu führen, d. h. die Kaufleute, welche des Besuchs der Messe wegen die erwähnten Straßen zogen, auf denselben zu schützen und zu schirmen.[4]

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2. Kirchliche Verhältnisse.

Die Einführung des Christenthums in unserer Gegend fällt in den Anfang des achten Jahrhunderts. Der Sage nach machte sich eine heilige Berta, die übrigens, wie wir bei Boll finden werden, wirklich dort existirte, um die Verbreitung desselben in jener Zeit sehr verdient. Sie baute ums Jahr 730 — 740 die Kirchen Boll und Faurndau. Urkundlich lernen wir die letztere 875 kennen. Weitere sehr alte Kirchen sind Schopfloch, Gruibingen, Heiningen, Hohenstaufen, Göppingen und Lothenberg.

Unser Bezirk gehörte bis zur Reformation zum Bisthum Constanz, und zwar zunächst dem Archidiaconat Alp. Von den 14 Ruralcapiteln desselben gehen 3 uns an, nämlich die Ruralcapitel Göppingen, Geislingen und Kirchheim. Nach Aufzeichnungen aus dem 15. und 16. Jahrhundert gehörten zu dem letztern die Orte Albershausen, Hattenhofen, Hochdorf, Reichenbach und Schlierbach; zu dem Capitel Geislingen die Orte: Groß-Eislingen, Gruibingen mit Ganslosen, Ottenbach, Rechberghausen, Salach und Schlath; zu dem Capitel Göppingen (welchem ein Verzeichniß auch Rechberghausen beizählt) die übrigen Orte, mit Ausnahme von Holzheim, Jebenhausen und Wangen, welche, weil sie damals noch keine Pfarreien hatten, gar nicht genannt werden. Der Sitz des Decans wechselte zwischen Göppingen, Faurndau und Heiningen. (Im Jahr 1276 Albertus decanus in Furindowe, s. auch Faurndau; 1299 Hermannus decanus de Geppingen, s. auch Heiningen). Der Capitelscämmerer hatte zuletzt in Ebersbach seinen Sitz. (Im Jahr 1492 Joannes Moll, plebanus in Ebersbach, nec non camerarius decanatus in Göppingen.) Das Personale der Geistlichkeit unseres Bezirkes kurz vor der Reformation s. Sattler H. III. 71.

| Eigentliche Klöster waren, mit Ausnahme des in ein Stift umgeschaffenen Faurndau’s, nicht im Bezirke. Die Geschichte desselben und der Stifte Boll und Oberhofen (Göppingen) gibt die Ortsbeschreibung.

Die Reformation wurde, wie die Beschreibung der einzelnen Orte näher darthun wird, allermeist 1534 und 1535 durchgeführt; am spätesten in Salach. Sie konnte namentlich da, wo die Rechberg alleinige Herren, keinen, und wo sie Mitherren waren, nur theilweise Eingang finden. Das gemischte Confessionsverhältniß in Orten letztgenannter Art hat sich bis heute erhalten. Während nun die katholisch gebliebenen Orte Groß-Eislingen, Ottenbach, Rechberghausen und halb Salach dem Capitel Eybach zufielen, wurden allem Anscheine nach die Orte der Kirchheimer Diöcese mit Göppingen vereinigt. An die Stelle des Kämmerers war schon 1535 der geistliche Verwalter (hier anfangs auch „Pfaffenvogt“ genannt) getreten, der von 1535 bis 1551 und von 1556 an bis 1806 auch die Stiftungsverwaltung bekleidete. Durch die Synodalordnung vom 1. Aug. 1547 wurden dem Decanatamt Göppingen auch die adelberg’schen Orte im Amte zugetheilt. Durch das Interim kamen im Januar 1549 alle evangelischen Pfarrer der Diöcese von den Diensten, damit solche mit katholischen Priestern besetzt werden konnten, welche erst 1552 den Ersteren überall wieder Platz machten. Aufs neue mußten viele Pfarrer unter der Erzherzogin Claudia (1635—1648) weichen, welche die katholische Religion mit Gewalt wieder einführen wollte. (S. Göppingen).

Das Decanat Göppingen war anfänglich der Generalsuperintendenz Adelberg zugetheilt, dessen Sitz 1590 bis 1598 in Göppingen war. Im Jahr 1598 wurde aber das Decanat dem Generalat Denkendorf, durch die königliche Verordnung vom 3. November 1810 dem Generalat Urach und durch königliches Decret vom 17/18. October 1823 dem Generalat Ulm, unter welchem es noch steht, zugewiesen.

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3. Besondere Schicksale.

Unser Bezirk hatte, soweit die Nachrichten hinauf reichen, zunächst in den Kämpfen der Welfen und Gibellinen zu leiden, da Heinrich der Schwarze 1132 die hohenstaufenschen Besitzungen von Daugendorf an der Donau bis Staufen verheerte (Beschr. des OA. Ravensburg S. 75), nachdem Kaiser Lothar selbst die Burg Staufen belagert hatte. Am 30. Merz 1519 lagerten die Truppen des schwäbischen Bundes bei Staufeneck, nahmen das Schloß, lagerten am folgenden Tage auf einer Höhe vor Göppingen und bemächtigten sich auch dieser Stadt (s. unten). Hier befehligte nun als bündischer Oberster Jörg Staufer von Blosenstaufen, welcher die umliegenden Orte für ihre Anhänglichkeit an Herzog Ulrich durch Raub und Brand schwer züchtigte. Über Vorfälle im Bauernkriege s. Hohenstaufen und Rechberghausen. Von 1547 — 1551 verursachten die in Göppingen gelegenen Spanier großen Schaden; namentlich sogen sie während eines viermonatlichen Aufenthaltes in Boll und Heiningen diese Orte ganz aus und beraubten alle evangelischen Geistlichen im Bezirke

Am meisten hatte aber dieser im dreißigjährigen Kriege zu leiden, da nach der Nördlinger Schlacht unabsehbares Elend hereinbrach. Österreich, nun Herr des Landes, ließ (nach einem Berichte des Geh. Raths Rühle von 1685) durch Besold alte im Archiv verwahrten Urkunden über die unten zu erwähnende Pfandschaft Hohenstaufen und Achalm genau untersuchen und nahm, gestützt auf „einige Literalien, so der decollirte Enslin wegen Achalm und Staufen hievor mißbrauchen wollen,“ Stadt und Amt Göppingen, sowie Pfullingen mit Achalm und einige 30 Dörfer des Tübinger und Uracher Amtes für die Erzherzogin Claudia von Österreich, Namens ihrer Kinder, in Besitz. Dieses geschah 1635, und am 9. December 1636 erfolgte die kaiserliche Resolution: daß diese Pfandschaft mit allen Zugehörungen „dem Haus Österreich als eine liquidirte Sach, ohne Erlegung des Pfandschillings, verbleiben solle.“ Die Geschichte der | Stadt Göppingen wird zeigen, was diese unter Claudia zu leiden hatte. Erst durch den westphälischen Frieden[5] kam sie mit dem Amte an Württemberg zurück und wurden beide am 5. December 1648 von diesem wieder in Besitz genommen. Am 7. September 1634 lag König Ferdinand und der spanische Infant Ferdinand mit der ganzen kaiserlichen, bayerischen und spanischen Armee in und um Göppingen; und diese und andere Drangsale dauerten Jahre lang fort. Es liegen noch amtliche Berichte vor, welche den Jammer jener Zeit schildern. Am 16. Jan. 1636 sagt der Keller: seine von Einquartierung fast erdrückten Gültleute sterben Hungers oder entlaufen von Haus und Hof; und 16. Merz 1636: Stadt und Amt sey vor allen andern Gegenden am meisten und so sehr ruinirt, daß in mehreren Orten keine Leute mehr wohnen und die der Kellerei lehenbaren und zinsbaren Güter ganz verlassen seyen. Der Untervogt berichtet 3. April 1637, daß die Erbschaften nicht angetreten und die dem Verkauf ausgesetzten Güter von Niemand begehrt werden. Am 7. Sept. 1637 war der Stand in den alten Amtsorten folgender:

Die Zahl der anwesenden Bürger betrug

im J. 1633      im Sept. 1637.      Angebaut waren im Sept. 1637.
Albershausen 70 8 6 Jauchert.
Betzgenried 94 6 40       "
Boll 148 32 75       "
Bünzwangen 28 8 16       "
Ebersbach 280 54 120       "
Faurndau 120 10 4       "
Ganslosen 60 20
Gruibingen 131 46 248       "
Hattenhofen 120 5 15       "
Heiningen 200 40 190       "
Hochdorf 107 18 18 1/2  "
Hohenstaufen 257 65 185 1/2  "
Holzheim 60 9 80       "
Klein-Eislingen 99 8 92       "
Schlath 120 20 81       "
Schlierbach 96 18 56       "
Uhingen 103 25 87       "
| In den genannten Orten war also die Zahl der Bürger von 2093 auf 392 herabgekommen. Der größte Theil der Fehlenden war in Kummer und Elend gestorben, nur der kleinere weggezogen. Die noch Anwesenden waren allermeist krank. In den adelbergschen und ritterschaftlichen Orten wird es nicht besser gewesen seyn. Das Elend mehrte sich aber und stieg in den folgenden 11 Jahren noch weit höher. Noch zu Ende 1648 waren in Reichenbach nur 20, in Albershausen 10 und in Hattenhofen 8 Communicanten; Diegelsberg und Sparwiesen waren noch ganz unbewohnt und in Holzhausen und Niederwälden nur 5 Bürger. Am 8. October 1652 fehlten gegen 1633 noch 2028 Bürger; 6086 Jauchert Ackers und 1034 Tagwerk Wiesen lagen öde und wüst und 1549 Gebäude waren zerstört und verfallen. (S. auch unten Göppingen, Gruibingen, Hohenstaufen, Bartenbach, Salach und Uhingen). Durch die Franzosen, welche unter Melac einfielen, erlitt Stadt und Amt 1688 einen Schaden von 3533 fl. und 1693 wieder von 6907 fl. Die Lage unseres Bezirkes brachte es mit sich, daß derselbe hauptsächlich in den französischen Revolutionskriegen viel zu leiden hatte. Zu Ende Juli’s 1796 stand der Mittelpunct der französischen Armee bei Göppingen, während die Kaiserlichen bei Geislingen standen. Am 2. August nahm Moreau sein Hauptquartier in Göppingen, bald darauf verlegte der kaiserliche General Hotze das seinige dahin. Als er es am 26. August verlassen, zog am andern Tage der französische General la Roche in Göppingen ein, worauf mehrere Plänkeleien vorfielen. Die Soldaten des Letztern plünderten in den Vorstädten und verübten mancherlei andere Gewaltthaten, welche zu 17.328 fl. berechnet wurden. Die | Plünderungen und Erpressungen, welche die Franzosen nach geschlossenem Waffenstillstande im Bezirke sich erlaubt hatten, wurden zu 87 - 90.000 fl. angeschlagen. (Materialien zur Gesch. d. Kriegs in Schwaben im Jahr 1796 von J. G. Pahl, 367 - 608). Im Mai 1800 lag ein kaiserliches Corps in der Stadt und vom 4 - 30. Juli lagerten mehrere französische Commandos vor derselben. Vom 4. October 1805 an war das Hauptquartier des sechsten französischen Armeecorps unter Marschall Ney, mit Prinz Murat und 3000 Mann Reiterei in der Stadt. Am 24. October, nach Ulms Übergabe, begannen gegen 30.000 kriegsgefangene Österreicher von 5000 Franzosen durchgeführt zu werden. Durchmärsche und Einquartierungen dauerten zehen weitere Jahre lang ununterbrochen fort. Diese und die mit ihnen verbunden gewesenen Lieferungen aller Art verursachten dem Bezirke einen Schaden, der 1796 - 1800: 194.567 fl., 1800/01: 273.555 fl., 1805/07: 205.960 fl., 1809/10: 308.776 fl., 1813/15: 107.755 fl., 1815/16: 171.055 fl. und im Ganzen von 1796 - 1816: 1.354.854 fl. betragen hat.


4. Alterthümer.
A. Römische.
Unzweifelhafte Spuren von dem Aufenthalte der Römer finden sich, mit Ausnahme einiger Straßenreste, in unserm Bezirke nicht. Diese letzteren betreffend, ist nun aber bekannt (Württ. Jahrb. 1837, 186.), daß von dem römischen Grenzwall, und zwar zunächst von Pfahlbronn aus, über Maitis (s. unten) auf Hohenstaufen eine römische Straße führte, da hier höchst wahrscheinlich ein römisches Castrum stand, von wo aus jener Grenzwall sowohl in der Richtung gegen Welzheim als in der gegen Ellwangen völlig überschaut werden konnte. Von Maitis aus wandte sie sich östlich gegen Rechberg über Degenfeld und Heidenheim nach Lauingen. Eine zweite Römerstraße ist jene, welche unter dem späteren Namen „Kaiserweg“ (den sie schon bei Eßlingen hat, Beschr. | d. OA. Canstatt, S. 12.) von Marbach und Schorndorf her über Oberberken bei Brech in unsern Bezirk eintritt und alsbald bei Pöppelenshof wieder austritt, wahrscheinlich, um über Lorch nach Pfahlbronn zu führen. Nach Vermuthungen des Herrn Topographen Paulus gieng von eben dieser Straße bei Oberberken höchst wahrscheinlich ein Straßenarm aus, welcher in südöstlicher Richtung unsern Bezirk ganz durchschnttt und zum Übergang über die Alp diente. Diese Straße führte bei Holzhausen vorbei und mag wohl auch durch Uhingen gezogen haben, wo wahrscheinliche römische Baureste noch zu finden sind. Von hier aus zog sie über Betzgenried und Boll; und da zwischen Boll und Gruibingen der Steilrand der Alp unterbrochen ist, so wurde in dieser natürlichen Lücke die einzige und beste Gelegenheit erkannt, von hier aus auf das Plateau der Alp zu gelangen, und somit die Straße über Gruibingen nach Drackenstein geführt, wo wir sie (Beschr. des OA. Geislingen, S. 118) in ihrer Richtung nach Lauingen wieder finden. Für diese Annahme sprechen auch die am Eingang in diesen Paß zwischen Boll und Gruibingen, theils im Thale und theils auf der vorspringenden Bergspitze Landsöhr befindlichen Reste uralter Schanzen,[6] welche von den Römern aufgeworfen worden seyn mögen, nicht nur um die Straße, welche gerade an dieser Stelle in den Thalpaß eintritt, zu decken, sondern auch um einen weiteren Späheposten auf der vorgedachten Bergspitze mit sehr weitem Gesichtskreise zu gewinnen, deren Benennung ohnedieß so bezeichnend für jenen Zweck ist. Eben diese Straße muß auch die römische Niederlassung bei Köngen mit Lauingen in Verbindung gesetzt haben und mag mittelst eines Seitenarmes zwischen Jesingen und Schlierbach (s. unten) in den Oberamtsbezirk Kirchheim getreten seyn. [7] | Eine dritte alte Straße, deren Existenz außer Zweifel ist, war jene, welche – wie die Oberamtskarte zeigt – von Westen nach Osten den südlichen Theil des Bezirkes durchschnitt, in Pliensbach in denselben eintrat, an Heiningen und Eschenbach vorbeizog und bei Schlath austrat. Bei Zell unter Aichelberg verliert sie sich in der Vicinalstraße vom Bade Boll nach Kirchheim; von da an aber dient sie durch unsern ganzen Bezirk theils als Vicinalstraße und theils als Güterweg. Unterhalb Eschenbach wird sie von den Landleuten heute noch „Römergasse“ und „Römerhecke,“ im übrigen aber „Heerstraße“ und „Hochsträß“ genannt. Von Schlath aus führte sie über die Gaiern gegen Reichenbach und von hier, als nächster Weg nach Ulm, über die Alp. Ob diese Straße aus dem römischen oder aus dem deutschen Alterthum stamme, läßt sich noch nicht mit Gewißheit entscheiden.

An römischen Münzen wurde unseres Wissens nur eine kupferne, nämlich eine der Faustina, vor einigen Jahren in Hohenstaufen aufgefunden. [8]

Über einige, wahrscheinlich römische Bauüberreste s. Uhingen und Staufeneck. Der obenerwähnte Kaiserweg wird bei Beschreibung des Oberamts Schorndorf erörtert werden.


B. Deutsche.
Der Bezirk hat auch keine Spuren von vorchristlichen, deutschen Alterthümern aufzuweisen. Über ein altes Grab s. jedoch Boll. Dagegen ist er sehr reich an Überresten und Merkmalen mittelalterlicher Burgen, deren Menge theils durch das günstige Terrain der Alptraufe und theils | durch die große Anzahl der im Oberamt ansäßig gewesenen Edelleute, die im Nothfalle auch mit Burgen auf geringeren Anhöhen sich begnügten, erklärlich wird. Ganz verschwunden oder theilweise noch in Ruinen vorhanden sind, wie die Ortsbeschreibung zeigen wird:
Albershausen. Hohenlandsöhr, bei Boll.
Börtlingen. Hohenstaufen.
Bünzwangen. Jebenhausen.
Dürnau. Leiningshalden, bei Gruibingen.
Ebersbach. Lothenberg.
Geyerstall, bei Gruibingen. Rechberghausen.
Groß-Eislingen. Schlath.
Hattenhofen. Schopfloch.
Heiningen. Staufeneck.
Hermanstall, bei Gruibingen. Weilenbergerhof.
Hochdorf. Zillenhardt, bei Schlath.

Die noch im Bau erhaltenen Schlösser sind Göppingen, Dürnau, Filseck, Groß-Eislingen, Jebenhausen und Rechberghausen.

Von abgegangenen Wohnorten nennen wir, außer mehreren, die nicht urkundlich festzustellen waren:

Amden, bei Wangen. Kerrichhof, bei Hohenstaufen.
Bettenweiler, bei Albershausen. Hörhof und
Billizhausen, bei Betzgenried. Lengenwang bei Faurndau.
Brunnenweiler, bei Groß-Eis- Ödweiler bei Börtlingen.
     lingen Schenkenmühle bei Albershausen.
Erlenschwang, bei Holzhausen. Steinbös, bei Bünzwangen.
Füllbach, bei Betzgenried. Zu dem Hag, bei Lothenberg.

  1. Als Württemberg den am 23. Nov. 1550 angeordneten Einzug der Tauben für den Falkenatz (jährlich ein Paar vom Schlage; der Ursprung des Taubenschlaggeldes) auch in Schlath vornehmen lassen wollte, stellte die Gemeinde 1555 vor, „daß ihres Gedenkens Helfenstein jeder Zeit in ihrem Flecken zwei Tauben, so sie Forsttauben genannt, von Jedem, so Tauben fliegen gehabt, genommen, und habe Württemberg solche Tauben bei ihnen nie eingezogen“, worauf Württemberg von dem Einzuge abstand. Ebenso verhielt es sich in Ganslosen und Gruibingen. In Beziehung auf Holzheim sagten 1561 die Ältesten aus, es sey der Forsttauben wegen vor mehr als 30 Jahren Streit gewesen, „und daß der Bach, so durch das Dorf herablauft, den württembergischen und helfensteinischen Forst scheide, und habe der helfensteinische Forstknecht zu Schlath gesessen damals bei den Täublern jenseits des Bachs (in Holzheim) die Tauben geholt,“ die württembergischen Falkner aber dieselben von denen, die diesseits des Baches, gegen Göppingen hin, sitzen. In Klein-Eislingen haben nach Herzogs Ulrich Zurückkunft die württembergischen Falkner die Forsttauben geholt; „aber zuvor habe Helfenstein, so lange ihnen gedenke, solche sammeln lassen.“ Die Forsthoheit war also der letzte Rest, was Helfenstein von seinen früheren Rechten hier geblieben.
  2. Nach den 1552 eingegangenen Berichten in der königl. öffentlichen Bibliothek.
  3. S. z. B. unten den Kerrichhof bei Hohenstaufen. Durch die Leibeigenschaft wurde die Verpflichtung zum Kriegsdienste nicht verkürzt, und die Waffen blieben auch nach Auflösung des Heerbannes ein Voraus für den Mann, wie aus folgender Stelle des Lagerbuches der Stiftungsverwaltung über die Leibeigenen des Klosters St. Georgen zu Hohrein erhellt. Von Jedem des Klosters Leibeigenen daselbst, der von demselben nicht belehnt ist, wird nach seinem Tode als Hauptrecht das beste Haupt Vieh erhoben, nebst „Wath und Waffen, wie ers zu hochzeitlichen Tagen ohngefährlich angetragen. Hat er aber einen ehlichen Sohn, der nach dem Gewehr greifen kann, dem soll mans wieder geben, wa er dann so jung wäre, daß er darnach nit greifen könnte, so mag seiner nächsten Freund einer (für ihn) darnach greifen.“ Aus einer Kundschaft von 1501 über die Reise und das Reisegeld in Gruibingen heben wir folgende Aussagen aus. Vor 30 Jahren seyen die von Gruibingen gen Heilbronn (gegen die Pfalz?) gezogen, und zwar die Württembergischen unter dem Banner Kirchheim und die, so auf Gütern des Klosters Blaubeuren gesessen, unter dem Banner Helfenstein. Die ebengedachten Klosterhintersaßen haben zuvor „ein gemein Seckel gemacht vnd haben vor, in vnd nach der Rais gleiche Bürden getragen nach ir Anzal.“ Für diese Reise wurden drei Mann als „Reisknecht“ von dem helfensteinischen Amtmann gewählt und angenommen, „die haben ihm müssen schwören, zu warten, so lang sie gut zu der Wöhr seyen.“ Von dem umgelegten „Reisgeld“ erhielten sie einen Sold, während ihre Weiber, so lang sie im Felde waren, von den zurückgebliebenen Blaubeurer Hintersaßen erhielten, „was ihnen noth gewesen.“ Diese Kriegsverfassung zeigt also noch manches Überbleibsel des alten Heerbannes. Im Übrigen ist noch anzufügen, daß die Amtsorte noch 1632 in zwei Banner, in „den Boller“ und in „den Göppinger Fahnen“ getheilt waren, und daß die Klosterorte mit den Bannern ihrer Klöster auszogen.
  4. Nach einer Beschreibung von 1770 wurde es mit dem Frankfurter Meßgeleite damals noch wie folgt gehalten. „Ehe die Oster- und Herbst-Messe in Frankfurt abgehalten wird, erlassen die Reichsstädte Ulm und Augsburg Requisitionales an den Herzog, worin sie um das gewöhnliche Geleit für ihre Handelsleute bitten, und nachdem hierauf die Befehle an den Geleitshauptmann erlassen worden, so versammelt sich die Geleitscompagnie in Göppingen und reitet denen Handelsleuten bis vor Großsüßen (im Ulmschen, wo ein württembergischer Geleitsknecht wohnt und einen Schild mit dem württembergischen Wappen vor dem Haus hängen hat) entgegen bis an einen bestimmten Ort (da, wo der Schweinbach quer über die Landstraße läuft), allwo der in Süßen wohnende württembergische Geleitsknecht mit einer Helleparte steht, der ulmische Geleitshauptmann, Obervogt von Geislingen, die Kaufleute unter Paradirungder beiderseitigen Geleitscompagnien mit einer Harangue an den württembergischen übergibt, dieser aber sammt der württembergischen Geleitscompagnie sie bis nach Göppingen führt und von da aus mit einem schriftlichen Geleit weiter durch das Land versieht. Bei der Zurückkunft aus der Messe werden die Handelsleute wieder auf obige Art mit gleichen Solennitäten an Ulm übergeben“. Alsdann ließen die erwähnten Reichsstädte jedesmal der württembergischen Geleitscompagnie „ein Meßpräsent“ zustellen, „bestehend in 63 Flintensteinen, 192 Nesteln, 48 Nadeln und 400 Glufen“ (Stecknadeln).
  5. Dieser enthält zwar die ausdrückliche Reservation: »Salvis tamen et preservatis domus austriacae nec non würtembergicae in supradictas dynastias Blaubeuren, Achalm et Staufen praetensis juribus, actionibus, exceptionibus et remediis atque beneficiis juris quibuscunque;« doch hatte dieselbe keine weiter Folgen.
  6. Leichtlen (Schwaben unter den Römern 56) hält diese Schanzen für eine Grenzmarke zwischen den Provinzen Rhätien und Obergermanien; also doch auch für römisch.
  7. Nach diesen neuern Untersuchungen modificirt sich die S. 110 der Beschr. des OA. Kirchheim ausgesprochene Vermuthung hinsichtlich des Übergangs über die Alp um so mehr, wenn die Alpstraße über den Reußenstein aus dem deutschen Alterthum herrührt. (Beschr. des OA. Geislingen. 118.)
  8. Auf dem sogenannten Reuschenwasen bei Heiningen wurden zwar 1685 alte Münzen entdeckt, und auch vor 8 – 9 Jahren sollen beim Graben in einem alten Keller in Heiningen verwitterte Silbermünzen gefunden worden seyn; ob aber dieselben von sehr hohem Alter und ob sie römische gewesen, war nicht mehr zu ermitteln.
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