Beschreibung des Oberamts Gerabronn/Kapitel B 15

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a) Gemeinde 15. Langenburg,
bestehend aus 8 Parcellen mit 1538 Einwohnern.

Die Gemeinde liegt im westlichen Theil des Oberamts, an das Oberamt Künzelsau angrenzend, theils auf der Höhe, theils im Jagst- und im Brettach-Thal, und ist nach dem Flächengehalt die zweit-, nach der Bevölkerung die viert-größte Gemeinde des Oberamts. Der größere Theil der Fläche kommt auf die oftberührte Hochebene, etwa 1/3 auf das Brettach- und Jagst-Thal, nur einige Theile liegen links der Jagst auf dem Bergrücken zwischen Kocher und Jagst. Von Straßen berühren die Gemeinde die durch ihre Steigen hier sehr beschwerliche Staatsstraße von Künzelsau nach Langenburg und Blaufelden, und die Nachbarschaftsstraßen von Laßbach nach Langenburg und von da nach Michelbach und Kirchberg. Von fließenden Gewässern sind zu nennen: auf der Markung Liebesdorf von Morgen her, dann von Nord nach Süd, fließend, das Brettachflüßchen und auf den Markungen von Ober- und Unter-Regenbach von Süd nach Nord der Jagstfluß. Ferner sind vorhanden: der Schimbach nördlich von Langenburg in das Jagstthal fließend, ein Bach in Unter-Regenbach ohne Namen von Sonnhofen herkommend, und der Michelbach, in Liebesdorf sich in die Brettach ergießend. Auch hat Langenburg 2 Weiher und bei Ludwigsruhe ist ein See von 46/8 Mrg. 25,3 R., der Brühlsee. Die zu den Thälern gehörigen Theile der Fläche gewähren mehrere liebliche Ansichten und die Ebene, mitunter zu den höchsten Punkten des Oberamts gehörig, bedeutende Fernsichten. Die Stelle, wo das Signalboze bei Atzenroth steht, ist 1721 württemb. oder 1518 par. Fuß über dem Meer, und hat dieselbe Höhe wie der zweithöchste gemessene Punkt im Bezirk, der zwischen Schrotzberg und Niederweiler auf der höchsten Stelle der dortigen Straße. Es sind 264 Haupt- und 175 Neben-Gebäude vorhanden. An Mineralien findet man Letten, Lehm, Gips und Kalksteine in Brüchen. Mit Quellwasser sind die einzelnen Orte genügend versehen.

Die einzelnen Parcellen haben abgesonderte Ortsgemeinde-Verwaltungen mittelst der Gemeinderechtsbesitzer; das Vermögen| der Gesammtgemeinde aber ist unbedeutend und wurden an Gemeindekosten 700 fl. umgelegt. Langenburg hat eine Schießstätte und Schützengesellschaft und eine Industrie- und Kleinkinder-Schule, an welchen auch Nebenorte Theil nehmen. Die meisten Güter sind neben Grundzinsen mit Handlohn und Sterbfall von 62/3 bis 10 %, dabei auch manche zugleich noch mit 5 % Hauptrecht belastet. Der Betrag der jährlichen Grundgefälle, welche noch gereicht werden, beläuft sich in der ganzen Gemeinde auf 591 fl. Die steuerartigen Gefälle sowie die Frohnlasten kamen in Folge der Gesetze von 1836 im Betrag von 1606 fl. zur Ablösung. Die Jagd gehört im ganzen Gemeindebezirk der Standesherrschaft.

a. Langenburg, früher Langenberg, Residenz des Fürsten von Hohenlohe-Langenburg, Amtsstadt, mit dem abgesonderten Wohnsitz Ziegelhütte, 865 Einw., worunter 8 Kath., unter 49° 15′ 12,69″ nördlicher Breite und 27° 30′ 58,81″ östlicher Länge (an der Stelle des Schloßthurms) und 1550 württ. oder 1367 par. Fuß über dem Meer gelegen, 11/2 St. von Gerabronn entfernt. In Langenburg hält sich gewöhnlich der Fürst auf; auch haben hier ihren Sitz: das königl. Oberamtsgericht, das standesherrliche Bezirksamt, das Decanatamt für einen Theil des Oberamts, die standesherrliche Forstverwaltung, das Gerichtsnotariat und der Oberamtsarzt mit dem Oberamtswundarzt, und an fürstlichen Verwaltungsstellen: die Domanial-Kanzlei für die Standesherrschaft Hohenlohe-Langenburg und ein Rentamt.

Den Namen hat der Ort ohne Zweifel von seiner Bauart und der 1/4 Stunde langen, hier vom Plateau sich gegen das Jagstthal von Ost nach West über eine steile Steige absenkenden Gebirgszunge, die von Atzenroth ausläuft und auf welcher das aus einer einzigen, meist geräumigen Straße bestehende Städtchen samt Vorstadt gebaut ist. Auf der Spitze dieser weit in das freundliche Jagstthal hinausragenden Zunge steht in wohlgepflegten Gartenanlagen das Schloß, von dessen Plattform aus ein schöner Einblick in das Jagstthal sich eröffnet. Den nächsten Raum außerhalb des Grabens, der Schloß und Stadt scheidet, nimmt der ältere, früher ummauert gewesene Theil der Stadt ein, welcher von dem neueren Theil der Vorstadt durch Mauern und das obere Thor, neben welchem ein alter runder Thurm steht, getrennt ist; zuletzt folgt die Vorstadt, welche die übrigen Theile der Stadt großentheils überragt.

Außer dem Schloß finden sich an öffentlichen Gebäuden neben der Pfarrkirche noch das sogenannte Steinhaus, ein vormaliger fürstl. Wittwensitz, das Schulhaus, der Hospital, ein Armenhaus, das Rathhaus, zugleich Oberamtsgerichtskanzlei, das Amthaus,| dann die oberamtsgerichtlichen und polizeilichen Gefängnisse. Wie der ganze Ort frei gelegen ist und schöne Aussichten thalauf- und thalabwärts darbietet, so gewährt er auch mit den rebenbedeckten Thalwandungen ansprechende Ansichten und ist im Innern reinlich. Auf die Künzelsau–Blaufelder Staatsstraße, die durch den Ort zieht, influiren in demselben die Nachbarschaftswege von Michelbach und von Regenbach.

Die Veste Langenburg, seit 1585 Residenz, ist ein massives, mit 4 Eckthürmen und einem Mittelthurm, dessen Knopf 1642 württ. oder 1448 par. Fuß über dem Meer befindlich ist, versehenes, geräumiges viereckiges Gebäude, welches einen weiten Hof umschließt und auf der Ostseite noch durch 2 tiefe Gräben, über welche Brücken führen, von der Stadt geschieden ist. An den Schloßgarten schließen sich die S. 50. gedachten fürstlichen Weinberge an. Schloß und Schloßgarten dürfen von Fremden und Einheimischen besucht werden. Im Jahr 1610 wurde das Schloß theilweise neu aufgebaut und in den jetzigen wohnlichen Zustand gebracht. In einem der Seitenthürme befindet sich die Schloßcapelle; in den Nebengebäuden die fürstliche Bierbrauerei.

Langenburg ist Geburtsort des Karl Jul. Weber, (geb. den 16. April 1767, gest. zu Kupferzell am 19. Juli 1832,) des bekannten humoristischen Schriftstellers, Verfassers der Möncherei, der Briefe eines in Deutschland reisenden Deutschen und anderer geschichtlicher und anthropologischer Schriften, und dessen Bruders, Heinrich Benedict v. Weber, Präsidenten des k. Gerichtshofes in Tübingen, Verfassers mehrerer philosophischer Schriften, geb. 15. Aug. 1777, gest. 29. Nov. 1844.

Der Ort hat Marktberechtigung. Sein Wappen führt in der obern Hälfte des Felds einen schreitenden Löwen und in der untern Hälfte ein lateinisches L.

Die Gefällrechte auf der ganzen Markung, stehen unbedeutende Ausnahmen abgerechnet Hohenlohe-Langenburg zu. Den Neubruch- und den großen Zehenten bezieht dieselbe Standesherrschaft die Stadtpfarrei den kleinen Zehenten.

Zu Herstellung einer verbesserten Brunnenleitung durch irdene Röhren wurden jüngst (im J. 1843) von dem Geh. Rath Zeller dahier und dessen Gattin, Caroline v. Braun, 2000 fl. gestiftet. Außer den schon bei der Beschreibung der Gesammtgemeinde bemerkten Anstalten besteht hier noch ein Frauenhospital sowie eine lateinische und für die Orte des Pfarrsprengels eine deutsche Schule, an deren ersterer 1 an der zweiten 2 Lehrer angestellt sind, die der Fürst ernennt. Zur hiesigen Pfarrkirche gehören die Orte Atzenroth, Ludwigsruhe und Neuhof. Beide Geistliche ernennt der| Standesherr; der Diakonus, „Caplan“ genannt, ist zugleich der lateinische Lehrer. Langenburg, bis 1556 zur Pfarrei Bächlingen gehörig, bekam erst zu Ende des 15. Jahrhunderts eine durch Graf Albrecht erbaute Kirche, die Capelle zum heiligen Blut genannt; eigene Pfarrer hat es erst seit 1556, Helfer seit 1620, bis wohin die Pfarrer von Bächlingen als solche funktionirt hatten. 1502 hatte Graf Kraft VI. von Hohenlohe zu jener Capelle, mit Zustimmung seines Vetters Johannes, eine Frühmesse gestiftet und ausgestattet. Dabei behielt sich der Graf das Besetzungsrecht vor und erfolgte die päpstliche Genehmigung dazu am 6. Sept. 1502. Die Umwandlung der Capelle zur Pfarrkirche ist zur Zeit der Reformation und ihre Vergrößerung in den jetzigen Zustand 1610 erfolgt. Vor der Reformation war die Capelle auch Wallfahrtsort zum heiligen Blut. Außer dieser Kirche hatte das Schloß noch eine Capelle, deren Einweihung jedoch erst 1627 erfolgt ist. Die Reformation kam hier erst 1556 zum Vollzug. Die Baulast an Kirche, Pfarr- und Schul-Gebäuden hat die Standesherrschaft. Doch werden von der Gemeinde Frohnen dazu geleistet. Die Anlegung des Begräbnißplatzes außerhalb des Städtchens geschah 1599. Graf Friedrich von Hohenlohe hatte vor seinem Ende zum Ankauf des Platzes und zur Einrichtung 700 fl. gestiftet. Seinen Namen „Wolfgangskirchhof“ erhielt er von dem Namen des zuerst dahin Begrabenen.

Die hiesigen Stiftungen sind in 3 verschiedenen, unter der Verwaltung der fürstlichen Domanialkanzlei stehenden Pflegen vereinigt, von welchen die Hospitalpflege mit dem kleinen Hospitalgebäude und 3991 fl. Vermögen und die Almosenkasse mit 33.587 fl. verzinslichen Capitalien dem ganzen alten Amt Langenburg, die Schulkasse aber mit 3882 fl. Vermögen (nach dem Stand von 1842/43) der Stadt allein angehört. In demselben Jahr betrugen

die Einnahmen Ausgaben
bei der Hospitalpflege 156 fl. 26 kr. 144 fl. 45 kr.
bei der Almosenpflege 1333 fl. 01 kr. 1223 fl. 04 kr.
bei der Schulkasse 281 fl. 34 kr. 318 fl. 50 kr.
Langenburg kommt erstmals im Jahr 1226 (nicht 1040) in der Geschichte vor, und zwar als Langenberg castrum et oppidum (Jäger, Frankenland. III. 351). Im Jahr 1567 erhielt der Ort kaiserliche Bewilligung zu Haltung zweier Jahrmärkte und zur Einrichtung eines Wochenmarkts. Das Jahr 1634 war für die Stadt und Umgegend ein verhängnißvolles. „Schon vor der Schlacht bei Nördlingen“ – so besagen im Archiv in Langenburg aufbewahrte Nachrichten – „war das ganze Land mit Kaiserlichen überschwemmt, welche, besonders die spanischen Soldaten, mit Sengen, Brennen,| Todtschlagen und andern Feindseligkeiten erbärmlich gehaust, so daß einsmals in einem Abend nur zwischen Kirchberg und Jungholzhausen 7–8 Orte zugleich in Brand gestanden, darunter Dörrmenz, Ruppertshofen, Steinach, Dünsbach, Sandelsbronn, Söllboth und Brachbach.“ In den Jahren 1668, 1669 und 1672 wurden hier 5 Weibspersonen wegen „Zaubereien und Vergiftungen“ verbrannt.

Die freien Herren von Langenburg, welche mit dem J. 1201 in die Geschichte eintreten und mit dem J. 1253 verschwinden, standen mit den Herren von Hohenlohe, ihren Rechtsnachfolgern in Langenburg, in nahen, wahrscheinlich verwandtschaftlichen Beziehungen und waren namentlich im althohenloheschen Orte Mergentheim mitbegütert. Walther von Langenburg, in Urkunden von 1201–1226 vorkommend, hatte zu Söhnen Albert (Deutschherr 1232) und Siegfried. Heinrich von Langenburg erscheint i. J. 1222 als Gemahl Sophiens von Bielrieth. Das langenburgische Wappen ist quergetheilt, oben in der schwarzen Abtheilung ein gekrönter goldener leopardirter Löwe, unten Schwarz und Gold geschacht. Orte langenburgischen Besitzes lernen wir aus dem Umstande kennen, daß solche Walther von Langenburg i. J. 1226 dem Hochstift Würzburg zu Lehen aufträgt; genannt werden: Langenburg, Burg und Stadt, Bächlingen, Nesselbach, Naisenbrunne (abgegangen bei Atzenroth), Dünzbach, Forst, Rudern (abgegangen bei Binselberg), Michelberg, Gerabronn, Lindelbrunnen, Atzenroth und Eberbach; und in derselben Urkunde bekennt Walther, daß er auf seine ihm im Erbgang zugefallenen Güter zu Regenbach, zu Alosweiler und den Kirchensatz in Unter-Regenbach als Lehen besagter Kirche besitze (Jäger, Gesch. des Frankenlands III. 350; über diese Familie überhaupt vergl. Stälin Wirt. Gesch. II. §. 31). Bereits i. J. 1235 befindet sich indeß Langenburg in hohenloheschem Besitz; die Veste wurde damals durch K. Heinrich VII. dem Gottfried von Hohenlohe abgenommen, aber auf Befehl K. Friedrichs II. wieder zurückgegeben (Schannat. Vindem. I. 199). Zwar nennen sich nachher noch Familien von Langenburg, namentlich 1270 ein Rezzo und ein Rüger, Chorherrn in Oehringen u. a. m.; diese waren aber langenburgische Burgdienstleute, beziehungsweise Nachkommen solcher.

Was die Geschichte der Herrschaft und Burg im Übrigen betrifft, so findet sich Folgendes aufgezeichnet. Im Jahr 1313 bewilligte K. Johann von Böhmen der Adelheid von Hohenlohe, welche an Conrad von Oettingen, genannt Schrimpf (der 1311 in die Acht erklärt worden), verheirathet war und welcher bei ihrer Verehelichung das Schloß Langenburg mit Zubehör für 1200 Mark| Silber für ihre Heimsteuer verschrieben war, daß sie das Schloß Langenburg und Zubehör inne haben und gebrauchen solle bis auf seinen und K. Heinrichs Widerruf. Dieser Pfandbesitz hörte erst 1337 auf, nachdem auf den Tod des Schrimpf († 1324) sie sich wieder und zwar mit Ulrich v. Brauneck vermählt und nun die 1200 Mark von ihrem Bruder Gottfried erhalten hatte. Den 23. Juli 1345 gelobte Kraft von Hohenlohe dem Bischof Otto und dem Stift zu Würzburg, zu bewirken, daß die demselben verkaufte Veste Röttingen im nächsten Jahr ihnen vom Stift Fulda geeignet werde. „Schaft ihnen zugleich bis dieß geschehen, zu Versatz seine Vesten Langenberg, Lichteneck mit der Stadt Ingelfingen darunter gelegen, ferner Burg und Stadt Meggenmühl, gelobt auch, jene von seiner Schwester von Nassau, diese von dem Stift Mainz zu lösen etc.“ 1384 wurde von Ulrich und Friedrich von Hohenlohe den Städten Hall, Wimpfen, Heilbronn, Weinsberg, Rothenburg und Windsheim Crailsheim, Langenburg und Ilshofen versetzt. 1386 fiel dem Ulrich in der väterlichen Erbtheilung die Herrschaft Langenburg und dazu Thierberg, Bielrieth, Ilshofen, Hohenhart, Crailsheim, Lobenhausen, Kirchberg, Morstein und Werdeck zu, worauf er sogleich die Herrschaft Langenburg an den Domherrn Hofwart in Würzburg für 2000 fl. verpfändete, dieser sie sodann an Leopold von Selteneck abtrat bis dieselbe 1408 (nach Ulrichs Tode) durch Albrecht von Hohenlohe wieder eingelöst wurde. Inzwischen war auch der Antheil des Amts Langenburg an Gerabronn zugleich mit der Herrschaft Werdeck 1388 an den Landgrafen Johannes von Leuchtenberg veräußert worden und von solchem an die Burggrafen von Nürnberg, nachmalige Markgrafen von Ansbach, gekommen. Würzburgische neue Belehnungen erfolgten 1408 für die Brüder Gottfried und Albrecht von Hohenlohe, 1411 für den in Pfandbesitz gekommenen Conrad von Weinsberg und 1429 für Graf Kraft von Hohenlohe. Von den Orten, welche i. J. 1444 mit der heimgefallenen, beziehungsweise eingelösten v. selteneckischen und v. hornbergischen Burg Bartenstein (ganz oder theilweise) an Graf Albrecht kamen, blieben bei der Herrschaft Langenburg: Raboldshausen, Alkertshausen und Simmetshausen; 1446 wurde dazu noch von Rüdiger Sizel von Mergentheim das Burgstadel zu Billingsbach mit Zubehörden erkauft, und 1563 von den Herren zu Crailsheim zu Morstein der Zehenten zu Alkertshausen. Ferner kamen zum Amt: 1455 von den deutschen Herren ein Hof zu Langenburg, der Hof Lutzmannslohe bei Billingsbach, 2 Höfe in letzterem Ort, der Stöhrenhof und 6 andere Höfe zu Raboldshausen, davon einer von Walter von Hornberg herkommend, sämmtlich diese erkauft; 1549 ein Drittel des Zehenten zu Binzelberg von Zürich von| Stetten erkauft, 1552 von Stoffel von Stetten 1 Hof in Ober-Regenbach und 1 Hof in Lutzmannslohe, und 1577 von Bartenstein erwechselt: 1 Hof zu Raboldshausen und Güter in Brüchlingen; 1563 die Hälfte des großen und kleinen Zehenten zu Langenburg von den Herren von Crailsheim, und von denselben ein Theil des Zehenten zu Liebesdorf und 1600 ein Gut daselbst; 1594 ein Hof in Liebesdorf von den v. vellbergischen Eigenthumserben, 1616 1 Hof daselbst von den Herren von Berlichingen und in demselben Jahr von den Herren von Absperg der große Zehente in Söllboth. Dagegen wurden 1563 an die Herren v. Crailsheim zu Morstein vertauscht: Dünsbach und Forst. Durch Erbtheilungen endlich kamen dazu: 1701 Groß-Bärenweiler, Lindlein, Naicha, Belsenberg, Sigelhof und Söllboth, letzterer Ort früher nach Kirchberg gehörig, dann 1715 vom Amt Döttingen: Jungholzhausen. Der Antheil an Heimhausen mag zu Bartenstein gehört haben, oder von den Herren von Stetten erkauft worden seyn.

Als durch die Theilung von 1585 Langenburg mit Kirchberg, Döttingen und Hohebach an Friedrich von Hohenlohe gekommen war, erhielt dieser Complex den Namen „Herrschaft Langenburg,“ wonach zu vermuthen ist, daß Friedrich auch bis zu seinem 1590 erfolgten Tod hier sich aufhielt. Von 1590 bis 1610 war Langenburg wieder zu Neuenstein gefallen. Als aber 1610, nach dem Tode des Inhabers dieser ganzen Stammeshälfte, des Grafen Wolfgang, dessen 3 Söhne jene in 3 Theile theilten, fiel dem Grafen Philipp Ernst (geboren 1584 und gestorben 1628) Langenburg mit Kirchberg, Döttingen, Künzelsau und Hohebach zu. Nun kamen, zuerst in Gemeinschaft dessen 7 Söhne; nachdem aber 5 derselben frühe starben, die am Leben gebliebenen, Joachim Albrecht (geboren 1619, gestorben 1675) und Heinrich Friedrich (geboren 1625, gestorben 1699) und nachdem diese im Jahr 1671 abgetheilt hatten, Heinrich Friedrich in den Besitz des Amts Langenburg. Bei der hierauf im Jahr 1701 vorgegangenen Theilung fiel Langenburg mit einigen Orten vom Amt Schrotzberg (Lindlein, Naicha, Groß-Bärenweiler), vom Amt Ingelfingen (Belsenberg und Sigelhof) und 1715 vom Amt Döttingen (Jungholzhausen) dem Grafen Albrecht Wolfgang (geboren 1659, gestorben 1715) zu. Ihn beerbte sein Sohn Ludwig (geboren 1696, 1764 Fürst, gestorben 1765); dann folgte dessen Sohn Christian Albrecht Ludwig (geboren 1726, gestorben 1789), auf ihn Karl Ludwig (geboren 1762, gestorben 1825), und auf letzteren endlich 1825 sein Sohn, der jetzige Fürst, Christian Ernst Karl.

Das Amt Weikersheim und Künzelsau, aus der Erbschaft des letzten Fürsten zu Hohenlohe-Oehringen (gestorben 1805)| herkommend, besaßen zuerst die Stammestheile Langenburg und Kirchberg gemeinschaftlich, seit dem Jahre 1831 aber und seit der in jenem Jahr vorgenommenen Abtheilung kam Weikersheim, mit den übrigen Orten im Oberamt Mergentheim zur Herrschaft Langenburg (s. OA.-Beschreibung von Mergentheim). Die Grafschaft Ober-Gleichen aber ist schon 1631 in Folge der 1621 zwischen den Grafen des Hauses Hohenlohe-Neuenstein mit ihrem Schwager, dem Grafen Johann Ludwig von Gleichen, eingegangenen Erbverbrüderung, nach kinderlosem Absterben dieses Grafen, an jenes Haus und durch die indessen erfolgten verschiedenen Theilungen die Hälfte davon an den Zweig Langenburg gekommen.

Schloß und Stadt Langenburg wurden 1806 der Krone Württemberg unterworfen. In älteren Zeiten wurde von den Bewohnern und denen der übrigen Orte des Amts vor dem Centgericht in Langenburg, welches durch die Herrschaft besetzt wurde, Recht gegeben und genommen, später dagegen war hiefür ein hohenlohesches Justizamt bestellt, das auch nach der Mediatisirung noch bis zum Mai 1809 funktionirte, während die rein örtlich-ökonomischen und polizeilichen Angelegenheiten dem Magistrat des Orts übertragen waren.

Für die ganze Herrschaft Langenburg waren für Justiz und Polizei: Justizämter und in zweiter und höchster Instanz eine Regierung bestellt, die auch die kirchlichen Angelegenheiten – verstärkt mit einem geistlichen Mitglied – als evangelisches Consistorium besorgte. Die Steuern und sogenannten Contributionskosten erhoben besondere Steuerbeamten, die Cameralgefälle die Renteien, diese unter der Aufsicht einer Rentkammer. Aus der Contributionskasse wurden die Reichs- und Kreistags-Kosten, der Aufwand für das Militär und für die Landesverwaltung bestritten und war den Vorstehern der Gemeinden, welche als sogenannter Landesausschuß von Zeit zu Zeit zusammentraten, Mitwirkung bei Feststellung des Betrags nicht nur der Ausgaben, sondern auch der Umlagen zugestanden. Auch prüfte dieser Ausschuß die Rechnungen. In geistlichen Angelegenheiten war der nächste Vorgesetzte der Pfarrämter ein Superintendent in Langenburg, zu dessen Sprengel bis 1650 auch noch die kirchbergischen Kirchen zu Kirchberg, Lendsiedel, Gaggstatt, Mistlau, Beimbach, Ruppertshofen, Steinkirchen und Döttingen gehörten.

Auf der Markung lagen früher noch zwei weitere Burgen, Katzenstein auf der Thalhöhe oberhalb Hürden, rechts der Jagst, und Struth am Weg nach Michelbach auf der Markungsgrenze. Von ersterer deuten noch Steinhaufen die Stelle der früheren| Gemäuer an auch hat der Platz den Namen Katzenstein[1] erhalten; von der zweiten dagegen ist nichts mehr sichtbar, als eine Vertiefung an der Stelle der Burggräben; der Platz hat noch den Namen Burggraben, und heißt das dortige Geländ „in der Struth.“

b. Atzenroth (früher Otzenrod), Weiler mit 237 evang. Einwohnern, an der Poststraße von Langenburg nach Blaufelden, von ersterem Ort 1/2 Stunde in einer unbedeutenden Vertiefung, durch welche der, bei Langenburg erwähnte Schimbach dem Jagstthal zufließt, gelegen. Der Neubruch-, der große und zwei Drittel am kleinen Zehenten ist nebst andern Gefällen Hohenlohe-Langenburg und 1/3 des kleinen Zehenten dem Staat, früher der Pfarrei Michelbach, zuständig. Hohenlohe erhielt seinen Antheil am großen und kleinen Zehenten 1563 durch Kauf von den v. Crailsheim zu Morstein.

Der Ort ist reinlich gehalten und hat mit den übrigen Parcellen von jeher zur Herrschaft und zum Amt Langenburg gehört. Im 14. Jahrhundert hatten die Herren von Bächlingen und die v. Crailsheim gräflich wertheimische Lehen in Otzenrod (s. Aschbach Gr. v. Werth. I. 376. 377).

Zur Markung gehören die, jedoch unbekannten Stellen, wo früher die schon zu Anfang des 16. Jahrhunderts abgegangenen Orte Ilgenbach und Reisenbronn oder Reisach lagen.

c. Binselberg, Weiler mit 50 Einwohnern, 3/4 Stunden südöstlich von Langenburg gelegen. Gehört zur Pfarrei Michelbach an der Heide und liegt eben und frei unfern des südlich vorüberziehenden Jagstthals und des östlich sich in letzteren mündenden Brettachthals. Hohenlohe-Langenburg bezieht alle Grundgefälle, sowie den Zehenten, mit Ausnahme eines Drittheils des kleinen Zehenten, das durch Besoldungsverwandlung von der Pfarrei Michelbach an den Staat gekommen ist. – Auf der Markung lag ein Ort Namens Ruddern, der noch 1581 erwähnt wird.

d. Liebesdorf, früher Liebensdorf und Liebelsdorf, Weiler mit 32 evang. Einwohnern, 11/2 Stunden von Langenburg, an der Nachbarschaftsstraße von Kirchberg nach Langenburg und nach Gerabronn, im Brettachthal gelegen. Die Brettach, südlich des Orts vorüber fließend, nimmt hier den Michelbach auf. Die Straße| geht auf einer bedeckten hölzernen Brücke über sie, unfern welcher am Fuß des Gebirgs Gips gebrochen wird. Gefällberechtigt sind: der Staat, die Fürsten zu Hohenlohe-Langenburg und zu Hohenlohe-Jagstberg, die Freiherrn von Crailsheim und die Stiftungspflege zu Michelbach. Hohenlohe-Langenburg bezieht den Neubruchzehenten und Antheil am großen und kleinen Zehenten, die Freiherrn von Crailsheim ebenfalls Antheil an diesen beiden Zehenten und endlich der Staat Namens der Pfarrei Michelbach 1/3 des kleinen Zehenten.

Woher der sentimentale Ortsname rührt, ist unbekannt. 1355 verkauft Ulrich von Hohenlohe, genannt von Brauneck, und seine Gemahlin Elisabeth, eine Prinzessin aus Sicilien, etliche Güter zu Liebesdorf an Heinrich von Crailsheim. 1563 kam von Heinrich von Crailsheim an Hohenlohe-Langenburg der Zehente auf den Gütern der Ziegelhütte und einigen Äckern des Müllers in Liebesdorf, und an dasselbe von Valentin von Berlichingen 1 Hof. Dann erwarb es 1600 einen weitern Hof von Philipp von Crailsheim gegen 2 Höfe in Saurach. Hohenlohe-Langenburg hat übrigens, wie wir zuvor gesehen, seine hiesigen Besitzungen meist von den Erben der v. Vellberg, die sie zur Veste Leofels besessen hatten, an sich gebracht und mit solchen auch die Gemeindeherrschaft und vogteiliche Obrigkeit erworben. Die hohe Obrigkeit dagegen stand Ansbach zum Amt Werdeck zu.

e. Ludwigsruhe, Hof und fürstliches Jagdschloß mit 8 Einwohnern, darunter 4 eigener Confession. Diese fürstliche Domäne liegt an der Poststraße von Langenburg nach Blaufelden und an dem Vicinalweg nach Michelbach und Gerabronn, von Langenburg 1 St. entfernt. Die Lage ist hoch, südöstlich und nordwestlich offen und frei, gegen Nordost aber grenzen zusammenhängende größere Waldungen an und südwestlich hängt mit dem Schloß und Hof ein, mit etwa 70 Stücken Dammwild besetzter 904/8 Morgen großer Park zusammen, der schon 1588 als Thiergarten vorkommt. Das Schloß wurde 1742 durch Graf Ludwig erbaut. Vorher hieß der Ort Lindenbronn. Vom Schloß und Park hat man herrliche Fernsichten, südlich bis zur schwäbischen Alp. Im Park ist ein Monument für den 1789 verstorbenen Fürsten Christian Albrecht Ludwig. Zu Ludwigsruhe gehört, als auf derselben Markung gelegen:

f. Neuhof, Hof, und fürstliche Domäne, mit 10 Einwohnern eigener Confession, 11/4 St. von Langenburg östlich, an der Straße nach Blaufelden gelegen. Der Ort hieß früher Ober-Rackoldshausen, war nach Billingsbach gepfarrt, hatte 2 Höfe, gab den Zehenten nach Langenburg und lag im Fraischbezirk des Amts Werdeck.

| g. Ober-Regenbach, Weiler mit dem besonderen Wohnsitz Königsmühle, hat 160 evang. Einwohner, liegt an der Vicinalstraße zwischen Langenburg und Laßbach, die Markung theilweise im Jagstthal, theils auf dem Bergrücken zwischen Kocher und Jagst. Hier führt eine steinerne Brücke über den letztern Fluß. Der Ort pfarrt nach Unter-Regenbach, gehörte aber früher zur Pfarrei Bächlingen. Gefäll- und Zehent-Herr ist Hohenlohe-Langenburg (s. Unter-Regenbach).

h. Unter-Regenbach, Pfarrweiler im Jagstthal, 3/4 St. nördlich von Langenburg gelegen, mit 178 evang. Einwohnern. Gefäll- und Zehent-Herr ist auch hier ausschließlich der Fürst zu Hohenlohe-Langenburg, der auch die Pfarr- und Schul-Stelle zu besetzen hat. Der Ort hatte früher auf St. Veitstag einen Markt. Zur Pfarrei gehören die Orte Ober-Regenbach, Sonnhofen, Laßbach, Falkenhof und Raboldsweilerhof, letztere vier im Oberamt Künzelsau. Die Kirche zu St. Veit wurde 1718 renovirt, sie hat aber noch einen alten, halbabgebrochenen Thurm zur Seite. Des Kirchensatzes ist schon 1226 erwähnt, somit gehört die Kirche zu den älteren des Bezirks. Im J. 1556 wurde bei einer Kirchenvisitation hier ausgestellt: „Etliche aus der Gemeinde zeigten an, daß der Pfarrer den Kathechismus weder auf der Kanzel, noch sonst treibe, es werde auch mit St. Veit Abgötterei getrieben, dem geopfert werde.“

Regenbach kommt zuerst im J. 1033 vor als Regenbach in pago Mulgowe in comitatu Heinrici comitis; damals verschenkte K. Konrad mit seiner Gemahlin Gisela ein hier gelegenes Eigengut der letzteren an das Hochstift Würzburg (Mon. Boic. 29, 39). Im J. 1226 erscheint Reinbach unter den Gütern, welche Walther von Langenburg demselben Hochstift zu Lehen auftrug.


  1. Die Sage will, daß ein Ritter von Katzenstein einst an einem Bauermädchen von Bächlingen beim Tanze so großen Gefallen gefunden habe, daß er ihr erlaubte, sich eine Gunst zu erbitten; darauf habe das Mädchen die Freilassung ihres Gutes begehrt, der Ritter aber ihr zugelassen, statt des Zehnten davon nur den dreißigsten Theil zu reichen. Dieses Recht soll noch bestehen.
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