Beschreibung des Oberamts Gerabronn/Kapitel B 18

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c) Gemeinde 18. Lindlein,
bestehend aus 3 Parcellen mit 270 Einwohnern.

Die Gemeinde ist nordöstlich von Gerabronn und Langenburg gelegen. Lindlein und Groß-Bärenweiler gehören zur Pfarrei Schmalfelden und Naicha zu der von Wiesenbach. Der Bezirk hat eine hohe, südlich geneigte Lage. Flüsse und Bäche fehlen, mit Quellwasser ist er aber genügend versehen, auch ist in Lindlein bei einer starken Quelle zum Gebrauch in Feuersnoth eine Wassersammlung angelegt. Steinbrüche hat der Gemeindebezirk nicht, dagegen Töpfer- und Ziegel-Thon. Die Gebäude, durchaus aus gemauertem hölzernem Fachwerk bestehend und mitunter noch mit Stroh bedeckt, sind 49 Haupt- und 41 Neben-Gebäude, darunter aber weder ein öffentliches noch sonst ein merkwürdiges. Neben Grundzinsen, welche im Betrag von 256 fl. 48 kr. erhoben werden, kommen auch noch Handlohn und Sterbfall in den bei Schrotzberg und Langenburg angegebenen Beträgen vor. Die Jagd gehört durchaus Hohenlohe-Oehringen, zum Amt Schrotzberg. Bei den großen politischen Veränderungen zu Anfang dieses Jahrhunderts waren die 3 Parcellen zur Herrschaft Langenburg gehörig, mit der sie 1806 an Württemberg kamen. Jeder Ort hat Gemeinderechte. Die Gesammtgemeinde hat ein Aktivvermögen von nur 38 fl. und eine Communkostens-Umlage von 300 fl. Stiftungen und öffentliche besondere Anstalten sind nicht vorhanden.

a) Lindlein, Weiler mit 78 evang. Einwohnern, an der Vicinalstraße von Blaufelden nach Rothenburg, 4 St. von Langenburg und 23/4 St. von Gerabronn gelegen. Der Ort ist weitläufig gebaut und reinlich gehalten. Unter den Gefällherren sind die Fürsten zu Hohenlohe-Langenburg und Oehringen. Von den Zehenten stehen in Lindlein Hohenlohe-Langenburg der| Neubruchzehente und Hohenlohe-Kirchberg 2/3 am großen und kleinen Zehenten zu, wogegen das weitere 1/3 und die Heuzehentgelder der Pfarrei Schmalfelden gehören. Von der Markung des abgegangenen Ortes Conneweiler gebührt dem Staat vom großen und kleinen Zehenten die Hälfte und der Kirchenpflege in Blaufelden die andere Hälfte. Neubruchzehenten ist keiner zu geben. Die hohenloheschen 2/3 des großen und kleinen Zehenten gehörten bis 1800 Ansbach zum Amt Werdeck.

Lindlein bildete mit Naicha, Schmalfelden, Groß-Bärenweiler und Speckheim früher einen eigenen Bezirk, das sogenannte „Nonnenämtlein Lindlein.“ Als nämlich 1253 das bis dahin bei Schrotzberg bestandene Kloster Kreuzfeld einging, kamen dessen Besitzungen an das Kloster Schäftersheim und mit der Secularisation von Schäftersheim – doch mit ruhigem Besitz erst nach dem westphälischen Frieden – an Hohenlohe-Weikersheim. Sey es nun, daß die genannten Orte alle von dem Kloster Kreuzfeld hergekommen oder Theile davon erst später erworben worden waren, jedenfalls kam jene Benennung von der Verbindung mit diesen Klöstern her. Weil übrigens in den Orten dieses Ämtleins bis zu dessen Vereinigung mit dem hohenloheschen Gebiet immer das Amt Werdeck die hohe Obrigkeit ausgeübt und die Landesherrschaft behauptet hatte, während das Kloster Schäftersheim unter seinen Stiftern, den Hohenstaufen, nur dem Kaiser und Reich unterworfen war, und von dem Absterben der Hohenstaufen an unter der Schutzvogtei der v. Hohenlohe stand; so ist für das Erstere, daß nämlich das ganze Ämtlein dem Kloster Kreuzfeld gehörig gewesen, zu vermuthen. Nach dem Übergang an Hohenlohe machte dieses die hohe Obrigkeit streitig; zu Erledigung des Streits kam aber am 11. und 13. April 1785 ein Vergleich dahin zu Stande, daß Ansbach wegen Werdeck in die Landeshoheit bei Lindlein, Schmalfelden und Naicha, Hohenlohe-Langenburg bei Groß-Bärenweiler und Hohenlohe-Ingelfingen bei Speckheim unbestritten eintrat. Seit 1797 sind übrigens alle Rechte, welche Ansbach, nachher Preußen, in jenen Orten besaß, an Hohenlohe übergeben. Bis 1715 theilte das Nonnenämtlein das Schicksal des Amts Schrotzberg.

Im J. 1398 verkauften Graf Johann, Graf Heinrich und Graf Günter von Schwarzburg, Allodialerben des 1390 ausgestorbenen Hauses Brauneck, die Burg Neuhaus bei Mergentheim mit zugehöriger Herrschaft an den deutschen Orden, darunter die Wiesen zu Künenweiler[1] bei Blaufelden. Dieses Künenweiler, das| zur Pfarrei Schmalfelden gehört hatte, ging im Bauernkrieg 1525 ab. Noch 1698 wurde zu dieser Pfarrei die Hälfte des großen und kleinen Zehenten gereicht, während die andere Hälfte zum Stift Neumünster, welchem die Pfarrei Schmalfelden zu Lehen ging, entrichtet werden mußte. Die Thatsache, daß auf der Markung des abgegangenen Orts Conenweiler ein Brunnen noch der „Schloßbrunnen“ und Wiesen „Schloßwiesen“ heißen, lassen annehmen, daß außer dem Weiler auch ein Schloß hier stund.

Im Jahr 1715 erfolgte der Übergang der Orte Lindlein, Groß-Bärenweiler und Naicha an das Amt und die Herrschaft Langenburg, während der übrige Theil des Amts Schrotzberg zu dem Stammstheil Hohenlohe-Ingelfingen kam.

b. Groß-Bärenweiler, Weiler mit 155 evang. Einwohnern, 3/4 Stunden von Lindlein nordöstlich, an der Poststraße von Blaufelden nach Rothenburg gelegen, ist weitläufig gebaut und in reinlichem Zustande. Gefälle beziehen der Fürst zu Hohenlohe-Langenburg etc. Der Neubruchzehente gehört Hohenlohe-Langenburg, vom großen und kleinen Zehenten 2/3 Hohenlohe-Kirchberg und 1/3 der Pfarrei Schmalfelden und der letzteren überdieß der Heuzehente von 10 Morgen Wiesen.

Bis 1797 hatte Preußen zum Amt Werdeck 4 Unterthanen mit der vogteilichen Obrigkeit über sie und 2/3 des großen und kleinen Zehenten.

c. Naicha, Weiler mit 37 evangel. Einwohnern, von Lindlein südöstlich 1/2 Stunde, am Weg von Wiesenbach nach Schmalfelden gelegen. Gefällberechtigt sind Hohenlohe-Oehringen, Hohenlohe-Langenburg und die Kirchenpflege zu Wiesenbach, der Zehente aber gehört Hohenlohe-Langenburg.

Vor den bei Lindlein bemerkten Verträgen mit Ansbach und Preußen waren hier 6 hohenlohe-langenburgische und 1 Kastenamt-Bembergischer Unterthan, der Zehente gehörte der ersteren Herrschaft, die Vogtei übten beide über ihre Unterthanen, die Gemeindeherrschaft aber und die hohe Obrigkeit waren in der Art getheilt, daß von den hohenlohenschen Unterthanen 3 zur werdecker Fraisch gehörten und die Gemeindeherrschaft gemeinschaftlich ausgeübt wurde.


  1. Eine Wiese von etlich und 30 Morgen hatte das Kloster Schäftersheim hier, als seine Besitzungen an Hohenlohe kamen.
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