Beschreibung des Oberamts Gerabronn/Kapitel B 34

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34. Gemeinde Wittenweiler,
bestehend aus 5 Parcellen mit 331 Einwohnern.
Die Markungen dieser Gemeinde gehören zu den im Bezirk am höchsten gelegenen Flächen, 1700 Fuß über dem Meer. Auf ihnen genießt man daher auch weite Fernsichten. Die Natur ist einförmig und die Luft häufig rauh. Fließende Gewässer finden sich nicht; der Ablauf der zahlreich vorhandenen Brunnenquellen verliert sich, soweit er nicht in den in jedem Ort befindlichen Wassersammlungen in kleinen Bassins angelegt zur Benützung in Feuersgefahr verdunstet, in Klüften und Erdfällen, deren sich mehrere| finden. Verbindungswege hat der Bezirk in der Poststaatsstraße zwischen Langenburg und Blaufelden und in den Vicinalwegen von Erpfersweiler nach Lentersweiler, und von Gerabronn nach Amlishagen auf die bemerkte Staatsstraße. Sämmtliche Parcellen sind weitläufig gebaut, aus meist einstockigen hölzernen, theilweise noch mit Stroh bedeckten Häusern bestehend, und ziemlich reinlich gehalten. Die Zahl der Gebäude ist 58 Haupt- und 81 Neben-Gebäude. Es finden sich Korn- und Heuchel- so wie Sand-Stein-Brüche und eine Lehmgrube.

Wittenweiler, Erpfersweiler und Lentersweiler sind in Beziehung auf Kirche und Schule nach Michelbach an der Heide, Oberweiler nach Blaufelden und Unterweiler nach Amlishagen eingetheilt. Gefällherrschaft ist fast durchaus Hohenlohe-Bartenstein, mit den bei Bartenstein beschriebenen Rechten. Die Gülten betragen jährlich 135 fl. 44 kr., was an Frohnen und steuerartigen Gefällen zur Ablösung kam, belief sich auf 183 fl. 49 kr. Die einzelnen Orte haben Gemeinderechte mit besonderem Vermögen. Bei dem geringen Vermögen der Gesammtgemeinde beträgt die Gemeindekostensumlage 264 fl. Stiftungen hat der Gemeindebezirk keine.

a. Wittenweiler, Weiler mit 90 evang. Einwohnern, an der Staatsstraße von Langenburg nach Blaufelden, hoch, eben und frei, vom Oberamtssitz 11/4 Stunden nordöstlich gelegen. Zur Markung gehört auch die übrigens noch besonders versteinte Markung des wahrscheinlich im Städtekrieg abgegangenen Orts Lampertsweiler. Der Zehente, früher dem Amt Werdeck zuständig, gehört nun durchaus Hohenlohe-Bartenstein. Auf der Markung Lampertsweiler ist er Hohenlohe-Langenburg zuständig.

Witenwilare erscheint am Schlusse des 11. Jahrhunderts unter den Orten, welche Graf Heinrich von Rothenburg an das Kloster Comburg vergabte.

Bis 1797 stand die hohe Obrigkeit Preußen, zuvor Ansbach zum Amt Werdeck zu, 1797 ging sie aber durch Vertrag an Bartenstein über. Grund- und Vogtei-Herrn waren das Kastenamt Bemberg über 4, das Gumprechtsstift in Ansbach (zum Amt Wiesenbach) über 2, Bartenstein über 1, Hohenlohe-Langenburg über 1 und das Rittergut Amlishagen über 5 Unterthanen. Bartenstein vereinigte Wittenweiler mit den übrigen von Preußen eingetauschten Orten Erpfersweiler, Lentersweiler, Oberweiler, Unterweiler, Antheil an Gaggstatt und Heroldhausen zu dem sogenannten Ämtchen Werdeck, das 1806 mit dem Fürstenthum Bartenstein an Württemberg kam.

Im Jahr 1449 ist der Ort von den Rothenburgern in ihrem Krieg mit dem Markgrafen niedergebrannt worden.

| b. Erpfersweiler, Weiler mit 44 evang. Einwohnern, 1 Stunde nördlich vom Hauptort gelegen, wohin es jedoch in gerader Richtung keinen Verbindungsweg hat. Der Weiler gehört ganz zur Standesherrschaft Bartenstein, hatte bis 1797 2 vogteilich langenburgische Unterthanen, war im Übrigen aber zum preußischen Amt Werdeck gehörig und kam von diesem in jenem Jahr an Bartenstein. Gefällherren sind Hohenlohe-Bartenstein und Langenburg und die Pfarrei Gerabronn. Vier Bauern sind zehentfrei und 2 geben nur einen Drittelszehenten. Sonst sind Hohenlohe-Bartenstein und einige Einwohner zehentberechtigt.

c. Lentersweiler, Weiler mit 47 evang. Einwohnern, 1 Stunde nördlich von Wittenweiler gehört allermeist zur Standesherrschaft Bartenstein. Vom Zehenten bezieht Hohenlohe-Bartenstein den Neubruch- und Antheil am großen und kleinen Zehenten, während den übrigen Theil Orts-Einwohner genießen. Die Landesherrschaft besaß wie bei Wittenweiler bis 1797 das preußische Amt Werdeck, an der vogteilichen Obrigkeit dagegen waren in Bezug auf 5 Unterthanen Werdeck, in Betreff 2 Hohenlohe-Langenburg und rücksichtlich 1 Unterthanen die Stadt Rothenburg betheiligt. Am Zehenten hatte früher Hohenlohe-Langenburg 1/3, welches 1563 von den Herren von Crailsheim zu Morstein erworben worden war.

d. Oberweiler, Weiler mit 61 evang. Einwohnern, 3/4 Stunden westlich von Wittenweiler, unfern der Langenburg–Blaufelder Staatsstraße, hoch, eben und frei gelegen.

Der Ort hieß früher Regelshagen. Er gehörte bis 1797 mit Wittenweiler zur Herrschaft Werdeck, dem auch der gesammte Zehente, den seither Hohenlohe-Bartenstein erworben hat, zustand.

e. Unterweiler, Weiler mit 89 evangel. Einwohnern, 1/2 Stunde südwestlich vom Hauptort, an der Vicinalstraße nach Amlishagen gelegen. Der frühere Name war Zahl- oder Zegel-bach.

Der Zehente steht von dem Amt Werdeck her durchaus Hohenlohe-Bartenstein zu. Gefällberechtigt sind neben Bartenstein der Staat, die Rittergüter Hengstfeld und Amlishagen und der Graf von Limpurg-Sontheim.

Mit Ausnahme von 3 Lehensleuten des Ritterguts Amlishagen gehörte der Ort bis 1797 mit allen obrigkeitlichen Rechten zum Amt Werdeck, von dem er in jenem Jahr, wie Wittenweiler, an Hohenlohe-Bartenstein kam.

1449 wurde der Ort von den Reisigen der Reichsstadt Rothenburg in Asche gelegt.


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