Beschreibung des Oberamts Gerabronn/Kapitel B 5

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5. Gemeinde Blaufelden,
bestehend aus 3 Parcellen mit 1232 Einwohnern.

Die Gemeinde gehört – weil die höheren Punkte des Bezirks einnehmend – zu den rauheren Theilen des Oberamts. Der höchste Punkt liegt auf der Straße zwischen Niederweiler und Schrotzberg (1517,8 Pariser oder 1721 württembergische Fuß über dem Meer) und bildet zugleich auch einen der zwei höchsten gemessenen Punkte desselben. Die ganze Fläche ist überdieß sehr einförmig; bloß der Blaubach mit seinem Thal bringt einige geringe Abwechslung in die sonstige Gleichförmigkeit. Die Crailsheim–Mergentheimer Staats- und Post-Straße durchzieht von Süden nach Norden den Ort und die Markung Blaufelden und die Langenburg–Rothenburger Staatsstraße von Osten nach Westen. Außerdem besteht eine Vicinalstraße nach dem Vorbach- und Tauber-Thal über Niederweiler und Schrotzberg. Blaufelden selbst zählt ziemlich viele Handwerker, aber auch mehr gering begüterte Einwohner als die übrigen Landorte. Dieser Ort zeigt auch in Folge der in demselben sich findenden größeren Wasseransammlungen eine größere Sterblichkeit, als die meisten andern Orte. Bracheinbau findet hier nicht statt, woran neben der hohen Lage der große Umfang der Markung Schuld seyn mag. Jede Parcelle hat besondere Gemeinderechte. Von den 339 Gebäuden, worunter 141 Nebengebäude sind, gehört eines dem Staat, eines der Grundherrschaft und neun Körperschaften. Hie und da sieht man noch Strohdächer.

| a. Blaufelden, Pfarrdorf mit Marktrecht[b 1], mit 982 Einwohnern, worunter 11 Katholiken (im Jahr 1730 445 Einw.), mit den einzelnen südlich vom Ort im Blaubachthal gelegenen Wohnsitzen Kuttermühl und Hofmühl, und unfern der letzteren auf der Höhe, dem Rapoldsberg, einer Kleemeisterei. In älteren Zeiten wurde der Ort Bloveldten, Plafelden, Plobfelden, Plofelden, Plovelden und Bläfelden geschrieben. Er ist der Sitz eines evang. Dekanat- und eines Post-Amtes und liegt 2 Stunden nordöstlich von Gerabronn, in dem Thal des Blaubachs, der 1/4 Stunde von hier entspringt. Die Wassermasse dieses Baches ist gewöhnlich gering, andere fließende Gewässer finden sich nicht in der Gemeinde, indem die vorhandenen zahlreichen Klüften das Regen- und Schnee-Wasser aufnehmen und in die Tiefe versenken. Dagegen besitzt der Ort in der Entfernung von 1/2 Stunde an der Staatsstraße nach Mergentheim einen aus dortigen Quellen gespeisten See von 74/8 Mrg. 33 Rthn. Umfang, in dessen reinem Gewässer sich Karpfen, Wasserhühner und hie und da auch wilde Enten finden. Früher hatte er auch Blutegel; als Erwerbszweig von armen Leuten der Gegend ohne Rücksicht für die Nachzucht benützt, sind sie aber nun verschwunden. Mit Brunnen, von welchen einige ihr Wasser aus diesem See beziehen, ist der Ort genügend versehen und fehlt es auch in den trockensten Jahrszeiten nicht an Quellwasser.

Von dem Übergang von Blaufelden an Württemberg an (6. November 1810) bis Juli 1811 war der Ort der Sitz des Oberamts, und soll es neuerdings wieder werden (s. S. 75). Posten ziehen täglich über hier von Künzelsau nach Rothenburg und von Dinkelsbühl nach Werthheim und je wieder zurück. Der Ort ist weitläufig gebaut, hat breite Straßen, ist ziemlich rein gehalten und hat in einigen Theilen ein städtisches Aussehen. Gegen Südosten war die Hauptstraße durch ein, noch vorhandenes Thor, in welchem früher die Zollstätte befindlich war, verschließbar.

Die öffentlichen Gebäude sind die Kirche, das Schulhaus und das auf dem Thorthurm befindliche Ortsgefängniß[b 2]. Der Begräbnißplatz wurde 1834 in das freie Feld an der Straße nach Rothenburg verlegt. Zur Pfarrei gehören: Blaubach, Niederweiler, Wittenweiler, Erpfersweiler und Lentersweiler. Der Pfarrer ist zugleich Dekan für die nicht nach Langenburg eingetheilten Orte. Von 1562 bis 1795 war noch ein Caplan oder Diakonus angestellt. Die Ernennung des Pfarrers und die Besetzung der Schulstelle, an der ein Schulmeister und ein Unterlehrer bestellt sind, steht dem König zu. Nach einer noch vorhandenen Inschrift wurde die Kirche 1422 zu bauen angefangen. Im Jahr 1513 wurde sie ganz erneuert und ihr zu diesem Zweck ein Sammelpatent ertheilt.| Durch Blitzstrahl gezündet, brannte am 6. Februar 1835 der obere Theil des alten und starken Thurms ab und wurde sodann in der jetzigen, nicht sehr ansprechenden, Form wieder aufgebaut. Die Kirche ist unscheinbar und wie das baufällige Schulhaus für die große Pfarrei zu klein. Patrone der Kirche waren St. Ulrich, St. Sebastian und St. Leonhard, und an den Tagen dieser drei Heiligen war Kirchweih und Markt, „bis aus unbekannten Ursachen der heilige Sebastian ausgemustert worden.“ Die Heiligenpflege hat die Baulast an Kirche und Kirchhofsmauer, den Pfarreigebäuden und an dem Schulhaus; auch Glocke und Uhr im Kirchthurm hat sie zu erhalten.

An den Zehenten stand früher der kleine Zehente zur Hälfte der Pfarrei Michelbach an der Heide und zur Hälfte der Pfarrei Blaufelden zu; der große Zehente im Distrikt Flyhöhe gehörte ebenfalls zur Hälfte der ebengenannten Pfarrei; in Folge der Pfarreibesoldungsverwandlung besitzt nun aber der Staat, mit Ausnahme von 1/3 des großen Blaufelder Zehenten, welcher der Stiftungspflege zusteht, sämmtliche Zehentrechte. Auch der Blutzehenten war der Pfarrei früher zuständig gewesen, wurde aber 1843 für 1040 fl. abgelöst. Die Jagd hier und in den Parcellen, früher der Herrschaft gehörig, wurde unter Preußen, den 23. Januar 1806, dem Fürsten von Hohenlohe-Ingelfingen in Erbpacht gegeben, ist nun im Besitz von Hohenlohe-Oehringen und in dessen eigener Administration. Die unbedeutende Fischerei gehört den Gemeinderechtsbesitzern.

Das Wappen des Orts (von Markgraf Georg Friedrich i. J. 1575 verliehen) ist ein Sämann im blauen Feld über dem weiß und schwarz gevierten hohenzollernschen Wappen. Das Marktrecht berechtigt zu Abhaltung von Wochenmärkten, vier Krammärkten und einen Viehmarkt. Auf den Wochenmärkten kommen jährlich zwischen 4 und 5000 junge Schweine zum Verkauf. Mit der ziemlich vermöglichen Stiftungspflege ist das Einkommen der vormaligen Caplanei verbunden.

Blaufelden war eine Eingehörung des Amtes Werdeck, beziehungsweise der Stift-Neumünster’schen Propstei Michelbach an der Heide, und theilte insbesondere die Schicksale des Marktfleckens Gerabronn bis auf die neuesten Zeiten. Nur in Bezug auf die Gerichtsbarkeit sind besondere Verhältnisse zu erwähnen. Wie alle obrigkeitlichen Rechte im Amt Werdeck ursprünglich von Werdeck aus ausgeübt wurden, so war es ursprünglich auch hinsichtlich des Orts Blaufelden; dagegen bestätigte K. Ruprecht, den 4. Mai 1401, auf Bitte Friederichs, Burggrafen von Nürnberg, dessen Markte Blafellden die Freiheit, Schultheiß, Schöffen und ein Halsgericht| mit Stock und Galgen zu haben und einen Wochenmarkt alle Mitwoch (Chmel Reg. Ruperti). Der Vorstand des Gerichts, das aus 3 von der Herrschaft bestellten Bürgermeistern und 11 Personen aus der Gemeinde bestand, war übrigens, wie in Gerabronn auch hier ein jeweiliger Beamter (Kastner) zu Werdeck. Außer den Einwohnern von Blaufelden waren diesem Gerichte diejenigen Angehörigen der Orte Blobach, Lentersweiler und Sigisweiler unterworfen, welche dem Gotteshaus, der Pfarrei und der Caplanei zu Blaufelden lehenbar waren. Dasselbe übte zugleich in diesem Umfang in bürgerlichen Dingen die Justiz in erster Instanz. Hinsichtlich des peinlichen Gerichtes sagt eine Nachricht von 1732, daß „die einkommend missethätige Personen von einem jedesmaligen Kastner zu Werdeck angenommen und examinirt, und sonach, wenn das Verbrechen Todesstrafe verdient, wird der Oberamt crailsheimische Bluth-Richter anhero entbotten, welcher als dann mit denen 12 Bluthgerichtsschöpffen das Urtheil verfasst und zur gnädigsten Ratification zum hochfürstlichen Hofrath einsendet, und nach deren Erfolg wird von demselben das Blutgericht auf dem öffentlichen Markt inner denen Schranken gehalten und darauf die Execution nach der hochfürstlich brandenburg’schen peinlichen Halsgerichtsordnung vollzogen.“ – Außerdem hatte die Gemeinde noch ein besonderes Marktgericht und eine Siebnerei, auch Schied und Untergang genannt, und die Herrschaft gab von hier das Geleit nach Crailsheim, Rothenburg und andern Orten und erhob, zum Theil in Gemeinschaft mit dem Stift Würzburg, einen Weg- und Durchgangs-Zoll.

Von Blaufelden schrieben sich Edelleute. Erstmals im Jahr 1157 kommt der Name Einwick de Blauelden vor, in der bischöflichen Urkunde über Bestätigung der Stiftung des Klosters Neusatz, nachmals Schönthal, als Zeuge unterschrieben. In einer Urkunde vom 6. Juli 1354 erscheint ein Edelknecht Dietz von Bloveldten. Von einer Burg dieser Herren ist übrigens keine Spur mehr vorhanden.

1300 machte Adelheid, Gebhard von Braunecks Wittwe, Verschiedenes zu Lehen hier und in der Gegend. 1360 verkaufte Wilhelm von Bebenburg an Dietrich Vierkorn, Bürger zu Rothenburg, Güter und Gülten zu Blaufelden, Ehringshausen und Wiesenbach. 1363 verkaufte Ulrich von Brauneck an Graf Kraft von Hohenlohe etliche Güter zu Rechenhausen, Gerabronn und Blaufelden.

Die Verheerungen im Städtekrieg trafen auch Blaufelden: „1449 im Krieg der Städte gegen den Markgrafen kamen die Städter am Mittwoch nach Laurentii nach Plofelden, gewannen| das Dorf sammt dem Kirchhof, zerrissen die Bollwerk daran und plünderten und verbrannten das Dorf.“ – Am Bauernkrieg im Jahr 1525 hatten auch Einwohner von Blaufelden Theil genommen, weßhalb der Markgraf Casimir von Brandenburg von Rothenburg aus, wo er über die Aufrührer Gericht gehalten hatte, am Sonntag nach Petri und Pauli hieher zog, die Schuldigsten enthaupten, einige Andere aber zur nachherigen Bestrafung nach Crailsheim mitführen ließ. 1528 am Donnerstag nach Jubilate nahm Jörg von Eisesheim, genannt Bergheuß und Häusslein, Hauptmann schwäbischer Bundestruppen, als er mit wenigen Reitern in dieser Gegend streifte, Götz von Berlichingen, nach dem längst gefahndet wurde, in Blaufelden gefangen, entließ ihn aber der Haft wieder gegen das Versprechen, sich zu jeder Zeit auf Verlangen vor dem schwäbischen Bundesrath zu stellen. Zur Geschichte dieses Ortes vergleiche auch das bei Gerabronn Bemerkte.

Blaufelden gehörte früher mit den nahe gelegenen Orten zur Pfarrei Michelbach an der Heide. Die hiesige Capelle war als Tochterkirche mit einem Caplan besetzt, wurde aber am 3. Mai 1362 durch den Bischof Albert in Würzburg von jener Pfarrei getrennt und für die Orte Blaufelden, Niederweiler, Blaubach, Wittenweiler, Lendrichsweiler (Lentersweiler), Kottmannsweiler (doch nur für die dortigen ansbachischen Unterthanen) und Erpfersweiler eine eigene Pfarrei eingerichtet, deren Besetzung dem Stift Neumünster in Würzburg zustand. Die Pfarrei mit der Frühmesse stand überhaupt zu dem Stift in dem gleichen Verhältniß, wie die Pfarrei Michelbach (s. dort). Die Mittelmesse dagegen, zu der 1/3 am großen und kleinen Zehenten in Gebenhagen und 1/2 am Flyzehenten im Jahr 1477 erkauft wurden, war ansbachisches Lehen.

Im Jahr 1479 stiftete der Pfarrer Michael Hyrsing zum Altar des Erzengels Michael in dem Beinhaus eine ewige Frühmeß oder Caplanei zur Ehre der heiligen Dreieinigkeit, der Jungfrau Maria und des ganzen himmlischen Heers. Diese Capelle ist aber längst zerfallen. – Den 25. September desselben Jahres erhielt die Kirche einen von mehreren Cardinälen ausgefertigten Ablaßbrief. Auch soll hier ein Klösterlein gestanden haben; eine Gasse heißt noch jetzt die „Nonnengasse.“

Eine Viertelstunde südlich vom Ort, an der Straße nach Crailsheim, stand früher ein Schlößchen und Weiler Namens Flyhöhe, von welchem gegenwärtig nichts mehr sichtbar ist, als der Graben, welcher ersteres umschloß; wann der Ort abging ist nicht bekannt. Seine Markung bildet noch einen eigenen Zehentdistrikt, ist aber in den übrigen Beziehungen der Markung Blaufelden einverleibt.

| b. Blaubach, beim ersten Vorkommen Blavvach und Bloach, später aber Blobach geschrieben, Weiler mit 222 evang. Einwohnern, in dem kleinen Blaubachthal, von Blaufelden 5/8 Stunden entfernt. Der Weiler ist Filial von Blaufelden. Die Markung, zu der auch der übrigens noch besonders versteinte Distrikt der Markung des abgegangenen Orts Schuckhof gehört, liegt theils im Thal, theils auf der anstoßenden Ebene. Der Zehente gehört, nachdem die Antheile der Pfarreien Blaufelden und Michelbach a. d. H. verwandelt worden, durchaus dem Staat. Nachdem in Folge der Ablösungsgesetze von 1836 die, dem Rittergut Amlishagen hier zugestandenen, Frohnen, Frohngelder und steuerartigen Gefälle abgelöst worden sind, bestehen an Grundlasten nur noch Grundzinse, Handlohn und Sterbfall. An Handlohn wird 10 %, und wenn die Besitzstandsveränderungen Folge eines Todesfalls sind, zugleich Sterbfall bezahlt.

Daß hier in älteren Zeiten eine Burg stand, ist nicht bekannt, dennoch liegen Nachrichten vor, daß sich ein adeliges Geschlecht von Blobach schrieb. Es kommen nämlich urkundlich 1262 ein Hugo von Blavvach, 1328 eine Catharine von Bloach, Meisterin des Klosters Scheftersheim, und 1343 Heinrich von Blobach, ein Edelmann, vor. Nach dem Rothenburger-Privilegienbuch ist in einem landgerichtlichen Bescheid von 1343 der letztere als Richter mit folgendem Beisatz unterschrieben: „Ich gedenke auch woll daß dasselbe Gericht bei König Adolfs Zeiten gar veste und erlich besezt was, und des Pfleger waren von des Reichswegen Meine Herrn Selig von Limpurg und danach mein alter Herr, Herr Craft von Hohenlohe[1] der beeden Diener ich war, was auch von Inen und von andern Lüten gehört han, daß sie sprechen daß es von einem Herzogen von alten Ziten dar war komen und daß dasselbe Gericht Niemand billiger besezen solle der ein freier oder einer des Reichs dienstmann mit güldenen Sporen.“ – Im Jahr 1358 verkaufen Heinrich und Andreas Lösch von Mergentheim, Gebrüder (Theilhaber von Amlishagen), an Seifried Hiltebrand, Bürger zu Rothenburg, ihre Güter und Gülten zu Bloach um 500 Pfund. Auch in Billingsbach müssen die v. Blaubach Güter besessen haben, denn schon 1318 erkaufte Walter von Hertenstein von dem deutschen Orden, „dessen Güter in Bulisbach so von Heinrich von Bloach für 78 Pfund Heller erworben worden waren.“

Von den Edelleuten von Blobach scheinen die Herrn von Wolmershausen zu ihrer nahegelegenen Veste Amlishagen hiesige| Besitzungen erworben zu haben, denn schon 1463 findet sich, daß Graf Kraft von Hohenlohe zugleich mit dem Schloß Amlishagen einen Hof in Blobach an Burkhard von Wollmershausen verlieh, und 1472 die Belehnung mit diesem Hof und mit dem Fischwasser Blobach von Graf Albrecht von Hohenlohe erfolgte. Im J. 1717 kam der Hof an die von Holz und Klengel, von welchen erstere Familie im Jahr 1801 letztmals damit belehnt wurde. Vom großen Zehenten stand bis zu Ende des vorigen Jahrhunderts 1/3 dem Stift Neumünster, 1/3 dem werdeckischen Amt Bemberg und das weitere neumünsterische 1/3 dem Pfarrer in Blaufelden zu. Vom kleinen Zehenten gehörten 2/3 zum Amt Werdeck und 1/3 dem Stift Neumünster. Ersteres hatte ihn aber dem Pfarrer in Blaufelden und letzteres dem zu Michelbach an der Heide zugewiesen. Unterthanen aber hatte hier Brandenburg zu den Ämtern Werdeck und Bemberg 8, davon 5 zur Pfarrei Blaufelden, 1 zur Pfarrei Michelbach und 1 zur Kirche Wiesenbach lehenbar; Amlishagen 12, der Hospital Rothenburg 3, Hohenlohe-Kirchberg 1. Die niedere Obrigkeit übten diese Lehenherrn gemeinschaftlich aus; die hohe Obrigkeit aber stand dem Fürstenthum Brandenburg-Ansbach, und zunächst dessen Fraischamt Werdeck zu; doch war sie in Betreff der amlishagen’schen Unterthanen bis 1708 an die Familie Wolmershausen verliehen (s. Werdeck und Amlishagen). – Auch das St. Gumprechtsstift in Ansbach hatte noch 1601 hier einen Unterthanen auf einem Erblehen sitzen. Die Hohenlohe zum Amt Kirchberg zuständigen Rechte kamen 1796 an Preußen.

c. Niederweiler, Weiler von 33 Einwohnern, worunter 1 Katholik, 5/8 Stunden von Blaufelden an der Straße nach Schrotzberg in einer unbedeutenden Niederung gelegen, ist ein Filial von Blaufelden. Unter der Oberherrschaft von Ansbach gehörte es dem deutschen Orden. Im Jahr 1806 kam es unter bayerische und 1810 unter württembergische Hoheit. Vom großen Zehenten gehörten 2/3 zur Pfarrei Schrotzberg, 1/3 dem Stift Neumünster. Dieses letztere 1/3 hat in neuerer Zeit der Staat erworben.


  1. Von 1291–1298 waren Friedrich Schenk vom Limpurg und dann Kraft von Hohenlohe kaiserliche Landrichter in Rothenburg.
Berichtigungen
  1. Berichtigung in Beschreibung des Oberamts Gerabronn S. 313–314:S. 121. L. 1. einzuschalten: mit Marktrecht.
  2. Berichtigung in Beschreibung des Oberamts Gerabronn S. 313–314:S. 121. L. 33. Ortsgefängniß statt Criminalgefängniß.
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