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Beschreibung des Oberamts Gmünd/Kapitel A 6

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VI. Gesellschaftlicher Zustand.

1. Grundherrliche Verhältnisse.[1]
A. Grundherrn.

Gmünd war schon im 8. Jahrhundert eine Stadt, und gehörte zum Bisthum Augsburg, sie war im 12. Jahrhundert Hausgut der Hohenstaufen und erscheint zu Ende der Hohenstaufenzeit, wo die Grafschaft Württemberg definitiv auftritt, als eine Reichsstadt. Durch den Pariser Frieden vom 20. Mai 1802 und den Reichsdeputationshauptschluß vom 25. Februar 1803 kam Gmünd mit seinem Gebiet an Württemberg.

In das Gebiet der Reichsstadt gehörte:
Bargau, Herlikofen, Iggingen, Mögglingen, Muthlangen, Ober-Bettringen mit Unter-Bettringen, Spreitbach, Weiler, sodann theilweise Durlangen, Göggingen, Lautern und Unter-Böbingen.
Sodann gehörten an:
dem Grafen von Rechberg: Degenfeld hälftig, Straßdorf theilweise, Rechberg, Reichenbach, Winzingen und Wißgoldingen;
dem Freiherrn vom Holtz: Bartholomä;
dem Kloster Lorch: Täferroth;
dem Kloster Königsbronn: Ober-Böbingen; dieser Ort kam aber im 16. Jahrhundert schon durch Kauf zur Hälfte an Württemberg, zur Hälfte an Gmünd;
Heubach gehörte schon seit 1360 zu Württemberg.
Leinzell, das der Ritterschaft einverleibt war, kam 1806 an Württemberg und gehörte zum Stift Ellwangen; die Ortsherrschaft hatten in lehenbarer Eigenschaft die Freiherrn v. Lang;
Lindach kam Anno 1679 auf Absterben der von Lainingen’schen Familie an Württemberg;
Waldstetten war der Hauptort einer kleinen Herrschaft, die mit der Probstei Ellwangen an Württemberg kam.

Bis zum Vollzuge der Ablösungsgesetze von 1848 und 1849 hatten die früheren Besitzer der obigen Orte grundherrliche Gefälle aus diesen Orten zu beziehen; es stand jedoch auch verschiedenen Pfarrstellen, Heiligenpflegen, dem Spital in Gmünd, dem Baron v. Wöllwarth und der Gutsherrschaft Bartholomä der Bezug von grundherrlichen Gefällen in einzelnen Orten zu. Im Bezirk befindet sich eine kleinere geschlossene Staatsdomäne „Muthlangerberg.“

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B. Vormaliges Lehen- und Leibeigenschaftswesen.
Mit Ritterlehen waren belehnt:

1) Graf von Rechberg mit Rechberg Reichenbach, Straßdorf und Winzingen (theilweise freies Erblehen).

2) Graf von Beroldingen mit Horn (Mannlehen).

3) Freiherr vom Holtz mit Wißgoldingen.

4) Freiherr von Lang mit Leinzell (Mannlehen).

Falllehen, Erblehen und vorzugsweise Zinsgüter waren im ganzen Bezirk verbreitet und mit Geldzinsen, Küchengefällen, Früchten, Wachs, Käse, Holz, Laudemien und Frohnen belastet. Das Obereigenthum wurde wie im ganzen Land durch die Gesetze vom Jahr 1817 unentgeltlich aufgehoben und die Laudemien für ablösbar erklärt. Das Laudemium, in Veränderungsfällen abzureichen, bestand bei den Falllehen in Handlohn und Weglöse. Als Handlohn wurden 10% des Gutswerthes erhoben. Bei einzelnen Falllehen war aber Handlohnsgebühr für jede Veränderung schon zum Voraus festgestellt, wie z. B. in Heubach, wo aus einem Falllehen 80 fl., aus einem anderen 88 fl. zu erheben waren. Weglöse bestand in lagerbuchmäßig festgestellten Geldbeträgen.

Bei den Erblehen war Handlohn und Weglöse nach bestimmten unveränderlichen Geldbeträgen zu erheben.

Eine Lokal-Leibeigenschaft bestand nicht.


C. Grundlasten und ähnliche nunmehr abgelöste Abgaben.

Die vorhanden gewesenen Fall- und Erblehen wurden durch das Edikt vom 18. November 1817 §. 7 in Zinsgüter verwandelt und die auf ihnen ruhenden, schon oben bei B. benannten Abgaben, gleich den Abgaben aus den früheren Zinsgütern, durch die Gesetze von 1817, 1836, 1848 und 1849 zur Ablösung gebracht. Die durch die Gesetze von 1848 und 1849 zuletzt entstandenen Ablösungsschuldigkeiten wurden in Renten bis zu einer Dauer von 25 Jahren zerschlagen, und verfallen letztmals auf 18. April 1873 und 11. November 1874.


D. Zehnten.

Gmünd. Den großen und kleinen Zehenten hatte das Hospital Gmünd zu beziehen, Heu- und Öhmd-Zehenten bestand hier wie in den meisten Orten des Bezirks nicht.

Bargau. Der große Zehente gehörte der Stadt Gmünd, der kleine Zehente der Ortspfarrei.

Bartholomä. Der große und kleine Zehente gehörte Baron vom Holtz.

| Degenfeld. Der große Zehente gehörte dem Staat, der kleine Zehente war getheilt zwischen dem Staat und der Ortspfarrei.

Durlangen. Den großen Zehenten hatte der Staat, den kleinen Zehenten die Pfarrei Zimmerbach zu beziehen.

Göggingen. In den großen Zehenten theilten sich Graf Colloredo v. Mannsfeld und Baron v. Lang; in den kleinen Zehenten Graf Colloredo und die Pfarrei Leinzell.

Herlikofen. Den großen und kleinen Zehenten bezog der Staat.

Heubach. Der große Zehente gehörte dem Staat, der kleine Zehente zu 1/4 dem Staat, zu 3/4 der Ortspfarrei. Den Heuzehnten bezog der Staat.

Iggingen. Der große Zehente gehörte dem Staat, der kleine der Ortspfarrei.

Lautern. Der große Zehente gehörte dem Hospital Gmünd, der kleine der Ortspfarrei, der Heuzehente der Stiftungsverwaltung Gmünd.

Lindach. Den großen und kleinen Zehenten hatte der Staat zu 1/3, das Hospital Gmünd zu 2/3 zu beziehen.

Leinzell. Der große Zehente gehörte der Gutsherrschaft v. Lang, der kleine der Ortspfarrei.

Mögglingen. Der große und Heuzehente gehörte dem Hospital Gmünd, der kleine der Ortspfarrei.

Muthlangen. Der große Zehente gehörte zu 1/3 dem Staat, zu 2/3 der Kirchen- und Schulpflege Gmünd. Den kleinen Zehenten bezog die Ortspfarrei.

Ober-Bettringen. Den großen Zehenten bezog die Hospitalverwaltung Gmünd, den kleinen die Ortspfarrei.

Ober-Böbingen. Der große Zehente gehörte dem Staat und Baron v. Wöllwarth, der kleine der Ortspfarrei.

Rechberg. Den großen und kleinen Zehenten bezogen Graf v. Rechberg und Baron vom Holtz.

Reichenbach. Der große, kleine und Heuzehente gehörte der Ortspfarrei.

Spreitbach. Der große und kleine Zehente gehörte der Ortspfarrei.

Straßdorf. Der große und kleine Zehente gehörte dem Staat zu 4/5; der Kirchen- und Schulpflege Gmünd zu 1/5. Es war aber ein besonders vermessener Distrikt ausgenommen, auf dem Graf v. Rechberg den großen und die Ortspfarrei den kleinen Zehenten zu beziehen hatte.

Täferroth. Der große, kleine und Heuzehente gehörte der Ortspfarrei.

Unter-Böbingen. Der große Zehente gehörte dem Staat, der | kleine der Pfarrei Ober-Böbingen, der Heuzehente der Stadt Gmünd.

Waldstetten. Der große und kleine Zehente gehörte der Ortspfarrei.

Weiler. Den großen und Heuzehenten bezog das Spital in Gmünd, der kleine gehörte der Ortspfarrei.

Winzingen. Der große und kleine Zehente gehörte der Ortspfarrei.

Wißgoldingen. Den großen und kleinen Zehenten bezog die Ortspfarrei.

Weinbau kam im Bezirk nicht vor, daher auch kein Weinzehente zu beziehen war.

Obstzehente kam nicht vor.

Der lebendige oder Blutzehente kam vor:

in Bartholomä, Degenfeld, Herlikofen, Iggingen, Göggingen, Ober-Böbingen und Reichenbach.

In Folge des Gesetzes vom 17. Juni 1849 wurden sämtliche Zehentrechte abgelöst und die Bezahlung der Ablösungsschuldigkeiten in mehrjährige Renten vereinbart, wovon die letzte Rente am 1. Januar 1877 verfällt.


E. Bannrechte.

Bannrechte bestanden im Bezirke nicht.


2. Staats- und kirchliche Einrichtungen.
A. Eintheilung der Ämter.
a) Weltliche.

Der Oberamtsbezirk bildet einen Bestandtheil des Jagstkreises und steht als solcher in gerichtlicher Hinsicht unter dem Kreisgerichtshofe in Ellwangen, in administrativer unter der Kreisregierung in Ellwangen.

Von den Bezirksbehörden haben das Oberamtsgericht, Oberamt, katholische Dekanatamt, Kameralamt, Bezirkshochbauamt und die Straßenbau-Inspektion ihren Sitz in Gmünd. Der Sitz des Forstamts ist für alle Gemeinden in Lorch, Oberamts Welzheim, mit Ausnahme der Gemeinden Degenfeld, welche in den Forstamtsbezirk Heidenheim, Göggingen, Leinzell, Täferroth, welche zum Forstamtsbezirk Hall gehören.

a. Oberamtsgericht.

Demselben sind untergeordnet: Das Gerichtsnotariat in Gmünd, für die Gemeinden Gmünd, Durlangen, Muthlangen, Reichenbach, Rechberg, Spreitbach, Straßdorf, Winzingen und Wißgoldingen.

Das Amtsnotariat Heubach, mit dem Sitze in Gmünd für die übrigen Orte.

| b. Das Oberamt mit der Oberamtspflege, dem Oberamtsarzt, Oberamtswundarzt, Oberamtsthierarzt, Oberamtswegmeister und zwei Oberfeuerschauern, und einem Oberamtsgeometer.

c. Dem Kameralamt und Hauptsteueramt Gmünd ist der ganze Oberamtsbezirk zugetheilt.

Auch ist Gmünd der Sitz eines Umgeldskommissärs für die indirekte Steuerverwaltung.

d. Das Forstamt Lorch hat im Bezirke nur das Revieramt Gmünd.

Die Zahl der Gemeinden des Oberamtsbezirks beträgt 26, nämlich 1 erster, 6 zweiter und 19 dritter Klasse.

Zusammengesetzte Gemeinden sind sämtliche Gemeinden außer: Gmünd, Degenfeld, Lautern, Leinzell, Lindach, Mögglingen, Muthlangen, Unter-Böbingen, Wißgoldingen. Die Verhältnisse der zusammengesetzten Gemeinden sind durch Ortsstatute geregelt.

An der Spitze jeder Gemeinde steht ein Schultheiß, der seinen Wohnsitz in dem Hauptorte hat und in allen Gemeinden, mit Ausnahme der Oberamtsstadt und der Stadt Heubach zugleich Rathsschreiber ist.

Für die Verwaltung des Gemeindevermögens sind überall besondere Rechner (Gemeindepfleger) bestellt, welche auch den Steuereinzug besorgen. Verwaltungs-Aktuare sind im Bezirke 3, wovon Einer in 18, Einer in 5, Einer in 1 Gemeinde die Verwaltungsgeschäfte besorgt. In Mögglingen besorgt diese Geschäfte der Ortsvorsteher, in der Oberamtsstadt besorgen die Hauptrechner (Stadt-, Hospital-, Kirchen- und Schulpfleger) die Rechnungsstellung und sonstigen Geschäfte selbst. Die Unterpfandsgeschäfte werden in 13 Amtsorten durch einen Pfandhilfsbeamten, in der Oberamtsstadt durch einen eigenen Pfandhilfsbeamten, in den andern Gemeinden durch die Ortsvorsteher besorgt.

b. Kirchliche.

Der Bezirk ist in der Mehrzahl der Bevölkerung katholisch. Die Zahl der Protestanten beträgt nicht ganz 1/3 der Gesamtbevölkerung.

Die protestantischen Pfarreien in Gmünd, Bartholomä, Degenfeld, Heubach und Ober-Böbingen stehen unter dem evangelischen Dekanatamt Aalen, die evangelische Gemeinde Täferroth unter dem evangelischen Dekanatamt Welzheim.

Der Bezirk zählt 6 evangelische und 20 katholische Pfarreien mit ebensoviel ständigen Geistlichen.

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B. Anstalten.
a) Schulanstalten.

In Gmünd befinden sich:

1) Das katholische Landes-Schullehrer-Seminar mit (einschließlich des Rektors) 4 ständigen und 3 unständigen Lehrern und 90 Zöglingen in 3 Jahreskursen;

2) eine Lateinschule mit 3 ordentlichen Lehrern und 64 Schülern in 3 Klassen.

3) eine Realschule mit 3 ordentlichen Lehrern und 100 Schülern in 3 Klassen;

4) eine gewerbliche Fortbildungsschule, deren Kosten je zur Hälfte der Staat und die Stadt bestreiten und an welcher auch auswärtige Schüler Theil nehmen.

Es sind daran 5 Lehrer angestellt, nämlich 3 Lehrer für Zeichnen und Modelliren, 1 Lehrer für Graviren und Ciseliren, 1 Lehrer für Rechnen, Geschäftsaufsätze u. s. w. Die Zahl der Schüler beträgt 132.

Der Unterricht wird in folgenden Fächern in der beigesetzten wöchentlichen Stundenzahl ertheilt:

gewerbliches Rechnen   2 Stunden,
gewerbliche Aufsätze   3     "
geometrisches Zeichnen   2      "
Freihandzeichnen 11      "
Fachzeichnen   4      "
Modelliren   2      "
Graviren und Ciseliren 14      "
38 Stunden.

5) Volksschulen zählt der Bezirk 35, nämlich 12 protestantische und 23 katholische.

An den protestantischen Volksschulen sind thätig 10 Schulmeister, 1 Unterlehrer und 1 Lehrgehilfe. Die Zahl der Schulkinder beträgt 818.

Die katholischen Volksschulen zählen 29 Schulmeister, 4 Unterlehrer, 13 Lehrgehilfen und 2955 Schüler.

Winterabendschulen für die sonntagsschulpflichtige männliche Jugend befinden sich in 10 Gemeinden mit 12 Lehrern und 183 Schülern.

Arbeitsschulen (Industrieschulen) bestehen in fast allen Gemeinden, welche sie mit Staatsbeiträgen unterhalten.

In Gmünd bestehen zwei Kinderschulen, je eine für die katholische und für die evangelische Gemeinde.

Die Stadt Gmünd ist außerdem noch der Sitz des (Landes-) Taubstummen-Instituts, welches 1807 vom damaligen katholischen Dekan und Stadtpfarrer | Kratzer gegründet, im Jahre 1817 zur Staatsanstalt erhoben und 1823 der Kommission für die Erziehungshäuser (damals Oberaufsichtskommission für die Taubstummen- und Blinden-Anstalt) unterstellt wurde.

An der Taubstummen-Anstalt sind thätig. 1 Vorsteher, 1 Oberlehrer, 4 unständige Lehrer, 1 Lehrfrau und Aufseherin.

Sie zählt 30 männliche, 22 weibliche, zusammen 52 Zöglinge.

Das Blindenasyl

ist eine unter Staatsaufsicht stehende, in Gmünd befindliche Privatanstalt mit der Bestimmung, dem Schulalter entwachsenen Blinden beiderlei Geschlechts eine gewerbliche Bildung zu ihrem besseren Fortkommen außerhalb der Anstalt oder nöthigenfalls zu bleibendem Aufenthalte im Asyl zu gewähren, wo die Pfleglinge mit End- und Litzenschuharbeit, grobem Strohgeflecht (zu Matten), Weben, Stricken u. s. w. beschäftigt werden. Die Anstalt hat auch auswärtige (d. i. außerhalb Gmünds in Kost und Verpflegung untergebrachte, sog. Landpfleglinge) Blinde in ihrem Verbande und macht sich zur Aufgabe, nach und nach ihre Fürsorge über alle erwachsene Blinde des Landes zu erstrecken.

Es haben nach der Jahresrechnung pro 1868/1869 betragen die

1) Gesamt-Einnahmen der Anstalt. 15.924 fl.
2) die Ausgaben 14.090 fl.
3) Remanet 1.834 fl.
Der Aktivstand des Vermögens 41.179 fl.
Passivstand 420 fl.
Reines Vermögen 40.759 fl.
b) Wohlthätigkeits-Anstalten, religiöse Genossenschaften, Vereine etc.

Vor Allem verdient erwähnt zu werden:

Der Orden der barmherzigen Schwestern des St. Vinzenz von Paula in Württemberg,

welcher sein Mutterhaus in Gmünd, zugleich als seine Bildungsanstalt besitzt. Derselbe ist eine religiöse Genossenschaft, jedoch ohne klösterliche Verfassung. Er steht in kirchlicher Hinsicht unter der Oberaufsicht des Bischofs von Rottenburg, in seinen Beziehungen zum Staate und in seinen sämtlichen bürgerlichen Beziehungen unter der Oberaufsicht der Staatsregierung. Organ des Staats für die nächste unmittelbare Aufsicht ist der Oberamtmann in Gmünd.

Die wesentlichste Bestimmung des Ordens besteht in der Pflege der in den Krankenhäusern befindlichen Kranken beiderlei Geschlechts. Er rechnet aber zum Umfange seiner Bestimmung auch die Besorgung | von Waisenhäusern, Rettungsanstalten für verwahrloste Kinder, Korrektionsanstalten für weibliche Sträflinge und andere Anstalten ähnlicher Art.

Dem in Gmünd befindlichen Mutterhause ist gestattet, in denjenigen Gemeinden, welche darum nachsuchen, Schwesterhäuser (Filialien) mit Staatsgenehmigung zu gründen.

Die obere Leitung des Mutterhauses und der Schwesterhäuser führen der Ordenssuperior, die Generaloberin und zwei Assistenzschwestern.

Die Zahl der Ordensmitglieder beträgt 223, nämlich Institutsschwestern 140, Probeschwestern 39, Aspirantinnen 44.

Die Aspirantinnen sind sämtlich in Gmünd, dem Orte des Mutterhauses. Außerdem befinden sich daselbst gegen 50 Schwestern und die Probeschwestern. Die andern Schwestern, gegen 150, sind in den auswärtigen Filialen.

Die Kongregation besitzt in Gmünd:

1) Das Mutterhaus,

2) die Irrenanstalt St. Vinzenz,

3) die Taubstummen-Anstalt und Ökonomie St. Josef.

In Gründung begriffen ist:

4) im Rettungshaus „zum guten Hirten“ für gefallene und ausgeartete Mädchen.

Eine hiesige Filiale ist das Hospital in Gmünd.

Auswärtige Filialen sind 26, nämlich in Aulendorf, Bärenweiler, Böhmenkirch, Buchau, Ehingen, Friedrichshafen, Horb, Kißlegg, Leutkirch, Mergentheim, Mulfingen, Neckarsulm, Neuthann, Oberndorf, Ochsenhausen, Ödheim, Oggelsbeuren, Riedlingen, Rottenburg, Rottweil, Stuttgart, Tübingen, Wangen, Weingarten, Wiesensteig, Zeil.

Außerdem sind hervorzuheben:

1) Der Bezirkswohlthätigkeitsverein, gegründet im Jahr 1847 mit 500 fl., welche aus der damals von Ihren Majestäten, der Königin Pauline und der jetzigen Königin Olga veranstalteten Armenlotterie dem Bezirke zugewiesen wurden. Das Kapital fand seine Verwendung in den 1848er und 1849er Jahren, welche eine bedenkliche Stockung der Industrie brachten. Der Verein entfaltet vielfache Thätigkeit, theils durch unmittelbare Armenunterstützung, theils durch Vermittlung von Arbeit für die Bedürftigen, in Veranstaltung von Kollecten, als berathendes und vermittelndes Organ der Centralleitung des Wohlthätigkeitsvereins.

Im Jahre 1859 gründete er eine Separatkasse zur Unterstützung der damals eingerückten Landwehrpflichtigen.

Im Jahre 1866 leitete der Verein eine Sammlung für kranke | und verwundete Soldaten in Geld, Weißzeug und Verbandstücken, welche in die Lazarethe nach Aschaffenburg und Tauberbischofsheim abgesandt, zum Theil auch an die durchmarschirenden Truppen abgegeben wurden.

2) Der Bezirksverein zur Fürsorge für entlassene Sträflinge.

3) Die von der Amtskorporation gegründete und garantirte Oberamtssparkasse.

Auf 30. Juni 1869 haben betragen:

Die Aktiven 141.160 fl. 33 kr.,
die Passiven, worunter Einlagen und stehen gebliebene Zinse 127.067 fl. 09 kr.

4) Verein für verschämte Hausarme, bestehend aus 200 Mitgliedern, welche durch regelmäßige Beiträge die Mittel schaffen.

Sein Wirkungskreis besteht und seine Aufgabe stellt er sich darin, nur in seltenen Fällen mit Geld zu unterstützen, dagegen Brod, Suppe, Holz, Kleidung, Krankenkost in die Häuser zu verabreichen, Darlehen an Arme gegen Bürgschaft, jedoch ohne Zinsen, Vermittlung von Arbeit im Nähen, Stricken, Spinnen, Weben aus vom Vereine angeschafften Stoffen.

5) Der katholische Vinzenzius-Frauenverein.

6) Kongregation zu St. Johann.

7) Brüderschaft zu St. Sebastian.

8) Evangelischer Armenverein.

9) Verein zur Unterstützung von Wandergesellen.

10) Leichengeldsverein.

11) Allgemeiner Krankenverein.

12) Krankenverein der Gold-, Silber-, Semilorarbeiter und Graveure.

13) Der Unterstützungsverein der Maurer und Zimmerleute.

14) Dienstboten-Krankheitsversicherungs-Anstalt. Sie ist mit dem hiesigen Hospital verbunden in der Art, daß gegen normirte Jahresbeiträge Seitens der Dienstherrschaften und der Meister erkrankte Gewerbegehilfen, Lehrlinge und Dienstboten im Hospital ärztlich behandelt und verpflegt werden.

Außerdem bestehen in einzelnen Fabriken noch besondere Kassen zur Unterstützung der Arbeiter in Krankheitsfällen.

c) Gewerbliche Anstalten und Genossenschaften.

Der gewerblichen Fortbildungsschule ist oben Erwähnung geschehen.

Hieher gehört die Gewerbebank in Gmünd mit 267 Mitgliedern. Jahresumsatz 1868/1869 142.382 fl. 18 kr., welcher aber 1869/1870 die Summe von 350.000 fl. übersteigen wird, da der | halbjährliche Umsatz vom 1. Juli bis 31. December 1869 die Summe von 180.000 fl. überstieg.

In Gmünd besteht seit 1869 ein Ortsverein der Gold- und Silberarbeiter, als Glied des ganz Deutschland umfassenden, auf Hirsch-Dunker’schen Principien beruhenden Gewerkvereins der deutschen Gold- und Silberarbeiter und verwandter Berufsgenossen. Derselbe bezweckt den Schutz und die Förderung der Ehre, Rechte und Interessen seiner Mitglieder auf gesetzlichem Wege, durch Errichtung von Krankenunterstützungskassen des Gewerkes, einer Invaliden- und Alterversorgungskasse, Unterstützung derjeniger Mitglieder, welche unverschuldeter Weise ohne Arbeit sind, Aufstellung und Fortführung einer Arbeitsstatistik, Beförderung der allgemeinen Bildung und des gewerblichen Unterrichts, Vertretung der Mitglieder gegenüber den Behörden und dem Publikum, Gründung und Unterstützung von wirthschaftlichen Genossenschaften, Anstrebung einer internationalen Vereinigung der Gold- und Silberarbeiter zu gegenseitiger Förderung und Unterstützung, Herausgabe eines Vereinsorgans u. s. w.

Zahl der Mitglieder gegen 300.

d) Vereine zur Hebung des religiös-sittlichen und geistigen Lebens.

1) Der katholische Gesellenverein in Gmünd. Zweck: Anregung und Förderung des religiös-sittlichen Lebens, Mehrung der fürs Leben nothwendigen Kenntnisse, gesellige Unterhaltung und gegenseitige Unterstützung.

Mittel: freiwilliger Besuch des Vereinslokals, Benützung der Vereinsbibliothek, Unterricht in den von den Mitgliedern gewünschten Gegenständen, regelmäßige Zusammenkünfte der Gesellen im Vereinslokal, außerordentliche Unterhaltungen mit musikalischen Produktionen, Deklamationen u. s. w.

Zahl der Gesellen 124.

Zahl der Ehrenmitglieder 95.

2) Evangelischer Leseverein in Gmünd hat die Bestimmung, jungen Leuten, namentlich Lehrlingen, im Alter von 14–18 Jahren Gelegenheit zu bieten, ihre Sonntag Abende auf nützliche und anständige Weise zuzubringen und sich an das Lesen gesunder und gediegener Volksliteratur zu gewöhnen.

Zahl der Mitglieder 30.

3) eine der gleichnamigen englischen Einrichtung nachgebildete sog. Sonntagsschule in Gmünd, worin Sonntags Nachmittag evangelischen Kindern, vorherrschend von 6–10 Jahren, welche vom sonntäglichen Gottesdienste entweder noch keinen oder nur geringen Gewinn haben, durch eine Anzahl dazu befähigter Jungfrauen aus den besseren Ständen, religiös-sittliche Unterweisung erhalten. Zahl der theilnehmenden Kinder 70–80.

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e) Landwirthschaftliche Anstalten.

Der landwirthschaftliche Verein, gegründet Mitte der 1830er Jahre, zählt gegenwärtig 605 Mitglieder. Jährlich werden zwei Generalversammlungen abwechslungsweise in verschiedenen Ortschaften des Bezirks gehalten, bei welchen durch Vorträge, Ausstellungen von Geräthschaften, Empfehlung gemeinnütziger Schriften belehrend und anregend gewirkt wird. Der aus 7 Mitgliedern bestehende Ausschuß bereitet die Verhandlungen der Generalversammlungen vor, und besorgt die laufenden Geschäfte unter Leitung des Vereinsvorstands. Alljährlich werden Exkursionen auf musterhaft bewirthschaftete Güter unternommen.

Auch wird alljährlich vor dem Volksfeste in Cannstatt ein landwirthschaftliches Bezirksfest mit Preisvertheilung abgehalten. Innerhalb des Vereins bestehen seit 1868 folgende landwirthschaftliche Zweig-Sektionen mit eigenen Vorständen und Statuten, welche ihre besonderen Sitzungen halten, jährlich in einer Generalversammlung Rechenschaft über ihre Thätigkeit durch ihre Vorstände ablegen und aus der Vereinskasse Beiträge zur Förderung ihrer Zwecke erhalten.

1) Sektion für Ackerbau und landwirthschaftliche Versuche, welche Beschaffung und Verbreitung musterhafter Ackergeräthe sich angelegen sein läßt, dem Tiefpflügen, der Reihensaat, der Drainirung, dem Übergang zur Dreifelderwirthschaft, Feldwegregulirungen, Eingang verschafft, um Verbesserung des Düngerwesens sich bemüht, für Verbesserung des Futterbaues, Einführung neuer und besserer Fruchtsorten und sonstiger landwirthschaftlicher Gewächse sorgt.

2) Die Sektion für Viehzucht, welche bei der Pferdezucht auf gehörige Ordnung und Verbesserung des Beschälwesens, Verbesserung des Pferdeschlags, Belehrung der Hufschmiede und Landwirthe über den Hufbeschlag, bei der Rindviehzucht auf gute Farrenhaltungen (die Farrenschau im Bezirke erfolgt durch sachverständige Mitglieder der Sektion, das Ergebniß wird im Vereinsblatt und in den Versammlungen veröffentlicht), Anschaffung guter Zuchtstiere, Farrenmärkte u. s. w., bei der Schafzucht auf Belehrung der Schäfer, insbesondere deren Betheiligung bei dem Lehrkurse in Hohenheim, zweckmäßige Behandlung und Verbesserung des Gemeindeweidwesens, endlich auf Viehmärkte und auf die Verwerthung der Produkte der Viehzucht überhaupt ihr Augenmerk richtet.

3) Die Sektion für Obstbau hat ihr Absehen gerichtet auf das Institut der Gemeindebaumwärter, Berufung von Wanderlehrern, Veranstaltung von Lehrkursen für die Baumwärter, auf die Gemeindebaumschulen, auf die Baumpflanzungen und den Baumsatz an den Straßen, Veranstaltung von Obstausstellungen, Prämiirung von Gemeindebaumwärtern und Obstzüchtern, welche erfolgreiche Leistungen aufzuweisen haben.

| 4) Die Sektion für das landwirthschaftliche Fortbildungswesen befaßt sich mit diesem, namentlich den Winterabendschulen, freiwilligen Fortbildungsschulen, Ortsbibliotheken, Lesevereinen, Winterabendversammlungen, Beantragung von Prämien für Lehrer und Schüler.

5) Die Sektion für Bienenzucht strebt eine rationelle Bienenzucht an, mittelst Vorträgen, Anschaffung neuer, verbesserter Einrichtungen, Haltung von Zeitschriften, Demonstrationen am Bienenstocke.

Daß die Thätigkeit des Vereins eine ersprießliche ist und Eingang wie Verständniß bei der landwirthschaftlichen Bevölkerung findet, geht aus der wachsenden Theilnahme an demselben hervor. 1866 betrug die Mitgliederzahl 240, 1. Januar 1870 605.


f) Anstalten für Handel und Verkehr.
1. Eisenbahnen.

Die Remsthaleisenbahn tritt nach Verlassen der Markung Lorch, Oberamts Welzheim, in den Bezirk ein und zieht sich der Rems entlang zunächst über die Markungen Gmünd, Hussenhofen, Herlikofen, Unter-Böbingen und Mögglingen, wo sie den Bezirk verläßt, nach Aalen und weiter nach Nürnberg. Ihre Länge beträgt, soweit sie den Bezirk angeht, 2,70 Meilen; an ihr liegen der Bahnhof in Gmünd und die Eisenbahnstationen in Unter-Böbingen und Mögglingen. Der bedeutendste, an ihr angebrachte Kunstbau ist die gewölbte Brücke über den Ammerbach auf der Markung Mögglingen; dieselbe hat zwei Öffnungen von je 12′ Breite, wovon die eine als Durchlaß für den Bach, die andere für den Feldweg als Durchfahrt dient. Die Bahn wurde den 25. Juli 1861 feierlich eröffnet.


2. Straßen.

Die durch den Bezirk führenden Staatsstraßen sind:

1) von Lorch (Schorndorf) die Rems und die Eisenbahn entlang über Gmünd, Hussenhofen, Unter-Böbingen, Mögglingen, nach Aalen;

2) von Gmünd über Muthlangen, Spreitbach, Gschwend nach Backnang einer- und Hall andererseits.

Alle übrigen Straßen sind Vizinalstraßen. Hinsichtlich des Neubaus und der Unterhaltung dieser Vizinalstraßen besteht im Bezirk eine eigenthümliche Einrichtung, welcher ein Netz gut angelegter und unterhaltener Straßen zu verdanken ist.

Straßen nämlich, welche von Werth für einen weiter greifenden oder wenigstens frequenteren Verkehr sind und hinsichtlich der Breite und Anlage den dießfälligen Anforderungen der Amtskorporationen entsprechen (es wird eine Breite bei der Fahrbahn von 16′ und bei den Nebenwegen von 4′ mit Grundbau und Steinbeschläg verlangt) | werden mit zweidrittheiligem Beitrage Seitens der Amtskorporation gebaut. Diese trägt überdies die Kosten der Fertigung der Plane und Kostenvoranschläge allein, während die betreffenden Gemeinden oder Markungsinhaber den Aufwand für Erwerbung des Grundbedarfs ausschließlich auf sich zu übernehmen haben. Der Bau wird dabei durch Seitens der Amtsversammlung bestellte Organe geleitet. Die Baukosten werden von den Gemeinden vorgeschossen und nach Vollendung und Übernahme des Bauwesens den betreffenden Gemeinden mit 2/3 vergütet. Die Straßen dieser Kategorie werden auch auf Rechnung der Amtskorporation in der Weise unterhalten, daß die Wegknechte von ihr angestellt werden, die Verakkordirung der Beifuhr des Straßenmaterials und dessen Übernahme durch ihre Organe erfolgt, und am Unterhaltungsaufwande die Amtskorporation zwei Drittheile, die Gemeinde ein Drittheil übernimmt.

Für Straßen, welche zwar kunstgerecht, aber nicht genau nach den hievon erwähnten Anforderungen, jedenfalls aber einschließlich der Nebenwege mit einer Breite von 16′ hergestellt sind, und nur einen untergeordneten Verkehr vermitteln, verwilligt die Amtskörperschaft zum Bau, aber nicht zur Unterhaltung Beiträge, deren Quote im dritten Theil des Aufwands (s. oben) besteht.


3. Telegraphen.

Im Bezirke befinden sich zwei Telegraphenstationen, nämlich in Gmünd seit 1. September 1860, in Mögglingen seit 31. Dezember 1861. Beide Stationen sind eingeschaltet in die Lokallinie: Stuttgart-Aalen.


4. Posten und Boten.

Der Bezirk hat folgende Poststellen:

Gmünd, Postamt mit Stadtpostbureau und Bahnhofpostburean;
Heubach, Postexpedition,
Mögglingen, desgl.
Unter-Böbingen, desgl.

Postablagen sind in Göggingen, Herlikofen, Leinzell, Muthlangen, Rechberg, Spreitbach, Winzingen, Wißgoldingen.

Zahl der Landpostboten 9 und zwar mit Wohnsitz zu

Bargau, nach Ober-Bettringen, Gmünd und zurück,
Degenfeld, nach Weiler, Unter-Bettringen, Gmünd und zurück,
Iggingen, nach Hussenhofen, Gmünd und zurück,
Straßdorf, nach Gmünd u. s. w.
Täferroth, über Lindach nach Gmünd u. s. w. | :Waldstetten, nach Gmünd,
Lautern, nach Mögglingen und zurück,
Bartholomä, nach Heubach und zurück,
Ober-Böbingen, nach Unter-Böbingen und zurück.

Die an den Postbotenstraßen gelegenen Parzellen werden postbotentäglich, die seitwärts gelegenen Parzellen aber nur dreimal wöchentlich begangen.

Die Gemeinden und Theilgemeinden des Oberamtsbezirks, ausschließlich Reichenbachs sind den Bestellbezirken der oben aufgeführten Poststellen und Reichenbach der Postexpedition Donzdorf zugetheilt.

Postwagenverbindungen bestehen:

Zweimal täglich von Gmünd nach Kleinsüßen und zurück,
zweimal täglich von Gmünd nach Gaildorf und zurück,
einmal täglich von Gmünd nach Hohenstadt und zurück,
zweimal täglich von Heubach nach Unter-Böbingen und zurück.

Den Postverkehr nach und von den übrigen Poststellen des Landes vermitteln die Eisenbahnpoststellen.

Regelmäßige Frachtfuhren sind im Bezirke folgende vorhanden:

6mal wöchentlich nach und von Alfdorf, Oberamts Welzheim;
1mal Heubach,
2mal Unter-Böbingen,
6mal Waldstetten,
2mal Wißgoldingen.

Der sonstige Güterverkehr wird durch die Eisenbahn vermittelt.


f) Sonstige polizeiliche Anstalten.
1. Gesundheitspolizeiliche.

Im Oberamtsbezirke sind angestellt: 1 Oberamtsarzt, 1 Oberamtswundarzt, 1 Oberamtsthierarzt, sämtlich mit dem Sitze in Gmünd.

Außerdem sind im Bezirke: Praktische Ärzte: in Gmünd 5, in Heubach 1, zusammen 6, wovon 3 zugleich Wundärzte sind;

Wundärzte II. Abtheilung sind in Gmünd 3, wovon 2 zugleich Geburtshelfer, in Heubach und Wißgoldingen je 1, beide auch Geburtshelfer.

Wundärzte III. Abtheilung 3 in Gmünd, je 1 in Wißgoldingen, Mögglingen und Leinzell;

Wundärzte IV. Klasse je 1 in Göggingen und in Waldstetten.

Thierärzte 3 in Gmünd, je 1 in Bargau und in Straßdorf, zusammen 5;

Hebammen haben alle Gemeinden wenigstens eine, die größeren mehrere; ihre Gesamtzahl beträgt 39.

Leichenschauer sind ebenfalls in allen Gemeinden aufgestellt.

| Die öffentlichen Impfungen werden theils von Ärzten, theils von Wundärzten II. Abtheilung besorgt.

Apotheken sind in Gmünd 2, in Heubach 1.

Alle Gemeinden haben eigene Begräbnißplätze, Bartholomä und Spreitbach haben deren je 2, nämlich für die katholischen und die evangelischen Einwohner.


2. Sicherheitspolizeiliche Anstalten.

Für das Oberamtsgericht und für das Oberamt sind je besondere Gefängnisse vorhanden, ersteres in der sog. Fuggerei. Ortsarreste befinden sich in allen Gemeinden des Bezirks, welche auch alle ihre eigenen Polizeidiener haben.

Die Landjägermannschaft ist im Bezirke vertheilt, wie folgt: in Gmünd der Stationskommandant und 2 Mann; in Leinzell, Heubach, Mögglingen und Wißgoldingen je 1 Mann.


3. Bau- und feuerpolizeiliche Anstalten.

Von der Amtskörperschaft sind 2 Oberfeuerschauer bestellt. Der Eine mit dem Sitze in der Oberamtsstadt für eine Anzahl Landorte, der Andere mit dem Sitze in Waldstetten für die Oberamtsstadt und eine Anzahl Amtsorte. Die Oberfeuerschauer haben alljährlich alle Feuerstellen und Heitzeinrichtungen u. s. w. zu visitiren, über Befolgung der feuerpolizeilichen Vorschriften zu wachen und die Baukonzessionsgesuche für das Oberamt zu begutachten.

Ein Wasserbautechniker wohnt in Gmünd. Kaminfeger sind 2 im Bezirke mit dem Wohnsitz in Gmünd.

Feuerwehren haben Gmünd und Heubach. Die Oberfeuerschauer haben auch die Feuerlöschgeräthe ihrer Distriktsorte zu untersuchen.

Mit Fahrfeuerspritzen sind alle Gemeinden des Bezirks auf Kosten der Oberamtskorporation versehen; es befinden sich darunter mehrere in jüngster Zeit angeschaffte neuester Konstruktion. Alle Gemeinden besitzen außerdem die übrigen Feuerlöschrequisiten, als Leitern, Hacken, Bütten, Eimer. Die größeren Parzellen sind sämtlich im Besitz von Handspritzen.

Brandfälle sind verhältnißmäßig selten, solche von größerer Ausdehnung kamen im Laufe dieses Jahrhunderts nicht vor.

Die Zahl der im Bezirke vertretenen Mobiliar-Feuerversicherungs-Gesellschaften ist 19. Die Zahl ihrer Agenten, die sich auf 16 Gemeinden vertheilen, 61.

Die Versicherung des Mobiliar-Vermögens hat in neuerer Zeit, namentlich in Folge der vielen Agenturen, sehr zugenommen und besonders auch auf dem Lande an Verbreitung gewonnen.

|
4. Gewerbepolizeiliche Anstalten.

Bezirkspfechtämter befinden sich nur in Gmünd, welches Lagerstätte für die Originale der Normalmaße ist, Eichanstalten mit der Berechtigung zum Eichen von Fäßern hat außer Gmünd noch die Gemeinde Heubach.


3. Amtskörperschafts- und Gemeindehaushalt.
A. Oberamtskorporationen.

Nach der letztgenannten Rechnung pro 1868/1869 bestand bei der

  1. Amtspflege
das Vermögen in:
Ausständen und Ersatzposten
 
600 fl.   3 kr.
Kapitalien – "  – "  
Liegenschaftserlös 1.137  " 30 "  
Rechners Remanet 4.199  " 38 "  
Summe 5.937 fl. 11 kr.
Darauf haften:
Zahlungsrückstände
567 fl. 58 kr.
Passivkapitalien, hauptsächlich vom Straßenbau herrührend 120.020  " – "  
Grundstocksguthaben 10.399  " 41 "  
Summe 130.987 fl. 39 kr.
Deficit 155.050 fl. 28 kr.
 
  2. Oberamtssparkasse:
Nach der Rechnung pro 1868/1869:
Aktivstand:
Kapitalien ohne Zinsen 134.481 fl. 52 kr.
Laufende Ausstände 47  " 34 "  
Rechners Remanet 2.973  " 29 "  
Stückzinse   3.657  " 38 "  
Summe 141.160 fl. 33 kr.
Passivstand:
Einlagen und Zinsen 127.064 fl.   9 kr.


B. Gemeindeverwaltung.

Vermöge der angehängten Tabelle über den Haushalt der einzelnen Gemeinden besaßen nach den Rechnungen pro 1867/1868 sämtliche Gemeinden des Bezirks:

|
1) Neben 7.237 Morgen Grundbesitz:
     an verzinslichen Kapitalien

168.421 fl. – kr.
 
     an sonstigen Forderungen (incl. Remaneten der Rechner)   53.511  " –  "  
221.932 fl. – kr.
2) Die Passiven betrugen:
     an verzinslichen Kapitalien
116.472 fl. – kr.
     an sonstigen Schulden    3.231 " –  "  
119.703 fl. – kr.
3) Die jährlichen Einkünfte betrugen 203.330 fl. – kr.
4) Die jährlichen Ausgaben 206.736  "  – "  
5) Der Amtsschaden 25.387   "  – "  
6) Die Gemeindeumlagen, einschließlich der Schuldentilgungs-,
     beziehungsweise Grundstocksergänzungs-Quoten
50.640  "  – "  

C. Stiftungsverwaltung.
Vermöge der angehängten Tabelle über den Haushalt der einzelnen Stiftungen besaßen
nach den Rechnungen pro 1867/1868 sämtliche Stiftungen des Bezirks:
1) Neben 2.7575/8 Morgen Grundbesitz:
an verzinslichen Kapitalien

618.294 fl. – kr.
2) Die Passiven betrugen 40.686  "  – "  
3) Die jährlichen Einkünfte 81.895 "   – "  
4) Die jährlichen Ausgaben 80.700  "  – "  
4. Kataster und Steuern.
Nach den Berechnungen auf das Etatsjahr 1867/68 sind Gegenstände des Oberamtskatasters:
Grundeigenthum, eingeschätzt zu einem
Reinertrag von

210.207 fl. 22 kr.
Gefälle, eingeschätzt zu –   " – "  
Gebäude 2.129.499  "  – "  
Gewerbe 9.312  "  13 "  
Die in demselben Jahre zur Umlage gebrachten Steuern betrugen:
vom Grundeigenthum 21.746 fl. 48 kr.
von den Gefällen – " – "  
Gebäuden 5.043  "  10 "  
Gewerben    7.941  "  17 "  
37.731 fl. 15 kr.
| An indirekten Abgaben sind im Jahr 1868/69 erhoben worden:
1) an Wirthschaftsabgaben:
     a) von Wein und Obstmost

12.106 fl. 57 kr.
 
     b) Branntweinfabrikationssteuer   810  " 50  "  
     c) Branntweinausschanksabgaben   1.356  " 30  "  
14.274 fl. 17 kr.
     d) vom Bier   37.143 fl.   6 kr.
2) an Accise:
     a) von Güterveräußerungen

9.002 fl. 34 kr.
     b)   "  Lotterien 329  " 33  "  
     c)   "  Markt- und Handelswaaren –  " –  "  
3) an Hundeauflagen, einschließlich des den Ortsarmenkassen
gesetzlich gebührenden Antheils

2.485 fl. 17 kr.

Die Steuer aus dem Kapital-, Dienst- und Berufseinkommen betrug pro 1868/69 für den Staat:
     a) aus Kapitalien 9.905 fl. 45 kr.
     b) aus Dienst- und Berufseinkommen  1.890 " 32  "  
zusammen 11.796 fl. 17 kr.
     für die Amtskörperschaft: zu a und b zusammen 894 fl. 59 kr.
     für die Gemeinden:
     zu a und b zusammen

1.769 fl. 39 kr.

  1. Von Kameralverwalter König in Gmünd.


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