Beschreibung des Oberamts Heilbronn/Kapitel A 1
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Beschreibung des Oberamts im Allgemeinen.
Der Oberamtsbezirk Heilbronn erstreckt sich vom 49° 3′ 39″ bis 49° 14′ 0″ der nördlichen Breite und vom 26° 41′ 25″ bis 27° 2′ 10″ der östlichen Länge; er liegt im Neckarkreise, im nordwestlichen Theile des Landes und gehört dem Flußgebiete des Neckars, mithin dem Stromgebiete des Rheines an.
Der Oberamtsbezirk grenzt gegen Norden an die Großherzogthümer Baden und Hessen, gegen Osten an die Oberamtsbezirke Neckarsulm und Weinsberg, gegen Süden an die Oberamtsbezirke Marbach und Besigheim und gegen Westen an die Oberamtsbezirke Besigheim und Brackenheim, und an das Großherzogthum Baden. Natürliche Oberamtsgrenzen bilden gegen Westen der Neckar von der Markung Lauffen bis unterhalb Horkheim in einer Länge von 11/2 Stunden, und gegen Osten bei Ober- und Unter-Eisesheim an zwei Stellen zusammen in einer Länge von 1/2 Stunde; ferner gegen Süden die Schozach bei Abstatt nur etwa 1/4 Stunde lang.
Die Figur des Bezirks (s. die Karte) ist von Nordwest nach Südost in die Länge gezogen und beträgt in dieser Ausdehnung von der östlichen Grenze der Markung Abstatt bis zur nordwestlichen von Fürfeld 81/4 Stunden; von Süden nach Norden beträgt die größte Ausdehnung 43/8 Stunden und zwar von der südlichsten Grenze bei Thalheim bis zur nördlichsten bei Unter-Eisesheim. Die Oberamtsstadt liegt ziemlich in der Mitte des Bezirks, indem die Entfernung bis zur nördlichen Grenze bei Unter-Eisesheim 21/4 Stunden, und bis zur südlichen bei Thalheim 21/8 Stunden, bis an das südöstlichste Ende des Bezirks 33/4 Stunden und bis an das nordwestlichste Ende 41/2 Stunden beträgt. Nur in den Richtungen gegen Neckarsulm und Weinsberg rückt die Bezirksgrenze bis auf 3/4 Stunden in die Nähe der Stadt. Getrennt von dem Oberamtsbezirk liegt auf der rechten Neckarseite von Neckarsulmer Markung umschlossen eine zur Markung Unter-Eisesheim gehörige Wiese.
Die Orte des gegenwärtigen Oberamtsbezirkes stunden in früherer Zeit vor dem Jahr 1802, in folgendem Verband:
- a) Zur Reichsstadt Heilbronn gehörig: Heilbronn, Böckingen, Flein, Frankenbach, Neckargartach mit Böllinger Hof.
- b) Altwürttembergisch. Zum Oberamt Beilstein: Ober- und Unter-Gruppenbach mit Stettenfels, Donnbronn, ein Theil von Happenbach.
- Zum altwürttembergischen Oberamt Brackenheim: Großgartach zum Theil.
- Zum altwürtt. Oberamt Weinsberg: Horkheim.
- Zum altwürtt. Pflegamt Heilbronn: Unter-Eisesheim.
- Zum altwürtt. Klosteramt Lichtenstern: Ober-Eisesheim.
- c) Zu der unter altwürtt. Landes- und Lehenshoheit stehenden Grafschaft Löwenstein gehörte: Abstatt mit Hohenlohe-Wildeck und dem größten Theil von Happenbach.
- d) Zur Deutschordenscommende Heilbronn gehörte: Biberach, Kirchhausen, Sontheim, Antheil an Thalheim, Hohrainerhof.
- e) Zum Ritterstift Bruchsal: Großgartach zum Theil.
- f) Zum Heiliggeistspital Memmingen: Hipfelhof.
- g) Ritterschaftlich. Zum Rittercanton Kraichgau gehörte: Bonfeld, Fürfeld (beides gemmingen-guttenbergisch).|
- Zum Rittercanton Ottenwald (Sitz Kochendorf): Antheil an Thalheim (gemmingen-guttenbergisch).
- Nach den jetzigen Verhältnissen sind die unter Lit. c angeführten Orte standesherrliche, die unter f und g ritterschaftliche, die übrigen unmittelbare.
gibt es im Oberamtsbezirke, welcher ein Theil des württembergischen Unterlandes ist, nicht. Nur der Heuchelberg berührt mit seiner östlichsten Spitze noch den Bezirk.
- ↑ Das durchschnittliche Areal eines Oberamts wird zu 5,626 Quadratmeilen angenommen. Nur 8 Oberämter, darunter 6 des Neckarkreises sind von kleinerem Umfang.
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