Beschreibung des Oberamts Heilbronn/Kapitel B 3

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Biberach,
Pfarrdorf II. Classe, mit zwei Kirchen. Ortsangehörige Einwohner 1306, worunter 451 Katholiken, Fil. von Kirchhausen.

Der Ort hat seinen Namen von dem Böllingerbach, an welchem er liegt und welcher früher Biberach genannt worden ist (Fluvius Biberhaha. Cod. Laur. Nr. 3500). Das Ortssiegel und der Ortsbrunnen enthält einen Biber.

Biberach gehörte zum Reichsgut und zur Pfalz Heilbronn. Schon im Jahr 766 kommt eine Schenkung von Weinbergen in villa Biberaha im Gardachgau an das Kloster Lorsch vor, von einem Witrop und seiner Gemahlin Cremhilt, und demselben Kloster schenkten am 29. Mai 772 zwei Brüder Norinc und Norlinc 7 Tagwerke (Cod. Laur. Nr. 2748, 2745, s. auch eb. Nr. 2744.)

Von andern geistlichen Stiftungen war das Stift Wimpfen seit dem 13. Jahrhundert allhier begütert, seit dem 15. das Kloster Lichtenstern.

Die Kirche war dem heil. Cornelius und Cyprianus und dem heil. Kreuz geweiht und hatte einen Marienaltar. Das Patronatrecht gehörte der Domprobstei zu Worms. (Würdtwein, Nov. subs. 3, 310.)

Biberach, Böckingen, Bonfeld, Großgartach, Helmstatt, Massenbach, Neckargartach, Schluchtern und Schwaigern hatten ihre Abhängigkeit von der Stiftskirche in Wimpfen dadurch zu bethätigen, daß sie alljährlich auf Pfingstmontag Wachs liefern, und auf einen Altar einen Käse, 2 Häller und ein Brod legen mußten (Schannat, Ep. Worm. 1, 115).

Im Jahr 1254 überließ Bischof Richard in Worms die Fruchtzehnten zu Wimpfen, Biberach u.s.w. an Engelhard IV. und Conrad, Söhne Engelhards von Weinsberg und an Heinrich von Ehrenberg für 200 Mark Silber unter der Bedingung, daß sie die Besitzungen des Hochstifts Worms in diesen Gegenden, namentlich Wimpfens, welches sie dem Bischof wiedergewannen, schirmten (Schannat a. a. O. 2, 125).

Das hiesige Reichsgut gelangte an die Herren von Weinsberg, als König Adolf, gegen seine Anhänger wohlthätig, im Kampfe mit Albrecht, solches den 17. Jan. 1298 an Conrad von Weinsberg im Tausch überließ (Öhringer Archiv).

Die Herren von Weinsberg verpfändeten ihr Dorf Biberach mit Zubehör an Albrecht Bruzze und dessen Frau Adelheid von Heggebach, welche es 1335 an ihren Sohn Heinrich Harsch um | 130 Pfd. abtraten. (Ludewig, Reliquiae 12, 606). Von diesem verlangte Engelhard von Weinsberg die Auslösung und sie wurde ihm 1344, in welchem Jahre er auch von Dieterich von Gemmingen hiesige Güter erwarb (Ludewig a. a. O. 606), vom kaiserlichen Hofmeister zuerkannt. Im Jahr 1346 fand eine schiedsrichterliche Untersuchung statt und 1347 kam es zu dem Ausspruch, daß Heinrich Harsch, Bürger zu Heilbronn, Herrn Engelhard von Weinsberg das Dorf Biberach wieder einräumen solle gegen eine Entschädigung von 230 fl. Darauf bestätigte K. Karl IV. den 5. Jan. 1348 Engelharden von Weinsberg obige Urkunde K. Adolfs vom 17. Jan. 1298.

Bereits 1369 war Biberach wieder verpfändet und zwar höher; Hans Otter ein Edelknecht und seine Frau Hedwig verpflichteten sich damals gegen Engelhard von Weinsberg das Dorf Biberach, welche sie innehatten, um 450 fl. zurückzugeben (Ludewig 609).

Am 26. Sept. 1403 verkaufte Engelhard von Weinsberg mit Frau Anna und Sohn Konrad an Ulrich von Heinberg seine Dörfer Biberach und Schluchtern und den Hof zu Klein-Isensheim mit allen Zubehörden, das Burglin ausgenommen, welches die von Böttingen von Weinsberg zu Lehen hatten, die eigenen Leute in beiden Isenheim 2 Fuder 8 Eimer Weingült von der Bede zu Großgartach und 3 Morgen Wiesen in Heilbronner Markung, die sein Bruder Conrad von Weinsberg der ältere vorher gehabt hat, um 2650 fl. (St.-A.)

Trotz dieses Verkaufs konnte Conrad von Weinsberg noch 1445 Güter und Gülten zu Biberach und Obereisesheim an das Kloster Lichtenstern verkaufen (Ludewig 619).

Die Brüder Ulrich der ältere und der jüngere von Heinberg verkauften am 15. Juni 1467 Biberach mit Zugehör um 8000 fl. an die Reichsstadt Wimpfen, welche ums Jahr 1530 die Reformation in Biberach einführte; seit 1590 hat Biberach evangelische Prediger.

Mit Wimpfen erlitt Biberach mancherlei Drangsale. Am Tage nach der Schlacht bei Wimpfen (26. April 1622) ward Biberach durch Truppen des Generals Tilly geplündert (vgl. Obereisesheim). Bald kamen aber noch grausamere Feinde, die Kaiserlichen, welche viele Einwohner ins Elend vertrieben. Der Pfarrer Thomas Albanus Langendörfer mußte Biberach verlassen, wurde in Bönnigheim angestellt, aber dort am 11. Sept. 1634 von den Kaiserlichen erschossen.

| Nach beendigtem 30jährigen Kriege mußte auch Wimpfen eine Quote an den Satisfactions-Geldern für das abziehende schwedische Heer bezahlen, entlehnte bei einem damaligen schwedischen Beamten August Möckhel in Straßburg 4600 fl. und verpfändete dafür im Mai 1649 sein Dorf Biberach (Heid, Wimpfen 248).

Aber schon 1650 verkaufte die Reichsstadt, um genannten Möckhel und andere damit zu bezahlen, Biberach um 20.000 fl. an einen Haudegen aus Bernhards von Weimar Schule, an den gewesenen französischen Generalmajor Thomas von Klug.

Das Dorf wurde mit der Gerichtsbarkeit verkauft, mit dem Patronatrechte, Kirchensatz, Gülten (insbesondere mit der Magsaamengült) u. dergl. Zugleich wurde im Kaufbriefe ausgesprochen, daß die Biberacher in dem freien exercitio der augsburgischen Confession nie gestört werden sollen.

Nach des Generals Tode führten seine Wittwe und Töchter eine sehr ärgerliche Lebensweise. Unter anderen verleiteten sie die Bäuerinnen zu einem üppigen Leben und zur Fastnachtzeit zu Maskeraden.

Da zog eine ganze Fastnacht-Compagnie Frauen und Mädchen vermummt mit der Frau des Bürgermeisters Simon Reisig als Pfeiferin an der Spitze, während eine Frau Balluf die Trommel schlug und eine Frau Christ eine Fahne trug, im Dorfe umher. Der Prediger des Orts, H. Balth. Kulpis, verwies den Weibern ihr unsittliches Wesen und hielt auch eine Strafpredigt von der Kanzel. Die Grundherrin nahm ihm dies übel, weil sie die Urheberin gewesen und gebot ihm, die Freuden seiner Beichtkinder unangefochten zu lassen. Der Pfarrer gerieth darüber in Streit mit der Frau Generalin und diese hetzte Männer und Weiber gegen ihren Geistlichen so auf, daß sie im Jahr 1665 unter Anführung eines welschen Koches mit Kärren vor das Pfarrhaus zogen, ihren Pfarrer verhöhnten, fluchten und lärmten und Einlaß begehrten. Das Pfarrhaus ward erstürmt, die Hausthüre und andere Thüren mit Äxten zertrümmert, die bewegliche Habe des Pfarrers auf neun Karren geladen, nach Bonfeld geführt und dort abgeladen, wobei natürlich auch vieles verdorben worden ist. Der Pfarrer nahm seine Habe, zog nach Heilbronn und gab dort (wo er schon 3 Jahre früher ein Buch unter dem Titel: Herz-Geschößlein oder Pfeile der Liebe gegen Gott, Heilbronn 1662, hatte drucken lassen) ein Buch in Quart heraus, welches folgenden Titel führt: Increpatio Diabolico-Serpentinae Debacchationis, das ist der Höllischen alten | satanischen Fastnachts-Schlange längst verdiente Scheltung und endliche Vermaledeyung. Gehalten in der Gemeine zu Biberach im Craichgau am Sontag Invocavit 1665 durch M. Heinrich Bathasar Kulpis von Gera an der Elster. Gedruckt Heilbronn 1665. Unter der Schlange verstand Kulpis die Generalin von Klug.

Nach deren Tode verkaufte ihre Tochter Margarethe Elisabethe, welche einen französischen Cavalier von Melincourt geheirathet hatte, am 6. Mai 1681 das Dorf an den deutschen Orden um 25.000 Reichsthaler.

Dieser besaß schon seit 1532 durch Ankauf von einem Bürger in Trier und von dem Benedictiner Frauenkloster Horreen daselbst zwei Häuser (Storchhof), von zwei Bauern bewohnt, mit Scheuern und Stallung im Orte Biberach, welche der Commende Heilbronn als Käuferin zugehörten, und bei derselben auch stets verblieben sind.

Der übrige Ort kam aber unter das deutschordensche Amt Kirchhausen Oberamts Hornegg. Der Blutbann rührte vom heil. röm. Reich zu Lehen. Solches Lehen wurde nur in zwei Fällen, nämlich nach Abgang des domini directi und des Lehensträgers bei dem kaiserlichen Reichshofrath durch einen Ordensagenten empfangen.

Aufgefordert durch Napoleons Tagsbefehl vom 19. Dec. 1805 nahm Württemberg Besitz von dieser Gemeinde, welche den 11. Nov. 1806 dem Oberamt Heilbronn, 1807 dem Oberamt Kirchhausen, 1810 wieder dem Oberamt Heilbronn zugetheilt wurde.

Was die Kirchengeschichte des Ortes betrifft, so stellte der Deutschorden unterm 16. Sept. 1681 einen Revers aus, daß er die Biberacher bei ihren Rechten und Gewohnheiten erhalten, auch sie niemals an ihrer Gewissensfreiheit oder der Augsburgischen Confession bekränken lassen wolle, kehrte sich aber bald nicht mehr an die Bedingung, unter welcher die Reichsstadt Wimpfen Biberach im Jahr 1650 verkauft hatte, und ließ schon am Jakobi-Feiertag 1685 katholischen Gottesdienst in der einzigen Kirche zu Biberach halten, ohnerachtet sie im Jahr 1624 ausschließlich im Besitze der Evangelischen gewesen war.

Um katholische Einwohner zu bekommen, ertheilte der Orden, während ein einheimischer oder fremder Evangelischer ein Vermögen von 200 fl. und Brautleute von 400 fl. nachweisen mußten, vielen ganz armen Leuten das Bürgerrecht in Biberach, wenn sie sich nur zur katholischen Confession bekannten, deren Nachkommen zum Theil jetzt noch viel unterstützt werden müssen.

Der evangelische Theil der Einwohnerschaft protestirte gegen die | Eingriffe der Katholiken in ihre Kirche und in deren Einkünfte auf den Grund des westphälischen Friedens, nach welchem der Besitzstand im Jahr 1624 die Norm festsetzt. Zuerst richteten sie Vorstellungen und Bitten an die Deutschordens-Regierung in Mergentheim, insbesondere im Jahr 1722 als der evangelische Pfarrer Sicherer gestorben war und bei dessen Beerdigung die Katholiken so lärmten, daß dem würdigen Manne kaum eine Leichenpredigt gehalten werden konnte, und öffentlich frohlockten, daß sie nun die Oberhand in der Kirche erlangen werden.

Als die deutschordensche Regierung für die Evangelischen den Pfarrer Constantin Schmidt nach Biberach berief, der wegen ärgerlichen Lebenswandels von dem württembergischen Consistorium seines Amts in Württemberg entsetzt worden war, so baten die evangelischen Einwohner vergebens, ihnen einen würdigen Seelsorger zu geben; sie mußten 1754 nach langem Prozeß auch noch die Kosten bezahlen, und nicht selten wurden Bürger, die sich in Religionssachen nicht fügten, mit Geld und Gefängnißstrafe belegt. Dietrich Schumacher wurde in der Amtsstube zu Hornegg aber mit einer Hundspeitsche so gehauen, daß er am rechten Ohre taub wurde.

Diese und andere Beschwerden brachten die Evangelischen 1756 bei dem kaiserl. Kammergericht vor, der Prozeß dauerte 20 Jahre, bis unterm 22. Nov. 1776 ein Urtheil dahin erfolgte, daß es bei dem katholischen Religions-Exercitio in der Kirche zu Biberach, so wie solches bei Lebzeiten des Pfarrers Sicherer in derselben eingeführt worden, fernerhin zu belassen sei, dagegen sollten alle nach 1722 vorgegangenen Neuerungen wieder abbestellt werden; die Katholiken könnten sich jedoch eine besondere Kirche aus eigenen Mitteln erbauen, da die alte ohnedieß baufällig seie.

Nun entstand ein weiterer Prozeß über die Auslegung des ergangenen Urtheils, welcher, nachdem der Ort württembergisch geworden und das Reichskammergericht zu Wetzlar aufgelöst worden war, sein Ende noch nicht erreicht hatte, so daß die Akten dem königl. Oberappellations-Tribunal in Tübingen zur Entscheidung zugestellt werden mußten.

Die im Jahr 1627 erbaute Kirche drohte indessen den Einsturz und am Dankfest 1812 wurde die letzte Predigt darinnen gehalten. Jetzt entstand wieder ein Streit darüber, wer die Kosten zum Kirchenbau zu tragen habe. Das Oberamtsgericht Heilbronn erkannte 1824, daß das pium corpus in Biberach 6000 fl. dazu aufbringen müsse, das Übrige die Zehntherrn zu tragen hätten; | der Gerichtshof in Eßlingen bestätigte dies unterm 16. Okt. 1828, und das letzte Erkenntniß wurde von dem königl. Obertribunal am 1. Okt. 1830 ausgesprochen.

Noch vorher entschied ein Ministerialerlaß vom 3. Aug. 1820, daß die Kirche künftig den Evangelischen und den Katholiken gemeinschaftlich zugehören solle, und am 9. Juni 1829 wurde der Grundstein zu der jetzigen Kirche gelegt, wozu der königl. Baurath Nellmann und Stadtwerkmeister Schächterle in Heilbronn die Plane gemacht haben. Weil auch mehreres gebaut wurde, was gerade nicht nothwendig, den Gemeinde-Angehörigen aber doch erwünscht war, so beliefen sich die Kosten des Kirchenbaues auf 13.166 fl. 20 kr. Hieran bezahlten theils nach dem Erkenntniß, theils in Folge eines am 15. April 1834 abgeschlossenen Vergleichs

die Zehntgesellschaft Bube, Merkle und Cons. 3650 fl. –  kr.
die evangelische Stiftungspflege Biberach 6525 fl. 20 kr.
die Gemeindepflege Biberach 2991 fl. –  kr.
13.166 fl. 20 kr.

Der alte mit zwei Glocken und einer Uhr versehene Kirchthurm blieb stehen; die alten Glocken wurden durch Heinr. Kurz in Stuttgart 1826 und 1837 umgegossen. Die neue Kirche wurde auf der Stelle der vorigen aufgebaut und die Evangelischen weiheten sie am 27. Juni 1830 ein.

Damit die Evangelischen die Kirche ganz allein gebrauchen können, kam im Jahr 1861 eine Übereinkunft zu Stande, nach welcher die Katholiken eine besondere Kirche für sich erbauen. Zu den Baukosten gibt die Gemeindekasse 4000 fl., der Staat 1100 fl., das übrige ist größtentheils durch eine Collekte und Kirchenopfer beigeschafft, und was noch fehlt, wollen die katholischen Einwohner von Biberach dazuschießen. Der Grundstein zu dieser Kirche ist am 1. Juni 1862 gelegt worden.

Das Dominikanerkloster in Wimpfen besaß drei Lehen- und Gülthöfe in Biberach.

Vom Zehnten gehörten 2/3 dem Domkapitel Worms, 1/3 dem jeweiligen Domprobst daselbst.

Dieser hatte den Altar der h. Jungfrau zu vergeben, und war schuldig, den Chor, den Thurm und das Pfarrhaus zu erhalten; die Fabrik erhielt das Langhaus der Kirche und bezahlte die Cultuskosten.

Durch den Reichsdeputations-Beschluß vom Jahr 1803 wurden die Besitzungen des Bisthums Worms auf dem rechten Rheinufer und die Probstei Wimpfen Hessen-Darmstadt zugetheilt. Das Großherzogthum | verkaufte alle ehemaligen Gefälle der Probstei Wimpfen an die Gesellschaft G. Bube (in Heilbronn), Merkle (in Neckarsulm) und Consorten. Darunter waren die Zehnten und Gülten in Biberach. Deshalb wurden auch diese Zehntherrn im Urtheil von 1824 wegen der Kirchenbaukosten in Anspruch genommen.

Am 19. Juni 1833 verkauften Bube, Merkle und Cons. an die württ. Finanzverwaltung den großen Fruchtzehnten mit 161/4 Schffl. Roggengülten, 15 Schffl. Dinkelgülten, 155/6 Schffl. Hafergülten und 1 Huhngült um 23.000 fl. Der Zehnten wurde abgelöst laut Vertrag vom 7. Juni bis 9. Juli 1852. Das Ablösungs-Capital beträgt ohne Abzug der Lasten 20.605 fl. 24 kr.

Die Grundzinse, Heller-, Geflügel- und Bodenzinse von 1 fl. 30 kr. und weniger wurden 1819 abgelöst im 16fachen Betrage mit 57 fl. 5 kr., der Bodenwein im Jahr 1826 mit 487 fl. 30 kr.

Nach einem Verzeichnisse vom 13. Juli 1804 lebten in diesem Jahre 209 selbstständige Bürger, Bürgerswittwen und 6 Eigenbrödlerinnen in Biberach, in 123 Häusern mit 106 Scheunen, 27 Stallungen und 5 Werkstätten (1681 waren es blos 65 Bürger).

Im Jahr 1839 wurde ein Schulhaus für Evangelische und Katholiken neu erbaut und 1840 ein Gemeinde-Backhaus.

Eine Mahlmühle bestehet schon lange; sie hat 4 Gänge.

Der Wohlstand der Biberacher hat sich, lange gelähmt durch innere Zwietracht und Prozeßkosten und (im Wirthschaftlichen) durch zu große Begünstigung der Pferdezucht auf Kosten des Viehstandes, in neuerer Zeit gehoben, wozu die Energie des jetzigen Schultheißen vieles beiträgt.

Die Biberacher wurden in den Stand gesetzt, für die Katholiken eine besondere Kirche um 16.000 fl. zu erbauen, welche am 11. Okt. 1863 eingeweihet worden ist. 4000 fl. hat dazu die evangelische Stiftungspflege gegeben, wofür diese zu dem alleinigen Besitz der älteren Kirche gelangt ist.

Ehe abgelöst wurde, war der Staat Grund- und Zehntherr, mit folgenden Ausnahmen:

a. dem Schulmeister und Meßner gehörte der Zehnten in einem besonders versteinten Distrikte;
b. dem Meßner zu Wimpfen waren 4 Morgen zehntbar;
c. dem Wittumhofbauern gebührte von den zum Deutschenhof gehörigen Gütern der Zehnte halb und von einigen anderen ganz;
d. sämtliche Wittumhofgüter waren zehntfrei; |
e. vom kleinen Zehnten gehörte der Pfarrei Biberach 1/3, den Frohnhofsgutsbesitzern wegen der Zuchtstiere 2/3;
f. der Heu- und Öhmdzehnte gehörte ganz der Pfarrei.

Außer den zur herrschaftlichen Meierei gehörigen, und den eigenen Gütern der Bürger waren auf Biberacher Markung mehrere gült- und zinsbare Höfe

a. kameralamtliche: der Dachel-, Deutsch-, Fezer-, Frohn-, Kärchersgrund-, Küchlens-, Storchs-, Thalemer-, Wössen- und Zweigshof;
b. dem Spital Wimpfen: Rebhuhns-, Ruoffen-, Schweigerts- und Zimmermannshof;
c. der Pfarrei Fürfeld: Ravenshof;
d. der Pfarrei Biberach: Wittumshof.

Das Schafweiderecht auf der ganzen Markung gehört dem Staat, der jährlich 1200 fl. Pachtgeld erhält.


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