Beschreibung des Oberamts Kirchheim/Kapitel A 7
« Kapitel A 6 | Beschreibung des Oberamts Kirchheim | Kapitel B 1 » | |||
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
| |||||
Für eine seitenweise Ansicht und den Vergleich mit den zugrundegelegten Scans, klicke bitte auf die entsprechende Seitenzahl (in eckigen Klammern).
|
Eine bedeutendere Niederlassung der Römer scheint im Umfange unseres Oberamtes nicht bestanden zu haben, obgleich derselbe, wie die ganze Alptraufe, ihnen unterworfen war. Römische Schriftsteller nennen ihn zwar nicht, und es ist noch nicht entschieden, welcher Provinz er angehört hatte; indeß ist es nicht unwahrscheinlich, daß eben die Alptraufe es war, welche die beiden römischen Provinzen Obergermanien und Rätien von einander getrennt hatte.
Mangeln nun auch nähere Nachrichten über den Zustand unseres Bezirkes in jenen Zeiten, so finden wir doch schon sehr frühe mehrere unserer Orte. Durch die Schenkungen an das Kloster Lorsch, an der Bergstraße, treten nämlich, wie wir sogleich sehen werden, bereits um’s Jahr 769 Weilheim, Bissingen und Jesingen in Urkunden auf. Neidlingen lernen wir auch schon im Jahr 797 und Nabern im Jahr 861 kennen.
Was nun den politischen Zustand betrifft, so bemeisterten sich zu Anfang des fünften Jahrhunderts die Alemannen oder Schwaben, nach Vertreibung der Römer, auch dieses Bezirkes. Nach den Siegen der Franken über dieselben wurde er aber im Jahr 536 der Herrschaft dieser unterworfen, ohne jedoch den alemannischen Namen zu verlieren. Bis zur Aufhebung der Herzogswürde (748) stand er unter dem Herzogthum Alemannien, und kam nun unter die Gewalt der fränkischen Kammerboten. Er stand durch diese unmittelbar unter dem König; als aber nach dem Erlöschen der Carolinger sich in den einzelnen Provinzen besondere Herzoge erhoben hatten (917), so fiel auch unser Oberamt dem Herzogthum Schwaben zu, mit welchem 1096 Graf Friederich von Hohenstaufen vom Kaiser belehnt ward, nachdem es zuvor Bertold II. von Zähringen eine kurze Zeit besessen hatte. – Als königliches Kammergut und im Herzogthum Alemannien gelegen, lernen wir noch im Jahr 960 Kirchheim kennen (s. unten).
| Die Eintheilung des Landes in politischer Hinsicht geschah seit den ältesten Zeiten nach Gauen, denen Grafen vorgesetzt waren. Die Gauen bestanden aus Marken oder gewissen Güterbezirken. In den Gauen befanden sich je mehrere kleinere Gerichtssprengel, Centen oder Huntaren genannt, welchen die den Gaugrafen nachgesetzten Centvorsteher (Schultheißen) vorstanden. Unser Bezirk war dem Neckargau zugetheilt, wie aus folgenden Urkundenauszügen erhellt.[1] Im Jahr 770 schenkten Hilderich und Sulman dem Kloster Lorsch alle ihre Güter „in pago Neckergowe in marca Wilheim vel in Bubsinga et in Bissinga, an mansis, silvis, domibus, aedificiis, mancipiis etc.“ Kurz zuvor schenkten ihm dieselben ihre Güter „in pago Alemanniae in Neckargowe in Wilheim et in Bissingen et in Osingen,“ worunter 9 mancipia. Im folgenden Jahre schenkt ein Berthmarus demselben Alles was er besaß „in pago Neckergowe in villa Wilheim in mansis, pratis, silvis etc.“ Ein Truant vergabt 776 ebendahin seine Güter „in pago Neckergowe in Wilheim, in Osinga et in Bissinga.“ Ein Herenbertus giebt 780 ebendahin „quidquid in pago Nekergowe in Bissinger marca et in Timestate“ (Donnstetten?) besaß, worunter 5 mancipia; im J. 808 schenken demselben Kloster „Alborn et Duno“ was sie besaßen „in pago Alemannorum in Neckargowe in Wilheimer marca in loco Skeninbol,“ worunter 8 mancipia, und in demselben Jahre schenkt ein Gundelbertus dorthin all sein Gut „in pago Neckergowe in loco qui vocatur Scenibol.“ (Etwa der Bohl bei Teck?) – Der Gründer des Stiftes Wiesensteig schenkte diesem im Jahr 861 „quidquid in pago Neckargowe visus sum habere in locis ita nominatis Nabera, Bissinga, Wilheim, Nidlinga cum mancipiis his: Folckmar, Aaron, Rafolt, | Deotheri, Luitfind, Thenka cum filiis, Badolf Trabesan cum uxore et filiis.“ (Sattler Geschichte von Württemberg bis 1260 Beil. Nr. 1.)Der oben gedachte Almann-Gau ist, wie schon aus der zweimaligen Beifügung des Neckargaus erhellt, nicht in politischer, sondern in geographischer Bedeutung zu nehmen, was noch aus einer Schenkung von 796 erhellt, wodurch Lorsch von Albarn, Griohat und Hitto „in pago Alemanniae in villa Nitlinga mansum et hubam et mancipia II“ bekommt. Wir sahen vorhin, daß Neidlingen dem Neckargau angehörte.
Der östlich und nordöstlich angrenzende Filsgau erstreckte sich nicht in unsern Bezirk. Das Schopfloch, welches nach einer Urkunde von 1142 ihm angehörte, liegt im nunmehrigen Oberamte Göppingen. Der weitere östlich angrenzende Gau Pleonungethalgau, in welchem nach der obenerwähnten Urkunde von 861 Wiesensteig und Gruibingen lagen, soll dem Orte Pliensbach den Namen gegeben haben: eine bis jetzt durch nichts bestättigte Vermuthung, die dahin gestellt bleiben muß.
Hienach ist es ausschließlich der Neckargau, welchem unser Bezirk zugetheilt war. Er war übrigens von so großer Ausdehnung, daß er keinen politischen Amtssprengel eines einzigen Grafen ausgemacht haben kann, indem er sich bis nach Südfranken erstreckt hat. (Stälin wirtembergische Geschichte. I. 1841. S. 303) Er begrenzte auch im Westen und Südwesten unsern Bezirk. Bis jetzt hat man nur zwei Grafen dieses Gaues kennen gelernt: einen Werinher im Jahr 1045 und Eberhard im Jahr 1059. (Ebendaselbst S. 545 und 618.)
An Marken haben wir so eben die von Weilheim und Bissingen kennen gelernt. Außer diesen wird noch bei einer Schenkung an Lorsch die „Adininger Marca in pago Neckergowe" im J. 792 genannt; ob aber damit unser Öthlingen gemeint sey, ist noch unentschieden. – Centen unseres Bezirkes werden nicht genannt.
| Als eine Besonderheit später auftretender Orts-Namen ist ihre häufige Zusammensetzung mit „Linde“ zu bemerken: z. B. Lindorf, Lindach, Weiler und Flüßchen, Lendingen (Ober- und Unter-Lenningen) und Lindburg. Die alte Gauverfassung verfiel aber im eilften Jahrhundert; die Grafenämter wurden erblich und aus den Gau-Sprengeln bildeten sich die späteren reichsunmitelbaren Herrschaften, welche durch Theilungen noch mehr vervielfältigt wurden. Bereits am Schlusse des eilften Jahrhunderts treten die Herzoge von Zähringen als Herren des größten Theils unseres Bezirkes, und von Theilen der angrenzenden Oberämter Göppingen, Eßlingen, Nürtingen etc. auf; daher – wie die Orts-Geschichte zeigt – der ihnen nachgefolgte Familienzweig der Herzoge von Teck im Besitze derselben gefunden wird. Neben ihnen erscheinen die minder mächtigen Grafen von Aichelberg: wie diese von den Burkhardinen ihre Güter ererbt, so mögen die Zähringer, von Herzog Gottfried von Alemannien abstammend, die ihrigen größern Theils aus jenen Zeiten her besessen haben. Von Teck und Aichelberg erwarb aber Württemberg schon im vierzehnten Jahrhundert alle Hoheit, welches auch während derselben einen kurze Zeit im Besitze Österreichs gewesenen Theil der Teckschen Güter an sich brachte. Die grundherrlichen Rechte sodann waren vielfach getheilt. Einen Haupttheil besaß das in Weilheim gegründete Kloster St. Peter, und einen andern das Frauenkloster in Kirchheim. Im Übrigen waren diese Rechte in den Händen der vielen Vasallen und Ministerialen von Teck und von Aichelberg, die an dem letztgenannten und dem Kloster Adelberg kauflustige Nachbarn hatten, und hauptsächlich an dieselben ihre Güter veräußerten. Es waren dieß Freie und Dienstleute, (liberi und milites, ministri, ministeriales) „aus dem Kirchheimer Thale:“ die Rüß, v. Kirchheim, Hochschlitz, v. Neidlingen, Grafen v. Grafeneck, Späth, Schilling, v. Mannsberg, v. Wernau und Andere, mit ihren Nebenlinien, deren Geschlechter allermeist schon im sechszehnten Jahrhundert erloschen. Durch die vorgenannten | Klöster kam jetzt Württemberg auch in den Besitz der Grundherrschaft, mit Ausnahme der Pflege St. Peters in Bissingen, welche erst 1806 auf dasselbe überging.Der Oberamtsbezirk war, wie er nach der Erwerbung gebildet worden, größer, als nachmals. Als 1485 Graf Eberhard der ältere seinem Vetter, dem Grafen Eberhard dem jüngern, die Städte Kirchheim, Owen und Weilheim und das Amt auf einige Jahre zur Nutznießung einräumte, trennte er zuvor die Orte Gruibingen, Schlierbach, Hochdorf und Reichenbach von demselben, und theilte sie der Vogtei Göppingen zu (Steinhofer III. 424 und 428). Die übrigen Orte blieben bei dem Bezirke, ausgenommen Neidlingen mit Ochsenwang, Randeck und Hinterburg, die, wie wir in der Ortsbeschreibung finden werden, frühe schon von der Grafschaft Aichelberg getrennt worden sind, und später eine eigene, der Kammerschreiberei einverleibte Vogtei mit den Befugnissen eines Oberamtes gebildet hatten. Dieselbe wurde, da nach Erwerbung der Herrschaft Wiesensteig im J. 1806 ein besonderes Oberamt Wiesensteig gebildet worden, sofort aufgelöst und diesem zugewiesen; nachdem aber auch dieses im J. 1810 aufgehoben worden, wurden die gedachten 4 Orte dem Bezirke Kirchheim zugetheilt.
Anlangend die Oberbeamten des alten Bezirkes, so stand der Obervogt, den wir mit wenigen Unterbrechungen seit der Mitte des 14. Jahrhunderts, Anfangs mit dem Sitze auf Teck, finden, demselben zunächst vor. Unter ihm stand der Untervogt, der 1397 erstmals vorkommt, bald darauf an die Stelle des Ammanns der Stadt Kirchheim trat und 1757 unter dem Titel „Oberamtmann“ die Functionen beider Vögte übernahm. Sogenannte Stabs-Ämter waren Gutenberg mit Schopfloch und Krebsstein; Ober-Lenningen mit Unter-Lenningen, Brucken und Schlattstatt; Roßwälden mit Weiler und Sulpach; und Zell mit Aichelberg, Pliensbach und Eckwälden. – Finanzbeamte waren: der bereits 1453 vorkommende rentkammerliche Keller, | mit dem Sitze in Kirchheim, und die kirchenräthliche Klostershofmeisterei daselbst, mit welcher zu Ende des vorigen Jahrhunderts die Kloster Adelberg’sche Pflege Weilheim und 1802 die geistliche Verwaltung Kirchheim vereinigt wurden. Mit der nun „Kameralamt“ genannten Kellerei wurden 1806 nicht nur die bis dahin von einer eigenen Pflege zu Bissingen verwalteten Besitzungen des Klosters St. Peter, worüber das Nähere in der Ortsbeschreibung zu finden ist, sondern auch die vorgedachten kirchenräthlichen Verwaltungen verbunden. Der Forstmeister, der seit dem 15. Jahrhundert vorkommt und damals auch auf der Teck saß, hatte im Jahr 1683 und noch im vorigen Jahrhundert nicht weniger als 17 Huthen oder Reviere, wovon 11 auf unsern Bezirk fielen, unter sich.Bei der Eintheilung des Königreichs in Kreise ward unser Oberamt dem Kreise Urach, und bei der Eintheilung in Landvogteien der „Landvogtei auf der Alp“ zugetheilt. Bei der neuen Eintheilung in Kreise wurde es dem Donaukreise zugewiesen.
Noch müssen wir des Erbrechts gedenken, welches von den ältesten Zeiten bis zu Einführung des ersten Landrechts in Bezirke bestand.
Nach dem alten Stadtgerechtigkeits-Büchlein war es in der Stadt Kirchheim also: Stirbt eine Gattin, so mag der Wittwer, es mögen Kinder da seyn oder nicht, das gesammte Gut bei einander behalten, bis an seinen Tod, und dasselbe nutzen und nießen, selbst wenn er sich wieder verheirathen sollte. Stirbt er als wiederverheirathet, so soll die Wittwe mit den Kindern aus erster Ehe „allein theilen, gleich durchuß,“ und sollen dann den Kindern Pfleger gesetzt werden, einer von den Freunden und einer vom Gerichte. Wären aber auch aus zweiter Ehe Kinder vorhanden, so soll die Wittwe mit den Kindern aus beiden Ehen gleich durchaus „in Aycheln weiß“ theilen; „doch mag sie irer aigener Kinder Thail wohl wiederumb zu irem Thail werffen vnd das Alles nutzen vnd nießen.“ Stirbt aber ein Ehemann, ohne Kinder, oder ohne solche aus anderer Ehe als aus der mit ihr zu hinterlassen, so mag die Wittwe, so lange sie nicht wieder sich verehlicht, die ganze Hinterlassenschaft nutzen und nießen; wann sie sich aber wieder verheirathet, so soll sie mit den Kindern „gleich durchuß alle Hab vnd Gut in | Aycheln weiß thailen.“ – Ferner: „Geschwister von Einem Band erben einander und geschieht kein Hintersichfall auf Ehni oder Ana“ (Groß Eltern) „bis auf das letzt Kind vnd desselben Todfall; desgleichen erben Geschwister-Kinder in Einer Linie anstatt irer abgegangenen Vater vnd Mutter vnd mit derselben Vater vnd Muter Geschwister, nehmen ir Vater vnd Muter Thayl, vnd folgends erbt je eins das ander, der Linie Sippschaft vnd gemeinen Rechten nach.“ – Das gleiche Recht galt auch, in den Amtsorten; in Lenningen, Gutenberg, Schopfloch, Bissingen und Nabern[2] jedoch mit der Abweichung, daß im Falle der Wiederverheirathung Wittwer und Wittwe gleich abtheilen mußten und Vater und Mutter „gleich den Kindern einen Thayl“ erbten.Bemerkenswerth ist es auch, daß der nunmehrige Bezirk bis 1806 die Landtage mit Abgeordneten von vier Orten beschickte, da, wie sich unten zeigen wird, Kirchheim, Owen und Weilheim seit den ältesten, und Neidlingen seit der Wiedererwerbung hiezu berechtigt waren.
Die Einführung des Christenthums fällt mindestens in das achte Jahrhundert, wie aus den Vergabungen an das Kloster Lorsch hervorgeht. Das Stift in dem nahen Wiesensteig wurde, wie erwähnt, im Jahr 861 gegründet. Die ältesten Kirchen sind die zu Kirchheim, Owen und Weilheim, welcher im zehnten und eilften Jahrhundert erstmals gedacht wird. S. auch Öthlingen.
Der ganze Oberamtsbezirk gehörte von den ältesten Zeiten bis zur Reformation zum Bisthum Constanz. Unter demselben war er dem Archidiaconat Alp zugetheilt, welchem das Landcapitel Kirchheim untergeben war. Dieses umfaßte, nach einem im sechszehnten Jahrhundert verfertigten Verzeichnisse (Neugart Episc. Const. p. CXIII), nicht nur unsern ganzen Bezirk, sondern auch noch mehrere Orte der jetzigen Oberämter Eßlingen, Göppingen, Nürtingen und Urach. Schopfloch und Zell fehlen in dem | Verzeichniß, obwohl die Pfarreien damals schon längst bestanden, gänzlich. Dasselbe ist mit den etwas jüngern Pfarreien Unterlenningen und Ohmden der Fall. Anstatt Roßwälden wird Sulzbach, womit – wie sich unten finden wird – Sulpach gemeint ist, genannt. Daß ferner Notzingen und Ochsenwang fehlen, die erst neuerlich Pfarreien erhielten, ist natürlich, nicht leicht zu erklären dagegen, daß Ettlingen (Öthlingen) und Hepsisau als solche genannt werden.Der Sitz des Decans wechselte zwischen Kirchheim und Owen. Derselbe scheint übrigens am ersteren Orte gewöhnlich gewesen zu seyn. (Siehe unten.) Doch finden wir in Urkunden von 1267 und 1268 „Randaldus Decanus in Owen“ – als Zeugen. Im Jahr 1304 kommt wieder vor: „Herr Hainrich der Tegan von Kirchhaim,“ mit einigen Weltgeistlichen, die als seine „Gesellen“ bezeichnet werden, und in den Jahren 1343 und 1348 „Heinrich der Techan von Owen.“ Im Jahr 1443 finden wir einen „Herrn Hansen Wirtenberg, Kirchherrn vnd Dechan zu Kyrchen etc.;“ allem Anscheine nach ein natürlicher Sohn des Grafen Ludwig I. oder Ulrich V. von Württemberg. Als einen seiner Nachfolger werden wir unten den nachmaligen Hofcanzler und Propst zu Stuttgart, Dr. Ludwig Vergenhans kennen lernen. In einer Urkunde von 1419 kommen sogar vor: „Herr Conrad Pfarrherr zu Albershusen vnd bi den Zyten Dechan des Capitels zu Kirchheim,“ und „Herr Ottmar Häring, Pfarrherr zu Plochingen vnd bi den Ziten Cammerer des ebengenannten Capitels.“ Der letztere scheint übrigens in Roßwälden seinen gewöhnlichen Sitz gehabt zu haben.
Über die Capitelsverwandten insbesondere ist noch Folgendes zu bemerken. Graf Ulrich von Württemberg gab im Jahr 1335 „allen den Pfaffen vnd die Pfaffennamen hant in der Dechanei zu Kirchheim“ die Freiheit, über ihre fahrende und liegende Habe nach Gutdünken zu verfügen (S. auch Sattler I. S. 197), welche Graf Ulrich der Vielgeliebte 1460 bestättigte. Dafür verschrieben sich 1335 „Dechan, | Kammerer vnd Dechany ze K. daß sie Donnerstags in der Fronfasten im Herbst zu Stuotgarten für die Herrschafft W. Messe wollen lesen für empfangene Gnaden.“ – Eine „Ordination, welcher Maßen die Priester in der Dechany K. einen Conventum vnd eine Congregatio der Begängnuß gehalten,“ von 1429 ist noch vorhanden, und die „Statuta et ordinationes capituli ruralis Kirchemo – Teccensis“ vom Jahr 1453 hat Sattler IV. Beil. 35 auf uns gebracht. Im Übrigen aber weiß die Geschichte nichts Rühmliches von den Geistlichen unserer Diöcese zu erzählen. Zu Ende des 15. Jahrhunderts giengen bei ihnen allen die ärgerlichsten Laster in vollem Schwange; sie versäumten nicht nur ihre amtlichen Pflichten, zogen in Wirthshäusern dem Trinken und dem Brettspiel, den Karten und Würfeln nach, trieben Wucher und lagen, in unanständigen Kleidern, der Jagd ob, sondern machten sich auch des Kirchenraubes, der Gotteslästerung und anderer höchst ärgerlicher Verbrechen schuldig, von welchen sie gleichwohl Bischof Otto von Constanz am 14. Juni 1484 absolviren ließ. [3]Die Geschichte der Klöster Weilheim, Kirchheim, Owen und Gutenberg enthält die Ortsbeschreibung.
Die Reformation wurde zu gleicher Zeit, wie in dem ganzen Herzogthum, begonnen; wir werden aber in der Ortsbeschreibung finden, daß ihre Einführung in Weilheim, Bissingen und Nabern später, und in der Vogtei Neidlingen zuletzt geschah. Durch die Reformation änderte sich auch die kirchliche Einrichtung; als 1535 die Capitelstühle aufgehoben, und an ihrer Stelle 22 Decanate errichtet wurden, scheint auch unser Decanat von der neuen Lehre beigetretenen Pfarrern gebildet worden zu seyn, da unser an die Stelle | des Cämmerers getretener geistlicher Verwalter bereits 1539 genannt wird. Eine Änderung trat durch die Synodalordnung vom 1. August 1547 ein, welche die Ämter Kirchheim, Nürtingen und Neuffen unter Einem Decanate vereinigte. Allein schon 1586 war Neuffen, das von da an ein eigenes Decanat hatte, von Kirchheim abgelöst, wogegen Nürtingen erst 1693 für immer von diesem getrennt worden ist. Köngen und Wendlingen mit Bodelshofen aber, wie es scheint seit den ältesten Zeiten mit unserem Decanate verbunden, wurden, wie wir oben sahen, bis in die neueste Zeit in diesem Verbande belassen.Was sodann die Eintheilung der Decanate in General-Superintendenzen betrifft, so war unser Decanat bis 1590 dem Generalat Adelberg zugetheilt. Dasselbe wurde nun nach Göppingen, und 1598 nach Denkendorf verlegt, wobei das Decanat Kirchheim auch durch das königl. Decret vom 14. Juni 1807 verblieb. Durch die königl. Verordnung vom 3. November 1810 wurde es aber der General-Superintendenz Urach und durch königl. Decret vom 17/18 October 1823 dem Generalat Ulm zugewiesen.
Um so reicher ist aber der Bezirk an Überresten mittelalterlicher Burgen, da, wie wir in der Ortsbeschreibung finden werden, die Zahl der hier ansäßigen Edelleute sehr groß war. Theils ganz verschwunden, theils noch in Ruinen vorhanden, sind:
Aichelberg mit dem Thurnberg | Randeck, bei Neidlingen. | |
Diepoldsburg, bei Unterlenningen. | Roßwälden. | |
Erkenberg, bei Neidlingen. | Schlattstall. | |
Gutenberg. | Schloßberg, bei Dettingen. | |
Hahnenkamm, bei Bissingen. | Sperberseck, bei Gutenberg. | |
Kirchheim. | Sulzburg, bei Unter-Lenningen. | |
Kontzenbrühl, bei Dettingen. | Teck, bei Owen. | |
Lichteneck, bei Hepsisau. | Tiefenbach, bei Dettingen. | |
Lichtenstein, bei Neidlingen. | Tummnau, in Notzingen. | |
Limburg, bei Weilheim. | Wielandstein, bei Ober-Lenningen. | |
Mannsberg, bei Dettingen. | Windeck, bei Neidlingen. | |
Neidlingen. |
Kleinere Edelsitze, wie in Owen, Weilheim etc. wird die Ortsbeschreibung so viel als möglich aufführen. Von größern Schlössern ist nur noch das in Kirchheim erhalten.
Die Zahl der abgegangenen Orte ist ebenfalls groß, wovon der Grund theils in den verheerenden Kriegen des Mittelalters, theils in der Übersiedlung in größere, eine höhere Sicherheit gewährende, Orte liegt. Als solche, welche unzweifelhaft besondere Wohnplätze waren, sind zu nennen:
Bettenhart, bei Kirchheim. | Pippendorf, bei Ohmden. | |
Bol, bei Owen. | Schlichingen, bei Notzingen. | |
Denzendorf, bei Kirchheim. | Schuppenhof, bei Owen. | |
Kinne, bei Bissingen. | Summerhart, bei Kirchheim. | |
Lindach, bei Kirchheim. | Wangen, bei Kirchheim. | |
Mannsberg, bei Dettingen. | Westernach, bei Kirchheim. | |
Niederweiler, bei Jesingen. | Zipfelhausen, bei Hepsisau. | |
Ortenhofen, bei Kirchheim. |
Das Landgericht scheint in Kirchheim seine Stätte gehabt zu haben; s. dort.
- ↑ Diese Erwerbungen des Klosters s. in dem Cod. Lauresh. II. S. 473 etc. und III. S. 60-81.
- ↑ Dieß nach den Berichten, welche 1552 wegen Abfassung des Landrechts eingefordert wurden. Vergl. auch C. G. v. Wächters Handb. des württ. Privatrechts, I. 209 und 221, – „Aycheln weiß“ hier gleichbedeutend mit „zu gleichen Theilen.“ v. Schmid schwäb. Wörterbuch S. 158.
- ↑ Er gestattete, daß die Beichtväter sie unter Anderm lossprechen „a peccatis omnibus . . . et signanter super deflorationibus et concubinatubus cum mulieribus et solutis, nec non incestus cum sanctimonialibus et sororibus professis, Beguttis et aliis personis secularibus, que continentiam domino vouverunt termporibus retroactis perpetratis, quibus saltem vitiis vos illaqueatos noueritis et quilibet vestrum se illaqueatum nouerit“ etc. (Abgedruckt bei Sattler. IV. Beil. 37.)
- ↑ Seine Kameraden sagten aus, er habe erzählt, „seine Mutter und er fahren alle Nacht auf einem Hund durch das Kamin zu den drei Linden hinaus, ein schwarzer Butzenmaukeler mache auf einem Horn auf, und reite auf einem Bock herum; man esse und trinke rechtschaffen und tanze mit Katzen und Ofengabeln,“ – Die Phantasie trat auch in der Zeller Untersuchung von 1702 in ziemlich gleicher Form auf.
« Kapitel A 6 | Beschreibung des Oberamts Kirchheim | Kapitel B 1 » | |||
Für eine seitenweise Ansicht und den Vergleich mit den zugrundegelegten Scans, klicke bitte auf die entsprechende Seitenzahl (in eckigen Klammern).
|