Beschreibung des Oberamts Leutkirch/Kapitel A 7

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VII. Geschichtlicher Überblick und Alterthümer.


1. Politischer Zustand.


Unter den Nachrichten, welche wir den Schriftstellern der Griechen und Römer über die Gegenden zwischen den Alpen und der obern Donau verdanken, findet sich keine, welche zunächst nur auf unsern Bezirk oder auf einen einzelnen in demselben enthaltenen Punkt mit Bestimmtheit zu beziehen wäre. Nur so viel läßt sich aus denselben entnehmen, daß die Wohnsitze der Vindelicier, eines kriegerischen und räuberischen Volkes, wahrscheinlich celtischer Abkunft, sich auch über diese Gegend erstreckten, und daß insbesondere derjenige vindelicische Stamm, welcher den Namen Estionen führte, und dessen Hauptstadt Kempten (Campodunum) war, vielleicht auch noch die südöstlichen Theile dieses Bezirkes bewohnte. (S. OA. Beschr. v. Wangen S. 98). Als nach der Überwindung der Vindelicier durch Tiberius mit den übrigen Süddonauländern auch Oberschwaben dem großen römischen Reiche einverleibt wurde, was unter der Regierung des Kaisers Augustus im J. 15 unserer Zeitrechnung geschah, machte das jetzige Oberamt Leutkirch einen Theil der Statthalterschaft oder Provinz Vindelicia oder Rätia secunda aus, deren Hauptstadt und Präfectur-Sitz die von den Römern angelegte Kolonie Augusta oder Augsburg war. Von den mit Sicherheit bekannten alten Römerorten war der nächste die eine kleine Stunde von der nördlichen Oberamtsgränze an der Iller gelegene Veste Cœlius mons oder das heutige Kellmünz. Nicht unwahrscheinlich ist auch, daß das benachbarte Kißlegg unter dem Namen Cassiliacum von den Römern mit einer Besatzung versehen war, und fast gewiß, daß sie bei Isny einen festen Ort unter dem Namen Vemania besaßen. Nachdem im 4ten Jahrhundert die Schwaben oder Allemannen sich des Landes vom Bodensee bis an die untere Iller bemächtigt hatten, waren die drei genannten Orte römische Grenzposten, woraus zu schließen ist, daß der| disseitige Bezirk zu seinem größeren Theile, wo nicht ganz, schon im vierten Jahrhundert aufgehört hatte, eine Besitzung der Römer zu seyn, und nun deutsche Bewohner hatte. Diese, die Suev-Allemannen, waren anfänglich unabhängig. Als aber die nördlichen Allemannen im J. 496 von den Franken geschlagen worden waren, stellten sich die südlichen, namentlich die oberschwäbischen unter den Schutz der Ostgothen, bis auch sie 536 die fränkische Oberherrschaft anerkennen mußten. Aus der Zeit der allemannischen Volksherzoge (–748.) haben wir keine Nachrichten über unsern Bezirk; allein aus den nächstfolgenden Jahrhunderten sind es auch hier wieder größtenteils die St. Galler Urkunden, welche uns einzelne Orte und die Gaue namhaft machen, welchen der jetzige Umfang des Oberamts Leutkirch angehörte. Unter diesen Gauen erstreckte sich der Nibelgau über den größten Theil desselben, so wie über die nördlichen Theile des OA. Wangen und die angränzenden bayrischen Gemeinden. Er hatte seinen Namen wohl zunächst von der Nibel, wie die Eschach unterhalb Leutkirch bis zu ihrer Vereinigung mit der Ach heißt; übrigens ist Nibel eine in dieser Gegend überhaupt nicht seltene Benennung für Bäche, Brunnen, Teiche.[1] Seine erste Erwähnung findet man in einer Urkunde bei Neugart (n. 105.) vom J. 788 unter dem Namen Nibulgauia, wo auch eine ecclesia Nibulgauia genannt ist, worunter man den bayrischen Markt Legau versteht (s. Raiser die Wappen u. s. w. S. 23.) Außer diesem Legau scheint eine Hauptdingstätte des mehrmals erwähnten vuf Hova Ufhova gewesen zu seyn (Neug. 126. v. J. 797 n. 175. v. J. 812. n. 215. v. J. 824. 207. v. J. 820. n. 216. v. J. 824. n. 387. v. J. 860) was man für das jetzige Auenhofen (s. Ortsbeschr.) hält, aber eben so gut auf Hofs beziehen könnte. Ferner werden ausdrücklich als zu diesem| Gau gehörig folgende Orte des diesseitigen Bezirkes genannt: Lauben (Laubia in Nibalgauge) v. J. 820. Neug. n. 207. Haselburg (Hasalpuruc) J. 824. Neug. n. 216. Leutkirch (Chirichun) J. 827. n. 233. Rothis (? Roto... in Nibilkevve) J. 861. n. 396. vgl. n. 465. v. J. 872 Roten. Riedlings (Ritilines in pago Nibelgewe) J. 1043. Chron. Petersh. bei Ussermann Prodr. I, 328. Der Lage nach müssen noch im Nibelgau gelegen haben: Ausnang (Asinwanga) J. 850. Neug. n. 322. vgl. n. 148 V. J. 803. Asiningaro marca. Luttelsberg (Liutolfesperc) J. 858. Neug. n. 377 u. 378. Allmishofen (Alewigeshouun) J. 870. Neug. n. 460. Nördlich stieß der Illergau an, als zu welchem (Ilrigove) gehörig in der Petershauser Chronik (Uss. I, 318) genannt werden: Aichstetten (Eichstatt) Breitenbach (Breitinbach) Rieden (Riedin) und Oberhausen (Husin). Weil nun aber Aichstetten als Villa Eihsteti auch in der unter dem Nibelgaugrafen Steinhard bei Ausnang verhandelten Urkunde (Neug. 126.) genannt ist und sonach dem Nibelgau zuzugehören scheint, wie dasselbe auch von Rieden wahrscheinlich ist, (s. Ortsbeschr.) so ist von Herrn v. Raiser (a. a. O.) der Schluß gemacht worden, daß der Nibelgau nur ein Untergau des größern Illergau gewesen sey. Dasselbe nimmt Herr von Raiser auch vom Rammagau an. Als Gaugrafen erscheinen im Nibelgau: Gozbert, Steinhard, Waning, Rifoin (zugleich mit Waning), Roachar (zugleich Argen- und Linzgaugraf, neben Waning) Adelger, Pabo, Gozbert, Waning (neben Gozbert). Die näheren Angaben über diese Grafenreihe siehe bei Stälin W. G. I. S. 331. f. Der Gaugraf Steinhard findet sich auch im Rammagau (778. Neug. 68), und Graf Waning tauscht 838 (Neug. n. 284.) Güter, die unläugbar im Illergau gelegen haben, (z. B. Bleß und Batzenhofen bei Erolzheim) vom Stift Kempten (s. Ortsbeschr. unter Aitrach) ein, weil sie ihm gelegener waren. So scheint Waning auch Graf des Illergau’s gewesen zu seyn, und dieses ganze Verhältniß für Raisers Vermuthung zu sprechen. | Auch der Argengau scheint in unsern Bezirk eingegriffen zu haben, wenn das Crimolteshova der Urkunde v. J. 809 bei Neug. n. 167. in Grimmelshofen Gem. Gebratzhofen gesucht werden darf (s. Ortsbeschr). Unentschieden auf der Grenze zwischen diesem und dem Nibelgau liegen Urlau und Willerazhofen s. Stälin S. 284. Ob auch der Rammagau von Ochsenhausen her, und westlich bei Wurzach der Heistergau, und somit die Folcholtsbaar hereingereicht haben, wissen wir nicht zu sagen, ist aber nach der Lage der Gegend nicht unwahrscheinlich. Eben so wenig, als die Gränzen der Gaue, lassen sich die Territorien der erblichen Dynasten mit Bestimmtheit angeben, welche im 11ten Jahrhundert, nach dem Verfall der Gau-Verfassung an die Stelle der alten Gaugrafen traten, so daß wir uns hier auf ganz allgemeine Angaben beschränken müssen. Auch in diesem Bezirke, wie in den umliegenden von Wangen, Ravensburg und Waldsee sind die Besitzungen des mächtigen Geschlechtes der Welfen beurkundet und zwar hier durch Schenkungen an das Kloster Weingarten. Nächst ihnen waren ohne Zweifel die Abkömmlinge des in diesen Gegenden reich begütert gewesenen allemannischen Herzogsstammes (Stälin S. 243.559), die Grafen von Bregenz-Buchhorn, früher Grafen des Argen- und Linzgau’s, Herren verschiedener Theile des jetzigen Oberamts Leutkirch. Wenigstens deutet hierauf die Schenkung Adelhard’s von Aichstetten (s. Ortsbeschr.); und später (1128) erscheint Gr. Rudolf von Bregenz als Schirmvogt des Klosters Ochsenhausen begütert. Ferner war das alte Geschlecht der Edlen von Otterswang im Besitze von Wurzach (s. d.). Im Illerthal, wo die Grafschaft Kelmünz über die nördlichsten Theile unseres Bezirkes sich erstreckte, waren schon um 1100 mehrere Familien begütert, die zum Theil nicht in dieser Gegend sassen, wie die Wildenberg aus Graubündten, die Stifter des Klosters Roth, die Wolfoldesschwendi (s. Thannheim) u. A. Unter den Klöstern erhielt St. Gallen schon im 8ten Jahrhundert| viele Vergabungen in der Umgegend Leutkirchs, die sich im 9ten und 10ten Jahrhundert immer vermehrten, und zu einem ansehnlichen Landesbesitz anwuchsen, wozu wahrscheinlich auch die nachmalige Herrschaft Zeil gehörte. Nicht minder erhielten Weingarten und Kempten, letzteres besonders im Illerthale schon frühe Güter in diesem Bezirke. Von Leutkirch selbst aber und den Freigemeinden läßt sich nicht nachweisen, daß sie in dieser Periode einen Herren gehabt hätten.

Gegen das Ende des 11. Jahrhunderts stieg die Macht der Welfen, welche ihre Besitzungen im Norden des Bodensee durch Wegnahme vieler St. Gallenscher Klostergüter, durch das Erbe des Grafen Otto von Buchhorn (1089) und durch die Fehde mit Ulrich und Mangold von Bregenz (1093) in der Art vermehrten, daß sie einen großen Theil auch dieses Bezirkes in ihren Besitz bekamen.

Ihre Nachfolger waren die Hohenstaufen, die jedoch gegen das Ende ihrer Blüthe viele Güter als Dienst- und Soldlehen hingaben. Nach ihrem Fall änderte sich der Besitzstand vielfältig. St. Gallen verlor gegen das Ende des 13. Jahrhunderts fast alle seine diesseitigen Güter. Wurzach kam an das Haus der Waldburge (1300. S. Ortsbeschreibung), Waltershofen an die Schellenberge und von diesen ebenfalls an die Waldburge. Zeil, die Freigemeinden und Leutkirch wurden an die Montfort verpfändet, von welchen Zeil vorerst als Pfandschaft, später als Reichslehen an die Waldburge kam. Die Herrschaft Marstetten gieng als Kemptensches Lehen an verschiedene Edle, zuletzt durch Kauf an Waldburg-Wurzach über, wie denn das Waldburg’sche Haus auch die Petershausen’schen Güter und die Reichsritterschaftliche Herrschaft Altmannshofen acquirirte. Von benachbarten edeln Geschlechtern hatten die Erolzheim, Ellerbach, Schellenberg u. a. besonders im Illerthal Besitzungen. Die Stadt Leutkirch, geschützt durch ihre Bündnisse mit den Reichsstädten behauptete ihre Unabhängigkeit und wurde Reichsstadt, während die| Freigemeinden mit der Landvogtei an das Erzhaus Österreich kamen und in der Folge dessen Unterthanen wurden. Zu ansehnlicher Blüthe erhob sich das Kloster Roth, das seine Güter durch Kauf und Schenkung vermehrte und sich in die Reihe der unmittelbaren Reichsabteyen stellte, während Ochsenhausen und Weingarten ihre diesseitigen Besitzungen ebenfalls ausdehnten.

So bildete sich allmählig der unter acht Herren getheilte Besitzstand des Bezirkes aus, der bis zu dem Anfang dieses Jahrhunderts bestand, und oben S. 3 angegeben worden, im Einzelnen aber aus der Ortsbeschreibung näher zu ersehen ist.

Der Reichsfriedens-Hauptreceß (1803) führte die Veränderung herbei, daß der Graf von Wartemberg die aufgehobene Abtey Roth nebst Gebiet, und der Graf Schäsberg das ochsenhausische Amt Thannheim als Reichsgrafschaften erhielten. Das Weingarten’sche Amt Ausnang (Gem. Hofs) das an Nassau-Oranien fallen sollte, sequestrirte Österreich und behielt es durch Vertrag von 1804. Die Reichsstadt Leutkirch fiel als Mediat-Stadt dem Kurfürsten von Bayern zu.

Durch den Preßburger Frieden von 1805 und die Rhein-Bundesacte vom 12. Juli 1806 verlor Österreich seine Besitzungen in Schwaben; die reichsständischen und ritterschaftlichen Herrschaften wurden mediatisirt, und kamen unter die Oberhoheit der Könige von Bayern und Württemberg, und zwar die Fürsten von Zeil und Wurzach, und die Grafen von Wartemberg-Roth und Schäsberg-Thannheim unter die Württembergische, die Fürstlich Wolfegg’sche Herrschaft Waltershofen unter bayrische Souveränität. Auch erhielt Bayern die österreichische sogenannte obere Landvogtey und das Amt Ausnang. Durch den Staatsvertrag vom 18. Mai 1810 aber trat die Krone Bayern alle ihre Besitzungen und Rechte im dermaligen Oberamtsbezirk an Württemberg ab, welches nun in den alleinigen Besitz desselben gelangte und daraus in demselben Jahr ein eigenes Oberamt mit dem Sitz in Leutkirch bildete.

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2. Kirchliche Verhältnisse.


Die Pflanzung und Ausbreitung des Christenthums unter den Bewohnern dieser Gegenden ist das Werk der irischen Glaubensboten, der Heiligen Columban und Gallus, und der Jünger des Letztern, Mang und Theodor, welche in der ersten Hälfte des 7ten Jahrhunderts vom Allgäu, namentlich aber von Bregenz und Kempten aus, ihre segensvolle Wirksamkeit theils unmittelbar, theils mittelbar auch über unseren Bezirk ausdehnten.[2] Die älteste urkundlich erwähnte Kirche ist die „Leutkirch" selbst, Chirichun, v. J. 827.

Der ganze Bezirk liegt in dem Sprengel des ehemaligen Bisthums Constanz. Die Pfarreien waren größerntheils dem Landcapitel Isny, einige auch den Landcapiteln Dietenheim und Wurzach zugetheilt. So lange Archidiaconate bestanden, gehörten die beiden letzteren Capitel zum Arch. Illergau, das erstere zum Arch. Allgäu.

a) Dem Landcapitel Isny gehörten an: Leutkirch, Aichstetten, Aitrach, Altmannshofen, Diepoldshofen, Gebratzhofen, Engeratzhofen, Meratzhofen, Herlatzhofen, Reichenhofen, Zeil, Urlau, Willerazhofen, Hofs, Seibranz, Waltershofen.

b) Dem Landcapitel Wurzach: Wurzach, Ellwangen, Hauerz, Threerz.

c) Dem Landcapitel Dietenheim: Berkheim, Haslach, Kirchdorf, Ober-Opfingen, Thannheim.

Alle diese katholischen Pfarrstellen sind jetzt in dem im Jahr 1810 gebildeten Decanatsbezirk Leutkirch vereinigt, und seit 1817 dem Landesbisthum Rottenburg untergeordnet. Nur wenige Parzellen, welche in der Ortsbeschreibung bemerkt werden, sind als Filialien auswärtiger Pfarreien den Decanaten Wangen und Waldsee zugetheilt.

Kloster-Stiftungen und geistliche Vereine bestanden: a) die Prämonstratenser- oder Norbertiner-Reichsabtey| Roth; b) das Collegiatstift Zeil; c) zwei Frauenklöster Franciscaner-Ordens in Leutkirch und Wurzach, und d) ein Franziscaner-Layenbruderhaus auf dem Heiligkreuzberg bei Wurzach.

Die Reformation fand nur in Leutkirch bleibenden Eingang, welche Stadt eine evangelische, dem Decanat Ravensburg zugetheilte Pfarrei mit zwei Geistlichen hat.


3. Besondere Schicksale des Oberamtsbezirks.


Die bedeutendsten Calamitäten, von welchen uns die Geschichte Oberschwabens Kunde giebt, theilte der Bezirk mit der ganzen Umgegend; einige derselben suchten ihn in besonderem Grade heim. Die verheerenden Einfälle der Ungarn wurden besonders den nördlichen Theilen sehr fühlbar. Eine weit verbreitete Pest im Jahr 1470 und ebenso 1574 rieb einen großen Theil der Bevölkerung, an manchen Orten weit über die Hälfte, auf. Im Bauernkrieg 1525 gieng aus diesem Bezirk eines der gefährlichsten Rebellenhäupter hervor, der Pfarrer Florian aus Aichstetten, der sich an die Spitze der empörten Roth’schen und Waldburg’schen Bauern stellte und aus ihnen den Nieder-Allgäuer Haufen bildete. Unter seinen Befehlen stand als Unteranführer ein Müller aus Ober-Roth. Dieser Haufe plünderte das Kloster Roth, zerstörte das Schloss Marstetten, und belagerte im Verein mit dem Seehaufen Wolfegg und Waldsee. Von Truchseß Georg bei Essendorf mit Verlust zurückgeschlagen zog er sich nach Wurzach, wo er eine Niederlage erlitt und sich größtentheils unterwarf. (S. Wurzach.) Allein nach Entfernung des Truchseßen griff er von neuem zu den Waffen und verschanzte sich zu Berkheim und Thannheim. Hier von dem aus Franken zurückgekehrten Truchseß Georg angegriffen, gieng ein Theil über die Iller der Luibas zu, wobei Berkheim, Zell und einige andere Orte eingeäschert wurden. Endlich ergaben sich die Aufrührer, weil der Bundeshauptmann das drastische Mittel anzuwenden begonnen, ihre Dörfer und Höfe niederzubrennen.| Der Müller von Oberroth wurde enthauptet, Florian aber hatte sich schon früher eines Mordes wegen vor seinen eigenen Leuten in die Schweiz flüchten müssen, von wo an nichts mehr von ihm verlautete. – Ungeachtet dieser Zerrüttungen erholte sich jedoch die Gegend bald wieder, und man kann wohl mit Grund behaupten, daß sie in Hinsicht auf Gewerbe, Handel, Wohlstand und Stärke der Bevölkerung im 16ten Jahrhundert ihren höchsten Flor erreichte, welchen aber im 17ten der 30jährige Krieg auf die traurigste Weise und für lange Zeit zernichtete. Schon in den ersten Jahren desselben verließen gegen 2000 Einwohner diese Gegend (im Jahr 1623), und zogen nach Österreich und Ungarn, von welchen über 100 durch Fahrlässigkeit der Schiffleute zwischen Ulm und Elchingen in der Donau ertranken. In den Jahren 1632 und 33 war die Gegend selbst der Kriegsschauplatz, wo besonders die Schweden bis zu ihrem Abzug nach der Nördlinger Schlacht ihren Aufenthalt mit Raub, Brand und Unmenschlichkeiten bezeichneten. Neue Einfälle und Mißhandlungen, nicht geringer als die früheren, erfolgten noch in den letzten Jahren des Krieges. Hunger und Seuchen, die natürlichen Folgen dieses Jammers, wütheten hier wie nicht leicht anderswo. Namentlich starben in den Jahren 1634–35 mehrere Ortschaften fast gänzlich aus, und als der Friede wieder hergestellt war, lag die ganze Gegend so verödet, daß es an Händen gebrach, um die Felder auch nur nothdürftig bebauen zu können. In der Herrschaft Zeil z. B., welche 1620 über 1500 Unterthanen gezählt hatte, fanden sich 1648 deren noch 230. Mehrere kleine Orte standen von allen Einwohnern verlassen. Die Herrschaften und Klöster schickten Werber auf die Landstraßen und in die Schweiz und boten theils unentgeldlich, theils gegen einen unbedeutenden Ehrschatz ganze Hofgüter mit einer Abgabenfreiheit von 3–10 Jahren an. So kamen mehrere Schweizerfamilien in den Besitz von Höfen, deren Nachkommen sie noch inne haben. Im Zeil’schen konnte ein einwandernder Bauer gegen | Entrichtung eines Dublon einen Lehenhof auf den Bergen und gegen zwei Dublonen einen in der bessern Thalgegend erhalten. – Auch der Spanische Successions-Krieg führte mancherlei Ungemach herbei, da Churfürst Max Emanuel und die Franzosen das Illerthal, die Österreicher Leutkirch, Zeil und Wurzach besetzt hielten. In den Zeiten der Revolutionskriege war es besonders das Jahr 1800, welches dem mit Einquartierungen und Lieferungen geplagten, und von den zuchtlosen Heerhaufen der Franzosen mißhandelten Bezirk empfindliche Wunden schlug. Vom 11. Mai bis den 10. Juni war das Illerthal der Schauplatz fortwährender Gefechte. Die Schuldenlast, welche die verschiedenen Corporationen dieses Bezirks so schwer bedrückte, bis die väterliche Fürsorge der gegenwärtigen Regierung auf Abhülfe dachte, war zum größeren Theile ein Vermächtniß jener drangvollen Zeiten.


4. Alterthümer.


A. Römische.
Einige römische Münzen ausgenommen (namentlich eine bei Aichstetten gefundene schöne Faustina aus Silber), welche sich größerntheils in dem Cabinet Sr. Durchlaucht des Fürsten von Zeil befinden, weiß man nichts von Überbleibseln aus dem Alterthum, welche unzweifelhaft den Römern zugeschrieben werden könnten. Es finden sich keine Anticaglien, noch weniger Gebäude-Überreste oder Inschriften, welche ein solches Zeugniß ablegten. Es fehlt zwar nicht an deutlichen Spuren ansehnlicher Befestigungs-Anlagen, so wie an Grabhügeln, deren Inhalt auf kriegerische Bewohner dieser Gegend schließen läßt, allein es ist sehr schwer, das Eigenthum der deutschen aus der nachrömischen Zeit, oder gar der Celten aus einer früheren Periode von dem Römischen mit Sicherheit auszuscheiden. Weil jedoch nach dem Obengesagten der Aufenthalt der Römer in diesem Bezirk keinem Zweifel unterliegt, und angenommen werden muß, daß bei der Nähe der viel| angefochtenen Reichsgrenze es auch hier an Vertheidigungsanstalten und Straßenverbindungen nicht gefehlt haben konnte, so stellen hier wir kurz Alles das zusammen, was in dieser Hinsicht zu unserer Kenntniß, und theilweise eigener Anschauung gekommen ist, wobei wir namentlich in Beziehung auf die Gegend von Aichstetten die Mittheilungen des dortigen Herrn Pfarrers Fürst, Mitglied des Vereins für Vaterlandskunde, (Württembergisches Jahrbuch 1835. S. 398 ff.) und die Beobachtungen des Herrn Topographen Paulus dankbar benützen.

Daß die Römer eine Straße zur Verbindung ihrer festen Punkte Vemania (bei Isny) und Kelmünz gezogen haben, ist eben so wahrscheinlich, als es vergeblich seyn würde, ihre Spuren noch nachweisen zu wollen, da nicht leicht eine geradere Richtung aufgefunden werden kann, als die ist, welche die gegenwärtige Straße von Isny nach Leutkirch, Aitrach und ins Illerthal einhält, und also die neue Straße auf der Grundlage der alten fortzulaufen scheint. Allein, auch wo sie von einander abweichen mögen, haben sich doch nicht leicht die Spuren des alten Weges erhalten, da das locale Material eine Anlage für lange Dauer nicht begünstigt. (S. Oberamtsbeschreibung v. Wangen S. 113). Eine solche Abweichung ist vielleicht nur in der Gegend von Altmannshofen anzunehmen, wo „der alte Postweg“ zwischen dem Blutsberg und Buchkapf hindurch gerade nach Aitrach zieht, südwärts aber gegen Leutkirch ein alter Weg den Hohberg hinansteigt, und auf dem Kamm fort in dem Leutkircher Wald als künstliche Anlage („Hochsträß“) deutlich erkennbar, nach Leutkirch läuft. Von einer Römerstraße, welche von Aitrach oder Marstetten über Threerz nach Hauerz und Wurzach gezogen seyn soll, findet sich nichts, als daß man bei Wurzach beim Torfstechen auf eine gepflasterte Straße gekommen seyn will. Ebensowenig läßt sich eine Straße nach Kißlegg nachweisen.

Hin und wieder ist die angegebene Straße von Vemania nach der Iller von Überbleibseln fester Plätze,| Schanzen und Grabhügeln begleitet, wobei es aber, wenn jene wirklich römisch wären, auffallen müßte, daß sie zum Theil nicht der feindlichen, sondern der heimathlichen Seite zugekehrt sind. Am meisten dürfte das römische Alterthum der Befestigung zu vindiciren seyn, welche in alten Zeiten den Hohberg (jetzt Wilhelmshöhe) über der Stadt Leutkirch krönte, wohin die Sage ein Schloß, Bolanda genannt, verlegt. Im Jahr 1658 wurden Ziegel, Mauerstücke, Hacken und dergl. aufgegraben, und zu verschiedenen Zeiten römische Münzen gefunden (s. Loy, Geschichte von Leutkirch, S. 15 und 17). Da nach Obigem hier die Reichsgrenze anzunehmen ist, so muß dieser dominirende Punkt von Wichtigkeit gewesen seyn. Auf dem Buchkapf bei Aichstetten findet sich eine wohlerhaltene Schanze, deren innerer Raum mit Inbegriff des Walls 446 Quadratfuß beträgt. (Das Nähere siehe Württ. Jahrb. a. a. O.) Gerade nördlich von dieser über dem waldigen Bergabhang bei St. Johann sieht man eine andere viereckige Schanze, deren Namen Bauernschanze wohl deutlich genug auf ihre Entstehung im Jahr 1525 hinweist. Eine kleine Verschanzung umgiebt auch einen Theil des Wäldchens Hardt, wovon gleich unten. Weiter hinab sieht man in der Nähe von Mooshausen im Walde Spuren alter Verschanzungen. (S. auch Kronwinkel in der Ortsbeschreibung.) Die am besten erhaltene und regelmäßigste Schanze liegt 3/8 Stunden nördlich von Thannheim, am Abhang der bewaldeten Höhe nach dem Illerthal. Sie führt – nach den gefälligen Mittheilungen des Herrn Oberamtsarztes Dr. Fricker und des Herrn Rentbeamten Eggmann – den Namen Tafel und – in frühern Schriften – Tanzlauben, ohne Zweifel von dem schön geebneten Boden des innern Raumes. Die Volkssage weiß hier von Hexentänzen, Geistererscheinungen u. dergl. zu erzählen. Wenn gleich auch diese Befestigung bisweilen das „Bauernschänzle“ genannt wird, so ist ihre Anlage doch wohl älter, und im Bauernkriege nur wieder benützt worden. Sie kommt ganz mit dem Buch bei Wangen | (s. Oberamtsbeschreibung von Wangen S. 112) überein, ist ein vollkommenes Quadrat von 155 Schritten auf jeder Seite, hat einen 4 Schritt breiten Graben und einen mannshohen, an den Ecken noch höheren, Wall. Eine breite Einfahrt befindet sich auf der Ost-, eine engere auf der westlichen Seite. Endlich ist 1/8 Stunde westlich von Berkheim der Heidenbühl zu bemerken, an dessen Fuß Befestigungen, nebst Waffenstücken, Hufeisen, Münzen aufgefunden wurden. Siehe Berkheim.

Grabhügel. Fünf solche wurden in dem Hardt, einer kleinen Waldfläche, 3/4 Stunden nördlich von Aichstetten von Sr. Durchlaucht dem Fürsten von Zeil entdeckt und die Aufgrabung des größten derselben veranstaltet. Der Inhalt (eine schöne Fibula, Metallstücke, ein Schlüssel etc.) befindet sich in der Sammlung des Herrn Fürsten, wie auch eine Lanze und ein Schwert, die man in Aichstetten selbst wahrscheinlich aus alten Grabstätten nebst andern Dingen erhoben hat. Ein ganz ähnlicher Waldfleck ist das sogenannte Härdtle beim Sophienhof (Gemeinde Thannheim) wo Herr Paulus gegen 14 Grabhügel wahrnahm.

Eigenthümlich ist an diesen Grabstätten, daß sie in der Thalebene sich finden, während solche Hügel anderwärts auf Höhen und Landrücken in der Regel angetroffen werden.


B. Deutsche Alterthümer.
Das merkwürdigste unter diesen war die alte Malstätte oder der Landgerichtsplatz auf der Haide bei Leutkirch. An dem Waldstück Haidschachen auf dem Punkt, wo die jetzige Straße von Leutkirch nach Wurzach die alte Landstraße durchschneidet, welche von Gebratzhofen nach Mailand und Niederhofen führt und in alten Zeiten viel befahren wurde, um den Leutkircher Zoll zu umgehen – stand die alte Landgerichtscapelle auf freiem Haidboden, die keinen andern Herrn als die Gesammtheit der Freien hatte, die hier ihre Gerichte hielten. Dabei war das Haidbild, oder der in Stein ausgehauene Mallus, der| Gerichtsstuhl, der entfernt wurde, als man im Anfang des 16ten Jahrhunderts das Landgericht von Leutkirch weg nach Isny verlegte. Auch die Capelle ist längst verschwunden. Schon in der Mark-Beschreibung vom Jahr 1594 heißt es von dieser Capelle: „ist niedergefallen,“ und auf ihrer Stelle steht die im Jahr 1658 gesetzte Grenzsäule zwischen der ehemaligen Landvogtei und dem Zeil’schen Gebiet oder der Dicke.

An Ritterburgen war auch dieser Bezirk nicht arm; aber fast alle sind bis auf einige Spuren verschwunden, so z. B. Albers (Gemeinde Gospoldshofen), Blutsberg (Gemeinde Altmannshofen), Burkardshofen (Gemeinde Diepoldshofen), Dietenberg (Gemeinde Spindelwaag), Hauerz, Hünlishofen (Gemeinde Diepoldshofen), Kronwinkel (Gemeinde Thannheim), Rothis (Gemeinde Hofs), Schelleneigen (Gemeinde Berkheim), Waizenhofen (Gemeinde Altmannshofen).

Nur Marstetten (Gem. Mooshausen) zeugt noch in schönen Ruinen von seiner ehemaligen Größe und Festigkeit. Auch von dem alten Schlosse Zeil sind noch einige wenige Überreste vorhanden.

Bewohnte Schlösser sind: Zeil, Wurzach (altes und neues Schloß), Roth (ehemalige Abtei), Thannheim (ehemalige Expositur). Erhalten ist auch das kleine Schloß Altmannshofen und das ehemalige Furtenbachsche Schlößchen Hummelberg bei Leutkirch, ein Privatgebäude.

Abgegangene Orte lassen sich mit Bestimmtheit keine angeben, mit Ausnahme des Ortes Batzenhofen (G. Kirchdorf) und eines Zackenhofen, das in der Nähe der Stadt Leutkirch gelegen haben muß.[3] Zu kleinen Weilern und Höfen sind besonders im dreißigjährigen Krieg einige Orte herabgekommen, z. B. Oy, Kronwinkel, Haizen, Attenhofen, Lampertsried. Von Namensvertauschungen sind Beispiele: Arnholz, jetzt Laubeck; Manzenweiler, jetzt Ergach; Oy,| jetzt Sophienhof; Wielands, jetzt St. Verena; mit eben diesem St. Verena ist der ehemalige Weiler Eppenberg oder Eppen vereinigt worden, nachdem man die Gebäude abgetragen hatte. Die Namen Geboldshofen und Hacken gingen in dem allgemeineren Starkenhofen unter.

Erwähnung verdienen endlich auch die alten steinernen Kreuze, welche in diesem Bezirke hin und wieder an Kreuzwegen, z. B. zwischen Starkenhofen und Seibranz, bei Ellwangen, Kirchdorf, Oberopfingen, angetroffen werden. Sie sind gewöhnlich 5–6 Schuh hoch, 3 breit und einen dick. Noch in der Mitte des 16. Jahrhunderts hat man Beispiele, daß ein Todtschläger verurtheilt wurde „des entleibten Sel zu Gedechtnus, an die Buoß, da ihme des entleibten Wittfraw oder Freünd die Statt anzeigen werden, ain gut stajne Kreütz uffzurichten vnd zu setzen.“[4] Während dieß die geschichtlich bekannte Veranlassung zu diesen Kreuzen ist, gibt ihnen die Volkssage eine andere Deutung, indem man behaupten will, daß sie an den Stellen errichtet worden seyen, wo die deutschen Kaiser bei ihren Fahrten durch das Reich Rast gehalten hätten.

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Die freien Leute und das Landgericht auf Leutkircher Haide und in der Pürs.

[5]

Drei Gemeinden von ausgedehntem Umfang in der südlichen Hälfte des Oberamtsbezirkes, Gebratzhofen, Herlatzhofen und Wuchzenhofen, zeigen etwas Gleichartiges, auf eine gemeinsame Entwicklung in alter Zeit Deutendes. Während rings um dieselben kein noch so kleiner Gemeindebezirk ist, der nicht Spuren eines oder mehrerer Rittersitze aufwiese, und während ringsum fast alle Güter in alten| Lehensverbindungen aller Art stehen, findet sich in den genannten drei Gemeinden auch nicht die entfernteste Erinnerung an irgend einen Herrenhof oder Ministerialensitz.[6] Die Bauernhöfe sind freieigen mit Ausnahme sehr weniger, die zum Theil erst in relativ neuerer Zeit in Feudalnexus getreten sind, oder kirchlichen Stiftungen angehören. Auch die Bildung der Ortsnamen ist fast durchgängig gleichartig; sie bestehen aus altdeutschen Personennamen mit der Endung hofen. Diese Gemeinden begreifen die ehemals sogenannten freien Leute auf Leutkircher Haide in sich. Die Geschichte gibt über den Ursprung und die älteste Verfassung dieser Freigemeinden keine Auskunft. Die erste ausdrückliche Erwähnung der Freien finden wir in dem Pfandschillingsbrief des Kaisers Ludwig vom Jahr 1330 (Wegelin n. 8), wonach dem Grafen Hugo von Bregenz versetzt werden: „Lütkhirch die Statt, und die fryen Lüth daby.“ Daß sie aber seit langen Zeiten frei waren, erhellt aus dem Freiheitsbrief, welchen ihnen derselbe Kaiser 1337 ertheilte (Wegelin n. 4): „daß die freyen Leuth auf Leutkircher Hayd, sie seyen Frauen oder Mann, Pfaffen oder Layen, das Recht von Alter hergebracht habent, wo sie hinfarend, es sey in des Reichs Stätte, oder in ander Stätte, daß In ihr Gut darnach dienen soll, sie sollen auch nach ir Todt niemand vallen noch erben, dann ir recht erben, auch soll sy niemand pfänden, noch nöthen, noch für keinen Herren geen, dem sie jetzo versetzet seyn, auch für den sy fürbaß versetzet oder verkümmert werdent u. s. w.“. Außer den genannten geschlossenen Bezirken saßen solche Freie auch mehr vereinzelt in dem ganzen Umfang des großen Distrikts, welchen man von der freien Jagd die freie Pürs nannte, und der sich bis an die Schussen bei und um Altdorf und Ravensburg, und von da an bis an den Bodensee auf der einen Seite, auf | der andern an die Grenzen der Grafschaften Kempten und Rothenfels bis auf den Arlberg, von hier mit Inbegriff der vor demselben gelegenen Herrschaften Bregenz, Feldkirch, Pludenz, Simmerberg sammt Hohenegg und Neuburg, den Rhein hinab bis wieder an den Bodensee erstreckt. Die zahlreichsten Freien in dem Pürsdistrikte waren die der alten Grafschaft Eglofs (s. O.A. Beschr. v. Wangen S. 164) und des untern und obern Sturzes. Das Obengesagte scheint darauf zu deuten, daß diese Freien nicht, wie man von andern geschlossenen Reichsdörfern annimmt, erst aus der Zersplitterung des Herzogthums Schwaben oder nach dem Erlöschen der hohenstaufenschen Dynastie hervorgingen, sondern daß sie entweder ursprünglich Gemeinfreie waren, welche, während andere dieser Art immer mehr herabgedrückt, allmälig zur Unterthanenschaft herabsanken, durch irgend ein Zusammenwirken glücklicher Umstände in ihrer alten Verfassung sich erhielten, oder daß sie, was wahrscheinlicher ist, ursprünglich fiscalini oder servi regii waren, die ihre Manumission aus den domaniis imperii vom Kaiser mit Geld erkauften. Dieß mit Wegelin (S. 37), Dacheröden (Verf. eines Staatsrechts der fr. Reichsdörfer S. 59) u. A. als das Wahrscheinlichste anzunehmen, bestimmt uns hauptsächlich die urkundliche Nachricht von den Freien von Eglofs, die sich olim pecunia propria reichsfrei gekauft hatten (s. O.A. Beschr. von Wangen a. O.). Wo solche Freie vereinzelt waren, wie in der Pürs, sind sie in der Folge unter die Landeshoheit der Dynasten und Herren gekommen, in deren Territorien sie saßen und in deren Schutz sie sich begeben hatten; wo sie eine ungetrennte Masse bildeten, wie auf der Haide, oder wenigstens die Mehrzahl ausmachten, wie im Eglofsschen, da hat sich ihre Unmittelbarkeit länger erhalten. Ein großer Theil der Freien wohnte rings um die alte Leutkirche her, und es ist nicht zu bezweifeln, daß die Bewohner des Orts, welcher sich um dieselbe allmälig bildete, selbst zu den Freien gehörten, bis der zu einer Stadt erwachsene Ort sich eine | selbstständigere Gestaltung zu geben anfing, s. unten Leutk. in der Ortsbeschr. Der Komplex der Freien bildete eine Freigrafschaft, welche die Montforte ums Jahr 1300 als Pfand vom Reiche inne gehabt zu haben scheinen. In der unten (Ortsbeschr. Amt Oberzeil) angeführten Urkunde vom Jahr 1311 sagt Kaiser Heinrich: Dietegeno de Castell pro 800 marcis . . comitatum nostrum in Cil, emptum („eingelöst" wie es wahrscheinlich ist, nicht erkauft) a quondam nobili viro, Rudolfo comite de Monteforti, videlicet castrum Cil cum . . attinentiis etc. obligavimus. Was nun unter diesen Zubehörden zu verstehen sey, ergibt sich aus dem im Jahr 1313 (nachdem übrigens die Stadt Leutkirch schon wieder befreit war, s. unten Leutkirch) im Namen des Reichs ausgestellten Konsensbrief des Erzbischofs von Köln, wo der Gegenstand dieser Verpfändung so bezeichnet ist: castrum in Cil cum comitatu et oppido dicto Lütkirch. Die Verpfändung Friedrichs des Schönen an die Grafen von Bregenz, deren die Bestätigungs-Urkunde Ludwigs des Bayern vom Jahr 1330 erwähnt (Wegelin n. 7), lautete auf „die Statt ze Lütkhilch und auch die Grafschaft ze Lütkhilch und was dazu gehöret.“ Daß aber unter dieser Grafschaft nichts anderes als die Freien zu verstehen sey, erhellt aus dem oben angeführten Pfandschillingsbrief (Wegelin n. 8), wo mit Bezug auf jene Pfandbestätigung genannt wurden „Lütkirch die Statt und die fryen Lüth daby.“ Damals saß also der Freigraf auf der kaiserlichen Burg Zeil und übte von hier aus die Rechte, welche ihm die Pfandschaft anstatt und im Namen des Kaisers über die freien Reichsbürger auszuüben einräumte. Er war der Schutz- und Schirmherr, hegte das Freigericht in des Kaisers Namen und bezog an des Kaisers Statt die Reichssteuer.[7] Dagegen bestanden die Rechte und Freiheiten der Leute im Wesentlichen darin, daß sie | außer dem Kaiser keinen Herrn über sich hatten, Niemanden mit Leibeigenschaft zugethan, sondern freie Besitzer ihres Eigenthums und freizügig, nur für Kaiser und Reich besteuert, und berechtigt waren, diese Steuern unter einander selbst anzulegen; daß sie endlich keinerlei fremdem Gerichtszwang unterworfen waren, sondern in allen Fällen vor ihrem eigenen, aus ihrer Mitte besetzten Gerichte zu Recht standen. Diese Rechte und Freiheiten wurden von den Kaisern und Königen der Reihe nach bestätigt (Urk. K. Ludwigs 1337, Max. 1506, Leopold 1669 bei Wegelin n. 4–6, außer diesen noch 1441, 1443, 1621), wobei man nicht ermangelte, beizusetzen, daß die Freien niemals versetzt, verpfändet oder veräußert werden sollten. Wie aufrichtig es mit diesen Zusicherungen gemeint war, wird sich aus dem Folgenden ergeben.

Den Namen der Freien auf Leutkircher Haide führten sie von einer Strecke Feldes von 187 Jaucherten 8 R. Meßgehalt zwischen den Markungen von Heggelbach, Haid und Leutkirch (s. oben). Dieses Feldstück, noch bis in die neueren Zeiten die Freihaide genannt, blieb in alten Zeiten deßwegen unangebaut, weil es zu den großen Versammlungen der Freien diente, d. h. ihre Dingstätte für gerichtliche und andere Verhandlungen war. Nachdem die freie Verfassung allmälig abgethan und das Freigericht von dort weggezogen war, zog die österreichische Landvogtei die Haide als eine Domäne ein, und verlieh sie ums Jahr 1512 theils an Leutkircher Bürger, theils an Bewohner von Heggelbach gegen einen Haberzins (Haidhaber genannt) zur Kultur und Nutzung.[8]

| Aus den Zeiten ihrer wirklichen Unmittelbarkeit haben wir keine Nachrichten von den freien Leuten. Die ältesten Dokumente, welche ihrer Erwähnung thun, sind zugleich auch die Urkunden der Verpfändungen, welche der kaiserlichen Reverse ungeachtet, wiederholt mit ihnen vorgenommen wurden. Wie oben gesagt worden, so waren ums Jahr 1300 wahrscheinlich die Montforte im Besitze der Pfandschaft, welche von Kaiser Heinrich VII. eingelöst und 1311 an Dietegen von Kastel nebst der Burg Zeil und der Stadt Leutkirch um 800 Mark verpfändet wird. (Urk. von 1311 und 1313 s. unten bei Zeil). Wie lange diesem Dietegen von Kastel die Freien verpfändet blieben (wegen der Stadt und Zeil s. unten), weiß man nicht mit Bestimmtheit zu sagen. Aber schon 1330 bestätigt K. Ludwig der Bayer (Wegelin n. 7) die von K. Friedrich dem Schönen den Montforten oder Grafen von Bregenz abermals eingeräumte Pfandschaft der Freien zugleich mit der Stadt, empfängt dafür von Hugo Graf von Bregenz 700 M. S. (Wegelin n. 8), und schlägt 1333 weitere 200 Mark auf diese Pfandschaft. Der im Jahr 1337 von demselben Kaiser ertheilte Bestätigungsbrief aller ihrer Freiheiten (s. oben und Weg. n. 4) hinderte nicht, daß von Kaiser Karl IV. im Jahr 1364 unter andern auch die Freien auf der Haide mit ihren Steuern an seinen Landvogt in Ober-Schwaben Ulrich, Grafen zu Helfenstein, verpfändet wurden, ohne daß die Montfort’sche Pfandschaft eingelöst worden wäre, welche derselbe Kaiser im Jahr 1348 dem Grafen Wilhelm zu Tettnang sogar selbst bestätigt hatte. Daher blieben die Montfort fortan im Besitz der Pfandschaft, während Kaiser Karl dem Grafen von Helfenstein 1366 eine weitere Summe auf diese Pfandschaft schlägt (Weg. n. 10, 11) und sie | 1370 bestätigt (n. 12). Im Jahr 1382 versetzen Konrad und Friedrich von Helfenstein unter Anderem auch dieses Pfand der Stadt Ulm, welche aber dasselbe schon 1396 an die Helfenstein wieder zurückgab (Weg. 13–15). Es ist nicht zu bezweifeln, daß dieses Pfandrecht für die Helfenstein, so wie für die Stadt Ulm nutzlos war, da die Montforte während dieser ganzen Zeit sich im Besitze behaupteten (Kammergerichts-Urthel bei Weg. n. 17. S. 19) und ohne daß man wußte, daß das Helfensteinsche Pfandrecht eingelöst worden wäre, 1402 von Kaiser Ruprecht ausdrücklich darin bestätigt wurden. Allein dieß änderte sich, nachdem im Jahr 1415 Kaiser Sigismund die Freien auf der Haide zu der Landvogtei in Ober- und Niederschwaben geschlagen und ohne alle Rücksicht auf das Montfort’sche Pfandrecht, an Truchseß Johann zu Waldburg verpfändet hatte (Weg. n. 58). Zwar blieb Graf Heinrich, so lang er lebte, in dem von Kaiser Sigismund 1422 ihm bestätigten Posseß, aber sein Sohn Wilhelm wurde, der im Jahr 1434 wiederholten kaiserlichen Bestätigung ungeachtet, von Truchseß Georg „der Haide gewalttätig entwehret und entsetzt.“ Von jetzt an kamen die Montforte nie wieder in den Genuß ihres Rechtes, wiewohl es an kaiserlichen Bestätigungen desselben von Kaiser Sigismund bis auf Leopold I. (1663 vergl. Chmel Reg. Fried. IV. 43) und selbst an einem Kammergerichts-Urthel vom Jahr 1474 (Weg. 17) nicht fehlte, nach welchem die Grafen Hugo und Ulrich von Montfort im Besitze ihrer Pfandschaft ungehindert seyn sollten, und in Folge dessen die Freien durch kaiserlichen Gebotsbrief (Weg. n. 18) aufgefordert wurden, diesen Herren hinfort mit Pflichten und Rechten gehorsam und gewärtig zu seyn. Da mit den Rechten der Großen so willkührlich verfahren wurde, wie sollten die alten Privilegien der „arm Lüt auf der Haid,“ wie sie sich in einer ihrer Beschwerdeschriften nennen, gewissenhafter gewahrt worden seyn? Während der Kämpfe zwischen den Truchseßen und den| Montfort und wegen der Übergriffe von Seiten der Landvogtei stellten sie sich unter der Stadt Leutkirch Schutz-, Schirm- und Bürgerrecht gegen jährliche 15 Pfund Pfennige, je auf 5 Jahre, das erstemal 1433, das zweitemal 1469 (Urk. im k. Staatsarchiv). Kaiser Friedrich aber, der die Reichslandvogtei sammt den Freien an sein Haus bringen wollte, ließ durch seinen Bruder Herzog Abrecht von Österreich 1452, und nach dessen Tod durch Herzog Sigmund 1464 die Landvogtei von den Truchseßen einlösen. (Weg. n. 61, 67), worauf das Erzhaus Österreich 1486 (n. 73) durch Erzherzog Sigmund in den wirklichen Besitz der Landvogtei gelangte. Es bedarf der Bemerkung nicht, daß man freigebig war mit jenen leichtfertigen Papieren, in welchen der Leute „all und jeglich Gnad, Fryheit, Recht, Handtvesten, Brieff und Privilegien, so sie... redlich erworben, und darzu ihr alt Herkommen und gut Gewohnheiten, so sie bishero gebraucht und löblich hergebracht“ noch im Jahr 1669 feierlichst verbürgt wurden (Weg. n. 6 vergl. Chmel. p. 13, 145). Das Schutz- und Schirmrecht, das die Landvogtei übte, dehnte diese nach und nach zu völliger Landeshoheit aus, und die freien Reichsbürger der Haide schuf sie zu Unterthanen des Erzhauses um. Daß sich hiefür keine Jahrszahl und keine Urkunde angeben läßt, ist bei Manipulationen dieser Art natürlich. Der Anfang scheint damit gemacht worden zu seyn, daß man ein eigenes landvogteiisches Gericht in Tautenhofen errichtete, wogegen die Freien sich ums Jahr 1490 vergeblich beschwerten (Weg. n. 19, vergl. n. 5). Im Jahr 1580 wurde, weil es wegen fortgesetzter Neuerungen von Seiten der Landvogtei, zu „etwas Mißverständ und Irrung“ gekommen, eine Art Vertrags-Instrument aufgesetzt (Weg. n. 20), wonach von Seiten des Erzherzogs Ferdinand einige außerwesentliche Punkte der alten Privilegien (z. B. freier Zug, aber nur in Orte der Landvogtei; Fremde durch Heirath bei sich auf- und anzunehmen, wenn sie keine „nachjagende Herren“ haben, d. h. nicht leibeigen | sind) „gnädigst bewilliget“ werden, der wesentlichen Freiheiten aber, hinsichtlich der Steuer und des Gerichtszwanges, keine Erwähnung gethan, sondern die Erwartung ausgedrückt wird, daß die „freien Leuthe als Ihro Fürstl. Durchlaucht gehorsambiste Unterthanen aller übrigen der Landvogtey Schwaben Satzungen und Ordnungen gehorsamlichen geleben wollen.“ Hinsichtlich der Frohnen heißt es gar naiv: „dieweilen sich die Leutkircher Freyen des Fronens halber jederzeit willfährig und gutwillig erzeigt haben, so soll es auch hinführo bey solchem Herkommen bleiben.“ Da sie also aufgehört hatten, reichsunmittelbar zu seyn, steuerten sie auch nicht mehr zum Reich,[9] sondern trugen alle direkten und indirekten Abgaben, so wie die sonstigen Lasten mit den übrigen österreichischen Unterthanen, zahlten aber doch für Schutz und Schirm ihrer Freiheiten 45 Gulden.[10] Der Name der freien Leute wurde in den der Unterthanen der obern Landvogtei oder des Amts Gebratzhofen verwandelt, und dieses Amt dem Oberamt Altdorf untergeordnet. Den Gerichtsammann des Amts ernannte der Landvogt. Von dem Amtmann, der mit seinem Gericht oder sogenannten freien Ausschuß Civilsachen in erster Instanz entschied, ging die Berufung an den Landvogt und das Oberamt, und von diesem an das Hofgericht. In Strafsachen bildete das Gericht des obern Amtes ein vom Oberamt Altdorf beschicktes Frevelgericht, das Fälle von minderer Wichtigkeit abzuwandeln befugt war. In den letzten Jahrzehenten des vorigen Jahrhunderts aber wurde die Gerichtsbarkeit aller Art zur großen Beschwerde der ehemals Freien vollends ganz nach dem 6 Stunden entfernten Altdorf gezogen, und der Gerichtsammann fast gänzlich außer Aktivität gesetzt.[11] | Das Amt Gebratzhofen hatte bei seinem Anfall an Bayern im Jahr 1806 in 633 Häusern 3489 Bewohner.[12] Es blieb bayerisch bis 1810, wo es mit Leutkirch an Württemberg kam und dem neugebildeten Oberamt Leutkirch zugetheilt wurde. Im Jahr 1811 erfolgte die Eintheilung in die Schultheißereien Gebratzhofen, Herlatzhofen, Niederhofen, Tautenhofen und Wuchzenhofen. Später wurde Niederhofen dem letzteren, Tautenhofen dem zweiten Orte zugeschieden. Nur zur Bestreitung der Kriegs- und anderer Prästationen erhielt sich noch eine besondere Verbindung im ehemaligen Amte Gebratzhofen mit einer Landschaftskasse, welche erst im Jahr 1822 aufgelöst wurde. In alten Zeiten wurde, wie oben gesagt worden, das Landgericht der Freyen auf einem Haidfeld unweit der Stadt Leutkirch gehalten. Außer dieser Mallstätte hatten aber die Freyen auf der Haide und in der Pürs noch drei weitere, Ravensburg, Wangen, und bis zu Ende des 15. Jahrhunderts Lindau, dafür Altdorf. Der Sprengel dieses Landgerichts erstreckte sich anfänglich nur über den eigentlichen District der leutkircher Freyen und über die Pürs in ihrem oben angegebenen Umfange. Nachdem aber zu Anfang des 16ten Jahrh. die benachbarten Landgerichte zu Memmingen, Marstetten (in Bayern), Weißenhorn etc. in Abgang gekommen waren, erweiterten sich die Grenzen des „Kaiserlichen freien Landgerichts in Ober- und Niederschwaben auf Leutkircher Haide und in der Gepürs“, wie es von 1530 bis zum Anfang dieses Jahrhunderts sich nannte, und begriffen (mit Ausnahme der vier vorarlbergischen Herrschaften, die 1555 von diesem L. G. eximirt wurden) das Land vom Bodensee bis Constanz über Pfullendorf, Möskirch bis an die Donau bei Scheer, von hier dem linken Donauufer entlang bis Gögglingen, über die Brücke daselbst auf Kirchberg an der Iller, dann die Iller| hinauf bis Illereichen, von da bis an die Grenzen der ehemaligen Markgrafschaft Burgau, um diese herum bis auf das Lechfeld, den Lech hinauf bis nach Reute an der Grenze Tyrols, sodann über Thannheim bis hinter den Bregenzer Wald und wieder an den Bodensee.[13] Die Form dieses Gerichts, eines Restes allemannischer Verfassung und Gesetzgebung, war dieselbe wie bei den übrigen alten Landgerichten. Es bestand aus 12 Schöffen und einem Vorstand, dem Landrichter, der aus Gewalt und im Namen des Kaisers richtete und von diesem ernannt wurde. Der älteste Richter in der Pürs, der in Urkunden als solcher ausdrücklich sich genannt findet, ist Graf Hartmann von Dilingen, nach dessen Tod König Conrad IV. Herzog in Schwaben 1259 dem Graf Ulrich von Württemberg (dem Stifter) das Judicium in Pyerse überträgt. Der Dingstuhl stand auf freiem Platz an offener Heerstraße,[14] und das Verfahren war mündlich und einfach.

Gewöhnlich war der K. Reichslandvogt in Ober-Schwaben zugleich der Landrichter, der übrigens das Gericht nicht immer, und später gar nie in Person hegte, sondern seinen Stellvertreter, ebenfalls Landrichter genannt, hatte, der in seinem und des Reichs Namen die Geschäfte besorgte. In früheren Zeiten wurden diese Unter-Landrichter gemeiniglich aus den Freien auf der Haide genommen; so finden wir 1348 Conrad den Schultheiß von Allmishofen, 1360 Jacob von Urlau und Rimpach, 1376 Conrad den Stoßer, 1447 Heinrich Stüdlin von Leutkirch, und als dessen Stellvertreter 1453 Joß Wäh „ein Frei ab Leutkircher Haid".

Übrigens gehört die weitere Geschichte und spätere Einrichtung dieses Instituts, das in der Folge immer mehr| von seiner Eigenthümlichkeit verlor, nicht mehr unserem Bezirke an, indem Leutkirch, wohin die Dingstätte von der alten Haidkapelle weg schon im 15ten Jahrh. verlegt worden zu seyn scheint, im Jahr 1514 aufhörte, eine der vier Mallstätten zu seyn, wogegen diese Eigenschaft auf die Stadt Isny überging. So wenig als man angeben kann, in welchem Verhältniß das Frei-Landgericht zu dem gleich nach der Stellung der Freien unter die österreichische Landvogtei eingesetzten Gericht in Tautenhofen (s. oben) gestanden habe, ebensowenig läßt sich die Ursache der gänzlichen Wegverlegung des uralten Haidgerichts aus der Gegend, ausmitteln. Den häufig angegebenen Grund, daß in Leutkirch keine tüchtigen Urthelsprecher mehr zu finden gewesen seyen, wieß diese Stadt von jeher mit Indignation zurück (s. Loy S. 109). Nach Wegelin (I. S. 227) geschah es in Folge eines landgerichtlichen Fried-Geleitbruches, welchen sich die Stadt habe zu Schulden kommen lassen.
  1. Siehe Haggenmüller, Gesch. von Kempten. 1r Band S. 37 und 368.
  2. Absichtlich übergehen wir hier die Fabeleien Thomas Lyrers und Anderer, von einem römischen Fürsten Curio und seinen Söhnen, oder einem schottischen König und Apostel Lucius, welche schon sehr frühe das Christenthum in diesen Gegenden ausgebreitet haben sollen.
  3. In Urk. des K. Wenzeslaus v. J. 1397 und K. Ruprecht 1401 (Staats-Archiv) wird Leutkirch ermächtigt, die Straße, „so durch Zackenhofen geht, durch die Stadt zu zwingen.“
  4. Siehe ausführlich hierüber Stadelhofer, Hist. Roth. II. p. 148 ff.
  5. Hauptwerk: [Wegelin] Gründlich historischer Bericht von der Kaiserlichen und Reichs-Landvogtei in Schwaben, wie auch dem frei Kaiserlichen Landgericht auf Leutkircher Haid und in der Pürs etc. 1755. Fol. Dazu ein zweiter Band, die Urkunden enthaltend.
  6. Die auf bloßer Sage beruhenden Edeln von Uttenhofen und Engelboldshofen ausgenommen. Von einem adeligen Sitz findet sich übrigens auch dort keine Spur.
  7. In der Verpfändungs-Urkunde heißt es in der Regel: „Die Freyen auf der Haiden, und die gewonlichen Stewren, so sie jährlichen gebent.“ Z. B. Wegelin S. 10, 11.
  8. Nach längeren Streitigkeiten erfolgte am 31. Oct. 1800 die Ausscheidung der früher durcheinander gelegenen Leutkirch’schen und Heggelbach’schen Haidfelder, wobei auch Ansprüche der Zeil’schen Ortschaft Haid mit Abtretung von vier Jaucherten (vorbehältlich der österr. Grundherrlichkeit) befriedigt wurden. Triebabth. Instrum. im K. Staatsarchiv. – Noch nicht hinlänglich aufgeklärt ist es, was wir unter dem See auf Leutkircher Haide, der zum erstenmal in der Pfand-Urkunde K. Karls vom J. 1364 erwähnt ist, zu denken haben. Er heißt (Wegelin n. 10): „Der See, der auf Leutkircher Haide gelegen ist“ (Wegelin n. 11, 12, 13, 14.). „Der See, den man nennt Leutkircher See“ und erscheint bloß in den Urkunden der Helfenstein’schen Pfandschaft vom J. 1364-1396. Es scheint, daß dieser Name den zur Cultur gebrachten Boden eines ehemaligen Sees, vielleicht zwischen Urlau und Leutkirch, bezeichnete.
  9. In der Reichsmatrikel von 1521 stehen sie noch. Siehe Dacheröden S. 7.
  10. Bericht, was gestalten das Oberamt der Landvogtei Schwaben beschaffen etc.; im Leutkircher Stadtarchiv.
  11. Pro memoria derer Unterthanen in der obern Landvogtei. (Ohne Datum.) Im Leutkircher Stadtarchiv.
  12. Als ein Bestandtheil der Österr. Landvogtei wurde das Amt anfänglich von Württemberg in Anspruch genommen und erscheint deßwegen im Staatshandbuch für 1807 und 8.
  13. Doch sind diese Grenzen vielfach angefochten, und theils von der Landvogtei erweitert, theils von verschiedenen Reichsständen enger angenommen worden.
  14. In der Eingangsformel heißt es deßwegen gewöhnlich: „An des Rychs fryen Keyserlichen Stroß.“ In den spätern Zeiten: „Vor offen verbannten freyen Landgericht als das an offener freyen Landstraße besessen und gehalten worden.“