Zum Inhalt springen

Beschreibung des Oberamts Neuenbürg/Kapitel B 33

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
« Kapitel B 32 Beschreibung des Oberamts Neuenbürg Kapitel B 34 »
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Für eine seitenweise Ansicht und den Vergleich mit den zugrundegelegten Scans, klicke bitte auf die entsprechende Seitenzahl (in eckigen Klammern).
|
Unter-Niebelsbach,
Gemeinde III. Kl. mit 177 Einw.; Filialdorf von Gräfenhausen.


Das nicht große, freundliche Dorf hat eine angenehme, geschützte Lage in demselben Thale, in welchem auch das nur 10 Minuten entfernte Ober-Niebelsbach liegt; die Entfernung von dem südöstlich gelegenen Mutterort beträgt 1/2 Stunde und die von der Oberamtsstadt 5/4 Stunden.

Der Ort lagert sich zu beiden Seiten der gut erhaltenen Vicinalstraße, die ihn einerseits mit Gräfenhausen, anderseits mit Ellmendingen im Großherzogthum Baden verbindet. Die Gebäude sind meist gefällig und zum Theil ansehnlich aus Holz mit steinernen Unterstöcken und durchgängig mit Ziegelbedachung erbaut. An manchem Haus rankt üppig die Rebe empor und verkündigt in Gemeinschaft mit den nahe gelegenen Weinbergen ein mildes fruchtbares Klima. Im Jahr 1853 erkaufte die Gemeinde ein Privathaus um 575 fl. und richtete dasselbe als Rathhaus ein, überdieß befindet sich eine außerhalb des Orts gelegene Kelter mit 2 Bäumen im Gemeindebesitz. Die schulpflichtigen Kinder haben die Schule in Ober-Niebelsbach zu besuchen, und die Verstorbenen werden nach Gräfenhausen beerdigt.

Trinkwasser liefern ein laufender und mehrere Schöpfbrunnen; in trockenen Sommern tritt Wassermangel ein, so daß das Wasser bei der Ölmühle geholt werden muß, welche zu der Gemeinde gehört und 1/8 Stunde unterhalb des Orts an dem Arnbach liegt.

Die Einwohner sind sehr fleißige, friedliche Leute, die sich bei eingezogener Lebensweise in guten Vermögensumständen befinden; seit Menschengedenken ist kein Gantverfahren vorgekommen und nie hat ein Einwohner Unterstützung von der Gemeinde in Anspruch genommen. Der ausgedehnteste Güterbesitz beträgt 30 Morgen, der mittlere und häufigste 15 Morgen und der geringste 1–2 Morgen. Die Einwohner | besitzen einige Güterstücke auf Ober-Niebelsbacher Markung, dagegen hat Ellmendingen viele Äcker auf der Markung Unter-Niebelsbach.

Die nicht große, meist für den Feldbau benützte Markung, welche theilweise an das Großherzogthum Baden grenzt, hat einen fruchtbaren Boden (meist Verwitterung des Wellenmergels und Wellenkalks), der einen etwas reichlichern Ertrag liefert als in Ober-Niebelsbach, demungeachtet sind die Preise der Güter etwas niedriger.

Die übrigen Verhältnisse sind wie in Ober-Niebelsbach.

Die Gemeinde ist im Besitz von etwa 33 Morgen Waldungen, aus denen die Ortsbürger das nöthige Bauholz unentgeldlich beziehen. Zum übrigen Gemeindevermögen gehören etwa 3000 fl. Kapitalien, auch sind 6–700 fl. Stiftungen für Schule und Arme vorhanden. (Tab. III.)

Einzelne Rechte erkaufte hier Württemberg im J. 1442 von den Straubenhardtischen Erben mit manchen andern benachbarten Besitzungen (s. Conweiler), namentlich auch mit dem Kirchensatz zu Gräfenhausen. Der Ort selbst war um dieselbe Zeit an die von Sickingen und von Gärtringen gekommen. Im J. 1452 oder 1453, als Agnes von Gärtringen Äbtissin von Frauenalb war, übergab Anna von Gärtringen an das ebengenannte Kloster alle ihre Gerechtigkeit und Rechte an dem Dörflein, was sie von ihrer Mutter Ottilie und Schwester Ottilie von Gärtringen geerbt habe, und bestätigte dies am 4. Oct. 1461 als Klostermeisterin zu Bibliß im Elsaß (v. Severini vertheidigte Reichsunmittelbarkeit von Frauenalb 1773 Beil. Lit. C.). Freilich bestritt Heinrich von Gärtringen solche Schenkung und dieselbe wurde erst 1467 von seinen Hinterbliebenen gegen ein Leibgeding dem Kloster überlassen. Am 29. Sept. 1467 vergabte Margreth von Sickingen, Albrechts von Freiberg Wittwe, gleichfalls an das Kloster Frauenalb ihren halben Theil des Dörfleins mit aller Nutzung, Eigenschaften, Zugehörde und Gerechtigkeit, wie sie solchen von ihrem sel. Vater Kraft v. Sickingen geerbt hatte (ebendas. Lit. M.). Und so gelangte Kloster Frauenalb fast zu ausschließlichem Besitz der hiesigen Herrschaft, so daß die meisten Unter-Niebelsbacher Leibeigene des Klosters waren. Gleichwohl hatte auch die Markgrafschaft Baden einzelne darunter. Da Unter-Niebelsbach als Subfilial von Ober-Niebelsbach zur Mutterkirche Gräfenhausen gehörte[1], so hatte Württemberg als Besitzer letzterer Kirche das jus | episcopatus, patronatus et decimarum über Unter-Niebelsbach und von diesem Verhältnisse her wurde und blieb der Ort von allen Ortschaften des Klosters Frauenalb allein evangelisch.

Durch den Reichdeputationsschluß von 1803 kam Unter-Niebelsbach mit dem ganzen Kloster, welches damals säcularisirt wurde, an Baden, von da durch den Tausch vom 17. Oct. 1806 (Kausler 182) an Württemberg.


  1. Im Vertrag zwischen Markgraf Christoph von Baden und Graf Eberhard von Württemberg vom 28. Febr. 1479 betreffend die Pfarrei Rudmersbach war bestimmt worden: „so sollent die von Unter-Niebelsbach hinfür gehören in die pfarre gen Grefenhusen und weder gein Rutmerspach oder Veltrennach pfarrers halb jetzt mee pflichtig oder verbunden sin.“
« Kapitel B 32 Beschreibung des Oberamts Neuenbürg Kapitel B 34 »
Für eine seitenweise Ansicht und den Vergleich mit den zugrundegelegten Scans, klicke bitte auf die entsprechende Seitenzahl (in eckigen Klammern).