Beschreibung des Oberamts Riedlingen/Kapitel B 4
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ein kath. vorm. Kl. Kreuzthalisches Pfarrdorf, am Biberbach, 1 St. von Riedlingen, mit 715 Einw., C. A. Heiligkreuzthal; F. A. Zwiefalten. Den Großzehnten bezieht der Staat, von einigen Äckern die Stiftungspflegen Andelfingen, Altheim, Langenenslingen und Pflummern, den kleinen, den Heu-, Obst- und Blutzehnten hat die Pfarrey; von einigen Ländern hat auch der Staat den kleinen, ehemals das Kloster Münsterlingen.
Gefälle beziehen: der Staat 373 fl. 42 kr., und 85/8 Schl. 11/4 V. D. 75/8 Schl., 25/8 V. H. 235/8 Schl. Mühlfrucht; die Ortspfarrey 3 fl. 11 kr., die Heiligenpflege 12 fl. 3 kr. und 103/8 Schl. D. 71/2 Sch. 11/2 V. H.; Taxis 3 fl. 7 kr.; Präsenz Riedlingen 9 kr., mehrere vormals zur hiesigen Weide berechtigten Gemeinden 64 fl. 43 kr.. Hiezu kommen Landgarbengefälle des Staats im Betrag von 2111 fl. 24 kr. Die Felder waren bis 1817 meist Schupflehen und sind nun in Zinsgüter verwandelt.
Der Ort liegt an der Poststraße nach Sigmaringen, einer alten Straße, da ein Notariats-Instrument von 1449 gegeben ist „an der freyen Kungstraße (Königstraße) zu Andelfingen.“ Er hat 3 Schildw., 2 Mahlm. jede mit 4 G., 1 Öhl- und 1 Sägmühle, 1 Ziegelhütte.
Die Kirche hat i. J. 1760 eine gänzliche Ausbesserung erhalten. Die Baulast derselben und des Pfarrhofes hat der Staat, da die Kirche mit dem Zehnten schon 1276 dem Kloster H. Kreuzthal einverleibt worden ist. In die Kirche ist H. Kreuzthal eingepfarrt. Schon 1360 wurde zwar den Dienstleuten des Klosters erlaubt, den Gottesdienst in der Klosterkirche zu besuchen, und 1727 wurde letztere zur Pfarrkirche für sämmtliche Einwohner von Heiligkreuzthal innerhalb der Mauern gemacht. Aber nach Auflösung des Klosters hörte auch die Pfarrkirche wieder auf, doch wurde auf anhaltendes| Bitten der Klosterfrauen 1826 ein eigener Gottesdienst in der Klosterkirche wieder hergestellt. Der Ort Andelfingen hat auch eine geräumige Capelle, welche von der Kirchenpflege und nächst ihr von der Gemeinde unterhalten wird, neuerlich aber ohne Gottesdienst ist. Ehemals war ein eigener Caplan dabey angestellt, dessen Stelle von dem Landkapitel Riedlingen i. J. 1502 gestiftet, 1613 aber wegen Unzulänglichkeit des Einkommens (29 fl.) wieder aufgehoben worden ist. Die Gemeinde hat eine besondere Armenstiftung von 6400 fl.Andelfingen hatte ehemals Edelleute, die sich von dem Orte schrieben und in demselben ihren Sitz hatten. Sie waren aber keineswegs Herrn des Dorfs, sondern Vasallen und Lehensleute der von Veringen und Grüningen-Landau, und besassen nur einzelne Güter. Sie kommen häufig in Heiligkreuzthaler Urkunden vor. Die Grafen Conrad und Eberhard von Landau nennen sie in einer Urkunde von 1300 ihre Mannen, und Wetzel v. A. ist 1325 Keller des Gr. Eberhard zu Landau. Ihr Schloß lag an einem, jetzt ausgetrockneten, Weiher, gegen Enslingen. Es kam mit andern Gütern an das Kloster H. Kreuzthal, 1351 stellt die Äbtissin zu Heiligkreuzthal einen Lehensbrief für Agnes von Eglingen, Burkhards von Andelingen Gattin, über das Burgstall, Haus und Gärten aus; 1437 wurde es ganz an das Kloster überlassen und die Familie begab sich um diese Zeit in das Bürgerrecht zu Biberach und zu Riedlingen.
Schon oben ist bemerkt, wie das Kloster St. Gallen schon i. J. 854 Güter zu Antolvinga an den Bischof von Constanz abtritt und später der Ort mit Enslingen im Besitze der Welfen erscheint. Der Bischof Conrad der Welfe (935) schenkte die beyden Orte seiner Domkirche Constanz, wenn nicht anders die gleichnamigen Orte im Thurgau, welche den Welfen gehört haben, damit gemeint sind. Auf jeden Fall hatte das Domkapitel noch im 13ten Jahrhundert bedeutenden Antheil an unserm Andelf., wie die H. Kreuzthaler Urkunden beweisen; denn 1258 und 1266 verkauft dasselbe mehrere Höfe an H. Kreuzthal, 1267 verkaufen die Brüder| Burkhard, Eberhard und Ebo von Rosenau das Vogtrecht über diese Höfe, das sie von Constanz zu Lehen hatten, und 1270 verkauft Graf Hartmann d. ä. von Grüningen, mit Einwilligung seiner Gemahlin und seiner 4 Söhne das Dorf A. (villam in Andelfingen) mit dem Kirchensatz und Patronatrecht, und mit allen Lehen und der Mühle im Dorfe um 206 M. Silbers an Kreuzthal, und trägt dagegen, da es Lehen von dem Domkapitel Constanz war, diesem seine eigenen Güter in Buxheim, Buxach, Mietingen und Baustetten zu Lehen auf. Aber neben Constanz hatten auch noch Andere Theil an A. 1241 schenkte Graf Hartmann von Dillingen dem Kloster Kreuzthal das Eigenthum eines Gutes, welches dasselbe von Ramung von Schwarzach, der es als Lehen inne gehabt, erworben hatte; 1242 und 1243 erhält das Kloster Güter von Albert von Steußlingen, der Schedel genannt, 1262 überläßt Gr. Hug von Montfort dem Ulrich Hagen den freyen Besitz des Gutes, das er von ihm zu Lehen hatte; 1265 gibt Gr. Wolfrad von Veringen d. j. zu dem Verkauf eines Guts von dem Ritter Sifrid, gen. Sattel, an Kreuzthal seine Einwilligung; Gr. Hartmann d. ä. von Grüningen selber tritt 1267 mit seiner Gattin und seinen 4 Söhnen an Kreuzthal das Eigenthum der Güter ab, welche Hugo und Alb. von Büttelschieß von ihm zu Lehen hatten, und 1273 verkaufte er an dasselbe Kloster seinen Zehentantheil und die Mittelmühle um 9 M. S. 1269 eignet auch das Kloster Reichenau einen Hof, den Sifrid, genannt Sattel, an Kreuzthal verkauft, ebenso 1269; 1281 vertauscht Heinr. von Gundelfingen Güter zu A. und 1290 verzichtet er auf andere gegen Kreuzthal; 1295 und 1348 treten die von Jungingen Eigenthumsrechte an dasselbe Kloster ab, und von 1300 an kauft dieses mehrere Güter von den Herrn von Andelfingen. So findet man also eine Reihe von Klöstern und Edelleuten, welche zu gleicher Zeit im Besitze des Orts waren und mit ihrem Besitze gemeiniglich auch die Gerichtsbarkeit verbanden. Am Ende aber blieb Kreuzthal allein Herr.