Beschreibung des Oberamts Rottenburg/Kapitel B 24

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
« Kapitel B 23 Beschreibung des Oberamts Rottenburg Kapitel B 25 »
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Für eine seitenweise Ansicht und den Vergleich mit den zugrundegelegten Scans, klicke bitte auf die entsprechende Seitenzahl (in eckigen Klammern).
|
24. Wendelsheim,

in ältern Urkunden Winolfshaim, Windolfsheim, Weinolfsheim etc., kath. Pfarrdorf, an einer Weinhalde angelehnt, in einem Thälchen, still verborgen und kaum mehr im Neckarthale sichtbar, 1 St. nördlich von Rottenburg, mit 787 Einwohnern. Der Ort ist zum Theil gut erbaut, indem er mehrere Häuser von Stein hat, und der hier befindliche Steinbruch gewährt den Einwohnern einen bedeutenden Nahrungszweig; doch ist die Gemeinde nicht sehr bemittelt.

Die Zehnten sind zwischen dem Staat, der Universität Freyburg und der Ortspfarrey getheilt. Den größten Theil hat der Staat. Er ist auf 9 Jahre an die Gemeinde für 106 Sch. Dinkel, 21 Sch. Haber und 30 Sch. Gerste verpachtet. Zehentfrey sind 281/2 M. Äcker, auch in der Brach der Klee durchgängig.

Es wird zwar angegeben, daß ein Amman nach dem Untergang von Rottenburg, also 1012, Wendelsheim erbaut habe; allein außer dieser Sage der Chronik ist nichts aus der ältesten Zeit von diesem Orte bekannt. Die älteste aufgefundene Urkunde, die von diesem Orte Meldung thut, ist von 1273, in derselben begibt sich Albert dictus Randal de Wurmeringen, einiger Weinberge in der Gegend, die | Randal genannt wird, nicht weit von Winolfsheim[1]. 1378 hat Kaiser Karl IV. gestattet, daß Rudolph Graf von Hohenberg das Landgericht in dem Dorf zu Wendelzheim, in die Stadt Rottenburg legen möchte. Wie das Landgericht zu Wendelsheim, einem Dorfe, in ältester Zeit begründet worden, ist nicht bekannt; erklärbar möchte es zum Theil aus dem Sitze vieler freyer und adelicher Männer dahier seyn[2]. Der Ort war nämlich in viele Lehen vertheilt, bald in 2, bald in 4, zuletzt gar in 8 Theile, die verschiedene adeliche Geschlechter inne hatten. In einer Verkaufsurkunde an das Kloster Kirchberg von 1352 kommt auch ein Ulrich von Windoltsheim vor. 1389 wurde der halbe Theil an Benzen den Amann durch Grafen Rudolph von Hohenberg überlassen; die andere Hälfte kam durch Friedrich von Östreich an Hans Kiebingen, den Lehenträger von Werner und Ital Möhrhild. Auch die von Ow hatten eigene Leute dahier, und Wolf von Ow verkauft 1419 unter anderm auch sein „aigen Lüthe, die er hat zu Windelsheim" an seine Bruders-Söhne Hans und Conrad von Ow. Berthold Böck, der alte Schultheiß, wurde, nachdem er 1/4 dem Alexander von Mansperg, dann ferner 1/4 dem Hans Ammann abgekauft hatte, 1468 mit 3 Theilen belehnt. 1469 kam 1/4 an Hans Schenner von Nagold. Bey dem Geschlechte der Böck blieben die 3/4 des Lehens noch bis 1560, wo dasselbe Joachim der Megenzer erkauft hat und damit belehnt wurde. Carl Sigismund Freyherr von Hohenberg hat dasselbe von Franz Leopold Megenzer käuflich an sich gebracht, und wurde 1675 derselbe damit belehnt. Von den Hohenbergen kamen Theile an die von Raßler; dergleichen | auch 1731 an den Gaudenz Grafen von Rost, der auch jenes Schennersche 1/4 an sich brachte. Ein anderes 1/4 erhielt 1483 Albrecht Breuning zu Lehen, das 1514 für Dr. Widmann von Möhringen aufgesendet worden; dieser bekam zu seinem 1/2 1523 auch 1/4 an der Obrigkeit und den Diensten des Dorfs. Beydes ging durch Heirath 1571 an die Familie Blitz von Rotenstein über. 1483 wurden auch 2/8 an Heinrich Merklen von Stuttgart verliehen, aber schon 1488 an Hans von Suntheim, genannt Uffenbach, übertragen, welche Familie 1583 noch damit belehnt wurde. Conrad von Suntheim zu Wendelsheim, der letzte seines Stammes, starb 1600 und wurde zu Sülchen begraben.

Auch hausten hier die adelichen Geschlechter Ferwer (Färber), Aicher, die sich beyde von Wendelsheim schrieben. Noch ist ein Kelch zu Wendelsheim mit dem Ferwerschen Wappen vom J. 1492. Auch waren hier 2 Burgen, eine im Orte selbst, nicht fern von der Kirche; die zweyte nördlich vom Orte gegen das Gebirge; von dieser letzteren sieht man noch den Wall und Graben.

Wendelsheim war ein Filial von der Pfarrey Sülchen, ein kleiner Theil der Gemeinde gehörte nach Poltringen. Doch bestand schon in ältesten Zeiten eine Kaplaney zur h. Katharina dahier, welche 1476 in eine Curatkaplaney verwandelt wurde; 1683 kam die Errichtung einer eigenen Pfarre in Antrag; doch wurde erst 1796 zum erstenmal die Präsentation auf einen Pfarrer ausgestellt. Das Patronatrecht hatte die Universität Freyburg; als aber 1817 die Pfarrpfründe durch Zuschuß aus dem Intercalar-Fond sehr verbessert wurde, ward zugleich die Alternativ-Verleihung vertragen.

Wenn die Kirchenpflege nicht zureicht liegt die Baulast und die Unterhaltung an Kirche und Pfarrhaus dem Staate zu 2/3, der Universität Freyburg zu 1/3 ob.



  1. Noch heißt ein Theil des abgesonderten Gebirgsstocks hinter Wendelsheim der Randelrein. A. d. H.
  2. Vermuthlich wurde das Landgericht, wie gewöhnlich, im Freyen gehalten, und es stand in keiner besondern Beziehung zu dem Dorfe. Um dieselbe Zeit wurden auch anderwärts die Landgerichte von dem freyen Felde in die Städte verlegt. Ihr Urspung liegt in der Gauverfassung. A. d. H.
« [[Beschreibung des Oberamts Rottenburg/|]] Beschreibung des Oberamts Rottenburg Kapitel B 25 »
Für eine seitenweise Ansicht und den Vergleich mit den zugrundegelegten Scans, klicke bitte auf die entsprechende Seitenzahl (in eckigen Klammern).