Zum Inhalt springen

Beschreibung des Oberamts Saulgau/Kapitel A 1

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
« [[Beschreibung des Oberamts Saulgau/|]] Beschreibung des Oberamts Saulgau Kapitel A 2 »
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Für eine seitenweise Ansicht und den Vergleich mit den zugrundegelegten Scans, klicke bitte auf die entsprechende Seitenzahl (in eckigen Klammern).
|
A.


Beschreibung des Oberamts im Allgemeinen.



I. Lage und Umfang.


1. Geographische und natürliche Lage.

Das Oberamt Saulgau liegt im Donaukreise zwischen 26° 56′ 12″ und 27° 21′ 0″ der Länge, und zwischen 47° 51′ 36″ und 48° 6′ 32″ der Breite.

Mit Ausnahme seiner nördlichen Spitze, welche die Dörfer Blochingen und Heudorf enthält, liegt der ganze Bezirk auf dem rechten Donauufer.


2. Gränzen.

Das Oberamt wird begränzt, nördlich von dem Oberamte Riedlingen, östlich von dem Oberamte Waldsee, südlich von dem Oberamte Ravensburg, sodann westlich von dem Großherzogthum Baden, und dem Fürstenthum Hohenzollern-Sigmaringen. Die Gränze, die es hier dem Auslande entgegen bietet, beträgt mit allen Krümmungen eine Linie von 229.200 Fuß oder 172/3 Stunden, und zwar gegen Baden 65.200′, oder 5 Stunden, und gegen Hohenzollern-Sigmaringen 164.000′ oder 122/3 Stunden[1].

|
3. Größe.

Der Flächenraum des Oberamts enthält 117.304 Würt. Morgen oder 67/10 Quadratmeilen; es steht also um mehr als 1 Quadratmeile über der mittlern Größe. Von diesem Flächenraum kommen auf Ortschaften, Gewässer, Straßen und Wege 2468 Morgen. S. die Tab.

Die entferntesten Endpunkte bei Heudorf und Schindelbach liegen über 9 Stunden oder 41/2 Meilen von einander.


4. Figur.

Die Bildung und die Gestalt des Oberamts ist sehr unregelmäßig. Betrachtet man die Karte, so fällt zuerst die große Lücke auf, welche das Fürstenthum Sigmaringen bei Ostrach und Tafertsweiler macht, und wodurch die Orte Wirnsweiler und Jetkofen ganz von dem Oberamt abgeschnitten sind:[2]. Das Oberamt Riedlingen greift einer Seits durch Hundersingen, anderer Seits durch Marbach, und noch mehr durch Groß- und Klein-Tissen, ferner durch Braunenweiler, den Michaels- und Ziegelhof – bis in die Nähe der Oberamtsstadt Saulgau ein, und Nonnenweiler ist ganz von jenem Oberamte umgeben. Weiterhin schneidet das Oberamt Waldsee den südöstlichen Theil fast ganz ab, der Weiler Spiegler ist sogar völlig von demselben umgeben; dagegen liegt der zu dem Oberamt Waldsee gehörige Ort Musbach mitten in dem Oberamt Saulgau. Zu Ebisweiler läuft die Gränze sogar durch den Ort, so daß dieser unter 2 Oberämter, Saulgau und Waldsee vertheilt ist. Diese und andere Mißstände, Wirkungen theils mangelhafter Karten, theils früherer Verhältnisse, sind zum Theil auch Ursache, daß manche Orte, z. B. Heudorf, Pfrungen, Schindelbach u. A. 5 bis 6 Stunden von der Oberamtsstadt entfernt liegen, während andere nicht zum Oberamt gehörige Orte nur 1/2 bis 1 Stunde davon entfernt sind.

|
5. Bestandtheile.


I. Unmittelbare Orte.
A. Zur Königl. Finanzkammer gehörige Orte.

1) Vormals Östreichische Orte:

a) Stadt und Gebiet Saulgau. Die Gemeinden Saulgau, und Moosheim;
b) Stadt und Gebiet Mengen: die Gemeinden Mengen und Heudorf.
c) Der vormals Kloster Schussenriedische Ort Allmansweiler.
B. Zur Königl. Hof-Domainenkammer gehörige Orte:

1) Die vormals deutschordensche Herrschaft Altshausen, mit den Gemeinden Altshausen, Ebersbach, Eichsteegen, Fleischwangen, Hochberg, Pfrungen.

2) Die vormals Östreichischen zur Landvogtei Schwaben gehörigen Ämter Geigelbach und Schindelbach, enthaltend die jetzigen Gemeinden Boms, Geigelbach und Schindelbach.

3) Das vormals Reichsstift Buchauische Amt Bierstetten, jetzige Gemeinden Bierstetten, Bondorf, Steinbronnen.

4) Die vormals Kloster Weingartischen Ämter, jetzige Gemeinden Blönried und Waldhausen.

II. Mittelbare, sämmtlich standesherrliche Besitzungen.

1) Des Fürsten von Thurn und Taxis:

a) Von der vormaligen gefürsteten Grafschaft Friedberg: die Gemeinden Friedberg, Beizkofen, Bolstern, Bremen (theilweise), Eichen, Enzkofen, Fulgenstadt, Günzkofen, Haid, Herbertingen, Hohen-Tengen, Jetkofen, Lampertsweiler, Mieterkingen, Ölkofen, Renhardsweiler, Ursendorf, Völkofen, Wolfartsweiler.
b) Die Herrschaft Scheer mit den Gemeinden Scheer, Blochingen, Ennetach, und theilweise Bremen.

2) Des Grafen von Königsegg-Aulendorf: die Gemeinden Ebenweiler, Guggenhausen, Hoßkirch, Hüttenreute, Königeckwald, Riedhausen.


  1. Die Länge der Hohenzollerischen Gränze beträgt bei dem
    Oberamt   Riedlingen                                     78.700′ oder 6 Stunden.
        –         Münsingen                                      91.500′   –   7     –
        –         Reutlingen (ohne die südl. Insel)     63.500′  –   49/11,   –
    Von Rottenburg wird die Gränze bei Horb folgen.
  2. Auf welche Weise dieß geschehen, s. bei Jetkofen.