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Bestallung eines kurfürstlichen Bibliothekars aus dem Jahre 1586

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Die Kriegsdienste der Pflege Dresden im Jahre 1445 Bestallung eines kurfürstlichen Bibliothekars aus dem Jahre 1586 (1903) von
Erschienen in: Dresdner Geschichtsblätter Band 3 (1901 bis 1904)
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Bestallung eines kurfürstlichen Bibliothekars aus dem Jahre 1586.

Von Gottes Gnaden Wir Christian, Herzog zu Sachsen, des Heiligen Römischen Reichs Erzmarschalch und Churfurst, Landgraf in Düringen, Markgraf zu Meißen und Burggraf zu Magdeburg, thun kund gegen jedermänniglich, daß Wir Unsern lieben Getreuen Daniel Dischern anderweit zu Unserm Diener bestellt und aufgenommen, und thun solches hiermit und in kraft dietz Briefes, daß er Uns getreu, hold und dienstgewärtig sein soll, Unsern Nutz und Frommen zu schaffen und zu befördern und dagegen Schaden und Nachtheil abzuwenden und zuvorkommen. Insonderheit aber soll er uf Unsere Bibliotheca, so Unser geliebter Herr Vater löblicher seliger Gedächtnus angerichtet und Wir darzu gethan und noch weiter vorbessern möchten, bescheiden sein, dieselbe in treuer fleißiger Versorgung und Aufsehen haben, die sauber und reiniglich, auch ordentliche Registratur daruber halten und ohne Unser Vorwissen und Befehlich nichts davon vorleihen noch sonsten von abhanden kommen lassen. Und ob mit Unser Bewilligung etwas von Buchern herausgenommen, dasselbe fleißig vorzeichnen und daran sein, daß sie wieder zur Stelle geschafft und davon nichts vorruckt werde.

Wurden Wir auch ihme etwas zu schreiben untergeben oder auftragen lassen, das soll er gehorsamblich uf sich nehmen und darinnen seinen muglichen Fleiß anwenden, von dem auch, so ihme darinnen vertrauet wirdet, niemand nichts offenbaren, sondern bis in seine Grube vorschwiegen bei sich behalten und sonsten alles anders thun, was einem getreuen Diener gegen seinem Herrn wohl anstehet, eignet und gebühret. Welches er also zu thun versprochen und zugesagt, Uns auch daruber einen schriftlichen Revers zugestellet. Dagegen wollen Wir ihme jährlich siebenzig Gulden zur Besoldung, wie er die zuvorn gehabt, aus Unser Rentkammer zu den vier Quatemberzeiten reichen und folgen lassen. Zu Urkund haben Wir uns mit eigen Handen unterschrieben und Unser Secret hierauf wissentlich drucken lassen. Geben zu Dresden den sechzehenden Junii der wenigern Zahl im sechs und achtzigsten Jahre[1].


  1. Nach dem Originalrevers Vischers (in der Stadtbibliothek) in neuerer Rechtschreibung wiedergegeben.