Der Blutmord in Konitz/Beglaubigte Ritualmorde

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Geschichtlich beglaubigte Ritualmorde

sind ungefähr 300 bekannt. Eine ausführliche Zusammenstellung derselben findet sich in dem Buche ,,Die Juden und das Christenblut". Wir haben in den bisherigen Auflagen dieser Schrift eine größere Zahl dieser Morde kurz aufgeführt, lassen sie aber, um Raum zu sparen, unter Verweisung auf das erwähnte Buch fort und beschränken uns darauf, einige Blutmorde aus neuester Zeit darzustellen:

Am 21. Januar 1884 wurde zu Skurz (Westpreußen) der vierzehnjährige Knabe Cybulla ermordet. Man fand ihn am nächsten Morgen unter einer Brücke als zerstückelte Leiche. Die beiden Oberschenkel fehlten, während die Unterschenkel in der Nähe des vollständig nackten Leichnams lagen. Nach dem ärztlichen Gutachten waren die Oberschenkel mit großer Sachkenntnis und Geschicklichkeit aus den Beckenpfannen und Kniegelenken losgelöst worden, und obgleich der Ermordete sehr kräftig und vollblütig gewesen, zeigte sich an dem toten Körper doch völlige Blutleere. Die Leiche wies viele Verletzungen auf, die dem Körper teils noch im Leben, teils erst nach dem Tode zugefügt worden waren. Unter anderem wurde dem Ermordeten auch der Bauch aufgeschlitzt.

In dringenden Verdacht gerieten mehrere Juden, besonders der Pferdeschlächter Josephsohn, der auch verhaftet wurde. Aber der von Berlin entsandte Kriminal-Kommissar Höft brachte es fertig, unbeirrt durch alle auf jüdische Thäterschaft weisenden Spuren, den christlichen Schlächter Behrendt ins Untersuchungsgefängnis zu bringen. Das Schwurgericht zu Danzig sprach Behrendt, gegen den der erste Beschuldigte Josephsohn als Zeuge auftrat, einstimmig frei. Nach dem wirklichen Mörder wurde nicht weiter geforscht. Ausführliches darüber findet man in Nr. 607 der Wochenschrift ,,Deutsch-Soziale Blätter".

Am 21. Juli 1888 ,,entnahm" der jüdische Rabbinats-Kandidat Bernstein zu Breslau einem achtjährigen Knaben Blut, um sich, nach seiner eigenen Angabe, damit zu entsühnen. Der Staatsanwalt bezeichnete in der Gerichtsverhandlung am 21. Februar 1889 als Beweggrund der That ,,rituelle Blutentziehung bei einem christlichen Knaben für den israelitischen Religionskultus".

Bernstein wurde zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. Das Erkenntnis erlangte aber keine Rechtskraft, denn im Gegensatze zu dem Medizinal-Kollegium von Schlesien erklärte die ,,K. wissenschaftliche Deputation" zu Berlin in ihrem Obergutachten den Bernstein für geisteskrank. Er leide an religiöser Verrücktheit. Genaueres über diesen Fall ist zu lesen auf Seite 102 der Schrift [4] des Berliner Professors Herm. Strack: ,,Das Blut im Glauben und Aberglauben der Menschheit." (Schriften des Institutum Judaicum. Nr. 14. Berlin 1900), in der ,,Antisemitischen Korrespondenz" Nr. 46 und den ,,Deutsch-Sozialen Blättern" Nr. 627.

Am 29. Juni 1891 wurde die Leiche des fünfjährigen Knaben Hegemann völlig blutleer mit einem Zirkelschnitt am Halse in einer Scheune in Xanten gefunden.

Dringender Verdacht richtete sich gegen den das Nachbargrundstück bewohnenden Schächter und Vorbeter Buschoff. Das ärztliche Gutachten besagte: a) der zirkelartige Schnitt war zweifellos von geübter Hand mit einem haarscharfen Messer ausgeführt; b) die Leiche war bis ins Gehirn hinein absolut blutleer; c) irgendwelche Zeichen widernatürlicher Vergewaltigung waren nicht vorhanden.

Die Untersuchung wurde höchst merkwürdig geführt. Haussuchungen und Durchsuchungen des Buschoffschen Schlachthauses fanden erst ein Vierteljahr nach dem Morde statt. Belastungszeugen wurden barsch angefahren usw. usw.

Schließlich wurde Buschoff verhaftet, dann wieder freigelassen. Dann verhaftete man einen Christen und ließ ihn wieder frei. Endlich wurde Buschoff nochmals verhaftet und vor das Schwurgericht in Cleve gestellt. – Auch hier ereigneten sich höchst seltsame Dinge. Das Nichtschuldig wurde seitens der Geschworenen ausgesprochen, weil die Thäterschaft dem Buschoff nicht völlig nachgewiesen werden konnte. Eine Unterfrage auf Beihilfe zum Morde war nicht gestellt; Buschoff wurde freigesprochen und verzehrt jetzt unter verändertem Namen in einer größeren rheinischen Stadt mit Behagen die reichen Geldmittel, die die gesamte Judenschaft für ihn aufgebracht hat. Näheres siehe ,,Deutsch-Soziale Blätter" (Jahrg. 1891 u. 1892) und die Broschüre ,,Prozeß Oberwinder" (Berlin 1892).

Am 29. März 1899 verschwand ein junges Mädchen, Agnes Hruza in Polna (Böhmen). Sie wurde am 1. April in einem Wäldchen nahe bei der Stadt halb nackt als Leiche gefunden. –Der Körper war vollständig blutleer und zeigte einen klaffenden Halsschnitt. Die am Thatorte vorgefundenen Blutspuren entsprachen nach gerichtsärztlichem Gutachten durchaus nicht der Blutmenge, die bei einer solchen Todesart in der Umgebung der Leiche vorhanden sein müßte.

Als der That verdächtig wurde der Jude Leopold Hilsner gefänglich eingezogen, am 16. September vom Schwurgericht als schuldig erkannt und zum Tode durch den Strang verurteilt.

Auch in diesen Prozeß griff die Judenschaft lebhaft ein, vollführte einen gewaltigen Preßlärm, stellte einen Verteidiger und brachte es, trotzdem Hilsner gestanden hatte, fertig, daß das Urteil aufgehoben und die Sache vor ein neues Schwurgericht verwiesen wurde.

Inzwischen hatte aber die Untersuchung Anhaltspunkte dafür ergeben, daß Hilsner noch bei einem gleichartigen Morde beteiligt war, der am 17. Juni 1898 an einem jungen Mädchen, Namens Marie Klima, verübt wurde.

Das neue Schwurgericht (in Pisek) erkannte nun am 14. November [5] 1900 Hilsner als schuldig der Mithilfe am Morde beider Mädchen und zwar in einer Form, die keinen Zweifel darüber läßt, daß die Geschworenen als Motiv die Blutgewinnung angenommen haben.

Am 24. April 1901 endlich verwarf der Oberste Gerichtshof (Kassationshof) zu Wien die gegen diese Entscheidung eingelegte Richtigkeitsbeschwerde, sodaß damit das Todes-Urteil rechtskräftig wurde.

Daß Hilsner aber wirklich gehängt wird, glauben wir nicht — denn er ist Jude.

In neuster Zeit hat der katholische Pfarrer W. zu M. bei D. folgenden Fall erzählt: Ein zum Christentum übergetretener Jude habe ihm mitgeteilt, das Hauptmotiv seines Uebertritts sei die ihm bekannte Thatsache gewesen, daß die Juden Christen morden; er sei sogar selbst dabei gewesen, als die Juden einen Christen geschlachtet und gemartert hätten; erst nach sechs oder acht Stunden sei das Opfer gestorben.

Zu erwähnen ist auch, daß den deutschen Diplomaten, die im Orient längere Jahre sich aufgehalten haben, das Vorkommen solcher Morde behufs Blutgewinnung allgemein bekannt ist. Im Orient hat aber das Menschenleben wenig Wert, die Beamten sind dort der Bestechung durchweg zugänglich, und so kommt es, daß von solchen Fällen wenig Aufhebens gemacht wird.

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