Der Blutmord in Konitz/Einleitung

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[Eingefügtes Bild:]
Das Grab des Opfers
[Siehe: Scan: Der Blutmord in Konitz, S. 1]



Einleitung.

Im Laufe von 16 Jahren sind im Rechtsstaate Preußen drei Mordthaten bekannt geworden, die durch die Art der Ausführung und die Begleit-Umstände auffällig erscheinen, und die bis heute in ein rätselhaftes Dunkel gehüllt sind.

Uebereinstimmend sind an diesen Morden die eigentümliche Tötungsart durch einen einzigen Halsschnitt mit Hilfe eines haarscharfen Messers, die Abwesenheit von Blutspuren am Fundorte, bezw. die völlige Blutleere der Leichname und — in zwei Fällen — die gradezu kunstvolle und fachgemäße Zerlegung der Leichen bezw. Auslösung der Glieder aus ihren Gelenken durch haarscharfe Schnitte.

In allen drei Fällen scheinen die gewöhnlichen Motive (als Totschlag im Streit, Rache-Akt, Raubmord, Lustmord) durch die näheren Umstände völlig ausgeschlossen. Augenscheinlich ist es in allen drei Fällen auf die Gewinnung des Blutes abgesehen gewesen, da sowohl die Schnitte auf eine völlige Ausblutung des Körpers berechnet sind als auch das gesamte Blut spurlos verschwunden ist. —

Da der Halsschnitt bei diesen Morden große Aehnlichkeit mit dem jüdischen Schächtschnitt zeigte, so lenkte sich der Verdacht bei einem Teile der Bevölkerung auf die Juden. Besondre zufällige Beobachtungen über das Verschwinden der betreffenden Personen schienen diesen Verdacht zu bestärken. Andere Teile der Bevölkerung hielten die Juden einer solchen Mordthat nicht für fähig und nahmen sie leidenschaftlich in Schutz.

Der Verdacht gegen die Juden entsprang in diesen Fällen nicht lediglich einem Vorurteil oder einer „konfessionellen Voreingenommenheit“. Denn es liegen gut beglaubigte geschichtliche Thatsachen vor, daß in früheren Zeiten solche Morde – in auffallend übereinstimmender Ausführungsart – von Juden verübt worden sind.

[2] Es besteht daher in weiten Volkskreisen die Ueberzeugung, daß es eine jüdische Mörder-Sekte giebt, die zu irgendwelchen unbekannten Zwecken das Blut von Christen-Kindern gebraucht und es durch Ermordung von jugendlichen Christen sich zu verschaffen weiß. Im Jahre 1884 wurde in Skurz der Knabe Cybulla, im Jahre 1891 in Xanten der Knabe Hegemann und im Jahre 1900 in Konitz (Westpreußen) der Gymnasiast Winter auf geheimnisvolle Weise ermordet. Der letzte Fall erregt heute noch ganz Deutschland. Seine Darstellung soll die Aufgabe dieser Schrift sein.

Das Volk nennt diese Morde „Ritualmorde“.[1] Ob ihnen wirklich ein religiöses Motiv zu Grunde liegt, ist bisher nicht aufgeklärt worden und wird wahrscheinlich in vollem Umfange auch nie aufgeklärt werden; denn die Einzigen, die darum wissen, werden sich hüten, Auskunft zu geben. Die sogenannten wissenschaftlichen Gutachten, die das Dasein von „Ritualmorden“ zu widerlegen suchen, sind ziemlich wertlos, weil die Juden solche Arbeiten gut bezahlen, und weil auch durch bloße mündliche Ueberlieferung sich der Blutaberglaube fortgepflanzt haben und in Ausübung geblieben sein könnte.

Bekannt ist das Dasein bestimmter Mörder-Sekten in anderen orientalischen Religionsgemeinschaften, und die eigentümlichen Erscheinungen, die alle sogenannten „Ritualmorde“ begleiten, deuten mit fast zwingender Notwendigkeit darauf hin, daß auch innerhalb der jüdischen Volksgemeinschaft eine Mörder-Sekte vorhanden ist, die Christenblut zu abergläubischen Zwecken braucht. Das Dasein und das Treiben dieser Sekte muß ferner den Juden im allgemeinen bekannt und die Sekte selbst sehr einflußreich sein. Auf andere Weise läßt sich nämlich die Thatsache nicht erklären, daß nach Bekanntwerden jedes sogenannten „Ritualmordes“ sofort die ganze jüdische Presse und die Juden aller Stände in dem betreffenden Lande, ja das Judentum der ganzen Welt, sich in die Bresche wirft, um eine Entdeckung der Mörder zu hintertreiben. Der Konitzer Fall hat diese Erscheinung wieder klar gezeigt.[2]

  1. Wir halten die Bezeichnung „Ritualmord“ für unzutreffend. Mit dem jüdischen Ritus, d.h. den offiziellen Formen des jüdischen Gottesdienstes haben derartige Morde nicht das Mindeste zu thun. Man sollte sie daher besser „Blutmorde“ nennen, weil sich aus den Begleit-Umständen mit annähernder Gewißheit ergiebt, daß die Blutgewinnung das, oder wenigstens eins der Motive zur Begehung der That war. Wir können aber, um den Gedankengang des Verfassers der Schrift nicht zu entstellen, den Ausdruck „Ritualmord“ nicht überall aus den folgenden Blättern streichen.
  2. Man hat dasselbe auch bei den gleichartigen Morden in Tisza- Eßlar, Skurz, Xanten und neuerdings besonders bei dem Morde der Agnes Hruza in Polna beobachten können. Steht doch in der „Allgemeinen Zeitung des Judentums“ vom 11. Mai 1900 in dem Bericht über eine außerordentliche Mitglieder-Versammlung des „Zentralvereins Deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens“, in der Angelegenheit des Konitzer Mordes seien von seiten des Vorstandes „alle bisher notwendigen Schritte geschehen“!