Der Friede von Rastatt 1714

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Textdaten
<<< >>>
Autor: Ottocar Weber
Illustrator: {{{ILLUSTRATOR}}}
Titel: Der Friede von Rastatt
Untertitel:
aus: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft Bd. 8 (1892), S. 273–310.
Herausgeber: Ludwig Quidde
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1892
Verlag: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr
Drucker: {{{DRUCKER}}}
Erscheinungsort: Freiburg i. Br.
Übersetzer:
Originaltitel:
Originalsubtitel:
Originalherkunft:
Quelle: Scans auf Commons
Kurzbeschreibung:
Eintrag in der GND: {{{GND}}}
Bild
Bearbeitungsstand
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
Indexseite
[273]
Der Friede von Rastatt 1714.
Von
Ottocar Weber.


I.

Noch bevor Karl VI. aus Spanien herüber gekommen war, um Besitz von der Kaiserkrone und den Erblanden zu ergreifen, im Bewusstsein gesteigerter Macht und voll Eifers, dieselbe jetzt an die Erreichung des grossen Ziels zu setzen, welches die Allianz von 1702 sich vorgenommen hatte: schon im Sommer 1711 war es in Wien eine ausgemachte Sache, dass eher die Diplomaten, als die Feldherren sich rüsten müssten, dass es gelten werde, am grünen Tische die Eroberungen der Waffen zu vertheidigen. Von den Sonderverhandlungen zwischen Frankreich und England, angeknüpft durch das neue Toryministerium der Königin Anna, war Kunde nach Wien gekommen; ebenso, dass die Generalstaaten dem Andrängen des Nachbarstaats jenseits des Canals zum Frieden nicht würden widerstehen können. Die Oesterreichischen Minister waren zum grössten Theile kriegsmüde; sie hegten geradezu Befürchtungen vor dem Kriegseifer ihres neuen Souverains und thaten, was sie vermochten, – vor allem der Bedeutendste unter ihnen, Graf Wratislaw – um ihn zu überzeugen, dass man ohne die Seemächte den Krieg nicht allein werde fortführen können. Bald wurde als Ort des Friedenscongresses die Stadt Utrecht ausgewählt und es blieb wohl kaum etwas übrig, als die Einladung hierzu anzunehmen und kaiserliche Bevollmächtigte, mit entsprechenden Instructionen versehen, hinzusenden. Schweren Herzens musste der Kaiser da nachgeben und dem Gedanken auf den Erwerb der ganzen Spanischen Erbschaft [274] entsagen; gradatim in vier „Staffeln“ durften seine Gesandten auf dem Congresse die kaiserliche Nachgiebigkeit zeigen[1]; was jedoch Karl VI. bereits für äusserste Nachgiebigkeit ansah, erschien den fremden Höfen als „prétensions ridicules“[2]. Und obwohl die Englischen Minister keineswegs milde oder gerechte Beurtheiler der kaiserlichen Politik waren, so darf man diesen Ausdruck doch nicht als übertrieben bezeichnen, denn jene Forderungen, die auf den Haager Präliminarien von 1709 fussten, waren in dem Augenblicke nicht mehr realisirbar, als die Einigkeit der Alliirten gesprengt war und die Seemächte auf eigenen Wegen zum Frieden wandelten. Das Einvernehmen zwischen den Höfen von Windsor und Versailles wuchs täglich mehr – auf Differenzen einzugehen, die sich über die Frage der Verzichtleistung auf die Spanische Krone, über die Fragen des Savoyischen und Baierischen Interesses erhoben, ist nicht hier der Platz: genug, sie wurden ausgeglichen; die Generalstaaten leisteten Gefolgschaft, und im Herbste 1712 konnte der Wiener Hof ab völlig isolirt gelten. Alle seine Bemühungen, die Verbündeten zur Vertragstreue anzuhalten, waren vergeblich gebliehen, so die Sendung Prinz Eugen’s nach London; als Täuschung erwies sich auch die durch den Grafen Oxford im Sommer 1712 gemachte Anknüpfung zwischen England und dem Kaiser, zu deren Entwicklung der Freiherr von Hohendorff in geheimer Mission über den Canal geschickt worden. Alle „sentiments“, wie sie noch Ende Juni der Hofkanzler Graf Sinzendorf in einer ausführlichen Eingabe an die hochmögenden Herren äussern mochte[3], waren als durchaus unzeitgemäss zu erachten.

Der Kaiser hatte in wichtigen, erregten Konferenzen in Pressburg sich von seinen Ministem endlich überzeugen lassen müssen, dass man in der Nachgiebigkeit noch viel weiter zu gehen habe, als bisher. Sinzendorf erhielt Vollmacht, weitere Concessionen zu machen. Aber immer noch zu wenig. Neue Versuche, die Londoner und Haager massgebenden Kreise zur [275] kaiserlichen Partei zurückzubringen, scheiterten abermals; die Lage der in Catalonien zurückgebliebenen Kaiserin Elisabeth und ihrer Truppen wurde inzwischen höchlichst gefährdet, die Räumung Cataloniens, die Rückkehr der Kaiserin unerlässlich. Beides war nur durch Englische Schiffe möglich; England forderte aber dafür die bindende Erklärung von Seiten des Kaisers, die Neutralität in Italien zu beobachten, nicht etwa mit den zurückgeführten Truppen den Herzog von Savoyen zu beunruhigen. Und schon meldet auch Graf Sinzendorf aus dem Haag, er sei von Lord Strafford vor die bestimmte Alternative gestellt worden, den Krieg ganz allein fortzuführen oder den vorgeschlagenen Frieden anzunehmen.

Diesbezüglich formulirt der Engländer Bedingungen, die er als mit Frankreich vereinbarte, letzte bezeichnet. Der kaiserliche Gesandte fügt hinzu, er sehe keinen anderen Weg vor sich, als den, um jeden Preis Frieden zu schliessen[4]. Die Wiener Minister – Graf Wratislaw, fast schon sterbend, mit ihnen – sind derselben Ansicht. Der Venetianische Gesandte in Wien urtheilt damals über den anscheinend bevorstehenden Frieden, er könne nicht nachtheiliger und schmachvoller gedacht werden. Der Kaiser leiste noch Widerstand, aber die Forderungen der Nothwendigkeit müssten ihn brechen[5]. In den Conferenzen von Ende December 1712 nimmt der Wiener Hof die Englischen Friedensbedingungen grossentheils an. Auf Spanien soll de facto, wenn auch nicht ausdrücklich, verzichtet werden; die Rebellen im Reiche, der Baier und der Kölner, werden in Gnaden aufgenommen, ersterem sogar Sardinien mit dem königlichen Range zugestanden.

Dagegen wurde die Savoyische Forderung, Sicilien mit der Königskrone, unabweislich verweigert; überdies verlangt, er solle das Vigevanasco zurückgeben; der Kaiser wollte seinen Besitzstand in Italien einschliesslich Mantuas behaupten[6]. Klar zeigt sich darin, welche Richtung von nun an die kaiserliche Politik nehmen wird, wie die Welschen Rathgeber in der Nähe des Kaisers ihr Ziel immer darin finden werden, die Oesterreichische [276] Macht in Italien auszudehnen. Zukunftspläne, die Erwerbung von Parma, Piacenza und Toscana betreffend, spielen da hinein. Gerade aber die Savoyischen Prätensionen konnte und wollte man in England nicht fallen lassen; es entsprach seiner Politik, im Mittelmeere einen ganz ergebenen Verbündeten zu besitzen, als Gegengewicht zwischen Habsburgischer und Bourbonischer Ueberlegenheit.

Im Februar 1713 sieht sich darum Karl VI. genöthigt, auch in dieser Frage nachzugeben; Sinzendorf erhält bereits Instructionen für den Fall, dass Spanische Gesandte zum Congresse kämen; auch „der geweste Churfürst“ und der Savoyer müssten wohl das „königliche Tractament und Titulatur“ erhalten[7]. Man war noch Mitte März 1713 in Wien fest entschlossen, alle diese Bedingungen anzunehmen und Frieden zu schliessen. Da erhielt Sinzendorf am 13. März den Besuch des zweiten Englischen Bevollmächtigten, des Bischofs von Bristol, der ihm mitzutheilen kam, dass Ludwig XIV. es für gut befunden habe, neue Bedingungen vom Kaiser zu heischen, ohne welche er in die Unterzeichnung des Friedens nicht willigen könne.

Als hauptsächlich stellten sich darunter zwei Forderungen dar: Garantien, dass der Kaiser seine Herrschaft nicht auch über Mantua, Comacchio und Mirandola ausdehnen werde und eine Entschädigung an den Kurfürsten Max Emanuel für die angebliche Verletzung des Ilbesheimer Vertrags durch den Kaiser[8]. Auch noch anderes, was man in Wien schon als abgethan betrachtet hatte, wurde wieder vorgebracht: so die Ausstattung der Fürstin Orsini mit einer kleinen Herrschaft, eine eventuelle feierliche Renuntiation auf Spanien; von einer Auslieferung der Toscanischen Küstenplätze, von Porto Longone (sie befanden sich noch in Spanischem Besitze) an den Kaiser wird nichts erwähnt, für den Kaiser lästige Titelfragen werden aufgeworfen[9]. Bis zum 1. Juni wolle sich Ludwig XIV. an diese Bedingungen gebunden erachten: der Kniff, der 1697 so gute Dienste geleistet hat, wird abermals angewendet. Neue Verhandlungen beginnen [277] in Utrecht zwischen den kaiserlichen und den Französischen Bevollmächtigten unter Intervention der Engländer, die sich durch diese neuerlichen Forderungen Ludwig’s XIV. tief betroffen zeigen, dennoch aber kein Hehl daraus machen, dass sie unter jeder Bedingung den Frieden unterzeichnen müssten[10] Eine Intervention derselben in Versailles um Zurücknahme oder Milderung des neuen Projects bleibt erfolglos, weil sie von der Englischen Regierung nicht unterstützt wird.

Es tritt daher an den Wiener Hof die Alternative heran, entweder auch diesen bitteren Kelch noch zu leeren, oder allein den Krieg weiter zu führen. Ganz sicher vermeint man in London, in Paris, der Kaiser werde ersteren Weg einschlagen, ihn einschlagen müssen[11]. Selbst in Wien ist diese Ansicht vorherrschend[12]. Aber die geheime Conferenz fasst in ihrer Sitzung vom 3. April unter Vorsitz des Kaisers den entgegengesetzten Beschluss.

Als Ultimatum für den Friedensschluss werden jetzt folgende Bedingungen gesetzt: Mantua, Mirandola und die Toscanischen Küstenplätze sind zu behaupten, Comacchio’s braucht keine Erwähnung gethan zu werden[13]. Eine Entschädigung für den angeblichen Bruch des Ilbesheimer Vertrags ist abzulehnen. Die Oberpfalz hat bei Kurpfalz zu bleiben. Die Ausstattung der Fürstin Orsini, desgleichen der ausdrückliche Verzicht auf Spanien, ist zu verweigern. Auf diesem Ultimatum haben die kaiserlichen Gesandten in seiner Ganzheit zu bestehen, wird auch nur eine Bedingung nicht zugestanden, so haben sie sofort die Verhandlung abzubrechen[14]. Es handelt sich hier um Punkte, welche beinahe ausschliesslich sich auf die Hausmacht des Kaisers beziehen, das Reich nahezu gar nicht berühren. Mit der alleinigen Ausnahme der Frage, ob die Oberpfalz wieder an Baiern zurückfallen oder bei Kurpfalz bleiben sollte, bildete damals keine Reichsangelegenheit die [278] Ursache der Fortdauer des Kriegs. Denn auch die Entschädigung des Kurfürsten von Baiern betrifft, da sie ihm nach Französischem Vorschlage durch den temporären Besitz von Luxemburg gewährt werden sollte, nur das Hausinteresse des Kaisers. Es handelt sich um Ausdehnung der Oesterreichischen Interessensphäre in Italien und den Niederlanden.

Da dieses Ultimatum vom Gegner abgelehnt wurde und der Krieg fortdauerte, pflegt herber Tadel die kaiserliche Politik zu treffen, die angeblich wieder den rechten Augenblick zum Friedensschluss versäumt habe und nach einer ungünstigen Campagne erst zum Nachgeben gezwungen werden musste, um dann mit Landau die Kosten der Zögerung zu zahlen. Es wird sich am Schlusse dieser Auseinandersetzungen erweisen, dass jener Tadel ungerechtfertigt ist, dass der Friede von Rastatt thatsächlich für die kaiserliche Macht ein viel günstigerer gewesen ist, als es der in Utrecht zu schliessende hätte sein können.

Eine „risoluzione grande e azzardosa“[15] war in Wien gefasst worden; eine Entschliessung, welche die jetzt innig befreundeten Höfe von England und Frankreich auf das allerunangenehmste in ihrem Wohlbehagen über den glücklich gelungenen Frieden störte.

Die Franzosen machten durchaus kein Hehl daraus, dass sie, wäre die Energie des Wiener Hofs vorauszusehen gewesen, andere Saiten aufgezogen hätten[16]; übergross war ja die Sehnsucht, das Bedürfniss nach Frieden im Französischen Volke; selbst Ludwig XIV., auf einer Höhe des Alters angelangt, wo jeder weitere Tag ein Geschenk des Himmels wird, mochte vor dem Gedanken zurückbeben, neuen Krieg seinem erschöpften Lande zuzumuthen, etwa ihn gar dem Urenkelkinde, das ihm nachzufolgen bestimmt war, zu vererben.

Und die leitenden Englischen Minister, vor Allen Bolingbroke, der immer mehr die führende Rolle ergriff, sahen das Grundgerüste ihrer Politik wanken: sich und ihrer Partei auch über das Leben der Königin hinaus die Herrschaft zu bewahren, vor einer etwaigen Verantwortung einem neuen Whigregimente gegenüber sicher zu sein, dafür zu sorgen, wenn nöthig unter [279] Aufopferung der Hannoverschen Succession, unter Rückberufung des Stuart auf den Englischen Thron[17]. Dazu aber bedurften sie des Friedens. Schlimm würde es sein, wenn der Thronwechsel sich vollziehen müsste, solange noch kaiserliche und Französische Heere im Felde einander feindlich gegenüber ständen. Es blieb zu befürchten, dass der Kaiser dann sofort activ für den Kurfürsten Georg eintreten würde, dass die Generalstaaten aus politischen und religiösen Gründen mit ihm gemeinschaftliche Sache machen würden, dass die Französische Hilfe, auf welche die Stuarts in solchem Falle rechnen konnten, durch den continentalen Krieg paralysirt wäre. Es ist für diese Verhältnisse kennzeichnend, dass die Partei der Whigs über die Fortdauer des Kriegs sich hocherfreut zeigt[18], dass ihr militärisches Haupt, der Herzog von Marlborough, in steter Verbindung mit dem Wiener Hofe bleibt[19], dass auch die „wohlgesinnten“, d. h. kaiserlich gesinnten Staatsmänner in Holland über die Nichtvollendung des Friedenswerks befriedigt sind[20]; dass dann im Gegentheile, als am Ende desselben Jahres die Gerüchte von einer Unterhandlung zwischen Wien und Paris mehr Consistenz gewinnen, die Whigs darüber in Schrecken und Aufregung versetzt werden[21].

Bolingbroke kann sich auch lange nicht entschliessen, an den Ernst zu glauben, mit welchem in Wien die Weiterführung des Kriegs gefördert wird; er hält das immer noch für einen Schreckschuss, für Oesterreichische Prahlerei ohne Folgen[22]. Mit wachsendem Missvergnügen sieht er die Heere sich wieder am Rheine sammeln, geführt von Prinz Eugen und Villars. Stets räth er zum Frieden[23]. Stets ist er bemüht, die Vermittlung seiner Königin als einzig mögliche, als einzig zum Ziele führend hinzustellen[24], und ist dann auf das höchste indignirt, wie er [280] sehen muss, dass über seinen Kopf hinaus die Friedensverhandlungen zwischen den Gegnern angeknüpft werden und endlich ein Resultat ergeben, das den Kaiser in Italien weit stärker lässt, als es Englischer Politik erwünscht war.

Doch zurück zum Jahre 1713. Wie sehr wider Erwarten, wie sehr unerwünscht dem Französischen Könige die Fortdauer des Kriegs kam, zeigt die rasche Minderung seiner Ansprüche, der stete Versuch, eine neue Anknüpfung mit dem Kaiser zu Stande zu bringen. Schon Mitte April zeigte der Englische Grossschatzmeister dem kaiserlichen Residenten Hoffmann ein Schreiben Torcy’s an den Englischen Gesandten in Paris, Shrewsbury, des Inhalts, dass die Italienischen Angelegenheiten den Frieden nicht aufhalten würden, wenn der Kaiser sich mit den dortigen Fürsten selbst einigen könnte[25]. Der Termin des 1. Juni, bis zu welchem Ludwig XIV. sich nur an seine Bedingungen gebunden halten wollte, ging vorüber und jener, anstatt schärfere Forderungen aufzustellen, milderte sie im Gegentheile beträchtlich. Der Graf von Sinzendorf war unmittelbar nach Empfang des kaiserlichen Ultimatums aus Holland abgereist, sein College, der Freiherr Achaz von Kirchner, blieb noch einige Zeit dort zurück. Bei seiner endlichen Abreise wurde er zum Träger neuer Französischer Vorschläge gemacht. Die Entschädigungsfrage der beiden Wittelsbacher Kurfürsten ist da bereits fallen gelassen; nur die vollständige Restitution des Baiern – also einschliesslich der Oberpfalz – wird verlangt; wollte der Kaiser diesem auch noch [281] die Grafschaft Burgau übergeben, so könnte Mantua unter kaiserlicher Besatzung bleiben, sonst aber der Ausweg gefunden werden, dass die Garnison dem Kaiser, sowie dem Herzoge von Guastalla gleichzeitig den Treueid leiste. Kirchner hatte überdies versprechen müssen, langsam zu reisen, damit ihn die Antwort aus Wien noch unterwegs träfe und er im günstigen Falle sofort zur Wiederaufnahme der Verhandlungen umkehren könne[26]. Gleichzeitig werden ähnliche Eröffnungen an den Grafen Stadion, den Vertreter des Kurfürsten von Mainz in Utrecht, gemacht[27].

Die Vertreter der Reichsfürsten werden überdies wiederholt um ihre Vermittlung in Wien angerufen[28]. Ziemlich gleichzeitig wird eine Anknüpfung durch den König von Preussen[29], den Herzog von Lothringen[30], den Kurfürsten von der Pfalz versucht. Letztere hat dann zum erwünschten Erfolge geführt. Auch die Venetianer und der Papst boten ihre Vermittlung an[31]; ob auf Französischen Antrieb, ist unbekannt. Aber der Kaiser verharrte unveränderlich beim einmal gefassten Entschlusse.

Die Falschheit, mit welcher Ludwig XIV. im Augenblicke, da man alle Schwierigkeiten durch weitgehendstes Entgegenkommen überbrückt glaubte, neue dem Kaiser besonders schädliche und ehrenrührige Forderungen aufgestellt hatte, brachte in Wien ein Misstrauen gegen die Französische Politik hervor, das Monate lang nicht weichen wollte; hinter jedem Schritte, den Ludwig XIV. des Friedens halber that, wurde eine neue Tücke gewittert, in der Anknüpfung mit den Reichsfürsten nur der Versuch gesehen, dieselben vom Kaiser loszulösen. Dem Papste wurde etwas ironisch geantwortet, er möge lieber seine väterliche Autorität bei Frankreich selbst anwenden[32]. Schliesslich wurde der Grundsatz aufgestellt, gar keine Mediation zuzulassen[33], am wenigsten aber die der Seemächte[34], gegen welche in Wien ebenfalls tiefe Verbitterung Platz gegriffen hatte. Noch eines mochte dazu kommen.

[282] Es mochte der etwas fatalistischen Frömmigkeit Karl’s wie ein Wink des Himmels erscheinen, dass die Vorsehung nicht wolle, dass er auf Bedingungen eingehe, wie sie ihm seine Minister sozusagen abgenöthigt hatten, in welchen er thatsächlich auf Spanien Verzicht leistete. Es schien jetzt nochmals die Möglichkeit gegeben, durch das Waffenglück schon Aufgegebenes, so etwa auch Strassburg, zu retten[35]. Durch die im März geschlossene Neutralitätsconvention war auch die Armee in Spanien gerettet worden, sie sollte jetzt herüberkommen und am Rheine, vielleicht sogar in Italien, eine Rolle spielen. Besonders hier hat die kaiserliche Politik ein weites Feld vor sich gesehen. König Ludwig selbst hat gedroht, er werde die Neutralität Italiens, die der Kaiser ja bereits gebrochen habe – so behauptete er – auch seinerseits nicht respectiren und hier Krieg führen[36] Es bot sich da die Möglichkeit, den in Wien bestgehassten Mann, Victor Amadeus von Savoyen, endlich für seinen wiederholten Vertragsbruch energisch zu züchtigen, ihm das 1703 versprochene Vigevanasco endgültig wieder abzunehmen.

Ja, wenn man einer Anregung des Spanischen Gesandten in Utrecht, Herzogs von Osuña, trauen darf, so wäre ein Angriff auf Sicilien, wie er in Wien geplant wurde, vom Madrider Hofe gar nicht ungerne gesehen worden[37].

Nun, Italien blieb dazumal von Kriegsgreueln verschont: entschiedene Einsprache des Prinzen Eugen, gepaart mit vernünftiger Ueberlegung am Wiener Hofe verhinderte den kaiserlichen Angriff[38] und Ludwig XIV. machte seine Drohung nicht wahr, da er offenbar die Unmöglichkeit einsah, auf zwei Kriegsschauplätzen genügende Truppen operiren zu lassen. Lieber sollte die ganze Macht Frankreichs am Rheine vereinigt bleiben, um hier unter Villars’ Führung nachdrückliche Erfolge zu erringen. Da nun Prinz Eugen nicht im entferntesten ein ähnliches [283] Heer aufzubringen vermochte, die Reichsstände sich lauer denn je in der Kriegsleistung zeigten, musste er es geschehen lassen, dass der Gegner Ende Juni mit der Belagerung von Landau beginnen und dieselbe binnen wenigen Wochen zu erfolgreichem Ende führen konnte. Diese Niederlage kaiserlicher Waffen an Stelle der erträumten Erfolge hat dann aber in Wien die Stimmung stark abgekühlt und sie den Französischen Vorschlägen zugänglich gemacht, nachdem den wiederholten Eröffnungen endlich auch das Misstrauen gewichen war.

Villars hatte von Anfang an neben seiner Rolle als siegreicher Feldherr noch eine andere zu spielen unternommen: als Friedensvermittler. Kaum dass der Feldzug begonnen hatte, fing seine Anknüpfung mit Kurpfalz an[39]. Diese Intervention bot vor allen anderen die meiste Bürgschaft auf Erfolg durch die verwandtschaftlichen und freundschaftlichen Beziehungen Johann Wilhelm’s mit dem kaiserlichen Hofe. Unvergessen waren wohl auch seine guten Dienste aus dem Jahre 1697 in Paris, die damals zur Durchführung der Ryswicker Klausel geführt hatten. Ueberdies nahm er ja eifriges Interesse an der Beendigung des Kriegs wegen der steten Gefahr für seine Länder und weil es galt, in einem Frieden endlich den gewonnenen Rang als erster weltlicher Reichsfürst, zugleich die erhaltene Oberpfalz zu sichern.

Der Kurpfälzische geheime Rath und Contributions-Intendant Beckers ist anfänglich die Mittelsperson. Noch während der Belagerung von Landau, Anfang August, äussert sich Villars ihm gegenüber einmal sehr bestimmt über die Friedensliebe seines Königs und entwirft die ungefähren Bedingungen, auf welchen Ludwig XIV. bestehen würde. Dieser Unterredung, über welche Beckers am 5. August an seinen Fürsten berichtet[40], sind aber im Monate Juli bereits wiederholte Begegnungen vorhergegangen. Villars meint, die vollständige Wiederherstellung [284] Baierns, die Heirath einer Josephinischen Prinzessin mit dem Erbprinzen von Baiern[41], die Entschädigung der Pfalz durch Sardinien oder Burgau würden seinem Könige genügen. Villars verwerthet auch gleich im vorhinein den Besitz des noch belagerten Landau, indem er gegen entsprechende Aequivalente dessen Rückgabe in Aussicht stellt. Der Pfälzische Minister Freiherr von Hundheim theilt dieses Anerbieten am 20. August dem Hofkanzler Grafen Sinzendorf mit. Er fügt aus Eigenem hinzu, sein Fürst würde sich mit Sardinien und Landau begnügen, so dass die Markgrafschaft Burgau dem Kaiser verbleiben könnte. Ja der Kurfürst habe den Gedanken gefasst, dass Max Emanuel von Baiern die Niederlande erhalten sollte, er selbst durch ein Gebiet an der Maas entschädigt werde, sohin ganz Baiern und Sardinien an den Kaiser fallen würden. Von den Italienischen Angelegenheiten scheint wenig die Rede gewesen zu sein; Hundheim erwähnt nur flüchtig, dass dem Kaiser das ius praesidii in Mantua gesichert wäre. Die Mittheilungen seines Ministers unterstützt Kurfürst Johann Wilhelm dann am 4. September durch ein eigenhändiges Schreiben an den Kaiser.

In Wien fand die Anknüpfung vorerst wenig Aufmunterung, nur kühlen Dank. Der Gedanke des Austauschs der Niederlande gegen Baiern sei dem Kaiser nicht unerwünscht, es müssten aber Frankreich und Max Emanuel selbst darauf antragen: das wird auch später festgehalten, dass der Impuls dazu von auswärts kommen müsse. Der Kaiser und sein Hof glauben nicht an den Ernst und die Aufrichtigkeit Villars’[42]. Mittlerweile ist aber Landau gefallen; die Schwarzwälder Linien auf dem Rosskopfe sind durchbrochen, Villars rüstet zu neuer Unternehmung gegen Freiburg. Dieser äussere Druck bewegt endlich den Kaiser, den Rathschlägen seiner Minister nachzugeben: man dürfe das Französische Anerbieten nicht rundwegs ablehnen, wolle man nicht die oft betonte kaiserliche Friedensliebe arg compromittiren.

Man beschloss, Prinz Eugen die Weiterführung der Verhandlung, entweder mit Villars direct, oder durch Beckers, zu überlassen; die Reichsstände, vor allem Mainz und Hannover, [285] davon zu unterrichten. Zugleich werden dem Prinzen „summarische unvorgreiffliche Gedancken und Anmerckungen“ zugeschickt als Directive für seine eventuelle Unterhandlung[43]. Diese Gedanken sind interessant, weil sie die Summe der Wünsche und Hoffnungen enthalten, mit denen der Wiener Hof sich in neue Verhandlungen eingelassen hat. Mit grosser Richtigkeit urtheilen die Minister, dass sich seit dem Utrechter Frieden die kaiserliche Sache durch den Verlust von Landau noch verschlimmert habe und meinen, es werde sich nichts mehr erreichen lassen als folgendes: 1. Für das Reich der Ryswicker Friede, Zurückgabe von Landau, Schleifung von Fort Louis und der anderen am und im Rhein angelegten Französischen Werke. Für Landau ist kein Aequivalent zu geben, dessen Demolirung zu verhindern, dagegen die von Trarbach zuzugestehen[44]. Die Wiederherstellung des Kölners unter bestimmten Vorbehalten betreffs der Garnison in Bonn. Die volle Wiederherstellung des Baiern, aber ohne Sardinien, ohne etwelche sonstige Entschädigung. Sardinien könnte an die Pfalz kommen – Landau nicht. Wenn möglich, wäre ein Austausch zwischen Baiern und den Niederlanden anzustreben; eventuell könnte zu letzteren noch die Oberpfalz gegeben, dafür dann Kurpfalz durch ein Gebiet an der Maas entschädigt werden, worunter aber nicht etwa Luxemburg zu verstehen ist. (Man sieht, es wird da der von Johann Wilhelm geäusserte Vorschlag aufgegriffen.) In diesem Falle blieben dann Baiern, Sardinien und Landau dem Kaiser. Oder Max Emanuel nimmt zu den Niederlanden einen Landstrich zwischen Donau, Lech und Inn; das übrige Baiern sammt der Oberpfalz wird kaiserlich; Kurpfalz erhält den Maasdistrict mit Landau, eventuell auch Sardinien, das aber nach dem Aussterben des Pfälzer Hauses an den Kaiser zurückfallen müsste. Der Rang als erster weltlicher Kurfürst könnte dem Baiern zurückgegeben werden. Gelingt der Austausch nicht, so muss man die Niederlande eben mit den Einschränkungen nehmen, welche die Holländische Barrière fordert – da sich dagegen nichts wird thun lassen. Die Ausstattung der Prinzessin Orsini soll mit äusserster Zähigkeit bestritten [286] werden, schliesslich könnte man aber auch hierin nachgeben. 2. Was Italien betrifft, soll man zuerst auf der Nichtdurchführung der Savoyischen Artikel und auf der Nichtabtretung von Sicilien bestehen. Das wird aber kaum durchzuführen sein; und wenn dann wegen Baiern und Mantua das Gewünschte erreicht würde, so wäre schliesslich darein zu willigen. Aber der Herzog dürfe nicht das Recht erhalten, in dem abgetretenen Gebiete Festungen anzulegen, ebensowenig dürften seine Ansprüche auf Spanien betont werden. Für Sicilien soll er das Vigevanasco zurückgeben, dem Herzoge von Lothringen eine Geldentschädigung zahlen. Von Mantua wäre gar nichts zu reden, sondern vorzugeben, dass das zwischen dem Kaiser und dem Herzoge von Guastalla abzumachen sei. Mirandola könnte herausgegeben werden. Renuntiation auf Spanien dürfe nicht gegeben werden; bezüglich des Titels könnte jeder machen, was er wolle. Wegen Cataloniens werde man sich mit den guten Diensten Frankreichs begnügen müssen.

Der kaiserliche Hof war demnach, wie wir sehen, bereit, eventuell ganz Baiern dem Kurfürsten zurückzustellen, einschliesslich der Oberpfalz, für welche man dann den Pfälzer entschädigen wollte. Zugleich wurde noch immer die Hoffnung aufrecht erhalten, einen Austausch gegen die Niederlande durchzuführen; jetzt, wo noch eine lästige Barrière den Besitz dieser Provinzen einschränken sollte, hatte man in Wien weniger Lust denn je, dieselben in eigene Verwaltung zu nehmen[45]. Der Kaiser war äussersten Falles sogar bereit, auch der Fürstin Orsini die geforderte Besitzung abzutreten[46]. Dagegen wurde, was die Italienischen Dinge anbelangt, noch immer kluge Erwägung von dem Hasse gegen Victor Amadeus verdunkelt. Sinzendorf, der sich aus seiner Utrechter Zeit wohl erinnern mochte, wie energisch sich England besonders dieses Fürsten angenommen hatte, meinte freilich in der entscheidenden Conferenz, in Betreff Italien werde nichts durchzusetzen sein. Jedenfalls waren die kaiserlichen Minister im Herbste 1713 bereit, mehr zuzugestehen, als sie später [287] im Frieden von Rastatt wirklich gegeben haben, so die Entschädigung für Kurpfalz, die Herrschaft für die Princesse des Ursins.

Karl VI. hatte obigen Ministerbeschlüssen seine Zustimmung ertheilt, dabei aber sich vorbehalten, noch Aenderungen vorzuschlagen, die er dann gleichzeitig an Prinz Eugen weitergab: – ob sich der Kurfürst Max Emanuel nicht mit den Niederlanden, eventuell vermehrt durch Sardinien, begnügen möchte; dann würde er in Deutschland gar nicht restituirt und der kaiserliche Achtspruch behielte seine Geltung. Ferner sollte an die Orsini die Herrschaft bloss als dominium utile gegeben, die Oberlehnsherrlichkeit aber vorbehalten bleiben[47]. Man sieht, wie dieser Kaiser auch nicht einen Augenblick die Aufrechthaltung seiner Würde vergisst – ein Zug, der bei aller praktischen Ungeschicklichkeit nicht verfehlen kann, mit Achtung vor diesem Habsburger zu erfüllen. In loyaler Weise wurde sofort an die vornehmlichsten Reichsstände Mittheilung gemacht von der geschehenen Friedensanknüpfung.

Während dieser Wochen hatte Villars seine Verbindung mit den Pfälzern fortgesetzt, bald aber gezeigt, dass er sie nur als Brücke benutzen wolle, um mit dem Wiener Hofe direct in Verhandlung treten zu können. Schon am 30. August hatte er Beckers versichert, dass er augenblicklich, sobald nur der Wiener Hof zustimme, die gehörige Vollmacht von Versailles erhalten werde. In der That ist dieselbe schon vom 24. August datirt. Mit Bedauern merkte aber Villars immer wieder die Zurückhaltung des Wiener Hofs; der Eifer der Pfälzer genügte ihm nicht. Wohl gab er auf wiederholtes Andrängen Beckers’ demselben einen Pass für den Baron Hundheim, worauf dieser den Marschall sofort in seinem Lager bei Breisach aufsuchte, aber derselbe weigerte sich in Details mit dem Minister einzugehen[48]. Auch Prinz Eugen war über die Vordringlichkeit der Pfälzer nicht sehr erbaut; sich des Beckers’ fernerhin zu bedienen, lehnte er entschieden ab[49]. Hundheim dagegen weiss sich vorläufig noch unentbehrlich zu machen, er versichert den Prinzen, Villars habe [288] neuerlich den Wunsch ausgesprochen, ihn zu sehen, worauf ihn der Prinz wirklich im allgemeinen über seine Instructionen informirt und ins Französische Lager reisen lässt[50]. Hauptsächlich soll er aber den Marschall von der Geneigtheit des Wiener Hofes, zu unterhandeln, überzeugen. Villars hatte bei der Nachricht, dass der Pfälzische Minister mit Aufträgen vom Prinzen Eugen komme, erwartet, er werde bereits mit einer kaiserlichen Vollmacht ausgestattet sein und ist sehr enttäuscht, wie er das Gegentheil erfährt. Ja er nimmt Gelegenheit, in ernsten Worten die Lauheit des Wiener Hofes mit dem Friedenseifer seines Königs zu vergleichen. Auf das Andringen des Pfälzers lässt er sich aber doch in allgemeine Erörterungen der Friedensbedingungen ein, aus denen hervorgeht, dass die Herausgabe von Landau nicht mehr zu erreichen sein dürfte; auch über den Austausch von Baiern gegen die Niederlande spricht er sich in einer Weise aus, die Hundheim drastisch durch die Worte wiedergibt: „man mögte sich mit dem alten Gesang nit auffhalten“[51].

Villars hatte diese Aeusserungen auf bestimmte Weisung von Paris aus gethan; sie setzte im allgemeinen die von Frankreich zu fordernden Bedingungen auf das Mass der letzten in Utrecht gestellten fest, nur dass die dort benannten Besitzer von Oberpfalz und Sardinien diese Länder austauschen dürften. Ebenso sollten Mantua und Mirandola vom Kaiser aufgegeben werden. Als Preis für die siegreiche Campagne ist Landau zu behaupten und für Freiburg, dessen Uebergabe sicher scheint und das zu behalten nicht zweckmässig wäre, ein Aequivalent zu fordern: entweder Breisach und Kehl, oder eines von beiden, oder Philippsburg. Doch ist da ein Nachlass zulässig[52]. Die Unterredung Hundheim’s mit Villars zu Büsingen hatte aber in Wien die letzten Zweifel an der Aufrichtigkeit der Französischen Anknüpfung verscheucht; es kamen dazu vertrauliche Berichte aus Paris, die da meldeten von dem allgemeinen Bedürfnisse nach Frieden[53]; es kamen dazu die fortdauernd ungünstigen Berichte [289] vom Kriegsschauplatze[54]. Auf das energischeste sprachen sich sämmtliche Minister zu Gunsten des Friedens aus[55]. Es wurde demnach jetzt endlich die nöthige Vollmacht für den Prinzen Eugen zur Unterhandlung ausgefertigt, obwohl der Kaiser noch Skrupel hatte, dass er eigentlich „ohne des Reichs Zustimmung es nit thun solte“; die Vollmacht wurde in doppelter Form ausgestellt: einmal als potestas agendi et tractandi, dann als potestas agendi, tractandi et concludendi[56]. Die Unterhandlung sollte nur zu Präliminarien führen, über welche dann unter des Reichs Mitwirkung auf einem Congresse, etwa zu Basel, beschlossen werden könnte. Abermals wurde dabei jede fremde Vermittlung ausdrücklich ausgeschlossen[57]. Sobald Prinz Eugen die Vollmacht in Händen hatte, gab er dem Marschall davon Kenntniss und schlug als Ort der Zusammenkunft das markgräfliche Schloss in Rastatt vor, was Villars in verbindlichster Form annahm. Damit begann die eigentliche Unterhandlung.


II.

Wir sind über diese Friedensverhandlungen vielfach unterrichtet: Arneth[58] hat über die Thätigkeit Prinz Eugen’s, Courcy[59] und Vogüé[60] haben über Villars berichtet. Es kann sich hier nur darum handeln, die Deutschen und Französischen Berichte mit einander zu verbinden und hinzuzufügen, was sich aus noch nicht benutzten Wiener Acten über die Entschlüsse des Kaisers und seiner Minister ergibt.

Als übereinstimmend lassen es Deutsche und Französische Historiker gelten, dass in der Friedensverhandlung Prinz Eugen seinem Gegner – um einen vulgären Ausdruck zu gebrauchen – „über“ war. Er brachte neben überlegenem Verstand noch eine [290] angeborene diplomatische Routine mit. Einen weiteren Vortheil besass der Oesterreichiche Unterhändler dadurch, dass er nur im Sinne seines Herrn und Kaisers handelte, während Villars Privatvortheile absah aus der Vollendung des Friedens: Auszeichnung und unsterblichen Ruhm, nicht minder als Diplomat, wie als Feldherr. Von seinem militärischen Talente besass er ja schon eine ungeheure Meinung, wozu die masslos übertriebene Affaire von Denain den Hauptanlass gegeben hatte. Der unleugbare Erfolg, den der Marschall hier über weit schwächere Truppen, die noch dazu keinen Augenblick an energischen Widerstand dachten, errungen hatte, war dann von Französischer Seite thurmhoch über seine wahre Bedeutung erhoben worden[61]. Da nun in diesem Feldzuge noch die Einnahme von Landau und Freiburg dazu kam, die wohl nicht gegen Prinz Eugen, aber immerhin trotz ihm gelungen war, mochte sich Villars der grösste Feldherr seiner Zeit dünken. Dass er als solch bedeutender Mann unverrichteter Sache hätte Rastatt verlassen, die Unterhandlung aufgeben sollen, schien ihm unerträglich.

Wird so von Französischer Seite Villars’ Eitelkeit ganz mit Recht hervorgehoben und dieser die Schuld an den ungünstigen Bedingungen des neuen Friedens beigemessen, so darf man auch nicht ausser Acht lassen, dass dem Marschall die Sehnsucht, ja das unbedingte Bedürfniss Frankreichs, aus innerer Ermattung und mit Rücksicht auf die bevorstehende Aenderung der Regierung in England Frieden zu schliessen, nur zu gut bekannt war; man darf ferner nicht ausser Acht lassen, dass Ludwig XIV. ja eben erst eine sehr unerwartete Lection vom Kaiser darüber erhalten hatte, was beleidigter Stolz und das berechtigte Gefühl verletzter Würde bei diesem vermochten; überdies wies die ganze Haltung Prinz Eugens darauf hin, dass der Wiener Hof bei gleicher Lage gleich handeln werde. Dies wurde aber dadurch mit beeinflusst, dass man in Wien genaue Kunde hatte davon, dass Frankreich den Frieden um jeden Preis wolle[62]. Es [291] scheint – zieht man das Resumé – Villars allzuviel Schuld gegeben zu werden an dem Resultate der Rastatter Verhandlungen.

Dieselben lassen sich in zwei Abschnitte theilen, verursacht durch die Abreise Prinz Eugen’s von Rastatt. Die erste Abtheilung reicht vom 26. Nov. 1713 bis 6. Februar 1714.

Die Schwierigkeit, die sich von vornherein den beiden Unterhändlern bot, dass der eine einen definitiven Frieden schliessen wollte, der andere – Prinz Eugen – nur Präliminarien, wurde einstweilen durch eine genügende Erklärung von letzterem beseitigt. Am 29. November ging man in medias res ein. Dazu hatte Villars neuerdings von seinem Könige sehr ausführliche Instructionen erhalten. Bei der Analyse derselben, wie sie Courcy gibt[63], überrascht es vor allem, dass der Marschall das Recht bekommt, jene beiden Bedingungen aufzugeben, welche die Unterzeichnung des Utrechter Friedens seitens des Kaisers verhindert hatten: die Entschädigung für den Bruch des Ilbesheimer Vertrags und die Sicherung der Italienischen Fürsten.

Nach Anführung verschiedener Möglichkeiten wird zugestanden, dass der König mit der vollständigen Wiedereinsetzung des Kurfürsten in seine Länder und Würden zufrieden wäre; ebenso wird in diesen Instructionen für Villars ausdrücklich bemerkt: „aucun article de ceux qui regardent l’Italie ne doit rompre la paix“[64]. Auch die weiteren Punkte: Erfüllung des 1703 zwischen Kaiser Leopold und Victor Amadeus geschlossenen Vertrags, Wiederherstellung Rakoczy’s, die Ausstattung der Princesse[65] – sollen wohl mit äusserster Zähigkeit gefordert werden, aber alle mit dem Zusatze: darum soll der Friede nicht verhindert werden. Nur wird jetzt neu gefordert – und man muss gestehen, der Erfolg des eben verflossenen Feldzugs rechtfertigt dies – die Abtretung Landaus und für Freiburg ein entsprechendes Aequivalent. Vergegenwärtigt man sich die oben erwähnten Beschlüsse der Wiener Conferenz, so ergibt sich daraus ein Minimum von Gegensätzen: so das für Freiburg geforderte Aequivalent, welches [292] in Wien nicht zugestanden wurde[66]; im übrigen hätten aber beide Friedensvermittler wohl gestaunt, hätten sie gewusst, wie nahe einander die letzten Concessionen, zu denen sie berechtigt waren, standen. Weil es aber eben die letzten Concessionen waren, so mussten noch stürmische Verhandlungen, Zwischenfälle aller Art, ja scheinbarer Abbruch derselben geschehen, bis man wirklich einig wurde.

Als erster Actschluss dieser Komödie erscheint der Bericht Villars’ nach Paris vom 3. December, worin er meint: wenn der König sich mit Landau und der Erhaltung der Befestigungen von Fort Louis begnügen wolle, so könnte der Friede rasch geschlossen werden[67]. Er hatte vollständig Recht damit, nur erschien diese brüske Lösung des Problems, dieser vorschnelle Verzicht auf alle weiteren Erfolge, die eine längere Verhandlung vielleicht ergeben könnte, der Französischen Diplomatie doch zu arg. Sie erkannte, dass der Marschall Villars zu grossen Spielraum erhalten habe, dass seine Vollmacht einzuschränken sei, dass es ihm unmöglich gemacht werden müsse, die Verhandlung rasch zu Ende zu führen. Künstliche Schwierigkeiten müssten erhoben werden, um vom Prinzen Eugen als Preis für die Beseitigung derselben Concessionen zu erhalten. Ludwig XIV. bekommt daher plötzlich Gewissensbisse über das Schicksal des Baiernfürsten, wenn dieser sich mit dem begnügen müsste, was der König in seinen früheren Befehlen als letzte Concession bezeichnet hatte. Schlankweg wird jetzt auf jeden Fall wieder eine Entschädigung für den Ilbesheimer Vertrag geheischt – das Königreich Sardinien und die Markgrafschaft Burgau werden als Compensation bezeichnet, im äussersten Falle letztere und Luxemburg. Und selbst dabei sollte Villars vorher nochmals die Befehle des Königs einholen. Auch auf den anderen Bedingungen, in welchen er hätte nachgeben dürfen, hatte er jetzt zu bestehen[68].

Die Wiener Conferenz dagegen war über die Berichte Prinz Eugen’s äusserst zufrieden gestellt; sie machte sich aber mit dem Gedanken schon völlig vertraut, dass man auch Landau opfern und für Freiburg die Befestigung von Ft. Louis werde [293] zugestehen müssen[69]; nur sollten diese Bedingungen erst ganz am Ende erörtert werden, da man ja, ohne das Reich zu befragen, nicht das Recht habe, über Landau zu verfügen, wenigstens „nicht ohne die äusserste Gefahr“. Die Conferenz meinte: „wann die Sachen im Reich künfftig nicht besser alss bisshero sich anlassen, sondern in yetzigen verwirrtem Stand verbleiben sollten, absonderlich, wann dessen mächtigere Stände nur für ihre privatnuzen nicht aber für das allgemeine Reichs-Heyl künfftig mehrers alss de praeterito sorgen wollten“, dass dann wohl für das Reich nichts Besseres zu erreichen sein dürfte. Die Conferenz beschloss aber gleichzeitig, für das nächste Jahr mit thunlicher Macht Kriegsvorbereitungen zu treffen[70].

Recht verschieden waren nun die Antworten, welche die beiden Friedensvermittler von ihren Höfen erhielten. Auf das höchste überrascht und betroffen war Villars. Die Briefe des Königs und Torcy’s contrastirten gar zu sehr mit seiner Ansicht von dem bisherigen Gange der Verhandlungen und stimmten – so höflich sie auch ausfielen – nicht zu der Ueberzeugung, die Villars von seiner Vortrefflichkeit auch als Diplomat besass.

Die Worte des Königs gaben aber zugleich die Richtschnur für den Rest der Verhandlungen. Er schrieb: „Ich wünsche den Frieden, aber kein Grund treibt mich, ihn schnell zu schliessen. Wenn die Conferenzen in Rastatt sich hinziehen, so werden Sie sicherlich den Prinzen Eugen dazu bringen, die hauptsächlichsten Bedingungen, die ich wünsche, anzunehmen“[71]. Es war das ein Irrthum von Seiten Ludwig’s XIV. Ein Irrthum, in den aber Villars nicht verfiel; denn indem er sich über die neue Ordre recht ärgerlich gegen Torcy äusserte, legte er ihr zugleich grosse Bedeutung zu und meinte, es werde keinen anderen Frieden geben, als den von ihm vorgeschlagenen; oder aber gar keinen[72]. Besonders verhasst war es ihm, dass die eingetretene Verschärfung der Friedensbedingungen sich um den Kurfürsten von Baiern drehte, dem er recht von Herzen feind war. Kaum je hat es daher einen Bevollmächtigten gegeben, der unlustiger und widerstrebender die ihm gewordenen Befehle ausführte. Bei derartiger [294] Gemüthsstimmung hatte es der Prinz leicht, im Marschall das Gefühl, sein Hof handle unklug und ungeschickt, überschäumen zu machen.

Mit grosser Würde legt Eugen das Unrecht König Ludwig’s dar, wirft einen wehmüthigen Blick auf den entschwindenden Ruhm, einen grossen Frieden geschlossen zu haben, droht dann mit seiner sofortigen Abreise. Aus persönlicher Rücksicht für Villars verspricht er aber eine neuerliche Antwort von Paris abzuwarten. Man konnte jenen nicht geschickter behandeln. Seine Briefe nach Paris aus jenen Tagen spiegeln so recht seine ganze Gereiztheit, Enttäuschung, seine Sorgen und Wünsche wieder. Die Folge ist, dass König Ludwig XIV. seine Baierischen Prätensionen fallen lässt; als Weihnachtsgeschenk erhält Max Emanuel die Zusicherung, in alle seine Länder und Würden eingesetzt zu werden; zur Entschädigung seiner sonstigen Wünsche erhält er vom Könige eine reiche Geldspende[73]. Das Schreiben Ludwig’s an Villars gibt der Vermuthung Raum, dass man in Marly damit den Frieden für gesichert hielt. Der Marschall hatte besonders in seinen letzten Briefen so entschieden nur von der Baierischen Angelegenheit gesprochen, dass man mit Recht annehmen konnte, die übrigen Differenzpunkte seien bereits beigelegt. Es waren die Amnestie und die Privilegien der Catalanen, die Ausstattung der Princesse, das Verhältniss zwischen Kaiser und Spanien, die Stellung der Italienischen Fürsten und ein paar andere Ansprüche untergeordneter Natur. Villars hatte in der That diese Dinge als höchst nebensächlich angesehen, die mit ein paar Worten beizulegen seien, und Prinz Eugen nichts gethan, um ihm diese Meinung zu rauben.

Jetzt plötzlich, vom 20. December ab, treten sie aber in den Vordergrund; Ludwig, der in anderem nachgegeben hatte, will gerade darin seine Entschädigung finden und Prinz Eugen, durch den ersten Erfolg ermuthigt, denkt nicht daran, seine geschickte Politik aufzugeben. Eine neue Schwierigkeit war noch überdies aufgetaucht: der Kurfürst von der Pfalz, besonders nach Frieden begierig, hatte keine besondere Freude an dem links des Rheins gelegenen Amte Germersheim; er bot dies jetzt an als Aequivalent für Freiburg[74]. Er meinte sich offenbar dafür schadlos [295] halten zu können durch eine entsprechende Vergrösserung der Entschädigung, die ihm für die Oberpfalz gebührte. Es war ein Angebot, auf welches Ludwig gerne einging, das aber in Wien unangenehm berührte: einmal principiell wegen des zu gebenden Aequivalents, dann aber, weil das Amt Germersheim zufolge seiner Nähe an Philippsburg und als Hinterland von Landau nicht in Französische Gewalt fallen sollte. Die Conferenz in Wien beschloss auch, es sei unbedingt die Schleifung der Festungswerke von Kehl und Altbreisach jener Abtretung vorzuziehen, wozu der Kaiser die Anmerkung machte: „es müsste dann seyn, dass die Reichsstände auff so spötliche gedancken fiellen, dass sie auch das letztere Aequivalent eingestehen sollten“[75].

Als Villars am 26. December seine Verhandlungen mit Prinz Eugen wieder aufgenommen hatte, meinte er wohl ebenso wie sein Souverän, dass sie in kürzester Zeit zu Ende gebracht werden könnten. Er hatte da eine neue Enttäuschung zu erfahren, alle die „points mineurs“ wurden jetzt zu Hauptsachen. Spricht der eine von der Entschädigung des Neapolitanischen Herzogs von St. Pierre, so fordert der andere die des Herzogs von Lothringen, befürwortet der Franzose die Wünsche Rakoczy’s, so spricht der Oesterreicher vom Cardinal von Bouillon. Ueber die Italienischen Territorialverhältnisse kommen sie eher überein; mit grösster Zähigkeit wird aber über die Fragen der Catalanen und der Fürstin Orsini discutirt. Beide Unterhändler wissen, dass sie da endlich nachgeben dürfen und nachgeben müssen, aber sie halten zähe aus. Villars, weil er weiss, dass die Ausstattung der Orsini seiner Gönnerin Maintenon am Herzen liegt, Prinz Eugen, weil er die Zuneigung seines Monarchen zu den allzu getreuen Spanischen Unterthanen kennt. Dazu kommt noch die neue Forderung von Germersheim, die der Prinz als abermalige Ueberschreitung früher gemachter Vorschläge brandmarkt, während der Marschall im Sinne der erhaltenen Befehle diesen Widerstand für Spiegelfechterei hält: der Kurfürst hätte kaum solches Anerbieten gethan ohne Zustimmung des Kaisers, meinte man in Paris[76]. Wie wir wissen, ein entschiedener Irrthum.

[296] Zu Hauptsteinen des Anstosses werden aber die Frage der Wiederherstellung der Catalanischen Privilegien und die Ausstattung der Orsini. Der Kaiser verwirft die letztere nur darum so sehr, weil er dadurch das erstere zu erhalten hofft. Aber das war ein Ding der völligen Unmöglichkeit. Es fehlte damals Ludwig XIV. thatsächlich die Möglichkeit, seinen Enkel zu einer derartigen Bestätigung zu zwingen, ein Bestehen darauf Französischerseits hätte den ungünstigsten Eindruck in Spanien hervorrufen müssen, den bestehenden Hass gegen Frankreich noch vergrössert[77]. Es wäre für ein junges Königthum ja auch misslich gewesen, den beherzten Widerstand eines Theils seiner neuen Unterthanen gewissermassen zu belohnen. Am liebsten hätte Ludwig die Ordnung dieser Fragen einem besonderen Frieden zwischen Karl VI. und Philipp V. überlassen; gerade das wollte man in Wien vermeiden, nicht um die Welt durch einen Frieden Philipp V. in seinem Besitze bestätigen und anerkennen.

Während Villars fortwährend von seinem Hofe bestimmte Weisung erhielt, den Frieden bald zu unterzeichnen[78], wurde Prinz Eugen in seiner Haltung belobt. Und als er, des unfruchtbaren Streites müde, meinte, es müsse endlich zum Schluss oder Bruch kommen, da war die Wiener Conferenz derselben Ansicht, schränkte sie aber dahin ein, dass der Bruch kein irreparabler sein sollte; dass der Prinz die Verhandlungen wohl unterbrechen, aber nicht abbrechen dürfe. Die Abreise des Prinzen von Rastatt als letztes Pressionsmittel auf Villars wurde gutgeheissen[79]. Hier war man endlich so weit gekommen, um am 14. Januar ein bestimmtes Friedensproject auszuarbeiten und den Höfen von Wien und Paris einzusenden. Man war freilich noch nicht ganz in Uebereinstimmung gekommen und hatte einige Streitpunkte auf den schliesslich noch abzuhaltenden Congress verwiesen. Bezüglich der Hauptsache – Catalanen und der Princesse – hatten die Unterhändler sich geeinigt, beides anzunehmen. Villars triumphirte abermals; er hielt den Abschluss für selbstverständlich, zugleich für äusserst günstig. Es folgte die dritte Enttäuschung, vielleicht die ärgste.

[297] Unter dem Datum des 22. Januar erhält Villars von seinem Könige in urbanster Form einen scharfen Verweis[80]; zugleich Anmerkungen zu seinem Projecte, die von 25 Artikeln nur drei unmodificirt lassen. Es sind hauptsächlich Dinge von an und für sich untergeordneter Bedeutung, die Villars cavalièrement übersehen und zugestanden hatte, während dieselben immerhin in Verträgen von internationaler Tragweite die Würde und die Ansprüche eines der Compaciscenten zu compromittiren im Stande waren. So erhält einmal der Kaiser den Titel „kaiserliche und katholische Majestät“ – das involvirt eine Anerkennung seiner Spanischen Ansprüche; es wird nicht ausdrücklich hervorgehoben, dass den Kurfürsten auch ihre Werthsachen, Möbel, Bilder etc. zurückgegeben werden sollen; die Textirung des Catalanischen Artikels ist ein Unding, wie kann der Kaiser das Recht behalten, die Meuterer von Barcelona auch fernerhin thätig zu unterstützen? Eine Reihe von Punkten werden erwähnt, die besser dem zu erhoffenden Frieden zwischen Kaiser und Spanien vorbehalten blieben. Es widerstreite der königlichen Ehre, in einer Deutschen Stadt den Congress tagen zu lassen. Es folgt dann ein ausführliches Gegenproject[81].

Villars’ Wuth und Enttäuschung kannten keine Grenzen. Aber er musste zähneknirschend gehorchen. Das war der richtige Augenblick für den Prinzen, die letzte Mine springen zu lassen; seine Abreise von Rastatt anzutreten. Er that es aber, den Instructionen von Wien entsprechend, in vorsichtiger Form, um den Schein eines entschiedenen Bruchs zu vermeiden. Noch ein Ultimatum sollte nach Paris gesandt werden, dessen prompte und unzweideutige Beantwortung er in Stuttgart abwarten wollte. Es ist anzunehmen, dass Villars mit dieser Haltung des Prinzen sehr einverstanden gewesen ist, zeigte sie dem Pariser Hofe doch in unzweideutigster Weise, wie sehr er im Recht gewesen, als er erklärte, nichts weiter sei zu erreichen, er habe den bestmöglichen [298] Frieden machen wollen. In diesem Sinne befürwortet er auch selbst die einzelnen Punkte des prinzlichen Ultimatums[82].

Am 6. Februar verliessen die beiden Unterhändler das Schloss des Markgrafen Ludwig Wilhelm von Baden. Der erste Theil dieser Verhandlungen war zu Ende gekommen. Noch einmal musste die Frage, ob Krieg ob Frieden, die interessirten Mächte beschäftigen.


III.

Die Wiener geheime Conferenz hatte sich nun ein andermal mit dieser im letzten Stadium befindlichen Friedensunterhandlung zu beschäftigen. Sie hatte sich wiederholt dahin ausgesprochen, dass dieser modus tractandi „gantz unordentlich und gerad wider die Reichssatzungen seye“, nämlich dass vom Kaiser im Namen des Reichs ohne dessen Auftrag und Directive unterhandelt werde. Man hatte aber schliesslich gemeint, es sei doch nothwendig, da über der Einholung derselben in Augsburg zu viele Zeit verloren gehen könnte und dem Französischen Einflusse und den Reichsländischen „Widersprechungen“ zu viel Spielraum eingeräumt würde[83]. Nun musste man erfahren, wie dieses Friedenswerk, das man auf eigene Faust unternommen hatte, zu scheitern drohte an Französischem Starrsinne.

Ueber die letzten Pariser Bedingungen war nun der äusserste Entschluss zu fassen. Die Conferenz nennt sie ein fast durchgehends unanständiges Friedensproject. Als vornehmste strittige Punkte werden drei bezeichnet: wenn Frankreich dem Kaiser seinen gebührenden Titel nicht zugestehen möchte, wenn es auf Ersatz an die beiden Kurfürsten dringen sollte für alles, was aus dem Lande ausgeführt worden war (Kleinodien, Möbel, Gemälde), wenn es den Kaiser zwingen sollte, zu einer Friedenshandlung mit Spanien zu schreiten. Die Minister halten diese Punkte für so wichtig, dass sie der Entscheidung des Kaisers selbst überlassen bleiben müssten. Dieser entschied in sehr nachgiebigem Sinne dahin, dass er sich mit dem kaiserlichen Titel allein – ohne den Spanischen – begnügen wollte; dass die Kurfürsten von Baiern und Köln zu entschädigen misslich sein werde, da vieles ausser Land gekommen oder umgeschmolzen [299] worden sei, man sich aber um des Friedens willen endlich auch dazu herbeilassen müsste, allerdings unter gewissen Einschränkungen. Auch bezüglich des dritten Punktes müsste man sich fügen.

Die Conferenz entschied weiter im Einvernehmen mit dem Kaiser, dass man endlich sich auch zu bequemen hätte, den Theil des Utrechter Friedens, der Savoyen betraf, anzunehmen. Betreffs der Catalanen war bereits der Beschluss gefasst worden, sich eventuell mit der dienstwilligen Intervention Ludwig’s bei Philipp V. zu begnügen[84]. Auf jeden Fall müsste aber eine Intervention für Rakoczy abgelehnt werden. Endlich könnte auch den beiden „gewesten“ Kurfürsten schon vor Schluss des Friedens ihr früherer Titel gegeben werden[85]. Man sieht da den Kaiser mehr als sonst üblich in Fragen der Würde und des kaiserlichen Rechts nachgeben; es war doch am Wiener Hof die Sorge sehr lebhaft geworden, es könnten die furchtbar angespannten militärischen und finanziellen Kräfte der Erbländer sonst abermals zu einem Kriegszuge genöthigt werden, und wessen man sich diesfalls vom Reiche zu versehen hatte, zeigt ein ziemlich gleichzeitiger Bericht Prinz Eugen’s: die Kreise verlangten den Frieden quoquo modo; Kurmainz habe sogar den Argwohn geäussert, dass die Friedenshandlung nur wegen Porto-Longones und der Catalanischen fueros scheitere – dass also das Reich aus selbstischen Habsburgischen Zwecken werde leiden müssen[86]. Und als dann der Französische Secretair de Contades eine in den Hauptsachen genehme Antwort aus Versailles brachte, rieth Prinz Eugen nochmals auf das dringendste zum Frieden[87]. Die Stimmung am Wiener Hofe selbst, die noch im Januar sicher mit dem baldigen Frieden gerechnet hatte[88], war aber merkwürdiger Weise jetzt vollkommen umgeschlagen. Sie wurde kriegerisch, nur wenige noch glaubten an Frieden, grosse Unsicherheit vor der Zukunft hatte alle Gemüther gefasst[89]. In dieser Situation voll aufgeregter Erwartung brachte endlich am 28. Februar kurz vor Mittag ein Courier die Erlösung mit der Nachricht, Villars habe [300] den Prinzen aufgefordert, die Besprechungen in Rastatt wieder aufzunehmen[90].

Contades hatte sich nur vier Tage in Versailles aufgehalten und war dann in allergrösster Eile nach Strassburg zurückgereist, wo der Marschall auf ihn wartete[91].

Die thatsächliche Abreise des Prinzen von Rastatt, die letzten Berichte Villars’ und mehr als das alles, die persönliche Berichterstattung des gewandten Contades haben bei Ludwig XIV. und Torcy ihren Eindruck nicht verfehlt. In der Frage der Titulatur der Kurfürsten, der Ausstattung der Fürstin Orsini und des zwischen Kaiser und Spanien zu schliessenden Friedens gibt der König nach; ebenso wegen Rakoczy. Freilich nicht ohne dass Villars noch einmal sich bemühen sollte, das alles durchzusetzen. Da wir gesehen haben, dass auch der Kaiser davon manches hatte nachgeben wollen, so erscheint dieser Ausgang als ein entschiedener Sieg der diplomatischen Zähigkeit Prinz Eugen’s.

Aber auf drei Punkten will Ludwig XIV. unbedingt bestehen. Der Wiener Hof hatte noch an der Fiction festgehalten, dass er sämmtliche in Utrecht geschlossenen Verträge nicht anzuerkennen brauche, dass sie für ihn nicht existirten, hauptsächlich wohl, um die darin zu Gunsten des Herzogs von Savoyen getroffenen Verfügungen nicht gut heissen zu müssen; desshalb hatte Prinz Eugen in seinem Ultimatum in der Einleitung eine Phrase angehängt, welche alle früheren Verträge, die etwa mit dem jetzt zu schliessenden im Widerspruche ständen, für nicht verbindlich erklärte. Im engen Zusammenhang steht die Fassung des Art. XXXI, wie man sie Oesterreichischerseits gegeben hatte: nämlich Anerkennung der Rechte des Kaisers auf sämmtliche Staaten in Italien, die einst zur Spanischen Monarchie gehört hatten. Damit wird das Recht gewahrt, sich wieder in Besitz von Sicilien und des 1703 an Savoyen abgetretenen Theiles von Mailand zu setzen, ebenso die Einnahme von Porto-Longone, das noch in Spanischen Händen sich befand, zu erzwingen. Der Wiener Hof behielt sich damit eine causa belli in Italien offen; [301] das Project einer Eroberung von Siciiien war ja nicht aufgegeben, sondern nur verschoben worden. Ebenso hätte der Krieg mit Spanien leichtlich fortgesetzt werden können, um so mehr als der Kaiser sich auch das Recht Vorbehalten wollte, Barcelona möglichst zu unterstützen. Es konnte aber unmöglich im Sinne des Königs von Frankreich liegen, alsbald in Italien einen neuen Krieg entstehen zu sehen, der seine Intervention wohl oder übel wieder geheischt hätte; es war eine ganz kurzsichtige Politik – und nebenbei gesagt auch keine aufrichtige – wenn man in Wien noch immer meinte, endlich doch ungestört über den Herzog von Savoyen herfallen zu können. Und war Ludwig XIV. auch nicht im Stande, den Frieden zwischen dem Kaiser und Spanien zu erzwingen, wenigstens der offene Krieg sollte verhindert werden.

Contades hatte daher auf Abänderung der betreffenden Punkte im Sinne der Französischen Politik zu bestehen; die Eingangsklausel sollte fallen, der Besitz des Kaisers in Italien auf die Provinzen beschränkt bleiben, welche gegenwärtig thatsächlich in seiner Hand waren. Das waren unerlässliche Bedingungen; im übrigen hatte der König, wie schon erwähnt, nachgegeben; ja selbst der Titel „Majesté Catholique“ war zugestanden, mit Hilfe der Anfügung einer Klausel, welche besagen sollte, die Titel seien ohne Präjudiz für Rechte und Ansprüche gebraucht. Von jenen Punkten aber sollte Contades, der direct zum Prinzen Eugen reiste, die Wiederaufnahme der Verhandlungen abhängig machen. Es ist beinahe ergötzlich zu lesen, mit welcher Aengstlichkeit Villars den Boten nach Stuttgart sendet, in Sorge, der Prinz werde die angebotenen Aenderungen zu geringfügig finden, ahnungslos, dass der Wiener Hof auch noch mehr nachzugeben bereit gewesen wäre. Es ist daher auch eine gewaltige Ueberschätzung der Mission Contades’, wenn seiner Eloquenz das Hauptverdienst zugeschrieben wird, den Prinzen überzeugt zu haben[92]; es war das der Moment, in welchem der letztere es geradezu für unverantwortlich erklärte, einen solchen Frieden abzulehnen[93].

Am 28. Februar beginnt die zweite Phase der Rastatter Verhandlungen, die im kurzen Zeitraume einer Woche bereits [302] zum Abschluss des Friedens führen sollte. Eine Woche, die allerdings noch stürmische Gespräche, heftige Auseinandersetzungen sehen sollte: machte ja Villars, wie ihm befohlen, nochmals alle Anstrengungen, um auch die anderen Wünsche Ludwig’s XIV. durchzusetzen, freilich vergeblich. Denn Contades hatte bereits in Stuttgart dem Prinzen zugestehen müssen, oder vielmehr dieser hatte es in ausserordentlich geschickter Weise dem Marquis entlockt, dass, jene erwähnten Forderungen ausgenommen, keine weiteren den Frieden aufhalten dürften. Doch nur zu natürlich, dass ein Mann wie Prinz Eugen auf diese Eröffnung hin nicht ein Haar breit mehr aus Freundschaft für Villars nachgegeben hat. Noch einmal musste auch wegen jener drei Punkte ein Courier an Ludwig XIV. abgeschickt werden, der aber schon am 6. März eine günstige Antwort brachte[94]; sofort wird am Abende noch das Friedensinstrument neuerdings durchgelesen und corrigirt und am nächsten Morgen 7 Uhr nach mühsamer Nachtarbeit unterzeichnet.

Mit ungewöhnlicher Befriedigung durfte Prinz Eugen auf die gethane Arbeit zurückschauen: er hatte mit ausserordentlichem Geschicke seinem Herrn und Kaiser bereits aufgegebene Positionen wieder erobert. Allerdings Landau blieb verloren, aber das Aequivalent für Freiburg, als welches man bereits die Schleifung der Werke von Kehl und Altbreisach hatte zugestehen wollen[95], war nach dem ersten Wiener Entwurfe in der Erhaltung der Befestigung von Fort Louis festgesetzt worden. Der in Wien so warm ersehnte Austausch Baierns gegen die Niederlande war nicht verhindert; Art. XVIII besagte: wenn der Kurfürst von Baiern es für gut finden sollte, seine Staaten gegen andere auszutauschen, wird der König sich dem nicht widersetzen[96]. Die Ausstattung der Princesse ist nicht bewilligt worden. In der Baierischen und Italienischen Frage hat der Kaiser vollinhaltlich gesiegt[97]. Hier [303] war dem Kaiser auch für die Folge legitim erworbener Zuwachs gestattet. Für die Oberpfalz eine Entschädigung nicht zu leisten, war man schon Anfang Januar in Wien entschlossen[98], auch das hatte der Friede bestätigt.

Begreiflich, dass Prinz Eugen und sein Werk in Wien enthusiastische Aufnahme fanden[99]. In Deutschland weniger: die Protestanten waren über die Reassumirung der Ryswicker Religionsklausel sehr betroffen; der Kurfürst von der Pfalz verlor seine ganzen Errungenschaften, seine Entschädigung für die Kriegskosten: Oberpfalz und den Rang[100]; der Kurfürst von Hannover hätte gewünscht, seine Ansprüche auf die Englische Krone im Frieden anerkannt zu sehen[101]. Allerdings war dessen Kummer nicht von langer Dauer; seine rasche und glückliche Thronbesteigung liessen ihn jenen Mangel nicht vermissen. Die Gefühle der kaiserfeindlichen Partei in Italien sind begreiflich[102]. Ebenso dass man in Madrid bitter enttäuscht war über die Nichtberücksichtigung der Fürstin Orsini und über den Weiterbestand des Zwistes mit dem Kaiser[103]. Waren Ludwig XIV. und Torcy vielleicht auch nicht ganz zufrieden mit der Art, wie der Friede zu Stande gekommen war, über das Factum selbst musste sie doch hohe Befriedigung erfüllen, ein Gefühl, das vom ganzen Lande getheilt wurde[104].

Das Englische Ministerium endlich zeigte sich, wie Hoffmann am 20. März meldet[105], über den Friedensschluss erfreut, nur darüber ungehalten, dass derselbe ohne sein Zuthun geschehen sei. Im übrigen war er keine Ueberraschung, da die [304] Minister durch den Französischen Geschäftsträger auf dem Laufenden erhalten worden waren[106]. Besonders auszustellen fand man in London am Friedenstractate, dass des Herzogs von Savoyen nicht ausdrücklich Erwähnung geschehen sei; auch die Nichtberücksichtigung der protestantischen Interessen des Reichs wurde da getadelt. Man schmeichelte sich aber in England, alle diese Dinge auf dem stattzuhabenden Congresse erörtern und ändern zu können. Mr. Whitworth wurde als Gesandter dazu designirt[107]. Lord Strafford hat sich dann auch im Haag eifrig bemüht, die Generalstaaten zum Anschlusse an diesen Schritt zu bewegen, aber ohne Erfolg[108]. Auch die Reise Whitworth’s nach der Schweiz blieb resultatlos, da die kaiserlichen Gesandten die gleich näher zu erwähnenden Beschlüsse der Wiener Conferenz, keine fremden Bevollmächtigten beim Congresse zuzulassen, getreulich befolgt haben[109].

Am 13. März hatte sich dann die Wiener Conferenz nochmals mit der Friedensangelegenheit zu beschäftigen, sie beschloss die Ratification gleichfalls zweisprachig – Lateinisch und Französisch – wie eben das Friedensinstrument abgefasst war, auszustellen[110] und dieses selbst ganz der Reichsversammlung mitzutheilen, zugleich mit dem ersten Französischen Friedensprojecte, weil daraus am besten zu ersehen sei, wie viel in der Unterhandlung erreicht worden. Auch den auswärtigen Mächten sei der geschlossene Friede zu notificiren; man wollte ursprünglich den Residenten Hoffmann in England einige Worte hinzufügen lassen, wodurch den Engländern ihr „spöttliches Verfahren füglich hette vorgerupfet werden sollen“, hat das aber weislich dann unterlassen in der Erwägung, dass das doch nichts nützen, im Gegentheile die Englische Nation nur überflüssig irritiren würde[111]. [305] Immerhin soll er – „iedoch ohne stichlen“ – darauf hinweisen, dass die vorliegenden Bedingungen weit besser seien als die Utrechter[112].

Der eigentliche Friedensschluss im Namen des Reichs sollte auf einem Congresse stattfinden, auf welchem auch alle noch in suspenso gelassenen Artikel berathen werden sollten. Als Ort war Baden im Aargau gewählt worden, trotz der „sattsam bekannten engen schlechten Beschaffenheit“ dieser Stadt[113]. In der Instruction für die designirten Gesandten – nebst dem Prinzen Eugen, der aber erst zur feierlichen Unterzeichnung hingehen sollte, waren es der Graf von Goëss und der Graf von Seilern – wurde diesen besonders zur Aufgabe gemacht, keine fremde Intervention zu dulden, keinen „charakterisirten“ fremden Minister daselbst anzuerkennen; in den Punkten, welche Art. 32 des Friedens dem Congresse überwiesen hatte, „behutsamb“, aber doch möglichst das Interesse der Stände zu vertreten, andere Angelegenheiten, wie die Lothringische, säuberlich zu vermeiden, nur sprachliche Aenderungen zuzulassen, am Inhalte ja nichts zu ändern: ganz besonders wird dabei ausdrücklich die Ryswicker Klausel erwähnt[114]. Gleichzeitig fassten die drei Collegien in Augsburg einmüthig den Beschluss, sich durch den Kaiser auf dem Badener Congresse vertreten zu lassen[115].

Nach den Rastatter Abmachungen hätte der Congress schon am 15. April eröffnet werden sollen; Ende Mai aber trafen erst successive die genannten kaiserlichen Gesandten, ebenso die Französischen Du Luc und St. Contest in Baden ein[116][WS 1]. Anfang Juni begannen die Berathungen. In kurzer Frist wurde es klar, dass man eine endlose Zeit brauchen würde, um alle noch bestehenden Wünsche der einzelnen Reichsstände (fünfzehn an der Zahl) zu beheben, da jeder von den Oesterreichern ausgesprochene Wunsch sofort einen anderen von Seiten der Franzosen provocirte. Einen Augenblick lang erschien dieses langsame Tempo dem Wiener Hofe sehr erwünscht[117], er änderte seine Meinung [306] aber bald und wünschte jetzt die Vollendung des Werks je eher, je besser[118]. Dazu schien es aber nur dadurch kommen zu können, dass alle schwebenden Fragen einfach in suspenso gelassen und ad graecas calendas vertagt würden. Damit war die Aufgabe der Gesandten erledigt; nun konnten auch Prinz Eugen und Villars zur Unterzeichnung nach dem Aargau gehen und die letzte Hand an das Friedenswerk legen. Am 7. September erfolgte der Schluss. Noch unter dem Eindrucke des rasch und leicht erfolgten Thronwechsels in England, über welchen die Franzosen sehr „verstellet waren“[119].

Es ist dieser Badener Friedensschluss nur eine Verallgemeinerung des Rastatter, besser gesagt die officielle Verkündigung von Seiten des Reichs, dass es die vom Kaiser ohne Mandat geschlossene Uebereinkunft billige. Unsere Kritik hat sich darum bloss mit der letzteren zu beschäftigen.

Wir haben bereits oben die verschiedenen Eindrücke, welche der Friedensschluss bei Betheiligten und Nichtbetheiligten hervorgerufen hat, festgestellt. Hören wir noch, wie der Venetianische Gesandte in Wien, Vettor Zane, der den ganzen Verhandlungen mit weitem politischen Blicke, dabei stets trefflich unterrichtet, gefolgt ist, über den Friedensschluss sich äussert: der Kaiser hat es verstanden, grosse Dinge zu gewinnen, und wenn auch der Platz von Landau, der nach den Utrechter Abmachungen ihm abgetreten war, jetzt bei Frankreich bleibt, so hat er doch mit Wucherzins dafür in Italien grosse Vortheile eingeheimst. Man wird sich in Zukunft vor dem Kaiser in Italien sehr in Acht nehmen müssen. Und weiter: Ein unglücklicher Feldzug, in welchem der Kaiser zwei wichtige Deutsche Grenzplätze verloren hatte, bringt ihm einen Frieden ein, den er kaum nach den grössten Erfolgen hätte beanspruchen dürfen. Als Ursachen der Nachgiebigkeit Ludwig’s XIV. bezeichnet Zane richtig dessen hohes Alter, den Wunsch der Maintenon und die Hoffnung, den Jakob Stuart auf den Englischen Thron zu bringen, wozu Friede nöthig sei[120].

Um diesen Ausspruch des Italieners auf seine Richtigkeit zu prüfen, möge hier ein kurzer Vergleich Platz finden zwischen [307] dem Frieden, der in Utrecht hatte geschlossen werden sollen, und dem, der thatsächlich jetzt in Rastatt zu Stande kam.

Der Kaiser war im März 1713 bereit, alle Veränderungen, die im Interesse des Savoyers stattgefunden hatten, anzuerkennen, ebenso Sardinien mit dem Königstitel dem Kurfürsten Max Emanuel zu überlassen. Im ersten Punkte war nichts erreicht worden, im zweiten jedoch das erzielt, dass Sardinien dem Kaiser blieb und der Kurfürst nicht König wurde. Man hat in der Wiener Hofburg sicherlich den Werth dieser letzten Errungenschaft höher gerechnet als das erstere; denn der Werth der armen, wenig fruchtbaren Insel Sardinien war nicht allzuhoch anzuschlagen. Wenige Jahre später hat sie dann allerdings eine gewisse Bedeutung erlangt, dadurch, dass sie gegen Sicilien ausgetauscht werden konnte.

Nach den letzten in Utrecht von den Franzosen gestellten Forderungen hätte aber der Kaiser auch seine in Italien gewonnene Stellung wieder aufgeben, namentlich das unendlich wichtige Mantua, ebenso Mirandola, herausgeben müssen und hätte die päpstlichen Ansprüche auf Comacchio anerkennen sollen. Es hätte sich damals mit Leichtigkeit aus dem Frieden, kam er auf dieser Basis zu Stande, eine Art von Französischer Schutzherrschaft über die Italienischen Fürsten entwickeln lassen. Torcy hat es recht unverhohlen ausgesprochen. Von alledem war im Rastatter Friedensinstrumente keine Rede mehr; die Stellung des Kaisers in Italien wurde dadurch gar nicht berührt, die Regelung der strittigen Punkte dem Sonderübereinkommen zwischen ihm und den Fürsten überlassen, d. h. so viel wie dem überwiegenden kaiserlichen Einflusse ausgeliefert. Erwägt man dazu, was für Pläne man in Italien hatte in Bezug auf eine Succession in Parma, Piacenza und Toscana, so musste das von der grössten Bedeutung für Karl VI. sein. Das Facit dieser Erwägungen gibt darum ausserordentliche Vortheile für den Kaiser in Italien.

Im Utrechter Entwurfe war es vorgesehen, dass dem Frieden mit Frankreich auch der mit Spanien folgen würde; man war ja in Wien darauf schon völlig vorbereitet; auch davon war jetzt nicht mehr die Rede. Alle Folgen eines solchen Friedensschlusses, wie die Anerkennung Philipp’s von Anjou, der Verzicht des Kaisers auf die Spanischen Hauptländer fielen weg. Ein Moment von grösster Bedeutung für die Empfindlichkeit, [308] für die Hoffnungen des Kaisers. Er behielt sich damit vor, bei besserer Gelegenheit alle Rechte auf Spanien wieder aufleben zu lassen, er konnte sich und seine Spanische Umgebung mit dem Gedanken trösten, bald komme der Tag der Rache[121]. Namentlich von einem Umschwung der Dinge in England, einer Wiederkehr der Whigs zur Macht liess sich viel hoffen.

Nun in Deutschland: Die Restitution der Kurfürsten war ja bereits in Utrecht völlig zugestanden, allerdings mit dem Unterschiede, dass damals die Oberpfalz bei dem kaisertreuen Pfälzer Fürsten bleiben sollte, während diese Provinz jetzt an Max Emanuel zurückkam und jener das Nachsehen hatte.

Dafür war aber die Forderung einer Entschädigung für den Bruch des Ilbesheimer Vertrags weggefallen, eine Klausel, die der Würde und dem Interesse des Kaisers im höchsten Grade zuwider lief. Der Würde, da es höchst peinlich für den Wiener Hof gewesen wäre, einen Vertragsbruch eingestehen zu müssen (thatsächlich war ja jener Vertrag von keinem Theile eingehalten worden) und sich nachrechnen zu lassen, wie viel an Einkünften er während der Occupationszeit aus Baiern bezogen hatte, was an Immobilien aus dem Lande herausgeführt worden sei. Wobei es überdies eine völkerrechtliche Monstruosität gewesen wäre, die Rückgabe von Einkünften aus einem Lande zu verlangen, das man mit den Waffen genommen hatte und rechtmässig besass. Das Interesse des Kaisers aber wäre schwer verletzt worden, da ein ganzer Rattenkönig von Untersuchungen und Erhebungen, Promemorias und Widerreden, entstanden wäre, deren Schlichtung bei der vielschreibenden, umständlichen Sitte jener Zeit kaum abzusehen gewesen wäre. Und während dieses unberechenbaren Zeitraums hätte Max Emanuel den Besitz von Luxemburg eingeräumt bekommen. Wie leicht aus solchem Pfandbesitze ein factischer Besitz hätte erwachsen können, ist an anderem Orte nachgewiesen worden[122]. Dieser so unendlich präjudicirliche und ungünstige Punkt war aber völlig fallen gelassen worden.

Was den etwaigen Austausch Baierns gegen die Niederlande [309] betrifft, so war, ebenfalls im Gegensatze zu den früheren Vorschlägen, die Möglichkeit gewahrt, denselben durchzuführen. Die Spanischen Niederlande blieben daher mit Ausnahme der durch die Holländische Barrière auferlegten Beschränkungen ungeschmälert in der Hand des Kaisers – für die Zukunftspläne desselben mehr noch als für die Gegenwart ein wichtiger Besitz.

Einzig und allein die Abtretung Landaus mit Gebiet erscheint als Preis des Friedens. Es kann nicht geleugnet werden, dass dies für das Reich ein grosser Nachtheil war, da dadurch die Französische Interessensphäre, mit ihrer Tendenz das ganze linke Rheinufer zu beherrschen, eine gefährliche Verstärkung erhielt. Der Kaiser mochte dabei wohl die Fiction aufrecht erhalten, dass dieser Verlust wett gemacht werde durch die Vortheile, welche das Reich in Italien gewonnen habe, besonders durch die Behauptung Mantuas, das ja der Kaiser als erledigtes Reichslehen eingezogen hatte. In Wirklichkeit finden wir aber im Rastatter Frieden eine entschiedene Benachtheiligung des Reichsinteresses zu Gunsten des Habsburgischen Hausinteresses. Das Reich selbst durch den Verlust von Landau, der Kurfürst von der Pfalz durch den Verlust der Oberpfalz wurden geschädigt; die Hausmacht des Kaisers durch die Machtstellung desselben in Italien, durch den Anfall von Sardinien und der ungeschmälerten Niederlande, abgesehen selbst von der Nichtanerkennung des Anjou, ausserordentlich gekräftigt.

Der Kaiser würde zwar bona fide den Vorwurf weit von sich gewiesen haben, dass er seine Pflichten als Hüter und Mehrer des Reichs zu Gunsten seiner Hausmacht verletzt habe; denn reges Pflichtbewusstsein kann auch der strengste Kritiker dem Kaiser Karl VI. nicht absprechen. Seinem Gefühle nach war wohl die Vereinigung der beiden Functionen als erblicher und gewählter Souverain unzertrennlich gekittet und das, was dem ganzen Machtcomplex Vortheil brachte, nicht aufzulösen in Bezug auf Erbländer und Reichsland. Allein die Logik der Thatsachen lässt nicht an dem Satze rütteln, dass Karl VI. im Frieden von Rastatt auf Kosten des Reichs seine Hausmacht gestärkt habe.

Wie sehr Ludwig XIV. die alte Politik stets consequent fortgesetzt hat, den Zusammenhang zwischen Kaiser und Reichsfürsten zu lockern und unter letzteren Unfrieden gegen ihr gewähltes Oberhaupt zu fördern, zeigt sich hierbei ja wieder darin, dass er [310] von den beiden eroberten Festungen nicht das Oesterreichische Freiburg, sondern das Deutsche Landau gefordert hat, obwohl der Besitz eines festen Platzes auf dem rechten Rheinufer strategisch von grosser Bedeutung hätte sein müssen, ebenso darin, dass er zugab, dass Max Emanuel ohne Sardinien sich zufrieden geben musste, aber allerdings mit der Oberpfalz, die ohne Entschädigung dem kaisertreuen Kurfürsten von der Pfalz ebenso wie sein Rang, wieder weggenommen wurde.

Als Resultat dieser vergleichenden Untersuchung lässt sich unbedenklich der Satz aufstellen: Kaiser Karl VI. hat durch den Erfolg bewiesen, wie er Recht gehabt hat, den Frieden von Utrecht nicht abzuschliessen; allein der Erfolg bezieht sich lediglich nur auf die neuen und alten Erblande, während das Reich damit schlechter fuhr. Es muss jedoch abermals betont werden, dass der Kaiser sicherlich nicht zum Bewusstsein dieser Thatsache gekommen ist. Wenn er auch begründete Ursache hatte, mit den Reichsfürsten zu zürnen wegen allzu schwacher Unterstützung im letzten Kriege und wenn auch die Gereiztheit darüber in mancher Aeusserung der Wiener Conferenz herauszufühlen ist, hat er doch in vollem Bewusstsein seiner Verantwortung und Pflichten gehandelt und fand sein Verhalten durch den Erfolg gerechtfertigt. Dass dieses Bewusstsein durch seine Hinneigung zu Spanien, zu nicht-Deutschem Wesen, zu Träumen von der Wiederherstellung einer Habsburgischen Weltmonarchie verdunkelt worden ist, darf nicht von unserem heutigen nationalen Standpunkte aus beurtheilt werden.



Anmerkungen

  1. Diese Einleitung beruht passim auf des Verf. „Der Friede von Utrecht“. Verhandlungen zwischen England, Frankreich, dem Kaiser und den Generalstaaten 1710–13. Gotha, Perthes 1891. Die Instruction für die kaiserl. Gesandten befindet sich ebenda abgedruckt, Anhang II.
  2. Des Grafen von Oxford Worte.
  3. Lamberty VII, 150.
  4. Sein Bericht vom 13. Dec. 1712, W. S. A. (Wiener Staatsarchiv).
  5. Vettor Zane 24. Dec. 1712. Ven. Ges.-Ber., W. S. A. F. (Wiener Staatsarchiv; Filiale).
  6. Referat an den Kaiser 31. Dec. 1712, W. S. A. F.
  7. Kaiserl. Weisungen vom 25. Febr. u. 4. März 1713, W. S. A.
  8. Der Vertrag war am 7. Nov. 1704 zwischen dem Römischen König Joseph und der Kurfürstin Therese Kunigunde geschlossen worden; s. Dumont VIII, 163.
  9. Sinzendorf’s Bericht vom 15. März 1713, W. S. A. F.
  10. Bericht aus Utrecht 9. Apr. 1703; voulez-vous que nous aurions l’honneur d’être pendu pour l’amour de l’empereur? âusserten die Engländer einmal, W. S. A. F.
  11. Bericht Hoffmann’s aus London 4. Apr. 1713, W. S. A.
  12. Vettor Zane 11. März u. 8. Apr., W. S. A. F.
  13. Einige Wochen später wurde beschlossen, dieses dem Papste nach geschlossenem Frieden zurückzugeben. Conf. Prot. 9. Juli, W. S. A.
  14. Kaiserl. Weisung 3. Apr., W. S. A. F.
  15. Eine Aeusserung Fürst Trautsohn’s, berichtet von Vettor Zane am 19. Apr. 1713, W. S. A. F.
  16. Heems’ Bericht aus dem Haag vom 30. Mai 1713, W. S. A.
  17. Das bezeichnet Heems am 15. Juli auch als die Ansicht der leitenden Kreise in Holland, ebda.
  18. Hoffmann’s Berichte vom 21. Apr. u. 9. Mai, W. S. A.
  19. Vettor Zane 8. Juli, W. S. A. F.
  20. Heems’ Bericht vom 16. Mai, W. S. A.
  21. Hoffmann am 5. Dec., ebda.
  22. Bolingbroke, Correspondance II, 362/3; notwithstanding the airs, which the Emperor and his Ministers give themselves, I am much mistaken if he lets the first of June pass without coming into peace, ebda. 375.
  23. Bolingbroke, Corresp. II, 542.
  24. Hoffmann’s Bericht 4. Aug., W. S. A.
  25. Hoffmann’s Bericht vom 25. Apr. 1713, W. S. A.; Bolingbroke, Corresp. II, 368; Shrewsbury an Bolingbroke, ebda. 432, bezeugt, dass der Französische Hof äusserst ungern, nur als Ehrensache, den Krieg führe. – Es mag hier im Zusammenhange angeführt werden, was unter den „Italienischen Angelegenheiten“ gelegentlich dieses Friedensschlusses zu verstehen ist. Der Papst verlangt die Rückgabe von Comacchio; der Grossherzog von Toscana will, wenn möglich, die stati de presidii annectiren und Siena vom kaiserlichen Lehnsverbande befreien, die weibliche Erbfolge in seinen Staaten fortsetzen (damit wäre die Erbfolge an Kurpfalz übergegangen). Parma will Castro und Ronciglione erhalten und fordert vollständige Souverainetät über die Insel Ponza. Der Herzog von Modena will das dem Kaiser von ihm abgekaufte Mirandola behalten. Vincenzo Gonzaga, Herzog von Guastalla, fordert den Heimfall von Mantua sammt Gebiet. Die Herzoge von Castiglione und Mirandola fordern Rückgabe ihrer confiscirten Besitzungen. Carutti, Storia della Diplomazia della Corte di Savoia, Bd. III, 405/7.
  26. Vettor Zane 3. Juni, W. S. A. F.
  27. Kaiser an Kurmainz 1. Mai, ebda.
  28. Heems’ Bericht vom 16. Sept., ebda.
  29. Hoffmann am 26. Sept., W. S. A.
  30. Heems 10. Oct., ebda.; s. auch Arneth, Prinz Eugen, II, 309.
  31. Conferenzprotokoll vom 2. Juli, ebda.
  32. Conf.-Prot. 2. Juli, W. S. A.
  33. Conf.-Prot. 27. Juli, ebda.
  34. Referat über die Conferenz vom 7. Sept., ebda.
  35. Vettor Zane 3. u. 16. Juni, W. S. A. F.
  36. Heems 20. Juni und Hoffmann 1. August., W. S. A.; Bolingbroke, Corresp. II. 477/8.
  37. Bericht Heems’ vom 29. Aug. über eine Unterredung Osuñas mit dem Lothringischen Gesandten La Begue, chiffriert.
  38. Arneth, Prinz Eugen, II, 307/8; Conf.-Prot. vom 28. Nov.: bellum siculum jam non posse suscipi, sed cunctandum usque ad alia tempora. W. S. A.
  39. Vorher war es bei Gelegenheit einer Lieferung von Getreide zu ähnlichen Gesprächen zwischen den Franzosen de la Houssaye und Hazel mit dem Kurmainzischen Hofmarschall von Reigersberg gekommen, worüber der Kurfürst von Mainz auch nach Wien berichtete. Feldzüge Prinz Eugens, XV, 425.
  40. Dieses und die folgend erwähnten Actenstücke sind, wenn nicht ausdrücklich anders bemerkt, aus: W. S. A. F.
  41. Dieses Heirathsproject verschwindet dann später in Folge einer sehr energischen Erklärung Prinz Eugen’s vom Tapet. Arneth II, 312.
  42. Sinzendorf an Hundheim 9. Sept. u. Kaiser an Kurfürst v. d. Pfalz. 15. Sept.
  43. Conferenzen vom 21. u. 22. Sept., 3. u. 4. Oct. Dieser Friedensplan ist von Sinzendorf entworfen.
  44. Man hoffte damals in Wien noch, Freiburg werde sich unter dem tapferen Generale Harsch halten, daher ist davon hier nicht die Rede.
  45. Sinzendorf meinte (Conf. vom 3. u. 4. Oct.): wenn das Indianische Geld diesseits wäre, müsste man auch die Niederlande behaupten, weilen aber nit, ein Austausch zu tendiren. Starhemberg: es sei unmöglich, die Niederlande von hier zu behaupten.
  46. Als solche war die Grafschaft Chiny in Aussicht genommen.
  47. Der Kaiser an Prinz Eugen am 4. Oct.
  48. Courcy, La coalition de 1701 contre la France. Paris 1886. tome II, p. 21.
  49. Prinz Eugen an den Kaiser 6. Oct.
  50. Prinz Eugen an den Kaiser 24. Oct.
  51. Courcy II, 24; Hundheim an Sinzendorf u. Prinz Eugen an den Kaiser 30. Oct.
  52. Courcy II, 17 ff.
  53. Graf von Weltz, Pfälzischer Gesandter in Paris, an Kurfürst Johann Wilhelm 1. Nov.
  54. Am 1. Nov. wurde die Stadt, am 17. Nov. das Schloss Freiburg übergeben.
  55. Conf.-Prot. 9. Nov. Seilern: der Friede stehet bei Frankreich, wir müssen aber doch Herz zeigen. Starhemberg: wenn Friede zu haben ist, müssen wir ihn nehmen. Schönborn: secretum detectum, ergo pax necessaria. Trautsohn: Krieg zu führen unmöglich, daher Friede. W. S. A.
  56. Der Kaiser an Pr. Eugen 10. Nov.; vom selben Tage die Vollmacht.
  57. Conf.-Prot. vom 10. Nov., W. S. A.
  58. Prinz Eugen II, 307–42.
  59. La Coalition de 1701. II, 1–353.
  60. Villars Diplomate, Revue d. deux Mondes 1887. Bd. 86, 312–56.
  61. Und zwar in damals vom Standpunkte Ludwig’s XIV. aus nicht unberechtigter Weise; wollte er doch nach so vielen Niederlagen einmal wieder gesiegt haben. Dass aber die modernen Französischen Historiker noch immer bei dieser Reclame mitthun, erscheint unbegreiflich.
  62. Torcy schreibt ganz richtig an Bolingbroke: Vous connoissez, Monsieur, les dispositions du Roi pour la paix; peut-être que si les ennemis en étoient moins persuadés, ils chercheroient, avec plus d’empressement, les moyens de finir la guerre. Bolingbroke, Corresp. II, 463.
  63. Courcy II, 131 ff.
  64. Courcy II, 134.
  65. Si la paix – – – dépendait de cet unique point, il y auroit encore à délibérer s’il conviendrait de s’en relâcher. Courcy II, 135.
  66. Arneth II, 318.
  67. Courcy II, 141.
  68. Courcy II, 144 ff.
  69. Prinz Eugen befürwortet diese Nachgiebigkeit mit Nachdruck. Arneth II, 322–3.
  70. Conf.-Prot. 13. u. 16. Dec. W. S. A.
  71. Courcy II, 148.
  72. Courcy II, 151.
  73. Courcy II, 161 ff.
  74. Courcy II, 167 ff.
  75. Referat über die Conferenz vom 9. Januar 1714; Conf.-Prot. vom 12. Jan.
  76. Courcy II, 168.
  77. Courcy, L’Espagne après la paix d’Utrecht 34–48; Baudrillart, Philippe V. et la cour de France I, 527 ff.
  78. Courcy II. 184.
  79. Conf.-Prot. vom 9. Jan. 1714.
  80. Courcy II, 200 ff. Vogüé 341 ff.; Prinz Eugen schreibt dem Kaiser am 29. Januar, Villars habe ihm gesagt, „man habe ihme unter Anderen vorgeworffen, dass der Entwurff der Convention so vortheylig für E. K. Maj. gefasset seye, dass es vielmehr scheine, dass ich [Prinz Eugen] allein solche aufgestellet“.
  81. Dasselbe wird durch die Beschlüsse der Wiener Conferenz im nächsten Abschnitte beleuchtet werden.
  82. Courcy II, 230 ff.
  83. Conf.-Prot. vom 23. Jan. 1714.
  84. Anlass dazu hatte die Haltung der Catalanen selbst gegeben, die nicht mehr die Bestätigung ihrer „fueros“ durch diplomatische Intervention, sondern Losreissung von Spanien durch eigene Kraft anstrebten. Arneth II, 334.
  85. Relatio conferentiae vom 13. Febr.; der Kaiser an Pr. Eugen 16. Febr.
  86. Prinz Eugen an den Kaiser 20. Febr.
  87. Ders. an dens. 24. Febr.
  88. Vettor Zane 13. Jan.
  89. Vettor Zane 24. Febr.
  90. Ders. am 28. Febr. Am 3. März schreibt er von dem „gran cambiamento di Rastatt, che fa risorgere le speranze, poco men che perdute, della pace.“
  91. Ueber die Mission Contades’ und den Schluss der Verhandlungen Courcy II, 236 ff.; Vogüé 346 ff.
  92. Courcy II, 246–7.
  93. Prinz Eugen an den Kaiser 24. Febr.
  94. Eine Antwort, die selbst wegen des Art. XXXI den kaiserlichen Wünschen durch Hinzufügung einiger vieldeutiger Worte Rechnung trägt.
  95. Conf.-Prot. vom 23. Jan. 1714.
  96. Das Friedensinstrument ist abgedruckt bei Courcy II, 572–88; dann Feldzüge Prinz Eugens XV, 568–83.
  97. Vettor Zane findet gerade in der Art der Regelung derselben: dass dadurch kein neuer Krieg entstehen dürfe (Art. XXX–XXXI), dass diese Fürsten dem Kaiser völlig ausgeliefert seien. Bericht vom 31. März.
  98. Conf.-Prot. vom 9. Jan.
  99. Arneth II, 343, Courcy II, 270; 285.
  100. Im April 1713 – als man in Wien den Kurfürsten zur Weiterführung des Kriegs benöthigte, war man bereit gewesen, ihm auf Lebenszeit die Grafschaft Limburg zu geben. Referat über die Sitzung vom 28. April, W. S. A.; im Januar 1714 sandte er den Grafen von Sickingen wegen der Entschädigung nach Wien; er forderte auch eine solche für Landau.
  101. Kurfürst an Prinz Eugen 1. März 1714.
  102. Der Graf Provana schrieb schon am 13. Jan. aus Wien: er könne gar nicht glauben „che si voglia lasciare in tale infelice e stravagante situazione la Spagna e singolarmente l’Italia“. Carutti III, 463.
  103. Courcy II, 273 ff.
  104. Courcy II, 287 ff.
  105. W. S. A.
  106. Bolingbroke, Corresp. II, 626.
  107. Hoffmann 4. Mai, ebda.
  108. Heems’ Berichte vom 17. März, 14. u. 24. April 1714, ebda.
  109. Sie berichten speciell am 6. Juli, dass sie die Anfrage der Französischen Collegen, ob Whitworth erscheinen und an den Sitzungen theilnehmen dürfe, auf das entschiedenste abgelehnt hätten. W. S. A. F.
  110. Um etwas Nebensächliches zu erwähnen: brauchte man für das Friedensinstrument eine „silber und verguldete Capsul, goldene Schnur, sammete Libell“; dafür und für das Einbinden, sowie für ein blechernes Futteral wurden 17 Gulden gezahlt an die kais. Hofkammer 17. März 1714.
  111. Conf.-Prot. vom 13. März.
  112. Kaiser an Hoffmann 17. März.
  113. Eidgenossenschaft an den Kaiser 21. April.
  114. Conf.-Prot. vom 12. u. 13. April.
  115. Kurmainzische Kanzlei an Kaiser, Augsburg 23. April.
  116. Berichte der Congressgesandten Goëss und Seilern, Mai–Aug, passim.
  117. Kaiser an Gesandtschaft 30. Juni: um den Barrièretractat noch vor Abschluss der Verhandlungen in Baden beenden zu können.
  118. 7. Juli.
  119. Bericht aus Baden 22. August.
  120. Berichte vom 14. u. 31. März.
  121. S. dazu die Proclamation des Kaisers vom 28. März 1714 an die Catalanen; darin, in der Französischen Uebertragung Courcy’s II, 286: par l’indispensable raison que j’ai de conserver ma justice, droits, actions ct titres qui m’appartiennent comme légitime roi d’Espagne…
  122. Weber, Der Friede von Utrecht, S. 311–12; 379.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage (in der Anmerkung): uud