Der Gattenmord auf dem Stilfser Joch

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Autor: Hugo Friedländer
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Titel: Der Gattenmord auf dem Stilfser Joch
Untertitel:
aus: Kulturhistorische Kriminal-Prozesse der letzten vierzig Jahre, Band 1, S. 16–17
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Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1908
Verlag: Continent
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Erscheinungsort: Berlin
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Quelle: Commons
Kurzbeschreibung:
siehe auch: Unfall oder Mord?
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Der Gattenmord auf dem Stilfser Joch.

Im Sommer 1874[WS 1] unternahm ein sehr eleganter, junger Engländer, namens Henry Tourville, mit seiner Gattin eine Hochzeitsreise. Die Frau war achtzehn Jahre älter als ihr sehr schneidiger Gatte. Er hatte die Frau augenscheinlich nicht aus innerer Zuneigung, sondern ihres großen Vermögens halber geheiratet. Die Frau hatte den Mann zum Universalerben ihres großen Vermögens eingesetzt.

Das neuvermählte Paar reiste auch durch Tirol und bestieg das Stilfser Joch. Hier stürzte Frau Tourville ab und war auf der Stelle tot. Der Gatte schlug sogleich Lärm und gab an, seine Frau sei infolge Unvorsichtigkeit in die Tiefe gestürzt.

Er hatte sich aber durch Redensarten und sein Benehmen sehr verdächtig gemacht. Infolgedessen wurde er verhaftet und hatte sich im Sommer 1875 vor dem Schwurgericht zu Bozen wegen Mordes zu verantworten. Da Tourville mit großer Entschiedenheit bestritt, seine Gattin ermordet zu haben, wurde eine örtliche Augenscheinnahme vorgenommen. Eine Puppe von der Größe und Schwere der Frau Tourville wurde angefertigt. Mit dieser begaben sich die Prozeßbeteiligten, Gerichtshof, Geschworene, Staatsanwalt, Verteidiger und der Angeklagte, denen sich die Vertreter der Presse anschlossen, nach dem Stilfser Joch an die Stelle, von der Frau Tourville in die Tiefe gestürzt war. Die Probe ergab, daß ein Absturz nur durch gewaltsames Hinabstoßen erfolgt sein konnte. Die Geschworenen bejahten daraufhin die Schuldfrage wegen vorsätzlicher Tötung, verneinten aber die Frage betreffs der Ueberlegung. Der Angeklagte wurde zu 20 Jahren schweren Kerkers verurteilt.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Tatsächlich fand die Reise erst im Sommer 1876 statt; Henry „de Tourville“ und Madelaine Miller hatten im November 1875 geheiratet. Die Anklage wegen meuchlerischen Gattenmords wurde im April 1877 erhoben, das Urteil im November 1877 gesprochen.