Der Mühlenbrand zu Kroppenstedt
Das abseits vom großen Weltverkehr im Kreise Oschersleben belegene ruhige Städtchen Kroppenstedt war vor vielen Jahren in aller Munde. Am Weichbild des Städtchens stand eine Windmühle. Eines Sonnabends im Jahre 1869 arbeitete der fünfzehnjährige Müllerlehrling allein in der Mühle, während der Müller und seine Gattin eine Hochzeit besuchten. Gegen 12 Uhr nachts wurden die Bewohner Kroppenstedts durch lautes, unaufhörliches Tuten der Turm- und Nachtwächter aus dem Schlafe geweckt. Eine große Feuersäule loderte zum Himmel empor, die Mühle stand in Flammen. Die Bürger-Feuerwehr fuhr eiligst zur Brandstätte.
Die Rettungsmannschaften sahen, noch ehe sie an der Brandstätte angelangt waren, daß die Tür der Mühle sich öffnete, und ein dunkler, schwerer Gegenstand zur Erde fiel. Als sie näher hinzukamen, sahen sie den fünfzehnjährigen Müllerlehrling, die Hände auf den Rücken gebunden und einen Knebel im Munde, bewußtlos auf der Erde liegen. Das war der dunkle, schwere Gegenstand, der aus der Mühle zur Erde gefallen war. Schleunigst brachte man den jungen Mann in die Wohnung des inzwischen herbeigeeilten Müllermeisters. Der verunglückte junge Mann wurde zu Bett gebracht, und ein Arzt geholt, aber erst am folgenden Morgen war der Verunglückte vernehmungsfähig.
Er erzählte dem Bürgermeister, er habe, da Wind war, in der Mühle gearbeitet. Plötzlich habe es an der Mühlentür geklopft. Auf seine Frage, wer da sei, habe eine Stimme geantwortet: „Na, mag’ man upp.“ Er habe sich geweigert zu öffnen, es aber schließlich doch getan, da der Außenstehende gedroht habe, andernfalls die Tür einzuschlagen. Als er geöffnet hatte, seien zwei Männer mit berußten Gesichtern in die Mühle getreten und haben Getreide stehlen wollen. Da er das nicht dulden wollte, haben die Männer ihm einen Knebel in den Mund gesteckt, die Hände auf den Rücken gebunden, alsdann Getreide zusammengerafft und danach die Mühle in Brand gesteckt. Nachdem die Männer sich entfernt hatten, habe er, um nicht zu verbrennen, sich bis zur Tür geschleift, mit dem Fuß die offengelassene Tür geöffnet und sich zur Erde fallen lassen.
Und in der Tat, die Kleider des jungen Mannes brannten bereits, als die Feuerwehr hinzukam. Fünf Minuten später wäre der Ueberfallene nicht mehr zu retten gewesen.
Auf die Frage des Bürgermeisters, ob er denn die Männer nicht erkannt habe, sagte er: Es sei ein großer und ein kleiner Mann gewesen. Den großen habe er nicht erkennen können, den kleinen habe er genau erkannt. „Das war der Mühlknappe Schrader.“ Die Frage des Bürgermeisters, ob er sich die Kleidung der Männer gemerkt habe, verneinte er, er wisse aber genau, daß Schrader eine weiß und rot karierte Barchentjacke getragen habe. Der Bürgermeister begab sich sogleich mit zwei Polizeisergeanten in die Wohnung des Mühlknappen Schrader. Dieser war wohl ein bisher vollständig unbescholtener Mann, der sich des besten Leumunds erfreute, er war aber vierzehn Tage vorher von dem betreffenden Mühlenbesitzer aus Anlaß von Lohnstreitigkeiten aus der Arbeit entlassen worden. Schrader beteuerte seine Unschuld und leugnete in seiner Angst, eine rotweiß karierte Barchentjacke zu besitzen. Eine solche wurde aber in seiner Behausung gefunden.
Er wurde selbstverständlich trotz aller Unschuldsbeteuerungen sofort verhaftet. Der Müllerlehrling bezichtigte bei allen seinen Vernehmungen den Schrader mit voller Bestimmtheit der Täterschaft. Da aber letzterer absolut zu keinem Geständnis zu bringen war, so ließ der Erste Staatsanwalt zu Halberstadt den Mann dreizehn volle Wochen in doppelte Eisen legen. Aber auch diese Folter brachte den Mann zu keinem Geständnis. Er wurde vor die Geschworenen gestellt und, da der Müllerlehrling seine Bezichtigung aufrecht hielt, wurde Schrader wegen Mordversuchs, vorsätzlicher Brandstiftung und Einbruchsdiebstahls zu 15 Jahren Zuchthaus, zehn Jahren Ehrverlust und Zulässigkeit von Polizeiaufsicht verurteilt.
Am 1. Dezember 1876, an einem naßkalten, häßlichen Wintertage trat am Breiten Weg in Magdeburg ein junger Mann an einen Schutzmann mit den Worten heran: „Herr Wachtmeister, verhaften Sie mich!“ Der Schutzmann glaubte, einen Geistesgestörten vor sich zu haben. Der Beamte stutzte. „Verhaften Sie mich, Herr Wachtmeister,“ wiederholte der junge Mann mit fester Stimme. „Ich bin der Müllergeselle Günther. Ich habe vor sieben Jahren die Mühle bei Kroppenstedt in Brand gesteckt und den Mühlknappen Schrader wahrheitswidrig beschuldigt. Schrader sitzt unschuldig im Zuchthause. Ich bin inzwischen Geselle geworden, auf die Wanderschaft gegangen, ich finde aber nirgends Ruhe. Ich habe Gewissensbedrückungen. Hoffentlich lebt der arme Schrader noch, damit ich das ihm zugefügte schwere Unrecht wenigstens einigermaßen wieder gut machen kann.“ Bei diesen Worten schluchzte der junge Mann heftig.
Der Schutzmann forderte den jungen Mann auf, mit ihm zur Polizeiwache zu kommen. Hier wiederholte dieser bei der Vernehmung vor dem Polizeileutnant seine Erzählung. Er wurde sogleich nach Halberstadt überführt. Dem dort noch amtierenden Ersten Staatsanwalt war die Sache begreiflicherweise sehr fatal. Er bezeichnete die ganze Erzählung des Günther als unwahr und meinte, der Mensch habe jedenfalls keine Arbeit und, um im Winter unentgeltliches Unterkommen zu finden, habe er sich diese Erzählung ausgedacht. „Wir wollen den Menschen sitzen lassen, bis ihm die Frühlingssonne in die Zelle scheint,“ sagte er.
Da aber Günther, der inzwischen 22 Jahre alt geworden war, fest bei seinem Geständnis blieb, wurde Schrader aus dem Zuchthaus entlassen. Er war jedoch während der sieben Jahre an Geist und Körper gebrochen. In allen Teilen Deutschlands wurden Festlichkeiten veranstaltet und der Ertrag dem unglücklichen Mühlknappen zugewiesen, denn seine Familie – er hatte Frau und fünf Kinder – hatte buchstäblich Hunger gelitten. Ein paar tausend Mark waren zwar zusammen gekommen, aber die Gesundheit konnte niemand dem bedauernswerten Schrader ersetzen.
Im Mai 1877 hatte sich Günther wegen vorsätzlicher Brandstiftung und Diebstahls vor der Kriminaldeputation des Halberstädter Stadtgerichts zu verantworten. Er erzählte auf Befragen des Vorsitzenden: Er habe in der Mühle gearbeitet. Da sei ein Bekannter in die Mühle gekommen und habe ihn gebeten, ihm eine Metze Hafer zu verkaufen. Er habe sich anfänglich geweigert, seinen Meister zu bestehlen, er sei aber schließlich der Versuchung erlegen. Nachdem der Mann fort war, habe er Angst bekommen, der Meister könnte den Diebstahl merken. Deshalb habe er die Mühle in Brand gesetzt, sich einen Knebel in den Mund gesteckt und sich die Hände auf den Rücken gebunden; er verstände sich selbst zu fesseln, weil er, ehe er zu dem Müllermeister in die Lehre gekommen sei, kurze Zeit „Posamentier“ gelernt habe. Da er aber doch vor dem Feuertode Angst bekam, habe er sich an die Tür geschleift und sich zur Erde fallen lassen. Auf die Frage, wie er denn dazu kam, gerade den Schrader zu bezichtigen, gab er an, als der Bürgermeister ihn nach dem Täter gefragt habe, sei ihm gerade der Mühlknappe Schrader eingefallen.
Als Schrader im Saale als Zeuge erschien, wandte sich der Angeklagte, wie von einer Tarantel gestochen, ab und weinte bitterlich. Dann fiel er auf die Knie und rief laut: „Herr Schrader, ich bitte tausendmal um Verzeihung. Ich habe mich allerdings zu schwer gegen Sie vergangen, ich weiß, Sie können mir nicht verzeihen.“ Schrader, ein kleiner, schwächlicher Mann, weinte ebenfalls und beteuerte nochmals seine Unschuld. Günther, der zur Zeit der Tat 15 Jahre alt war, wurde zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt.
Der Verfasser dieses Berichts nahm Gelegenheit, mit dem unglücklichen Schrader zu sprechen. Dieser sagte: „Können Sie sich vorstellen, wie jemandem zumute ist, der, obwohl er nie etwas verbrochen, zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt wird und sieben volle Jahre unschuldig im Zuchthause zubringen muß, ohne jede Aussicht, daß die Unschuld jemals an den Tag kommen wird?“
Schrader starb wenige Monate nach der Verurteilung Günthers.