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Der Hexenhammer (1923)/Zweiter Teil, Erste Frage, Kapitel 15

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Ueber die Art, wie sie Hagelschlag und Gewitter zu erregen und auch Blitze auf Menschen und Haustiere zu schleudern pflegen.

Kapitel 15.

Endlich, daß die Dämonen und ihre Schüler solche Hexentaten an der Erregung von Blitzen, Hagelschlägen und Gewittern zeigen können, und zwar bezüglich der Dämonen nach der Erlangung der Macht von Gott, oder mit seiner Zulassung bezüglich der Schüler, das beweist die Heilige Schrift, Job I und II, wo der Dämon nach Erlangung der Macht von Gott sofort dafür sorgte, daß die Sabäer fünfhundert Ochsen und fünfhundert Eselinnen wegführten; dann ein vom Himmel fallendes Feuer siebentausend Kamele verzehrte, endlich auch sieben Söhne und drei Töchter, durch einen gewaltigen Wind und den Zusammenbruch des Hauses den Tod fanden, und immer viele Knaben, d. h. Diener, umkamen, ausgenommen einen einzigen, der es meldete; auch dafür sorgte, daß der Leib des heiligen Mannes überall mit einem ganz schlimmen Geschwür geschlagen wurde und sein Weib und drei Freunde ihn schwer beunruhigten. Auch der heilige Thomas sagt in seiner Postille über Job: „Man muß notwendig gestehen, daß mit Gottes Zulassung die Dämonen eine Störung der Luft herbeiführen, Winde erregen und machen können, daß Feuer vom Himmel fällt. Wiewohl nämlich die körperliche Natur weder guten noch bösen Engeln auf den Wink gehorcht, Formen anzunehmen, sondern Gott dem Schöpfer allein, so ist doch bezüglich der örtlichen Bewegung die körperliche Natur dazu geschaffen, einer geistigen Natur zu gehorchen. Die Begründung dafür ergibt sich am Menschen. Denn auf bloßen Befehl des Willens hin, der subjektiv in der Seele ist, bewegen sich die Glieder, um das vom Willen angeordnete Werk auszuführen. Was auch immer also durch bloße örtliche Bewegung geschehen kann, das können nicht allein Gute, sondern auch Böse durch ihre natürliche Kraft tun, wenn sie nicht göttlicherseits gehindert werden. Winde aber und Regen und andere derartige Störungen der Luft können aus der bloßen Bewegung der aus der Erde und dem Wasser losgelösten Dämpfe gemacht werden; daher genügt zur Bewirkung von derlei die natürliche Kraft des Dämons.“ Soweit Thomas.

Das Uebel nämlich, was in der Welt uns Duldern zustößt, pflegt Gott durch die Dämonen, gleichsam seine Folterknechte, mit Recht zu verhängen. Daher sagt auch die Glosse über jene Stelle Psalm 105: „Er rief den Hunger auf die Erde und zermalmte das ganze Firmament des Brotes“ – folgendes: „Diese Uebel erlaubt Gott durch böse Engel, die derlei vorgesetzt sind. Er ruft also den Hunger, d. h. den dem Hunger vorgesetzten Engel.“

Es könnte auch das (angeführt werden), was oben bei der Frage bemerkt ist, ob die Hexer immer bei der Antuung von Behexungen mit den Dämonen zusammenzuwirken haben, wo von der dreifachen Schädigung die Rede ist, und wie bisweilen die Dämonen ohne die Hexer verschiedene Schädigungen antun; mit den Hexen aber lieben die Dämonen den Menschen mehr zu schaden, deshalb weil Gott dadurch mehr gereizt wird und ihnen daher mehr Befugnis zu strafen und zu treffen eingeräumt wird.

Es dient auch das, was die Gelehrten über Sentent. II, di. 6 erwägen: ob zukömmlicherweise den bösen Engeln ein Ort in der finsteren Luft angewiesen sei? Da dreierlei an den Dämonen erwogen wird, Natur, Amt und Schuld, so paßt, wie der Natur der feurige Himmel entsprechen würde, der Schuld aber die Hölle, zu ihrem Amte, da sie, wie oben berührt worden ist, Folterknechte und Diener (Gottes) zur Bestrafung der Bösen und Prüfung der Guten sind, die finstere Luft, damit sie uns nämlich nicht zu sehr beunruhigen, wenn sie in der unteren Welt bei uns wohnten. Daher wissen sie auch in der Luft und an der Sphäre des Feuers das Aktive mit dem Passiven zu verbinden, wenn es ihnen von Gott gestattet wird, und lassen Feuer vom Himmel fallen und Blitze leuchten. Es wird im Formicarius von einem durch den Richter Verhafteten erzählt, der, als er gefragt wurde, wie sie bei der Erregung von Hagelschlag und Gewittern vorgingen und ob es ihnen leicht sei, das zu bewirken: „Wir bewirken mit Leichtigkeit Hagelschlag, vermögen aber nicht nach Belieben zu verletzen.“ (Denke an den Schutz der Engel!) Dann fügte er hinzu: „Wir können nur die verletzen, die von Gottes Hilfe verlassen sind; und die sich mit dem Zeichen des Kreuzes schützen, die können wir nicht verletzen. Dies ist aber unsere Weise: Zuerst flehen wir mit gewissen Worten auf den Feldern den Fürsten aller Dämonen an, daß er jemand von den Seinen sende, der den von uns Bezeichneten treffe. Wenn dann ein bestimmter Dämon kommt, opfern wir ihm an einem Zweiwege ein schwarzes Küken, indem wir es hoch in die Luft werfen. Wenn der Dämon es nimmt, gehorcht er und erregt sofort die Luft. Aber freilich nicht immer wirft er Hagelkörner und Blitze auf die von uns bestimmten Plätze, sondern je nach Zulassung des lebendigen Gottes.“

Es wird auch ebendort von einem gewissen Meister oder Ketzerfürsten der Hexen, Staufer genannt, erzählt, der, im Berner Gebiete und an den anliegenden Orten ansässig, sich öffentlich dessen zu rühmen wagte, daß wann immer er wollte, er sich vor den Augen aller Nebenbuhler in eine Maus verwandeln und den Händen seiner Todfeinde entschlüpfen wollte; und so sei er auch öfters den Händen seiner Kapitalfeinde entgangen. Als aber die göttliche Gerechtigkeit seiner Bosheit ein Ziel setzen wollte, wurde er von seinen Feinden unvermutet mit Schwertern und Lanzen durchbohrt und fand wegen seiner Schandtaten ein elendes Ende, nachdem die, welche ihm nachstellten, vorsichtig ausgekundschaftet hatten, daß er in einer Stube am Fenster sitze. Er hinterließ jedoch einen überlebenden Schüler, der Hoppo genannt wurde und auch den oben erwähnten Stadlin, von dem im sechsten Kapitel Meldung geschieht, der ihn zum Meister machte. Es wußten diese beiden, wenn es ihnen gefiel, den dritten Teil Mist, Heu oder Getreide oder jeder beliebigen anderen Sache vom Acker des Nachbars, ohne daß es einer sah, nach dem eigenen Acker zu schaffen; die lebhaftesten Hagelschläge und schädliche Lüfte samt Blitzen zu besorgen; vor den Augen der Eltern Kinder, die am Wasser spazierengingen, hineinzuwerfen, ohne daß es jemand sah; Unfruchtbarkeit der Menschen und Vieh zu bewirken; Verborgenes anderen zu offenbaren; an Sachen und Körpern auf alle möglichen Weisen zu verletzen; mit dem Blitzstrahle immer wen sie wollten zu treffen und vieles andere, Pest bringendes zu besorgen, wo und wann die göttliche Gerechtigkeit es geschehen ließ.

Aber mit Bezug auf das, was wir gefunden haben, frommt es, etwas zu sagen. In der Diözese Konstanz nämlich, von der Stadt Ravensburg, achtundzwanzig deutsche Meilen nach Salzburg zu, hatte sich ein ganz wütendes Hagelwetter erhoben und alle Feldfrüchte, Saaten und Weinberge dermaßen in der Breite einer Meile zermalmt, daß man glaubte, kaum das dritte Jahr danach werde an den Weinbergen wieder Ernte bringen. Als nun dies Geschehnis durch den Notarius der Inquisition bekannt geworden war und wegen des Geschreis des Volkes Inquisition nötig wurde, indem einige, ja fast alle Bürger dafür hielten, daß solches durch Behexungen geschehen sei, so wurde mit Zustimmung der Ratsherren vierzehn Tage hindurch in Form Rechtens über die Ketzerei, nämlich der Hexen, von uns inquiriert und gegen zwei Personen wenigstens vorgegangen, die vor den anderen, welche jedoch nicht in kleiner Zahl vorhanden waren, in üblem Ruf standen. Der Name der einen, einer Badmutter, war Agnes; der der anderen Anna von Mindelheim. Sie wurden verhaftet und einzeln in getrennte Zellen getan, ohne daß die eine von der anderen das geringste wußte. Am folgenden Morgen wurde die Badmutter von dem Rektor oder Magister der Bürger, einem großen Glaubenseiferer mit Beinamen Gelre, und von anderen aus den Ratsherren, die er sich beigesellt hatte, in Gegenwart des Notars ganz gelinden Fragen ausgesetzt; und wiewohl sie zweifellos die Hexenkunst der Verschwiegenheit besessen hatte, wegen derer die Richter auch immer Befürchtung hegen müssen, weil sie nämlich beim ersten Angriff schon nicht mehr mit weiblichen, sondern mit männlichem Mute versicherte, sie sei unschuldig, so enthüllte sie doch plötzlich aus freien Stücken und von den Fesseln losgebunden, wenn auch noch am Orte der Folterung, alle von ihr bewirkten Schandtaten, indem die göttliche Gnade uns günstig war, daß ein solches Verbrechen nicht ungestraft bleibe. Denn vom Notarius der Inquisition über die Artikel aus der Aussage der Zeugen bezüglich der den Menschen und Haustieren angetanen Schädigungen befragt, auf Grund derer sie schon verdächtig als Hexe wurde, während kein Zeuge über die Ableugnung des Glaubens und fleischliche Unfläterei mit einem Incubus gegen sie ausgesagt hatte, darum weil sie die geheimsten Zeremonien jener Sekte sind, so gestand sie doch, nachdem sie bezüglich der den Menschen und Haustieren angetanen Schädigungen geantwortet hatte, nach der Ableugnung des Glaubens und den teuflischen Unflätereien mit dem Incubus gefragt, alles offen ein, indem sie berichtete, sie habe sich achtzehn Jahre jenem Incubus unter jeglicher Ableugnung des Glaubens preisgegeben. Als dies erreicht war und sie bezüglich des vorerwähnten Hagels verhört wurde, ob sie davon etwas wüßte, antwortete sie mit ja; und befragt, auf welche Weise und wie, antwortete sie: „Ich war im Hause, und zur Mittagsstunde holte mich der Dämon und gab mir auf, mich auf das Feld oder die Ebene Kuppel (so heißt sie nämlich) zu begeben und ein wenig Wasser mitzunehmen. Als ich fragte, was für ein Werk er mit dem Wasser ausführen wollte, antwortete er, er wollte einen Regen verursachen. Als ich nun aus dem Stadttore hinausging, fand ich den Dämon unter einem Baume stehen.“ Vom Richter aber gefragt, unter welchem Baume, antwortete sie, indem sie hinzeigte: „Unter dem da, gegenüber jenem Turme;“ und befragt, was sie unter dem Baume betrieben hätte, antwortete sie: „Der Dämon gab mir auf, eine kleine Grube zu graben und das Wasser hineinzugießen.“ Befragt, ob sie nicht gleicherweise zusammengesessen hätten, antwortete sie: „Der Dämon selbst stand, während ich saß.“ Endlich befragt, mit was für Worten und auf welche Weisen sie das Wasser umgerührt hätte, antwortete sie: „Mit dem Finger zwar, aber im Namen jenes Teufels und aller anderen Dämonen.“ Und wiederum der Richter: „Was geschah mit dem Wasser?“ Sie antwortete: „Es verschwand, und der Teufel hob es in die Luft.“ Und schließlich befragt, ob sie eine Genossin gehabt hätte, antwortete sie: „Gegenüber unter dem Baume habe ich eine Gefährtin gehabt“ – wobei sie die andere verhaftete Hexe Anna, nämlich von Mindelheim nannte – „was sie aber getrieben hat, weiß ich nicht.“ Und schließlich über den Zeitraum vom Nehmen des Wassers bis zum Hagelschlag befragt, antwortete die Badmutter: „Es dauerte so lange; bis sie nach Hause gekommen waren.“

Aber auch das war wunderbar, daß, als am folgenden Tage die andere zunächst ebenfalls ganz gelinden Fragen ausgesetzt worden, nämlich kaum am Finger vom Erdboden hochgehoben worden war, danach aus freien Stücken (von den Fesseln) gelöst, alles vorerwähnte, so wie es die andere gestanden hatte, einzeln enthüllte, ohne die geringste Abweichung, weder betreffs des Ortes: daß sie unter dem und dem Baum gewesen war, die andere unter dem anderen; noch betreffs der Zeit: um die Mittagsstunde; noch betreffs der Art: durch Umrühren des in eine Grube hineingelassenen Wassers, im Namen des Teufels und aller Dämonen; noch betreffs des Zeitraumes: denn sie bestätigte, während der Teufel das Wasser unter Hochheben in die Luft angenommen hätte, sei sie nach Hause zurückgekehrt, worauf der Hagel darübergekommen sei.

So wurden sie am dritten Tage eingeäschert; und zwar war die Badmutter zerknirscht und geständig und befahl sich sehr Gott an, indem sie bemerkte, sie sterbe gern, um den Beleidigungen seitens des Dämons entgehen zu können; wobei sie das Kreuz in den Händen hielt und küßte, was jedoch die andere verschmähte: diese hatte auch über zwanzig Jahre einen Incubus unter jeglicher Ableugnung des Glaubens gehabt und übertraf die erste in vielen Behexungen, die sie Menschen, Haustieren und Feldfrüchten angetan hatte, wie der beim Rate niedergelegte Prozeß(bericht) beweist.

Das möge genügen, wiewohl in der Tat fast unzähliges betreffs der Antuung derartiger Behexungen berichtet werden könnte.

Aber auch bezüglich des Blitzschlages, daß sie damit sehr häufig Menschen allein oder samt den Tieren oder samt Häusern und Scheunen vernichtet haben, mag es auch eine mehr verborgene und zweifelhafte Ursache deshalb haben, weil es auch häufig anders, nämlich ohne Mitwirkung der Hexen, mit göttlicher Zulassung geschieht, so genügt doch, da sich aus ihren freiwilligen Geständnissen gezeigt hat, daß sie derlei getan oder besorgt haben, worüber auch außer dem, was oben berührt ist, noch verschiedene Taten und Geschehnisse hergeleitet werden könnten, schon der Grund: Mit der Leichtigkeit, mit der sie Hagelschlag besorgen können, können sie auch Blitze besorgen; auch Stürme auf dem Meere: und daher wird jedes zweifelnde Schwanken aus dem Wege geräumt.