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Der Liebling des deutschen Volkes

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Titel: Der Liebling des deutschen Volkes
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aus: Die Gartenlaube
Herausgeber: Ernst Keil
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Erscheinungsdatum: 1863
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
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Der Liebling des deutschen Volkes.

Bis vor wenigen Wochen war es in unserm schönen Vaterlande noch eine unerhörte, nie dagewesene Erscheinung, daß einem deutschen Fürsten aus allen Gauen des weiten Landes der Dank des deutschen Volkes votirt wurde. Dieses eiserne Kreuz des Volksdankes hat sich bis jetzt nur ein Fürst errungen und dieser merkwürdiger Weise nicht durch eine große Kriegsthat, sondern einfach durch seine feste volks- und verfassungstreue Haltung seinen fürstlichen Opponenten gegenüber. Es ist in diesen Blättern bereits früher darauf hingewiesen worden, daß es der Eckstein Friedrich von Baden war, an dessen granitner Festigkeit ein schlimmer deutscher Sonderbund gescheitert ist, und wir glauben deshalb, die Leser der „Gartenlaube“ werden es uns Dank wissen, wenn wir ihnen in flüchtigen Zügen das Bild des Mannes zeichnen, der sich so rasch die volle Liebe eines guten ehrlichen Volkes erworben hat.

Mit Leopold, dem Vater des jetzigen Großherzogs, dem ältesten Sohne Karl Friedrich’s und der Gräfin von Hochberg (aus dem Geschlechte der Geyer von Geyersberg), trat Baden 1830–32 endgültig aus dem Kreise der Maitressen- und Günstlingswirthschaft heraus. Dafür entfaltete der Verfassungskampf seine vollsten Schwingen; der Bismarck Badens hieß Friedrich Landolin Karl von Blittersdorf. Ein und derselbe Fürst, Leopold, sollte nach dem Willen des Geschickes die höchste Spannkraft der dem Volksrechte feindselig gegenübergestellten Kronrechte erlahmen und die Orgie der Umsturzbewegung austoben sehen. Sein Leben brach unter der eisernen Aufgabe. Nach 22jähriger Regierung übertrug der müde Vater seinem zweitgebornen Sohne Friedrich Wilhelm Ludwig, geb. den 9. September 1826, die stellvertretende Sorge für die Regierung. Unter dem Ahnen Karl Friedrich hatte das patriarchalische System sich innerlich gewandelt; unter Friedrich sollte das constitutionelle System seine „neue Aera“ haben.

Die erste Jugend des Fürsten fällt in die Jahre, in welchen das Verfassungsrecht seine bittersten Erfahrungen machte. Aber doch ist der jetzt regierende Großherzog der Erste, dessen Jünglingszeit, obwohl in den gewohnten Bahnen der deutschen Prinzenerziehung vielfach dahingleitend, doch auch die unauslöschlichen Eindrücke empfing, mit denen ein kämpfend bewegend Verfassungsleben jede

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Großherzog Friedrich von Baden.

Jünglingsseele erfüllt. Friedrich Wilhelm III. von Preußen und Großherzog Ludwig waren die Pathen des Kindes, dem von dem fürstlichen Vater die leutselige Milde, von der Mutter, Sophie, Prinzessin von Schweden, der Tochter Gustav IV., die charaktervolle Entschlossenheit als Keime künftiger Eigenschaften in die Wiege gelegt sein mochten. Ein sonniger Kreis geschwisterlicher Liebe (Alexandrine, jetzt Herzogin von Coburg, Marie, jetzt Fürstin von Leiningen, Cäcilie, jetzt Großfürstin Michael von Rußland, die Prinzen Wilhelm und Karl) war dazu angethan, den jungen Fürsten die Tugenden des deutschen Hauses warm und dauernd empfinden zu lassen. Aber auch die Schattenseiten dieses engen Familienbandes lagerten sich in seine Nähe, als den hochbegabten älteren Bruder Ludwig, den trautesten Jugend- und Bildungsgenossen, die Vorboten schwerer Gemüths- und Körperleiden immer näher und bedrückender umdrängten, bis sich eine reicherschlossene Geistes- und Körperschöne in frühem Tode (am 22. Jan. 1858) löste. Die bei des fürstlichen Vaters Hintritte (24. April 1852) übernommene Regentschaft Friedrich’s war schon in endgültige Thronbesteigung [694] gewandelt worden durch Patent vom 5. Septbr. 1856, nachdem sich das Leiden des Bruders als unheilbar herausgestellt hatte.

Noch lagen auf dem Lande die schweren Schatten des kaum verharschten Revolutions- und Kriegszustandes. Der Jubelruf des Volkes bei der Vermählung des Fürsten mit Louise, Prinzessin von Preußen (20. Septbr. 1856), zeigte aber doch, wie schnell die Wunden schwer geprüfter Lande und Bevölkerungen vernarben und welch unauslöschliche Liebe das deutsche Volk im Herzen trägt, wenn es in seinem Fürsten das Wohlwollen und die Treue erkennt, deren Bethätigung jedes Staatswesen als mindeste Forderung an seinen Träger stellen muß. Das badische Volk sollte an seinen Fürsten höhere Forderungen stellen und bald die Erfüllung froh erleben dürfen. Aber in jenen Tagen, als der junge Fürst in kraftvoll männlicher Schönheit, ein Angebinde der Mutter Natur an Badens Fürstenhaus, die in der Anmuth des verklärenden Glückes und grazienvoller Erscheinung strahlende Braut heimführte – da erscholl es durch das Land gleichsam wie eine Vorahnung, daß auch der Staat und das Volk sein volles Antheil haben müsse an jener glückverheißenden Zukunft, deren Einzug in das Fürstenhaus die Bevölkerung so froh und herzlich mit beging.

So hoch stand die Sonne des badischen Staatslebens jetzt freilich noch nicht. Im Lande herrschte mächtig und unverhüllt der österreichische Einfluß. Die Jugend des regierenden Großherzogs war mit österreichischen Eindrücken durch mehrfache Reisen nach Wien eng verkettet. Doch standen diese Eindrücke nicht vereinzelt, so wenig wie es der militärischen Erziehung des jungen Fürsten an einem Gegengewichte fehlte. Studien in Heidelberg und in Bonn, namentlich bei Schlosser, Häusser und Vangerow, hatten den Grund gelegt zu einer allgemein wissenschaftlichen Erkenntniß, die das einzig fruchtbare Erdreich des Verfassungsglaubens bildet. Ein längerer Besuch am englischen Hofe (Frühjahr 1856), der vertrauliche Umgang mit der verwandtschaftlich nahestehenden englischen Königsfamilie (der Herzog Ernst von Sachsen-Coburg, der Schwager des Großherzogs Friedrich durch seine Ehe mit der badischen Prinzessin Alexandrine, ist der Bruder des verstorbenen Prinz-Gemahls von England) hatte der theoretischen Erkenntniß die praktische Anschauung zugefügt. Zur Bethätigung einer im deutschen Staatsleben in dieser Vollkommenheit völlig neuen fürstlichen Verfassungsinitiative bedurfte es aber eines äußeren Anstoßes, an dem es so lange gebrechen mußte, als der Rückschlag gegen die revolutionären Vorjahre nur die eben landläufigen Geleise austrat. Nur das Leben der Wissenschaft und der Kunst genoß jetzt schon in vollem Maße die Früchte einer geläuterten Vorliebe und einer echt fürstlichen Freigebigkeit. In diese Zeit fällt die Gründung der Karlsruher Kunstschule mit Schirmer an der Spitze, dem später Lessing als Galleriedirector sich anreihte; schon zuvor hatte die Uebertragung der Theaterleitung an Eduard Devrient, der aus dem Kampfe mit zwei Intendanten als Alleinherrscher des Bühnenwesens siegreich hervorging, klar bekundet, wie fest gewillt der kunstsinnige Fürst war, einer nach ästhetischen Grundsätzen unverbrüchlich strenge geleiteten Kunstanstalt selbst mit dem Opfer festgewurzelter Ueberlieferungen die Aufgabe der Hebung der deutschen Bühne und des deutschen Schauspielerstandes anzuvertrauen.

Endlich kam, nicht gesucht oder vorbereitet von politischen Parteiungen, im Gegentheile einfach herbeigeführt durch die reactionäre Unterschätzung des Volksbewußtseins, die kritische Entscheidung. Politisch hätte vielleicht das ermüdete Volk noch Manches ertragen; an das sittlich-religiöse Allgemeinbewußtsein aber durfte man nicht rühren. Gerade das geschah durch die Vereinbarung mit Rom, und es wird immer in der Geschichte der constitutionellen Entwickelung ein merkwürdiges Blatt sein, wie sich in zweitägiger Schlacht eine aus der Reactionszeit hervorgegangene, großentheils aus Beamten bestehende Kammer gegen Minister, die in jener Zeit noch nicht auf dem Platze wankten, zum Dolmetscher der freien Landesüberzeugung machte. Ohne das constitutionelle System hätte der Großherzog niemals die Wahrheit gehört, ohne die muthvolle Probe der badischen zweiten Kammer wäre sie nicht zum Siege gelangt. Vom 30. März 1860 schreibt sich die Entscheidung, wie eine dramatische Steigerung liest sich die Geschichte jener Tage bis zum Siege des Volksrechtes in der Brust des Fürsten. Der Würfel schwankte, da gab ein Erlaß des Ministers des Innern, Herrn von Stengel, der in einem Rundschreiben an die Amtsvorstände den Fürsten als gänzlich unbeeinflußt von der verfassungsmäßig ausgesprochenen Gesinnung seines Volkes darstellte, den Ausschlag. Fieberhaft wogte es in der Hauptstadt am 2. April 1860; in Massen umdrängte die Bevölkerung das Ständehaus, und ein Alp löste sich von der Brust, als nach 7stündiger Verzögerung Abends 5 Uhr zum Beginn der außerordentlichen Sitzung der zweiten Kammer neue Minister – Stabel und Lamey an Stelle von Meysenbug und Stengel – der siegreichen Volksvertretung gegenübertraten. Mit der Verkündigung vom 7. April, die ein goldenes Gedenkblatt in den Büchern badischer Geschichte bleiben wird, hatte sich der Kampf in der Brust des Fürsten gelöst: „in einem ernsten Augenblicke,“ so sprach er, „der manche Gemüther mit bangen Zweifeln erfüllt, ergreife ich mein schönstes Vorrecht und richte aus der Tiefe des Herzens Friedensworte an mein theures Volk.

Und dieselbe sittliche Kraft der Entscheidung, die sich in diesem Widerstreite bewährt hat, hielt an für den politischen Ausbau des muthvoll begonnenen Werkes. Es liegt ein großes Zeugniß sittlicher Hoheit in diesem Wendepunkte neu-badischer Geschichte. Derselbe Fürst, der heute die Kraft in sich fand, die Stimme des Volksgewissens in der eigenen Brust nachzuempfinden und ihre Forderung in freier Entschließung zu erfüllen, er hatte gleichwohl dieses Volk zuvor kennen lernen in der Orgie revolutionärer Ausschweifung. Kaum ein Jahrzehnt zuvor war an den Schwärmen einer aufgelösten Soldateska sein Wort machtlos verhallt; sein Leben, das er ohne Bedenken der Pflicht weihte, war bedroht; er hatte den Vater flüchtig, sein Herz brechen sehen müssen an den Folgen jener badischen Umwälzung, in der sich die letzten Reste der Bewegung bis zum Cynismus austobten. Aber sein Herz hatte sich nicht verhärtet gegen das Volk, dem seine Liebe und seine Pflicht gehörte. In der tosenden Brandung der im Sturme aufgelösten Staatsordnung hatte er wohl die Stimme vernommen, die ihm zurief. In die Hand der organischen Gewalten ist es gegeben, mit dem Vaterlande selbst auch die Bewegung zu adeln, die es dereinst zur Sammlung seiner Kraft und zur Einigung führen soll.

Von jetzt ab giebt es keine particularistisch-badische innere und äußere Politik mehr. Und es bleibt von erhebendem Interesse zu beobachten, wie dieselbe trübe Umsturzerfahrung, die in weniger adeligen Naturen verschließend und abstoßend gegen das Gewissen und das Recht des Volkes wirkt, in Friedrich von Baden die entgegengesetzte Wirkung übte. Nicht krämpfig unterbinden soll man die natürliche Volkskraft, die, in wilder Wuth entfesselt, alle Staatsordnung zerbricht. Nein – Sache der obersten organischen Gewalten ist es, dieses Gewissens und dieses Rechtes sich stets bewußt zu sein und in diesem Bewußtsein jene Kraft sicher und stetig auf die rechten Bahnen zu lenken. Was auch Baden in Fragen der inneren Gesetzgebung geleistet hat, und es ist weittragend in vollendeten Gesetzen und in Entwürfen – Neuordnung des Verhältnisses von Staat und Kirche, Gewerbefreiheit, Freizügkeit, Erleichterung der Eheschließung, bürgerliche Gleichstellung der Juden, Justizorganisation, Verwaltungsgesetz, Entwurf einer Neuordnung der Volksschule – aus jedem einzelnen Schritte tönt doch der Gedanke an das gemeinsame Vaterland verständlich und klar heraus. Großherzog Friedrich selbst hat ihm Worte geliehen – und die schönsten Darlegungen seiner Gesinnung sind nach Form und Inhalt sein selbsteigenes Werk – in dem erhebenden Schlusse einer landständischen Eröffnungsansprache:

„Die Erfolge alles Bemühens für das Wohl unserer geliebten Heimath bleiben stets untrennbar von der Zukunft unseres deutschen Vaterlandes. Immer ernster tritt das Bedürfniß hervor, Deutschlands Macht und Ansehen zu kräftigen, damit es in allen Wechselfällen der Weltgeschichte seinen hohen geschichtlichen Beruf erfüllen kann. Wie anders wäre die Befriedigung der nationalen und politischen Interessen dieses großen Volkes möglich, als in einer festen und thatfähigen Organisation, welche Deutschland zur Vertretung seiner Macht und seines Rechts den Nachdruck eines einheitlichen Willens erschafft und dadurch der Selbstständigkeit der Einzelstaaten zugleich eine unerschütterliche Stütze verleiht.“

Aber nicht Worte allein hat Großherzog Friedrich dem deutschen Einheitsgedanken geliehen, nein auch Thaten. Eine That war die volle Amnestie vom 7. August 1862; eine That war Badens Eintreten für Kurhessen, eine That die Abstimmung für das alte Recht in Schleswig und Holstein, eine That die badische Note in der deutschen Frage; die hehrste aber von allen war des Fürsten [695] eigene Haltung auf dem Frankfurter Fürstentage. Dort bewahrheitete sich das Wort: Ich kann nicht finden, daß ein trennender Zwiespalt besteht zwischen Fürstenrecht und Volksrecht. Zum ersten Male erschaute jetzt mit freudigem Erstaunen Deutschland eine volle, uneingeschränkte Wahrung der Volksrechte durch den Mund eines deutschen Fürsten. Baden erkennt als einziges Entgelt „für das vorübergehende Opfer des Bundesstaates“ die Volksvertretung aus unmittelbarer Wahl. Einem annähernd verwirklichungsfähigen Einigungsplane, an dem vor Allen die Gesammtheit der Souveräne sich betheiligen müßte, könnte Großherzog Friedrich „nicht allein Opfer seiner Stellung und seiner Rechte, sondern auch das schwerere Opfer der Ideen bringen, wonach sich nach seiner festen Ueberzeugung die künftige Verfassung Deutschlands zum Wohle deutschen Volkes und Landes gestalten muß“. Vor die Verwirklichung des Reformplanes aber zieht Friedrich von Baden mit fester, unbeirrter Hand die Laufgräben des deutschen Volksbewußtseins.

Ich stimme nicht für die Errichtung eines von einzelnen Directorialhöfen zu instruirenden Bundesdirectoriums, welches ohne die Schranke constitutioneller Verantwortlichkeit seine Befugnisse auszuüben hat.

Ich stimme nicht für eine aus Delegaten zu bildende Volksvertretung.

Ich stimme nicht für die thatsächliche Vernichtung des Zustimmungsrechts der Bundesabgeordneten bei Feststellung des Bundeshaushaltes.

Ich stimme nicht für die Ausdehnung der Befugnisse des Directoriums auf das Recht und die Pflicht der Ueberwachung, daß der innere Friede Deutschlands nicht gestört werde.

Ein Jubelruf drang durch die Volkskreise Deutschlands, durch alle Gauen, wo noch ein Sinn besteht für Mannesmuth und Treue, als diese Abstimmung kundbar wurde. Ein Katechismus maßvollst begrenzter Volksrechte, aufgestellt von der Hand, gewahrt durch den Mund eines deutschen Fürsten! Können die Liebe und das dankbare Vertrauen eines Volkes ein Lohn sein für männliche Thatkraft und Treue, dann hat Friedrich von Baden diesen Lohn gefunden.

Die ungemeine Liebe des badischen Volkes zu seinem Fürsten, die weit über die Grenzen des Landes hinaus ihren Wiederhall findet, beruht auf der schlichten Tugend seines ganzen Wesens. Für Jedermann verständlich und klar, ohne wirre diplomatische Künste ziert er den Thron, jedem seiner Unterthanen ein Freund, ein Berather, ein Beispiel – das Muster eines liebenden Familienvaters, leutselig und bescheiden, wie jedes wahre Verdienst; unermüdet in der Arbeit, von seltenster Mäßigkeit in allen Genüssen. „Nicht der täuschende Glanz augenblicklich blendender Regierungsmaßregeln,“ sagte Ed. Devrient in seiner Festrede am 9. Septbr., „verwirrt uns sein Bild; nein, schlicht und prunklos, stät und rechtschaffen – wie wir es von einem guten Hausvater verlangen – sehen wir unsern Landesvater uns voranschreiten, und darum ist überall, sobald wir nur die Wahrheit von seinem Thun und Wollen erfahren haben, das Verständniß desselben leicht, die Billigung entschieden, denn das rein menschliche Maß der Dinge, das sittliche Maß genügt zu seiner Beurtheilung.“

Und doch, wer weiß, ob nicht die Innenwelt dieses edlen deutschen Fürstenherzens eine Falte birgt, in welcher der Fürst zum Märtyrer seines deutschen Gewissens sich geworden glaubt? Die Liebe seines und des deutschen Volkes, die sich in erhebendem Ausdrucke stets neu bekundet, möge diese Falte glätten, wenn sie in der That besteht. In den neuen Staatseinrichtungen Badens und in Badens Eintreten für echtes Verfassungsrecht in Deutschland sind unbestreitbar und unbestritten die höchsten sittlichen Aufgaben alles Staaten- und Volksthums gesetzt und von einem edlen Willen zur Verwirklichung angebahnt. Der Wille der Vorsehung und die Thatkraft des Volkes mögen ferner über sie richten. Für Baden haben Ordnung und Freiheit aufgehört Gegensätze zu sein; ein hochherziger Fürst hat sie versöhnt, ein liebendes Volk hat ihn verstanden. Wie einst unter Karl Friedrich das patriarchalische System, so hat unter Friedrich von Baden der Constitutionalismus seine rückhaltslose Einkehr in das deutsche Volksgewissen vollzogen.