Der Schwindel vor Gericht

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Titel: Der Schwindel vor Gericht
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aus: Die Gartenlaube, Heft 39, S. 660
Herausgeber: Ernst Keil
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Erscheinungsdatum: 1875
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
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[660] Der Schwindel vor Gericht. In Nr. 12 der Gartenlaube rügten wir den Schwindel, welcher von Guben aus mit einem angeblichen Mittel gegen die Trunksucht getrieben werde. Die Verfertiger und Verkäufer dieses Mittels, welche der Volkswitz „Saufdoctoren“ genannt hatte, sind vom königl. Kreisgericht zu Guben wegen unbefugten Arzneimittelverkaufs in Untersuchung und Strafe genommen worden. Dabei hat sich herausgestellt, daß von den sieben Angeklagten nicht ein einziger Droguist ist, daß aber von dreien derselben einer wegen Hehlerei und unbefugten Arzneiverkaufs, der Andere wegen Diebstahls und der Dritte wegen Betrugs Geld-, Gefängniß- und Ehrverlustsstrafen erhalten haben. Alle Angeschuldigten sind zu einer bis fünf Wochen Haft verurtheilt worden. Ihr Mittel, das nicht blos die Trunksucht, sondern auch die Lungenschwindsucht vertreibt, besteht lediglich aus Enzianpulver oder -Extract, ist in jeder Apotheke für wenige Groschen zu haben und hilft weder gegen Trunk- noch Schwindsucht. Aber der Aufwand von 2000 Thalern Insertionskosten in einem Vierteljahre lockte so viel Dumme herbei, daß nur vom 1. bis 10. März das kaiserl. Postamt zu Guben an die Beklagten für 900 Arzneisendungen gegen 3000 Thaler Postvorschuß auszuzahlen hatte; eine ganze Jahreseinnahme derselben würde demnach weit über 100,000 Thaler betragen haben.