Der Strafarbeiter seiner selbst
[114] Der Strafarbeiter seiner selbst. In Zürich ist in diesen Tagen ein gewiß eigenthümlicher Fall vorgekommen. Ein Baumeister H. hatte in der dasigen Strafanstalt zweiundzwanzig Mann zu ein Frank per Tag bestellt, um in einer der ihm zugehörigen Steingruben zu arbeiten. Er hatte für eine Woche Arbeit. Nun traf es sich, daß derselbe Baumeister unlängst eines Injurienhandels wegen vom Polizeirichter zu ebenso langer Zeit Gefängniß verurtheilt, gerade zur selben Zeit seine Strafe absitzen mußte. Der Verwalter fragte den verurtheilten, womit er sich während seiner sechs Tage zu beschäftigen gedenke, ob etwa mit Copiaturen, Buchführung u. dgl. Dieser gab lachend zur Antwort: „He! laßt mich nur in Baumeisters H. Steingrube arbeiten!“ Wie gesagt, so geschehen. Man sah also den Herrn Baumeister an sechs unmittelbar auf einanderfolgenden Tagen in seiner eigenen Steingrube von Morgens früh bis spät Abends beschäftigt, und die einundzwanzig andern Sträflinge erkiesten noch dazu den vornehmen Herrn Collegen zu ihrem „Hauptmann.“ Das praktische Publikum der Schweiz hat sich mit diesem Hergange ganz einverstanden erklärt und der Held der Geschichte selbstverständlich auch.