[816]Der deutsche Rechtsschutzverein in London hat in seinem dritten Geschäftsberichte, für das Jahr 1867, mit einer Darstellung seiner Wirksamkeit und zugleich seiner Behandlung von Seiten des “Norddeutschen Bundes-Kanzleramts sich an die Nation gewendet; wir verweisen unsere Leser auf die „Deutschen Blätter“ Nr. 50.