Der neue Herzog von Schleswig-Holstein

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Titel: Der neue Herzog von Schleswig-Holstein
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aus: Die Gartenlaube
Herausgeber: Ernst Keil
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Erscheinungsdatum: 1863
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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[793]
Der neue Herzog von Schleswig-Holstein.

Auf Grund eines von der Willkür beschriebenen Blattes Papier, welches angeblich das Gleichgewicht Europa’s sichern sollte, in Wahrheit aber nur im Interesse Rußlands ausgefertigt wurde, hat Prinz Christian von Glücksburg den Thron der dänischen Monarchie bestiegen. Im Namen des hier in Eins fallenden alten Fürsten- und Volksrechts hat sich ihm für die deutsche Hälfte jenes Ländercomplexes der Prinz von Augustenburg als Herzog Friedrich VIII. von Schleswig-Holstein entgegengestellt.

Ein dänischer Staat mit Schleswig unter einem Fürsten und einer Verfassung, mit Holstein als Nebenprovinz unter einem und demselben Fürsten – so lautet dort die Parole.

Schleswig-Holstein ein Staat für sich und Dänemark ein Staat für sich, dort Friedrich VIII., hier Christian IX. Träger der Krone; denn in den Herzogthümern herrscht der Mannsstamm der Oldenburger – so heißt das Feldgeschrei im diesseitigen Lager.

Dort eine diplomatische Intrigue, hier das Recht, das Interesse, [794] der Wille des deutschen Volkes, das seinen Besitz und, was mehr ist, seine Ehre in dieser Frage gefährdet sieht wie kaum je zuvor, seit es in seinen Angelegenheiten eine Stimme hat. Hoffen wir, handeln wir, daß diese Stimme durchdringe. Unsere Ehre, unsere Zukunft ist in Wahrheit bedroht, nicht blos das klare Recht eines unserer Stämme und seines Fürsten.

Inzwischen aber sei es erlaubt, den Lesern dieses Blattes das Bild dessen zu zeichnen, welcher als echter Herzog der neuen Bewegung für Schleswig-Holstein den Anstoß gegeben und in seiner Proclamation an dessen Volk zum ersten Mal officiell wieder verkündet, daß das alte gute Recht der Herzogthümer noch lebt, zum ersten Mal wieder das Banner derselben als Bannerherr aufgepflanzt und zur Heeresfolge entfaltet hat.

Herzog Friedrich von Schleswig-Holstein, bis zum Tode Friedrichs II. von Dänemark Prinz von Augustenburg, ist der älteste Sohn des Herzogs Christian von Augustenburg und am 6. Juli 1829 im Schlosse Augustenburg auf der schleswigschen Insel Alsen geboren. Seine Jugend verlebte er theils in dem Orte seiner Geburt und dessen anmuthiger Umgebung, theils in Gravenstein, einer andern Besitzung seines Vaters, die, im Sundewitt, nicht fern von den bekannten Düppeler Höhen und am buchenbekränzten Eckensund gelegen, mit ihren reizenden Parkanlagen und ihrer fruchtbaren Nachbarschaft gleichfalls geeignet war, in dem Gemüth des Knaben Liebe zu seiner Heimath zu erwecken. Seine Erziehung war eine sehr sorgfältige, sein Lehrer und zugleich der seines jüngern Bruders Christian war ein Herr Stephensen, der gegenwärtig in Basel eine Professur bekleidet.

Auch über die politischen Kämpfe, welche um die Zeit der Geburt des Prinzen sich vorbereiteten und, um die Mitte der dreißiger Jahre ausbrechend, die dänische Monarchie in zwei Lager theilten, wurde der junge Fürst frühzeitig aufgeklärt. Der Herzog von Augustenburg war in diesen Kämpfen von Anfang an als Patriot wie als Verfechter eignen Rechts einer der thätigsten und unerschrockensten Streiter für die bekannten drei Grundrechte der Herzogthümer und gegen die Anläufe der beiden dänischen Parteien der Gesammtstaatsmänner, die ganz Schleswig-Holstein, und der Eiderdänen, die Schleswig als Provinz in Dänemark einzuverleiben trachteten. Häufig hörten die Söhne in der Familie jene Fundamentalsatzungen, nach denen die Herzogthümer von Dänemark, wie Norwegen von Schweden, wie Ungarn von Oesterreich getrennte Staaten, nach denen sie ferner eng mit einander verbundene Staaten waren, und nach denen endlich in ihnen nur der Mannsstamm des oldenburgischen Hauses herrschen sollte, nach verschiedenen Seiten hin discutiren. Wiederholt begleiteten beide Prinzen schon als Knaben den Herzog, wenn er sich nach der Stadt Schleswig begab, um dort in der Ständeversammlung seinen Sitz einzunehmen und gegen die Ränke der Dänen zu sprechen, und so athmeten beide schon in jungen Jahren die Luft ein, welche die Ueberzeugung von dem Rechte der Herzogthümer und den Willen es zur Geltung zu bringen damals allen denkenden Schleswig-Holsteinern zur zweiten Natur werden ließ.

So kam das Jahr 1848 heran, wo Prinz Friedrich mit seinem Bruder eben im Begriff war die Universität Bonn zu beziehen, als plötzlich durch einen reisenden Kaufmann auf Schloß Augustenburg die Kunde von der Märzrevolution in Kopenhagen, von der Bildung einer provisorischen Regierung in Kiel und von dem Eintritt des Prinzen von Noer, ihres Vatersbruders, in dieselbe gelangte. Der Kampf mit Worten war zum Kampf mit den Waffen geworden. Die herzogliche Familie wußte, was ihr drohte, und die Prinzen wußten, was jetzt ihre Pflicht, wo fortan ihr Posten war.

Der Capitän Tscherning, durch den Kopenhagner Aufstand zum Kriegsminister ernannt, hatte sich im Jahre 1845 in der Nähe von Augustenburg aufgehalten und war dabei in das Haus des Herzogs eingeführt worden. Einst kam die Unterhaltung auf die schleswig-holsteinische Frage, und der Gast nahm Anlaß, auf die gefährliche Lage hinzuweisen, in die der Herzog sich und seine Familie bringen werde, wenn er sich nicht entschließe, seine Erbrechte aufzugeben. Weigere er sich dessen, so sei fast gewiß, daß ihm und seinem Hause das Schicksal der Stuarts werde; jedenfalls werde man sich dänischerseits in die Nothwendigkeit versetzt sehen, ihn und seine Familie auf alle und jede Weise zu verfolgen und unschädlich zu machen. Kurz nach Erlaß des „offnen Briefes“ war hierzu noch eine ausdrückliche Warnung von einem dem Herzog befreundeten Manne in Kopenhagen gekommen, und daß die dänische Hofpolitik vor Gewaltmaßregeln sich nicht scheute, wußten die Prinzen aus dem Verfahren gegen ihren Großvater, welcher, von den Schweden zum Thronfolger gewählt, von Friedrich VI., seinem königlichen Vetter, der selbst gern die schwedische Krone genommen hätte, auf Alsen mit Kriegsschiffen umstellt und so zum Staatsgefangenen gemacht wurde.

Der Herzog von Augustenburg selbst befand sich zu dieser Zeit nicht daheim. Er war nach Berlin geeilt, um vom König von Preußen Hülfe für Schleswig-Holstein zu erbitten. Die Prinzen aber waren in entschiedener Gefahr von den Dänen aufgehoben und als Geiseln oder Staatsgefangene nach einer Festung gebracht zu werden. Jene Nachricht war am 25. März Nachmittags eingetroffen. In der Nacht zum 26. wurden die jungen Herren von ihrer Mutter geweckt und ihnen bemerkt, daß sie ohne Verzug abreisen müßten. Rasch wurde Alles zur Flucht vorbereitet, und am Morgen bei Tagesgrauen verließen sie in einem offnen Boot in Begleitung ihres Erziehers die Insel, um sich nach dem Festland zu begeben. Bald darauf folgte ihnen die Herzogin mit ihren beiden Töchtern.

Es war, wie man zu sagen pflegt, unmittelbar vor Thorschluß. Noch sechsunddreißig Stunden, und es wäre zu spät gewesen.

Am 28. März fuhr ein dänischer Kriegsdampfer südwärts an Alsen heran und setzte ein Boot an der Spitze Kekenis aus. Ein reitender Bote empfing einen Brief an den Bischof Hansen in Igen, der seit Jahren als das Haupt der dänischen Propaganda auf der Insel bekannt war. Dann ging das Dampfschiff weiter, in die Flensburger Bucht hinein, signalisirte nach der Stadt hin, wandte und eilte hierauf nach Alsen zurück, wo es bei der Sonderburger Fähre anlegte. Capitain Dirckink-Holmfeld führte es. Bischof Hansen war zur Hand, Dänischgesinnte strömten in Massen herbei, andere Haufen zagen nach Hardeshoi, dem zweiten Fährort der Insel. Des Capitäns erste Frage war nach dem Herzog von Augustenburg, seine zweite nach dessen Familie. Er erfuhr, daß er mit seinem Auftrag zu spät gekommen. Es war die Absicht gewesen, den Herzog und seine Familie gefangen zu nehmen und nach Christiansoe zu bringen. Was ihrer dort gewartet hätte, mag die Analogie Griffenfeldt’s in Munkholm und der vier Geschwister des Czaren Iwan des Vierten zu Horsens in Jütland lehren. Wie die Sachen standen, mußte sich die dänische Invasion in Augustenburg begnügen, das Eigenthum des Herzogs nach Kräften zu beschädigen. Bekannt ist, wie man mit dem Marstall desselben, dem Silberzeug, den Einkünften verfuhr und wie man diese schmutzigen Plünderungen auch während des Waffenstillstandes fortsetzte.

Und noch Empörenderes folgte. Durch gerichtliche Aussagen[1] ist erwiesen, daß der jetzt verstorbene König von Dänemark bei seiner Anwesenheit in Sonderburg zu Anfang des Septembers 1848 nach Abschluß des Malmöer Waffenstillstandes bei einer großen Audienz, die er Landleuten und andern Bewohnern der Umgegend gewährte, erklärt hat: „der Herzog von Augustenburg ist vogelfrei.

Wir wissen nicht, welcher politische Act des verantwortlichen dänischen Ministeriums vorausgegangen, auf den sich jene Erklärung des Königs beziehen konnte. Aber solches Wort aus solchem Munde heißt den Mord aufrufen.

Inzwischen waren die beiden Prinzen mit Stephensen aller Gefahr entronnen und, nachdem ihr Boot glücklich bei Holnis in Angeln gelandet, rasch nach Rendsburg zu ihrem Vater gegangen. Hier traten sie, dem Beispiel der übrigen gebildeten Jugend des Landes folgend, sogleich als Freiwillige in die kleine schleswig-holsteinische Armee, welche sich damals im Süden der Herzogthümer bildete. Herzog Friedrich, jetzt neunzehn Jahre alt, fand zunächst Verwendung im Stabe seines Oheims, des Prinzen von Noer, welcher in dem Feldzug von 1848 den Oberbefehl über die Schleswig-Holsteiner innehatte, und wohnte in dieser Stellung allen Treffen dieses Jahres und namentlich auch der Schlacht bei Schleswig bei. Im Jahre darauf trat er in den Generalstab Bonin’s über, der jetzt das unterdeß beträchtlich vermehrte und besser geschulte Heer der Herzogthümer zu führen berufen war, und focht während des neueröffneten Feldzugs wieder überall mit, wo seine Landsleute in’s Feuer kamen. Nur die Schlacht bei Kolding sah ihn nicht bei der Armee, da er während derselben in Frankfurt war, um im Auftrag der Statthalterschaft dem Reichsverweser die Flagge des bei Eckernförde von den deutschen Schanzen in die Luft gesprengten [795] dänischen Linienschiffs „Christian der Achte“ zu überbringen. Der Tag der Unglücksschlacht bei Fridericia war sein zwanzigster Geburtstag. Ein Freund stattete ihm gerade die ersten Glückwünsche ab, als die Dänen plötzlich aus den Thoren der Festung hervorbrachen. Bald darauf war er mitten im Kugelregen, eine Kugel wurde nur durch seine Säbelscheide verhindert, ihn schwer am Knie zu verwunden.

Auch der Feldzug von 1850 sah den jugendlichen Fürsten unter den Streitern für Schleswig-Holsteins Recht und Ehre. Derselbe wohnte im Generalstab Willisen’s der Schlacht bei Idstedt und einige Wochen später dem großen Recognoscirungsgefecht bei Missunde bei und nahm überhaupt nicht eher seinen Abschied, als bis die Oesterreicher und Preußen in das Land einrückten, um, wie der euphemistische Ausdruck der Diplomaten lautete, die Herzogthümer zu „pacificiren“, in Wahrheit aber, um sie mit gebundenen Händen der dänischen Willkür zu überliefern.

Es gab jetzt für den Patrioten nichts mehr zu thun, und so verließen die beiden Brüder das Land ihrer Geburt und gingen zunächst nach Bonn, um die durch den Krieg unterbrochenen Studien auf der dortigen Universität zu vollenden. Zwei Jahre darauf trat Herzog Friedrich in die preußische Armee ein. 1856 nahm er als Major seinen Abschied, erwarb das Gut Dolzig in der preußischen Lausitz und vermählte sich mit der Prinzessin Adelaide von Hohenlohe-Langenburg, einer durch Schönheit wie durch Herzensgüte gleich ausgezeichneten Dame. Er ist gegenwärtig Vater eines Sohnes und zweier Töchter.

Die letzten sieben Jahre verbrachte er in der Stille auf seinem Landgute, in keiner Weise in die Öffentlichkeit tretend, aber der Sache seines Landes treu auf den Wechsel der Zeit wartend, der ihm gestatten sollte, vor der Welt auf’s Neue das Wort und das Schwert für das Recht seines Volkes und seines Hauses zu ergreifen. Sein Vater hatte auf die Geltendmachung dieses Rechtes vor den Dänen für seine Person Verzicht geleistet. Herzog Friedrich, sein nächster Erbe, hatte dies so wenig gethan wie die übrigen Glieder des Hauses Augustenburg. Der Tod des Königs Friedrich des Siebenten berief den bisherigen Erbprinzen auf den Thron von Schleswig-Holstein, und derselbe zögerte nicht, von seinem Rechte entschlossen Gebrauch zu machen. Das Londoner Protokoll war für ihn nicht vorhanden, wie es für keinen Fürsten vorhanden sein sollte, der sein und seines Volkes Recht achtet und geachtet wissen will gegenüber dem Belieben Mächtigerer. Es war für ihn um so weniger vorhanden, als es vom deutschen Bunde nicht anerkannt war, und als es die deutsche Nation, die hier das letzte Wort zu sprechen hat, niemals anerkennen wird, gleichviel, was ihre Diplomaten jetzt sagen mögen oder künftig noch sagen werden.

Herzog Friedrich ist in seinem innern wie in seinem äußern Wesen ein echter Typus des tüchtigen Stammes, an dessen Spitze er sich durch seine Proclamation vom 16. November dieses Jahres gestellt hat, ein echter Schleswig-Holsteiner. Ein ernster männlicher Sinn, Festigkeit und Nüchternheit in seinen Entschlüssen, kaltes Blut, scharfer Verstand, Genauigkeit und Unermüdlichkeit in Geschäften, stramme Beharrlichkeit, dazu eine hohe stattliche Gestalt, wohlgebildete Züge machen ihn durchaus zu dem Manne, den die schwierige Lage erheischt. Die Volksrechte ausdrücklich anerkennend und neben seinem Erbrechte gleich hochhaltend, verdient er und besitzt er auch das Vertrauen der Schleswig-Holsteiner, und wir sind keinen Augenblick in Zweifel, daß, wenn in den Herzogthümern eine Volksabstimmung über ihn und seinen Gegner in Kopenhagen beliebt würde und Sonne und Wind den Parteien gleich vertheilt wären, außer seinem durch die frühere schleswig-holsteinische Landesversammlung ausdrücklich bestätigten Erbrechte auch die ungeheure Mehrheit der Stimmenden ihm die Krone der Herzogthümer zusprechen würde.

Daß Herzog Friedrich der feudalen Richtung geneigt sei, ist einfache Verleumdung. Er hat in seiner Proclamation von Schloß Dolzig dem Staatsgrundgesetz von 1849 gemäß gelobt und geschworen, „die Verfassung und die Gesetze der Herzogthümer Schleswig und Holstein zu beobachten und die Rechte des Volkes aufrecht zu halten,“ und diese Verfassung, diese Rechte und Gesetze wissen nichts von einer Bevorzugung der Feudalen vor andern Gliedern des Volkes. Er ist gewohnt, gutem Rath sein Ohr zu leihen, und er hat unter den Männern, mit denen er sich seit seiner Uebersiedelung nach Gotha umgeben hat, treuen, altbewährten Freunden der Sache Schleswig-Holsteins und des Hauses Augustenburg, reichlich Gelegenheit, guten Rath zu hören. Er hat endlich die Schule des Unglücks durchgemacht und das Leben gesehen, wie selten ein Fürst dieser Zeit. Er wird, getragen von der Begeisterung des deutschen Volkes und – wenn die Fürsten es nicht gegen ihr eignes Interesse vereiteln – von ihr auf den ererbten Thron gehoben, unzweifelhaft im nationalen und ebenso sicher im freisinnigen Geiste regieren.

Sehr wahrscheinlich ist’s ein schwerer, blutiger Kampf, dem wir, die blau-roth-weiße Fahne voran, entgegengehen. Aber die Ehre ruft, und die Ehre verloren, Alles verloren, sagt ein Sprüchwort der Deutschen. Kein Deutscher würde künftig ohne Schamröthe auf den Wangen einem Fremden in die Augen blicken können, wenn jetzt die Gelegenheit, die 1851 verletzte Ehre zu heilen, träg und gleichgültig versäumt würde. Wie die Augurn der spätern römischen Zeit sich anlächelten, wenn sie einander begegneten, so würden dann die Deutschen nur das Lächeln des Spottes und der Verachtung noch übrig haben, wenn ihnen ein Landsmann von der Größe und Tüchtigkeit ihrer Nation reden wollte.

Als 1856 der Streit über Neuenburg entbrannte, hatte die kleine schmächtige Schweiz dem großen breitschulterigen Preußen gegenüber keineswegs das beste Recht für sich, und wahrscheinlich würde sie, wenn es wirklich zum Schlagen gekommen wäre, unterlegen sein. Aber sie wagte den Kampf, wie ein Mann erhob sich das Volk zum Widerstand gegen die Uebermacht, und wenn es unterlegen wäre, so würde es mit Ehren unterlegen sein und erst nach Erschöpfung aller irgend verwendbaren Kräfte.

Jetzt tritt an Deutschland die Frage heran, ob es aus Scheu vor dem Uebelwollen einiger Großmächte ein Recht und ein Interesse so klar wie das Licht der Sonne aufgeben, ob es sich ein Glied abhauen lassen will, das zu seinen edelsten gehört, ob es sich von diesem Rechte zurückzuziehen gedenkt, ohne auch nur einmal zu versuchen, ob nicht schon die bloße Kundgebung festen, bewaffneten Willens, das Seine zu wahren, das Uebelwollen jener Mächte verstummen heißt.

Wir glauben nicht, daß ein deutsches Herz diese Frage bejahen wird. Wir glauben nicht, daß Herzog Friedrich’s und seines Volkes Sache verloren sein kann, so wenig heiter auch der Himmel noch über ihr ist. Denn was die Regierungszeitungen meinten, als Deutschland mit der österreichischen Reformacte renovirt werden sollte, das gilt in gleichem Grade von der allen Parteien theuren, alle für diesen Zweck in eine große Partei verschmelzenden schleswig-holsteinischen Angelegenheit: Wenn die Regierungen jetzt nicht zum Ziele gelangen, jetzt nicht Ordnung und Recht herstellen, so wird es über kurz oder lang das Volk thun. Nie war die Sache eines Prätendenten – wie die Dänen unsern Herzog Friedrich nennen werden – so sehr eines ganzen Volkes Sache, nie eines so großen und, wenn es Eins ist, so unwiderstehlich gewaltigen Volkes.



[812]

Herzog Friedrich von Schleswig-Holstein.

  1. Vor dem schleswig’schen Obergericht.