Die Einnahmen der Locomotivführer

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Titel: Die Einnahmen der Locomotivführer
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aus: Die Gartenlaube, Heft 25, S. 400
Herausgeber: Ernst Keil
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Erscheinungsdatum: 1869
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
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[400] Die Einnahmen der Locomotivführer. In Folge des in Nr. 11 der Gartenlaube enthaltenen Artikels „Das harte Brod des Locomotivführers“ sind uns authentische Angaben über die pecuniäre Stellung der Locomotivführer auf fünf deutschen Eisenbahnen vorgelegt worden. Darnach besteht die Einnahme derselben z. B. bei der königlich sächsischen westlichen (sogenannten Bayerischen) Staatsbahn aus fünf Posten: der fixen Remuneration (325 bis 500 Thaler), den Meilengeldern (im vorigen Jahr durchschnittlich 145⅚ Thaler, im Maximum 252⅓ Thaler), der Kohlenprämie (im vorigen Jahr durchschnittlich 132⅓ Thaler, im Maximum nahe an 211 Thaler), der Oelprämie (im vorigen Jahr durchschnittlich 10½ Thaler, im Maximum 29½ Thaler), und dem Bekleidungsgeld von 12 Thaler pro Jahr. Für einen jungen Führer mit der niedrigsten Remuneration stellt sich darnach eine durchschnittliche Einnahme von etwa 625½ Thaler heraus; für den älteren Führer mit der höchsten Remuneration steigt sie bis zu 800 Thaler, und durch die Gunst der Maximalsätze kann sie sich sogar bis auf etwa 920 Thaler erheben. Im Jahre 1867 betrug der Durchschnitt der Gesammteinnahmen eines Locomotivführers auf der sächsischen westlichen Staatsbahn 745, auf der Thüringer Bahn 666, auf der Berlin-Anhalter Bahn 775, auf der Leipzig-Dresdener Bahn 785, und auf der großherzoglich badischen Bahn 680 Thaler. Bei der sächsischen Staatsbahn beginnt die Pension bei eintretender Dienstuntüchtigkeit nach dem fünften Dienstjahr mit zehn Procent der festen Remuneration und steigt bis zu sechszig Procent nach erfülltem dreißigsten Dienstjahr. Ohne Verschulden Verunglückte erhalten bei vollständiger Dienstuntüchtigkeit drei Viertheile ihres Gehalts als Pension.