Die Genossenschaften im oberschlesischen Nothstand

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Titel: Die Genossenschaften im oberschlesischen Nothstand
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aus: Die Gartenlaube, Heft 7, S. 120
Herausgeber: Ernst Ziel
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Erscheinungsdatum: 1880
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
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[120] Die Genossenschaften im oberschlesischen Nothstand. In den Berichten der Presse über die Unterstützungsspenden für Oberschlesien ist auffälliger Weise bis jetzt die Thätigkeit eines weitverzweigten Instituts nicht hervorgehoben worden, dem als einem frei in unserer Mitte erwachsenem Product zeitgemäßer Volksbestrebungen stets eine aufmerksame Beachtung gewidmet werden sollte. Schon bei dem großen ostpreußischen Nothstande im Jahre 1876 hatten die deutschen Erwerbs- und Wirthschaftsgenossenschaften den Beweis geliefert, daß sie sich als eine vaterländische Vereinigung fühlen. Mit ihrem Hauptzwecke, der Selbsthülfe ihrer Mitglieder, haben sie damals die weitere Aufgabe zu verbinden gewußt, in Fällen großer Landescalamitäten Erhebliches auch zur Bekämpfung einer Armuth beizutragen, die sich selber nicht mehr zu helfen vermag. Als nun im Herbst vorigen Jahres wieder einmal aus verschiedenen Gegenden Deutschlands die Kunde von bereits ausgebrochenen oder herannahenden Nothständen ertönte, sind die deutschen Genossenschaften von dem ehrwürdigen Schulze-Delitzsch, ihrem Gründer und Führer, sofort an ihre bereits früher geübte patriotische Pflicht erinnert und mit Nachdruck zu thatkräftiger Theilnahme und angemessenen Beiträgen aus ihren Reserven aufgefordert worden. Sein warmer Aufruf erschien in den „Deutschen Genossenschaftsblättern“ am 14. November, also zu einer Zeit, wo noch von keiner andern Seite her diesem Elende und seiner Gefährlichkeit gegenüber ein öffentlicher Schritt geschehen war.

Durch Veranlassung Schulze's ist hierauf alsbald ein aus angesehenen Männern bestehendes Central-Comité und fast gleichzeitig ein speciell für Oberschlesien wirkendes genossenschaftliches „Provinzial-Hülfs-Comité“ in Breslau gebildet worden. Auf Grund der in aller Stille eingezogenen zuverlässigen Ermittelungen erließ dasselbe sodann am 1. December einen Aufruf, dessen Wirkung als eine verhältnißmäßig sehr günstige bezeichnet werden muß. Denn schon zum Schluss des Jahres, also in einer Zeit von kaum vier Wochen, waren bei dem Breslauer Comité aus den Kreisen der Genossenschaften nicht weniger als 18,691 Mark und außerdem zahlreiche Bekleidungsgegenstände und Lebensmittel eingelaufen. Von dieser Summe sind im Laufe des December 16,500 Mark zur Vertheilung gelangt, und zwar theils durch die Vermittelung localer Vorschuß- und Sparvereine selber, wie solche in den Nothstandsdistricten bestehen, theils durch die Landrathsämter und andere behördliche Organe. Bedacht wurden dabei übrigens auch die armen Weberdistricte der Grafschaft Glatz, deren Nothstand hinter dem oberschlesischen kaum zurück bleibt. Die dem Comité am Jahresschlusse zur Verfügung gebliebene Summe von 2191 Mark ist durch inzwischen neu eingegangene Beiträge wiederum auf 5000 Mark gestiegen, sodaß bald eine zweite Vertheilung wird stattfinden können.

Alle diese Gaben sind ja an sich nicht bedeutend, aber sie erhalten einen besonderen Werth und geben ein schönes Zeugniß, wenn man an ihren Ursprung denkt. Kommen sie doch aus allen Theilen des deutschen Vaterlandes und aus den Cassen der genossenschaftlichen Vereine oder von einzelnen Mitgliedern derselben, das heißt aus jenem mittleren und kleineren Gewerbestande, der seit Jahren selber schwer unter dem Druck der Zeitverhältnisse zu leiden hat. Andererseits aber wird hier auch eine große Sicherheit wirksamer Verwendung durch den Umstand gewährleistet, daß sich das Comité der musterhaften genossenschaftlichen Organisation und ihrer an verschiedensten Orten bestehenden genossenschaftlichen Vereine bedienen kann. Es wird also, wenn einmal gewissenhaft über das gesammte Unterstützungswerk Rechnung zu legen ist, auch das humanitäre Verdienst und die eingreifende Opferwilligkeit dieses großen volksthümlichen Verbandes um so mehr die gebührende Würdigung finden müssen, als das Comité keine Sonderbestrebung verfolgt, sondern nur in pflichtmäßigem Einverständniß mit den Behörden und der Gesammtleitung des Unterstützungswesens für Oberschlesien gehandelt hat.