Zum Inhalt springen

Die Grundrechte der Deutschen

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Textdaten
<<< >>>
Autor:
Illustrator: {{{ILLUSTRATOR}}}
Titel: Die Grundrechte der Deutschen
Untertitel:
aus: Der Nürnberger Trichter, Nr. 22, S. 88
Herausgeber: Eduard Kauffer
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1848
Verlag: Friedrich Campe
Drucker: {{{DRUCKER}}}
Erscheinungsort: Nürnberg
Übersetzer:
Originaltitel:
Originalsubtitel:
Originalherkunft:
Quelle: MDZ München, Commons
Kurzbeschreibung:
Eintrag in der GND: [1]
Bild
Bearbeitungsstand
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
Indexseite
[88]
Die Grundrechte der Deutschen.

1.

Kein Deutscher darf hinfort mit Wasser aufgezogen werden, damit die künftige Generation kräftig und gesund genug werde, um das Ende der Frankfurter Grundrechte zu erleben.


2.

Jeder Deutsche kann sich seine Religion wählen, daher läßt er sich erst taufen, wenn er das Alter hat zu urtheilen, welche die beste ist, und die Kraft, seine Ueberzeugung gegen die Intoleranz Andersgläubiger zu vertheidigen.


3.

Kein Deutscher darf Durst leiden! Leidet der Deutsche Durst, so ist er nüchtern und bei nüchternem Magen wird der Deutsche nie etwas Großes unternehmen.


4.

Jeder Deutsche hat das Recht, oft, viel und so lange zu schlafen, als er nur will. Jeder Regierung wird an das Herz gelegt, ihn bei seiner Gewohnheit zu schützen und dafür zu sorgen, daß er ja nicht geweckt wird.