Die Harfe der Königin Marie Antoinette

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Titel: Die Harfe der Königin Marie Antoinette
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 11, S. 90
Herausgeber: Ernst Keil
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Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1878
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Originalherkunft:
Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
vergl. Die Harfe der Königin Marie Antoinette (Die Gartenlaube 1880)
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[190] Die Harfe der Königin Marie Antoinette. Als die Königin Marie Antoinette in ihrem Cabinet, von welchem ein getreues Bild noch jetzt im Louvre aufbewahrt wird, den Saiten ihrer Harfe fröhliche Klänge entlockte, dachte sie wohl nicht an das traurige Schicksal, welches sie ereilen sollte; sie dachte auch gewiß nicht, daß ihre Harfe, deren Abbild durch jenes Gemälde der Nachwelt überliefert worden ist, dereinst in einer kleinen Landstadt Mitteldeutschlands, unter den „Prussiens“, in einfach bürgerlichen Händen sich befinden würde, wie dieses jetzt, nach beinahe hundert Jahren, der Fall ist. – Der Kammerdiener der Königin, Fleury, nahm die Harfe als ein theures Andenken an seine unglückliche Gebieterin mit sich auf seiner Flucht nach Deutschland; als die veränderten Verhältnisse ihm die Rückkehr in sein Vaterland gestatteten, mußte er leider dieses Andenken in Deutschland zurücklassen, da seine bedrängten Umstände ihn nöthigten, die Harfe zu verkaufen, um sich die Mittel zur Rückreise nach Frankreich zu verschaffen, mit Thränen nahm er von ihr Abschied. Es erstand sie eine Dame aus Braunschweig, dem Aufenthaltsort Fleury’s; von dieser kam sie in die Hand eines dortigen Beamten, der sie für seine Tochter, ein junges Mädchen, das sich mit Eifer des Harfenspiels befleißigte, erwarb. Das junge Mädchen, inzwischen in ihre jetzige Heimath verzogen, ist heute eine Greisin; sie hat das heitere Spiel der Jugend verlernt, sie bewahrt aber die Harfe noch als Andenken an frühere Zeiten und an ihre hohe Vorbesitzerin. Wir gönnen ihr den Besitz, hoffen aber, daß es ihr nicht allzuschwer werden möge, sich von der Harfe zu trennen, wenn es vielleicht gelten sollte, dieselbe, wie sie verdient, einer historischen Sammlung einzureihen.