Die Orthographie der niederdeutschen Eigennamen
[400] Zur Orthographie der niederdeutschen Eigennamen. Jetzt, wo Aller Augen nach dem Norden Deutschlands gerichtet sind, werden unsere Leser in Mittel- und Süddeutschland es uns nicht für gar zu kleinlich auslegen, wenn wir sie auf eine sehr landläufige Entstellung vieler namentlich geographischer Eigennamen im Sprachgebiete Niederdeutschlands aufmerksam machen. Es ist hier eine Unkenntniß in unserer deutschen Sprache zu beseitigen, deren sich zwar selbst unser großer Schiller schuldig erweist, wenn er flottweg auf „Mosjö“ seinen „langen Peter von Itzehoe“ reimt, der aber jedenfalls preußischen Kalendern und amtlichen Bekanntmachungen noch schlechter steht. Letztere berichten alljährlich noch von Jahrmärkten zu Söst, Märl, Süderwich, Strälen u. s. w. und scheinen keine Ahnung davon zu haben, daß diese Orte von ihren Bewohnern in dieser Schreibweise gar nicht wiedererkannt werden. Man merke also die einfache Regel, welche übrigens Jeder in seiner deutschen Schulgrammatik von Heyse (1854, S. 42) nachschlagen kann: daß im Niederdeutschen die Dehnung aller Vocale nicht blos durch Verdoppelung derselben oder durch ein h, sondern auch durch ein zugefügtes e bezeichnet wird, was im Hochdeutschen nur bei i (Stier, Bier) üblich ist. Man schreibe also Straelen, gelesen Straalen, nicht Strälen, Coesfeld gleich Coosfeld, nicht Cösfeld, und lasse künftig den langen Peter wieder aus Itzehoe gleich Itzehoh stammen, wenn er auch deshalb aufhören müsse, ein „Mosjö“ zu sein.