Die Rüge des Illustrations-Diebstahls

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Titel: Die Rüge des Illustrations-Diebstahls
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aus: Die Gartenlaube, Heft 26, S. 440
Herausgeber: Ernst Keil
Auflage:
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Erscheinungsdatum: 1871
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Originalherkunft:
Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung: Prinz Anton von Hohenzollern bei Königgrätz. Originalzeichnung von Chr. Sell. 1867, Heft 2, S. 28f.
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[440] Die Rüge des Illustrations-Diebstahls, welche wir in Nr. 22 der „Gartenlaube“ veröffentlichten, hat uns noch einige andere Zusendungen eingebracht, die uns leider von der überraschenden Vielseitigkeit überzeugen, mit welcher dieses Gaunergeschäft der Illustrations-Fabrikanten unterster Ordnung betrieben wird. Einer unserer Leser weist uns eine lange Reihe der Gartenlaube entnommener Bildwerke in solchen periodischen Blättern nach, die allerdings durch ihre ebenso massenhafte als billige Production den Verdacht nicht reellen Geschäftsganges selbst herausfordern. Versteigt sich doch dieser Illustrations-Diebstahl bis in die Volksbilderbogen. Im Jahrgang 1867[WS 1] theilte die „Gartenlaube“ (S. 28 und 29) eine größere Illustration mit, welche den Heldentod des Prinzen Anton von Hohenzollern in der Schlacht bei Königsgrätz darstellt. Die bei Eduard Stange in Berlin erscheinenden buntbeklecksten Bilder aus dem „deutsch-französischen Krieg von 1870“ benutzen die ganze Hauptgruppe dieses Bildes, um sie ohne Weiteres vor die Speicherer Höhen zu versetzen, nur wird der Prinz hier nicht tödtlich verwundet, denn der ihn bei Königsgrätz auffangende Mann muß ja einen Turco beim Kragen fassen, sonst ist bis zu den Granatsplittern in der Luft Alles getreue, wenn auch spottschlechte Copie, unter die man eben flottweg statt „Königsgrätz“ – „Speicherer Höhen“ schrieb. –

Was nun die Rüge betrifft, welche wir über das Stuttgarter Illustrirte Blatt verhängen mußten, so müssen wir, zur Steuer der Wahrheit, hier nachtragen, daß der Herausgeber und Verleger der betreffenden Zeitschrift uns von seiner völligen Schuldlosigkeit an diesem unsauberen Treiben überzeugt hat und daß die ganze Schuld auf den Zeichner fällt, der außerdem wiederum von einem anderen, seinem Hülfszeichner, angeführt worden sein will. Der Verleger theilte uns noch mehrere von demselben Zeichner ihm gelieferte Illustrationen mit, und in der That waren auch zwei von diesen aus vier Bildern der Gartenlaube zusammengesetzt!

Die Unmöglichkeit für eine Redaction, derlei Unredlichkeiten sofort zu entdecken, liegt auf der Hand. Einer unserer Leser erklärt es für eine Pflicht des gesammten Publicums, die Redactionen auf solche perfide Kunststückchen aufmerksam zu machen, und das könnte allerdings das beste Mittel sein, Leute, welche sich zu den „Künstlern“ zählen, von solchen schmutzigen Erwerbswegen zurückzuschrecken.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: 1869