Die Schwemme bei Kamenz
Die Stelle, auf welcher am Felsenabhange des Reinhardtsberges in Kamenz die Schwarze Elster vorüberrauscht, wird im Volksmunde seit alten Zeiten „die Schwemme“ genannt. Dieser Platz erinnert an jene Tage, da die ehemaligen Burggrafen von Kamenz im 12. 13. und 14. Jahrhunderte die Gerichtsbarkeit in allen Angelegenheiten selbst ausübten. Der Ausspruch des gestrengen Burggrafen entschied über Recht und Unrecht, über Tod und Leben. Es gab keinen höheren Gerichtshof im Lande, der den Ausspruch eines Burggrafen aufheben oder auch nur lindern konnte. Streitigkeiten zwischen Vasallen endeten durch Zweikampf, Verbrecher und solche, die dafür gehalten wurden, führte man auf das Rügen- oder Rodeland bei Heinrichsdorf. Auf dieser Richtstätte stand die riesengroße Bildsäule Kaiser Heinrichs I. In der Rechten hielt dieses Kaiserstandbild das Schwert, in der Linken die Erdkugel (Reichsapfel) mit dem Kreuze. Verstöße gegen Religion und Sitte hatte der Bischof von Meißen zu rügen. Zu den Todesstrafen gehörte das Verbrennen bei lebendigem Leibe. Eine andere Todesstrafe war folgende:
Der Verurteilte wurde mit einer Schlange oder auch mit einer schwarzen Katze in einen großen Sack gesteckt, den man mit Steinen beschwerte. Von der Höhe des Reinhardtsberges, auf dem auch das Verbrennen der zum Tode Verurteilten vor sich ging, stieß der Henker alsdann den Verurteilten auf ein gegebenes Zeichen hinunter in den Elsterfluß. Hier fand derselbe seinen Tod durch Ertrinken in den Wellen. Diese Art des Hinrichtens bestand bis weit ins 18. Jahrhundert. In den Jahren 1730 und 1755 wurde die Todesstrafe der Schwemme an dem Gärtner Müller, der seine Frau vergiftet hatte, vollzogen, ebenso auch an der „Catharina Lorenzin“ aus Bernbruch. Letztere hatte ihr Kind ermordet. An Händen und Füßen gebunden, den Hals mit einem Stricke umschlungen, wurde die Unglücklichen in einen schwarzen Sack gesteckt und am Fuße des Reinhardtsberges in der Schwarzen Elster versenkt. Nach sechs Stunden zog man die Ertränkte wieder heraus und verscharrte ihren Körper unter dem Hochgerichte. –
In der Nähe der Schwemme, jener ehemaligen Richtstätte, wohnte am Fuße des Reinhardtsberges Jahrhunderte hindurch der derzeitige Henker von Kamenz. Im Jahre 1759 wurde die Scharfrichterei unter das sogenannte Galgenbüschchen verlegt. – Unter dem Burggrafen Burghardt von Kamenz erhielten die Bürger das Recht, aus ihrer Mitte den Rat, „der zu seinem verstatteten Wappen den aus drei Rosen hervorgehenden Adlerflügel des Burggräflichen Wappenschildes entlehnte“ und die volle Gerichtsbarkeit über die Stadt ausüben durfte, zu wählen. Dem Burggrafen blieb von dieser Zeit an nur das Burglehn der Burg untergeben. Die Richtstätte der Stadt befand sich auf dem Galgenberge, der 40 Minuten in nördlicher Richtung von der Stadt entfernt lag. Die Richtstätte der Burg blieb die bisherige.