Die Siegel der deutschen Kaiser und Könige Band 5/Beilagen

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Übersicht über die Siegelfälschungen Die Siegel der deutschen Kaiser und Könige Band 5 (1913) von Otto Posse
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Beilage 1
Wapen und Titeln Sr. Kaiserl. Königl. Apostol. Majest. Leopold des Zweyten, erwählten Römischen Kaisers, In Germanien, zu Ungarn und Böheim Königs, Erzherzoges zu Oesterreich etc. sammt deren heraldischer Beschreibung. Wien 1790.


Eintheilung der Felder des grossen Kaiserl. Königl. Erzherzogl. Wapenschildes

Auf der Brust des zweyköpfigen schwarzen römisch-deutschen kaiserl. Adlers im goldenen Felde ruhet der österreichische Hauptschild.


TITULUS MAGNUS.

Nos Leopoldus II. Divina Favente Clementia, electus Romanorum Imperator semper augustus, Germaniae, Hungariae, Bohemiae, Dalmatiae, Croatiae, Slavoniae, Galiciae, Lodomeriae, et Hierosolymae Rex; Archidux Austriae; Dux Burgundiae, Lotharingiae, Styriae, Carinthiae et Carnioliae; Magnus Dux Hetruriae; Magnus Princeps Transilvaniae; Marchio Moraviae; Dux Brabantiae, Limburgi, Lucemburgi et Geldriae, Würtembergae, superioris et inferioris Silesiae, Mediolani, Mantuae, Parmae, Placentiae, Guastallae, Osveciniae et Zatoriae, Calabriae, Barri, Montisferrati et Teschinae; Princeps Sueviae et Carolopolis; Comes Habsburgi, Flandriae, Tyrolis, Hannoniae, Kiburgi, Goritiae et Gradiscae; Marchio Sacri Romani Imperii, Burgoviae, superioris et inferioris Lusatiae, Mussoponti et Nomenei; Comes Namurci, Provinciae Valdemontis, Albimontis, Zutphaniae, Sarwerdae, Salmaeet Falkenstenii; Dominus Marchiae Slavonicae et Mechliniae.

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TITULUS MEDIUS.

Nos Leopoldus II. divina favente dementia electus Romanorum Imperator semper augustus, Germaniae, Hungariae, Bohemiae, Dalmatiae, Croatiae, Slavoniae, Galiciae, Lodomeriae et Hierosolymae Rex; Archidux Austriae; Dux Burgundiae et Lotharingiae; Magnus Dux Hetruriae; Magnus Princeps Transilvaniae; Dux Mediolani, Mantuae, Parmae, etc. Comes Habsburgi, Flandriae, Tyrolis etc. etc.


TITULUS PARVUS.

Leopoldus II. Dei gratia electus Romanorum Imperator semper augustus, Germaniae, Hungariae et Bohemiae etc. Rex; Archidux Austriae; Dux Burgundiae et Lotharingiae; Magnus Dux Hetruriae etc. etc.


Grosser Titel

Wir Leopold der Zweyte von Gottes Gnaden erwälter Römischer Kaiser zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, König in Germanien, zu Ungarn, Böheim, Dalmatien, Croatien, Slavonien, Galizien, Lodomerien und Jerusalem; Erzherzog zu Oesterreich; Herzog zu Burgund, Lothringen, zu Steyer, zu Kärnthen und Krain; Grossherzog zu Toskana; Großfürst zu Siebenbürgen; Markgraf zu Mähren; Herzog zu Brabant, zu Limburg, zu Lutzemburg und zu Geldern, zu Würtemberg, zu Ober- und Niederschlesien, zu Mayland, zu Mantua, zu Parma, Placenz, Quastalla, Auschwitz und Zator, zu Calabrien, zu Bar, zu Montferrat und zu Teschen; Fürst zu Schwaben und zu Charleville; gefürsteter Graf zu Habsburg, zu Flandern, zu Tyrol, zu Hennegau, zu Kiburg, zu Görz und zu Gradiska; Markgraf des heil. Röm. Reichs, zu Burgau, zu Ober- und Niederlausnitz, zu Pont à Mousson und zu Nomeny; Graf zu Namur, zu Provinz, zu Vaudemont, zu Blankenberg, zu Zütphen, zu Saarwerden, zu Salm, und zu Falkenstein; Herr auf der Windischen Mark und zu Mecheln.


Mittlerer Titel

Wir Leopold der Zweyte von Gottes Gnaden erwählter Römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, König in Germanien, zu Ungarn, Böheim, Dalmatien, Croatien, Slavonien, Galizien, Lodomerien und Jerusalem; Erzherzog zu Oesterreich; Herzog zu Burgund, und zu Lothringen; Grossherzog zu Toskana; Grossfürst zu Siebenbürgen; Herzog zu Mayland, Mantua, Parma etc. gefürsteter Graf zu Habsburg, zu Flandern, zu Tyrol etc. etc.


Kleiner Titel

Leopold der Zweyte von Gottes Gnaden erwählter Römischer Kaiser zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, König in Germanien, zu Ungarn und Böheim etc. Erzherzog zu Oesterreich; Herzog zu Burgund und zu Lothringen, Grossherzog zu Toskana etc. etc.


Heraldische Beschreibung
des grossen Kaiserl. Königl. Erzherzogl. Wapenschildes oder Siegels.

Das grosse kaiserl. königl. Erzherzogl. Wapen besteht aus einem grossen deutschen Rückenschilde; und dreyen in dessen Mitte immer mehr in Vertiefung gesetzten französischen Schilden, nämlich einem Haupt- oder auch so zu nennenden Randschilde, einem Mittelschilde und einem Herzschilde.

Der grosse Rückenschild hat wegen des römisch-deutschen Kaiserthums einen zweyköpfigen schwarzen Adler im goldenen Felde, dessen beyde Köpfe sammt aufgesperrten goldenen Schnäbeln und rothen herausgeschlagenen Zungen mit goldenen Zirkelbögen umgeben sind. Die goldene rechte Klaue hält Schwert und Zepter, die Linke den goldenen Reichsapfel mit oben aufstehendem Kreuze. Auf der Brust des kaiserlichen Adlers ruhet:

1mo. Der Oesterreichische Hauptschild, welcher sechsmal in die Länge und fünfmal in die Quere getheilet ist, und drey an der Fussstelle eingepropfte Spitzen hat.

In dessen Oberstelle oder Hauptreihe befindet sich rechts das mit der Königlich-Ungarischen Krone bedeckte königliche ungarische Wapen, welches vier Quartiere und einen Mittelschild enthält. Das erste ist mit vier silbernen und soviel rothen Querbalken achtmal getheilet, wegen des Königreiches Ungarn; und dieses wird das ältere Landeswapen genennet: das zweyte hat drey gekrönte Leoparden Köpfe im blauen Felde wegen des Königreiches Dalmatien; das dritte ist mit Roth und Silber geschacht wegen des Königreiches Kroatien; das vierte enthält zwischen zween silbernen wellenförmigen Querbalken einen rechts laufenden natürlich gefärbten Marder im grünen Felde, mit einem blauen Haupt- und Fussrande, in deren ersterem ein goldener Stern zu sehen ist wegen des Königreiches Slavonien. Das Herzschildgen dieses Ungarischen Wapens hat im rothen Felde ein silbernes Patriarchen Kreuz, welches auf einem dreyfachen mit einer goldenen Krone bedeckten grünen Hügel steht, und für das neuere Wapen der Könige von Ungarn gehalten wird.

Im linken Winkel der Hauptreihe erscheint das mit der königl. Böhmischen Krone bedeckte königl. Böhmische Wapen. Dieses enthält gleichfalls vier Quartiere und einen Mittelschild; in deren erstem ein silber und roth geschachter rechtssehender gekrönter Adler im blauen Felde sich befindet wegen des Markgrafthums Mähren; Im zweyten ein rechtssehender schwarzer gekrönter Adler im goldenen Felde, welcher auf der Brust einen silbernen aufwärts gekehrten halben Mond hat, auf dessen Mitte ein Kreuzgen, und an beyden Enden Kleeblätter von gleichem Metalle stehen, wegen des Herzogthums Schlesien; im dritten eine goldene Mauer mit Zinnen, und schwarzen Mauerstrichen im blauen Felde wegen des Markgrafthums Oberlausnitz; im vierten endlich ein rechtssehender [247] auf grünem Grunde gehender rother Ochs mit weissem Bauche und linkem Vorderfusse im silbernen Felde wegen des Markgrafthums Niederlausnitz. In dem Mittelschildgen ist ein aufrechter rechtssehender silberner gekrönter Löw mit einem doppelten Kreuzweise geschlungenen Schwanze im rothen Felde, wegen des Königreiches Böhmen.

Zwischen diesen beiden Ungarischen und Böhmischen Länderwapen sieht man zur Rechten drey goldene Spitzenkronen im blauen Felde wegen des Königreiches Galizien, und zur Linken zween doppelte mit Silber und roth geschachte Querbalken im blauen Felde wegen des Königreichs Lodomerien.

In der Mittelstelle, Herz- oder Nabelreihe des Oesterreichischen Hauptschildes befindet sich zur rechten Seite das Wapen des Grossfürstenthums Siebenbürgen. Dieses ist ein durch einen rothen Balken quer getheilter Schild, in dessen oberer Hälfte ein aufwachsender, rechtssehender schwarzer Adler zwischen Sonne und Mond im blauen Felde, in der untern aber sieben rothe Thürme mit Zinnen im goldenen Felde zu sehen sind.

Zur Linken der Mittelstelle ist das herzogliche Würtembergische Wapen, nämlich drey quer übereinander liegende schwarze Hirschgeweihe im goldenen Felde.

In der Unterstelle, oder Fussreihe erscheint im rechten Unterwinkel der Burgundische Wapenschild, welcher in vier Quartiere getheilt ist, ein Herzschildgen und zwischen den unteren zweyen Quartieren eine eingepropfte Spitze hat. Das erste Quartier zeiget einen goldenen rechtssehenden aufrechten Löwen im schwarzen Felde, wegen des Herzogthums Brabant; das zweyte Quartier einen rothen aufrechten rechtssehenden Löwen im silbernen Felde, wegen des Herzogthums Limburg; das dritte einen gekrönten aufrechten rechtssehenden rothen Löwen in einem mit silbernen und blauen Querbalken zehnmal getheilten Felde, wegen des Herzogthums Luxemburg; das vierte einen gekrönten aufrechten schwarzen rechtssehenden Löwen im goldenen Felde wegen der Grafschaft Flandern. Die zwischen den untern Quartieren eingepfropfte Spitze ist in zwey Felder getheilet. Rechts befindet sich ein quer getheilter Schild, in dessen oberen goldenem Felde ein zweyköpfiger schwarzer Adler, im untern silbernen Felde aber ein gemauertes rothes Dreyeck, mit dreyen dergleichen Thürmen, deren jeder auf einem Winkel des Dreyeckes steht, zwischen den zween vorderen Thürmen aber ragen aus der Mauer zwo flache Hände hervor, wegen der Markgrafschaft Antwerpen. Links erscheint im goldenen Felde ein rother rechtssehender aufrechter Löw, durch welchen und den ganzen Schild ein schrägrechter rother Balken gezogen ist, wegen der Grafschaft Namur. Das Mittelschildgen des Burgundischen Wapens ist sechsfach mit goldenen und blauen Balken schrägrechts getheilt, mit einer breiten rothen Einfassung umgeben, und mit einem Herzoghut bedeckt, wegen des Herzogthums Burgund.

Der linke Unterwinkel der Fussreihe ist auf gleiche Art in 4 Quartiere getheilet, und hat nicht nur ein besonderes Mittelschildgen, sondern auch zwischen den untern zweyen Quartieren eine eingepropfte Spitze. Das erste Quartier ist ein blauer mit goldenen Lilien bestreuter, und roth eingefasster Schild wegen des jüngeren Hauses Anjou; das zweyte, zwo goldene auswärts gekrümmte Barben neben einander, mit vier goldenen Kleeblatt-Kreuzgen begleitet im blauen Felde, wegen des Herzogthums Bar; das dritte ein goldener gekrönter linkssehender aufrechter Löw im blauen Felde wegen des Herzogthums Geldern; das vierte ein schwarzer gekrönter rechtssehender aufrechter Löw im goldenen Felde, wegen des Herzogthums Jülich. Die zwischen beiden untern Quartieren eingepropfte Spitze ist ebenfalls in zwey Wapen getheilet, deren rechte einen goldenen rechtssehenden Adler im blauen Felde wegen des Herzogthums Teschen, die linke aber ein silbernes Rad auch im blauen Felde enthält, wegen der Grafschaft Falkenstein. Das mit einer königlichen Spitzenkrone bedeckte Mittelschildgen hat ein mit vier kleinern begleitetes goldenes Krückenkreuz im silbernen Felde wegen des Königreichs Jerusalem.

Zwischen den beiden nun beschriebenen Wapen der Unterwinkel sind die Italiänischen Länder-Schilde in der Fussreihe angebracht, und zwar rechts wegen des Herzogtums Mayland ein senkrecht gespaltener Schild, in dessen rechter Abtheilung ein schwarzer rechtssehender Adler im goldenen Felde, in der linken aber eine blaue aufgerichtete Schlange, die ein Kind bis zur Hälfte verschlingt, im silbernen Felde. Neben diesem steht links wegen des Herzogthums Mantua ein rothes von vier gegen einander gekehrten schwarzen Adlern begleitetes ausgerundetes Kreuz im silbernen Felde. Zwischen beiden Wapen sieht man in einer eingepropften Spitze sechs blaue Lilien, drey, zwo, eine, im goldenen Felde, wegen des Herzogthums Parma.

2do. Der Oesterreichische Mittelschild, welcher eigentlich die Oesterreichischen deutschen Erbländer enthält, ist dreymal in die Länge, und eben so oft in die Quere getheilt, die Fussreihe ausgenommen, die vier Felder hat.

In dessen Hauptreihe zur Rechten, ein rechts sehendes aufrechtes silbernes sogenanntes Pantherthier mit aufwärts geschlungenem Schwanze, aus dessen Rachen und allen Öfnungen des Körpers Feuerflammen gehen, im grünen Felde wegen des Herzogthums Steyermarkt. Die Pfahlstelle nimmt das Wapen des Herzogthums Kärnthen ein, welches senkrecht getheilet, zur Rechten drey übereinander gehende rechts sehende schwarze Löwen im goldenen Felde, und zur Linken einen silbernen Querbalken im rothen Felde hat; auf dem linken Oberwinkel des Haupts ist ein blauer rothgekrönter rechtssehender Adler im silbernen Felde, der einen mit Silber und roth geschachten halben Mond mit über sich gekehrten Spitzen hat, wegen des Herzogthums Krain.

In der Mittelreihe dieses Schildes befinden sich rechts wegen des Fürstenthums Schwaben drey über [248] einander rechts gehende schwarze Löwen im goldenen Felde: links aber ein rother aufrechter Löw mit blauer Krone im goldenen Felde wegen der gefürsteten Grafschaft Habsburg.

In der Fussreihe sieht man im ersten silbernen Felde einen gekrönten rechts sehenden rothen Adler mit silbernen Kleestengeln in den ausgebreiteten Flügeln, wegen der gefürsteten Grafschaft Tyrol; im zweiten schrägrechts getheilten Wapen ist oben ein goldener Löw im blauen Felde, unten zwey rothe linke Schrägbalken im silbernen Felde wegen der gefürsteten Grafschaft Görz; das dritte Feld ist mit silbernen und rothen Balken sechsfach schrägrechts getheilt, und hat in der Mitte einen goldenen senkrechten Pfahl wegen der Markgrafschaft Burgau; das vierte Feld hat ein silbernes Ankerkreuz in der Mitte eines quer getheilten oben goldenen und unten blauen Schildes wegen der gefürsteten Grafschaft Gradiska.

3tio. Der Oesterreichische Herzschild enthält das vereinigte Oesterreichische, Lothringische und Toskanische Stamm- oder Patrimonial-Wapen. Es ist senkrecht dreymal getheilt. In der Mitte befindet sich ein silberner Querbalken im rothen Felde wegen des Erzherzogthums Oesterreich: rechts ein rother mit dreyen silbernen gestümmelten Adlern besetzter rechter Schrägbalken im goldenen Felde, wegen des Herzogthums Lothringen. Links endlich im goldenen Felde sechs Kugeln oben und unten eine, in der Mitte aber zwey und zwey; in der oberen, welche blau, und weit grösser als die übrigen ist, sind drey goldene französische Lilien, die andern fünf Kugeln sind roth, wegen des Grossherzogtums Toskana. Dieser Herzschild ist mit dem Oesterreichischen Erzherzoghut bedecket.

Was nun die zufälligen Nebenstücke dieses grossen kaiserl. königl. Erzherzogl. Wapen betrifft, schwebet die kaiserl. Hauskrone mit fliegenden Bändern über dem Haupte des deutschen grossen Rückenschildes, welcher von zween aufgerichteten quer getheilten oben schwarz und unten goldenen Greifen mit goldenen Schnäbeln, herausgeschlagenen rothen Zungen und abwärts geschlungenen Schwänzen als Schildhaltern beyderseits gehalten wird. Um den Oesterreichischen Hauptschild erscheinen die Ordenszeichen der jetzigen Ritterorden des Oesterreichischen Hauses. Den ganzen Hauptschild umgiebt nämlich die grosse Ordenskette des goldenen Vlieses, welche aus goldenen an einander gefügten Gliedern besteht; deren jedes einen mit Feuerflammen umgebenen Feuerstein, zwischen zweyen Feuereisen oder Stahlen vorstellet. Unten aber hänget das goldene Vlies in Gestalt eines Widderfelles.

Von dem Fusse dieses Hauptschildes hängen die übrigen Ordenszeichen hervor; und zwar in der Mitte des militärischen Marien Theresien Ordens, welches in einem goldenen weis geschmelzten achteckigten Kreuze besteht, dessen Mittelschildgen auf der einen Seite die verzogenen Anfangsbuchstaben beyder Kaiserl. Majestäten, Franzens und Marien Theresiens mit einem Lorberkranze eingefasst, auf der anderen Seite aber das österreichische Wapen mit der Umschrift FORTITUDINI vorstellet, und an einem ponçeau rothen in der Mitte mit einem weissen Streife versehenen Handbreiten Bande hänget. Rechts befindet sich die grosse goldene Kette des Civilritterordens des heil. Stephans, apostol. Königs in Ungarn. Dessen Glieder sind wechselweise aus den Anfangsbuchstaben der Namen des heil. Königs Stephan S. S. und Marien Theresiens M. T. sammt der immer dazwischen gefügten hungarischen Krone zusammen gesetzt. In deren Mitte befindet sich ein Schild mit einem goldenen Adler und der Inschrift STRINGIT AMORE, an welchem das Ordenszeichen abhänget, welches aus einem achteckigten grün geschmolzenen um den Rand mit einem goldenen Streifen und in der Mitte mit einem roth geschmolzenen Schilde versehenen Kreuze besteht. Auf diesem Schilde befindet sich das, in einer goldenen auf einem grünen Berge gestellten Krone, stehende silberne Apostolische Kreuz, und zu dessen beyden Seiten die Anfangs Buchstaben der allerdurchlauchtigsten Stifterinn M. T. mit der Umschrift PUBLICUM MERITORUM PRAEMIUM. Die Rückseite des Kreuzes hat einen weisgeschmolzenen Schild mit der Inschrift STO. ST. RI. AP. Das ist; Sancto Stephano Regi Apostolico, welche ein Kranz von Eichenblättern einfasset. Links endlich ist das Ordenszeichen des Florentinischen Ritterordens des heil. Stephans, welches in Gestalt eines achteckigten Karmesin rothen mit Gold eingefassten, an den Enden Sparrenweise eingeschnittenen und am Herzen schmalen Kreuzes an einem rothen breiten Bande hänget.

Unter der Beschreibung ist in Kupferstich abgebildet das kleinere kaiserl. königl. Erzherzogl. Sekretsiegel (= IV, Taf. 48, 5).


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Beilage 2
Neue Titulatur und Wapen Seiner Römisch- und Oesterreichisch-Kaiserlich-, auch Königlich-Apostolischen Majestät, nach den durch den Luneviller Friedensschluß herbey geführten Veränderungen und der Allerhöchsten Pragmatikal-Verordnung vom eilften August 1804. Wien, Aus der kaiserl. und kaiserl. königl. Hof- und Staats-Druckerey 1804.


Wir Franz der Zweyte,

von Gottes Gnaden erwählter römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, König in Germanien, zu Hungarn und Böheim, Galizien und Lodomerien etc., Erzherzog von Oesterreich, Herzog von Burgund und von Lothringen, Grossherzog von Toskana etc. etc.

Obschon Wir durch göttliche Fügung und durch die Wahl der Kurfürsten des Römisch-Deutschen Reiches zu einer Würde gediehen sind, welche Uns für Unsere Person keinen Zuwachs an Titel und Ansehen zu wünschen übrig lässt, so muss doch Unsere Sorgfalt, als Regent des Hauses und der Monarchie von Oesterreich, dahin gerichtet seyn, dass jene vollkommene Gleichheit des Titels und der erblichen Würde mit den vorzüglichsten Europäischen Regenten und Mächten aufrecht erhalten und behauptet werde, welche den Souveränen Oesterreichs, sowohl in Hinsicht des uralten Glanzes Ihres Erzhauses, als vermöge der Grösse und Bevölkerung Ihrer, so beträchtliche Königreiche und unabhängige Fürstenthümer in sich fassenden Staaten, gebühret, und durch völkerrechtliche Ausübung und Tractaten versichert ist.

Wir sehen Uns demnach zur dauerhaften Befestigung dieser vollkommenen Rangs-Gleichheit veranlasst und berechtigt, nach den Beyspielen, welche in dem vorigen Jahrhunderte der Russisch-Kaiserliche Hof, und nunmehr auch der neue Beherrscher Frankreichs gegeben hat, dem Hause von Oesterreich, in Rücksicht auf dessen unabhängige Staaten, den erblichen Kaiser-Titel gleichfalls beyzulegen.

In Gemässheit dessen haben Wir, nach gepflogener reiflichster Ueberlegung, beschlossen, für Uns und für Unsere Nachfolger in dem unzertrennlichen Besitze Unserer unabhängigen Königreiche und Staaten, den Titel und die Würde eines erblichen Kaisers von Oesterreich (als den Nahmen Unsers Erzhauses) dergestalt feyerlichst anzunehmen und fest zu setzen, dass Unsere sämmtlichen Königreiche, Fürstenthümer und Provinzen, ihre bisherigen Titel, Verfassungen, Vorrechte und Verhältnisse fernerhin unverändert beybehalten sollen. Zufolge dieser Unserer allerhöchsten Entschliessung und Erklärung verordnen Wir:

Erstens: Dass unmittelbar nach Unserem Titel eines erwählten Römisch-Deutschen Kaisers, jener eines erblichen Kaisers von Oesterreich eingeschaltet werde, sonach aber Unsere weiteren Titel als König von Germanien, Ungarn, Böhmen etc., dann die eines Erzherzogs von Oesterreich etc., Herzogs von Steyermark etc., und jene der übrigen Erblande folgen sollen. Nachdem jedoch seit Unserem Regierungs-Antritte mehrere Veränderungen in den Besitzungen unseres Erzhauses vorgefallen, und durch feyerliche Tractaten bestätiget worden sind, so lassen Wir zu gleicher Zeit die beyliegende, nach dem gegenwärtigen Zustande neu regulirte Titulatur hiermit kund machen, und gehet Unsere Willensmeinung dahin, dass selbe künftighin statt der bisher üblichen eingeführet und gebraucht werde.

Zweytens: Soll allen, sowohl Unseren Descendenten beyderley Geschlechtes, als jenen Unserer Nachfolger in der Regentschaft des Erzhauses, der Titel von kaiserlich-königlichen Prinzen und Prinzessinnen, nebst jenem von Erzherzogen und Erzherzoginnen von Oesterreich, dann von kaiserlich-königlichen Hoheiten beygelegt und ertheilt werden.

Drittens: Gleichwie aber alle Unsere Königreiche und andere Staaten vorbesagter Massen in ihren bisherigen Benennungen und Zustande ungeschmälert zu verbleiben haben, so ist solches insonderheit von Unserem Königreiche Ungarn und den damit vereinigten Landen, dann von denjenigen Unserer Erbstaaten zu verstehen, welche bisher mit dem Römisch-Deutschen Reiche in unmittelbarem Verbande gestanden sind, und auch in Zukunft die nähmlichen Verhältnisse mit demselben, in Gemässheit der von Unseren Vorfahren im Römisch-Deutschen Kaiserthume Unserem Erzhause ertheilten Privilegien, beybehalten sollen.

[250] Viertens: Wir halten Unseren weiteren Entschliessungen die Bestimmung derjenigen Feyerlichkeiten bevor, welche Wir für Uns und Unsere Nachfolger, in Ansehung der Krönung als erblicher Kaiser fest zu setzen, für gut finden werden; jedoch soll es bey denjenigen Krönungen, welche Wir und Unsere Vorfahren, als Könige von Ungarn und von Böhmen empfangen haben, ohne Abänderungen auch in Zukunft verbleiben.

Fünftens: Diese Unsere gegenwärtige Erklärung und Verordnung soll in allen Unseren Erbkönigreichen und Staaten, in den gehörigen Wegen unverzüglich kund gemacht, und in Ausübung gesetzt werden. Gleichwie Wir nicht zweifeln, dass sämmtliche Stände und Unterthanen derselben diese gegenwärtige, auf die Befestigung des Ansehens des vereinigten österreichischen Staaten-Körpers zielende Vorkehrung, mit Dank und patriotischer Theilnehmung erkennen werden.

Gegeben in Unserer Haupt- und Residenzstadt Wien, den eilften August, im achtzehnhundert und vierten, Unserer Reiche des Römischen und der Erbländischen im dreyzehnten Jahre.

 Franz.
(LS) 
Aloys Graf von Ugarte,
königlich Böhmischer oberster, und
Erzherzoglich Oesterreichischer erster Kanzler.
Joseph Freyherr von der Mark.

Franz Graf von Woyna.

Nach Sr. k. k. Majestät höchst
eigenem Befehle:
Johann Fidelis von Erggelet.



Großer Titel
Wir Franz der Zweyte,

von Gottes Gnaden erwählter römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, erblicher Kaiser von Oesterreich; König in Germanien, zu Jerusalem, zu Hungarn, zu Böheim, Dalmatien, Croatien, Slavonien, Galizien und Lodomerien; Erzherzog zu Oesterreich, Herzog zu Lothringen, zu Venedig, Salzburg, Steyer, Kärnthen und Krain; Grossfürst zu Siebenbürgen; Markgraf in Mähren; Herzog zu Würtemberg, Ober- und Niederschlesien, Parma, Plazenz, Guastalla, Auschwitz und Zator, zu Teschen, zu Friaul und zu Zara; Fürst zu Schwaben, zu Eichstädt, Passau, Trient, Brixen, zu Berchtoldsgaden und Lindau; gefürsteter Graf zu Habsburg, Tyrol, Kyburg, Görz und Gradiska; Markgraf zu Burgau, zu Ober- und Nieder-Lausnitz; Landgraf in Breisgau, in der Ortenau und zu Nellenburg; Graf zu Montfort und Hohenems, zu Ober- und Niederhohenberg, Bregenz, Sonnenberg, und Rothenfels, zu Blumeneck und Hofen; Herr auf der windischen Mark, zu Verona, Vicenza, Padua etc. etc. etc.


Mittlerer Titel
Wir Franz der Zweyte,

von Gottes Gnaden erwählter römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, erblicher Kaiser von Oesterreich, König in Germanien, zu Hungarn, Böheim, Dalmatien, Croatien, Slavonien, Galizien, Lodomerien und Jerusalem; Erzherzog zu Österreich; Herzog zu Lothringen, Venedig und Salzburg; Grossfürst zu Siebenbürgen; Herzog zu Steyer, Kärnthen und Krain, zu Würtemberg, Ober- und Nieder-Schlesien; gefürsteter Graf zu Habsburg, zu Tyrol etc. etc.


Kleiner Titel
Franz der Zweyte,

von Gottes Gnaden erwählter römischer Kaiser, zu allen Zeiten mehrer des Reichs, erblicher Kaiser von Oesterreich, König in Germanien, zu Ungarn und Böheim etc.; Erzherzog zu Oesterreich; Herzog zu Lothringen, Venedig und Salzburg, etc. etc.


Lateinischer großer Titel
NOS FRANCISCUS II.

divina favente clementia electus Romanorum Imperator semper Augustus, haereditarius Austriae Imperator; Germaniae, Hierosolymae, Hungariae, Bohemiae, Dalmatiae, Croatiae, Slavoniae, Galiciae et Lodomeriae Rex; Archidux Austriae; Dux Lotharingiae, Venetiarum, Salisburgi, Styriae, Carinthiae et Carnioliae; Magnus Princeps Transilvaniae; Marchio Moraviae; Dux Würtembergae, superioris et inferioris Silesiae, Parmae, Placentiae, Guastallae, Osveciniae et Zatoriae, Teschinae, Forojulii et Jaderiae etc.; Princeps Sueviae, Quercopolis, Passaviae, Tridenti et Brixinae, Berchtoldgadenae et Lindaugiae; Comes Habsburgi, Tirolis, Kyburgi, Goritiae et Gradiscae; Marchio Burgoviae, superioris et inferioris Lusatiae; Landgravius Brisgoviae, Ortenaviae et Nellenburgi; Comes a Monte forti et Alta Amisia, superioris et inferioris Hohenbergae, Brigantii, Sonnenbergae, Rothenfelsii, Blumeneckii et Hovenae; Dominus Marchiae Slavonicae, Patavii, Veronae, Vincentiae etc. etc.


Wapenschilder
Seiner Römisch- und Oesterreichisch-Kaiserlichen, auch Königlich-Apostolischen Majestät etc. etc.

Das Allerhöchste Wapen theilet sich, gleich dem Titel, in das große Wapen (Majestäts-Siegel), in das mittlere (Amts-Siegel), und in das kleine (Hand-Siegel).

Nach der Anordnung Seiner Majestät vom 5ten November 1804 soll

1. Der große Wapenschild und das correspondirende Majestätssiegel gebraucht werden, bey allen [251] Huldigungsacten, Hausverträgen (pactes de famille) und ausserordentlichen, feyerlichen Anlässen im Innern der Monarchie; ferner bey allen wichtigeren Tractaten mit auswärtigen Staaten, bey Allianzen, Friedensschlüssen, Vollmachten, Creditiven und Recreditiven, Instructionen für die k. k. Minister an fremden Höfen; bey Verleihungen solcher Lehen und Afterlehen, womit die Reichs- oder Kreisstandschaft verbunden ist; endlich in allen feyerlichen Ausfertigungen, welche von der kaiserlichen geheimen Reichshofkanzley in Reichsoberhauptlichem Nahmen geschehen.

2. Das mittlere, bey allen minder feyerlichen und aus der ordentlichen Administration herrührenden Verordnungen, Privilegien, Concessionen etc., die bloss die Erbstaaten betreffen, bey gesandtschaftlichen und Regierungspässen und weniger wichtigen Angelegenheiten mit dem Auslande.

3. Das kleine, bey allen von Allerhöchst Ihro Kaiserlichen und Kaiserlich-Königlichen Apostolischen Majestät Selbst gefertigten Requisitions-Notifications- oder confidentiellen Schreiben an auswärtige Fürsten, endlich auf sämmtlichen Münzen.

Die Abweichungen dieser drey neuen Wapenschilder von jenen, welche weiland Ihre Majestäten Kaiser Joseph und Leopold II. geführet haben, rühren theils von der Annahme des Oesterreichischen Erb-Kaiser-Titels, theils von den, durch die Tractaten von Campo-Formio, Luneville und Paris[1] herbeygeführten Länder-Erwerbungen und Abtretungen, endlich von einigen ganz neuen Acquisitionen her.


I. Das große Wapen

besteht aus dem grossen deutschen Rückenschilde, dem österreichischen Hauptschilde, einem Mittelschilde mit einem Herzschilde, nebst vier Nebenmittelschilden.

Der Mittelschild enthält das Wapen des Oesterreichischen Erbkaiserthumes, das auf den ganzen Complexus der Monarchie radicirt ist; im goldenen Felde einen zweyköpfigen und doppelt gekrönten schwarzen Adler, in seiner Rechten ein blosses Schwert, in der Linken den Reichsapfel haltend. Auf der Brust desselben ruhet der Herzschild, der das nunmehrige Wapen des Allerdurchlauchtigsten Hauses Oesterreich, einen silbernen Querbalken im rothen Felde, darstellet.

In den vier Nebenmittelschilden des Hauptschildes sind die Königreiche Hungarn, Böhmen, Galizien und das mit königlichen Prärogativen versehene Herzogthum Venedig, mit ihren Nebenreichen und Provinzen ausgedrückt; bey dem dritten sind zugleich die Lothringischen und Spanischen Gedächtnisswapen angebracht.

Das erste Haupt-Quartier zur Rechten besteht aus einem quadrirten Schilde, mit einem Mittelschilde; dieser ist der Länge nach gespalten, und enthält das vereinigte Wapenbild von Alt- und Neu-Ungarn. Es ist zur Rechten, von Roth und Silber, achtfach quer getheilt, zur Linken stellt es im rothen Felde ein silbernes, aus einer güldenen Krone hervorgehendes Patriarchenkreuz, auf einem dreyfachen grünen Hügel dar; dieser Schild ist mit der hungarischen Königskrone bedeckt.

Im ersten Quartiere desselben sind, drey güldene gekrönte Leopardenköpfe im blauen Felde, wegen des Königreichs Dalmatien; das zweyte ist, von Silber und roth gewürfelt, wegen des Königreichs Croatien; das dritte blau, darin ein rechtslaufender Marder im grünen Felde, zwischen zwey paralellen silbernen Strömen, im obern Theile, das güldene Sternbild des Mars, wegen des Königreichs Slavonien. Zur Linken, ein durch einen rothen Querbalken getheilter Schild; im obern Theile, ein rechtssehender, wachsender schwarzer Adler, von Sonne und Mond begleitet, im blauen Felde, im untern, die sieben rothen Bürge, im güldenen Felde, oben vier, unten drey, wegen des Grossfürstenthums Siebenbürgen.

(In dem grossen Wapenschilde der Könige von Hungarn finden sich auch die Wapen der Königreiche Servien; [im rothen Felde ein aufgerichtetes schwarzes Schweinshaupt, dem ein silberner Pfeil im Rachen steckt], von Rama [im güldenen Feld ein rother gewapneter Arm, der, den Säbel in der Faust, aus weissen Wolken hervorragt]; von Bulgarien, [im blauen Felde ein rechter, rother Schrägbalken, der an jeder Seite, mit einer blauen, unten und oben goldbesäumten Einfassung geziert ist, auf dem Balken springt ein silberner Wolf hinan]; von Cumanien [ein empor gerichteter, rother, goldgekrönter Löwe mit getheiltem Schwanze, von einem silbernen Monde und Sterne begleitet, im blauen Felde]).

Das zweyte Hauptquartier, zur Linken, besteht aus einem, ein Mahl Quer, dann oben ebenfalls ein Mahl, unten aber zwey Mahl, nach der Länge getheilten Schilde, mit einem Mittelschilde.

Der Mittelschild hat einen aufgerichteten zweygeschwänzten, gekrönten, silbernen Löwen im rothen Felde, wegen des Königreichs Böhmen; Er ist mit der Königlich Böhmischen Krone bedeckt.

Oben zur Rechten im blauen Felde, ein rechtssehender, von Silber und roth geschachter, gekrönter Adler, wegen des Markgrafthums Mähren; zur Linken im güldenen Felde, ein rechtssehender, schwarzer, gekrönter Adler, auf seiner Brust ein silbernes, auf einem gleichen, halben Monde ruhendes Kreuz; der Mond verlängert sich bis in die Flügel, und endigt mit Kleeblättern, wegen des Herzogthums Ober- und Nieder-Schlesien.

Unten zur Rechten im blauen Felde, eine güldene Mauer, mit schwarzen Mauerstrichen, und drei Zinnen, wegen der Markgrafschaft Oberlausnitz; zur Linken im silbernen Felde, auf grünem Boden ein rechtsgehender, rother, am Bauche aber weißer Ochse, wegen Niederlausnitz; in der Mitte ein güldener, rechtssehender, Adler im blauen Felde, wegen des Herzogthums Teschen.

[252] Zwischen diesen beyden Hauptquartieren aber erscheint ein in die Quer zwey Mahl, und in die Länge ebensoviel Mahl, nur in der unteren Reihe drey Mahl getheiltes Quartier, darin, in der obersten Reihe zur Rechten, wegen des Erzherzogtums Oesterreich unter der Enns, fünf güldene Adler, im blauen Felde, zu zwey und zwey zusammensehend, der unterste Adler ist rechts gekehrt.

(Das älteste Landwapen Oesterreichs bestand aus einem einfachen Adler. Da die Herzoge Babenbergischen Stammes, ihr Cognat, der Böhmische König Przemysl Ottokar und die Habsburgische Dynastie, mehrere Länder erwarb, welche Adler führten, so wurde der Wapenschild mit Adlern, unbestimmter Zahl, bedeckt, erst Erzherzog Rudolf der weise schränkte sie auf fünf ein, um damit den Ober-Niederösterreichichen, Krainischen, Tirolischen, und den Adler der von ihm geführten Reichs-Erzjägermeisters Würde auszudrücken. Eben so war das Alt-Französische Wapen einer Lilie, in der Folge, bey Vergrösserungen durch Waffengewalt, Unterwerfung mächtiger Kronvasallen, Erlöschung alter Geschlechter usw. ward der Schild mit Lilien besäet, erst König Karl der IV. reducirte ihre Zahl auf drey).

Wegen Oesterreich ob der Enns, einen in die Länge getheilten Schild, der zur Rechten einen einfachen, rechtssehenden, schwarzen Adler im güldenen Felde, zur Linken, zwey silberne Balken im rothen Felde, enthält. Wegen des Herzogthums Steyermark, im grünen Felde, ein silbernes, rechtssehendes Pantherthier, dem Feuerflammen aus den Ohren und dem Rachen fahren.

In der Mittelreihe, zur Rechten, wegen des Herzogthums Kärnthen, einen in die Länge gespaltenen Schild, zur Rechten im güldenen Felde drey rechts übereinander schreitende, schwarze Löwen, zur Linken einen silbernen Querbalken im rothen Felde. Wegen des Herzogthums Krain, im silbernen Feld ein gekrönter, rechtssehender blauer Adler, auf seiner Brust ein von Roth und Silber zehn Mahl geschachter silberner Mond, endlich im silbernen Felde, ein rechtssehender, rother, gekrönter Adler, mit silbernen Kleestengeln in den Flügeln, wegen der gefürsteten Grafschaft Tirol.

In der unteren Reihe rechts; wegen des Fürstentums Trient, im silbernen Felde, ein schwarzer gekrönter Adler, mit silbernen Kleestengeln in den Flügeln, und wegen Brixen, im rothen Felde, ein zurücksehendes, silbernes Lamm mit einem Scheine um den Kopf, eine silberne Fahne mit einem rothen Kreuze tragend, wegen der gefürsteten Grafschaft Görz einen schrägrechts durchschnittenen Schild, welcher zur Rechten, sechs Mahl schräglinks, von Silber und Roth gestreift ist; zur Linken aber einen güldenen, gekrönten Löwen, im blauen Felde darstellt; ferner wegen der Grafschaft Gradiska, ein silbernes Ankerkreuz, in einem von Gold und blau quer getheilten Felde.

Die mittlere Reihe des Hauptschildes zur rechten des Oesterreichich-Kaiserlichen Mittelschildes, enthält die sämmtlichen Wapen der Secundo- und Tertiogenitur des Erzhauses, und ist auf beyden Seiten ein Mahl in die Länge und zwey Mahl nach der Quere getheilt. Oben zur Rechten, ein von oben nach unten getheilter Schild, in dessen rechter Hälfte, im güldenen Feld, ein aufgerichteter schwarzer Löwe, in der Linken ein silberner Querbalken im rothen Felde, wegen des Herzogthums Salzburg. Zur Linken wegen des Fürstentums Eichstädt, im rothen Feld ein silberner Bischofsstab.

In der Mittelreihe, zur Rechten, ein springender rother Wolf im silbernen Felde, wegen des Fürstenthums Passau, und zur Linken wegen Berchtolsgaden, im rothen Felde, zwey in der Form eines Andreas-Kreuzes über einander gelegte silberne Schlüssel, mit aufwärts und auswärts gekehrten Schliessblättern.

In der untern Reihe, zur Rechten, ein wachsender gekrönter rother Löwe, im silbernen Felde, wegen der Landgrafschaft Breisgau; zur Linken im güldenen Feld eine rothe Burg, an jeder Seite ein Turm, und in der Mitte ein offenes Tor mit zwey silbernen Flügeln, wegen der Reichslandvogthey in der Ortenau.

In dem Quartiere zur Linken des Oesterreichisch-Kaiserlichen Mittelschildes, findet man zu oberst, rechts, wegen des Herzogthums Würtemberg, im güldenen Felde, drey über einander liegende, schwarze Hirschgeweihe, dann zur Linken drey rechtssehende über einander schreitende schwarze Löwen, im güldenen Felde, wegen des Fürstenthums Schwaben. In der Mittelreihe, rechts wegen der Markgrafschaft Burgau, ein von Roth und Silber sieben Mahl schräg rechts gestreiftes Feld, mit überzogenem güldnem Pfahle, zur Linken drey über einander ruhende, blaue Hirschgeweihe im güldenen Felde, wegen der Landgrafschaft Nellenburg. In der untern Reihe endlich, rechts, ein von Roth und Silber quer getheiltes Feld, in dessen Mitte zwey güldene, mit dem Rücken gegen einander stehende Jagdhörner mit güldener Schnur erscheinen, wegen der Grafschaften Ober- und Nieder-Hohenberg, links eine ausgerissene, grüne Linde, im güldenen Felde, wegen des Fürstenthumes Lindau.

Das dritte Hauptquartier in der unteren Reihe des Hauptschildes, zur Rechten, besteht aus einem, zwey Mahl in die Länge und zwey Mahl in die Quere getheilten Schild, mit einem Mittelschilde.

Der Mittelschild ist durch einen rothen Strich quer getheilt, auf dem eine schwarze Dohle im blauen Felde sitzt, im untern Theile erscheinen drey güldene Königs-Kronen, oben zwey, unten eine, im blauen Felde, wegen des Königreichs Galizien (Halicz). Er ist mit der Königlich galizischen, geschlossenen Bügelkrone bedeckt.

Zur Rechten in der obersten Reihe, erscheinen wegen des Königreichs Lodomerien (Wladimir) im blauen Schilde, zwey quer über einander ruhende, sechs Mahl von Silber und Roth in zwey Reihen [253] geschachte Balken, im silbernen Feld, ein schwarzer Adler wegen des Herzogthums Auschwitz (Osviecin) und wegen Zator, ein blauer Adler im gleichen Felde.

In der Mittelreihe dieses Quartiers befinden, sich zur Rechten die Wapen der Königreiche Castilien und Leon, zur Linken, die von Sicilien und Indien, zwey und zwey in einem der Länge nach getheilten Felde vereiniget, und zwar wegen Castilien, im rothen Felde, eine güldene Burg mit schwarzem Thor, wegen Leon, ein aufrecht stehender, gekrönter, goldgezüngelter, rother Löwe im silbernen Feld. Wegen Sicilien, ein zwey Mahl schräg durchschnittener Schild, in dessen einer Hälfte, im silbernen Felde, zwey schwarze, roth gewaffnete Adler, mit rother Zunge, in der anderen vier rothe Pfähle im güldenen Felde, wegen Indien, im blauen Felde, ein silberner, aufgerichteter, gekrönter Löwe, der in der rechten Pranke ein güldenes Kreuz hält.

In der untern Reihe dieses Quartiers, zur Rechten, das herzoglich Lothringische Stammwapen, im güldenen Felde, ein schrägrechts gezogener, rother Balken, auf dem drey über einander gesetzte, gestümmelte, silberne Adler (Alerions) erscheinen, der mittlere Schild ist quer getheilt, oben erblickt man vier rothe Pfähle im güldenen Felde, wegen des Königreiches Arragon, unten wegen des Königreiches Jerusalem, im güldenen Felde ein silbernes Krückenkreuz, in jedem Winkel desselben befindet sich gleichfalls ein kleines silbernes Kreuz, endlich zur Linken ein mit goldenen Lilien besäetes, blaues Feld, deren oberste Reihe, ein fünf lätziger, rother Türnierkragen deckt, wegen Anjou.

Gegenüber zur Linken steht das letzte, gleichfalls zwey Mahl in die Länge, und zwey Mahl quer getheilte Haupt-Quartier, mit einem Mittelschilde, der mit der herzoglich venetianischen Mütze bedeckt ist, und im blauen Felde, den aufgerichteten, güldenen, geflügelten Löwen des heiligen Markus darstellet, um dessen Haupt ein güldener Schein geht, und der in der rechten Pranke ein blosses Schwert hält, wegen des Herzogthums Venedig. In der oberen Reihe zur Rechten, wegen Padua, im silbernen Felde ein rothes Kreuz, dann in der Mitte wegen Verona, im blauen Felde, ein güldenes Kreuz, und zur Linken wegen Vicenza, ein silbernes Kreuz im rothen Felde.

In der mittleren Reihe zur Rechten ein, die Länge herab getheiltes Feld, rechts wegen der Markgrafschaft Istrien, im blauen Felde, eine goldene Ziege mit rothen Hörnern, zur Linken wegen des Herzogthums Friaul, ein güldener gekrönter Adler im blauen Felde. Das Feld zur Linken enthält die Wapen des Herzogthums Zara, oben nähmlich einen geharnischten Reiter im silbernen Felde, wegen des 1409 von dem hungarischen Könige Ladislav, um Dukaten unwiderruflich an den Dogen Michael Steno und die Republik Venedig verkauften Antheiles des Landes und der Seeküsten von Dalmatien, unten ein rother Löwe im silbernen Felde, wegen Albanien.

In der untersten Reihe dieses Quartieres ist das erste Feld zur Rechten, quer getheilt, oben im silbernen Felde, ein fliegender, schwarzer Adler, die Donnerkeile in den Klauen, unten im rothen Felde ein laufender, silberner Hippocentaur, wegen des Königreiches Candien, in der Mitte wegen der Herzogtümer Parma, Piacenza und Guastalla, im goldenen Felde, sechs blaue Lilien, drey, zwey, eine, endlich zur Linken ein in die Länge getheiltes Feld, zehnfach von Silber und blau quer getheilt mit einem darauf stehenden gekrönten, rothen Löwen, wegen des Königreiches Cypern, zur Linken drey schwarze Hufeisen im güldenen Felde, wegen des Königreiches Raszien.

(Diese Wapen sind aus jenem der Republik Venedig beybehalten, jene der durch den Friedens-Tractat von Luneville abgetretenen Provinzen hingegen, weggelassen worden. Ein Theil der spanischen und lothringischen Schilder, sind dem unverrückten Herkommen nach, als genealogische und Gedächtsnisswapen beybehalten worden, zumahl auch der katholische König die österreichischen Titel und Wapen fortführt. Da, wo in dem dermahligen Wapen, die von Galizien, Venedig und jene der österreichischen Grafschaften angebracht sind, standen vordem die Insignien der belgischen Provinzen, Maylands und Mantuas, und nebst den lothringischen Haus- auch die Länderwapen von Barr, Jülich, Cleve, Geldern, Falkenstein usw., die in Gemässheit der neuesten Tractaten mit Frankreich, von nun an wegbleiben. Das toskanische Wapen stand theils in, theils neben dem österreichisch-lothringischen Patrimonial- und Herzschilde).

Zwischen diesen beyden Haupt-Quartieren des österreichischen Hauptschildes, befinden sich die Wapen der von dem Erzhause besessenen Grafschaften, dieses Quartier ist zwey Mahl quer und ebensoviel Mahl nach der Länge, außer unten durch eine eingepfropfte Spitze ein Mahl getheilt.

Oben zur Rechten beginnt diese Reihe mit dem Stammwapen des Hauses Habsburg, einem rothen, gekrönten, aufgerichteten Löwen, im güldenen Felde, dann in der Mitte wegen der Grafschaften Montfort, Tettnang und Feldkirch, im silbernen Felde eine rothe Kirchenfahne, mit drey güldenen Ringen, endlich links wegen Hohen-Ems, im blauen Felde, einen springenden güldenen Bock mit schwarzen Hörnern. In der zweyten Reihe, rechts wegen der Grafschaft Bregenz vier senkrecht stehende Pfähle von Hermelin, in deren Mitte ein silberner Balken mit drey in denselben eingelassenen schwarzen Feldrüben, in der Mitte wegen der Grafschaft Sonnenberg, im blauen Felde, eine güldene Sonne, die über drey gleichfalls güldenen Hügeln schwebt, endlich zur Linken eine schwarze Kirchenfahne mit drey güldenen Ringen, im güldenen Felde, wegen der Reichsgrafschaft Rothenfels.

Unten zur Rechten, wegen der Grafschaft Blumeneck, ein quer durchschnittenes, unten mit [254] Silber und Blau acht Mahl wellenweise getheiltes, oben güldenes Feld, in dem ein aufgerichteter, halber rother Löwe, zur Linken wegen der Grafschaft Hofen, im silbernen Felde, ihr Schutzpatron, der Märtyrer Pentaleon, mit auf den Kopf genagelten Händen, im Hintergrunde ein segelndes Schiff. In der eingepfropften Spitze befindet sich das Wapen der windischen Mark, im silbernen Felde, ein schwarzer, inwendig mit Gold gefütterter Hut, mit einer rothen Schnur, Einfassung, geknüpften Gürtel und Quasten.

Auf diesem österreichischen Hauptschilde ruhet nun die österreichische Erbkaiserkrone, welche auf Befehl Kaiser Rudolfs II. für den österreichischen Hausschatz verfertiget worden ist, in dem bisherigen Wapen die eigentliche Reichskrone unter dem Nahmen Hauskrone repräsentiert hat, und ehedem nicht auf dem Haupt- sondern auf dem grossen deutschen Rückenschilde angebracht war. Sie ist eine geschlossene Bügelkrone, zwischen jedem Blatt stehet eine Zinke mit einer Perle, auf dem mittleren Bügel oder Bogen befindet sich der österreichische Reichsapfel. Inwendig ist eine rothe Mütze, von welcher zwey Bänder herabhangen.

Den Hauptschild umgibt die Ordenskette vom goldenen Vliesse, die aus goldenen an einander gefügten Gliedern besteht, deren jedes einen mit Feuerflammen umgebenen Feuerstein, zwischen zwey Feuereisen vorstellt; unten hängt das goldene Vliess in Gestalt eines Widderfelles. Von dem Fusse des Hauptschildes hangen die übrigen Hausordenszeichen hervor, an einem ponceaurothen, in der Mitte mit einem weissen Streifen versehenen, handbreiten Bande, das achteckige, goldene, weissgeschmelzte Kreuz des militärischen Marien Theresien-Ordens mit der Inschrift: Fortitudini, und dem österreichischen Wapen, auf der Kehrseite, mit den Anfangsbuchstaben der Nahmen Franz und Maria Theresia. Dann die grosse Kette des Civil-Verdienstordens vom heiligen apostolischen Könige Stephan, deren Glieder wechselweise aus den Anfangsbuchstaben der Nahmen Stephan und Maria Theresia, und der immer dazwischen gefügten hungarischen Krone bestehen. In der Mitte befindet sich ein Schild mit einem goldenen Adler und der Inschrift: Stringit amore, an dem das Ordenszeichen befestiget ist, das aus einem grüngeschmolzenen, achteckigen, um den Rand mit einem goldenen Streif, in der Mitte aber, mit einem roth geschmolzenen Schilde versehenen Kreuze besteht.

Auf diesem Schilde befindet sich das neuere königlich-hungarische Wapen, zu dessen beyden Seiten sind die Anfangsbuchstaben des Nahmens der Allerdurchlauchtigsten Stifterin M. T. Die Unterschrift lautet: Publicum meritorum praemium.

Die Rückseite des Kreuzes hat einen weiss geschmolzenen Schild mit der Inschrift: Sancto Stephano Regi Apostolico, sie ist mit einem Kranze von Eichenblättern umgeben.

Auf dem grossen, deutschen Rückenschilde endlich, erscheinet wegen des Römischen Kaiserthums, im güldenen Felde, ein schwarzer, zweyköpfiger Adler mit aufgesperrten, güldenen Schnäbeln und herausgeschlagenen, rothen Zungen, dessen beyde Köpfe mit güldenen Zirkelbogen umgeben sind. In der güldenen, rechten Klaue hält er Szepter und Schwert, in der linken den kaiserlichen Reichsapfel.

Auf diesem Rückenschilde ruht die von Carl dem Grossen herrührende, Römisch-Kaiserliche Reichskrone. Sie besteht aus acht oben zugerundeten, mit Edelsteinen und heiligen Bildnissen geschmückten Güldblechen. Auf dem vorderen Bleche steht ein Kreuz, von dem ein Bogen auf das gegenüberstehende geht.

Dieser Schild wird von zwey aufgerichteten, quer getheilten, oben schwarz, und unten güldenen Greifen, mit güldenen Schnäbeln, herausgeschlagenen rothen Zungen, und abwärts geschlungenen Schwänzen, als Schildhaltern beyder Seits gehalten.


II. Das mittlere Wapen

besteht aus einem Hauptschilde, einem Mittelschilde, einem Herzschilde, und zehn in einer kleinen Entfernung von diesem leztern, in der Form eines länglichten Zirkels, eines über dem andern, aufgestellten Wapenschildern. Der Mittel- und Herzschild stellen ganz, wie im grossen Wapen, die Insignien des Kaiserthums und Hauses von Oesterreich dar. Auf dem ersten ruhet die Oesterreichische Erbkaiser- oder Hauskrone, die Ordenszeichen des güldenen Vliesses, Marien Theresiens- und Stephanordens sind auf dieselbe Weise angebracht.

Zur Rechten steht zu oberst das Wapen von Hungarn, unter diesem jenes von Galizien und Lodomerien, dann folgen Venedig, Siebenbürgen, und im letzten Schilde Mähren und Schlesien.

Zur Linken, gegenüber dem königlich-hungarischen Wapen, befindet sich jenes von Böhmen, ihm folgen Oesterreich, Salzburg, Steyer und Kärnthen, Tyrol und Schwaben.

Jeder dieser Schilde ist mit den ihm zukommenden Insignien (Königskrone, Erzherzogs-, Herzogs-, Fürstenhut) bedeckt.

So wie der Mittel- und Herzschild auf der Brust des römischen Adlers ruhen, so laufen die Seitenschilder von dem Halse über die Flügel unten zusammen. Ueber den beyden Köpfen dieses Adlers schwebet die römisch-kaiserliche Reichskrone. Der Adler selbst steht auf dem Hauptschilde.


III. Das kleine Wapen

ist dem mittleren völlig gleich, nur dass die zehn Seitenschilder in demselben ganz hinweg bleiben.

Die Legende dieser drey Wapen auf den Siegeln lautet:

[255]
Auf dem grossen:

Franciscus II. divina favente dementia electus Romanorum Imperator, semper Augustus, haereditarius Austriae Imperator; Germaniae, Hierosolymae, Hungariae, Bohemiae, Dalmatiae, Croatiae, Slavoniae, Galiciae et Lodomeriae Rex; Archidux Austriae; Dux Lotharingiae, Venetiarum, Salisburgi, Styriae, Carinthiae, Carnioliae; Magnus Princeps Transilvaniae; Marchio Moraviae; Dux Würtembergae, Silesiae, Parmae; Comes Habsburgi, Tirolis; Landgravius Brisgoviae etc.


Auf dem mittleren:

Franciscus II. Dei Gratia Romanorum Imperator, semper Augustus, haereditarius Austriae Imperator; Germaniae, Hungariae, Bohemiae, Dalmatiae, Croatiae, Slavoniae, Galiciae et Lodomeriae Rex; Archidux Austriae; Dux Lotharingiae, Venetiarum, Salisburgi; Magnus Princeps Transilvaniae; Dux Styriae, Carinthiae, Carnioliae, Würtembergae, Silesiae; Comes Habsburgi, Tirolis.


Auf dem kleinen Wapen:

Franciscus II. Dei Gratia Romanorum et haereditarius Austriae Imperator.


Einteilung der Felder des Römisch- und Oesterreichisch-Kaiserlichen großen Wapenschildes.

Im großen deutschen Rückenschilde, der mit der Kaiserlichen Reichskrone bedeckt ist, befindet sich der Römisch-Kaiserliche schwarze, zweyköpfige Adler im güldenen Felde, auf seiner Brust ruhet der:


[256]
Beilage 3
Titulatur und Wapen Seiner Oesterreichisch-Kaiserlichen und Königlich-Apostolischen Majestät nach den durch den Preßburger Frieden herbeygeführten Veränderungen und der allerhöchsten Pragmatikal-Verordnung vom 6. August 1806. Mit einem Abdrucke dieser letztern. Wien, Aus der Kaiserlich-Königlichen Hof- und Staatsdruckerey 1806.


Wir Franz der Zweyte,

von Gottes Gnaden erwählter römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, Erbkaiser von Oesterreich etc., König in Germanien, zu Hungarn, Böheim, Dalmazien, Croatien, Slavonien, Galizien, Lodomerien und Jerusalem; Erzherzog zu Oesterreich, etc.

Nach dem Abschlusse des Pressburger-Friedens war Unsere ganze Aufmerksamkeit und Sorgfalt dahin gerichtet, allen Verpflichtungen, die Wir dadurch eingegangen hatten, mit gewohnter Treue und Gewissenhaftigkeit das vollkommenste Genügen zu leisten, und die Segnungen des Friedens Unsern Völkern zu erhalten, die glücklich wieder hergestellten friedlichen Verhältnisse allenthalben zu befestigen und zu erwarten, ob die durch diesen Frieden herbeigeführten wesentlichen Veränderungen im deutschen Reiche, es Uns ferner möglich machen würden, den nach der kaiserlichen Wahlcapitulation Uns als Reichs-Oberhaupt obliegenden schweren Pflichten genug zu thun. Die Folgerungen, welche mehreren Artikeln des Pressburger-Friedens gleich nach dessen Bekanntwerdung und bis jetzt gegeben worden, und die allgemein bekannten Ereignisse, welche darauf im deutschen Reiche Statt hatten, haben Uns aber die Ueberzeugung gewährt, daß es unter den eingetretenen Umständen unmöglich seyn werde, die durch den Wahlvertrag eingegangenen Verpflichtungen ferner zu erfüllen: und wenn noch der Fall übrig blieb, daß sich nach fördersamer Beseitigung eingetretener politischen Verwickelungen ein veränderter Stand ergeben dürfte, so hat gleichwohl die am 12. Julius zu Paris unterzeichnete, und seit dem von den betreffenden Theilen begnehmigte Uebereinkunft mehrerer, vorzüglichen Stände zu ihrer gänzlichen Trennung von dem Reiche und ihrer Vereinigung zu einer besonderen Conföderation, die gehegte Erwartung vollends vernichtet.

Bey der hierdurch vollendeten Ueberzeugung von der gänzlichen Unmöglichkeit, die Pflichten Unseres kaiserlichen Amtes länger zu erfüllen, sind Wir es Unsern Grundsätzen und Unserer Würde schuldig, auf eine Krone zu verzeihen, welche nur so lange Wert in Unsern Augen haben konnte, als Wir dem, von Kurfürsten, Fürsten und Ständen und übrigen Angehörigen des deutschen Reichs Uns bezeigten Zutrauen zu entsprechen und den übernommenen Obliegenheiten ein Genügen zu leisten im Stande waren.

Wir erklären demnach durch Gegenwärtiges, dass Wir das Band, welches Uns bis jetzt an den Staatskörper des deutschen Reichs gebunden hat, als gelöst ansehen, daß Wir das reichsoberhauptliche Amt und Würde durch die Vereinigung der conföderirten rheinischen Stände als erloschen und Uns dadurch von allen übernommenen Pflichten gegen das deutsche Reich los gezählt betrachten und die von wegen desselben bis jetzt getragene Kaiserkrone und geführte kaiserliche Regierung, wie hiermit geschieht, niederlegen.

Wir entbinden zugleich Kurfürsten, Fürsten und Stände und alle Reichsangehörigen, insonderheit auch die Mitglieder der höchsten Reichsgerichte und die übrige Reichsdienerschaft von ihren Pflichten, womit sie an Uns, als das gesetzliche Oberhaupt des Reichs, durch die Constitution gebunden waren.

Unsere sämmtlichen deutschen Provinzen und Reichsländer, zählen Wir dagegen wechselseitig, von allen Verpflichtungen, die sie bis jetzt unter was immer für einem Titel gegen das deutsche Reich getragen haben, los und Wir werden selbige in ihrer Vereinigung mit dem ganzen österreichischen Staatskörper, als Kaiser von Oesterreich unter den wieder hergestellten und bestehenden friedlichen Verhältnissen mit allen Mächten und benachbarten Staaten, zu jener Stufe des Glücks und Wohlstandes zu bringen beflissen seyn, welche das Ziel aller Unserer Wünsche, der Zweck Unserer angelegensten Sorgfalt stets seyn wird.

Gegeben in Unserer Haupt- und Residenzstadt Wien, den 6. August, im eintausend achthundert und sechsten, Unserer Reiche des Römischen und der Erblichen im fünfzehnten Jahre.

     Franz.
(LS.)     
Johann Philipp Graf von Stadion.
Ad Mandatum Sacrae Caesareae
ca caes. regiae apost. Maj. proprium.
Hofrat von Hudelist.


[257]
Wir Franz der Zweyte,

von Gottes Gnaden erwählter römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, Erbkaiser von Oesterreich, König in Germanien, zu Hungarn, Böheim, Dalmazien, Croatien, Slavonien, Galizien, Lodomerien und Jerusalem; Erzherzog zu Oesterreich, etc. etc.

Bey der Niederlegung der kaiserlichen Reichs-Regierung betrachten Wir es als einen letzten Ausfluss Unserer Sorgfalt, und als eine unerlässliche Pflicht, den billigen und gerechten Wunsch hier öffentlich auszudrücken, dass für den Unterhalt des gesammten Personals der Kaiserlichen und Reichsdiener gehörig gesorget werde, welches bis jetzt theils zur Pflege der Justiz, theils zur Besorgung der diplomatischen und sonstigen Angelegenheiten zum Nutzen des ganzen Reichs und zum Dienst des Reichs-Oberhauptes verwendet worden ist.

Die Sorgfalt, welche sämmtliche Stände des Reichs für das Schicksal der durch das Reichs-Endschädigungs-Geschäft vom Jahre 1803, um ihre Dienst-Anstellung gekommenen Personen so ruhmwürdig getragen haben, lasset Uns erwarten, dass das nähmliche Gefühl deutscher Gerechtigkeit sich auch auf jene verbreiten werde, die sich zum Dienst des Ganzen bis jetzt haben gebrauchen lassen, die aus allen Theilen des deutschen Reichs gewählt und oft von einträglichen anderen Bedienstungen dazu berufen worden, die dabey auf eine lebenslängliche Versorgung rechneten, und welche ihnen bey der Treue, Redlichkeit und Geschicklichkeit, womit sie ihrem Berufe nachgekommen sind, nirgends entgangen seyn würde.

Wir haben aus diesen Gründen die Entschliessung gefasst, jenen kaiserlichen Dienern, welche bis jetzt aus Unserem eigenen Kammer-Aerario besoldet wurden, unter Vorbehalt ihrer angemessenen Anstellung und Gebrauchs zu Unseren erbländischen Diensten, die bis jetzt genossene Besoldung fort zu bezahlen: und dürfen daher mit desto grösserer Zuversicht hoffen, dass Kurfürsten, Fürsten und Stände, für das Schicksal des kaiserlichen Reichs-Kammer-Gerichtes, und der Kammer-Gerichts-Kanzley ausgiebig sorgen, und diese für das Ganze unbedeutende, sich mit jedem Jahre mindernde Last bereitwillig übernehmen werden.

In Ansehung der kaiserlichen geheimen Reichs-Hof-Kanzley, wird der vorhandene und für ihre Unterhaltung bestimmte eigene Fond zur gleichen gerechten Versorgung jener Individuen, welche bis jetzt daher ihre Besoldung genossen haben, verwendet werden, und bis zu einer eigenen Massnehmung denselben zur Beruhigung dienen.

Gegeben in Unserer Haupt- und Residenzstadt Wien, den 6. August, im eintausend achthundert und sechsten, Unserer Reiche des Römischen, und der Erblichen im fünfzehnten Jahre.

     Franz.
(LS)     
Johann Philipp Graf von Stadion.
Ad Mandatum Sacrae Caesareae
ac caes. regiae apost. Maj. proprium.
Hofrath von Hudelist.



Grosser Titel
Wir Franz der Erste,

von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich, König zu Jerusalem, Hungarn, Böheim, Dalmazien, Croatien, Slavonien, Galizien und Lodomerien; Erzherzog zu Oesterreich; Herzog zu Lothringen, zu Salzburg, zu Würzburg und in Franken, zu Steyer, Kärnthen und Krain; Grossherzog zu Krakau; Grossfürst zu Siebenbürgen; Markgraf in Mähren; Herzog zu Sandomir, Massovien, Lublin, Ober- und Nieder-Schlesien, zu Auschwitz und Zator, zu Teschen und zu Friaul; Fürst zu Berchtoldsgaden und Mergentheim; gefürsteter Graf zu Habsburg, Kyburg, Görz und Gradiska; Markgraf zu Ober- und Nieder-Lausnitz und in Istrien; Herr der Lande Vollhynien, Podlachien und Brzesz, zu Triest, zu Freudenthal und Eulenberg und auf der windischen Mark etc. etc. etc.


Mittlerer Titel
Wir Franz der Erste,

von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich; König zu Jerusalem, zu Hungarn, Böheim, Dalmazien, Croatien, Slavonien, Galizien und Lodomerien; Erzherzog zu Oesterreich; Herzog zu Lothringen, zu Salzburg, zu Würzburg und in Franken; Grossherzog zu Krakau; Grossfürst in Siebenbürgen; Herzogzu Steyer, Kärnthen und Krain, Ober- und Nieder-Schlesien; Fürst zu Berchtoldsgaden und Mergentheim; gefürsteter Graf zu Habsburg etc. etc.


Kleinerer Titel
Wir Franz der Erste,

von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich, König zu Hungarn, Böheim, Galizien und Lodomerien etc.; Erzherzog zu Österreich etc.


Lateinischer grosser Titel
NOS FRANCISCUS Ius

divina faventa dementia Austriae Imperator; Hierosolymae, Hungariae, Bohemiae, Dalmatiae, Croatiae, Slavoniae, Galiciae et Lodomeriae Rex; Archidux Austriae; Lotharingiae, Salisburgi, Wirceburgi et in Franconia Dux; Dux Styriae, Carinthiae et Carnioliae; Magnus Dux Cracoviae; Magnus Princeps Transilvaniae; Marchio Moraviae; Dux Sandomiriae, Massoviae, Lublini, superioris et inferioris Silesiae, Osveciniae et Zatoriae, Teschinae et Foro-Julii etc.; Princeps Berchtoldsgadenae et Mergenthemii; Comes Habsburgi, Kyburgi, Goritiae et Gradiscae; Marchio inferioris et superioris Lusatiae, nec non Istriae; Dominus Terrarum Vollhyniae, Podlachiae et Beresti, Tergesti, in Freudenthal, Eulenberg et Marchiae Slavonicae etc. etc.

Die allerhöchsten k. k. Titel und Wapenschilder sind dreyfach.

1. Der grosse Titel und das grosse Wapen (Majestäts-Siegel);

[258] 2. Der mittlere Titel und das mittlere Wapen (Amts-Siegel); endlich

3. Der kleine Titel und das kleine Wapen (Hand-Siegel).

Nach den wiederholten allerhöchsten Verfügungen wird:

1. Der grosse Titel und Wapenschild gebraucht: bey allen Huldigungen, Hausverträgen, Besitznahmen oder Abtretungen, überhaupt bey allen feyerlichen und besonders wichtigen Anlässen im Innern der Monarchie. Bey allen Tractaten mit auswärtigen Staaten, Vollmachten, Creditiven und Recreditiven, Instructionen und Gesandtschaftspässen; dann von allen k. k. Consuln.

2. Der mittlere Titel und Wapenschild bey allen minder feyerlichen und aus dem Laufe der ordentlichen Administrationen herrührenden Kundmachungen, Verordnungen, Privilegien und anderen Concessionen, Regierungspässen usw. Auch wird dieses Wapen von allen privilegirten Orten, Fabriken usw. geführt.

3. Der kleine Titel und Wapen erscheint in allen von Allerhöchst Seiner k. k. apostolischen Majestät, Selbst gefertigten Requisitions-Notifications- oder confidentiellen Schreiben an auswärtige Fürsten; endlich auf sämmtlichen Münzen.

Die durchlauchtigsten kaiserlich-königlichen oder königlichen Prinzen vom Hause und Erzherzoge, führen (wenn Höchstdieselben mit andern Landen oder Würden versehen sind) die Wapen derselben im Hauptschilde. Im Mittelschilde jene von Hungarn, Böheim, Galizien und Oesterreich, im Herzschilde das dreyfach getheilte genealogische Wapenbild von Habsburg, Oesterreich und Lothringen. Der Hoch- und Grossmeister des ritterlichen deutschen Ordens führet übrigens auf Höchstseinem Wapenschilde das Ordenskreuz auf die bisherige Weise. Das ganze Wapenbild umfliegt der Erzherzogs-Mantel, zuoberst ruhet eine Bügelkrone (oder nach Umständen der Kurhut oder eine andere Zierde) darauf. Der Herzschild ist mit dem Erzherzoghute bedeckt.

In der Titulatur der durchlauchtigsten Erzherzoge erscheinet allemal zuerst jene eines königlichen Prinzen zu Hungarn und Böheim, Erzherzogen zu Oesterreich. Ein jeweiliger Kronprinz nennet sich: Von Gottes Gnaden, des österreichischen Kaiserthumes kaiserlichen, zu Hungarn und Böheim königlichen Kronprinzen, Erzherzogen zu Oesterreich etc. etc. Die übrigen höchsten Descendenten Seiner jetzt regierenden k. k. apostolischen Majestät, so wie jene Allerhöchstdero Nachfolger in der Regentschaft des Erzhauses aber: Kaiserliche Prinzen von Oesterreich, königliche Prinzen zu Hungarn und Böheim, Erzherzoge zu Oesterreich, wie solches durch die allerhöchste Pragmatikal-Verordnung vom 11. August 1804 festgesetzt ist.


1. Das grosse Wapen

bestehet aus dem grossen Rückenschilde, dem Hauptschilde, einem Mittelschilde und vier Nebenmittelschilden.

Der Mittelschild enthält das genealogische Wapen des Allerdurchlauchtigsten regierenden Kaiserhauses. Es ist von oben nach unten zwey Mahl getheilet. Zur Rechten der rothe gekrönte aufgerichtete Löwe von Habsburg, im goldenen Felde, in der Mitte, das nunmehrige Hauswapen, ein silberner Querbalken im rothen Felde. Zur Linken das herzoglich-lothringische Stammwapen, drey über einander gesetzte, gestümmelte silberne Adler, auf einem schrägrechts gezogenen rothen Balken.

(Das mittlere Feld verlieh 1191 Heinrich VI. nach einer denkwürdigen, unwiderlegten Ueberlieferung Herzog Leopold dem Tugendhaften von Oesterreich, babenbergischen Stammes, zur Verewigung des Heldenmuthes, den er bey der Belagerung von Ptolomais bewies, wo bey einem Ausfalle, sein ganzes weisses Panzerhemd, bis auf die Stelle, die sein Schwertgehänge bedeckte, vom Blute der Ungläubigen gefärbt war.)

In den vier Nebenmittelschilden des Hauptschildes sind die Königreiche Hungarn, Böhmen, Galizien und das mit königlichen Prärogativen versehene, souveraine Erzherzogthum Oesterreich, mit ihren Nebenreichen und Landen, ausgedrückt.

Das erste Haupt-Quartier zur Rechten besteht aus einem quadrirten Schilde, mit einem Mittelschilde; letzterer ist mit der hungarischen Königskrone bedeckt, und enthält das neue hungarische Wapen, ein silbernes, aus einer güldenen Krone hervorgehendes Patriarchenkreuz auf einem dreyfachen grünen Hügel. Das erste Quartier ist von Roth und Silber achtfach quer getheilt, (Alt-Hungarn) im zweyten, drey güldene gekrönte Leopardenköpfe im blauen Felde, wegen des Königreichs Dalmatien; das dritte ist von Silber und roth gewürfelt, wegen des Königreichs Croatien; das vierte blau, darin im grünen Felde ein rechtslaufender Marder zwischen zwey parallel laufenden silbernen Strömen, im obern Theile das silberne Sternbild des Mars, wegen des Königreichs Slavonien.

Das zweyte Haupt-Quartier, zur Linken, besteht aus einem, ein Mahl quer, dann oben ebenfalls ein Mahl, unten aber zwey Mahl der Länge nach getheiltem Schilde, mit einem Mittelschilde. Der Mittelschild ist mit der böhmischen Königskrone bedeckt, und hat im rothen Felde einen aufgerichteten doppelt geschwänzten, gekrönten silbernen Löwen, wegen des Königreichs Böhmen. Oben zur Rechten im blauen Felde, ein rechtssehender, von Silber und roth geschlachteter, gekrönter Adler, wegen des Markgrafthums Mähren. Zur Linken ein schwarzer, gekrönter rechtssehender Adler im güldenen Felde, auf seiner Brust ein silbernes, auf einem gleichen halben Monde ruhendes Kreuz. Der Mond endigt sich auf den Flügeln in Kleeblätter. (Herzogthum Ober- und Nieder-Schlesien).

Unten zur Rechten, im blauen Felde eine güldene Mauer, mit schwarzen Mauerstrichen, und drey Zinnen, wegen der Markgrafschaft Oberlausnitz, zur Linken, im silbernen Felde auf grünem Boden, ein rechtsgehender rother, am Bauche aber weisser Ochse, [259] wegen Niederlausnitz. In der Mitte, im blauen Felde, ein rechtssehender güldener Adler, wegen des Herzogtums Teschen. Zwischen diesen beyden Haupt-Quartieren ein, ein Mahl in die Länge und ein Mahl in die Quere getheiltes Quartier, welches die Besitzungen der abgetheilten, jüngeren Linien des Kaiserhauses darstellt. In der oberen Reihe drey silberne Spitzen im rothen Felde wegen des souverainen Herzogthums Würzburg, zur Linken, im blauen Felde, eine mit Roth und Silber ausgezackte Fahne an einem güldenen Speer, wegen der mit Würzburg verbundenen Würde eines Herzogs zu Franken. Im untern Felde, zur Rechten, auf einem achtspitzigen schwarz und silbernen Kreuz mit güldenen Lilien, in einem abgesonderten Schilde, ein schwarzer, rechtssehender, einköpfiger Adler, im güldenen Felde, wegen des Gross- und Hochmeisterthums des ritterlichen deutschen Ordens: zur Linken ein leerer Wartschild, wegen der Seiner königlichen Hoheit dem Erzherzoge Ferdinand im XII. Artikel des Pressburger Friedens zugesicherten vollkommenen Entschädigung für die Landgrafschaft Breisgau, und die Reichslandvogtey in der Ortenau.

Die Mittlere Reihe des Hauptschildes, zur Rechten des genealogischen Mittelschildes, ist auf beyden Seiten ein Mahl in die Länge und zwey Mahl nach der Quere getheilt. Oben zur Rechten, ein durch einen Querbalken getheilter Schild. Im obern Theile, ein rechtssehender, wachsender schwarzer Adler, von Sonne und Mond begleitet, im blauen Felde, im untern die sieben rothen Bürge, im güldenen Felde, oben vier, unten drey, wegen des Grossfürstenthums Siebenbürgen. Links wegen Cumanien ein rother, doppeltgeschwänzter, gekrönter und aufgerichteter Löwe, im blauen Felde, von einem silbernen Mond und Sterne begleitet. In der Mitte, zur Rechten, wegen Bosnien oder Rama, im güldenen Felde, ein aus weissen Wolken hervorragender, rother, geharnischter Arm, den Säbel in der Faust, zur Linken wegen Bulgarien, im blauen Felde vier parallel übereinander laufende, silberne Schrägbalken. Zwischen den zwey mittleren springt im rothen Felde ein silberner Wolf hinan. In der untersten Reihe zur Rechten, im rothen Felde, ein schwarzes, aufgerichtetes Schweinshaupt, dem ein silberner Pfeil im Rachen steckt, wegen des Königreichs Servien. Endlich wegen Raszien, im blauen Felde, drey silberne Hufeisen, oben zwey unten eines.

Das Quartier gegenüber, zur Linken des Mittelschildes enthält die spanischen und lothringischen Anspruchs- und Repressalien-Wapen. Es ist zwey Mahl in die Quere, und in die Länge ein Mahl, in der obersten Reihe aber drey Mahl getheilt. Oben zur Rechten, wegen Kastilien, eine güldene Burg mit schwarzem Thor, im rothen Felde. Wegen Leon, im silbernen Felde, ein aufrechter, gekrönter, goldgezüngelter, rother Löwe. Wegen beyden Sicilien, ein zwey Mahl schräg durchschnittener Schild, in dessen einer Hälfte, im silbernen Felde, zwey schwarze rothgewaffnete Adler, in der andern vier rothe Pfähle im güldenen Feld. Dann wegen Indien, im blauen Felde, ein aufrechter, gekrönter, silberner Löwe, der ein güldenes Kreuz in seiner rechten Pranke hält. In der Mittelreihe rechts vier rothe Pfähle im güldenen Felde, wegen Arragonien. Links wegen Jerusalem, im silbernen Felde, ein güldenes Krückenkreuz, in jedem Winkel desselben wieder ein kleines güldenes Kreuz. In der untersten Reihe rechts, ein blaues, mit goldenen Lilien besäetes Feld, deren oberste Reihe von einem rothen fünflätzigen Turnierkragen zum Theile bedeckt wird (Herzogthum Anjou). Links, im schwarzen Felde, ein silbernes Kreuz, wegen Calabrien.

Das dritte Hauptquartier in der untersten Reihe des Hauptschildes zur Rechten, besteht aus einem zwey Mahl in die Quere, in die Länge aber oben zwey Mahl, unten drey Mahl, in der Mitte aber ein Mahl getheilten Schilde, mit einem Mittelschilde. Letzterer ist mit der geschlossenen galizischen Bügelkrone bedeckt und durch einen rothen Strich quer getheilt, auf dem eine schwarze Dohle im blauen Felde sitzt, im untern Theile, und gleichfalls im blauen Felde, drey goldene, gespitzte Königskronen, oben zwey unten eine, Galizien (Halicz). Zur Rechten in der obersten Reihe, im blauen Schilde, über einander, zwey, sechs Mahl von Silber und Roth, in zwey Reihen geschachte Querbalken, wegen Lodomerien (Vladimir). In der Mitte ein weisser, einköpfiger, linkssehender gekrönter Adler mit güldenen Kleestängeln in den Flügeln, im rothen Felde, wegen des Großherzogthums Krakau; lins ein weisser rechtssehender einköpfiger Adler im rothen Felde, wegen des Herzogthums Massovien. In der Mittelreihe, rechts, ein von oben nach unten getheilter Schild, in dessen rechter Hälfte drey über einander gehende silberne Querbalken im rothen Felde, in der linken, im blauen Felde, neun güldene Sterne zu drey und drey über einander, wegen des Herzogthums Sandomir. Links im blauen Felde ein silbernes achteckiges Kreuz, mit doppelten schwarzen Rändern, dessen Mitte ein unten und an beyden Ecken, auch oben spitzer Schild deckt, in welchem sich auf silbernem Grunde, ein einköpfiger schwarzer Adler befindet, der ein silbernes V auf der Brust trägt, wegen Volhynien. In der untersten Reihe dieses Quartiers, rechts, wegen des Herzogthums Auschwitz (Osviecin) ein blauer einköpfiger Adler im silbern Feld; wegen Lublin, ein schwarzer einköpfiger Adler im silbernen Feld; wegen Zator, ein weisser Adler im blauen Feld; endlich wegen Podlachien, (dem Lande der Jatzwinger) und Brzesz, im silbernen Felde ein galoppirender, geharnischter, in Verfolgung des Feindes begriffener Ritter (Pogonia) mit erhobenem Schwert, und dreyfach getheilter Pferdedecke. Auf seinem Schild ein doppeltes Kreuz.

Da die Herzoge von Krakau immerdar eine Art von Oberherrschaft über die übrigen piastischen Herzoge Pohlens übten, sich principes und duces Cracoviae et monarchiae Poloniae, duces Cracoviae, domini regni Poloniae, und Ladislaus Lokietek und Casimir der Grosse reges Cracoviae nannten, so ist wohl hierfür der grossherzogliche Titel der angemessenste. Die Herzogtümer Massovien, Sandomir und Lublin kommen als solche schon 1139

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in der Theilung vor, welche Boleslav III. Krzywousky unter seine Söhne, Vladislaw II. Boleslav Kendzierzawy, Casimir und Heinrich machte. Von Massovien besitzet das Kaiserhaus den östlichen Theil am rechten Ufer der Weichsel, von Brzesz, einem uralten Bestandtheile Litthauens, den südlichen, am linken Ufer des Bugflusses gelegenen Teil unter der Benennung des Bialer Kreises, – so wie der Siedlitzer Kreis, der westliche Theil der alten Woywodschaft Podlachien ist. Der Tarnopoler Kreis ist ein Avulsum Volhyniens, welches jedoch erst nach dem Normaljahre 1206 mit Rothreussen vereinigt wurde, in welchem die Bewohner der, ehehin dem Roman Mscislawicz gehorchenden Länder, den hungarischen König Andreas, den Hierosolymitaner, zu ihrem Oberherrn ausriefen).

Gegenüber zur Linken stehet das vierte, ein Mahl in die Länge und zwey Mahl in die Quere getheilte Hauptquartier, mit seinem Mittelschilde, der mit dem Erzherzoghute bedeckt ist, und das Wapenbild des Landes unter der Enns enthält, im blauen Felde fünf güldene Adler (irrig Lerchen genannt) zwey und zwey zusammen, der unterste ist rechts gekehrt.

(Aelter als alle heraldischen Systeme ist die Uebung, daß die österreichischen Markgrafen Babenbergischen Stammes, auf ihren Pannern und Schildern, einen einfachen Adler führten. Als sie und nach ihrer 1246 erfolgten Erlöschung ihr Cognat, der böhmische König Przemysl Ottokar und die nachgefolgte Habsburgische Dynastie mehrere Länder erwarb, welche sich der Adler in ihren Schilden gebrauchten, wurde selber mit Adlern unbestimmter Zahl bedeckt. Erst Erzherzog Rudolph der Weise schränkte ihre Zahl auf fünf ein, um damit den Ober-Niederösterreichen, Krainischen, Tirolischen, und den Adler der von ihm geführten Reichs-Erzjägermeisters-Würde auszudrücken. Eben so war das Altfranzösische Wapen eine Lilie, in der Folge, bey Vergrößerungen durch Waffengewalt, Unterwerfung mächtiger Kronvasallen, Erlöschung alter Geschlechter usw. ward der Schild mit Lilien besäet, erst König Karl der VI. reducirte ihre Zahl auf drey).

Oben zur Rechten, wegen Oesterreich ob der Enns, einen der Länge nach getheilten Schild, in dessen rechten Hälfte, ein einfacher schwarzer Adler im güldenen Felde, in der linken zwey silberne Balken im rothen Felde sind. Wegen Steyermark, im grünen Felde, ein rechtssehender silberner Panther. Feuerflammen sprühen ihm aus den Ohren, und aus dem offenen Rachen. In der Mitte rechts, wegen des Herzogthums Krain, im silbernen Felde ein blauer gekrönter Adler, auf seiner Brust ein silberner, von Roth und Silber zehn Mahl geschachter, halber Mond. Zur Linken, wegen Kärnthen, ein in die Länge gespaltener Schild, zur Rechten, im güldenen Felde, drey rechts über einander schreitende schwarze Löwen, zur Linken, im rothen Felde, ein silberner Querbalken. Unten zur Rechten, wegen des Herzogthums Salzburg, ein von oben nach unten getheilter Schild, in seiner rechten Hälfte ein aufrechter schwarzer Löwe im güldenen Felde, in der Linken ein silberner Querbalken im rothen Felde. Zur Linken im rothen Felde zwey silberne Schlüssel, in der Form eines Andreaskreuzes über einander gelegt, mit aufwärts und auswärts gekehrten Schliessblättern, wegen des Fürstenthums Berchtoldsgaden. Zwischen dem dritten und vierten Haupt-Quartiere, befindet sich das letzte, es ist in die Quer ein Mahl, in die Länge durch eine unten eingepfropfte Spitze drey Mahl getheilt. Oben zur Rechten im blauen Felde eine goldene Ziege mit rothen Hörnern, wegen der Markgrafschaft Istrien; links, wegen des Herzogthums Friaul, gleichfalls im blauen Felde, ein güldner gekrönter, einköpfiger Adler. Unten rechts, wegen Triest, ein der Quere nach getheiltes Feld, im obern Theile ein zweyköpfiger, gekrönter schwarzer Adler, der untere Theil enthält einen silbernen Querbalken im rothen Felde, auf welchem ein schwarzer Anker ruht. Dann, wegen Gradiska, ein silbernes. Ankerkreuz in einem von Gold und blau quergetheilten Felde, endlich, wegen der gefürsteten Grafschaft Görz, ein schräg rechts durchschnittener Schild, welcher zur Rechten sechs Mahl schräg links von Silber und roth gestreift ist, zur Linken aber einen güldenen gekrönten Löwen im blauen Felde darstellt. In der unten eingepfropften Spitze ein schwarzer roth eingefasster Hut mit gleichfärbigem Gürtel und Quasten im silbernen Felde, wegen der windischen Mark.

Den Hauptschild umgibt die Ordenskette vom goldenen Vliesse, die aus güldenen an einander gefügten Gliedern besteht, deren jedes einen, mit Feuerflammen umgebenen Feuerstein zwischen zwey Feuereisen vorstellt; unten hängt das goldene Vliess in Gestalt eines Widderfelles. Von dem Fusse des Hauptschildes hängen die übrigen Hausordenszeichen hervor. In der Mitte an einem schwarzen Band, unter einem mit Federn geschmückten Helm, das schwarze Kreuz des ritterlichen deutschen Ordens mit silbernem Rande, rechts an einem ponceaurothen, in der Mitte mit einem weissen Streife versehenen, handbreiten Bande, das achteckige, goldene, weissgeschmelzte Kreuz des militärischen Marien-Theresien-Ordens mit der Inschrift: Fortitudini, und dem österreichischen Wapen auf der Kehrseite, mit den Anfangsbuchstaben der Nahmen Franz und Maria Theresia. Dann links die grosse Kette des Civil-Verdienstordens vom heiligen apostolischen Könige Stephan, deren Glieder wechselweise aus den Anfangsbuchstaben der Nahmen Stephan und Maria Theresia, und der immer dazwischen gefügten hungarischen Krone bestehen. In der Mitte befindet sich ein Schild mit einem güldenen Adler und der Inschrift: Stringit amore, an dem das Ordenszeichen befestiget ist, das aus einem grüngeschmolzenen, achteckigen, um den Rand mit einem goldenen Streif in der Mitte aber mit einem roth geschmolzenen Schilde versehenen Kreuze besteht.

Auf diesem Schilde befindet sich das neuere königlich hungarische Wapen, zu dessen beyden Seiten sind die Anfangsbuchstaben des Nahmens der Allerdurchlauchtigsten Stifterinn M. T. Die Unterschrift lautet: Publicum meritorum praemium.

Die Rückseite des Kreuzes hat einen weiss geschmolzenen Schild mit der Inschrift: Sancto Stephano Regi Apostolico. Sie ist mit einem Kranze von Eichenblättern umgeben.

[261] Auf dem grossen Rückenschilde erscheinet im goldenen Felde, ein schwarzer zweyköpfiger und zweygekrönter Adler mit güldnen Schnäbeln und herausgeschlagenen rothen Zungen, wegen des, auf den ganzen Complexus der Erbkönigreiche und Länder radicirten, österreichischen Kaiserthumes. In der rechten güldenen Klaue hält er Scepter und Schwert, in der linken den kaiserlichen Reichsapfel. Auf dem Rückenschilde ruhet die österreichische Kaiserkrone. Sie ist eine geschlossene Bügelkrone, zwischen jedem Blatte stehet eine Zinke mit einer Perle. Auf dem mittleren Bogen oder Hügel befindet sich der österreichische Reichsapfel. Sie ist inwendig mit einer rothen Mütze gefüttert, von welcher zwey Bänder herabhangen.

Dieser Schild wird von zwey aufgerichteten, quer getheilten, oben schwarz, und unten güldenen Greifen, mit güldenen Schnäbeln, herausgeschlagenen rothen Zungen, und abwärts geschlungenen Schwänzen, als Schildhaltern beyder Seits gehalten.


II. Das mittlere Wapen

bestehet aus einem Hauptschilde und einem Mittelschilde, dann aus zehn, in einer kleinen Entfernung von letzterem, in der Form eines länglichten Zirkels, eines über dem andern, aufgestellten Wapenschildern. Der Hauptschild stellet den österreichisch-kaiserlichen Adler dar, der Mittelschild das oben erklärte genealogische Wapen, hinter demselben blicken die Spitzen des deutschen Ordenskreuzes hervor, die übrigen Ordenszeichen umgeben ihn. Die Seitenschilder laufen vom Halse des Adlers über die Flügel unten zusammen. Ueber seinen beyden Köpfen schwebet die österreichische Kaiserkrone.

Die Seitenschilder (deren jeder mit der gehörigen Zierde bedeckt ist) folgen also auf einander. Zur Rechten, an der obersten Stelle, das vereinigte Wapen von Alt- und Neu-Ungarn, unter diesem jenes von Galizien, dann von Salzburg, von Siebenbürgen, im Untersten von Mähren und Schlesien.

Oben zur Linken das Wapen von Böhmen, ihm folgen Oesterreich, Krakau, Würzburg und Franken, Steyermark und Kärnthen.


III. Das kleine Wapen

ist dem mittlem völlig gleich, mit der einzigen Ausnahme, dass die zehn Seitenschilder in dem kleinen ganz hinweg bleiben.


Eintheilung der Felder des Oesterreichisch-Kaiserlichen grossen Wapenschildes.

Im grossen Rückenschilde, der mit der Oesterreichischen Kaiserkrone bedeckt ist, befindet sich der Oesterreichisch-Kaiserliche schwarze, zweyköpfige Adler im güldenen Felde, aut seiner Brust ruhet der


  1. Vom 26. December 1802.
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