Die araner mundart/Wortlehre

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« Die satzbetonung Die araner mundart Gebrauch und bedeutung der verbalformen »
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Zweiter teil.
Wortlehre.

Erster abschnitt.
Das verbum.

Erstes kapitel.
Die formen der verba.
A) Allgemeingültiges und einteilung.
1. Genera, tempora, modi, numeri, personae, verbaladjectivum.

§ 346. Bei den verben werden, soweit es mit der jeweiligen bedeutung zu vereinbaren ist, zwei genera unterschieden, ein activum und ein passivum. Die air. deponentia sind bis auf eins, ńiədr̥ „ich wundre mich, möchte wissen“, geschwunden bezw. mit activen formen versehen worden, und dieses eine verbum scheint nur in der 1. pers. sing. ind. praes. vorzukommen.

§ 347. Das activum weist folgende tempora bezw. modi auf:

indicativus praesentis,
imperativus praesentis,
conjunctivus praesentis,
imperfectum,

futurum,
conditionalis,
perfectum.

Für das verbum substantivum tāĭm giebt es ausserdem noch ein präsens der gewohnheit. Dem passivum fehlen von diesen formen der imperativus und conjunctivus, für die der indicativus praesentis eintritt, und natürlich das auf das verbum substantivum beschränkte präsens der gewohnheit.

§ 348. Man unterscheidet zwei numeri, singularis und pluralis, sowie drei personen [abgesehen vom sing. imperativi activi, der nicht in der 1. person gebraucht wird], jedoch nur zum teil durch besondere verbalformen.

§ 349. Von verbaladjectiven kommt nur ein part. perf. pass. vor.

2. Synthetische und analytische formen.

§ 350. Verbalformen, die ohne zusatz eines pronomens person und numerus zum ausdruck bringen, kommen nur noch in beschränktem masse vor. Wo diese synthetischen formen fehlen, und zum teil auch neben denselben, werden analytische gebraucht, die durch verbindung der form für die dritte person sing. mit einem pronomen personale, für die 1. plur. mit myȷ (vgl. II 201), gebildet werden.

3. Periphrastische bildungen.

§ 351. Abgesehen von den erwähnten modus- und tempusformen können noch periphrastische bildungen angewandt werden, die durch zusammensetzung des verb. subst. mit dem part. perf. pass. sowie der verbindung einer präposition mit einem verbalsubstantivum zustande kommen. Letzteres dient hauptsächlich dazu, einen annähernd dem infinit. act. und part. praes. act. entsprechenden ausdruck zu schaffen [vgl. II 124, 16].

4. Die konjugationsklassen.

§ 352. Hinsichtlich der konjugation der verba empfiehlt sich vom standpunkte der lebenden sprache aus eine verteilung auf drei klassen. Die der ersten und zweiten sind solche, deren konjugation keine unterscheidung von orthotonierten und enklitischen formen sowie keinen wechsel des stammes aufweist. Die verba der dritten klasse sind solche, deren volle konjugation durch eine kombination mehrerer stämme zustande kommt, oder solche, die orthotonierte und enklitische formen unterscheiden, oder solche, die beide eigentümlichkeiten aufweisen.

§ 352. Die verba der ersten klasse endigen in der 1. pers. sing. ind. praes. act. auf -ĭm, bis auf einige wenige, bei denen ein der endung vorausgehendes i mit dieser zu -īm kontrahiert worden ist. Sie sind teils einfache wurzelverba, teils ursprünglich zusammengesetzte, aber durch verallgemeinerung der enklitischen formen einfach gewordene wurzelverba, teils denominativa, jedoch nie solche, die im air. auf -agim -aigim -igim auslauten oder auslauten würden.

§ 354. Die verba der zweiten klasse haben in der 1. pers. sing. praes. ind. act. die endung -īm. Zu dieser klasse gehören sämtliche denominativa, die im air. auf -agim- -aigim -igim endigen oder endigen würden, sowie verschiedene denominativa und wurzelverba, deren stamm auf einen nasal oder eine liquida auslautet.

§ 355. Die verba der dritten klasse endigen, abgesehn von çīm „ich sehe“ und dem nur in der 3. pers. vorkommenden is „ist“, in der 1. pers. sing. ind. praes. act. auf -ĭm und sind teils einfache wurzelverba teils zusammengesetzte, deren natur sich noch in der unterscheidung orthotonierter und enklitischer formen fühlbar macht.

B) Verba der ersten klasse (vgl. § 352 u. § 353).

§ 356. Verba, deren zugehörigkeit zur ersten klasse hinreichend belegt ist, sind: ail̄əḱĭm ain̄əḱĭm āləkĭm „bestatte“, āŕĭm „erzähle“, bāĭm „ertränke, mache nass“, bākālĭm „backe“, bǡrĭm „schere, rasiere“, blašĭm „koste, versuche“, bleĭm blīm „melke“, brifĭm [vgl. II 264, 10] „siede, koche“, brūĭm „quetsche“, bŕišĭm „breche“, bŕōĭm „bedrücke“, buəlĭm „schlage“, bŭȧnĭm bŭænĭm „schlage“, bŭæšcĭm „taufe“, deŕĭm „bespringe“, dəlī́m glīm [vergl. II 266, 21] „schulde“, dōĭm „brenne“, driȷĭm „rücke heran“, dūnĭm „schliesse“, ȷȧrəgĭm „erhitze“, ȷȧrmədĭm „vergesse“, ȷīlĭm „verkaufe“, elĭm „nähre, pflege“, ēšcĭm „horche“, fanĭm „warte“, fāgĭm „verlasse“, fāsĭm „wachse“, fāšḱĭm fȧšḱĭm „presse zusammen“, felĭm „passe“, fēdĭm „kann“, fiəxĭm „sehe, prüfe“, fihĭm „webe“, fiĺĭm fīĺĭm [vergl. II 272, 20] „falte, wende mich“, floxĭm „mache nass“, folkĭm „benetze“, fuĭm „nähe“, fuləńĭm „leide“, geŕĭm „rufe“, givĭm „bete“, glakĭm „empfange“, glanĭm „reinige“, gluəšĭm „breche auf“, glȳĭm glȳxĭm „rufe, krähe, wecke“, gorĭm „wärme“, gōĭm gauĭm „nehme, empfange, greife“, gøȷĭm „stehle“, ǵȧl̄ĭm [II 132, 3 irrtümlich ǵāl̄ĭm] ǵǡl̄ĭm „verspreche“, ǵǡrĭm „schneide“, ǵlēsĭm „bekleide, bereite“, iərĭm [vergl. II 276, 35] „bitte“, īkĭm „bezahle“, īm „esse“ (vgl. hinsichtlich des fut. § 363), kasĭm „drehe“, kānĭm „schmähe“, kȧhĭm „verzehre“, kȧĺĭm „verliere“, kiŕĭm „setze“, klȳnĭm „neige“, kōnĭm kūnĭm „helfe“, krapĭm „ziehe zusammen“, kroxĭm „hänge“, krūmĭm „beuge mich“, kūŕĭm „zähle“, kȳnĭm „weine“, ḱȧpĭm „meine, denke“, ḱelĭm „verberge“, ḱēsĭm „kreuzige“, ḱīrĭm „kämme“, ḱlišĭm [II 175, 2 irrtümlich kĺišĭm] „verfehle“, ḱŕȧhĭm „zittere“, ḱŕeȷĭm „glaube“, ḱriərĭm „siebe“, l̄aiĭm „liege“, l̄auĭm „verfaule“, l̄osĭm [vergl. II 285, 17] „zünde an“, l̄ūbĭm „beuge“, ĺaisĭm „heile“, ĺȧgĭm „lege“, ĺȧĭm „schmelze“, ĺȧnĭm „folge“, ĺēĭm „lese“, ĺēmĭm „springe“, ĺiǵĭm ĺeǵĭm „lasse“, ĺīm „lecke“, ĺīnĭm „fülle“, ĺūnĭm [vgl. II 286, 18] „verrenke“, mȧl̄ĭm „betrüge“, mȧsĭm „denke, meine“, mȧskĭm mæskĭm „mische“, milĭm „mahle“, „mīĺĭm „verderbe“, molĭm „lobe“, mūxĭm „ersticke“, mūnĭm „lehre“, mŭȧhĭm „vergebe“, mŭȧŕĭm „verbleibe“, n̄oxtĭm „entkleide“, n̄ȳvĭm „heilige“, ńīm „wasche“, ōlĭm „trinke“, ømpərĭm „trage“, pikĭm „lese auf“, pōsĭm „heirate“, rēbĭm „zerreisse“, rīm „laufe“, rińĭm rīńĭm „teile“, ruəgĭm „vertreibe“, saiĺĭm „salze“, saltrĭm „trete“, sāhĭm „stosse“, sāvālĭm sāwālĭm „erhalte“, sīm „setze mich“, skølcĭm „spalte“, skȳlĭm „binde los“, slugĭm „schlucke“, smȳnĭm „denke, erwäge“, snīvĭm snȳvĭm „spinne“, spānĭm „zeige“, srȳvĭm srȳfĭm „niese“, stopĭm „höre auf“, strōkĭm „zerreisse“, sūĭm „sauge“, sȳrĭm „arbeite“, šȧrəgĭm „verwelke“, šȧsĭm [vergl. II 292,14] „stehe“, šēȷĭm „wehe“, šēnĭm „leugne“, šīlĭm „meine, denke“, šīnĭm „strecke aus“, šḱirĭm skirĭm „gleite aus“, šḱŕīvĭm „schreibe“, šūlĭm „wandere, gehe“, taxtĭm „ersticke“, tauĭm „wähle“, tōgĭm „hebe auf“, trāxĭm trāxtĭm „behandle, bespreche, erwähne“, troskĭm „faste“, tumĭm „tauche ein“, cehĭm „fliehe“, cȧn̄ĭm „rücke“ [vergl. II 295, 8], ciǵĭm „verstehe“, cŕiəlĭm „reise“.

§ 357. Die konjugation dieser verba ergiebt sich aus nachstehender tabelle der endungen und den dieser folgenden bemerkungen.

Activum.
Indicativus praesentis.
Sing. 1. -ĭm; 2. -ŕ̥; 3. -n̥̄;
Plur. 1. -əmyȷ; 2. –; 3. –.
Forma relativa praesentis.
Sing 1. –; 2. –; 3. -əs -n̥̄s;
Plur. 1. –; 2. –; 3. –.
Conjunctivus praesentis
Sing. 1. –; 2. –; 3. ;
Plur. 1. –; 2. –; 3. –.
Imperativus.
Sing. 1. –; 2. –; 3. -əx -ət;
Plur. 1. -əmyȷ; 2. -ī, -əǵī; 3. -əȷīš.
Imperfectum.
Sing. 1. -ń̥; 2. -ā, -tā, -cā; 3. -əx -ət;
Plur. 1. –; 2. –; 3. -əȷīš.
Futurum.
Sing. 1. -əd 2. -ŕ̥; 3. ;
Plur. 1. –; 2. –; 3. –.
Forma relativa futuri.
Sing. 1. –; 2. –; 3. -əs;
Plur. 1. –; 2. –; 3. –.
Conditionalis.
Sing. 1. -ń̥; 2. ; 3. -əx -ət;
Plur. 1. –; 2. –; 3. -əȷīš.
Perfectum.
Sing. 1. -əs 2. -əš; 3. –;
Plur. 1. -əmr̥; 2. –; 3. -ədr̥.
Passivum.
Praesens.
Sing. 1. –; 2. –; 3. -tr̥ -cr̥;
Plur. 1. –; 2. –; 3. –.
Imperfectum.
Sing. 1. –; 2. –; 3. -tr̥ -cr̥;
Plur. 1. –; 2. –; 3. –.
Futurum.
Sing. 1. –; 2. –; 3. -fr̥ -fĭr̥
Plur. 1. –; 2. –; 3. −.
Conditionalis.
Sing. 1. –; 2. –; 3. -fŭī -fī;
Plur. 1. –; 2. –; 3. -;
Perfectum.
Sing. 1. –; 2. –; 3. -ū -əv;
Plur. 1. –; 2. –; 3. –.
Participium perfecti passivi.
-ī, -ə, -tə, -cə.
Bemerkungen zu den einzelnen formen.

§358. Indicativus praesentis act. Das ə der 1. plur. fällt aus nach vokalisch auslautenden stämmen, wie bā myȷ „wir ertränken“, brū myȷ „wir quetschen“, dō myȷ „wir brennen“ etc.: dūnə myȷ „wir schliessen“, fanə myȷ „wir warten“, geŕə myȷ „wir rufen“ etc. Pedersen scheint statt der endung -n̥̄ überall -n̥ anzunehmen [vgl. II 252, 28]. Ich glaube -n̥̄ gehört zu haben, was auch mit der üblichen orthographie -ann -eann in einklang steht. Ich mache jedoch darauf aufmerksam, dass Molloy, der in seiner grammatik den versuch einer mehr phonetischen schreibung macht, die endung -an -ean anführt, was für Pedersen’s ansicht spricht.

Die synthetische form der 1. pers. sing. und die endung [myȷ] der 1. pers. plur. entsprechen den air. absoluten formen aller drei serien [vergl. Z.-E. 429, 434, 435, 432; ausserdem II 201, 1]. Die synthetische form der 2. pers. sing. ist dem deponens entnommen (vergl. Z.-E. 438]. Die formen mit der endung -n̥̄ sind, wie Rob. Atkinson gezeigt hat [Proceedings of the Royal Irish Academy, 3rd Ser. vol I 416 ff.], bei mustergültigen neuirischen schriftstellern wie Keating, O’Molloy, Donlevy nur als enklitische formen in gebrauch und auf die 2. und 3. pers. sing. beschränkt. Die endung -n̥̄ ist jedoch infolge des zusammenfalls der alten präsensformen mit denen des futurums [abgesehn von der 1. pers. sing. und allen analytischen bei verben, deren stamm auf einen stimmhaften konsonanten ausser r l m n auslautet] auf den Araninseln und vielleicht in ganz Westirland zur alleinherrschaft gelangt.

§ 359. Forma relativa praesentis. Von den beiden relativformen əs und -n̥̄s wird von Molloy nur die zweite für das präsens angesetzt und die erste nur dem futurum zugeschrieben. Formen wie hōgəs zu tōgĭm „ich hebe auf“ [II 240, 13] und ähnliche zeigen jedoch, dass die endung əs auch im präsens vorkommt, da die relativform des futurums kōkəs[1] lautet. Dem stets aspirierten konsonantischen anlaut (vgl. § 228 ff.) geht meist die partikel ə [II 62, 5] voraus, vor vokalischem anlaut fehlt dieselbe jedoch fast immer. Die endung əs ist die regelmässige fortsetzung der air. aller serien [vgl. Z.-E. 431. 434. 437], n̥̄s ist eine mischbildung aus der präsensendung n̥̄ und der relativendung əs. ə schwindet nach vokalen.

§ 360. Conjunctivus praesentis. Die formen des conjunctivus praesentis zeigen im anlaut stets eklipsis, da die konjunktion ausnahmslos vorausgeht. Das ə schwindet wie im ind. praes. nach vokalen. Die formen des conjunctivus unterscheiden sich von den analytischen formen des futurums nur bei solchen verben, deren stamm auf einen stimmhaften konsonanten ausser r l m n auslautet, z. b.:

gə wāgə šē n cīŕ! „Möchte er doch das land verlassen!“
ȷeŕ šē gə wākə šē n cīŕ „Er sagt, er werde das land verlassen“ [häufiger wird in diesem falle der condit. gebraucht],

aber:

gə mŕišə šiəd e[2] gnāvə! „Mögen sie ihre knochen zerbrechen!“
ȷerfīm ʒic gə mŕišə šiəd ə gnāvə „Ich versichere dich, dass sie ihre knochen zerbrechen werden“.

Die endung des conjunctivus ist die fortsetzung der air. aller serien [Z.-E. 441].

§ 361. Imperativus. Das ə der endung schwindet nach vokalen. Die formen des imperativus sind die des air. mit ausnahme der aus dem imperf. stammenden mit der endung əȷīš und der nach analogie des ind. praes. gebildeten auf ə [myȷ]. Die aussprache -əx und əǵī ist wohl südirischem einfluss zuzuschreiben [vgl. O’Don. 179. 180], bei ət darf man ausserdem vielleicht an einen einfluss des meist folgenden š denken. Die 1. pers. plur. auf ə [myȷ] fällt, abgesehen von verben, deren stamm auf einen stimmhaften konsonanten ausser r l m n auslautet, mit der des futurums zusammen und wird auch vom sprachbewusstsein nicht immer unterschieden, z. b.:

dūnə myȷ n̥ dorəs „Lasst uns die thür schliessen; Wir wollen die thür schliessen; Wir werden die thür schliessen“,

aber:

fāgə myȷ n̥ cīŕ! „Lasst uns das land verlassen!“
fākə myȷ n̥ cīŕ „Wir werden das land verlassen; Wir wollen das land verlassen“.

Die 2. pers. sing. von folkĭm „benetze“ lautet meist folkə, die von driȷĭm „rücke heran“ meist, wenn nicht immer, dørəȷ, die von gauĭm gōĭm „greife, fange“ häufig go [vgl. caim, kl. III].

§ 362. Imperfectum. Die 2. pers. sing. hat die endung bei verben, deren stamm auf m b p g k r w v und au auslautet, bei solchen, deren stamm auf einen anderen indifferenten konsonanten (vgl. § 98) oder einem vokal, dem ein solcher ursprünglich folgte, auslautet, -cā bei solchen, deren stamm auf einen anderen palatalisierten konsonanten (vgl. § 98) oder einen vokal, dem ein solcher ursprünglich folgte, auslautet. Ein stammauslautender nicht nasaler dental fällt vor tā cā aus. Bei n und l kommt die ursprüngliche qualität, falls sie nicht noch erhalten ist, wie Pedersen annimmt, in dem einfluss auf die endung zum vorschein. Die stimmhaften verschlusslaute und reibelaute b g v werden vor der endung ā stimmlos. Zu bemerken ist klyštā „du hörtest“ neben klyscā. Die formen des imperf. unterscheiden sich nur zum teil von denen des conditionalis, nämlich in der 2. pers. sing. dann, wenn die endung oder erscheint, und in allen anderen fällen nur bei verben, deren stamm auf einen stimmhaften konsonanten ausser r l m n auslautet. Da auch syntaktisch der unterschied nicht immer zu tage tritt, da auch nach ʒā „wenn“ der condit. vorkommt, so ist eine reinliche scheidung der formen oft unmöglich. Soweit imperfektformen vorliegen, können sie auf die air. [Z.-E. 444] zurückgeführt werden.

§ 363. Futurum. Verba, deren stamm auf einen stimmhaften konsonanten ausser r l m n auslautet, verwandeln diesen unter dem einfluss des ursprünglich folgenden h aus älterem f in den entsprechenden stimmlosen laut, z. b. fākəd von fāgĭm „ich verlasse“, l̄ūpəd von l̄ūbĭm „ich beuge“, n̄ȳfəd von n̄ȳvĭm „ich heilige“ etc., aber dūnəd von dūnĭm „ich schliesse“, krapəd von krapĭm „ich ziehe zusammen“ etc. Das futurum von kȧhĭm „ich verzehre, schleudere etc.“ lautet, wenn das wort die bedeutung „müssen“ hat, meist kȧfəd etc. Die formen des futurums entsprechen denen des air. activen b-futurums [Z.-E. 458] ausser der aus dem deponens entnommenen synthetischen form für die 2. pers. sing.

Das futurum von īm „ich esse“ lautet īsəd etc., eine mischbildung aus dem alten s-futurum [Z.-E. 466 ff.] und dem b-futurum. Vgl. íosfad etc., Keat. und Atk.

§ 364. Forma relativa futuri. Die relativform des futurums entspricht der air. [Z.-E. 259]. Hinsichtlich des anlauts und Stammauslauts gilt das bei der relativform des präsens und beim futurum bemerkte (vgl. § 359 und § 363).

§ 365. Conditionalis. Den formen des conditionalis geht, wenn sie nicht von einer konjunktion abhängig sind, die partikel [II 62, 5] voraus, die vor konsonanten ausser f allerdings oft unterdrückt wird, aber ihre spur in der folgenden aspiration (vgl. § 228 ff.) zurücklässt, z. b. ȷ īkəx šē, 3. sing. cond. von īkĭm „ich bezahle“ [vgl. īkəx šē, 3. sing. imperat.], ʒūnəx šē, 3. sing. cond. von dūnĭm „ich schliesse“ [vergl. dūnəx šē, 3. sing. imperat.]. Hinsichtlich des stammauslauts gilt die beim fut. (§ 363) gegebene regel, z. b. d ākəx šē, 3. sing. cond. von fāgĭm „ich verlasse“.

Die formen des condit. entsprechen denen des air. b-futurum secundarium [Z.-E. 460 f.].

§ 366. Perfectum. Den perfectformen geht in der frage die partikel ər [II 99, 27], sonst [II 62, 5], voraus. Hinsichtlich letzterer vgl. das beim cond. (§ 365) bemerkte. Die singularformen des perfectums entsprechen denen des air. s-präteritums [Z.-E. 461], die pluralformen den deponentialen des alten perfectums oder reduplizierten präteritums [Z.-E. 448 ff.].

§ 367. Passivum. Von den endungen des passivums werden tr̥ tī fr̥ fŭī nach indifferenten konsonanten (vgl. § 98) und nach vokalen, denen ein solcher früher folgte, gebraucht, cr̥ cī fĭr̥ fī nach palatalisierten konsonanten (vgl. § 98) und vokalen, denen ein solcher früher folgte. Vgl. das beim imperf. (§ 362) bemerkte. ū und əv werden unterschiedslos gebraucht. Vielleicht wird ū vor konsonanten und əv vor vokalen bevorzugt.

Die endungen tr̥ cr̥ entsprechen denen des air. ind. conj. und imperat. praesentis pass. der 2. serie [Z.-E. 471. 474], tī cī denen des praesens secundarium [Z.-E. 480], fr̥ fĭr̥ denen des b-futurums [Z.-E. 483], fŭī fī denen des b-futurum secundarium [Z.-E. 481], ū əv denen des präteritums [Z.-E. 483].

§ 368. Participium perfecti passivi. Die endung ī steht in der regel nach m b p t g k v w r au, wobei b g v stimmlos werden. Statt ī erscheint in diesen fällen auch ə, ohne dass sich eine bestimmte regel für die verteilung finden liesse, z. b. fākə von fāgĭm „ich verlasse“, gofŭī von gauĭm „ich ergreife“, kørə aus kiŕĭm „ich stelle, lege“, ḱȧpŭī ḱȧpə von ḱȧpĭm „ich meine“, l̄ofŭī von l̄auĭm „verfaule“, mȧskī von mȧskĭm „mische“, n̄yfə von n̄yvĭm „heilige“, stopī von stopĭm „halte an“, šḱŕīfə von šḱŕīvĭm „schreibe“, tōkī von tōgĭm „hebe auf“, taxtī von taxtīm „ersticke“.

Die endung wird in der regel nach anderen indifferenten konsonanten (vgl. § 98) und nach vokalen, denen früher ein solcher folgte, gebraucht. Hierbei wird die ursprüngliche qualität eines n l in ihrem einfluss auf die endung erkennbar, z. b. ȷīltə von ȷīlĭm diolaim „verkaufe“, ǵlēstə von ǵlēsĭm „bereite“, l̄astə von l̄osĭm „zünde an“, ĺūntə von ĺūnĭm leónaim „verrenke“, mȧl̄tə von mȧl̄ĭm „betrüge“, pōstə von pōsĭm „heirate“. Die endung steht in der regel nach anderen palatalisierten konsonanten (vgl. § 98) und nach vokalen, denen früher ein solcher folgte [n l wie oben], z. b. bākālcə von bākālĭm bácáilim „backe“, blicə von blīm blighim „melke“, brūcə von brūĭm bruidhim „quetsche“, bŕišcə von bŕišĭm „breche“, buəlcə [neben buəltə] von buəlĭm buailim „schlage“, bŭæšcə von bŭæšcĭm „taufe“, mīĺcə von mīĺĭm „zerstöre“, kȧĺcə von kȧĺĭm „verliere“.
C) Verba der zweiten klasse (vgl. § 352 u. 354).

§ 369. Verba, deren zugehörigkeit zur zweiten klasse hinreichend belegt ist, sind: aiŕīm „erhebe mich“, arīm ȧrīm ærīm „wechsle“, āvdīm „bekenne“, æńīm ænīm „erkenne“, æŕīm ȧŕīm „fühle“, bākīm „hindere, befasse mich“, bæn̄īm „segne, grüsse“, bŕȧn̄īm „blicke“, bŭȧlīm „häufe an“, damnīm „verdamme“, dȧŋnīm dæŋnīm „befestige“, dūšīm „wecke, wache auf“, ȷȧsīm „bessere, flicke“, ȷerfŭīm „versichere“, ēlīm „beanspruche“, fuəmnīm „spreche aus“, ǵirīm [vgl. II 275, 21] „kürze“, ǵŕȧmŭīm „klebe“, iərīm fiərīm [vergl. II 276, 36] „frage“, imīm „gehe fort“, īnšīm inšīm „erzähle“, kȧncīm „spreche“, kimnīm kivnīm kīvnīm „erinnere mich“, kol̄īm „schlafe“, køšḱīm køšḱīm[3] „hindere“, køńīm końīm kińīm kyńīm „halte“, køšńīm [vgl. II 282, 15 ff.] „koste“, kruhīm „erschaffe“, kruīm „härte“, kuərtīm „suche“, kūdīm [II 165, 30 irrtümlich kūdĭm] „beschütze“, kūnīm kōnīm „wohne“, kūcīm [vergl. II 283, 15ff.] „vergelte“, ḱȧn̄īm „kaufe“, ḱȧŋlīm „binde“, ḱiəlīm „bedeute“, ḱŕīxnīm „beendige“, l̄aurīm „spreche“, mal̄īm „verfluche“, marīm [vergl. II 286, 23] „töte“, ńȧrtīm „kräftige“, osklīm osglīm „öffne“, pȧkīm „sündige“, plāndīm „pflanze“, raurīm „mache fett“, salīm „beschmutze“, sāsīm „befriedige“, sȳrīm „arbeite“, šeŕəvīm „fördere“, tȧńīm tȧnīm „gefalle“, tȧŕnīm „ziehe“, tȧstīm tȧsdīm „wünsche“, tōgrīm tøgrīm [II 240, 15 irrtümlich tōgrĭm tøgrĭm] wünsche“, tørsīm „müde“, tøsīm „fange an“, cŕimīm „trockne“ [fehlt im wörterbuch], „umpīm „wende, drehe um“.

§ 370. Die konjugation dieser verba ergiebt sich aus nachstellender tabelle der endungen und den dieser folgenden bemerkungen.

Activum.
Indicativus praesentis.
Sing. 1. -īm; 2. -īŕ; 3. -īn̄;
Plur. 1. -īmyȷ; 2. –; 3. –.
Forma relativa praesentis.
Sing. 1. –; 2. –: 3. -īs -īn̄s;
Plur. 1. –; 2. –; 3. –.
Conjunctivus praesentis.
Sing. 1. –; 2. –; 3. -ī -ə;
Plur. 1. –; 2. –; 3. –.
Imperativus.
Sing. 1. –; 2. ; 3. -īx -īt;
Plur. 1. -īmyȷ; 2. ; 3. -īȷīš.
Imperfectum.
Sing. 1. -īń; 2. ; 3. -īx -īt;
Plur. 1. –; 2. –; 3. -īȷīš.
Futurum.
Sing. 1. -ōd; 2. -ōŕ; 3. ;
Plur. 1. –; 2. –; 3. –;
Forma relativa futuri.
Sing. 1. –; 2. –; 3. -ōs;
Plur. 1. –; 2. –; 3. –.
Conditionalis.
Sing. 1. -ōń; 2. -ōā; 3. -ōx -ōt;
Plur. 1. –; 2. –; 3. -ōȷīš.
Perfectum.
Sing. 1. -īs; 2. -īš; 3. -ə, -ī;
Plur. 1. -īmr̥ 2. –; 3. -īdr̥.
Passivum.
Praesens.
Sing. 1. –; 2. –; 3. -īr;
Plur. 1. –; 2. –; 3. –;
Imperfectum.
Sing. 1. –; 2. –; 3. ;
Plur. 1. –; 2. –; 3. –.
Futurum.
Sing. 1. –; 2. –; 3. -ōfr̥;
Plur. 1. –; 2. –; 3. –.
Conditionalis.
Sing. 1. –; 2. –; 3. -ōfŭī;
Plur. 1. –; 2. –; 3. –.
Perfectum.
Sing. 1. –; 2. –; 3. -īv;
Plur. 1. –; 2. –; 3. –.
Participium perfecti passivi.
.
Bemerkungen zu den einzelnen formen.

§ 371. Verba, deren stamm auf einen stimmhaften konsonanten ausser r l m n auslautet, verwandeln diesen vor dem ā der 2. sing. imperf. in den entsprechenden stimmlosen. Die 3. pers. sing. des perfectums lautet meist auf ə, selten auf ī aus. Verba auf n l r m, deren stammauslaut ein konsonant unmittelbar vorausgeht oder vorausging [wie l̄aurīm labhraim „spreche“] haben in der 2. pers. imperat. sowie in der 3. pers. sing. perf. keine endung; im falle noch vorhandener doppelkonsonanz wird der auslautende dann silbenbildend, z. b. oskl̥ osgl̥ von osklīm osglīm „öffne“, inšīm „erzähle“ hat in beiden fällen iniš, košḱīm „hindere“ hat košḱ, kimnīm „erinnere mich“ bildet die formen regelmässig wie die denominativa, also kimnə. mŭȧhĭm [kl. I] „vergebe“ wird im präsens häufig nach der zweiten klasse konjugiert.

§ 372. Hinsichtlich der herkunft der endungen liegt ein unterschied von denen der ersten klasse nur beim futurum und conditionalis vor. Das ō des futurums und conditionalis entstammt dem air. reduplizierten futurum und futurum secundarium der auf r l m n auslautenden stämme [Z.-E. 451 ff.], von denen es auf die verba denominativa auf aigim agim igim, neuir. uighim, īm übertragen worden ist.

Der gebrauch der verbalpartikeln etc. ist derselbe wie bei der ersten klasse (vgl. §§ 358–368).

D) Verba der dritten klasse (vgl. § 352 u. § 355).

§ 373. Die endungen sind dieselben wie die der verben der ersten klasse, wofern nicht das gegenteil besonders hervorgehoben wird (vgl. §§ 356–368).

1. Verba, die keine unterscheidung von orthotonierten und enklitischen formen aufweisen: beŕĭm „trage“, klyšĭm [klynĭm] „höre“, cȧgĭm „komme“.
a) beŕĭm „ich trage“.

§ 374. Im futurum und conditionalis erscheint der stamm in der gestalt bēr-, die aus dem air. reduplizierten futurum stammt. Vergl. Z.-E. 451–454, Brugm. grundr. II 944. Das perfectum wird vom stamme rug røg, rug-, gebildet. Vergl. raucsat Z.-E. 464. 413, ruccaim „trage, bringe, gebäre“, W. 749, Atk. 854. Das praes. pass. scheint nicht mehr vorzukommen.

b) klyšĭm [klȳnĭm][4] „ich höre“.

§ 375. Vergl. II 155, 5 und 276, 26. Das perfectum wird vom stamme kuələ-, cuala, gebildet, einem alten reduplizierten perfectum. Vgl. Z.-E. 448 f., St.-B. 102, Brugm. grundr. II 1246. Neben der form klyšcā [2. sing. impf. act.] kommt auch klyštā vor.

c) cȧgĭm „ich komme“.

§ 376. Die 2. pers. sing. imperat. lautet cȧr cȧr,[5] tar [mit palatalem t unter einfluss von cȧgĭm etc.], air. tair. Vgl. Atk. 907, Oeng. 321, W. 802, A. 97, St.-B. 31, Brugm. grundr. II 1185. Die ältere synthetische form für die 3. pers. sing. praes. act., ciǵ cig, erscheint noch in verbindung mit der präp. . Vgl. hierzu II 294, 32 ff. Das futurum und der conditionalis werden vom stamme cuk- gebildet, der unter beeinflussung des vokals durch den folgenden gutturalen konsonanten aus dem air. b-futurum ticfa do-icfa entstanden ist. Vgl. Z.-E. 459. Für das perf. fungiert der stamm tāniǵ aus dem air. redupl. perf. tánic tánaic. Vgl. Z.-E. 448f., St.-B. 31, Brugm. grundr. II 1247. Ein altes s-futurum hat sich für die 3. pers. sing. in , tí, erhalten, jedoch nur in der verbindung gə ȷī mit präpositionaler bedeutung, wie caiŕə gə ȷī n̄ōrə! „Gehe zu Nora!“ Vgl. hierzu Atk. 920, W. 822, Brugm. grundr. II 1185. 1349.

2. Verba, die orthotonierte und enklitische formen unterscheiden: veŕĭm „gebe“, ȷeŕĭm „sage“, ȷīnĭm „thue“, fāĭm „finde, bekomme“, çīm [feḱĭm] „sehe“, caim „gehe“, tāĭm „bin“, is „ist“.

§ 377. Diese verba sind mit ausnahme von tāĭm und is solche, deren wurzel im air. ein präfix vorausging, das, wie Zimmer und Thurneysen gezeigt haben, im imperat. und nach folgenden wörtern den ton auf sich zog: nach der negativpartikel des hauptsatzes ni ní, nach der negativpartikel des nebensatzes ná nád nach sowie mani „wenn nicht“ und coni „dass nicht“, nach dem von einer präp. abhängigen relativpronomen (s)a(n) nebst in- „in welchem“, ar-an „dass“, di-an „da“, co-n „während, dass“, sowie nach der fragepartikel ind- inn- in-.

Diese alte unterscheidung von orthotonierten und enklitischen formen wird nun allerdings nur noch innerhalb enger grenzen aufrecht erhalten, selbst im vergleich zu Keating’s und Donlevy’s sprachgebrauch. Innerhalb des begrenzten umfangs jedoch wird sie, von einigen fällen noch weitergehender verallgemeinerung abgesehen, streng gehandhabt. Die enklitischen formen erscheinen im imperativ, nach den negativpartikeln ńī n̄ax, nach der konjunktion , dem von einer präposition abhängigen relativpronomen ə und den konjunktionen mā dā ʒā „wenn“.

a) veŕĭm „ich gebe“.

§ 378. Die orthotonierten formen des ind. praes. werden vom stamme veŕ- = air. dobeir [Z.-E. 430] oder vom stamme tug- von tuccaim tucaim [W. 854, Atk. 940] gebildet. Zu bemerken ist, dass bei den von veŕ gebildeten analytischen formen die endung -n̥̄ oft fehlt, also veŕ šē neben veŕn̥̄ šē etc. Die enklitischen formen werden vom stamme tug- gebildet. Nach der negation ńī werden jedoch auch oft die vom stamme veŕ gebildeten formen angewandt, wodurch zusammenfall mit dem verbum beŕĭm eintritt, der die verwechslung anderer wohl unterscheidbarer formen der beiden paradigmata veranlasst haben wird. Vgl. II 250, 7 ff. Statt einer relativform wird veŕ gebraucht. Der conjunctivus praesentis wird vom stamme tug- gebildet.

Die 2. pers. sing. imperat. lautet tōŕ, vor dem guttural anlautenden ʒom fast nur tor, wobei ʒom zu verkürzt wird, Keat. tabhair aus air. tabair tabuir [Z.-E. 443, W. 797, Atk. 661]. Die übrigen formen werden vom stamme tug- gebildet. Die endung əǵī der 2. pers. plur. kommt jedoch nicht vor.

Die formen des imperf. sowie die orthot. und enkl. des perfectums werden vom stamme tug- gebildet. Die orth. formen des fut. und cond. werden vom stamme veŕ [vergl. beŕĭm] oder cūr-, die enkl. nur von cūr- gebildet. Nach ńī scheint jedoch fast immer der stamm vēr- gebraucht zu werden, cūrə, tiubhra, ist die enkl. form des redupl. fut. tibra [vgl. Z.-E. 452].

Die passivformen werden von den entsprechenden stämmen mit gleicher unterscheidung orthot. und enkl. formen gebildet wie bei den verben der ersten klasse, bis auf das imperf., das tukī lautet.

b) ȷeŕĭm „ich sage“.

§ 379. Der ind. und conj. praes. sowie das imperfectum werden im act. und pass. ohne rücksicht auf orthot. und enkl. formen vom stamme ȷeŕ- gebildet, der dem air. orthotonierten praesens entstammt, adbeir atbeir Z.-E. 430. Die analytischen formen des ind. praes. werden fast immer mit ȷeŕ ohne die endung n̥̄ gebildet.

Das fut. und der cond. werden vom stamme ȷēr [vgl. beŕĭm] gebildet, sowohl für orth. wie enkl. formen. Die analytischen formen des perf. werden mit duəŕc gebildet, Keat. adubhairt aus mir. adubairt aus adrubairt, atrubairt, 3. pers. sing. t-praet. mit betontem verbalpräfix ro. Vgl. Atk. 550, W. 378, Z.-E. 454f. 1006. Die synthetischen formen haben vor den aus dem s-praet. stammenden endungen gutturales r, also dūrəs dūrəš etc. Die 2. pers. sing. imp. abŕ̥, abair, aus apair [Atk. 549, W. 377] ist die [immer präfix-betonte] form des air. imperat., abrīt abrīx aus aprad [hinsichtlich des t und x vgl. bem. zum imp. der ersten klasse], abrī, 2. pl., aus apraid. Die passivformen werden den aktiven entsprechend gebildet. Vgl. II 78, 26ff. p. p. rācə von .

c) ȷīnĭm „ich mache, thue“.

§ 380. Die ursprünglich orthotonierten formen des präsens, ńīm, ńīn̄ tū vom stamme ńī aus air. dogní [Z.-E. 43], werden jetzt fast nur nach der negativpartikel ńī gebraucht. In allen andren fällen werden die formen des ind. conj. imperat. praes. imperf. fut. und cond. vom stamme ȷīn gebildet, gleich ȷēn aus dem präfix-betonten präsens. Vgl. denaim deine déni etc. Atk. 666, ní dignem Z.-E. 441.

Der perfectstamm rińə aus air. dorigni [Z.-E. 412] wird nur für orthotonierte formen gebraucht. Für die enklitischen fungiert der stamm ȷǡrnə aus derna, Atk. 666, W. 473, Z.-E. 996, der präfix-betonten prät.-form.

d) fāĭm „ich finde, bekomme“.

§ 381. Der stamm fā- gilt für den imp., für den ind. conj. praes. und das imperf. ohne unterscheidung orthotonierter und enklitischer formen, und geht auf die enklitischen formen des air. fogabaim zurück, Atk. 709. Vgl. ní fogbai Z.-E. 429, W. 558. Im fut. und cond. wird für die orthotonierten formen der stamm jau- oder ȷef-, für die enklitischen ausser nach ńī der stamm fai gebraucht. Die stämme jau- und ȷef- gehen auf das orthotonierte fut. von dogabaim zurück [vgl. Atk. 664], fai auf das enklitische von fogabaim [Atk. 710]. Für das perf. des act. tritt der stamm fuəŕ fuər ein [W. 580, Atk. 729], für das pass. fŕīv aus frith [Atk. 728, W. 579].

e) çīm [feḱĭm] „ich sehe“.

§ 382. Die orthotonierten formen des präs. werden vom stamme çī- oder feḱ- gebildet, die enklitischen sowie alle formen des conj. imperf. imperat. fut. und cond. nur von feḱ-. Der stamm çī- geht auf die orthotonierten formen von atciu atchiu oder dochiu zurück [Z.-E. 431, W. 345, Atk. 550], feḱ- auf die entsprechenden enklitischen mit prothetischem f [W. 538, Atk. 551]. Die orthotonierten formen des perf. werden vom stamm xøniḱ- gebildet, gleich atcondairc, Atk. 555, W. 378, die enklitischen vom stamm fak-, der enklitischen form von atciu mit prothetischem f.

f) caim „ich gehe“.

§ 383. Alle formen des praes. ind. conj. und imperf. werden vom stamme cai- gebildet, einer vereinigung von air. téit und teg. Der imperat. lautet caiŕə oder (von gōĭm). Für das fut. und den cond. dient der stamm gau- von gōĭm oder rax-, mir. raga, Atk. 845. Die orthot. formen des perf. werden vom stamme xuə air. dochoid, die enkl. vom stamme ȷȧxə air. dechad, der enklitischen form zu dochoid, gebildet.

g) tāĭm „ich bin“.

§ 384. Der stamm tā- (vgl. Z.-E. 488-490) dient zur bildung der orthotonierten formen des ind. praes., der stamm fŭil (vgl. Z.-E. 490. 491) zur bildung der entsprechenden enklitischen. Für den imperativ, das praesens der gewohnheit sowie für die orthotonierten formen des perf. wird der stamm bī- gebraucht, für das futurum der stamm bĭai- oder be-, für den konditionalis bĭø- oder be (vgl. Z.-E. 491–501). Der conjunct. praes. sowie das enklitische perf. wird von einem stamme rø- bezw. rau gebildet, der durch verschmelzung des verbalpräfixes ro mit den von der wurzel bu abgeleiteten formen entstanden ist.

h) is „ist“.

§ 385. Von diesem nur in der dritten person gebräuchlichen verbum kommen nur zwei selbständige formen vor: is für das praesens (vgl. Z.-E. 487. 488) und für das perfect., fut., imperf. und den conditionalis (vgl. Z.-E. 491ff.). Die im schriftirischen noch vorkommende perfectform fá ist ganz durch das praesens secundarium budh, air. bad, verdrängt worden.

Mit den ursprünglich enklise veranlassenden partikeln verschmilzt dieses verbum zu unzerlegbaren formen, und zwar erscheint im praes. ausser nach ńī und n̄ax vor vokalen ­-rəb, vor konsonanten -rə oder -r, im perf. vor vokalen -rəv, vor konsonanten -r mit folgender aspiration; vgl. gərəb, darəb, marəb, gərə, darə, marə, ńīrv, ərəv, n̄ārəv, gərov, darəv, ńīr, ər, n̄ar, gr̥, dar.


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Anmerkungen (Wikisource)[Bearbeiten]

  1. Sic; hōkəs
  2. Sic; ə
  3. Sic; eins davon soll košḱīm sein
  4. Sic; klynĭm
  5. Sic; eins von beiden soll car sein