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Die deutsch-ostafrikanische Gesellschaft

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Textdaten
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Autor:
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Titel: Die deutsch-ostafrikanische Gesellschaft
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 15, S. 259
Herausgeber: Adolf Kröner
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1888
Verlag: Ernst Keil’s Nachfolger in Leipzig
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Erscheinungsort: Leipzig
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Originalherkunft:
Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
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Bearbeitungsstand
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[259] Die deutsch-ostafrikanische Gesellschaft hat den zehn Kilometer breiten Küstenstreifen vor dem deutschen Gebiete jetzt gewonnen, welcher im Londoner Vertrage noch dem Sultan von Sansibar vorbehalten war, jetzt aber durch einen Vertrag mit diesem an die Gesellschaft übergegangen ist, und zwar noch unter günstigeren Bedingungen als diejenigen sind, welche die Engländer für ihre weiter nördlich gelegenen Küstenstriche erreicht haben. Der Vertrag ist auf 50 Jahre abgeschlossen, kann aber auch dann nur mit Zustimmung beider Kontrahenten gekündigt werden. Die deutsche Kolonie hat damit einen sehr wichtigen Erwerb gemacht, denn der Besitz der Seeküste ist für sie eine Lebensfrage. Bisher hatte sie nur zwei Freihäfen, Pangani und Dar-es-Salaam, in denen sie das Zollrecht besaß, doch diese waren bei weitem nicht ausreichend für die Bedürfnisse der Aus- und Einfuhr und der Sultan konnte den Karawanenverkehr nach dem Innern bei Zwistigkeiten mit den Deutschen über andere Hafenplätze leiten, so daß das Zollrecht in jenen ganz werthlos wurde; jetzt besitzt sie dasselbe in zwölf Häfen, welche den Verkehr vermitteln. Uebrigens wollen jetzt die Engländer von Mombas aus durch das Gebiet des Kilimandscharo eine Eisenbahn nach dem Binnensee, dem Viktoria Njansa, bauen und zwar wahrscheinlich südlich um das Hochgebirge herum, so daß die Bahn auch durch deutsches Gebiet führen und die deutsche Gesellschaft Anteil haben würde an den Zolleinnahmen der Bahn. Nach diesen neuesten Mittheilungen, welche Dr. Peters bei seiner setzigen Anwesenheit in Deutschland gemacht hat, sind für das Gedeihen unserer Kolonie in Ostafrika die erfreulichsten Aussichten vorhanden.